Am 27.01.2022 führen DHV und der AGV Versicherungen ein konstruktives Gespräch zu den Themen der laufenden Gehaltstarifrunde 2022.
Die Vertreter des AGV Versicherungen brachten in dem Gespräch ihre Wertschätzung des Dialogs mit der DHV zum Ausdruck. Man wolle diesen trotz Aberkennung der DHV-Tariffähigkeit weiterführen, da gemeinsam stets gute, bedenkenswerte Aspekte und Lösungsansätze besprochen und entwickelt werden.
Die DHV erläuterte ihre Vorstellungen für einen fairen Tarifabschluss:
- Laufzeit: 18 Monate
- Faire Gehaltssteigerungen in Form einer zweistufigen Gehaltserhöhung:
- 4 % für eine Dauer von 8 Monaten
- 3 % für eine Dauer von 10 Monaten
Der AGV hat noch kein Gehaltsangebot unterbreitet. Die Arbeitgeber wollen einen maßvollen, nicht inflationstreibenden Abschluss.
Wir machten dagegen deutlich, dass die Inflation, die sich vor allem in den Gütern des täglichen Bedarfs, in den Kraftstoff- und Energiepreisen überdurchschnittlich niederschlägt, gebührend bei der Gehaltserhöhung berücksichtigt werden muss. Ansonsten besteht die Gefahr eines erheblichen Reallohnverlustes für die Beschäftigten.
- Zahlung eines einmaligen Coronabonus in Höhe von mindestens 1.000 €
Der AGV sieht dieses Thema eher auf betrieblicher Ebene. Wir machten deutlich, dass die Zahlung einer Coronaprämie sehr wohl ein Thema auf tariflicher Ebene ist. Die Beschäftigten haben in den vergangenen zwei Jahren mit ihrem Engagement unter zum Teil schwierigen Rahmenbedingungen die Geschäfte am Laufen gehalten. Dieses Engagement muss auf tariflicher Ebene in Form einer Sonderzahlung gewürdigt werden. Wenn ein Tarifabschluss bis Ende März 2022 nicht zustande kommt und damit auch nicht mehr eine Coronaprämie vereinbart werden kann, muss wenigstens eine Einmalzahlung vereinbart werden, die die geleistete Arbeit der Beschäftigten angemessen würdigt! - Abschaffung der Niedriglohngruppen A und B sowie Reintegration der Tätigkeiten in den Tarifvertrag
Im Gegensatz zu unserer Auffassung sieht der AGV keinen Konflikt mit dem Mindestlohn von 12 €, der voraussichtlich im Oktober 2022 kommen wird. Wir machten die Notwendigkeit der Abschaffung der Niedriglohngruppen A und B deutlich, weil sich das mit deren Einführung verbundene Ziel der Reintegration outgesourcter Tätigkeiten nicht erfüllt hat und eben weil ab Oktober 2022 kein angemessener Abstand mehr zum neuen Mindestlohn bestehen wird. - Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Hier will der AGV eine Entscheidung des EuGH abwarten. - Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2024
Zu diesem Punkt signalisierte der AGV die Bereitschaft zur Verlängerung. - Blitzabschluss bis Ende Februar 2022
Der AGV ließ keine Bereitschaft zur Beschleunigung der Verhandlungen erkennen, und leider scheint eine Beschleunigung auch kein Thema bei den verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV zu sein.
DHV und AGV Versicherungen werden den Dialog im Rahmen der Gehaltstarifrunde 2022 weiter fortsetzen.