Die verhandelnden Gewerkschaften haben mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) einen tariflichen Anspruch auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage vereinbart. Die Regelung gilt ab 01.01.2022 und ist befristet bis zum 31.12.2025. Für Teilzeitkräfte reduziert sich der Anspruch im Verhältnis ihrer Anzahl der Wochenarbeitstage zu einer 5-Tage-Woche.
Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage ist bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich geltend zu machen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme in 2021. Der Anspruch für 2022 auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage ist bis zum 31.05.2021 geltend zu machen!
Die DHV-Tarifkommission begrüßt diese tarifliche Vereinbarung. Sie hatte sich für diese Lösung bereits in einer Videokonferenz mit dem AGV Versicherungen im Mai ausgesprochen. Eine Umwandlung von einem Teil der Sonderzahlungen in freie Tage entspricht dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die DHV-Tarifkommission wird am 10.12.2021 ihre jährliche Sitzung abhalten. Ursprünglich war eine zweitägige Tarifkommissionssitzung mit rund 20 Teilnehmern/innen in Pulheim angesetzt. Die sich verschärfende Pandemielage hat diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Tarifkommission wird daher digital über die in 2021 gelaufene Arbeit und über die im Jahr 2022 anstehende Agenda beraten.
Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Wo bleibt der Abschluss?
Seitdem die DHV nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, laufen die Verhandlungen nicht mehr – so könnte man angesichts der abgebrochenen Verhandlungen bei den Privatbanken und des schleppenden Verhandlungsprozesses bei den Öffentlichen Banken etwas spitz anmerken
Privatbanken
Die Verhandlungen der Gewerkschaften verdi und DBV mit den Privatbanken wurden am 24.09.2021 abgebrochen. Das Gehaltsangebot der Arbeitgeber lautete:
- ab April 2022 + 1,2 %
- ab April 2023 + 1,0 %
- ab April 2024 + 1,0 %
Dieses Angebot ist angesichts der wieder anziehenden Inflation äußerst dürftig. Die DHV-Tarifkommission hätte dieses auch als unzureichend abgewiesen.
Dieses erste Arbeitgeberangebot ist keine Wertschätzung der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den Banken! Es würde wegen der höheren Inflation einen Reallohnverlust bis in das Jahr 2024 hinein bedeuten!
Das Zurückweisen eines ersten Angebotes ist das eine – der Abbruch der Verhandlungen, wie ihn verdi am 24.09.2021 in der dritten Verhandlungsrunde praktizierte, ist das andere. Die Verhandlungen waren auf vier Verhandlungsrunden terminiert. Erfahrene Tarifverhandler wissen, dass ein erstes Gehaltsangebot kein ernst gemeintes Angebot ist, zumal wenn noch Verhandlungstermine ausstehen. Interessant wird es erst ab dem dritten oder vierten Gehaltsangebot, das in der Regel in den Abendstunden der final angesetzten Verhandlungsrunde aus dem Hut gezaubert wird.
Wer wie verdi die Verhandlungen in einem so frühen Stadium abbricht – in der dritten Verhandlungsrunde nach nur einer Stunde – muss sprichwörtlich etwas Fleisch auf den Knochen haben. Man muss in der Lage sein, mit Arbeitskampfmaßnahmen einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Davon ist aber in den zwei Monaten seit dem Abbruch der Verhandlungen nicht viel zu sehen. Verdi hat zwar zu Streik- und Protestaktionen aufgerufen. Aber die Wirkung in der Öffentlichkeit ist gleich Null, und die Arbeitgeber sind anscheinend auch nicht sonderlich von den bisher stattgefundenen online-Streikaktionstagen beeindruckt. Ansonsten wäre der mittlerweile über zwei Monate herrschende Stillstand bei den Tarifverhandlungen mit einem ordentlichen Ergebnis beendet.
