DAK-Gesundheit: 10 Jahre Hängepartie Anlage 5 – Dringend Zeit, endlich zu handeln!

DAK-Gesundheit und verdi führen derzeit Sondierungsgespräche zur Neugestaltung der Anlage 5 – Eingruppierungen. Dieses Tarifthema ist eine Hängepartie, die bereits 10 Jahre andauert!

Zu Verhandlungen bereits 2015 aufgefordert!

Mit Schreiben vom 08.06.2015 forderten wir den damaligen Vorstand folgenden Handlungsbedarf mit:

  • Handlungsbedarf FZMB Sachbearbeiter im Team 10
  • FZMB Sachbearbeiter Mitgliedschaften: Höhere VG als VG 6
  • Neuschaffung Stelle „stellvertretender Leiter“ in den FZMB
  • Schulungsleiter Fachzentren und Vertrieb: Höhere Vergütung als VG 7
  • Eingruppierung der weiteren neu geschaffenen Stellentypen in der Zentrale sowie in der Fläche
  • Eingruppierung Bezirksleiter/innen im Partnervertrieb

 

Auszug aus unserer Info vom 27.08.2018 zum Reformbedarf bei der Anlage 5:

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

Seit Jahren Reformbedarf bei den Digi-Zentren!

Obwohl es keine einfachen Tätigkeiten mehr gibt, werden Beschäftigte der Digi-Zentren immer noch nach VG 1 vergütet. Wir erwarten eine deutliche Aufwertung der Vergütung der betroffenen Beschäftigten in den Digi-Zentren!

Trotz des dringenden Handlungsbedarfs sind in den vergangenen 10 Jahren keine grundlegenden Änderungen in der Anlage 5 erfolgt! 

Es ist Zeit, endlich zu einer vernünftigen und zeitgemäßen Einigung zu kommen. Denn die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen 10 Jahren rasant gewandelt! Die DAK-Gesundheit muss einiges tun um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Die Anforderungen an die Beschäftigten haben sich in den Jahren massiv verändert. Einfache Tätigkeiten übernimmt inzwischen ein Roboter. Dem muss bei den Eingruppierungen Rechnung getragen werden. Es fehlt in der aktuellen Struktur auch an Lösungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die gerne etwas weniger verantwortungsvolle bzw. belastende Tätigkeiten ausüben wollen bzw. können. Es fehlt auch an Möglichkeiten Leistungsträger im Rahmen einer Fachkarriere Optionen aufzuzeigen, ohne den Weg in die Zentrale. Es stellt sich auch die Frage, ob eine gesonderte Eingruppierung für die Zentrale zeitgemäß ist. Herausfordernde Arbeit gibt es in Fläche und Zentrale gleichermaßen.  

 

CGB WEIST FORDERUNG DES HANDELSVERBANDES DEUTSCHLAND NACH MEHR SPIELRAUM FÜR SONNTAGSÖFFNUNGEN ENTSCHIEDEN ZURÜCK

CGB-Sprecher Peter Rudolph: „Es ist unerträglich, wie Verbandsfunktionäre des Einzelhandels immer wieder unter Missachtung der geltenden Ladenschlussgesetze und des grundgesetzlich geschützten Sonntages als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung für zusätzliche Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen des Einzelhandels plädieren. Wenn ausgerechnet der Präsident des Handelsverbandes Deutschlands, Alexander von Preen, fordert, Kommunen und Händler sollten frei über verkaufsoffene Sonntage entscheiden können, so zeugt dies nicht nur von Unkenntnis über die Rechtslage, sondern auch vom fehlenden Verständnis für die Belange der Beschäftigten. Aber wahrscheinlich hat Herr von Preen eher die Interessen der der in 56 Ländern vertretenen Sporthandelsgruppe Intersport im Blickpunkt gehabt, deren CEO er ist, als die mehr als 318.000 Einzelhandelsbetriebe, deren Interessensvertreter er sein sollte. Die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler hat ganz andere Sorgen als fehlende Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung. Wenn Herr von Preen sich mal der Mühe unterziehen würde, deutsche Innenstädte zu besuchen, würde er feststellen, dass in vielen Städten die Ladenöffnungszeiten heute kürzer sind als noch zu Zeiten des Bundesladenschlussgesetzes. Nur ein ver-schwindend geringer Teil der Einzelhandelsgeschäfte nimmt die nach den meisten Landes-Ladenschlussgesetzen erweiterten Ladenöffnungszeiten in Anspruch. So sind in der Bremer Innenstadt die meisten Geschäfte lediglich gerade noch von 10 bis 19 Uhr geöffnet, in den Nebenzentren an Samstagen vielfach sogar nur bis 12 oder 13 Uhr. Die wachsende Zahl leerstehender Ladenlokale und die damit verbundene Verödung vieler Innenstädte lässt sich somit sicherlich nicht mit unzureichenden Möglichkeiten zur Ladenöffnung begründen. Statt die Obergrenzen für Sonntagsöffnungen abzulehnen und damit den Sonntagsschutz infrage zu stellen, sollte sich der Handelsverband lieber verstärkt darüber Gedanken machen, wie der hohen Zahl von Insolvenzen im Einzelhandel Einhalt geboten und die Attraktivität des stationären Einzelhandels gestärkt werden kann.“

Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen. Die Politik steht damit in der Verantwortung , die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden anstatt sie durch Ausnahmeregelungen, wie sie auch nach den Ladenschlussgesetzen möglich sind, zu legalisieren und zu fördern.

Tarifverhandlungen Private Versicherungen Innendienst: DHV liegt goldrichtig…

Die Tarifrunde 2025 für die Innendienstbeschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe sind am 21.03.25 gestartet. Wie üblich war der Verhandlungsauftakt ein reiner Austausch der Positionen zwischen dem AGV und Verdi.

Am 28.04.werden die Tarifverhandlungen fortgesetzt, und der AGV wird höchstwahrscheinlich ein erstes Angebot unterbreiten. 

Die Gewerkschaft Verdi rechnet einen Reallohnverlust von 8.1 % auf 3 Jahre vor.  Insofern liegt die Tarifempfehlung der DHV mit 2×8% und einer Laufzeit von 24 Monaten goldrichtig. 

Wir begleiten die Tarifverhandlungen konstruktiv und bringen uns mit unseren Positionen ein. Zwischen der 2. und 3 Verhandlungsrunde wird es ein Tarifgespräch mit dem AGV Versicherungen geben.

Wir sind zuversichtlich, dass wir die nächsten Tarifverhandlungen wieder als tariffähige Gewerkschaft neben Verdi begleiten werden.

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken

Am 18.03.2025 wurde für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken ein Tarifabschluss mit einer Laufzeit bis Mai 2027 erzielt. Die wesentlichen Inhalte des Abschlusses:
 
Gehalt:

  • 6,0 % zum 01.04.2025
  • 3,5 % zum 01.05.2026
  • 1,5 % zum 01.04.2027

Ausbildungsvergütungen: Erhöhung um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
 
Diese Erhöhungen sind ein erfreuliches Signal zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung bei den Volks- und Raiffeisenbanken. Gerade die 6,0 % in der ersten Erhöhungsstufe sind ein wichtiges psychologisches Signal. Leider stehen dieser guten Gehaltserhöhung drei Nullmonate entgegen. Eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis März hätte den Abschluss noch abgerundet

 
Verbesserung der Tabellenstruktur:
Ein weiterer wesentlicher und positiver Bestandteil des Abschlusses ist die Verbesserung der Tabellenstruktur der seit 2020 geltenden Vergütungsgruppen A, B und C. Die im Vergleich zur alten Tabellenstruktur niedrigere Vergütung in den höheren Vergütungsstufen war ein Kritikpunkt, den wir schon 2019 in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gebracht hatten. Damals lag aber der Fokus des Abschlusses vor allem auf die deutliche Anhebung der unteren Vergütungsstufen. Wegen der damaligen Prämisse einer aufkommensneutralen Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war der AVR damals nicht mehr zu weiteren Kompromissen bereit gewesen.

Es ist anerkennenswert, dass der AVR nun zu weiteren Anpassungen bereit gewesen ist. Damit wird die Attraktivität der Vergütung deutlich gesteigert.

 

Weitere Punkte:

  • Änderungen im Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte: Heraufsetzung der Grenze für den Kündigungsschutz von bisher 50 Jahren auf 10 Jahre vor der Regelaltersrente (= zukünftig ab 57 Jahre) sowie Vereinbarung einer höheren Abfindung nach dem Rationalisierungsschutzabkommen
  • Verlängerung der rentennahe Teilzeit (renaTe), des Langzeitkontentarifvertrages und des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2027
  • Erweiterung Mitarbeitergewinnungszulage (= bis zu 20 % des Gehaltes) um eine Mitgliederbindungszulage
  • Entfall des Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Arbeit nach 20.00 Uhr und am Samstag entfallen, wenn Mitarbeiter/innen mit entsprechender Arbeitsflexibilität eigenverantwortlich und ohne arbeitgeberseitige Veranlassung zuschlagspflichtige Zeiten nutzen, um persönlichen Belangen, wie der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Rechnung zu tragen. Diese Regelung sieht die DHV-Tarifkommission kritisch. Damit haben DBV und AVR einen Schritt in Richtung Samstagsarbeit als Regelarbeitstag getan. Rechtlich ist dieser Punkt problematisch. Denn Samstagszuschläge fallen laut Tarifvertrag für Mehrarbeit an Samstagen an, die aber vom Arbeitgeber angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt werden müssen.

