Keine Tarifverträge zwischen DHV und Real GmbH

Die DHV hatte im April 2018 sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH, jetzt Real GmbH, mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt. Damit ist die DHV nicht mehr Tarifpartnerin.

Es gibt keine Tarifverhandlungen, und es wird auch in Zukunft keine Tarifverhandlungen mit der Real GmbH geben. Anders lautende Meldungen sind falsch!

Die DHV unterstützt die Beschäftigten der Real GmbH ausdrücklich in ihren Protesten gegen die Politik der Unternehmensleitung, Arbeitsbedingungen auf dem Rücken der Beschäftigten abzusenken.

DHV-Information Galeria Kaufhof

Keine Tarifflucht mit der DHV!

Die Ereignisse überschlagen sich bei Kaufhof im Zuge des Zusammengehens mit Karstadt. Unsere Mitglieder berichten von Gerüchten, ähnlich wie REAL stehe die DHV zur Tarifflucht des Arbeitgebers zur Verfügung.

Dazu ein paar Klarstellungen:

  • Die DHV war, ist und wird kein Tarifpartner von REAL!
  • Die Anwendung eines Tarifvertrages zwischen einer kleinen METRO-Tochter mit 600 Mitarbeitern und der DHV auf über 30.000 REAL-Mitarbeiter geschieht ohne Grundlage!
  • Denn: dieser Tarifvertrag wurde von der DHV fristlos gekündigt, als der Arbeitgeber einseitig diesen Tarifvertrag auf REAL-Mitarbeiter anwendete!
  • Die DHV behält sich rechtliche Schritte gegen diese Anwendung vor!  

Weiter:

  • Dieses Vorgehen des Arbeitgebers ist bei der Galeria Kaufhof ausgeschlossen, denn es gibt keine Tarifverträge mit Tochterunternehmen!
  • Wir sind Tarifpartner über den Einzelhandelstarifvertrag! Auch unsere Mitglieder sind geschützt! Nur Mitglieder sind wirklich geschützt!

Zum eventuellen Zusammengehen von Kaufhof und Karstadt:
Was den eventuellen Zusammenschluss mit Karstadt angeht: Vieles ist noch unklar, sehr viele Details sind noch offen – der Abschluss nicht sicher!

  • Daher muss Geschäftsleitung anders reagieren – ausführliche und zeitnahe Informationen müssen an die Kolleginnen und Kollegen weiter gegeben werden!
  • Die Mitarbeiter haben es einfach satt, aus der Presse mit angeblich feststehenden Details informiert zu werden!
  • Standortsicherung und Erhalt der meisten Arbeitsplätze müssen dann die Ziele sein!

Tarifinfo Rettungsdienst LK Barnim

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in drei Verhandlungsrunden konnten wir ein Verhandlungsergebnis erreichen:
Die Steigerung ist überdurchschnittlich und soll die Entgelte näher an die des öffentlichen Dienstes heranführen.

I. Tabellenentgelte
Die Entgeltsteigerung setzt sich zusammen

1. aus Festbeträgen:

RS, RA 266 Euro,
NS 228 Euro
EG F,G 300 Euro

2. einer zusätzlichen prozentualen Steigerung von 2,5%.
3. Der Gesamtbetrag wird gedrittelt und 2019 bis 2021 jeweils zum 01.01. aufgeschlagen. Die Erhöhungen betragen insgesamt prozentual:

EG C: 13,45%, EG D: 12,66%, EG N: 9,91%, EG E: 12,12%
EG F: 12,40% EG G: 11,69% Gesamtdurchchnitt: 12,04%

Durch die Festbeträge werden die Einstiegsentgelte sowie die der Rettungssanitäter stärker gewichtet. Die Notfallsanitäter hatten in der letzten Tarifrunde eine größere Erhöhung erhalten,
daher sind sie näher am TVöD gewesen und erhalten nun etwas weniger Steigerung.