Öffentliche Banken
Ein wenig besser sieht es bei den Tarifverhandlungen öffentliche Banken aus. Dort hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 19.11.2021 auf eine Erhöhung der Vergütungen für Nachwuchskräfte geeinigt:
- 60 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. August 2021
- 50 Euro pro Monat zusätzlich ab 1. August 2022
- Laufzeit bis 1. August 2023.
Diese Vergütungserhöhung komplettiert den im August abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag, der u.a. eine Übernahmegarantie von Nachwuchskräften beinhaltet. An dem Nachwuchskräftetarifvertrag hatte die DHV-Tarifkommission bis zur BAG-Entscheidung am 22.06.2021 intensiv mitgewirkt. Dabei konnte sie Akzente setzen, die sich in dem Nachwuchskräftetarifvertrag wiederfinden.
Seit dem 19.11.2021 stocken aber die Gehaltstarifverhandlungen. Es liegt auch bei den öffentlichen Banken lediglich ein erstes Gehaltsangebot vor:
- bei Tarifeinigung Einmalzahlung von 400 Euro (bei Teilzeit anteilig)
- ab 1. August 2022: 1,4 Prozent
- ab 1. Januar 2023: Einmalzahlung von 600 Euro (bei Teilzeit anteilig)
- ab 1. Januar 2024: Senkung der Wochen-Arbeitszeit von 39 auf 38 Stunden
- Laufzeit bis 31. August 2024 (38 Monate)
Auch dieses Angebot wäre aus Sicht der DHV-Tarifkommission nicht abschlussfähig gewesen. Bemerkenswert ist aber, dass die Arbeitgeber eine Wochenarbeitszeitreduzierung um eine Stunde anbieten. Die DHV hatte genau diese Forderung in einer Tarifinformation im Mai aufgestellt. Diese Forderung fand sich erstaunlicherweise aber nicht in dem verdi-Forderungskatalog wieder.
Die öffentlichen Banken müssen sich die kritische Frage gefallen lassen, warum sie erst in der als abschließend terminierten vierten Verhandlungsrunde mit dem Angebot gekommen sind. Hätten die Arbeitgeber das erste Angebot in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober präsentiert, hätte es vielleicht am 19.11.2021 einen Tarifabschluss gegeben. So ist auch in diesem Bereich der Verhandlungsprozess ins Stocken geraten. In den Mitteilungen der Arbeitgeber und der verhandelnden Gewerkschaften ist kein fünfter Verhandlungstermin genannt. Es heißt, dass die Verhandlungen im Januar fortgesetzt werden. Ob es dazu kommen wird, steht wegen der sich verschärfenden Coronapandemielage in den Sternen. Und was haben die verhandelnden Gewerkschaften an Arbeitskampfmaßnahmen im Köcher? Von der angeblich so großen Dienstleistungsgewerkschaft verdi hört und liest man in der Öffentlichkeit nicht viel.
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung am 22.06.2021 gegen uns auch damit begründet, dass für eine Tariffähigkeit ein Verhandlungsgleichgewicht bzw. eine Parität zwischen den sozialen Gegenspielern bestehen müsse. Eine tariffähige Arbeitnehmerkoalition muss ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen. (1 ABR 28/29, Drnr. 53) Gemessen an diesen Vorgaben hat die Gewerkschaft verdi im Tarifkonflikt bei den Privatbanken und öffentlichen Banken bislang wenig Durchsetzungsvermögen gezeigt: Ein Foto mit 4 (! In Worten: vier) streikenden verdi-Mitgliedern vor der Zentrale der Wüstenrot Bausparkasse – aufgenommen am verdi-Aktionstag am 25.11.2021 – ist kein Beleg für ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential dieser sich als mächtig gebärenden Gewerkschaft. Da bewegte die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot Bausparkasse im Juli 2019 bei einer aktiven Mittagspause mit rund 100 Teilnehmern/innen weitaus mehr Beschäftigte zum Protest.
