Betriebsratswahl Gothaer Krankenversicherung Hauptbetrieb Köln

Vom Bundesfachgruppenvorsitzenden Peter Abend angeführte Liste erringt überwältigende Mehrheit.

Bei der Betriebsratswahl der Gothaer Krankenversicherung im Hauptbetrieb Köln errang die von Peter Abend, DHV-Bundesfachgruppenvorsitzender privates Versicherungsgewerbe, angeführte Liste eine überwältigende Mehrheit:

Rund 64,5 % entfielen auf die Liste „DIALOG Betriebsräte“. Die Liste stellt damit 7 von 9 Betriebsratsmandate!

Über die unabhängige Liste zogen neben Peter Abend zwei weitere DHV-Mitglieder ein, darunter das Mitglied der Tarifkommission privates Versicherungsgewerbe, Matthias Rottwinkel. Beide DHV-Mitglieder arbeiten auch in der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ mit. Peter Abend ist dabei in leitender Funktion im Organisationsteam tätig. Als drittes DHV-Mitglied ist Sascha Smatula in den Betiriebsrat gewählt worden.

Der DHV-Hauptvorstand beglückwünscht die Liste „DIALOG Betriebsräte“ zu ihrem Wahlerfolg und freut sich über den Einzug von drei DHV-Mitgliedern in den Betriebsrat.

Bericht zu den Betriebsratswahlen des Asklepios Klinikums Bad Abbach

Am 22. März fanden beim Asklepios Klinikum in Bad Abbach die Wahlen zum Betriebsrat statt.
Bei einer ordentlichen Wahlbeteiligung von über 50% der stimmberechtigten Mitarbeiter kam es zu folgendem Ergebnis:

Abgegebene Stimmen: 287
Ungültige Stimmen: 3
Gültige Stimmen: 284

Aus Sicht der DHV ist an dem Ergebnis besonders erfreulich, dass von den 11 gewählten Betriebsräten 5 Mitglieder der DHV sind.
Ein schöner Erfolg für unsere erfolgreiche betriebliche Arbeit und der neu gegründeten Betriebsgruppe.
Dieses Ergebnis ist ein gutes Vorzeichen für die anstehenden Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber, die am 6. April 2018 starten. Die DHV geht mit einer kompetenten und motivierten Tarifkommission in diese Verhandlung.

Bundes- und Landesvorstand gratulieren ganz herzlich zu diesem Ergebnis.

Betriebsversammlung und DHV Mitgliederversammlung RehaKlinikum Bad Säckingen

Am 22.03.2018 fand in den Räumlichkeiten der RehaKlinikum Bad Säckingen die 1. Betriebsversammlung des Jahres 2018 statt. Auf Einladung der Betriebsratsvorsitzenden Frau Schlageter, nahm Herr Marc Endlich für die DHV teil. Herr Endlich stellte sich den anwesenden Mitarbeitern als neuer Betreuer der DHV für das RKBS vor. In seinem Redebeitrag stellte er klar, dass die DHV weiterhin zu ihrer Tarifpartnerschaft mit dem RKBS steht. Weiter rief er die Anwesenden zur regen aktiven Teilnahme an den bevorstehenden Betriebsratswahlen auf.
Im Rahmen der Betriebsversammlung sollte ursprünglich der neue Geschäftsführer des RKBS vorgestellt werden, dieser war allerdings krankheitsbedingt verhindert. So wurde nur der scheidende, bisherige Geschäftsführer Herr Kull durch den Betriebsrat, den Bürgermeister der Stadt Bad Säckingen, Herr Guhl und durch die Mitarbeiter verabschiedet.
Das RehaKlinikum Bad Säckingen befindet sich seit letztem Jahr in Insolvenz in Eigenverwaltung. Das RKBS hatte die letzten Jahre mit einem Rückgang der Belegungszahlen zu kämpfen. Im Insolvenzverfahren mussten im Rahmen eines Sozialplans einige Beschäftigte entlassen werden. Mit Beginn des Jahres 2018 scheint hier eine Kehrtwende geschafft und die Belegungszahlen steigen wieder. Auch wurden Verträge mit diversen Rehabilitationsträgern, wie z.B. der DRV Rheinland-Pfalz geschlossen.
Im Anschluss an die Betriebsversammlung fand noch die Mitgliederversammlung der DHV statt. Unter reger Teilnahme der Mitglieder berichtete Herr Endlich über Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Haustarifvertrages sowie weitere die Mitglieder betreffende Angelegenheiten.

