DRK Kreisverband Glauchau e.V.: Aktuelle Tarifsituation

14.März 2017

Der DRK Kreisverband Glauchau e.V. ist derzeit über die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V. und über den aktuellen
Tarifvertrag mit der Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., in einer wirksamen Tarifbindung. Dieser Tarifvertrag wurde in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt und verbessert. Neben den kontinuierlichen Entgelterhöhungen gab es z.B. über die Neugestaltung der Eingruppierungsordnung auch strukturelle Verbesserungen.

Der aktuelle Entgelttarifvertrag gilt für das Jahr 2017. Zusätzlich wurden Ende
letzten Jahres ergänzenden Entgeltbestandteile verhandelt, die vielen Beschäftigten zu Gute kommen. Der Manteltarifvertrag wird zum Sommer diesen Jahres neu verhandelt und in diesem Zusammenhang auch die Entgelte ab 2018.

Die Tarifkommission hat bereits einen Forderungskatalog für die anstehenden Tarifverhandlungen erarbeitet. Stellvertretend können wir hier einige wichtige Punkte nennen:

  • Eine Anhebung der Entgelte um 10%
  • Die Festschreibung der jährlichen Sonderzahlung
  • Die Erhöhung der Zuschläge für Schichtarbeit
  • Die zusätzliche Vergütung von im Rahmen der Arbeitsbereitschaft geleisteten Arbeitsstunden

Die zügige Umsetzung der neuen Tarifbedingungen soll in absehbarer Zeit für
deutliche Einkommensverbesserungen im Bereich des Deutschen Roten Kreuzes Sachsen sorgen.

 

DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.: Tarifeinigung erreicht!

16. Januar 2017

Im Rahmen von schwierigen Tarifverhandlungen konnten für das Jahr 2017 mehrere Verbesserungen der bisherigen tariflichen Regelungen erreicht werden. Diese betreffen sowohl die Entgelte, als auch den Bereich des Manteltarifvertrages.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  • Steigerung der Entgelte zum 01. April 2017 um 45,-€ in jeder Entgeltgruppe und -stufe
  • Neuregelung der Entgelte für ErzieherInnen in Kindertagesstätten
  • Gemeinsame Vereinbarung zur angestrebten deutlichen Anhebung der Entgelte in den nächsten drei Jahren
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 26 Tage, nach 5 Jahren auf 28 Tage, nach 10 Jahren auf 29 Tage und nach 15 Jahren auf 30 Tage
  • Erhöhung der Zuschläge für Nachtarbeit auf 1,30€ ab 2017 und 1,40€ ab 2018
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 92,03€ im Monat
  • Reduktion der möglichen Minusstundenzahl im Arbeitszeitkonto
  • Elternzeit bis zu einem Jahr führt nicht mehr zur Unterbrechung der Beschäftigungszeit

Erfolgreicher Warnstreik beim Rehaklinikum Bad Säckingen

Am 18. Februar 2015 war es soweit: 80 der 150 Mitarbeiter dem Streikaufruf der DHV.

Hintergrund sind die gescheiterten Tarifverhandlungen: Trotz der im Vergleich mit anderen Kliniken hervorragenden Auslastung von rund 90 Prozent sollen die Mitarbeiter weniger Geld bekommen – und das, obwohl sie bereits 2013 und 2014 mit einem Sanierungstarifvertrag ihren Beitrag geleistet haben und im Schnitt auf 1000 Euro pro Jahr verzichtet haben.

Unterstützung erfuhren die Kolleginnen und Kollegen durch Hans Hebeisen, Bezirksgeschäftsführer Südbaden und DHV-Landesvorsitzender Baden-Württemberg. Er machte deutlich, dass trotz des Angebots einer knappen linearen Lohnsteigerung von 1,5 Prozent durch die Umstellung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld auf Fixbeträge die Mitarbeiter unterm Strich weniger in der Tasche hätten. Das Angebot einer erfolgsabhängigen Komponente im neuen Haustarifvertrag seitens der Geschäftsführung lehnt Hans Hebeisen ab. 

Einen Protestmarsch von der Straße zum Hauptportal der Klinik untersagte der Geschäftsführer des Klinikums mit Rückgriff auf sein Hausrecht. Hans Hebeisen kündigte weitere Maßnahmen an. Unser Glückwunsch für die gelungene Aktion!

