DRK Kreisverband Glauchau e.V.: Aktuelle Tarifsituation

14.März 2017

Der DRK Kreisverband Glauchau e.V. ist derzeit über die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V. und über den aktuellen
Tarifvertrag mit der Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., in einer wirksamen Tarifbindung. Dieser Tarifvertrag wurde in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt und verbessert. Neben den kontinuierlichen Entgelterhöhungen gab es z.B. über die Neugestaltung der Eingruppierungsordnung auch strukturelle Verbesserungen.

Der aktuelle Entgelttarifvertrag gilt für das Jahr 2017. Zusätzlich wurden Ende
letzten Jahres ergänzenden Entgeltbestandteile verhandelt, die vielen Beschäftigten zu Gute kommen. Der Manteltarifvertrag wird zum Sommer diesen Jahres neu verhandelt und in diesem Zusammenhang auch die Entgelte ab 2018.

Die Tarifkommission hat bereits einen Forderungskatalog für die anstehenden Tarifverhandlungen erarbeitet. Stellvertretend können wir hier einige wichtige Punkte nennen:

  • Eine Anhebung der Entgelte um 10%
  • Die Festschreibung der jährlichen Sonderzahlung
  • Die Erhöhung der Zuschläge für Schichtarbeit
  • Die zusätzliche Vergütung von im Rahmen der Arbeitsbereitschaft geleisteten Arbeitsstunden

Die zügige Umsetzung der neuen Tarifbedingungen soll in absehbarer Zeit für
deutliche Einkommensverbesserungen im Bereich des Deutschen Roten Kreuzes Sachsen sorgen.

 

Auftakt Gehaltstarifverhandlungen bei der KKH: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

03.02.2017

Am 1.Januar 2017 fand die erste Verhandlungsrunde statt. Der Auftakt der Tarifverhandlungen war geprägt von einer kontroversen Diskussion über die Frage der Verknüpfung des Themas betriebliche Altersversorgung mit den Gehaltstarifverhandlungen.

Die DHV-Verhandlungskommission brachte ihre Position deutlich zum Ausdruck: Die KKH-Mitarbeiter/innen dürfen von der allgemeinen Tarifentwicklung nicht weiter abgekoppelt werden! Die seit Jahren erbrachten guten Leistungen der Beschäftigten müssen sich  endlich in einer angemessenen Gehaltsentwicklung wieder finden. Der DHV-Vertreter im HPR, Ronny Teubert, verdeutlichte anhand einer Grafik, dass ein großer Nachholbedarf besteht. Im Gesamtvergleich der Sozialversicherung haben sich im Zeitraum von 2011-2016 die Gehälter aller KKH-Mitarbeiter/innen deutlich unterdurchschnittlich entwickelt. Z.B. hat sich der Abstand der Endstufe der VG 6 zur Beitragsbemessungsgrenze (KV-beitragsfreier Anteil) von jährlich fast 4.000 € auf nur noch rund 1.500 € verringert, während im Branchendurchschnitt der Abstand zur Beitragsbemessungsgrenze nicht nur gewahrt, sondern sogar leicht ausgebaut werden konnte.

In seinem Eingangsstatement bekannte sich das Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Vollert zwar zu der Notwendigkeit, den Beschäftigten der KKH eine angemessene Gehaltserhöhung zu zahlen. Die Arbeitgeberseite wurde aber mit ihrer Verhandlungsführung diesem Bekenntnis nicht gerecht. Denn: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate!

Weitergehende Zugeständnisse wollte die Arbeitgeberseite mit dem Thema betriebliche Altersversorgung verknüpfen. Eine etwaige zusätzliche Steigerung sollte als Sanierungsbeitrag in die betriebliche Altersversorgung fließen. Die Arbeitgeberseite sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert die Aufnahme von Verhandlungen zu Veränderungen an der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung).