 

Tarifgemeinschaft des DRK Landesverbandes Thüringen Erfolgreicher Tarifabschluss

nach einem langen und intensiven Verhandlungsprozess zwischen der DHV Tarifkommission und Vertretern der DRK Tarifgemeinschaft, konnte am 14. März 2018 ein neuer und modernisierter Mantel- und Entgelttarifvertrag mit zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen werden. Durch einen Mitgliederentscheid wurde dem vorliegende Verhandlungsergebnis vorher mit großer Mehrheit zugestimmt.

Hier die wichtigsten Eckpunkte des neuen Vertrages:

•  Einführung einer neuen Entgeltstruktur und damit verbunden eine deutliche Steigerung der Entgelte 
•  Erweiterung der Entgelttabelle auf die Stufen sieben und acht, hiervon profitieren besonders die langjährig Beschäftigten
•  Steigerung der Vergütungen für Auszubildende
•  Reduzierung der Arbeitszeitausweitung im Rettungsdienst um bis zu 50% und Einführung eines Pauschalzuschlags für Arbeitsbereitschaft
•  Einführung eine Besitzstandsregel für Rettungsassistenten
•  Höherer Zuschlag für Mehrschichtarbeit und bessere Regeln für Schichturlaub
•  Verbesserte Urlaubsanspruchsregeln
•  Erhöhung der Funktionszulagen
•  Festschreibung von Jubiläumszuwendungen

Damit konnten die DHV viele ihrer Forderungen durchsetzen und eine gute Basis für die weitere Entwicklung des Tarifvertrages schaffen. Dank gilt besonders der Unterstützung durch unsere Mitglieder und der Arbeit der Tarifkommission. 
Werden Sie Mitglied der DHV – es lohnt sich!

BARMER Tarifabschluss unter Erklärungsvorbehalt

DHV und BARMER haben sich am 02.03.2018 auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

• Erhöhung der Gehälter einschließlich der Aufrückungszulagen:
  2,5 % zum 01.02.2018
  2,0 % zum 01.04.2019
• Erhöhung der Rufbereitschaftsvergütung entsprechend der Gehaltserhöhungen
• Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 60 € ab dem 01.02.2018
• Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2019 (23 Monate)

Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 23.03.2018.

Die DHV-Verhandlungskommission hat diesem Kompromiss mit Bauchschmerzen zugestimmt. Das Ziel einer Gehaltserhöhung mit einer 3 vor dem Komma konnte nicht erreicht werden. Auch war die Arbeitgeberseite nicht bereit, der DHV-Forderung nach einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder zu entsprechen.

Dennoch ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Verhandlungskommission akzeptabel. Die Gehaltserhöhung für 2018 liegt über der für Deutschland prognostizierten Inflationsrate von 1,5 %. Der Abschluss beschert den Beschäftigten der BARMER damit einen deutlichen Reallohnzuwachs. Auch die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 2,0 % ist durchaus im Bereich des Akzeptablen. Die Chancen auf einen Reallohnzuwachs auch in 2019 sind durchaus gegeben.

Erfreulich ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in Höhe von 60 €.bedeuten in Prozente umgerechnet Erhöhungen von:
    1. Ausbildungsjahr etwa 6,3 %
    2. Ausbildungsjahr etwa 5,8 %
    3. Ausbildungsjahr etwa 5,4 %

Mit diesem Abschluss steigert die BARMER ihre Attraktivität für Auszubildende, das ist eine wichtige Voraussetzung im Kampf um die immer weniger werdende Anzahl von jungen Fachkräften.

DAK-Gesundheit – DHV-Eingruppierungsforderungen Anlage 5

die DHV-Tarifkommission DAK-Gesundheit erörterte am 01.03.2018 mit dem Arbeitgeber die berechtigten Forderungen der DHV zur Anlage 5 DAK-TV (Eingruppierungen).

Seit ProDAK wurden zahlreiche neue Stellen geschaffen. Aufgaben und Tätigkeiten vorhandener Stellen haben sich verändert. Seit Jahren forderte die DHV den Arbeitgeber zu Verhandlungen auf. Wir berichteten darüber in diversen DHV Informationen.

