Kurzbericht zur Vertreterversammlung der BGHW am 15.05.2024

In der letzten Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) standen vor allem Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit im Mittelpunkt.  

Der Vorstandsvorsitzende und die Geschäftsführung gaben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen u.a. im Bereich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung. Ein Vortrag vom Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), Frank Plate, über das Verhältnis des BAS zu den gewerblichen Berufs-genossenschaften krönte die Veranstaltung. Er betonte die Zusammenarbeit des BAS mit der BGHW und anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften und deren Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Ein weiteres wichtiges Thema auf der Vertreterversammlung war Gesundheits-förderung und Teilhabe durch Sport. Die Bedeutung von Sport und Bewegung für die Gesundheit der Beschäftigten wurde diskutiert, ebenso wie Möglichkeiten der Förderung von sportlichen Aktivitäten am Arbeitsplatz.

Hier wurde besonderes Augenmerk auf den Behindertensport und Teilhabe auf die anstehenden Paralympics in Paris gelegt.       

Weitere Themen auf der Vertreterversammlung waren die Kampagne “Komm gut an.” in den sozialen Medien zur Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz, vor allem auf dem Arbeitsweg.

Die BGHW-Fachtagung “Sicherheit und Gesundheit im Handel und in der Waren-logistik” findet im September 2024 in Dresden statt.

Das ISSA Symposium Global Supply Chains Berlin im Oktober 2024 findet zum Thema Nachhaltigkeit entlang globaler Lieferketten statt.

Belohnungssysteme für Erste-Hilfe-Leistungen sowie Ausnahmegenehmigungen und die Sicherheit elektronischer Artikelsicherungssysteme im Einzelhandel bildeten weitere Themen in der Vertreterversammlung.

Abschließend wurden die nächsten Termine sowie die Sitzungstermine für das Jahr 2025 angekündigt.

Die BGHW setzt sich weiterhin aktiv für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Handel und in der Warenlogistik ein und fördert innovative Ansätze zur Prävention und Gesundheitsförderung.

Harm Marten Wellmann

 

Erste Tarifeinigung im Tarifstreit Handel: Verhandelt oder nicht verhandelt, das ist hier die Frage!

Erste Tarifeinigung im Tarifstreit Handel: Verhandelt oder nicht verhandelt, das ist hier die Frage!

Gewerkschaftlich Monopole in Tarifbereichen sind nicht unbedingt gut und ein Garant für einen guten Abschluss. Das zeigt die Tarifeinigung in Hamburg im Bereich Einzelhandel.

Der Tarifabschluss im Hamburger Einzelhandel vom 8. Mai 2024 wird von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als “Durchbruch” gefeiert und soll wegweisend für die stockenden Tarifverhandlungen im Bereich Handel in anderen Bundesländern sein. Der Unternehmensverband HDE bezeichnet den Tarifabschluss ebenfalls als Erfolg – allerdings deswegen, weil dieser deutlich unter den ursprünglichen Forderungen von ver.di liegt! Die Fakten sprechen für die HDE-Sichtweise: Trotz Erhöhungen der Löhne um 5,3 Prozent rückwirkend ab Oktober 2023 und weitere 4,7 Prozent ab Mai 2024 sowie zusätzlicher Zugeständnisse, bleibt der Tarifabschluss weit hinter den Forderungen der Gewerkschaft zurück! Insgesamt sind es 11.8% Lohnerhöhung (plus mickrige 40 € Sockelbetragserhöhung) auf 36 Monate zuzüglich 5 Nullmonate. Die Forderung von verdi waren, wenn wir uns richtig erinnern, 13% auf 12 Monate!  Es war zu erwarten, dass es ein Delta zwischen Forderung und Resultat gibt – aber doch nicht so hoch! Es hat den Anschein, als ob gar nicht richtig verhandelt worden war.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt ungewöhnliche 36 Monate (erstmalig im Handel), und die vereinbarte Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro zum 1. Juni 2024 wird nur anteilig an Teilzeitbeschäftigte ausgezahlt. Die Gewerkschaft konnte keine ihrer Forderungen wie die nach der gemeinsamen Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge richtig durchsetzen.  Sozialmächtigkeit in einem Bereich indem man das gewerkschaftliche Tarifmonopol inne hat sieht anders aus!

