MEDIAN Kliniken – Bad Kösen, Bad Salzdetfurth

Am 18.06.2020 fand eine Telefonkonferenz der Tarifkommission der DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V. und dem Arbeitgeber, der MEDIAN Unternehmensgruppe statt. Aufgrund der Corona-Pandemie und des Hygienekonzeptes der MEDIAN Unternehmensgruppe waren keine Präsenztermine möglich. Bei der Telefonkonferenz wurde das weitere Vorgehen abgestimmt.

Anfang Juli wird die Lockerung der Hygienemaßnahmen der MEDIAN Unternehmensgruppe erwartet. Erst dann sind wieder Präsenstermine und damit auch die lange erwarteten Tarifverhandlungen möglich. Wir werden Anfang Juli Terminvorschläge erhalten und dann zügig in die Verhandlungen einsteigen.

Herr Seebauer stellte klar, dass die Bereitschaft eines Abschlusses eines Entgeltrahmen-, Entgelt- und Manteltarifvertrages auf Seiten des Arbeitgebers besteht. Die MEDIAN Unternehmensgruppe fühlt sich weiter an die Verhandlungsverpflichtung gebunden.

Wir halten an den Forderungen der Belegschaft fest und werden Euch in den Verhandlungen vertreten!

Bitte sorgt für eine breite Unterstützung! Nur wenn alle gemeinsam für unsere Forderung kämpfen, können wir unser Ziel erreichen!

                                                                 Jetzt oder nie!

Galeria Karstadt Kaufhof: Tausende Arbeitsplätze in Gefahr! – DHV erklärt sich solidarisch mit den betroffenen Beschäftigten

Die Lage der Galeria Karstadt Kaufhof ist weiter ungewiss. Arbeitgeber und Sanierungsberater halten an Filialschließungen und Personalabbau fest: Es droht die Schließung von einem Drittel der Filialen und der Abbau tausender Arbeitsplätze!

Der Abbau von Arbeitsplätzen in dieser Größenordnung bedeutet für tausende von Menschen und ihrer Familien tiefe Einschnitte beruflicher und finanzieller Art! Dabei handelt es sich um eine weitere Zumutung innerhalb kürzester Zeit. Denn bereits im Zuge der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof hatte ein umfangreicher Stellenabbau stattgefunden, und die Beschäftigten mussten damals infolge des Abschlusses eines Reformtarifvertrages Einschnitte in Gehalts- und Arbeitsbedingungen hinnehmen.

In Zeiten der Corona-Krise werden die vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Beschäftigten nur schwer einen anderen adäquaten Arbeitsplatz finden. Ihnen drohen Arbeitslosigkeit und Hartz IV! Der Vorstandsvorsitzende, der sich krankheitsbedingt seit März 2020 nicht mehr in der Zentrale hatte blicken lassen, und der nicht von Einschnitten infolge des Reformtarifvertrages betroffen war, darf dagegen mit einer millionenschweren Abfindung nach Hause gehen: Tausenden Menschen drohen Arbeitslosigkeit und Hartz IV, und der Vorsitzende, der Verantwortung für die schwierige Unternehmenslage schon vor Corona trägt, wird mit einer millionenschweren Abfindung aus seiner Verantwortung entlassen – eine solch krasse Ungleichbehandlung ist ein Unding!

Die Beschäftigten protestieren zu Recht gegen den Arbeitsplatzabbau. Wir als DHV erklären uns solidarisch mit den Beschäftigten und unterstützen sie bei ihrem Kampf um den Erhalt der Arbeitsplätze! Wir fordern den zurückgetretenen Vorstandsvorsitzenden Stephan Fanderl auf, seinen Teil der Verantwortung für die schon vor der Corona-Krise bestehende Schieflage des Unternehmens zu übernehmen und auf eine millionenschwere Abfindung zu verzichten!

Amtsgericht Essen bestellt DHV-Vertreter als Aufsichtsrat von Galeria Karstadt Kaufhof

Das Amtsgericht Essen hat als zuständiges Registergericht den DHV-Vertreter Olaf Kall als Mitglied des Aufsichtsrates der Galeria Karstadt Kaufhof bestellt. Es hat damit einem Antrag der Berufsgewerkschaft DHV stattgegeben.