Wie geht es nun weiter, wann kommt der Abschluss? Man darf gespannt sein. Auf jeden Fall schadet die Verzögerung der Tarifverhandlungen den Interessen der Beschäftigten. Sie bekommen in 2021 keine Gehaltserhöhung mehr, obwohl diese angesichts der stark anziehenden Inflation geboten sind und die Banken anders als in der Finanzkrise 2008/2009 noch verhältnismäßig gut dastehen. Und für einen zügigen Abschluss im ersten Quartal 2022 stehen die Zeichen auch nicht viel besser. Die Tarifverhandlungen drohen angesichts der dramatischen Verschärfung der Coronakrise unter die Räder zu geraten.
Die DHV fordert die Arbeitgeber und die verhandelnden Gewerkschaften auf, möglichst zügig zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, der den Beschäftigten eine ordentliche Gehaltserhöhung und zumindest bei den öffentlichen Banken eine Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde gewährt!
Betriebsräteversammlung von Hornbach
Eigentlich war die diesjährige Betriebsräteversammlung von Hornbach am 01.12.2021 wie immer in Präsenz in Göttingen geplant. Endlich wieder ein persönliches Treffen, nachdem Corona bereits letztes Jahr dafür gesorgt hatte, dass dieses Treffen in Göttingen nicht stattfinden konnte. Leider hat Corona der Planung auch dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte musste die Tagung in Göttingen abgesagt werden. Der Gesamtbetriebsrat Hornbach hat stattdessen eine digitale Versammlung der Betriebsräte organisiert. Das kann kein Ersatz für einen persönlichen Kontakt sein, aber es war eine gute und informative Veranstaltung – und darum geht es ja bei einem Treffen der Betriebsräte. Der Gesamtbetriebsrat informierte über wichtige Themen. Man hat in diesem Jahr vieles ins Rollen gebracht, und auch die psychische Gefährdungsbeurteilung war nicht nur im Zusammenhang mit Corona ein Thema dieses Jahres. Danach erfolgte ein ausführlicher Bericht der Geschäftsführung. Die Geschäftsführerin der einzig vertretenen Gewerkschaft DHV, Silke Schönherr-Wagner richtete einen Appell an alle anwesenden, in dieser besonderen Corona-Situation rücksichtsvoll mit allen Kollegen umzugehen, ob geimpft, genesen oder nicht. Gerade in besonderen Situationen wie dieser wird das Team gebraucht und der Rückhalt unter Kollegen, da alle gleichsam mit der belastenden Situation gerade im Handel zurechtkommen müssen, wo die Mitarbeiter im ständigen Kundenkontakt einer stetigen Infektionsgefahr ausgesetzt sind.
Wir hoffen uns im nächsten Jahr wieder persönlich in Göttingen treffen zu können.
DAK-Gesundheit: DHV-Position und Forderungen 2021
Veröffentlichungen der Tarifpartner zum Auftakt der Tarifrunde 2021 DAK-Gesundheit gleichen verblüffend denen der Tarifrunde 2019.
Wir, die DHV kommentierten 2019 den Auftakt wie folgt:
„ Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?
Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der
Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“
Dieser Kommentar passt auch zum Auftakt 2021!
2015 wurde das Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingeführt. Seit 2015 gilt, dass nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln und abschließen darf.
Die Spielregeln, wie die Interessen der Beschäftigten vertreten werden legt somit die größte Gewerkschaft fest. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit haben dieser bei der letzten Wahl nicht Ihre Stimme gegeben. Nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre stellten wir regelmäßig die berechtigte Frage: Hätte gemeinsam ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können?
Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!
Gemeinsam – Bündelung aller Kräfte. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Arbeit der Personalräte im Hause der DAK-Gesundheit.
Im Hauptpersonalrat arbeiten gewählte Vertreterinnen und Vertreter dreier Listen Hand in Hand, gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten im Sinne der DAK-Gesundheit. Es wird in der Sache um beste Lösungen für und mit der DAK-Gesundheit gerungen. Die geschaffenen Regelungen, wie zuletzt der Solidarpakt oder die DVB Homeoffice sind herausragende Ergebnisse, mit Strahlkraft über die DAK-Gesundheit hinaus.