Die Lohnerhöhungen entsprechen nicht einmal den gestiegenen Lebenshaltungskosten, und die Vereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten stellt einen massiven Rückschlag für alle Arbeitnehmer und nicht nur für die verdi-Mitglieder dar. Der Handelsverband Deutschland hat mit freiwilligen Lohnerhöhungen insgesamt in Höhe von 10% bereits Fakten geschaffen, die ver.di anscheinend nicht umgehen konnte. Die Beschäftigten mussten Reallohnverluste hinnehmen. Eine strategisch klügere Verhandlungsführung seitens der Gewerkschaft hätte höchstwahrscheinlich bessere Ergebnisse erzielen können.

Zusammenfassend zeigt dieser Tarifabschluss eigentlich, dass verdi außer heißer Luft im Bereich Handel nicht wirklich etwas zustande bringt. Angesichts eines über ein Jahr dauernden Tarifkonflikts und mehrerer Streikaktionen hätten die Beschäftigten im Hamburger Einzelhandel mehr erwarten dürfen!

Wie man salopp formulieren könnte: Wer dicke Backen macht, sollte auch pfeifen können. Ansonsten nimmt einen, wie man das am Tarifergebnis ablesen kann, die Arbeitgeberseite nicht ernst! 

Schade um die drei verlorenen Jahre für die Beschäftigten im Handel!

Harm Marten Wellmann

Elementor #12407

Erste Tarifeinigung im Tarifstreit Handel: Verhandelt oder nicht verhandelt, das ist hier die Frage!

Gewerkschaftlich Monopole in Tarifbereichen sind nicht unbedingt gut und ein Garant für einen guten Abschluss. Das zeigt die Tarifeinigung in Hamburg im Bereich Einzelhandel.

Der Tarifabschluss im Hamburger Einzelhandel vom 8. Mai 2024 wird von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als “Durchbruch” gefeiert und soll wegweisend für die stockenden Tarifverhandlungen im Bereich Handel in anderen Bundesländern sein. Der Unternehmensverband HDE bezeichnet den Tarifabschluss ebenfalls als Erfolg – allerdings deswegen, weil dieser deutlich unter den ursprünglichen Forderungen von ver.di liegt! Die Fakten sprechen für die HDE-Sichtweise: Trotz Erhöhungen der Löhne um 5,3 Prozent rückwirkend ab Oktober 2023 und weitere 4,7 Prozent ab Mai 2024 sowie zusätzlicher Zugeständnisse, bleibt der Tarifabschluss weit hinter den Forderungen der Gewerkschaft zurück! Insgesamt sind es 11.8% Lohnerhöhung (plus mickrige 40 € Sockelbetragserhöhung) auf 36 Monate zuzüglich 5 Nullmonate. Die Forderung von verdi waren, wenn wir uns richtig erinnern, 13% auf 12 Monate!  Es war zu erwarten, dass es ein Delta zwischen Forderung und Resultat gibt – aber doch nicht so hoch! Es hat den Anschein, als ob gar nicht richtig verhandelt worden war.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt ungewöhnliche 36 Monate (erstmalig im Handel), und die vereinbarte Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro zum 1. Juni 2024 wird nur anteilig an Teilzeitbeschäftigte ausgezahlt. Die Gewerkschaft konnte keine ihrer Forderungen wie die nach der gemeinsamen Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge richtig durchsetzen.  Sozialmächtigkeit in einem Bereich indem man das gewerkschaftliche Tarifmonopol inne hat sieht anders aus!