Das Amtsgericht Essen hat in seinem Beschluss den Wahlerfolg der DHV bei der Galeria Kaufhof GmbH im Jahr 2017 als maßgeblichen Grund für die Bestellung des DHV-Vertreters anerkannt. Damals hatten in einer Urwahl 56,7 % der Beschäftigten für die DHV-Liste gestimmt. Die gerichtliche Entscheidung habe sich am hypothetischen Willen der Arbeitnehmerschaft zu orientieren, so dass der DHV ein Sitz im Aufsichtsrat des aus der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof neu geschaffenen Unternehmens zuzugestehen sei.

Die DHV begrüßt die gerichtliche Bestellung durch das Amtsgericht Essen als den einzig richtigen Beschluss zur Berücksichtigung des Aufsichtsratswahlergebnisses der Galeria Kaufhof GmbH aus dem Jahr 2017. Die DHV wird über ihr Aufsichtsratsmitglied kritisch und konstruktiv die für die Zukunft des Unternehmens entscheidenden Weichenstellungen in den nächsten Wochen und Monaten begleiten.

Corona Prämie bei der Kunzler GmbH

Gute Leistung unter besonderer Belastung verdient einen Ausgleich!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch während der Corona-Virus-Pandemie in Ihrem Arbeitseifer und Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen.

Angesichts des zusätzlichen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheits-maßnahmen war es nicht selbstverständlich, dass der Produktionsablauf so schnell an die neuen Bedingungen angepasst werden konnte. Daher war es nur folgerichtig, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den  Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH in den Genuss der Ausschüttung einer Corona-Sonderzahlung gekommen sind.

Bereits Ende April fanden die Betriebsparteien zusammen, um sich dieses Themas an-zunehmen. Der ausschließlich aus DHV-Mitgliedern bestehende Betriebsrat unter der Leitung von Coralie Schwarz, wurde in diesen Gesprächen durch DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel beraten. Der vertrauens- und respektvolle Umgang von Arbeitnehmervertretern und Geschäftsführung, der hier schon seit Jahren Gang und Gäbe ist, zeigte sich hier erneut und führte zu einer raschen, als auch soliden Übereinkunft.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen Bonus von 20,0% Ihres Brutto-Monatsgehalts. Bei diesem einmaligen Lohnplus muss es im Jahr 2020 aber nicht bleiben. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben vereinbart, neben ihren turnusgemäßen Tarifverhandlungen, auch über die Auszahlung einer zweiten Corona-Sonderzahlung, die Ende des Jahres ausgeschüttet werden könnte, zu verhandeln.

In diesem Abschluss zeigen sich erneut die positiven Ergebnisse, die aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Partnerschaft erreicht werden können. Die DHV steht Ihren Mitgliedern in schweren Zeiten treu zur Seite und ist auch in außergewöhnlichen Zeiten bereit, nach den besten möglichen Lösungen zu suchen.

“Übernahme der Auszubildenen 2020 unter Corona – Jetzt!

Wir, die Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik der DHV, fordern alle Arbeitgeber im Handel dazu auf, Ihre Auszubildenen nach bestandener Prüfung, gerade unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, zu übernehmen.

Bieten Sie Sicherheit in unsicheren Zeiten! Denn gerade in unsicheren Zeiten sollten Sie auf Ihre Zukunft bauen und die Auszubildenen werden es sicherlich mit Loyalität, Vertrauen und Arbeitseifer Ihrem Unternehmen zurückgeben!

Wir fordern alle DHV-Mitglieder und Betriebsräte dazu auf, sich für die Übernahme der Auszubildenden stark zu machen. Wir weisen alle Mitglieder in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen darauf hin, dass Sie unbefristet übernommen werden sollten.

Wir wünschen allen Auszubildenden, die dieses Jahr Ihren Abschluss machen, viel Glück und Erfolg bei den Prüfungen.“

Hauptpersonalratswahl KKH: DHV erzielt 7,7 %

Bei der Hauptpersonalratswahl konnte die DHV einen erfreulichen Wahlerfolg erzielen:

Mit einem Ergebnis von rund 7,7 % der abgegebenen Stimmen ist die DHV auch in der neuen Amtsperiode wieder im Hauptpersonalrat der KKH vertreten!