II. Azubis: Erhalten 150 Euro mehr (50 Euro pro Jahr)

III. HD-Dienste:
Für einen Abruf innerhalb von 96 Stunden vor Dienstantritt erfolgt eine Gutschrift von 2 Stunden, für einen Abruf innerhalb von 24 Stunden vor Dienstantritt beträgt die Gutschrift
4 Stunden (jeweils zusätzlich zur Anrechnung der Arbeitszeit).

IV. Leistung für DHV-Mitglieder
Mitglieder der DHV erhalten eine Einmalzahlung für die Jahre 2019, 2020, 2021 von jeweils 200 Euro.

V. Erweiterung Zulagen:
NEF Dienste
Mitarbeiter, die nicht in einer OrgL- und NEF-Rolle eingesetzt werden/keine monatliche Funktionszulage dafür beziehen, erhalten für einen übernommenen NEF-Dienst eine Zulage von 25 Euro.

Dozententätigkeit
Für Mitarbeiter, die eine Dozententätigkeit übernehmen, bekommen (neben der Vergütung nach Anlage 3 Nr. 15 die Fortbildungsstunden als Arbeitszeit angerechnet.
Wird ihnen für die Übernahme einer Fortbildung ein Dienst gestrichen, bekommen sie die Stunden des ausgefallenen Dienstes angerechnet.

VI. Jubiläumszahlungen
Die Jubiläumszahlungen werden erweitert:
Bei einer Beschäftigungszeit von 35 Jahren 1000 Euro
Bei einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 1200 Euro

VII. Weiter haben wir vereinbart:
eine tarifliche Sanktionierung in Form der Rückstufung darf nur bei Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichtfortbildung erfolgen,
nicht jedoch bei Nichtbestehen der Prüfung durch den ärztlichen Leiter.Zur Geltendmachung von Ansprüche aus dem Tarifvertrag und Hemmung der
Ausschlussfrist müssen diese künftig nicht mehr schriftlich, sondern in Textform geltend gemacht werden.

Nicht erreichen konnten wir in dieser Entgeltrunde eine Absenkung der Arbeitszeit: Der Arbeitgeber hat dies kategorisch abgelehnt wegen der Personal- und Arbeitsmarktsituation.
Im öffentlichen Dienst ist ebenfalls keine Absenkung vereinbart worden.Nach der ordentlichen Erhöhung der Entgelte im öffentlichen Dienst hat die Tarifkommission hat die Priorität
in der Anpassung der Entgelte gesehen und das Ziel der Arbeitszeitverkürzung zunächst zurückgestellt.

Die redaktionellen Verhandlungen sowie die Abstimmung in den Gremien laufen noch, mit einem endgültigen Ergebnis ist in der zweiten Junihälfte zu rechnen

Aufsichtsratswahl Landgard eG: Alle Gewerkschaftsmandate an die DHV

Die Firma Landgard eG ist einer der größten Vermarkter von Zierpflanzen, Gemüse und Obst sowie Gärtner- und Floristenbedarf in Deutschland. Die jüngste Aufsichtsratswahl zeigt die starke Präsenz der DHV in diesem Unternehmen.

Ausschließlich DHV-Mitglieder traten zur Wahl an, die DHV besetzt damit beide Gewerkschaftsmandate!

In den Aufsichtsrat gewählt wurden die DHV-Mitglieder Martin Flintrop und Peter Zander.

Der DHV-Hauptvorstand gratuliert den gewählten DHV-Mitgliedern zu ihrer Wahl und wünscht ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit für die Interessen des Unternehmens sowie ihrer Kolleginnen und Kollegen

Bundesbetriebsgruppentagung: BARMER

Bundesbetriebsgruppentagung BARMER berät über Zukunftstarifverhandlungen: Besonderer Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Bundesbetriebsgruppentagung BARMER beriet am 24./25.04.2018 in Berlin über den aktuellen Stand der Zukunftstarifverhandlungen. Die Arbeitgeber haben in den Verhandlungen Vorschläge zu folgenden Themenpaketen unterbreitet:

  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Nachteilsausgleich (Beurlaubung, Altersteilzeit)
  • Veränderungen der Zumutbarkeitskriterien im Falle von Rationalisierungen
  • Betriebsbedingte Kündigung

 Die Bundesbetriebsgruppentagung beriet eingehend über die Themenpakete und legte u.a. folgende Standpunkte fest:

ü  Zukunftsthemen sollen unabhängig von Strukturveränderungen verhandelt werden!

