Tarifgespräche DAK-Gesundheit

Tarifvertrag Eingruppierungen – Handwerklich gut?                             

Tarifvertrag zur Reorganisation Zentrale gefordert

Am 20.08.2018 setzten DHV und DAK-Gesundheit die seit längerem laufenden Tarifgespräche zur Anlage 5 (Eingruppierung) fort. Die DAK-Gesundheit führt leider gemäß dem Tarifeinheitsgesetz Verhandlungen nur noch mit einer Gewerkschaft. Die beiden weiteren Gewerkschaften bringen Ihre Forderungen, Ideen und Meinungen im Rahmen von Tarifgesprächen ein. Dass diese Vorgehensweise nicht zielführend ist, zeigte sich in der Detaildiskussion über den bereits von einer Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag.

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

DHV fordert Tarifvertrag zur Begleitung der Reorganisation der Zentrale

Analog dem Tarifvertrag 01-2016 zur Begleitung der Reorganisation der Fläche forderte die DHV-Tarifkommission in dem Tarifgespräch am 20.08.2018 einen Tarifvertrag für die Reorganisation der Zentrale.

Die Unruhe unter den Beschäftigten der Zentrale ist groß. Viele fragen sich, was die Pläne des Vorstands für ihren Arbeitsplatz konkret bedeuten. Ist ihr Job bei der DAK-Gesundheit noch sicher? Werden sie zukünftig womöglich weite Entfernungen zu einem neuen Arbeitsplatz in einem Fachzentrum zurücklegen müssen?

Die DHV steht auf der Seite der Beschäftigten und fordert vom Vorstand der DAK-Gesundheit einen verlässlichen Rechtsrahmen für die sozialverträgliche Begleitung der Reorganisation der Zentrale.

#ReOrgaZentrale: Ein Tarifvertrag muss für die DHV vor allem folgende Punkte enthalten:

ü  Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

ü  Sozialplan mit Nachteilsausgleich

ü  Besitzstand

ü  Beurlaubungsregelungen zum sozialverträglichen Personalabbau

Die Arbeitgeberseite nahm die Forderung zur Kenntnis. Sie erklärte, dass aus ihrer Sicht derzeit noch nicht klar ist, ob ein solcher Tarifvertrag notwendig ist. Mitte September werden die Pläne zur Reorganisation für die Beurteilung dieser Frage hinreichend konkret sein.

DHV reicht Klage gegen Real wegen Missbrauch einer ehemaligen Tarifvertragsbeziehung mit der Metro Services GmbH ein

Die DHV reicht Klage gegen Real ein mit dem Ziel der Feststellung, dass die im April 2018 mit sofortiger Wirkung gekündigten Tarifverträge mit der Metro Services GmbH keine Anwendung auf die Beschäftigten der Real GmbH finden.

Die DHV hatte Tarifverträge mit der Metro Services GmbH abgeschlossen, einem kleinen Tochterunternehmen des Metrokonzerns mit rund 600 Beschäftigten. Dieses Unternehmen war im Bereich des Facilitymanagements mit dem Schwerpunkt u.a. Objektbetreuung (Hausmeisterdienste) tätig. Die DHV war in dem Unternehmen die repräsentative Gewerkschaft und damit nach dem Tarifeinheitsgesetz zum Abschluss von Tarifverträgen legitimiert. Der Tarifvertrag sicherte ein für das Facilitymanagement branchenübliches Vergütungsniveau.

Der Tarifvertrag mit der Metro Services GmbH war weder ein Einzelhandelstarifvertrag noch beabsichtigte die DHV, dessen Regelungen für Beschäftigte in der Einzelhandelsbranche Anwendung finden zu lassen! Der Tarifvertrag wurde für ein kleines Unternehmen mit 600 Beschäftigten und nicht für einen über 30.000 Beschäftigten umfassenden Warenhauskonzern abgeschlossen!

Aus diesen Gründen kündigte die DHV im April 2018 sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die Kündigung erfolgte unmittelbar, nachdem die DHV aus den Medien von dem Vorhaben des Metrokonzerns erfahren hatte, die über 30.000 Real-Beschäftigten in die Metro Services GmbH zu überführen und das Unternehmen in die Real-GmbH umzufirmieren.

Metro/Real erkennen die sofortige Wirkung der Tarifvertragskündigung nicht an und sind in der Umsetzung ihres Vorhabens, die Regelungen der gekündigten DHV-Tarifverträge mit der Metro Services GmbH auf die Beschäftigten der Real GmbH anzuwenden.

