KKH – Gespräche zum Gesundheitstarifvertrag unterbrochen – Gehaltstarifvertrag gekündigt

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31.01.2013

Im Herbst 2012 nahmen DHV und KKH Abstimmungsgespräche auf mit dem Ziel, die Grundlagen für einen attraktiven Gesundheitstarifvertrag zu schaffen. Für die DHV ist die Einrichtung eines guten betrieblichen Gesundheitsmanagements ein wichtiges Thema. Von besonderem Interesse ist dabei, dass die Beschäftigten einen konkreten Anspruch erlangen; Absichtserklärungen reichen dafür nicht aus.


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Ein Tarifvertrag muss folgende Prämissen erfüllen:

  1. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement erfordert einen Investitionsrahmen
    Gutes betriebliches Gesundheitsmanagement bedeutet, Geld für die notwendigen Maßnahmen in die Hand zu nehmen. Ein Haustarifvertrag sollte den Umfang des Investitionsrahmens benennen.
  2. Ziel muss sein, dass sich die Investitionen durch die positiven Effekte des betrieblichen Gesundheitsmanagements rechnen
    Nach Auffassung der DHV-Tarifkommission kann die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht bedeuten, dass gleichzeitig Einsparungen an anderer Stelle erfolgen. Vielmehr stellt die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements eine Anschubfinanzierung dar, deren Kosten durch die positiven Effekte (weniger Fehlzeiten, stärkere Leistungsfähigkeit der Beschäftigten) wieder kompensiert werden.
  3. Einrichtung einer betrieblichen Kommission zur Begleitung des Gesundheitsmanagements
    In einem Tarifvertrag sollte die Einrichtung einer betrieblichen Kommission vereinbart werden, die – zu gleichen Teilen bestehend aus Arbeitnehmern und Vertretern der Arbeitgeberseite – Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements entwickelt und umsetzt.

In den Gesprächen bis Ende 2012 wurde deutlich, dass ein betriebliches Gesundheitsmanagement ein umfassendes Thema ist und insbesondere bei den von der DHV-Tarifkommission aufgestellten Prämissen noch große Unterschiede in den Positionen bestehen. Es wurde auch klar, dass ein Abschluss eines Gesundheitstarifvertrages vor Beginn der Gehaltstarifrunde 2013 nicht realisierbar ist. DHV und KKH haben deshalb vereinbart, die Gespräche zum Gesundheitstarifvertrag zunächst zu unterbrechen und sich auf die in den nächsten Monaten beginnenden Gehaltstarifverhandlungen zu konzentrieren.
Die DHV-Tarifkommission hat den Gehaltstarifvertrag gekündigt! Die Verhandlungen zur Tarifvergütung 2013 werden voraussichtlich im Frühjahr beginnen. Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Wochen ihre Gehaltsforderung beschließen.

Wir werden uns angesichts der gestiegenen allgemeinen Kostenbelastungen und Inflation mit aller Entschiedenheit für Ihre Interessen einsetzen und trotz der Rahmenbedingungen des Gesundheitsfonds hart um einen akzeptablen Gehaltstarifabschluss ringen!

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Tarifabschluss Werbeaußendienst privates Versicherungsgewerbe: Erhöhung der Mindesteinkommens bis zu 3 %

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27. September 2012

Am 25. September 2012 einigten sich DHV und der Arbeitgeberverband des Privaten Versicherungsgewerbe auf eine Anhebung der Mindesteinkommen für die Beschäftigten im Werbeaußendienst. Die Tarifeinigung sieht bei einer Laufzeit bis zum 30.09.2014 folgende Erhöhungen vor:

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 Ab 01.10.2012

 Ab 01.10.2013

Mindesteinkommen Stufe I  1.865 € 
(+ 3 %)
 1.920 € 
(+ 2,9 %)
Mindesteinkommen Stufe II
(nach zweijähriger 
Unternehmenszugehörigkeit)
1.900 € 
(+ 1,9 %)
 1.920 € 
(+ 1,0 %)
Mindesteinkommen 
Organisierender 
Werbeaußendienst
2.315 € 
(+1,8 %) 
 2.355 € 
(+ 1,7 %)