Gemeinsam geschaffen! Gemeinsam mit allen Interessenvertretungen auf der Seite der Beschäftigten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberin DAK-Gesundheit.
Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Mitgliedern und Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen weiterhin für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.
DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!
Innovative DHV-Forderungen werden wir weiterhin vortragen und meinungsstark vertreten!
Blicken wir auf das Erreichte im Jahr 2021. Wir haben im Januar und im September durch DHV-Informationen maßgeblich und innovativ Forderungen veröffentlicht.
Viele dieser DHV-Forderungen sind inzwischen bei der DAK-Gesundheit umgesetzt geworden und haben die Arbeitsbedingungen verbessert.
Bereits umgesetzte DHV Forderungen aus Januar/September 2021:
– Dauerhafte Regelung Homeoffice
– Handwerkertage (mobiles Arbeiten)
– Feste Arbeitsplätze wer kein HO wählt
– KB für den Power Dialer nicht extra zum SZ/SSt
– virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung
An der Umsetzung der weiteren, berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!
KKH: Remote Work: Warum schon wieder ein Pilot?
Die Mitteilung des Vorstands der KKH unter der Überschrift „Remote Work“ hat in den Reihen der Beschäftigten für Wirbel und Unmut gesorgt. Viele fragen sich zu Recht, warum nach Auslauf des WWA-Modus ein neuerlicher Pilot implementiert werden soll – inklusive Laufzeit und anschließender Evaluation wird es dann mindestens ein Jahr oder länger dauern, bis sich die Kasse zu einer dauerhaften Regelung durchringen wird.
Dabei bedarf es doch keines neuerlichen Piloten! Der großflächige Einsatz der KKH-Beschäftigten in Telearbeit zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes aufgrund der Covid 19-Pandemie dürfte doch genug Erkenntnisse für eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit erbracht haben. Viele Arbeitgeber haben längst Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema abgeschlossen! Die zögerliche Haltung der KKH ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich und erklärbar. Erste Rückmeldungen, die uns aus der Belegschaft erreichen, zeigen, dass das Thema Telearbeit hoch emotional besetzt und von höchstem Interesse für die Mitarbeiter/innen ist. Deshalb: Es bedarf jetzt nicht eines neuen Piloten, sondern einer dauerhaften Regelung!
Wir fordern im Zuge der Verhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 eine tarifvertragliche Regelung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten! Wir fordern die verhandelnden Gewerkschaften auf, dieses Thema mit Nachdruck am Verhandlungstisch vorzubringen. Wir werden uns dem berechtigten Anliegen vieler Mitarbeiter/innen weiter mit Nachdruck annehmen und Eckpunkte für eine KKH-Regelung zur Telearbeit/zum mobilen Arbeiten erarbeiten. Unsere Ideen werden wir in den betrieblichen Diskussionsprozess einbringen.
Darüber hinaus fordern wir die KKH und die verhandelnden Gewerkschaften auf, endlich zu einem Abschluss eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 zu kommen! Die Verhandlungen laufen ja bereits seit Frühjahr 2021.
Unsere Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen sind:
- Grundlage: TV Struktur 2020! Auf diesen Tarifvertrag muss der Tarifvertrag zur Begleitung der Roadmap 2023 aufbauen!!
- Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
- Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
- Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.
DAK: DHV Positionen und Forderungen im Herbst 2021
Bereits im Januar 2021 hatten wir erste DHV Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 vorgestellt.
Unsere aktive DHV Betriebsgruppe arbeitet innovativ und regelmäßig weiter:
- DHV fordert -> endlich eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit. Beschäftigte sollen sich flexibel ihr Wunschmodell, passend zur Lebenssituation, auswählen können. Wer im Büro arbeiten möchte, soll einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz zur Verfügung haben und die Möglichkeit bekommen, spontan und flexibel von zu Hause arbeiten zu können (Handwerkertage). Siehe auch Info Januar.