 

DHV-Position zur anstehenden Tarifrunde Versicherungen: Eine Gehaltserhöhung, die dem Nachholbedarf gerecht wird!

Bei den anstehenden Gehaltstarifverhandlungen für den Innendienst gilt es, die Schere zwischen den mageren Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre (3 % zum 01.09.2022; 2 % zum 01.09.2023; 3 % zum 01.09.2024) und den in anderen Branchen getätigten Tarifabschlüsse zu schließen. Der Abschluss muss sowohl dem Nachholbedürfnis bei den Gehältern als auch der wirtschaftlichen Situation der Versicherungsunternehmen Rechnung tragen.

Nach unserer Auffassung sollte eine Gehaltsforderung mit einem Verhandlungsspielraum versehen sein, der so nah wie möglich an einem voraussichtlichen Verhandlungsergebnis ist:

Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %) 

Der Abschluss sollte weitere Punkte beinhalten:

1. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)

Die Versicherungswirtschaft muss ihre Attraktivität für junge Arbeitnehmer/innen steigern. Eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist daher erforderlich.

2. Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)

Die Beschäftigten in den Niedriglohngruppen A und B sind die Leidtragenden der starken Inflation der vergangenen Jahre. Deshalb ist eine überproportionale Erhöhung der Vergütungen notwendig.

3. Verlängerung des Altersteilzeitabkommens

4. Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

Die aus den 1970er/1980er-Jahren stammenden Eingruppierungsregelungen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen grundlegend überarbeitet werden, um den Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt Rechnung zu tragen. Ziel muss auch sein, die Beschäftigten im Außendienst in den Eingruppierungskatalog einzuordnen mit dem Ziel einer leistungsgerechten Vergütung im Rahmen des Tarifwerkes.

Die DHV wird die anstehenden Tarifverhandlungen kritisch und konstruktiv begleiten.

 

 

 

Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

 

DHV-Positionierung zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Handel

Die DHV, insbesondere die Fachgruppe Handel und Warenlogistik, begrüßt die Initiative, im Rahmen von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel im deutschen Einzel- und Großhandel auf saisonales Obst- und Gemüsesortiment umzustellen und beispielsweise von Flugtransporten abzusehen. Auch wenn dies für Verbraucher zur Folge hat, dass man nicht mehr jedes Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit automatisch bekommt.  Was das konkret für den Verbraucher bedeutet? Wer zukünftig einkaufen geht, wird sich darauf einstellen müssen, dass bestimmte Waren nur noch saisonal angeboten werden. Als Beispiel könnte man hier grünen Spargel, Trauben und Erdbeeren nennen. Für Gemüse oder Obst, welches außerhalb der Saison bislang auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht wurde, bedeutet dies, dass diese Waren künftig auf dem deutschen Markt wegfallen. Die DHV-Fachgruppe für Handel und Warenlogistik begrüßt diese nachvollziehbare Umstellung im deutschen Handel im Rahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Konzentration auf Obst und Gemüse aus europäischer, deutscher und regionaler Produktion.

Chatbots können keine Versicherten- und Bankenberater ersetzen!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt mit Sorge die Bemühungen in der Finanzbranche zum verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Beratung von Kunden in Versicherungs- und Bankangelegenheiten.

Wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg von Versicherungen und Banken ist eine enge Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen. Eine solche kann nur erreicht werden, wenn die Kunden sich gut bei ihren jeweiligen Beratern aufgehoben fühlen und ihnen Kompetenz und eine gute Qualität der Produkte vermittelt werden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind die Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Der zunehmende Einsatz von Onlineportalen der Versicherungen und Banken stehen dazu nicht im Widerspruch, so lange diese als unterstützende Hilfsmittel zum Beratungsgeschäft fungieren.

Mit den zu beobachtenden Investitionen in einen verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz drohen die Unternehmen in der Finanzbranche aber eine rote Linie zu überschreiten. Mit den Investitionen sollen Kosten gespart werden. Beratungstätigkeiten sollen zunehmend von Chatbots übernommen werden. Dieser Weg ist aber nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV nicht zielführend und kontraproduktiv für die Gewährleistung des Unternehmenserfolgs! Der individuelle Beratungscharakter, die Empathie des Beraters und die flexible Gestaltung des Beratungsgesprächs werden verloren gehen. Denn Chatbots können so etwas nicht leisten! Zudem sollten die Unternehmen Bedenken der Verbraucherschützer ernst nehmen, die vor Gefahren für die Privatsphäre durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz warnen. Chatbots können gehackt werden – menschliche Berater nicht!