Die DHV-Verhandlungskommission lehnte das erste Arbeitgeberangebot als vollkommen unzumutbar ab. Sie brachte darüber hinaus deutlich zum Ausdruck, dass die Gehaltstarifverhandlungen nicht mit dem schwierigen Thema Änderungen bei der betrieblichen Altersversorge überfrachtet werden dürfen. Die KKH-Mitarbeiter/innen erwarten eine schnelle Einigung auf einen neuen Gehaltstarifvertrag! Die von der Arbeitgeberseite gewünschten Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung ist aber ein komplexes Thema, das nicht in ein paar Wochen abgehakt werden kann.

Die klare Haltung der DHV-Verhandlungskommission veranlasste die Arbeitgeberseite, ihre Verhandlungsstrategie der Verknüpfung der Themen Gehalt und betriebliche Altersversorgung zu überdenken und ihr erstes Angebot nachzubessern. Das zweite Arbeitgeberangebot lautete:

1,0 % Gehaltserhöhung für 8 Monate!

Bedingung für das zweite Arbeitgeberangebot ist, unmittelbar nach dem Gehaltstarifabschluss in Verhandlungen über Änderungen in der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung) zu treten.  

Die DHV-Verhandlungskommission wies auch das zweite Arbeitgeberangebot als nicht akzeptabel zurück. Immerhin hat aber die Arbeitgeberseite von ihrer Forderung nach Verknüpfung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Thema Gehalt Abstand genommen, so dass die Voraussetzungen für die Fortführung der Gehaltstarifverhandlungen gegeben sind. Nächster Verhandlungstermin ist am 1.März 2017.

In der Verhandlungskommission sind:
Armin Arbinger, Beitrags- und Forderungszentrum Frankfurt
Holger Schreiber, Vertragszentrum Halle/Saale
Frank Stelzer, Beitrags- und Forderungszentrum Berlin
Ronny Teubert, Vertragszentrum Halle/Saale
Wolfgang Wilbert, Vertrieb Köln

 

Privates Versicherungsgewerbe: Forderungspaket der DHV für die Tarifrunde 2017

Der Gehaltstarifvertrag für die ca. 220.000 Versicherungsangestellten ist gekündigt und endet am 31. März 2017. Die Tarifverhandlungen beginnen am 30. März 2017 und finden voraussichtlich mit der dritten Verhandlungsrunde am 02. Juni 2017 ihren Abschluss.

Anstelle von unrealistischen Wunschvorstellungen haben wir folgende Forderungen für die Tarifrunde 2017 beschlossen:

  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • Zwrei Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019

Gründe:
Zahlreiche Unternehmen und Versicherungskonzerne haben weitreichende Umstrukturierungsmaßnahmen teilweise bereits umgesetzt, um Millionenbeträge im zwei- bis dreistelligen Bereich einzusparen. Viele Programme beinhalten Personaleinsparungen. Die Arbeit verringert sich dadurch allerdings nicht. Es gilt vielmehr: mehr Arbeit für weniger Personal. Dies ist zumindest auf der Vergütungsebene gebührend zu berücksichtigen.
Deshalb sind die Gehälter und Auszubildendenvergütungen angemessen zu erhöhen.

Die langanhaltende Niedrigzinsphase,
die Pflicht zur Eigenkapitalbildung nach Solvency II und auch die erneute Diskussion zur Einführung der Bürgerversicherung stehen unserem Forderungspaket nicht entgegen. In den Unternehmen und Versicherungskonzernen werden als Ergebnis ihrer erfolgreichen Arbeit regelmäßig die Gehälter der Vorstände erhöht. Es ist also genügend Kapital verfügbar, um auch die Kollegen/innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Realistische Gehaltsforderungen
sind unser Markenzeichen. Es macht wenig Sinn, eine 6 %ige Gehaltsforderung zu stellen und sich dann mit weniger als der Hälfte davon zu begnügen.

Die Altersteilzeit
ist ein wichtiger Bestandsteil für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb muss das Altersteilzeitabkommen in seiner jetzigen Form und Ausgestaltung verlängert werden.