Im Gesprächstermin am 01.03.2018 konnte in vielen Fällen Einigkeit erzielt werden. In anderen Fällen bedarf es weiterer Gespräche.

Exemplarisch hier ein Auszug der Stellen wo noch keine Einigung erzielt werden konnte:

Kundenberater DHV fordert VG 7

KB Pflegeberatung und Pflegeberater DHV fordert mindestens VG 7

Sb VTR und Sb Firmenkundenvertrieb DHV fordert VG 6

DigiZ Mitarbeiter Postausgang DHV fordert VG 3

DigiZ Mitarbeiter Arbeitsvorbereitung und Scan DHV fordert VG 2

Sachbearbeiter/in im Team 10 DHV fordert mindestens VG 7

Die DHV Tarifkommission begrüßt es, das der Arbeitgeber die seit langem bestehende DHV-Forderung auf- 
gegriffen hat und bereits interne Ermittlungen veranlasst hat. Wir erwarten gespannt das Ergebnis.

Bezirksleiter Partnervertrieb und Referent Partnervertrieb
DHV schließt sich der Forderung des HPR an und fordert eine höhere Vergütungsgruppe.

Auch in der Zentrale warten ca. 200 Stellen auf eine tarifvertragliche Regelung.
Die DHV fordert den AG auf, über die Anlage 5 „C Hauptgeschäftsstelle, C1 Hauptgeschäftsstelle ohne da- 
tenverarbeitungsspezifische Tätigkeitsbeispiele“ zu verhandeln.

Die Gespräche werden fortgesetzt.

NÜRNBERGER: DHV stärkste Kraft bei Aufsichtsratswahlen

Die DHV ist aus den Aufsichtsratswahlen der NÜRNBERGER Versicherung als stärkste gewerkschaftliche Kraft hervorgegangen. Sie konnte damit ihre seit Jahrzehnten starke Stellung in einem der traditionsreichsten und wichtigsten deutschen Versicherungsunternehmen noch weiter ausbauen und die gewerkschaftliche Konkurrenz klar auf die Plätze verweisen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

• NÜRNBERGER Beteiligungs AG
DHV: 41,3 %; verdi: 36,5 %; DBV: 22,2 %
• NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
DHV: 39,3 %; verdi: 36,5 %; DBV: 24,2%
• NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
DHV: 41,9 %; verdi: 35,4 %; DBV: 22,7 %

Als Mitglieder wurden gewählt: Peter Forster (Lebensversicherung AG und Beteiligungs AG) und Thomas Völk (Allgemeine Versicherungs-AG) Als Ersatzmitglieder wurden gewählt: Ina Pabst (Lebensversicherung AG und Beteiligungs AG) und Ute Koser (Allgemeine Versicherungs-AG).

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Das überzeugende Wahlergebnis zeigt den großen Anklang der DHV-Philosophie bei den Beschäftigten der NÜRNBERGER Versicherung.

Die Kandidatinnen und Kandidaten v.l.n.r.: Ute Koser, Peter Daniel Forster, Ina Pabst, Thomas Völk

Aufsichtsratswahl HDI Kundenservice AG: DHV auf Augenhöhe mit verdi

Bei der HDI Kundenservice AG konnte die DHV ihren Wahlerfolg von 2013 bestätigen. Damals trat die DHV das erste Mal in dem Unternehmen und erreichte auf Anhieb ein Gewerkschaftsmandat. Mit einem Ergebnis von 47,6 % landete die DHV-Liste bei der am 27.02.2018 stattgefundenen Aufsichtsratswahl nur knapp hinter verdi. Als Mitglied wiedergewählt wurde Matthias Rickel.

  

          Matthias Rickel                             

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Das überzeugende Wahlergebnis zeigt den großen Anklang der DHV-Philosophie bei den Beschäftigten der HDI Kundenservice AG.

 

Tarifgemeinschaft des DRK Landesverbandes Thüringen.

Noch keine Einigung bei den Tarifverhandlungen erreicht.

am gestrigen Montag wurden die derzeit laufende Tarifverhandlungen für das Deutsche Rote Kreuz in Thüringen fortgeführt.