Als DHV-Vertreter gewählt wurde Armin Arbinger, Spezialsachbearbeiter im Beitragszentrum Frankfurt. Der DHV-Hauptvorstand gratuliert den Kollegen zur Wahl und wünscht ihm viel Erfolg bei der Arbeit im wichtigsten Mitbestimmungsgremium der KKH.

Die DHV-Liste war bei der Hauptpersonalratswahl angetreten unter dem Motto DHV – Das heißt Vertrauen. Sie hatte im Wahlkampf deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es einer engen Verzahnung von Personalrats- und Gewerkschaftsarbeit bedarf, um den Herausforderungen der nächsten Jahre bestmöglich im Sinne der Beschäftigten gerecht zu werden. Die Themen, die uns insbesondere am Herzen liegen und die unser DHV-Vertreter Armin Arbinger auch in die Hauptpersonalratsarbeit einbringen wird, sind:

  • Eine zukunftsfähige KKH,
  • Home Office
  • Ausreichende Personalausstattung
  • Gesunde Arbeitsplätze
  • Vereinbarkeit von Familien-, Privatleben und Beruf
  • Kurze Wege für die Versicherten zur KKH
  • Erreichbare Ziele für den Vertrieb und Betrieb
  • Stoppen und Reduzierung von nicht kassenrelevanten Aufgaben
  • Bessere Nutzung von Ressourcen für die Kunden
  • gute Tarifabschlüsse

Galeria Karstadt Kaufhof: 80 Standorte und 5.000 Arbeitsplätze in Gefahr

Eigentlich war es ja abzusehen – nach der Nachricht, dass die Betriebsrenten zum Teil nicht ausbezahlt wurden und werden – folgte nun, nur wenige Tage später, für die DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof die nächste Hiobsbotschaft: Wie es heißt, sollen bis zu 80 Kaufhäuser geschlossen werden und damit verbunden circa 5000 Kollegen entlassen werden. Wir, als DHV, sind entsetzt und schockiert aber nicht mehr wirklich überrascht!

Die durch die Corona-Krise verursachten Umsatzeinbußen werden nun von Seiten der Unternehmensleitung für das Ergreifen von zahlreichen „Sanierungsmaßnahmen“ verantwortlich gemacht. Aber hier macht sie es sich zu einfach: Für Karstadt galt schon vor der Fusion ein Sozialtarifvertrag (soweit uns bekannt mit Standortgarantie), das Unternehmen hat eine Insolvenz hinter sich, und Galeria Kaufhof war vor der Fusion durch diverse Europäische Abenteuer der damaligen „Mutter“ HBC in Schieflage geraten. Von der allgemeinen Situation der Kaufhäuser in der Innenstadt mal abgesehen.
Uns erscheint es eher, dass die Unternehmensleitung die Gelegenheit nutzt, um unter der wirtschaftlichen Wetterlage „Corona“ einmal reinen Tisch zu machen.  Alle akzeptieren die einfachste Begründung „Das ist wegen Corona!“ – selbst viele der Betroffenen.
Zwar sind die Folgen der Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen, die Deutschland wirtschaftlich und auch sozialpolitisch schon heute sehr stark beeinflussen, noch gar nicht voll absehbar. Man kann aber nicht die Fehlentscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte alle unter „Corona“ verbuchen. Denn: Gesund war Galeria Karstadt Kaufhof vor der Corona-Pandemie nicht. Für Galeria Karstadt Kaufhof ist es definitiv zu einfach, die Verantwortung nur auf Corona zu schieben! Corona war der Tropfen wenn auch ein sehr, sehr großer, der das Fass endgültig zum Überlaufen brachte!

Wir fordern hier reinen Tisch zu machen und zukunftsorientierte Maßnahmen zu ergreifen, aber nicht bei den Arbeitsplätzen und Mitarbeitern, die dem jetzt gemeinsamen Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof lange Jahre treu und loyal gedient und mit Ihrer ganzen Kraft gearbeitet haben, anzufangen, egal ob es eine blaue oder grüne Arbeits-Vita ist.