Die Arbeitgeberseite unterbreitet durchaus bedenkenswerte Vorschläge, wie z.B. die Möglichkeit der Vereinbarung von Lebensarbeitszeitkonten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, attraktivere Regelungen zur Beurlaubung und den Wegfall der jahrgangsbezogenen Grenzen bei der Altersteilzeit. Die Arbeitgeberseite hat aber zu Beginn der Verhandlungen auch deutlich gemacht, dass sie die Zeit bis zu den nächsten Umstrukturierungen für die Verhandlung des Zukunftstarifvertrages nutzen will. Eine solche Verknüpfung von Zukunftsthemen und möglicher Umstrukturierung sieht die Bundesbetriebsgruppentagung kritisch.

ü  Zumutbarkeit der angebotenen Stelle: Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll wie bisher bestehen bleiben!

Die Arbeitgeberseite will im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen die Zumutbarkeit der täglichen Fahrt zur neuen Arbeitsstelle dahingehend ändern, dass das Kriterium der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (zweieinhalb Stunden hin und zurück) gestrichen wird. Die Streichung dieses seit Jahrzehnten festgelegten Kriteriums ist für die Bundesbetriebsgruppentagung nicht plausibel, die bei Streichung geltende Grenze von maximal 50 km von der Wohnung des/der Beschäftigten entfernten Arbeitsstelle entspricht nicht der Wirklichkeit des Pendelns mit Bahn und Bus. Unsere Befürchtung: Mit einem Streichen der Kriterien entlastet sich die Arbeitgeberseite von Ihrer Pflicht, den Beschäftigten einen zumutbaren Arbeitsplatz anzubieten. Eine Trennung von Beschäftigten im Falle einer neuen Umstrukturierung wäre leichter!

ü  Der besondere Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung auch von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz (ab 20 Jahre Beschäftigungszeit) vereinbaren. In der Verhandlung am 14.02.2018 stieß dieser Arbeitgebervorschlag auf scharfe Ablehnung der DHV-Verhandlungskommission. Die Bundesbetriebsgruppentagung hat der DHV-Verhandlungskommission den Rücken gestärkt. Was ist der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch wert, wenn den Beschäftigten ordentlich gekündigt werden kann? Nichts! Deshalb lehnt die DHV den Arbeitgebervorschlag ab!

Tarifinformation: KKH

Betriebliche Altersversorgung: Wird der Tarifvertrag (Anlage 7) gekündigt?

Alle bisherigen Gespräche/Verhandlungen (zuletzt am 9.5.2018) zur Reform der betrieblichen Altersversorgung  zwischen DHV und KKH führten bisher zu keinem  konkreten Ergebnis. Dies bedauern wir sehr. 

Die Verhandlungen wurden von Seiten  DHV zielgerichtet und lösungsorientiert geführt. Dabei standen die Sorgen der Beschäftigen um Ihre betriebliche Altersversorgung immer im  Focus unseres Handelns.

Jetzt droht der Arbeitgeber aber, den Tarifvertrag zu kündigen!                                   

An einem tariflosen Zustand darf und kann jedoch niemand Interesse haben. Arbeitgeber und alle Gewerkschaften müssen bestehende Verhandlungsspielräume ausnutzen.    