Unverrechenbarer Anteil für den organisierenden Außendienst

 485 
(+1,0 %)
 495 
(+ 2,1 %)
Einkommensgrenzen für 
Anspruch auf Sonderzahlung
 4.600 € 
(+ 2,2 %)
4.700 € 
(+ 2,2 %)
Höchstbeträge für 
Sonderzahlungen 
gem. § 19 Ziff. 5 MTV 
(Weihnachtsgeld)

• Stufe I: 1.745 € 
(+ 2,9 %)

• Stufe II: 2.170 € 
(+ 2,8 %)

• Org. Werbe-außendienst:
2.415 € 
(+ 3,0 %) 

• Stufe I: 1.795 € 
(+ 2,9 %)

• Stufe II: 2.230 € 
(+ 2,8 %)

• Org. Werbe-außendienst: 
2.485 € 
(+ 2,9 %)

Höchstbeträge für 
Sonderzahlungen 
gem. § 22 Ziff. 3 MTV 
(Urlaubsgeld)

• Stufe I: 1.090 € 
(+ 2,8 %)

• Stufe II: 1.360 € 
(+ 3,0 %)

• Org. Werbe-außendienst:
1.515 € 
(+ 3,1 %) 

• Stufe I: 1.120 € 
(+ 2,8 %)

• Stufe II: 1.400 € 
(+ 2,9 %)

• Org. Werbe-außendienst:
1.560 € 
(+ 3,0 %) 

Provisionsausgleich 
für Eigengeschäfte 
pro tariflichen Urlaubstag
300 € 
(+ 3,4 %) 
310 € 
(+ 3,3 %) 

Darüber hinaus tarifierten DHV und AGV die Verpflichtung der Angestellten in Unternehmen, die sich der Brancheninitiative „Regelmäßige Weiterbildung für Versicherungsvermittler“ angeschlossen haben, den Anforderungen aus der Brancheninitiative nachzukommen.

Der Tarifabschluss ist ein akzeptabler Kompromiss, der den Beschäftigten des Versicherungsaußendienstes eine angemessene Sicherung ihres Mindesteinkommens garantiert.

Der AGV brachte wieder die Forderung nach Reduzierung des Mindesteinkommens bei einem dauerhaften Unterverdienst auf den Tisch: In dem Fall, dass die verdienten Bezüge in drei aufeinander folgenden Jahren im Jahresdurchschnitt unter 90 % des Mindesteinkommen liegen, sollte nach den Vorstellungen des AGV ab dem vierten Jahr eine jährliche Kürzung der Bezüge bis zu einer Grenze von 60 % des Mindesteinkommens möglich sein. Die DHV wies diese Forderung der Arbeitgeberseite als für die betroffenen Beschäftigten nicht zumutbar zurück.

Abwehren konnte die DHV-Tarifkommission auch die von der Arbeitgeberseite geforderte Streichung der Sozialzulage.

Die DHV-Forderung nach einer unbefristeten Verlängerung des Altersteilzeitabkommens für den organisierenden Werbeaußendienst wurde auf die parallel in diesem Jahr stattfindenden Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge des privaten Versicherungsgewerbes vertagt. Die DHV wird im Rahmen der dafür terminierten Verhandlung am 28.11.2012 diese Forderung auf den Tisch bringen. Ein absolutes No Go ist für die Arbeitgeberseite die Ausdehnung des Altersteilzeitabkommens auch auf den nicht organisierenden Werbeaußendienst.