Anstatt insgesamt mehrere Milliarden in die Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen zu investieren, sollten Banken und Versicherungen besser Geld in die Hand nehmen, um die Gehalts- und Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. Zufriedene und motivierte Beschäftigte tragen besser zum Unternehmenserfolg bei, als dies eine noch ausgefeilte Standardberatung durch einen Chatbot leisten könnte!

 

 

Filialsterben im deutschen Einzelhandel setzt sich fort

Die DHV ist besorgt über das anhaltende Filialsterben im deutschen Einzelhandel, von dem besonders die Bekleidungsbranche betroffen ist. Allein im I. Quartal dieses Jahres haben bereits 37 Mode- und Schuhhändler ein Insolvenz- oder Schutzschirmverfahren angemeldet. Aktuell hat das Unternehmen Gerry Weber angekündigt, dass es 122 seiner 149 deutschen Läden und 28 Outlet-Stores bis September schließen will. Die angekündigte Schließung bedeutet den Wegfall von ca. 350 Vollzeitstellen im Verkauf und von 75 in der Zentrale. Der Modekonzern, der sich bereits 2019 nur mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens vor dem Aus retten konnte, hatte im April erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt und will sich nun verstärkt auf die Modeherstellung und sein Großhandelsgeschäft konzentrieren.

Auch die frühere Gery Weber-Tochter Hallhuber, die 2021 nach einem Insolvenzverfahren von zwei Investoren übernommen wurde, befindet sich erneut in Schieflage und kämpft ums Überleben. Es geht um 110 Filialen und rund 1100 Beschäftigte. Ob auch diesmal das Insolvenzverfahren ein glückliches Ende findet ist fraglich.

Beim Modehändler Peek & Cloppenburg sind von dem am 1.Juni eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenregie derzeit „nur“ 350 der über 1500 Arbeitsplätze in der Zentrale betroffen, die abgebaut werden sollen, wie das Unternehmen im Mai in einer Pressemitteilung ankündigte. Die Beschäftigten der 67 deutschen Filialen und des Online-Stores der Modekette müssen aktuell nicht um ihre Arbeitsplätze bangen. Ob dies auch längerfristig der Fall sein wird, bleibt abzuwarten angesichts von 400 Millionen Euro Schulden des Düsseldorfer Konzerns.

Für die Mehrzahl der Beschäftigten der Schuhhandelskette Reno, die bereits im März Insolvenz anmelden musste, ist es bereits traurige Gewissheit, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Nach dem kein neuer Investor gefunden wurde, steht das Ende für 150 der 180 Reno-Standorte in Deutschland fest. Lediglich 30 Standorte sollen im Rahmen von Übernahmen fortgeführt werden. Etwa 120 der ehemals 1100 Beschäftigten haben damit die Chance auf Erhaltung ihres Arbeitsplatzes.

Für die Schuhhandelskette Görtz hat sich zwar in Rahmen des bereits im September letzten Jahres eingeleiteten Insolvenzverfahrens in Eigenregie ein neuer Investor gefunden, ein Ende der Fahnenstange ist dennoch nicht in Sicht. War man noch im Februar davon ausgegangen, das Unternehmen mit der Hälfte der ehemals 160 Filialen fortführen zu können, mussten bereits im Mai weitere Filialschließungen angekündigt werden, da sich der Umsatz nicht wie erwartet entwickelt hatte.

Die Reihe der Hiobsbotschaften ließe sich fortsetzen. Die Corona-Pandemie ist vorbei; die erhoffte Erholung der krisengeschüttelten Schuh- und Modebranche lässt jedoch auf sich warten. Keine rosigen Zeiten für die Einzelhandelsbeschäftigten.

Streik EDEKA Berbersdorf Juni 2023

Streik Berbersdorf EDEKA

Im großen Zentrallager des Einzelhändlers Edeka in Berbersdorf bei Chemnitz wurde am Donnerstag, 8. Juni, zum geplanten 3 tägigen Streik ausgerufen . Die DHV unterstützte den Streikaufruf der verhandelnden Gewerkschaft und rief ihre Mitglieder zur Streikteilnahme auf.

Die steigenden Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Energie und Fahrtkosten sowie Verzögerungstaktiken der Arbeitgeber bei den laufenden Tarifverhandlungen andererseits veranlassen die Beschäftigten zur Teilnahme an Streikaktionen. Die Mehrheit der Beschäftigten im Handel ist zunehmend von Geldsorgen und Altersarmut betroffen. Konkret gefordert wird eine Erhöhung aller Löhne um 13 Prozent sowie eine Vorschusserhöhung von 27 Cent pro Stunde für bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppe. Das Angebot der Arbeitgeberseite war bisher mehr als ungenügend.

Es bleibt zu hoffen, dass der Tarifkonflikt im Handel mit einem guten Abschluss zu Ende geht, der den Beschäftigten in ihrer schwierigen Situation hilft.