Die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
muss gewahrt werden. Viele Versicherungsunternehmen erhöhen die Umsetzungsgeschwindigkeit, um die Arbeitswelt zu digitalisieren. Unter dem Stichwort Arbeit 4.0 entstehen völlig neue Denkmodelle einer zukünftigen Arbeitswelt. In einigen Versicherungsunternehmen hat der Robotereinsatz längst Einzug gehalten. Es erfolgen branchenübergreifende Kooperationen, um durch künstliche Intelligenz unter dem Stichwort „Watson“ Arbeiten im Leistungs- und Schadenbereich sowie dem Beschwerdemanagement auf Maschinen zu übertragen. Das hat Folgen, und zwar nicht nur für die Arbeitsplätze, sondern auch für die zukünftigen Arbeitsschutzbestimmungen. Über derartige Pläne und deren Auswirkungen müssen sich die Sozialpartner in gemeinsamen Verhandlungsrunden verständigen, nachdem die Gehaltstarifverhandlungen abgeschlossen sind.

 

DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.: Tarifeinigung erreicht!

16. Januar 2017

Im Rahmen von schwierigen Tarifverhandlungen konnten für das Jahr 2017 mehrere Verbesserungen der bisherigen tariflichen Regelungen erreicht werden. Diese betreffen sowohl die Entgelte, als auch den Bereich des Manteltarifvertrages.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  • Steigerung der Entgelte zum 01. April 2017 um 45,-€ in jeder Entgeltgruppe und -stufe
  • Neuregelung der Entgelte für ErzieherInnen in Kindertagesstätten
  • Gemeinsame Vereinbarung zur angestrebten deutlichen Anhebung der Entgelte in den nächsten drei Jahren
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 26 Tage, nach 5 Jahren auf 28 Tage, nach 10 Jahren auf 29 Tage und nach 15 Jahren auf 30 Tage
  • Erhöhung der Zuschläge für Nachtarbeit auf 1,30€ ab 2017 und 1,40€ ab 2018
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 92,03€ im Monat
  • Reduktion der möglichen Minusstundenzahl im Arbeitszeitkonto
  • Elternzeit bis zu einem Jahr führt nicht mehr zur Unterbrechung der Beschäftigungszeit

Privates Versicherungsgewerbe: 2. Stufe Gehaltserhöhung – Tarifverhandlungen 2017 im Blick

16.09.2016

Resultierend aus den letzten Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe werden die Gehälter der Angestellten erneut angehoben. Ab Oktober 2016 steigen diese um 2,1 %.

Der Blick geht aber bereits nach vorn. Im ersten Quartal 2017 starten die nächsten Verhandlungsrunden mit dem Arbeitgeberverband (AGV). Es geht dabei um die zukünftigen tariflichen Gehaltsanpassungen und möglicherweise um noch Einiges mehr. Hinter den Kulissen schnüren Gewerkschaften und AGV ihre Forderungspakete. So trifft sich auch die DHV-Tarifkommission im November, um über die DHV-Forderungen für die Tarifrunde 2017 zu beraten. Grund genug, einen kleinen Blick hinter die Kulissen zu werfen.

Zuvor ist es uns aber wichtig, auf einen Punkt der zurückliegenden Tarifverhandlungen hinzuweisen.

Wegfall des Weihnachtsgeldes bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Das tarifliche Weihnachtsgeld von 80 % des zuletzt gezahlten Bruttomonatsgehaltes ist gleichermaßen bekannt wie geschätzt. Weniger bekannt ist jedoch die Ausschlussklausel in § 3 des Manteltarifvertrages. Danach verliert der Arbeitnehmer seinen gesamten Weihnachtsgeldanspruch, wenn er bereits vor Auszahlung der Weihnachtsvergütung sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat. Das führt zu unbilligen Ergebnissen. Vor allem dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Schluss des laufenden Kalenderjahres infolge Eigenkündigung beendet wird. Leider hat es genau diese Konstellation schon mehrfach gegeben.

Die Anwendung der tariflichen Ausschlussklausel ist unangemessen, denn das Weihnachtsgeld stellt unter anderem eine Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeitsdienste dar.
Diese Argumentation war für den AGV in den letzten Tarifverhandlungen durchaus nachvollziehbar. Zu einem Wegfall der Ausschlussklausel – wie von uns gefordert – war der AGV aber nicht bereit. Vielmehr nimmt es der AGV billigend in Kauf, dass Arbeitnehmer trotz ihrer guten oder sehr guten Leistungen für das gesamte Kalenderjahr kein Weihnachtsgeld erhalten.