Ergebnisticker Personalratswahlen 2020 DAK-Gesundheit

Erfreuliches HPR-Wahlergebnis 16,76 % (+ 3,04 %) – Sensationelle 79 % in der Region Südbayern – Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin – BPR Vertrieb Ergebnisse über 30 % – 22 % in der Zentrale

Die DAK-Gesundheit hat gewählt, die DHV ist gestärkt aus den Wahlen hervorgegangen – dieses erfreuliche Fazit kann aus den bereits gemeldeten Ergebnissen gezogen werden. Der laufende Ergebnisticker:

Hauptpersonalrat (HPR): 16,76 % (2016: 13,72 %)
Die DHV konnte einen erfreulichen Zuwachs von 3,04 % erzielen. Obwohl im Vergleich zur letzten HPR-Wahl über 2.500 weniger Stimmen abgegeben wurden, verlor die DHV nur 96 Stimmen. Damit ist die DHV Wahlgewinnerin vor verdi (-1.490 Stimmen) und der GdS (-754 Stimmen)! Das gute Abschneiden spiegelt sich auch in der Zahl der Sitze wieder: Trotz Verkleinerung des Hauptpersonalrates von 29 auf 27 Sitze konnte die DHV nicht nur ihre 4 Sitze behaupten, sondern verfehlte knapp den 5. Sitz!

Spitzenergebnisse örtliche Personalräte (ÖPR): 100 % Multiplikatorenvertrieb Hessen – 79 % in der Region Südbayern
Topergebnisse erzielte die DHV mit 100 % bei der ÖPR-Wahl Multiplikatorenvertrieb Hessen – dort trat die DHV als einzige Liste an – und mit 79 % bei der ÖPR-Wahl Region Südbayern, wo sie die zweite Liste verdi, (21 %) deklassierte!

Fachzentren: DHV-Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin
Im FZMB Berlin erzielte die DHV mit 51 % den Wahlsieg! Mit erreichten 79 Stimmen deklassierte sie verdi, die nur 42 Stimmen erreichte.
Auch in anderen Fachzentren erreichte die DHV hervorragende Wahlergebnisse:
–    FZA Oldenburg: Mit 49 % nur eine Stimme weniger als verdi
–    FZ Reha Berlin: Die DHV erzielte das beste Stimmenergebnis aller Listen und konnte 43 % auf sich vereinigen.
–    FZP Kassel: 40 %

Bezirkspersonalräte (BPR) Vertrieb: Ergebnisse über 30 %
Starke Ergebnisse erzielte die bei den BPR-Wahlen Vertrieb:
–    Kooperationsvertrieb: 36 %
–    Multiplikatorenvertrieb: 34 %
–    Regionalvertrieb: 32 %
–    Einzig beim Partnervertrieb musste die DHV mit 11 % etwas zurückstecken
     Insgesamt erzielte die DHV bei den BPR-Wahlen Vertrieb ein sehr gutes Ergebnis von 32 %!

Personalrat Zentrale: DHV gelingt der Sprung über 20 %!
Bei der Wahl des Personalrats der Zentrale konnte die DHV ihr Ergebnis aus 2016 (18,25 %) auf 22 % deutlich steigern! Damit gewann sie einen Sitz hinzu.

Starke Ergebnisse in den Serviceregionen
Bei den ÖPR-Wahlen erreichte die DHV ebenfalls starke Ergebnisse:
–    Serviceregion Thüringen: 38 %
–    Serviceregion Saarland: 35 %

Es liegen noch nicht alle Wahlergebnisse vor, aber die erfreulichen Zwischenergebnisse sind eindrucksvolle Belege für die starke Verankerung der DHV bei der DAK-Gesundheit. Die DHV konnte ihre Position als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft ausbauen und in manchen Dienststellen die Mehrheit erringen. Damit kann schon zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden: Die DHV ist die Wahlgewinnerin der Personalratswahlen 2020!

Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.