Die Vorgehensweise von Metro/Real stellt nach Auffassung der DHV den Missbrauch eines für eine ganz andere Branche und nur für ein kleines Unternehmen gedachten Tarifvertrages dar! Diesen Missbrauch wird die DHV nicht tolerieren! Deshalb leitet die DHV eine gerichtliche Klärung ein!

Gestützt wird die Rechtsauffassung der DHV durch die Tatsache, dass mittlerweile rund 90 Prozent der Beschäftigten der ehemaligen Metro Services GmbH in ein neues Tochterunternehmen des Metrokonzerns überführt worden sind.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Zukunftstarifverhandlungen BARMER: Streitpunkt betriebsbedingte Kündigung

Am 12.07.2018 setzten DHV und BARMER ihre Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die wesentlichen Inhalte:

Zumutbarkeitsregelungen bei Rationalisierungsmaßnahmen:  Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll weiter zählen!
Ein Streitpunkt konnte ausgeräumt werden: Die Arbeitgeberseite rückt von ihrer Position ab, die Er-reichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Kriterienkatalog für die Zumutbarkeit einer Ver-setzung bei Rationalisierungsmaßnahmen zu streichen. Damit trug die BARMER einer zentralen DHV-Forderung Rechnung!

Altersteilzeit: Arbeitgeberseite zeigt erfreuliche Bewegung!
Erfreuliche Bewegung zeigte die Arbeitgeberseite beim Thema Altersteilzeit. Sie deutete an, die jahr-gangsbezogene Begrenzung zu streichen und allen Beschäftigten unabhängig von Umstrukturierungen Altersteilzeit zu den derzeit geltenden Konditionen zu ermöglichen.

Wir lehnen eine betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz ab!
Keine Bewegung gab es bei dieser Arbeitgeberforderung. Für die BARMER-Beschäftigten hat der tarifvertragliche Kündigungsschutz eine hohe Bedeutung. Er bietet ihnen Sicherheit vor allem im Falle von Umstrukturierungen. Die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung würde faktisch die Aufgabe des besonderen Kündigungsschutzes besonders dann, wenn es auf ihn ankommen würde – bei Beschäftig-tenabbau aufgrund von Umstrukturierungen -, bedeuten. Eine solche elementare Aufweichung des be-sonderen Kündigungsschutzes lehnt die DHV ab!

Kürzung der Pensionskassenversorgung bei vorzeitigem Renteneintritt: Kontroverse Positionen
Seit Jahrzehnten zahlt die Pensionskasse für die betroffenen Beschäftigten den ungekürzten Betrag. Diese Praxis wird beendet, so dass die BARMER die Zahlung des Ausgleichsbetrages übernehmen muss. Das würde derzeit einen Betrag von 100.0000 € monatlich bedeuten. Diesen Betrag – summiert auf 1,2 Mio. € jährlich (!) – bezeichnete die Arbeitgeberseite in einem Schreiben an die DHV als eine deutliche Verschlechterung zu Lasten der BARMER und damit als nicht hinnehmbar!
Angesichts eines Verwaltungskostenhaushalts von fast 1 Mrd. € ist diese Aussage sehr erstaunlich und für uns sachlich nicht nachvollziehbar. In der Verhandlung argumentierte die Arbeitgeberseite, dass dieser Betrag derzeit anfällt, dieser aber höher ausfällt, wenn die 3.000 noch unter die Pensionskassenregelung fallenden Beschäftigten in Rente gehen. Unsere Position: Es geht bei diesem Streitpunkt um einen Betrag von derzeit maximal 6 Mio. jährlich! Die BARMER kann trotz ihrer Behauptungen diese zusätzlichen Ausgaben verkraften und damit hinnehmen. Für die betroffenen Beschäftigten bedeuten aber über 100 € weniger Altersversorgung einen deutlichen finanziellen Einschnitt!

Eingruppierung: DHV bleibt am Ball!
Beim Abschluss des Eingruppierungstarifvertrages 2015  hatten DHV und BARMER die Überprüfung der neuen Regelungen im Jahr 2018 verabredet. DHV und BARMER werden dieser Verpflichtung noch in 2018 nachkommen.

Die Tarifverhandlungen werden am 05.09.2018 in Wuppertal fortgesetzt.

