CGB BREMEN FORDERT NEUES KONZEPT FÜR SONNTAGSÖFFNUNGEN DES EINZELHANDELS

Am 2. Dezember berät die städtische Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz über einen Verordnungsentwurf über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2026. Der Verordnungsentwurf auf Grundlage eines Konzepts aus dem Jahre 2008 sieht für 2026 für 12 Veranstaltungen an 9 Sonntagen Ausnahmeregelungen von den gesetzlichen Ladenschlussregelungen vor.

Der Bremer CGB und seine für den Handel zuständigen Berufsgewerkschaft DHV lehnen den vorliegenden Verordnungsentwurf ab und fordern vom Senat ein neues Konzept für Sonntagsöffnungen des stadtbremischen Einzelhandels. Sie hoffen dabei auf die Unterstützung der Bremischen Evangelischen Kirche und des Katholischen Gemeindeverbandes, die beide am Konzept von 2008 mitgewirkt haben.

In der Abwägung zwischen den Wünschen des Einzelhandels nach zusätzlichen Ladenöffnungszeiten und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung (69/2014) über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

In seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf verweist der CGB darauf, dass vom Handel bereits die nach dem Bremischen Ladenschlussgesetz gebotenen großzügigen Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht vollumfänglich wahrgenommen werden. In der Bremer City sind die Mehrzahl der Geschäfte werktags lediglich zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet. In den Stadtteilen schließen viele Läden schon um 18 Uhr und samstags sogar bereits mittags. Dass die Attraktivität von orts- oder stadtteilbezogenen Veranstaltungen nicht von der Möglichkeit zu einem Sonntags-Shopping abhängt, beweist der Verein Die Wachmannstraße e.V., der mitseinem jährlichen Wachmannstraßenfest und Candellight-Shopping über Schwachhausen hinaus Anziehungskraft entwickelt hat und damit auch Handel und Gastronomie vor Ort fördert. Ähnliches sollte auch den Organisatoren örtlicher Events anderer Orts- und Stadtteile möglich sein. Für die Mehrzahl der im Verordnungsentwurf genannten Anlässe sieht der CGB daher keine Notwendigkeit zur Gewährung von Ausnahmenregelungen  vom Bremischen Ladenschlussgesetz. Im Übrigen verweist der Gewerkschaftsbund darauf, dass bereits nach dem seit 2009 geltenden Konzept Ausnahmeregelungen nur für Events von überregionaler Bedeutung zur Anwendung kommen sollen. Veranstaltungen wie der Gröpelinger Sommer, das Borfelder Sommerfest, das Sommerfest Habenhausen oder der Findorffer Genussmarkt erfüllen dies Kriterium mit Sicherheit nicht.

Überregionale Veranstaltungen von wirtschaftlicher oder touristischer Bedeutung, die nach Auffassung von DHV und CGB aufgrund hoher Besucherzahlen die Öffnung von Läden an Sonntagen gerechtfertigt erscheinen lassen, sind die Osterwiese, die Gewerbeschau Osterholz, das Straßenkunstfestival La Strada, das Vegefest, der Bremer Freimarkt sowie die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit, der 2026 von Bremen ausgerichtet wird. Bei einer Sonntagsöffnung anlässlich des Bremer Freimarkt könnte nach Auffassung des CGB aufgrund der unstrittig besonderen Bedeutung dieses Volksfestes auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden.

DAS GIBT ES AUCH: EINZELHÄNDLER GEGEN SONNTAGSÖFFNUNG

Die Aushöhlung der Ladenschlussgesetze durch Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsver­bot wird von der DHV seit Jahren regelmäßig angeprangert. Dass auch einmal der Einzelhandel selbst gegen die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung protestiert, wie kürzlich in Bremerhaven, ist hin­gegen selten. Anlass für das Aufbegehren innerstädtischer Bremerhavener Einzelhändler ist die für den 17.August vorgesehene Sonntagsöffnung anlässlich der vom 3.–17.August stattfindenden SAIL Bremerhaven, einem der größten Windjammertreffen Europas. Zwar ist die SAIL ein Publi­kumsmagnet, das als maritimes Großereignis mit mehr als einer Million Besucher rechnen kann, jedoch nicht unbedingt in der Bremerhavener Innenstadt. Die innerstädti­schen Einzelhändler hät­ten daher gerne an der üblichen umsatzstarken Sonntagsöffnung im Okto­ber festgehalten. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt, weil in Bremerhaven mit Ausnahme festgeleg­ter touristischer Berei­che nur vier Sonntagsöffnungen im Jahr zulässig sind und die Stadt für die SAIL keine zusätzliche Sonntagsöffnung für erforderlich hielt.

Die Sorge vieler Bremerhavener Einzelhändler vor den Kosten einer zwangsverordneten Sonn­tagsöffnung, der keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen, ist für die DHV verständlich. Auch in der Stadtgemeinde Bremen werden jährlich für lokale Kleinstereignisse Ausnahmeregelun­gen für Sonntagsöffnungen erlassen, nur weil sich der Bremer Senat bereits im Jahre 2008 mit ei­nigen Institutionen auf eine alljährlich weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen verständigt hat, für die zum Teil krampfhaft neue regionale Anlässe gesucht werden müssen, mit de­nen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Das Aufbegehren Bremer Einzelhändler hält sich allerdings in Grenzen. Wie sie den Bedarf an Ladenöffnungszeiten einschätzen, haben sie allerdings bereits die Bremer City deutlich gemacht, in der die Mehrzahl der Geschäfte werk­tags lediglich zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet hat und damit kürzer als bereits nach dem Bun­desladenschlussgesetz mög­lich.