Da wir den AGV zur ersatzlosen Streichung der Ausschlussklausel nicht zwingen können, informieren wir auf diesem Weg über die kaum bekannte Regelung und wie die Nachteile vermieden werden können:

  • Erst Ausspruch der Eigenkündigung nach Auszahlung des Weihnachtsgeldes
  • Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages anstelle einer Eigenkündigung
  • Der Auszahlungszeitpunkt des Weihnachtsgeldes wird vorgezogen. Dies können jedoch nur die Be-triebsräte erzwingen.

Tarifverhandlungen 2017 – ein kurzer Blick hinter die Kulissen
Ja, es geht wieder um eine angemessene Vergütung der Versicherungsangestellten für die nächsten zwei bis drei Jahre. Ja, der AGV wird in der ersten Verhandlungsrunde den „Untergang des Abendlandes“ bemühen, um die aus seiner Sicht prekäre Lage der Versicherungskonzerne und Gesellschaften zu veranschaulichen. Schlussendlich wird es eine Einigung geben, die vor allem den weiter zunehmenden Arbeitsdruck der Angestellten angemessen honorieren muss.

Aber es geht noch um andere Dinge: Seit Jahrzehnten sind Gesetzgeber und Rechtsprechung noch nie so aktiv geworden wie in dieser Legislaturperiode.
Unsere Tarifkommission analysiert die gegenwärtigen und zukünftigen gesetzlichen Neuregelungen sowie die Rechtsprechung und prüft deren Auswirkungen in der Versicherungswirtschaft. Soweit Handlungsbedarf besteht, treten wir in den Dialog mit dem AGV.

Zwei Themen drängen sich jetzt schon auf, über die wir ggf. noch ausführlich berichten werden. Diese sind:

  • Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs bei vorübergehender Veränderung der Arbeitszeit im Kalenderjahr
  • Veränderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Unterneh-mensmitbestimmung

Über diese und weitere Themen beraten wir in der Bundestarifkommissionssitzung am 3. November 2016.

Gehaltstabelle ab 1.10.2016

 

In der DHV-Tarifkommission verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Michael Böhme, SIGNAL IDUNA Gruppe
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Peter Heckel, Gothaer Allgemeine Sachversicherung AG
Rosemarie Henning, Gothaer Finanzholding AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung  AG
Rose-Maria Sommer, Allianz Versicherung
Roland Maria Weigt, Allianz SE

Tarifabschluss Privatbanken: Hartes Ringen im Zeichen von Brexit und italienischer Bankenkrise

13.07.2016

Nach einer harten Auseinandersetzung und erst in der 4. Verhandlungsrunde konnten sich DHV und Arbeitgeber auf einen Tarifabschluss einigen:

  • 1,5 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2016
  • 1,1 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.01.2018
  • 1,1 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.11.2018
  • 50 € Erhöhung der Auszubildendenvergütungen ab 01.10.2016
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis 31.01.2019
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2019
  • Verlängerung der 31-Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung bis zum 31.12.2019
  • Verlängerung des Langzeitkontentarifvertrages bis zum 31.12.2019

Die Tarifverhandlungen waren geprägt von einem harten Ringen um einen tragfähigen Kompromiss und zwei Ereignissen, die auf der Zielgeraden noch den Verhandlungsspielraum einengten und damit erheblichen Einfluss auf das Verhandlungsergebnis hatten. Der Brexit hat für Turbulenzen auf den Aktienmärkten gesorgt und stellt eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung für die wirtschaftliche Entwicklung Europas dar, der sich auch die Banken nicht entziehen können. Die italienische Bankenkrise, die gerade erst in die Schlagzeilen gekommen ist, stellt eine ernsthafte Herausforderung für den europäischen Bankensektors dar, die noch größer sein könnte als die Krise nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im Jahr 2008.