Keine Tarifverträge zwischen DHV und Real GmbH

Die DHV hatte im April 2018 sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH, jetzt Real GmbH, mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt. Damit ist die DHV nicht mehr Tarifpartnerin.

Es gibt keine Tarifverhandlungen, und es wird auch in Zukunft keine Tarifverhandlungen mit der Real GmbH geben. Anders lautende Meldungen sind falsch!

Die DHV unterstützt die Beschäftigten der Real GmbH ausdrücklich in ihren Protesten gegen die Politik der Unternehmensleitung, Arbeitsbedingungen auf dem Rücken der Beschäftigten abzusenken.

DHV-Information Galeria Kaufhof

Keine Tarifflucht mit der DHV!

Die Ereignisse überschlagen sich bei Kaufhof im Zuge des Zusammengehens mit Karstadt. Unsere Mitglieder berichten von Gerüchten, ähnlich wie REAL stehe die DHV zur Tarifflucht des Arbeitgebers zur Verfügung.

Dazu ein paar Klarstellungen:

  • Die DHV war, ist und wird kein Tarifpartner von REAL!
  • Die Anwendung eines Tarifvertrages zwischen einer kleinen METRO-Tochter mit 600 Mitarbeitern und der DHV auf über 30.000 REAL-Mitarbeiter geschieht ohne Grundlage!
  • Denn: dieser Tarifvertrag wurde von der DHV fristlos gekündigt, als der Arbeitgeber einseitig diesen Tarifvertrag auf REAL-Mitarbeiter anwendete!
  • Die DHV behält sich rechtliche Schritte gegen diese Anwendung vor!  

Weiter:

  • Dieses Vorgehen des Arbeitgebers ist bei der Galeria Kaufhof ausgeschlossen, denn es gibt keine Tarifverträge mit Tochterunternehmen!
  • Wir sind Tarifpartner über den Einzelhandelstarifvertrag! Auch unsere Mitglieder sind geschützt! Nur Mitglieder sind wirklich geschützt!

Zum eventuellen Zusammengehen von Kaufhof und Karstadt:
Was den eventuellen Zusammenschluss mit Karstadt angeht: Vieles ist noch unklar, sehr viele Details sind noch offen – der Abschluss nicht sicher!

  • Daher muss Geschäftsleitung anders reagieren – ausführliche und zeitnahe Informationen müssen an die Kolleginnen und Kollegen weiter gegeben werden!
  • Die Mitarbeiter haben es einfach satt, aus der Presse mit angeblich feststehenden Details informiert zu werden!
  • Standortsicherung und Erhalt der meisten Arbeitsplätze müssen dann die Ziele sein!

Tarifinfo Rettungsdienst LK Barnim

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in drei Verhandlungsrunden konnten wir ein Verhandlungsergebnis erreichen:
Die Steigerung ist überdurchschnittlich und soll die Entgelte näher an die des öffentlichen Dienstes heranführen.

I. Tabellenentgelte
Die Entgeltsteigerung setzt sich zusammen

1. aus Festbeträgen:

RS, RA 266 Euro,
NS 228 Euro
EG F,G 300 Euro

2. einer zusätzlichen prozentualen Steigerung von 2,5%.
3. Der Gesamtbetrag wird gedrittelt und 2019 bis 2021 jeweils zum 01.01. aufgeschlagen. Die Erhöhungen betragen insgesamt prozentual:

EG C: 13,45%, EG D: 12,66%, EG N: 9,91%, EG E: 12,12%
EG F: 12,40% EG G: 11,69% Gesamtdurchchnitt: 12,04%

Durch die Festbeträge werden die Einstiegsentgelte sowie die der Rettungssanitäter stärker gewichtet. Die Notfallsanitäter hatten in der letzten Tarifrunde eine größere Erhöhung erhalten,
daher sind sie näher am TVöD gewesen und erhalten nun etwas weniger Steigerung.

II. Azubis: Erhalten 150 Euro mehr (50 Euro pro Jahr)

III. HD-Dienste:
Für einen Abruf innerhalb von 96 Stunden vor Dienstantritt erfolgt eine Gutschrift von 2 Stunden, für einen Abruf innerhalb von 24 Stunden vor Dienstantritt beträgt die Gutschrift
4 Stunden (jeweils zusätzlich zur Anrechnung der Arbeitszeit).