Der DHV setzt in allen Verhandlungen folgende Schwerpunkte:

  • Die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der betrieblichen AV und letztlich auch der KKH muss sicherstellt werden!
  • Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen kann es eine zukunftsfähige Altersversorgung mit moderaten Beiträgen und einer weiterhin attraktiven Garantieverzinsung geben!
  • In erworbene Anwartschaften aus VBL und Anlage 7 darf nicht eingegriffen werden!
  • Die Meinungen und Ideen der Beschäftigten aus den vorangegangenen Befragungen und Diskussionen müssen in den Verhandlungsprozess einbezogen werden!

Es geht um Ihre Zukunft! Unterstützen Sie die Tarifkommission  durch Vorschläge, Ideen oder auch konstruktiver Kritik.

DHV unterstützt Beschäftigte bei real und kündigt Tarifverträge mit Metro Services

Zur Klarstellung unserer Position zu den Vorgängen um real:

Die DHV ist nicht Bestandteil des falschen Spiels der Metro! Winkelzüge zum Drücken der Gehälter wie die vom Aufsichtsrat der real Gruppe beschlossene Überführung der Beschäftigten in die Metro Services GmbH trägt die DHV nicht mit.

Aus diesem Grund hat der DHV Hauptvorstand beschlossen, die langjährige Tarifpartnerschaft mit der Metro Services GmbH zu beenden und sämtliche Tarifverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Die DHV steht als Gewerkschaft solidarisch hinter den Beschäftigten der real. Sie rät allen Beschäftigten der real keine neuen Arbeitsverträge zu unterschreiben.

 

Tarifinformation: Asklepios Klinikum Bad Abbach

Erfolgreicher Abschluss der Tarifverhandlungen:

  • Deutliche Anhebung der Entgelte aller Mitarbeiter
  • Verdoppelung der Jahressonderzahlung  ab 2019  
  • Keine Trennung der Entgelttabellen zwischen MA des Akut- und des Rehabereiches bei heutigen MA

Am 16. April fand die zweite Runde der Tarifverhandlungen statt. Nach durchaus zähen Verhandlungen kamen wir zu einem Ergebnis.
Der Arbeitgeber startete mit dem unakzeptablen Angebot einer Nullrunde bei Entgelterhöhun-gen für die MA im Rehabereich.
Des Weiteren forderte er eine Trennung der Entgelttabellen in einen Akut- und Rehabereich mit deutlichen Verschlechterungen für die MA im Rehabereich. Diese sollten auch für Be-standmitarbeiter gelten. Diese Verschlechterung konnten wir in der Verhandlung verhindern, wir erreichten Bestandsschutz für die heute Beschäftigten im Rehabereich!
Die neue Tabelle Reha gilt erst für Beschäftigte mit Eintrittsdatum ab 1.7.2018

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Erhöhung der Entgelte für alle Mitarbeiter zum 1.1.1018 um 2%
  • Erhöhung der Entgelte für alle Mitarbeiter zum 1.1.2019 um 1,3 %
  • Erhöhung der Entgelte für alle Mitarbeiter zum 1.1.2020 um 1,4%
  • Erhöhung der Entgelte für Mitarbeiter Reha neu, Einstellung ab 1.7.2018 zum 1.1.2020 um 1,4%
  • Bildung drei neuer Entgeltgruppen P6-P) für examinierte Pflegekräfte im Akutbereich, hier steigen die Tabellenwerte zum 1.1.19 und 1.1.20 mindestens um 70 Euro monatlich.
  • Für das Jahr 2018 beträgt die fixe JSZ 1,5 % und für 2019 fix 2,4% also eine Verdoppelung zur heutigen Regelung.
  • DHV Mitglieder die am 1.4 2018 Mitglied waren erhalten eine Sonderzahlung von 100 Euro.

Alles in allem haben wir einen Abschluss erreicht, der sich sehen lassen kann, besonders vor dem Hintergrund der anfänglichen Vorstellungen der Arbeitgeber.