DHV-Information Februar 2015

Presseinformationen zum Warnstreik am 18.02.2015

 

Arbeitwerwohlfahrt Vorpommern: Tarifabschluss erreicht: 5,32 % Entgelterhöhung

Arbeitgeber und Tarifkommission der DHVt haben die diesjährigen Tarifverhandlungen abgeschlossen mit dem Ergebnis:

  • 5,32% lineare Entgeltsteigerung (Durchschnitt)
  • Sonderzahlung in Höhe von 80% eines Monatseinkommens
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 205 Euro
  • Anhebung der Zeitzuschläge ab 2016:
  1. Nachtarbeit: 1,25 Euro pro Stunde
  2. Arbeit an Sonntagen: 1,75 Euro pro Stunde
  3. Arbeit an Feiertagen: 3,50 Euro pro Stunde
  • Streichung der Lohnabsenkung innerhalb der Probezeit
  • Laufzeit bis 31.12.2015

Die DHV konnte ihre Forderung nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von 6% weitgehend durchsetzen. Kompromisse musste die Tarifkommission bei der Erhöhung der Zeitzuschläge machen, die deutlich hinter der Forderung zurückbleiben.
Ebenso ist die Steigerung der Entgeltgruppe I nicht auf dem Niveau der übrigen EG, da diese in der letzten Tarifrunde überproportionale Steigerungen erhalten hat. Sie übersteigt leicht den künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Nicht durchsetzen konnte die DHV zwar ihre Forderung für Zusatzleistungen für DHV-Mitglieder. Insgesamt überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb die Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat.

V.i.s.d.P.        Klaas Kuhlmann

Tarifabschluss DRK-Westerland: 5,0 % in zwei Stufen

Nach einer intensiv geführten Verhandlung konnten sich DHV und Arbeitgeber in den späten Nachmittagsstunden des 08.08.2014 auf einen Tarifabschluss einigen. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Lineare Erhöhung der Gehälter, Stunden- und Praktikantenvergütungen: 3,0 % zum 01.10.2014; 2,0 % zum 01.01.2016
  • Zwei Einmalzahlungen für DHV-Mitglieder: 200 € zum 01.10.2014 und 200 € zum 01.01.2016
  • Vereinbarung einer Verpflichtung der Betriebsparteien, über eine Betriebsvereinbarung zum Rahmendienstplan für den Urlaub und die Freiwochen zu verhandeln.
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.12.2016

Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als tragbaren Kompromiss. Insbesondere in der Gehaltsfrage konnte die DHV die Arbeitgeberseite zu bedeutenden Zugeständnissen bewegen. Das erste Arbeitgeberangebot sah nur eine zweistufige Gehaltserhöhung von 0,75 % zum 01.01.2015 und von 1,0 % zum 01.01.2016 vor. Lange hielt die Arbeitgeberseite an ihrer Position einer linearen Gehaltserhöhung von unter 3,0 % erst zum 01.01.2015 fest. Erst zum Schluss konnte sie zum Sprung auf die 3,0 % noch in 2014 bewegt werden.
Ein weiterer Streitpunkt war die Frage der Einmalzahlung. Zunächst gab die Arbeitgeberseite kein Angebot ab. Schließlich konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite in ihrem letzten Angebot zu 400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder bewegen. Damit setzte die DHV eine ihrer Forderungen (400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder) in vollem Umfang durch! Die DHV-Forderung nach einem Urlaubstag für DHV-Mitglieder stieß auf kategorische Ablehnung des Arbeitgebers. Er war in diesem Punkt nicht verhandlungsbereit.

Bei der Fitnesspauschale vereinbarten Arbeitgeber und DHV einen Eigenanteil der Mitarbeiter in Höhe von einem Drittel der anfallenden Kosten (Monatsbeitrag) für Fitnessstudio und Schwimmbad. Die Höhe der Förderung von maximal 30 € im Monat bleibt aber weiterhin bestehen. Des Weiteren gilt die Förderung der betrieblichen Zusatzver-sorgung nur noch für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses hauptamtlich beim DRK Ortsverein Westerland beschäftigt sind. Für zukünftige Mitarbeiter gilt die Anlage Zusatzversorgung nicht mehr.
Beide Punkte waren Bedingung der Arbeitgeber für den Tarifabschluss!