IV. Leistung für DHV-Mitglieder
Mitglieder der DHV erhalten eine Einmalzahlung für die Jahre 2019, 2020, 2021 von jeweils 200 Euro.

V. Erweiterung Zulagen:
NEF Dienste
Mitarbeiter, die nicht in einer OrgL- und NEF-Rolle eingesetzt werden/keine monatliche Funktionszulage dafür beziehen, erhalten für einen übernommenen NEF-Dienst eine Zulage von 25 Euro.

Dozententätigkeit
Für Mitarbeiter, die eine Dozententätigkeit übernehmen, bekommen (neben der Vergütung nach Anlage 3 Nr. 15 die Fortbildungsstunden als Arbeitszeit angerechnet.
Wird ihnen für die Übernahme einer Fortbildung ein Dienst gestrichen, bekommen sie die Stunden des ausgefallenen Dienstes angerechnet.

VI. Jubiläumszahlungen
Die Jubiläumszahlungen werden erweitert:
Bei einer Beschäftigungszeit von 35 Jahren 1000 Euro
Bei einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 1200 Euro

VII. Weiter haben wir vereinbart:
eine tarifliche Sanktionierung in Form der Rückstufung darf nur bei Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichtfortbildung erfolgen,
nicht jedoch bei Nichtbestehen der Prüfung durch den ärztlichen Leiter.Zur Geltendmachung von Ansprüche aus dem Tarifvertrag und Hemmung der
Ausschlussfrist müssen diese künftig nicht mehr schriftlich, sondern in Textform geltend gemacht werden.

Nicht erreichen konnten wir in dieser Entgeltrunde eine Absenkung der Arbeitszeit: Der Arbeitgeber hat dies kategorisch abgelehnt wegen der Personal- und Arbeitsmarktsituation.
Im öffentlichen Dienst ist ebenfalls keine Absenkung vereinbart worden.Nach der ordentlichen Erhöhung der Entgelte im öffentlichen Dienst hat die Tarifkommission hat die Priorität
in der Anpassung der Entgelte gesehen und das Ziel der Arbeitszeitverkürzung zunächst zurückgestellt.

Die redaktionellen Verhandlungen sowie die Abstimmung in den Gremien laufen noch, mit einem endgültigen Ergebnis ist in der zweiten Junihälfte zu rechnen

Aufsichtsratswahl Landgard eG: Alle Gewerkschaftsmandate an die DHV

Die Firma Landgard eG ist einer der größten Vermarkter von Zierpflanzen, Gemüse und Obst sowie Gärtner- und Floristenbedarf in Deutschland. Die jüngste Aufsichtsratswahl zeigt die starke Präsenz der DHV in diesem Unternehmen.

Ausschließlich DHV-Mitglieder traten zur Wahl an, die DHV besetzt damit beide Gewerkschaftsmandate!

In den Aufsichtsrat gewählt wurden die DHV-Mitglieder Martin Flintrop und Peter Zander.

Der DHV-Hauptvorstand gratuliert den gewählten DHV-Mitgliedern zu ihrer Wahl und wünscht ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit für die Interessen des Unternehmens sowie ihrer Kolleginnen und Kollegen

Bundesbetriebsgruppentagung: BARMER

Bundesbetriebsgruppentagung BARMER berät über Zukunftstarifverhandlungen: Besonderer Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Bundesbetriebsgruppentagung BARMER beriet am 24./25.04.2018 in Berlin über den aktuellen Stand der Zukunftstarifverhandlungen. Die Arbeitgeber haben in den Verhandlungen Vorschläge zu folgenden Themenpaketen unterbreitet:

  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Nachteilsausgleich (Beurlaubung, Altersteilzeit)
  • Veränderungen der Zumutbarkeitskriterien im Falle von Rationalisierungen
  • Betriebsbedingte Kündigung

 Die Bundesbetriebsgruppentagung beriet eingehend über die Themenpakete und legte u.a. folgende Standpunkte fest:

ü  Zukunftsthemen sollen unabhängig von Strukturveränderungen verhandelt werden!

Die Arbeitgeberseite unterbreitet durchaus bedenkenswerte Vorschläge, wie z.B. die Möglichkeit der Vereinbarung von Lebensarbeitszeitkonten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, attraktivere Regelungen zur Beurlaubung und den Wegfall der jahrgangsbezogenen Grenzen bei der Altersteilzeit. Die Arbeitgeberseite hat aber zu Beginn der Verhandlungen auch deutlich gemacht, dass sie die Zeit bis zu den nächsten Umstrukturierungen für die Verhandlung des Zukunftstarifvertrages nutzen will. Eine solche Verknüpfung von Zukunftsthemen und möglicher Umstrukturierung sieht die Bundesbetriebsgruppentagung kritisch.