Vor dem Hintergrund der aufziehenden Anzeichen einer Krise liefen die Warnstreikaktionen der vergange-nen beiden Wochen. Die DHV-Aufrufe zu den Warnstreiks in den Banken und die Durchführung eines Schwerpunktwarnstreiks bei der Wüstenrot in Ludwigsburg am 11.07.2016 haben Wirkung gezeigt und die Arbeitgeberseite zur Verbesserung ihres Angebotes vom 28.06.2016 bewegt:

  • Die Arbeitgeber verbesserten den Umfang ihres Gehaltsangebotes um 0,9 Prozentpunkte.
  • Die Arbeitgeber reduzierten die angebotene Laufzeit um 3 Monate.

Die Gehaltserhöhung für 2016 liegt über der amtlichen Inflationsrate und bedeutet damit eine Reallohnsteigerung. Der Tarifvertrag wird bereits drei Monate nach der dritten Gehaltserhöhungsstufe von 1,1 % kündbar sein. Die Chancen stehen dann gut, dass bei einem Tarifabschluss Anfang 2019 die Gehaltssteigerung auf ein Jahr gesehen deutlich über 1,1 % liegen wird. Positiv ist die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens zu bewerten. Damit haben die Arbeitgeberseite eine der DHV-Forderungen erfüllt.

Aus diesen Gründen hat die DHV schweren Herzens, aber gemäß ihrer Verpflichtung als verantwortungsvoll handelnde Tarifpartnerin dem Tarifkompromiss zugestimmt.

Zudem haben DHV und Arbeitgeber vereinbart, im Februar 2017 Gespräche im Rahmen eines Ausbildungsgipfels mit dem Ziel aufzunehmen, die Attraktivität der Ausbildung in der Bankenbranche zu erhöhen. Des Weiteren werden DHV und Arbeitgeberseite im Jahr 2017 ergebnisoffene Verhandlungen über Vorschläge für eine mögliche Reform des Tarif-Entgeltsystems aufnehmen.

Für Sie verhandelten: Michael Freitag, Alexander Henf, Petra Knodt, Harald Leifer, Andreas Rothbauer, Henning Röders, Peter Schellenberg, Christoph Seeger Thomas Stahl, Silvia Steinberg, Michael Voß, Günter Zweckinger

Erfolgreicher Warnstreik beim Rehaklinikum Bad Säckingen

Am 18. Februar 2015 war es soweit: 80 der 150 Mitarbeiter dem Streikaufruf der DHV.

Hintergrund sind die gescheiterten Tarifverhandlungen: Trotz der im Vergleich mit anderen Kliniken hervorragenden Auslastung von rund 90 Prozent sollen die Mitarbeiter weniger Geld bekommen – und das, obwohl sie bereits 2013 und 2014 mit einem Sanierungstarifvertrag ihren Beitrag geleistet haben und im Schnitt auf 1000 Euro pro Jahr verzichtet haben.

Unterstützung erfuhren die Kolleginnen und Kollegen durch Hans Hebeisen, Bezirksgeschäftsführer Südbaden und DHV-Landesvorsitzender Baden-Württemberg. Er machte deutlich, dass trotz des Angebots einer knappen linearen Lohnsteigerung von 1,5 Prozent durch die Umstellung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld auf Fixbeträge die Mitarbeiter unterm Strich weniger in der Tasche hätten. Das Angebot einer erfolgsabhängigen Komponente im neuen Haustarifvertrag seitens der Geschäftsführung lehnt Hans Hebeisen ab. 

Einen Protestmarsch von der Straße zum Hauptportal der Klinik untersagte der Geschäftsführer des Klinikums mit Rückgriff auf sein Hausrecht. Hans Hebeisen kündigte weitere Maßnahmen an. Unser Glückwunsch für die gelungene Aktion!