- DHV fordert -> angemessene Gehaltserhöhung mit kurzer Laufzeit. Die verbesserte Finanzlage der DAK-Gesundheit muss bei allen Beschäftigten ankommen!
- DHV fordert -> Zahlung einer steuerfreien Corona Einmalzahlung, dies ist bis März 2022 möglich!
- DHV fordert -> Erhöhung der Pauschalen für Beschäftigte im Außendienst. 30 Cent pro Kilometer sind längst nicht mehr kostendeckend, eine Erhöhung politisch leider nicht gewollt.
- DHV fordert -> Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stunden ohne Lohnverzicht.
- DHV fordert -> Lebensarbeitskonto. Beschäftigte sparen Zeitguthaben für vorzeitige Beendigung des Erwerbslebens oder für z.B. Zeiten der Pflege von Angehörigen an.
- DHV fordert -> Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen. Ausfälle verursachen Stress und führen zu Krankheit! Siehe auch Info Januar.
- DHV fordert -> seit Jahren Jobrad – Die Beschäftigten sind mündig und sollten selbst entscheiden.
- DHV fordert -> Einführung des Stellentyps „Stellvertreter/in der Dienststellenleitung in allen Fachzentren sowie im Vertrieb – damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden. Siehe auch Info Januar.
- DHV fordert -> Abschläge bei MAK und Ziel für Ausbildungstätigkeit. Siehe auch Info Januar.
- DHV fordert -> 2 echte Weiterbildungstage pro Jahr. Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt (z.B. fortschreitende Digitalisierung) ist die private Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich.
- DHV fordert -> Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Vorteile für bestimmte Gruppen, gezahlt aus Beitragsgeldern? Welchen Vorteil hat der DAK Vorstand, Vorteilsregelungen zu vereinbaren?
Gehaltstarifverhandlungen Banken: Der kritische Blick von außen
Das erste Mal seit Bestehen der Flächentarifverträge Privatbanken und öffentliche Banken begleitet die DHV als Zuschauerin mit einem kritischen Blick vom Spielfeldrand aus die Gehaltstarifverhandlungen. Das geschieht nicht freiwillig, sondern diese Position ist der Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht geschuldet. Aber sie gibt uns die Möglichkeit, unbefangen von dem konkreten Verhandlungsverlauf das Tarifgeschehen einzuordnen.
Vor allem werfen wir einen kritischen Blick darauf, ob und wie es unsere Konkurrenzgewerkschaft verdi vermag, die Tarifrunden zu gestalten. Schließlich führte diese Gewerkschaft über sieben Jahre das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV mit der Argumentation, Dumpingtarifverträge zu verhindern. Nun kann diese Gewerkschaft endlich befreit von einem sogenannten „Dumpinglohnkonkurrenten“ bei den Banken aufspielen und bessere Tarifbedingungen durchsetzen.