Die Lohnerhöhungen entsprechen nicht einmal den gestiegenen Lebenshaltungskosten, und die Vereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten stellt einen massiven Rückschlag für alle Arbeitnehmer und nicht nur für die verdi-Mitglieder dar. Der Handelsverband Deutschland hat mit freiwilligen Lohnerhöhungen insgesamt in Höhe von 10% bereits Fakten geschaffen, die ver.di anscheinend nicht umgehen konnte. Die Beschäftigten mussten Reallohnverluste hinnehmen. Eine strategisch klügere Verhandlungsführung seitens der Gewerkschaft hätte höchstwahrscheinlich bessere Ergebnisse erzielen können.

Zusammenfassend zeigt dieser Tarifabschluss eigentlich, dass verdi außer heißer Luft im Bereich Handel nicht wirklich etwas zustande bringt. Angesichts eines über ein Jahr dauernden Tarifkonflikts und mehrerer Streikaktionen hätten die Beschäftigten im Hamburger Einzelhandel mehr erwarten dürfen!

Wie man salopp formulieren könnte: Wer dicke Backen macht, sollte auch pfeifen können. Ansonsten nimmt einen, wie man das am Tarifergebnis ablesen kann, die Arbeitgeberseite nicht ernst! 

Schade um die drei verlorenen Jahre für die Beschäftigten im Handel!

Harm Marten Wellmann

Christliche Gewerkschaften: Ein Bollwerk gegen politischen Extremismus von links und rechts

In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und extremistischer Tendenzen ist die Rolle von Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterschaft von entscheidender Bedeutung. Insbesondere christliche Gewerkschaften haben sich als Bollwerk gegen politischen Extremismus von sowohl links als auch rechts erwiesen, indem sie sich klar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen.

Wir als christliche Gewerkschafter gründen unsere Werte und Prinzipien auf einem tiefen Verständnis der christlichen Soziallehre, die Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde betont. Diese Grundwerte stehen im Widerspruch zu den Ideologien des Extremismus – sei es von links oder rechts -, die oft auf Spaltung, Hass und Unterdrückung basieren.

Ein zentraler Grund, warum wir als christliche Gewerkschafter politischen Extremismus ablehnen, ist unsere Verpflichtung zur Förderung der Solidarität unter den Arbeitnehmern. Wir sehen es als große Gefahr, dass extremistische Ideologien dazu neigen, Gemeinschaften zu spalten und Misstrauen zu schüren, anstatt Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. In einer Zeit, in der die Arbeitswelt zunehmend globalisiert ist und die Herausforderungen für Arbeitnehmer vielfältiger werden, ist Solidarität ein unverzichtbares Prinzip für die Sicherung der Rechte und des Wohlergehens aller Arbeitnehmer.

Des Weiteren stehen wir als christliche Gewerkschafter fest für die Prinzipien der Gerechtigkeit ein. Wir kämpfen und streiten für faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Wahrung der Rechte aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung. Politischer Extremismus, sei es von links oder rechts, birgt die Gefahr der Ungerechtigkeit und Diskriminierung, indem er bestimmte Gruppen marginalisiert und ihre Rechte einschränkt. Wir als DHV und alle anderen christlichen Gewerkschaften treten diesem entgegen, indem wir uns für eine gerechte und inklusive Arbeitswelt einsetzen.

Darüber hinaus sind wir als christliche Gewerkschafter entschlossen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir sind der festen und unumstößlichen Überzeugung, dass die Demokratie und die damit verbundenen Freiheiten und Rechte eine unverzichtbare Grundlage für eine gerechte Gesellschaft bilden. Politischer Extremismus bedroht diese Grundordnung, indem er die Prinzipien der Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung untergräbt. Daher setzen wir uns als christliche Gewerkschafter aktiv für den Schutz und die Stärkung der demokratischen Institutionen und Werte ein.

