Tarifarbeit

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Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen gehört zu den grundlegenden Aufgaben jeder Gewerkschaft. Dies geschieht durch Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden über Flächentarifverträge oder mit einzelnen Arbeitgebern über Haustarifverträge.

Die Berufsgewerkschaft DHV war bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Aberkennung ihrer Tariffähigkeit Tarifpartnerin großer bundesweiter Arbeitgeberverbände, wie z.B. mit dem Arbeitgeberverband des Privaten Bankgewerbes und dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen und dem Bundesverband öffentlicher Banken. Des Weiteren schloss die DHV eine Vielzahl von regionalen Tarifverträgen und Haustarifverträgen ab.

Bedingt durch den Verlust ihrer Tariffähigkeit kann die DHV nicht mehr Tarifverträge abschließen. Sie wird aber Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einlegen und hofft, nach einer positiven Entscheidung wieder an ihre jahrzentelange erfolgreiche Tarifarbeit anknüpfen zu können.

 

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