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschied sich die DHV-Tarifkommission, in diesen für die Arbeitgeberseite entscheidenden Punkten, kompromissbereit zu sein, zumal es auch nachvollziehbare sachliche Gründe gibt:
Der Eigenanteil bei der Fitnesspauschale soll Mitnahmeeffekte begrenzen und die Ernsthaftigkeit der Beschäftigten fördern, mit dem Besuch des Fitnessstudio und des Schwimmbads auch wirklich einen Beitrag zur Fitness zu leisten. Ab einem Monatsbeitrag von 45 € für den Arbeitnehmer bleibt es bei der vollen Förderung des Arbeitgebers in Höhe von 30 € pro Monat.
Die Zusatzversorgung in ihrer bisherigen Form droht den Arbeitgeber langfristig erheblich zu belasten, da die Rentensteigerungen bei der Betriebsrente durch den DRK Ortsverein finanziert werden muss. Zur Vermeidung einer finanziellen Überforderung und damit zur weiteren Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des DRK Ortsvereins hat sich die DHV-Tarifkommission unter der Bedingung einer vollumfänglichen Besitzstandswahrung für Bestandsbeschäftig-te zur Schließung der Zusatzvorsorge für zukünftige Beschäftigte durchgerungen.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Schlosspark-Klinik und Park-Klinik Weißensee: 8,8% Tabellenentgeltsteigerung mit neuer Stufe

Im Verhandlungstermin am 08.04.2014 haben sich die DHV-Tarifkommission und Arbeitgebervertreter auf ein Ergebnis geeinigt. Die DHV konnte ihr Ziel, eine weitere Stufe nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit einzuführen, durchsetzen. Diese wird in drei Erhöhungsschritten von jeweils 40 Euro basierend auf der bisherigen letzten Stufe aufgebaut, die zusätzlich zu der allgemeinen prozentualen Erhöhung erfolgt. Sie wirkt ab dem 01.01.2014 für etwa die Hälfte der Beschäftigtenzahl beider Häuser. Durch den Fixbetrag profitieren Beschäftigte in den kleineren Entgeltgruppen dabei stärker als in den höheren. Die DHV-Tarifkommission hat dabei einer Laufzeit von 3 Jahren zugestimmt.

Weiterhin wurde eine Angleichung der Bereitschaftsdienstvergütung zum ärztlichen Dienst, die Erweiterung der Funktionszulagen sowie die Anhebung der Auszubildendenvergütung vereinbart.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

1. Tabellenentgelterhöhung:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2014 um 2,0%
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2015 um 2,2%
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2016 um 2,5%

2. Einrichtung der Stufe „nach 15 Jahren“:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2014 um 2,0% + 40 Euro (= 3,2 – 4,2%)
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2015 um 2,2% + 40 Euro (= 3,3 – 4,3%)
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2016 um 2,5% + 40 Euro (= 3,6 – 4,5%)

3. Bewertung der Bereitschaftsdienststufe II mit 90%

4. Erhöhung der Zulage für Arbeitnehmer im Funktionsdienst der Ersten Hilfe auf 120 Euro

5. Funktionszulage für Hygienebeauftragte in Höhe von 85 Euro

6. Funktionszulage für Arbeitnehmer in Funktion eines Mentors in Höhe von 85 Euro (soweit nicht bereits nach § 4 Abs. 9 c) in 7b eingruppiert).

7. Erhöhung der Vergütung für Azubis zum Gesundheits- und Krankenpfleger um 100 Euro für jedes Ausbildungsjahr (statt prozentualer Steigerung).

8. Laufzeit bis 31.12.2016
    

Alle Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft, soweit nicht anders benannt.

Mit der Schaffung der neuen Stufe wollen wir die längere Betriebszugehörigkeit vieler Beschäftigter honorieren und die Stufenentwicklung vergleichbar anderen Tarifen herstellen. Betriebsjüngeren Mitarbeitern bietet die zusätzliche Stufe eine bessere Perspektive im Betrieb.