DHV-Information Februar 2015

Presseinformationen zum Warnstreik am 18.02.2015

 

Arbeitwerwohlfahrt Vorpommern: Tarifabschluss erreicht: 5,32 % Entgelterhöhung

Arbeitgeber und Tarifkommission der DHVt haben die diesjährigen Tarifverhandlungen abgeschlossen mit dem Ergebnis:

  • 5,32% lineare Entgeltsteigerung (Durchschnitt)
  • Sonderzahlung in Höhe von 80% eines Monatseinkommens
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 205 Euro
  • Anhebung der Zeitzuschläge ab 2016:
  1. Nachtarbeit: 1,25 Euro pro Stunde
  2. Arbeit an Sonntagen: 1,75 Euro pro Stunde
  3. Arbeit an Feiertagen: 3,50 Euro pro Stunde
  • Streichung der Lohnabsenkung innerhalb der Probezeit
  • Laufzeit bis 31.12.2015

Die DHV konnte ihre Forderung nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von 6% weitgehend durchsetzen. Kompromisse musste die Tarifkommission bei der Erhöhung der Zeitzuschläge machen, die deutlich hinter der Forderung zurückbleiben.
Ebenso ist die Steigerung der Entgeltgruppe I nicht auf dem Niveau der übrigen EG, da diese in der letzten Tarifrunde überproportionale Steigerungen erhalten hat. Sie übersteigt leicht den künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Nicht durchsetzen konnte die DHV zwar ihre Forderung für Zusatzleistungen für DHV-Mitglieder. Insgesamt überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb die Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat.

V.i.s.d.P.        Klaas Kuhlmann

DAK-Gesundheit: Tarifverhandlung vorerst gescheitert – Ergebnis der Mitgliederbefragung – weitere Maßnahmen!

Auch am 14.11.2014 gab es keine Einigung zwischen DHV und DAK-Gesundheit.

Nach Aussage von verdi wurde mit der DAK-Gesundheit ein Tarifvertrag über lineare Gehaltserhöhungen und über eine zusätzliche Einmalzahlung für Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen.
Ein unterschriebener Tarifvertrag wurde den Beschäftigten noch nicht vorgelegt.

Wie bereits mitgeteilt legte der Arbeitgeber der DHV ein anderes Angebot vor. Die DHV-Tarifkommission befragte die DHV-Mitglieder, ob diese beim angebotenen Tarifabschluss mitgehen möchten.

Es haben sich erfreulich viele Mitglieder an der DHV Umfrage beteiligt.
Das Votum der Mitglieder ist eindeutig gegen die Annahme des Arbeitgeberangebotes und auch eindeutig für weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitgeberangebotes.

Das Ergebnis der Mitgliederbefragung wurde dem Arbeitgeber am Verhandlungstag mitgeteilt. Davon zeigte sich die DAK-Gesundheit noch unbeeindruckt.

Erstaunlich, denn der gleiche Arbeitgeber startet derzeit eine interne Kampagne:
 
„Wir möchten damit auch ein Zeichen unserer Wertschätzung und Dankbarkeit für den Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen setzen. Ohne dieses Engagement und die Identifikation mit unserer Marke DAK-Gesundheit würden alle Aktionen nach außen verpuffen“

Markenbuch, oranger Kalender und Kugelschreiber ersetzen keinen fairen und gerechten Tarifvertrag.

Die Stimmung der Beschäftigten zeigt sich auch durch die Mitgliederbefragung der DHV.
Die hohe Beteiligung und das eindeutige Ergebnis sollte der Vorstand als Zeichen betrachten.

Die DHV-Tarifkommission beurteilt durch die Verweigerungshaltung des Arbeitgebers die Tarifverhandlungen als derzeit gescheitert. Sämtliche Kompromissvorschläge der DHV wurden zurückgewiesen.

Wir fordern den Arbeitgeber auf ein verbessertes Angebot vorzulegen und damit die DAK-Gesundheit in dieser schwierigen Situation vor weiterer Beschädigung zu bewahren.

