Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Verabschiedung des Bundestariftreuegesetzes:

Mit dem Bundestariftreuegesetz in seiner verabschiedeten Form hat die schwarz-rote Bundesregierung eine große Chance verpasst, die Tarifbindung in Deutschland wesentlich zu steigern. 

Mit der Nichtgeltung des Gesetzes für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, Konzessionen und Bedarfsdeckungen sowie mit dem hohen Auftragsschwellenwert von 50.000 Euro hat die Bundesregierung einen weitgefassten Vergabebereich aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Zudem kann die Anwendung eines Tarifvertrages blockiert werden, wenn ausnahmsweise das öffentliche Interesse fehlt. Das Bundestariftreuegesetz weist damit gewichtige Regelungslücken auf. 

Noch schwerer wiegt die Maßgabe, dass die Arbeitsbedingungen des repräsentativen Tarifvertrags Grundlage der bindenden Rechtsverordnung sein sollen. Diese Maßgabe missachtet die Tatsache, dass die Tariflandschaft in Deutschland in vielen Bereichen nicht von einem maßgebenden Tarifvertrag, sondern von einer Vielfalt von Branchen-, Regional- und Haustarifverträgen geprägt ist. Insbesondere Haustarifverträge werden nicht als maßgebend für die bindende Rechtsverordnung in Betracht kommen können.

Ein weiterer schwerer Webfehler des Bundestariftreuegesetzes ist, dass sich die für die Rechtsverordnung maßgebenden Inhalte nur auf wenige Punkte beziehen:

  • die Entlohnung
  • der bezahlte Mindestjahresurlaub sowie
  • die Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten

Ein Tarifwerk regelt aber eine Vielzahl weiterer Arbeitsbedingungen! Zudem gilt für Einmalaufträge und für kurzlaufende Aufträge mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten nur die Entlohnung als maßgebende Arbeitsbedingung.  

Der CGB beurteilt das Bundestariftreuegesetz als einen Angriff auf die vielfältige Tariflandschaft in Deutschland. Es droht das Szenario, dass Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bemühen, bestehende, nicht repräsentative Tarifverträge, die in den maßgebenden Arbeitsbedingungen differieren, aufkündigen und sich allein an den in § 5 des Gesetzes aufgeführten wenigen Maßgaben orientieren. Zumindest besteht für bislang tariflose Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, keine Veranlassung, sich einer Tarifbindung zu unterziehen. Die Tarifbindung wird damit sehr wahrscheinlich mit dem Bundestariftreuegesetz eher abnehmen als zunehmen!

Der CGB hatte im Herbst 2025 in einem offenen Brief an die Bundesregierung und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, dass Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, nachweisen, dass sie:

  • entweder einen bestehenden Haustarifvertrag anwenden,
  • oder den Nachweis einer Mitgliedschaft in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband erbringen
  • oder eidesstattlich erklären, welchen Tarifvertrag sie anwenden.

Es ist eine vertane Chance, dass die Bundesregierung und der Bundestag diesen Vorschlag nicht aufgenommen, sondern ein Gesetz verabschiedet haben, das einerseits vor Bürokratie nur so strotzt, und das andererseits dem Ziel, mehr Tarifbindung in Deutschland durchzusetzen, einen Bärendienst erweist. 

 

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