ü  Zumutbarkeit der angebotenen Stelle: Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll wie bisher bestehen bleiben!

Die Arbeitgeberseite will im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen die Zumutbarkeit der täglichen Fahrt zur neuen Arbeitsstelle dahingehend ändern, dass das Kriterium der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (zweieinhalb Stunden hin und zurück) gestrichen wird. Die Streichung dieses seit Jahrzehnten festgelegten Kriteriums ist für die Bundesbetriebsgruppentagung nicht plausibel, die bei Streichung geltende Grenze von maximal 50 km von der Wohnung des/der Beschäftigten entfernten Arbeitsstelle entspricht nicht der Wirklichkeit des Pendelns mit Bahn und Bus. Unsere Befürchtung: Mit einem Streichen der Kriterien entlastet sich die Arbeitgeberseite von Ihrer Pflicht, den Beschäftigten einen zumutbaren Arbeitsplatz anzubieten. Eine Trennung von Beschäftigten im Falle einer neuen Umstrukturierung wäre leichter!

ü  Der besondere Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung auch von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz (ab 20 Jahre Beschäftigungszeit) vereinbaren. In der Verhandlung am 14.02.2018 stieß dieser Arbeitgebervorschlag auf scharfe Ablehnung der DHV-Verhandlungskommission. Die Bundesbetriebsgruppentagung hat der DHV-Verhandlungskommission den Rücken gestärkt. Was ist der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch wert, wenn den Beschäftigten ordentlich gekündigt werden kann? Nichts! Deshalb lehnt die DHV den Arbeitgebervorschlag ab!

Tarifinformation: KKH

Betriebliche Altersversorgung: Wird der Tarifvertrag (Anlage 7) gekündigt?

Alle bisherigen Gespräche/Verhandlungen (zuletzt am 9.5.2018) zur Reform der betrieblichen Altersversorgung  zwischen DHV und KKH führten bisher zu keinem  konkreten Ergebnis. Dies bedauern wir sehr. 

Die Verhandlungen wurden von Seiten  DHV zielgerichtet und lösungsorientiert geführt. Dabei standen die Sorgen der Beschäftigen um Ihre betriebliche Altersversorgung immer im  Focus unseres Handelns.

Jetzt droht der Arbeitgeber aber, den Tarifvertrag zu kündigen!                                   

An einem tariflosen Zustand darf und kann jedoch niemand Interesse haben. Arbeitgeber und alle Gewerkschaften müssen bestehende Verhandlungsspielräume ausnutzen.    

Der DHV setzt in allen Verhandlungen folgende Schwerpunkte:

  • Die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der betrieblichen AV und letztlich auch der KKH muss sicherstellt werden!
  • Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen kann es eine zukunftsfähige Altersversorgung mit moderaten Beiträgen und einer weiterhin attraktiven Garantieverzinsung geben!
  • In erworbene Anwartschaften aus VBL und Anlage 7 darf nicht eingegriffen werden!
  • Die Meinungen und Ideen der Beschäftigten aus den vorangegangenen Befragungen und Diskussionen müssen in den Verhandlungsprozess einbezogen werden!

Es geht um Ihre Zukunft! Unterstützen Sie die Tarifkommission  durch Vorschläge, Ideen oder auch konstruktiver Kritik.

DHV unterstützt Beschäftigte bei real und kündigt Tarifverträge mit Metro Services

Zur Klarstellung unserer Position zu den Vorgängen um real:

Die DHV ist nicht Bestandteil des falschen Spiels der Metro! Winkelzüge zum Drücken der Gehälter wie die vom Aufsichtsrat der real Gruppe beschlossene Überführung der Beschäftigten in die Metro Services GmbH trägt die DHV nicht mit.

Aus diesem Grund hat der DHV Hauptvorstand beschlossen, die langjährige Tarifpartnerschaft mit der Metro Services GmbH zu beenden und sämtliche Tarifverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Die DHV steht als Gewerkschaft solidarisch hinter den Beschäftigten der real. Sie rät allen Beschäftigten der real keine neuen Arbeitsverträge zu unterschreiben.