Insgesamt lehnen wir als christliche Gewerkschafter politischen Extremismus von links und rechts ab, weil er im Widerspruch zu ihren grundlegenden Werten von Solidarität, Gerechtigkeit und Demokratie steht. Wir sind entschlossen, uns für eine Arbeitswelt einzusetzen, die auf diesen Werten basiert und in der alle Arbeitnehmer ihre Rechte und Würde gewahrt wissen.  Denn wie Abraham Lincoln bereits 1863 gesagt hatte, „…und dass diese Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk, niemals von der Erde verschwinden möge!“ 

Spargelessen mit Betriebsräten in Barnstorf

Anlässlich des bevorstehenden Tages der Arbeit trafen sich am 30.04.2024 Betriebsräte aus dem Handel und dem Gesundheitswesen zu einem Austausch und zu einem geselligen Spargelessen im Hotel Roshop in Barnstorf.

Es fanden lebhafte Diskussionen vor allem zu folgenden Themen statt:

  • Mindestlohn: Eine Erhöhung ist aus Sicht der Betriebsräte unabdingbar.
  • „Soziale Gerechtigkeit“: Wo ist u.a. der Respekt vor der arbeitenden Bevölkerung geblieben?
  • Die generelle Tarifsituation in unserem Land und im Besonderen die Beschwerde der DHV vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit. Es wurde von den Betriebsräten mit Interesse aufgenommen, dass der EGMR die Beschwerde zur Entscheidung angenommen hat.
  • Der Rechts bzw. Linksruck der Bevölkerung

Als besonderen Gast konnte die Geschäftsführerin Martina Hofmann den ehemaligen DHV-Geschäftsführer Alexander Henf (1. re. u.) begrüßen. Dieser ist der DHV weiterhin verbunden und unterstützt die Bildungsstätte Bremen gelegentlich in der Schulungsarbeit.

 

Arbeitsrechtseminar des DHV-Bildungswerks in Cuxhaven

Vom 23.04 – 26.04.24 fand im Hotel Seelust in Cuxhaven – Duhnen eine Schulung für neu – und wiedergewählte Betriebsräte statt zum Thema:

Arbeitsrecht III, Kündigung und Kündigungsschutz – die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

An dem Seminar nahmen Betriebsräte aus dem Handel und dem Gesundheitswesen teil.

Das Bild entstand an der Rezeption des Hotels Seelust.

Referent des Seminars Lukas Menzel, Geschäftsführer der DHV–Landesverbände Rheinland-Pfalz/Saar und Hessen.

Die Seminarleitung oblag Tina Hofmann, Geschäftsführerin des DHV-Bildungswerks Bremen.

CGB BREMEN: WEITERER RÜCKGANG DER TARIFBINDUNG TARIFLOSE BESCHÄFTIGTE DEUTLICH GERINGER ENTLOHNT

Die Tarifbindung in Deutschland ist nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung weiter zurückgegangen. Besonders deutlich war der Rückgang mit 5 und mehr Prozent gegenüber dem Vorjahr in Brandenburg, Bremen Hessen, Niedersachsen und dem Saarland. Gleichwohl liegt Bre­men mit einer 53-prozentigen Tarifbindung der Beschäftigten noch immer über den Bundesdurch­schnitt von 49 Prozent. Niedersachsen liegt mit einer Tarifbindung von 46 Prozent der Beschäftig­ten leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Schlusslicht bei der Tarifbindung der Beschäftigten ist Mecklenburg-Vorpommern mit 40 Prozent. Spitzenreiter sind mit jeweils 54 Prozent Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Die Tarifbindung der Betriebe ist deutlich niedriger als die der Beschäftigten. Nur noch 24 Prozent der Betriebe in Deutschland sind tarifgebunden. Bremen liegt mit einer Quote von 20 Prozent so­gar noch niedriger, während Niedersachsen mit 31 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Ob Beschäftigte über tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen verfügen oder nicht hat spür­bare Auswirkungen auf die Durchnittsverdienste und Wochenarbeitszeit. Während Beschäftigte in tariflosen Betrieben durchschnittlich 39,5 Stunden die Woche arbeiten müssen, sind es bei den ta­rifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur 38,6 Stunden. Noch gravierender sind die Unterschiede bei der Bezahlung. Nach den der Böckler-Studie zugrundliegenden Daten des IAB-Panels wurden im Jahre 2022 in tarifgebundenen Betrieben monatlich durchschnittlich 4230 Euro verdient, in den nicht tarifgebundenen Betrieben nur 3460. Die Hans-Böckler-Stiftung weist allerdings darauf hin, dass die Unterschiede der Relativierung be­dürfen, da auch weitere Einfluss­größen auf die Entlohnung zu berücksichtigen seien. Unter Be­rücksichtigung der notwendigen Re­lativierung geht die Böckler-Stiftung von einer durchschnittlich 10,2 Prozent niedrigeren Bezahlung von nicht tarifgebundenen Beschäftigten aus. In Bremen und Niedersachsen liegt der Lohnabstand mit 9,2 bzw. 8,7 Prozent jeweils etwas niedri­ger.