Durchsetzen konnte sich die DHV-Tarifkommission leider nicht mit ihrer Forderung nach Einführung des unverrechenbaren Anteils am Mindesteinkommen auch für den nicht organisierenden Außendienst. Die Arbeitgeberseite lehnt diese Forderung kategorisch ab mit der Begründung, dass es sich hierbei um einen für sie nicht akzeptablen Systemwechsel im Verdienst des Versicherungsaußendienstes handelt. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dem nicht organisierenden Außendienst kein unverrechenbares Mindesteinkommen zugebilligt wird, obwohl er immer mehr Verwaltungsarbeit leisten muss und damit weniger Zeit für Vertragsabschlüsse hat.

V.i.S.d.P Henning Röders

 

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Tarifinformation Bundesfachgruppe Bankgewerbe

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9. August 2012

Gehaltstarifrunde 2012 Volks- und Raiffeisenbanken: DHV fordert 6,0 % p.a.

Die DHV hat den Gehaltstarifvertrag mit den Volks- und Raiffeisenbanken fristgemäß zum 31.08.2012 gekündigt. Für die am 21.09.2102 beginnenden Tarifverhandlungen hat die DHV-Tarifkommission ihre Forderungen aufgestellt:

  • Lineare Gehaltserhöhung: 2 x 6,0 % bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 24 Monaten
    Die Genossenschaftsbanken haben in den vergangenen beiden Jahren gute Ergebnisse erzielt und in besonderem Maße von der guten Wirtschaftsentwicklung profitiert. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat im März bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse von 2011 einen positiven Jahresausblick für 2012 abgegeben. Die bisherigen Entwicklungen in diesem Jahr bestätigen den Optimismus des BVR. Die DHV ist bei einem guten Gehaltskompromiss bereit, einen Tarifabschluss mit zweijähriger Laufzeit zu akzeptieren.
  • Ein Gesundheitstag pro Jahr
    Angesichts des steigenden Renteneintrittsalters und des steigenden Durchschnittsalters der Beschäftigten gewinnt die Gesundheitsvorsorge immer mehr an Bedeutung. Dafür soll ein Gesundheitstag jährlich durch Tarifvertrag vereinbart werden.
  • Tarifierung eines Anspruchs auf Familienpflegezeit
    Das neue Familienpflegezeitgesetz sieht die Möglichkeit für die Arbeitnehmer vor, zur Pflege eines nahen Angehörigen für maximal zwei Jahre in Teilzeit zu gehen und die Differenz zur bisherigen Vergütung um die Hälfte aufzustocken. Nach der Pflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer wieder gemäß seiner vertraglichen Arbeitszeit und erhält so lange nur die reduzierten Bezüge, bis er durch das einbehaltene Entgelt das aufgebaute negative Wertkonto ausgeglichen hat. Das Familienpflegezeitgesetz sieht allerdings keinen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Familienpflegezeit vor. Diesen will die DHV-Tarifkommission tarifvertraglich verankern.
  • Fünf Tage bezahlte Freistellung bei kurzfristig auftretenden Pflegefällen
    Die Inanspruchnahme von Beschäftigten durch kurzfristig auftretende Pflegefälle wird an Bedeutung zunehmen. Denn die Zahl der Kleinfamilien und der Singlehaushalte steigen.
  • Verlängerung der Öffnungsklausel für Langzeitkonten
    Die Öffnungsklausel zu den Langzeitkonten soll über den 31.12.2012 hinaus verlängert werden.
  • Unbefristete Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages
    Angesichts der Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre ist es wichtig, sozialverträgliche Formen für einen Übergang in den Ruhestand zu vereinbaren. Denn nicht jede/r Beschäftigte/r wird bis 67 Jahre volle Arbeitsleistung erbringen. Die Altersteilzeit ist hierfür ein geeignetes Instrument und sollte unbefristet verlängert werden.
  • Übernahmegarantie Auszubildende: 1 Jahr
    In Zeiten des absehbaren Fachkräftemangels ist es wichtig, die Auszubildenden an die Unternehmen zu binden. Die Vereinbarung einer Übernahmegarantie sehen wir hierbei als eine geeignete Möglichkeit der längerfristigen Bindung von Nachwuchskräften an.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

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