Im Bereich des Manteltarifvertrages wurden bis auf einige noch offene Punkte schon ein gutes Zwischenergebnis erreicht. Dieses beinhaltet zahlreiche spürbare Verbesserungen für die Arbeitnehmerseite. An dieser Stelle konnte die DHV Tarifkommission einen wichtigen Teil ihrer Forderungen durchsetzen.

Im Bereich der Entgelte für die nächsten beiden Jahre liegen die Vorstellungen der beiden Verhandlungspartner aber noch deutlich auseinander. Angesichts des aktuellen Nachholbedarfes sind die am Montag diskutierten Zahlen nach einhelliger Meinung der Tarifkommission noch nicht ausreichend und bedürfen einer Nachbesserung. Die Tarifverhandlungen werden am 01. März in Erfurt fortgesetzt.

Für die weiteren Verhandlungen brauchen wir die Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen, werden Sie Mitglied der DHV!

Die DHV-Tarifkommission

BARMER -Tarifverhandlungen zum Gehalt und zum Zukunftstarifvertrag fortgesetzt

DHV und BARMER setzten am 14.02.2018 in Wuppertal die Gehaltstarifverhandlungen und die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite unterbreitete ein zweites Gehaltsangebot:

• Einmalzahlung für Februar 2018: Beschäftigte 100 € / Auszubildende 50 €
• Lineare Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.03.2018 und 1,8 % ab 01.03.2019
• Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 50 € zum 01.03.2018
• Laufzeit: 24 Monate

Die DHV-Verhandlungskommission lehnt das verbesserte Gehaltsangebot ab! Es ist noch weit von einem konsensfähigen Angebot entfernt. Eine Annäherung der Positionen von DHV und BARMER konnte nicht erreicht werden. Die Gehaltstarifverhandlungen werden am 02.03.2018 fortgesetzt.

Zukunftstarifvertrag:
! Die BARMER strebt die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigungen auch für Beschäftigte mit besonderem Kündigungsschutz an!
Die Arbeitgeberseite legte der DHV-Verhandlungskommission ein Arbeitspaket mit der Überschrift „betriebsbedingte Kündigungen“ vor. Im Zukunftstarifvertrag will sie Verfahrensregelungen für den Fall von betriebsbedingten Kündigungen festgelegen: 
• Die Kündigung soll ausdrücklich die ultima ratio sein, die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses soll Vorrang vor dessen Beendigung haben.
• Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit vereinbaren, auch Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz nach Nr. 6.2 Abs. 1 MTV kündigen zu können! 
• Die Auswahl der zu Kündigenden soll nach den arbeitgeberseitigen Vorstellungen innerhalb bestimmter Altersgruppen und nach sozialen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Herausgenommen werden sollen bestimmte Beschäftigte aus betrieblichen Gründen. Für die Auswahl sollen nach arbeitgeberseitigen Vorstellungen Altersgruppen (unter 20 Jahre, 20 bis unter 30 Jahre usw.) gebildet werden. Innerhalb der Alterskohorte soll die Auswahl nach einem bestimmten Punkteschema erfolgen.

Dieses Arbeitspaket ist eines der heikelsten Themen der Zukunftstarifverhandlungen. DHV und BARMER stehen erst am Beginn der Verhandlungen, die DHV-Verhandlungskommission nahm das Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis in die interne Beratung. Die DHV-Verhandlungskommission brachte aber bereits eines auf den Punkt: Was für einen Wert hat der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch, wenn im Fall der ultima ratio die unter diesen besonderen Schutz fallenden Beschäftigten mit der Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen?

! Arbeitspaket „Zumutbarkeit“
Die Arbeitgeberseite legte ein Arbeitspaket zur Zumutbarkeit von Versetzungen vor. Nach ihren Vorstellungen soll bei Versetzungen in eine andere Dienststelle an einem anderen Ort der Radius der Erreichbarkeit maximal 50 km entfernt von der Wohnung des/der Beschäftigten oder maximal 25 km von der bisherigen Dienststelle betragen. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll als Kriterium wegfallen.
Die DHV-Verhandlungskommission nahm dieses Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis. Sie äußerte sich in einer ersten Stellungnahme kritisch zum Wegfall des Kriteriums „Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln“. Den Vorschlag der DHV-Verhandlungskommission, vor einem zumutbaren Umzug die Prüfung der Möglichkeit eines Homeoffices zu verankern, nahm die Arbeitgeberseite in die internen Beratungen mit.