Nun, der erste Aufschlag ist schon mit der Aufstellung der Forderungen misslungen:
- Im Mai 2021 stellten wir die Gehaltsforderung für die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken in Höhe von 8 % für 18 Monate auf. Verdi ist mit einer Forderung von 4,5 % für 12 Monate in die Verhandlungen gegangen – das macht 6,75 % für 18 Monate aus. Na ja, wer ist da auf dem Papier eher im Dumpingbereich anzusiedeln? Aber nun gut, Gehaltsforderungen sind relativ, entscheidend ist, was am Ende herauskommt. Allerdings: Hätte sich verdi an der DHV-Forderung orientiert, wäre schon einmal mehr Forderungsmasse in die Tarifverhandlungen eingebracht worden. Das ist vor dem Hintergrund der seit Sommer stark anziehenden Inflation nicht unerheblich. Anscheinend haben die vielen Volkswirtschaftsexperten, die verdi in ihren Rei-hen sicher hat, etwas geschlafen…
- Viel schwerer wiegt aber, dass verdi es zum wiederholten Mal versäumt hat, eine Verkürzung der Wochenarbeitsstunden um eine Stunde auf 38 Stunden zu fordern. Die DHV hatte wie bei der Gehaltstarifrunde 2019 auch für die diesjährige Tarifrunde die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit aufgestellt. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist ein wichtiges Thema: Es gibt in der Finanzdienstleistungswelt Mischkonzerne, die Banken und Versicherungen unter einem Konzerndach vereinen. Der Konzern Wüstenrot & Württembergische ist ein Beispiel. Im Gegensatz zu den unter den Bankentarifvertrag fallenden Beschäftigten dieser Mischkonzerne (39 Wochenarbeitsstunden) kommen die unter den Versicherungstarifvertrag fallenden Beschäftigten in den Genuss einer um eine Stunde auf 38 Arbeitsstunden verkürzten Wochenarbeitszeit. Die Beschäftigten dieser Konzerne, aber darüber hinaus viele Beschäftigte in den Banken sind nicht mehr länger bereit, diese Ungleichbehandlung bei der Wochenarbeitszeit hinzunehmen.
Die DHV-Tarifkommission hatte sich dieses berechtigten Anliegens der Beschäftigten angenommen. Verdi ignoriert dieses Anliegen zum wiederholten Mal. - Dafür fordert verdi einen Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten von bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit und eine Erstausstattungspauschale von 1.500 €. Verdi fordert etwas, was die Arbeitgeber längst als notwendig erkannt haben und vielen Beschäftigten ermöglichen. In einer gemeinsamen Onlineveranstaltung von den Arbeitgeberverbänden Privatbanken und Versicherungen sagte die Vorsitzende des AGV Banken, Sabine Schmittroth, dass die Entwicklung hin zum hybriden Arbeiten geht – teils von zu Hause aus und teils im Büro. Zunehmend werden auf betrieblicher Ebene Regelungen zum mobilen Arbeiten und zu den Kosten für die Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes vereinbart. Andererseits will eine zunehmende Zahl von Beschäftigten wieder dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Die verdi-Forderung geht in vielen Bereichen an der längst praktizierten betrieblichen Realität vorbei.
Während die DHV-Forderung nach Verkürzung der Wochenarbeitszeit allen Beschäftigten zugutekommen würde, würden von der verdi-Forderung nach einem Anspruch auf mobilem Arbeiten nur ein kleiner Teil der Beschäftigten profitieren: Nämlich diejenigen, die in Banken arbeiten, wo noch keine betrieblichen Regelungen zum mobilem Arbeiten gelten, die auch wirklich bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten wollen und die vor allem nicht den Wunsch verspüren, den meisten Teil der Arbeitszeit im Büro zu arbeiten. Da setzt verdi auf das falsche Pferd! Es ist zu befürchten, dass sich die Arbeitgeber im Laufe der Tarifrunde Zugeständnisse bei diesem Thema teuer durch Zugeständnisse bei den Gehaltsforderungen erkaufen lassen. Ein niedriger Gehaltstarifabschluss würde dann alle Beschäftigten treffen!
„Stillstand! Fehlender Gestaltungswille der Arbeitgeber“ Das sind die Schlagzeilen der Tarifinformationen der verhandelnden Gewerkschaften. Das gehört zum üblichen Getöse einer Gehaltstarifrunde, die auf vier Verhandlungstermine ausgelegt ist. Insofern hat sich an den Verhandlungsritualen bislang nichts geändert. Von einem von einer „Dumpinglohnkonkurrenz“ befreiendem verdi-Aufspiel ist nichts zu merken. Wir dürfen gespannt sein, was am Ende herauskommen wird.