Wir freuen uns über zahlreiche neue DHV-Mitglieder, die mit Ihrem Beitritt ihren Verdruss über das Handeln des Arbeitgebers und das vorgelegte Tarifangebot zum Ausdruck bringen. Sie Stärken mit Ihrer Mitgliedschaft das Verhandlungsmandat der DHV! Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

V.I.S.d.P. Henning Röders

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % ab Februar 2015

In den späten Abendstunden des 29.10.2014 einigten sich DHV und AVR auf einen Tarifabschluss für rund 160.000 Beschäftigte der Volks- und Raiffeisenbanken. Die wichtigsten Inhalte:

  • Einmalzahlungen: Für Beschäftigte in Höhe von 10 % des Dezembergehalts in Dezember 2014; für Auszubildende in Höhe von 10 % der Auszubildendenvergütung in Dezember 2014
  • Zweistufige lineare Gehaltserhöhung: 3,0 % ab Februar 2015; 1,2 % ab Februar 2016
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 30 € für alle Ausbildungsjahre ab Februar 2015; ab Februar 2016 Erhöhung: 1. Ausbildungsjahr: auf 930 €; 2. Ausbildungsjahr: auf 980 €; 3. Ausbildungsjahr: auf 1.040 €  
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.10.2016
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis Ende 2016
  • Verlängerung der Regelung zu den Langzeitkonten bis Ende 2016 • Verlängerung der Regelung zum Gesundheitstag bis Ende 2016; Verpflichtung, in 2016 eine Verlängerung oder Entfristung zu prüfen  
  • Neu: Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für Beschäftigte ab 3 Jahren vor der Rente: Reduzierung der Wochenarbeitszeit um bis zu 4 Stunden auf 35 Wochenstunden. Der Arbeitgeber übernimmt 50 % des Verdienstausfalls
  • Vereinbarung einer Verpflichtung, in der nächsten Tarifrunde über tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge zu beraten. 
  • Wiederinkraftsetzung der Ende 2008 ausgelaufenen 31-Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung mit Befristung bis Ende 2016
  • Verbesserungen im Rationalisierungsschutzabkommen: Neu: Möglichkeit des Angebots zum Wechsel in eine Transfergesellschaft. Neu: Zahlung einer Abfindung auch an Beschäftigte, die einen Anspruch auf eine Rente mit Abschlägen haben (bisher: Kein Abfindungsanspruch)

Der Abschluss ist Ergebnis eines 13-stündigen Verhandlungsmarathons in der dritten Verhandlungsrunde. Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als guten Kompromiss. Vor allem die erste Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % im Februar 2015 ist ein Verhandlungserfolg. Hart gerungen wurde um die zweite Gehaltserhöhungsstufe und um die Laufzeit: Bis zuletzt beharrte die Arbeitgeberseite auf eine Gehaltserhöhung um 1,2 % ab April 2016 und auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.  Die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 1,2 % ist ein noch vertretbarer Kompromiss, der den Ungewissheiten bezüglich der sich verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten und der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung trägt. Überproportional erhöht wurden die Auszubildendenvergütungen (um bis zu 7,8 % für die gesamte Lauf-zeit). Auch die Einmalzahlung in Höhe von 10 % ist ein Verhandlungserfolg der DHV. Vertretbar ist der Abschluss auch in den weiteren Punkten. Die erneute Verlängerung des Anspruchs auf einen halben Tag Freistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen und die Vereinbarung der Verpflichtung, in 2016 über eine mögliche Entfristung zu sprechen,  bewertet die DHV als ein Zeichen, dass dieser tarifvertragliche Anspruch dabei ist, sich dauerhaft zu etablieren. Positiv ist die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens. Die Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für vor der Rente stehende Beschäftigte ist ein zusätzlicher Baustein für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand.  Mit den Ergänzungen im Rationalisierungsschutzabkommen ist eine Ungleichbehandlung bei älteren Be-schäftigten beseitigt worden. Mit der Möglichkeit des Angebots eines Wechsels in eine Transfergesellschaft ist der Maßnahmenkatalog des Rationalisierungsschutzabkommens um ein weiteres Instrument erweitert. Die DHV-Verhandlungskommission hofft nicht, dass in Zukunft das Rationalisierungsschutzabkommen stärker greift. Es ist aber gut, dass für den Fall der Fälle Verbesserungen vereinbart worden sind.