Minijobs sind nicht grundsätzlich gut oder schlecht. Aus gewerkschaftlicher Sicht gilt ein einfacher Grundsatz:
Ein Minijob kann eine sinnvolle Ergänzung sein – er darf jedoch niemals reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzen.
Minijobs erfüllen für viele Menschen eine wichtige Funktion. Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oder Eltern, die sich etwas hinzuverdienen möchten, profitieren von der Flexibilität dieser Beschäftigungsform. In diesen Fällen kann ein Minijob eine sinnvolle und unbürokratische Ergänzung sein.
Problematisch wird es jedoch, wenn Minijobs zum Dauerzustand werden, reguläre Arbeitsplätze verdrängen oder Menschen dauerhaft außerhalb der sozialen Sicherungssysteme halten.
Wann Minijobs sinnvoll sind
Die DHV hält Minijobs insbesondere dann für sinnvoll, wenn sie
- als Zuverdienst neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden,
- Studierenden während des Studiums finanzielle Freiräume ermöglichen,
- Rentnerinnen und Rentnern einen freiwilligen Hinzuverdienst erlauben,
- Eltern während der Familienphase einen flexiblen Wiedereinstieg erleichtern,
- kurzfristige Personalengpässe überbrücken,
- den Einstieg in das Berufsleben erleichtern oder
- den Übergang in eine reguläre Beschäftigung unterstützen.
In all diesen Fällen steht nicht die Existenzsicherung durch den Minijob im Vordergrund, sondern seine Flexibilität.
Wann Minijobs problematisch werden
Kritisch wird es immer dann, wenn Minijobs reguläre Beschäftigung ersetzen oder auf Dauer an die Stelle sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse treten.
Das betrifft insbesondere Fälle, in denen Beschäftigte über viele Jahre ausschließlich geringfügig beschäftigt sind und dadurch nur geringe oder gar keine Ansprüche in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erwerben.
Besonders häufig ist diese Entwicklung in Branchen wie
- dem Einzelhandel,
- der Gastronomie,
- der Gebäudereinigung,
- der Logistik sowie
- verschiedenen Dienstleistungsbereichen
zu beobachten.
Hier besteht die Gefahr, dass aus ehemals regulären Arbeitsplätzen mehrere Minijobs entstehen. Die Folgen sind geringere soziale Absicherung, niedrigere Rentenansprüche, weniger berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und ein wachsendes Risiko von Altersarmut.
Gerade Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig ausschließlich in Minijobs. Deshalb müssen bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich der Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt.
Die geplante Reform der Bundesregierung
Die Bundesregierung plant im Rahmen ihrer Renten- und Arbeitsmarktreformen eine grundlegende Neuausrichtung der geringfügigen Beschäftigung. Ziel ist es, mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen und die Altersvorsorge langfristig zu stärken.
Diskutiert wird unter anderem, den bisherigen Sonderstatus der Minijobs deutlich einzuschränken und geringfügige Beschäftigungen künftig stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen könnten beitragsfreie Minijobs künftig im Wesentlichen auf Schülerinnen und Schüler beschränkt werden.
Noch befinden sich diese Pläne im politischen Verfahren. Ob und in welcher Form sie tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Die Bewertung der DHV
Die DHV begrüßt grundsätzlich das Ziel, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen und Altersarmut vorzubeugen.
Eine pauschale Abschaffung der Minijobs halten wir jedoch für den falschen Weg.
Viele Menschen entscheiden sich bewusst für einen Minijob,
- weil sie bereits einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen,
- weil sie studieren,
- weil sie im Ruhestand sind,
- weil sie familiäre Verpflichtungen haben oder
- weil sie ihre Arbeitszeit bewusst begrenzen möchten.
Für diese Menschen müssen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bleiben.
Gleichzeitig darf der Minijob weder zum Geschäftsmodell für Unternehmen werden noch dauerhaft reguläre Beschäftigung ersetzen.
Ebenso gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte, dass der Sozialstaat diejenigen verlässlich unterstützen muss, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Pflegeverantwortung oder anderen unverschuldeten Umständen nur eingeschränkt arbeiten können. Sie verdienen unsere volle Solidarität.
Kritisch bewerten wir hingegen strukturelle Fehlanreize im System: Wenn voll erwerbsfähige Menschen dauerhaft im Minijob verbleiben, liegt dies oft nicht an mangelndem Arbeitswillen, sondern an fehlenden Brücken in reguläre Beschäftigung, unzureichenden Betreuungsangeboten oder daran, dass der Übergang in sozialversicherungspflichtige Teilzeit durch unzureichende finanzielle Anreize wirtschaftlich zu wenig belohnt wird.
Umso wichtiger ist es, dass die politischen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sich zusätzliche Arbeitsstunden, Qualifizierung und der Wechsel in reguläre Beschäftigung für die Beschäftigten finanziell spürbar lohnen und Betriebe ihrer Verantwortung für ordentliche Arbeitsverhältnisse nachkommen.
Ebenso entschieden lehnt die DHV den Missbrauch von Minijobs durch Arbeitgeber ab. Dort, wo reguläre Arbeitsplätze bewusst in geringfügige Beschäftigung aufgespalten, Arbeitszeiten verschleiert oder Sozialabgaben umgangen werden, entsteht ein erheblicher Schaden für Beschäftigte, die Sozialversicherung und den fairen Wettbewerb.
Was die DHV fordert
Statt einer pauschalen Abschaffung oder eines unveränderten „Weiter so“ braucht Deutschland eine moderne und gerechte Reform.
Die DHV fordert daher:
- den Erhalt von Minijobs als freiwilligen Zuverdienst,
- eine schrittweise Überführung dauerhafter ausschließlicher Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
- eine deutliche Stärkung der Midijob-Regelungen,
- spürbare finanzielle Anreize für die Ausweitung der Arbeitszeit,
- den Abbau bürokratischer Hürden beim Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
- konsequentes Vorgehen gegen den Missbrauch von Minijobs durch Arbeitgeber sowie gegen den vorsätzlichen Missbrauch sozialstaatlicher Leistungen,
- eine Arbeitsmarktpolitik, die gute Arbeit attraktiver macht als dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen.
Fazit
Minijobs haben ihren festen Platz auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Sie sind sinnvoll, wenn sie eine Ergänzung zur regulären Erwerbstätigkeit darstellen oder Menschen in besonderen Lebenssituationen die notwendige Flexibilität bieten.
Sie werden jedoch problematisch, wenn sie reguläre Beschäftigung verdrängen, soziale Sicherung verhindern oder dauerhaft zu einer Finanzierung des Lebensunterhalts durch die Solidargemeinschaft führen, obwohl eine reguläre Beschäftigung möglich wäre.
Als christliche Berufsgewerkschaft setzt sich die DHV deshalb für einen ausgewogenen Weg ein: Flexibilität dort, wo sie sinnvoll ist – soziale Sicherheit dort, wo sie notwendig ist – und klare Anreize für reguläre, existenzsichernde und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Denn gute Arbeit bedeutet nicht nur ein Einkommen für heute, sondern auch Sicherheit für morgen.