Gespräch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Bürgerversicherung
Am 11.08.2021 trafen sich die Vertreter der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“, Ulrich Jaksch (Alte Oldenburger, 1. v.l.) und Uwe Runge (HALLESCHE, 2. v.r.) zu einem Austausch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Ehlers (1. v.r.). Dieses Gespräch war unter Vermittlung des DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders zustande gekommen, der ebenfalls an dem Gespräch teilnahm.
Die beiden Betriebsräte verdeutlichten Herrn Ehlers die Gefahr für die Arbeitsplatzsicherheit und die berufliche Existenz der Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen, die von den Plänen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKE zur Einführung der Bürgerversicherung ausgehen. Rund 90.000 Arbeitsplätze stünden nach Einschätzung der Betriebsräteinitiative auf dem Spiel. Für das deutsche Gesundheitssytem, das gerade in der Corona-Pandemie gezeigt habe, dass es zu den besten der Welt gehört, würde die Einführung einer Einheitsversicherung keinen Gewinn bringen. Im Gegenteil: Die hohe Qualität des deutschen Gesundheitssystems würde durch eine Einheitsversicherung aufs Spiel gesetzt und dem Traum vom „Ende der Zweiklassenmedizin“ geopfert werden.
Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders machte deutlich: Es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen über den Umfang des Reformbedarfs im Gesundheitswesen und ob das bestehende duale System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung weiter Zukunftsperspektiven hat. Fakt ist aber, dass sich dieses seit seiner Einführung durch den Reichskanzler Bismarck bewährt habe. Und auch die Befürworter einer Bürgerversicherung müssen das legitime Interesse der Beschäftigten, sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und ihres Unternehmens einzusetzen, anerkennen.
Henning Röders und die Vertreter der Betriebsratsinitiative wiesen darauf hin, dass verdi nach der maßgebend von ihr betriebenen gerichtlichen Aberkennung der Tariffähigkeit der Neuen Assekuranz Gewerkschaft und der DHV die im privaten Versicherungsgewerbe tonangebende Gewerkschaft ist. Die Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen erkennen in ihrer überwiegenden Mehrheit verdi aber nicht als ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an, weil diese Gewerkschaft mit ihrem vehementen Eintreten für die Bürgerversicherung billigend die Gefährdung von bis zu 90.000 Arbeitsplätzen in Kauf nimmt. Die gerichtlichen Erfolge dieser Gewerkschaft sind ein billiger Aberwitz für die Beschäftigten der privaten Krankenversicherungen, die für die Tarifverhandlungen und für die Interessenvertretung in den Unternehmensaufsichtsräten zweier Gewerkschaften beraubt sind, die sich für den Bestand des dualen Systems und für den Erhalt der Arbeitsplätze in den privaten Krankenversicherungen einsetzen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers, stimmte mit den Vertretern überein, dass sich das deutsche Gesundheitssystem in der Pandemie bewährt hat. Er sieht zudem die große Gefahr, dass eine Zerstörung Privaten Vollkostenversicherung eine deutliche Erhöhung der Lohnnebenkosten entstehen wird. Das schwächt die Deutsche Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt. Sebastian Ehlers sagte den Betriebsräten seine Unterstützung im Kampf gegen die Einheitsversicherung zu.
Auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung, für deren Beschäftigte die DHV ebenfalls zuständig ist, würde die Einführung einer Einheitsversicherung unter dem Titel „Bürgerversicherung“ keinen Gewinn bringen. Sie würde auch die derzeitigen Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung bedrohen und den Untergang der Ersatzkassen und sicher auch der Betriebskrankenkassen zur Folge haben. Der aktuelle Wettbewerb zwischen den Krankenkassen spornt die Träger zu Kundenorientiertem Verhalten an. Der Schritt zu einer Einheitsversicherung ist ein Schritt zurück in dunkle Zeiten einer geteilten Republik.
Kunden einer solchen Einheitsversicherung sind dieser dann wieder ausgeliefert. Auch in dieser Hinsicht ist die Rolle der DGB Gewerkschaften, insbesondere von ver.di zu kritisieren.