Der CGB ist besorgt, dass es bislang nicht gelungen ist, der nachlassenden Tarifbindung in Deutschland Einhalt zu gebieten. Er erinnert daher erneut an seine Forderung, unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen unverzüglich den in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehenen Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung zu erstellen. Deutschland hat nur noch bis zum 15.11.24 Zeit zur Erstellung des Aktionsplans. Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Lan­desverbandes Bremen: Am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindest­lohnrichtlinie abgesegnet, mit der u.a. die Tarifbindung gestärkt werden soll. Mit der Verabschie­dung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und muss nun inner­halb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mit­gliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung un­ter 80 Prozent liegt. Von dieser Quote ist Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 49 Pro­zent meilenweit entfernt. Es ist ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen regelmäßig die mangelnde Tarifbindung beklagen – wahrscheinlich auch wieder auf den Mai-Kundgebungen – aber weder etwas getan haben, um die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern noch den in der EU-Mindestlohnrichtlinie geforderten Aktionsplan auf den Weg zu bringen.

75 Jahre Tarifvertragsgesetz – ein Grund zum Feiern, aber auch zur kritischen Reflexion!

Vor 75 Jahren – am 22. April 1949 – trat das Tarifvertragsgesetz in Kraft. Es war ein Meilenstein auf dem Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Denn es schuf noch vor Inkrafttreten des Grundgesetzes den Handlungsrahmen für die Tarifparteien zur Ausgestaltung der später in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit. Nach der nationalsozialistischen Unterordnung auch der Wirtschaft unter das Führerprinzip, aber auch in den ersten Nachkriegsjahren, in denen sogar die CDU in ihrem Ahlener Programm mit einem „Sozialismus aus christlicher Verantwortung“ liebäugelte, war es kein selbstverständlicher Weg hin zu einer eigenständigen und frei von staatlichen Eingriffen geprägten Tarifpolitik der Tarifpartner. Das Tarifeinheitsgesetz war essentiell für die Etablierung der sozialen Marktwirtschaft und damit für das Wirtschaftswunder der Bundesrepublik Deutschland! 

Das Jubiläum ist daher ein Grund zum Feiern und die weitsichtige Leistung der Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland zu würdigen. Dennoch ist es auch notwendig, kritisch den tarifpolitischen Handlungsbedarf zu reflektieren.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit von Gewerkschaften zeigt die unzureichende Garantie des Tarifvertragsgesetzes für die Tarifarbeit auch kleinerer Gewerkschaften. Bereits bei der Etablierung der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den 1960er-Jahren waren Zweifel berechtigt, ob die vom Bundesarbeitsgericht angewandten Maßstäbe zur Durchsetzungsfähigkeit und Organisationsstärke von Gewerkschaften der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit entsprachen. In der heutigen Zeit, in der der geamtgewerkschaftliche Organisationsgrad unter den Arbeitnehmern/innen weniger als 15 Prozent beträgt, ist die mit der Mächtigkeitsrechtsprechung weiterhin angewandte Auslegung des Gewerkschaftsmächtigkeitsbegriffs nach Überzeugung der DHV nicht mehr konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention! Die DHV hat deshalb Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Aberkennung ihrer Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht eingelegt. Der EGMR hat die Beschwerde zur Entscheidung zugelassen und wir voraussichtlich noch in diesem Jahr darüber verhandeln.