DRK Kreisverband Schönebeck: Manteltarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen

Die DHV Tarifkommission konnte in der dritten Verhandlungsrunde mit der Arbeitgeberseite ein akzeptables Ergebnis erreichen. Die Verbesserungen treten rückwirkend ab dem 01.04.2014 in Kraft.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Verdoppelung der vermögenswirksamen Leistungen auf 13,00 €
  2. Erhöhung des Nachtzuschlages um 38% auf 2,82€ je Stunde
  3. Erhöhung des Feiertagszuschlages auf 40%
  4. Einführung eines Samstagszuschlages von 14:00 bis 24:00 Uhr in Höhe von 25%
  5. Einführung eines Vorfesttagszuschlages (24.12. und 31.12.) von 14:00 bis 24:00 Uhr, in Höhe von 25%
  6. Neuregelung der Funktionszulagen
  7. Verbesserung der Jubiläumszuwendungen
  8. Verbesserung der Arbeitsfreistellungen

Dieses Ergebnis konnte nur durch Euer Unterstützung und das große Engagement der Tarifkommission erzielt werden.

V.i.S.d.P.: Michael Scholz

DRK LV Thüringen: Erfolgreicher Tarifabschluss – 5,25% Lohnerhöhung

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In der am 2. April 2014 stattgefundenen vierten Verhandlungsrunde, konnte die DHV Tarifkommission nach zähem Ringen einen akzeptablen Entgelttarifabschluss erreichen.

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Die Entgelte der Beschäftigten steigen in folgenden Schritten:

  • 1,75% Entgeltsteigerung zum 01.07.2014
  • 3,50% Entgeltsteigerung zum 01.01.2015

Die Lohnuntergrenze im DRK Thüringen steigt bei Vollzeitbeschäftigung auf 1.480,-€ pro Monat.

Dieses Ergebnis ist vorrangig dem Engagement unserer Mitglieder, einem spürbaren Mitgliederzuwachs in den letzten Monaten und der sehr guten Arbeit der Tarifkommission zu verdanken.
Für die im Herbst beginnenden Neuverhandlungen zum Manteltarifvertrag benötigen wir weiterhin Eure Unterstützung!

Die Tarifkommission              Michael Scholz, Landesgeschäftsführer

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Tarifinfo DRK Naumburg – Erfolgreicher Tarifabschluß 2,8% Lohnsteigerung

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28.11.2013

Erfolgreicher Tarifabschluß – 2,8% Lohnsteigerung

8,85 € Mindestlohn im DRK!

Die DHV Tarifkommission hat in diesem Jahr eine weitere nennenswerte Steigerung der Entgelte erreichen können. Dies bedeutet einen echten Reallohnzuwachs für die Beschäftigten. Der Mindestlohn im DRK Kreisverband und den Tochtergesellschaften beträgt damit 8,85 €. Darüber hinaus befinden sich die Verhandlungen für den neuen Haustarifvertrag in der Endphase. Hier wird es in Zukunft deutlich mehr tarifliche Sicherheit geben.

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Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Die tarifliche Vergütung für die Beschäftigten erhöht sich folgendermaßen:
  2. Die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) werden in gleicher Art und Weise wie im vergangenen Jahr gewährt.
  3. Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2014.

– ab dem 01. Dezember 2013 um 2,8 %

V.i.S.d.P.: Michael Scholz

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Tarifinfo Stollberg – Erfolgreicher Tarifabschluss

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28.11.2013

Erfolgreicher Tarifabschluss

Nach mehreren Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite konnte die DHV bei der Kranken-hausservicegesellschaft Stollberg einen erfolgreichen Tarifabschluss tätigen.

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Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Entgeltsteigerungen zwischen 8,4% und 10,7% zum 01.01.2014
  2. Zuschlagserhöhung für Desinfektionen von 10% auf 15%
  3. Erhöhung der Betrieblichen Altersvorsorge von 20,- auf 25,-€
  4. Zahlung einer Wechselschichtzulage von 60,-€ je Monat
  5. Neuregelung Urlaubsanspruch:
    • ab Beginn von 25 auf 26 Tage
    • nach fünf Jahren von 26 auf 28 Tage
    • nach zehn Jahren von 28 auf 29 Tage

V.i.S.d.P. Michael Scholz

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