Betriebsversammlung VR-Bank Neckar-Enz eG

Am 11.04.2018 fand in Besigheim, am Zusammenfluss von Neckar und Enz die Betriebsversammlung der VR-Bank Neckar-Enz eG statt. Auf Einladung des Betriebsratsvorsitzenden Armin Schmutz, nahm der DHV Geschäftsführer Baden-Württemberg Marc Endlich an der Betriebsversammlung teil. Die VR-Bank Neckar-Enz entstand in ihrer heutigen Form 2016 nach einer Fusion der VR-Bank Neckar-Enz eG, mit der Raiffeisenbank Kirchheim-Walheim eG, der Löchgauer Bank eG und der Raiffeisenbank Ingersheim eG. Durch den Fusionsprozess bedingt, wurde der Betriebsrat schon letztes Jahr neugewählt, so dass in 2018 keine Betriebsratswahl mehr durchzuführen ist. 
In seinen Ausführungen berichtete Herr Endlich von den Ergebnissen der DHV Betriebsrätekonferenz, die am 22.01.2018 in Neu Isenburg bei Frankfurt stattgefunden hatte. Ziel der Konferenz war der Austausch über zu Zukunftsfragen der Tarifverträge im genossenschaftlichen Bankensektor. Die Betriebsräte hatten hier die Möglichkeit, DHV und AVR ihre Meinungen und Positionen für die kommenden Tarifgespräche mitzugeben.
DHV und AVR hatten im Tarifabschluss 2016 vereinbart, in 2018 Tarifgespräche zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge aufzunehmen. Rasante Veränderungen der Arbeitswelt, insbesondere der demographische Wandel und die Digitalisierung von Arbeitsprozessen, stellen die Banken, die Betriebsräte und die Tarifpartner vor große Herausforderungen. 
Die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Volks- und Raiffeisenbanken ist oberstes Ziel, daher müssen die entsprechenden Maßnahmen mit der nötigen Entschlossenheit angegangen werden. 
Die DHV sieht als die tarifpolitischen Herausforderungen und als mögliche Handlungsfelder:

  • Förderung Familie und Beruf
  • Gesunderhaltung der Beschäftigten
  • Gewinnen und Halten von Fachkräften
  • Herausforderungen der Digitalisierung meistern
  • Regelungen zum Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand
  • Für die Betriebsräte handhabbare Eingruppierungsregelungen

Als einige konkrete Beispiele, für mögliche Themen für die Tarifgespräche wurden genannt, die Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit in die Vollzeittätigkeit, die Verbesserung der Qualifizierung der Beschäftigten und der Ausbau der Teilzeitregelung für rentennahe Jahrgänge.
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Neufassung der Eingruppierungsregelungen liegen. Diese bilden die Arbeitswelt der 1970er und 1980er Jahre ab und sind damit längst veraltet. Seinen Redebeitrag schloss Herr Endlich mit dem Hinweis auf den diesjährigen Bundesgewerkschaftstag und das 125 Jährigen Jubiläum unter dem Motto: „DHV mit Tradition in einer digitalisierten Arbeitswelt“.

BR-Wahlauszählung bei Hornbach in Bremen

Am 26. 03.2018 fand in dem Baumarkt Hornbach 1, Duckwitzstraße in Bremen, zwischen 10 und 15 Uhr die Betriebsratswahl statt. Zu wählen waren fünf Betriebsräte. Abgegeben wurden 291 gültige Stimmen.
Alle fünf Betriebsratsmandate gingen an DHV-Mitglieder. Der überwältigende Wahlerfolg ist ein Beleg für die DHV-Verankerung in diesem Bremer Hornbach Baumarkt.
DHV-Landesvorstand Niedersachsen/Bremen und der DHV-Hauptvorstand beglückwünschen die gewählten DHV-Betriebsräte zu ihrer Wahl und wünschen ihnen viel Erfolg bei der Arbeit für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen

v.l.n.r.: Der Wahlvorstand Anke Matrose und Martina Klein (beide DHV-Mitglieder) sowie Tanja Taron

Die Ersatzmitglieder im Wahlvorstand Bryan Urbanzyk und Jessica Ziele (DHV-Mitglied)