Einen erheblichen staatlichen Eingriff zu Lasten kleinerer Gewerkschaften leistete sich die Bundesregierung mit dem Tarifeinheitsgesetz, das der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb das Verhandlungsrecht und den kleineren Gewerkschaften nur ein Nachzeichnungsrecht zugesteht. Unabhängig von der Frage, ob eine DGB-Gewerkschaft, die in vielen Bereichen nicht mehr als 10 Prozent der Belegschaften organisiert, als „Mehrheitsgewerkschaft“ angesehen werden kann, hat sich das Tarifeinheitsgesetz als untaugliches Instrument zu der von den Fürsprechern erhofften Eindämmung von Tarifkonflikten erwiesen! Das haben besonders die bisherigen Arbeitskämpfe in diesem Jahr, insbesondere bei der Bahn und an den Flughäfen, gezeigt.

Die Einführung des Mindestlohns war aus Sicht der DHV eine sinnvolle Begrenzung des Handlungsrahmens der Tarifparteien. Die Politik sollte aber maßvoll mit weiteren Eingriffen umgehen. Vor allem darf sie nicht der Versuchung unterliegen, mit weiteren staatlichen Eingriffen – wie z.B. Tariftreuegesetze – die DGB-Gewerkschaften zu Lasten kleinerer Gewerkschaften zu protegieren! Sinnvoll dagegen wäre eine Konkretisierung der Regelungen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Das in § 5 Tarifvertragsgesetz festgelegte Kriterium einer drohenden wirtschaftlichen Fehlentwicklung muss mit einer konkreten Maßgabe belegt werden:

  • Weicht in einer Branche das Gehaltsniveau 20 % vom Tarifvertrag ab, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, ist dem Antrag der Tarifpartner auf Allgemeinverbindlichkeit stattzugeben.
  • Bei einem Abweichen von 30 % ist ein Tarifvertrag auch auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich zu erklären

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen christlicher Gewerkschaften darf nicht an der Besetzung der Tarifausschüsse alleine mit DGB-Vertretern scheitern. Deshalb ist in § 5 Tarifvertragsgesetz festzulegen, dass in den Tarifausschüssen alle gewerkschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland vertreten sein müssen.

Die Bundesregierung ist gemäß der EU-Mindestlohnrichtlinie verpflichtet, einen Aktionsplan zur Steigerung der tarifgebundenen Arbeitnehmer/innen von derzeit rund 40 Prozent auf 80 Prozent zu erstellen. Eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen – auch von denen der christlichen Gewerkschaften – ist ein sinnvolles Instrument zur Steigerung der Tarifbindungsquote.

Christliche Gewerkschaften: Ein Bollwerk gegen politischen Extremismus von links und rechts

In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und extremistischer Tendenzen ist die Rolle von Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterschaft von entscheidender Bedeutung. Insbesondere christliche Gewerkschaften haben sich als Bollwerk gegen politischen Extremismus von sowohl links als auch rechts erwiesen, indem sie sich klar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen.

Wir als christliche Gewerkschaft gründen unsere Werte und Prinzipien auf einem tiefen Verständnis der christlichen Soziallehre, die Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde betont. Diese Grundwerte stehen im Widerspruch zu den Ideologien des Extremismus, sei es von links oder rechts, die oft auf Spaltung, Hass und Unterdrückung basieren.

Ein zentraler Grund, warum wir als christliche Gewerkschaft politischen Extremismus ablehnen, ist unsere Verpflichtung zur Förderung der Solidarität unter den Arbeitnehmern. Wir erkennen an, dass extremistische Ideologien dazu neigen, Gemeinschaften zu spalten und Misstrauen zu schüren, anstatt Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. In einer Zeit, in der die Arbeitswelt zunehmend globalisiert ist und die Herausforderungen für Arbeitnehmer vielfältiger werden, ist Solidarität ein unverzichtbares Prinzip für die Sicherung der Rechte und des Wohlergehens aller Arbeitnehmer.

Des Weiteren stehen wir als christliche Gewerkschaft fest für die Prinzipien der Gerechtigkeit ein. Wir kämpfen und streiten für faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Wahrung der Rechte aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung. Politischer Extremismus, sei es von links oder rechts, birgt die Gefahr der Ungerechtigkeit und Diskriminierung, indem er bestimmte Gruppen marginalisiert und ihre Rechte einschränkt. Wir als DHV und alle anderen christlichen Gewerkschaften treten diesem entgegen, indem wir uns für eine gerechte und inklusive Arbeitswelt einsetzen.

Darüber hinaus sind wir als christliche Gewerkschaft entschlossen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir sind der festen und unumstößlichen Überzeugung, dass die Demokratie und die damit verbundenen Freiheiten und Rechte eine unverzichtbare Grundlage für eine gerechte Gesellschaft bilden. Politischer Extremismus bedroht diese Grundordnung, indem er die Prinzipien der Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung untergräbt. Daher setzen wir uns als christliche Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen aktiv für den Schutz und die Stärkung der demokratischen Institutionen und Werte ein.

Insgesamt lehnen wir als christliche Gewerkschaft politischen Extremismus von links und rechts ab, weil er im Widerspruch zu ihren grundlegenden Werten von Solidarität, Gerechtigkeit und Demokratie steht. Wir sind entschlossen, uns für eine Arbeitswelt einzusetzen, die auf diesen Werten basiert und in der alle Arbeitnehmer ihre Rechte und Würde gewahrt wissen.  Denn wie Abraham Lincoln bereits 1863 gesagt hatte, „…und dass diese Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk, niemals von der Erde verschwinden möge!“ 

 

Akuter Personalmangel im Gesundheitswesen !!!

Wie in der gesamten Bundesrepublik, macht sich der akute Fachkräftemangel in der Bundesrepublik Deutschland auch in Brandenburg massiv bemerkbar.

Aktuell haben viele Arbeitgeber im Gesundheitswesen mit einem starken Verlust an Fachpersonal, aber auch bei den Pflegehilfskräften zu kämpfen.

Wo dran liegt das?

Die Arbeit in der Betreuung und Pflege im Gesundheitswesen ist für viele Arbeitnehmer*innen einfach nicht mehr attraktiv genug.

Zum einen ist die Überbelastung auf Grund fehlenden Personals für viele nicht mehr tragbar. Die Folgen daraus sind: viele längerfristige Krankschreibungen durch Überbelastung und Erschöpfung der Mitarbeiter*innen, die von den Arbeitgebern jedoch nicht ersetzt werden können, weil einfach nicht genügend Personal zur Verfügung steht.

Für das noch verbleibende Personal bedeutet dies, noch mehr Arbeit! Extra Dienste müssen geleistet werden, demzufolge haben die Mitarbeiter*innen weniger Freizeit zu Verfügung.

Daraus folgt: Mitarbeiter*innen entschließen sich, aus gesundheitlichen und privaten Gründen

Ihren Arbeitgeber zu wechseln. Jedoch wechseln sie leider selten zu einem neuen Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Es darf nicht sein, das auf Grund von Personalmangels, letztendlich die Versorgung und Pflege im Gesundheitswesen darunter leiden muss.

Es muss sich schnell etwas im Gesundheitswesen ändern, denn: Wer wird unsere Generation später einmal betreuen und pflegen???

Deshalb unsere Forderungen:

  • Besserer Arbeitsbedingungen durch mehr Personal
  • Anreize, für Arbeitnehmer*innen, kurzfristige Dienste zu übernehmen
  • Dienstpläne stabil abzusichern, um Fehlbesetzungen zu vermeiden