DRK Westerland: Wegweisender Tarifabschluss

11.05.2017

Die DHV hält auch in 2017 den Rekord, Deutschlands nördlichsten Tarifvertrag auszuhandeln. Am 10.05.2017 einigten sich die DHV und das DRK Westerland auf einen wegweisenden Tarifabschluss.
Die DHV-Tarifkommission war Anfang 2017 mit dem Anspruch angetreten, die Attraktivität des DRK Westerland als Arbeitgeber zu steigern. In Zeiten des demographischen Wandels und des knapper werdenden Angebots an Fachkräften ist es eine Herausforderung, Arbeitskräfte für eine Arbeit auf Deutschlands teuerster Insel zu gewinnen. Diesem Anspruch ist die DHV gerecht geworden. U.a. konnten erreicht werden:

  • Neugestaltung der Eingruppierungen für die Rettungssanitäter und Rettungsassistenten mit deutlichen Gehaltssteigerungen von zum Teil deutlich über 10 %!
  • Einführung einer neuen Vergütungsgruppe für Notfallsanitäter
  • Gehaltserhöhung Anfang 2019 im Umfang des Anfang 2018 zu erwartenden Tarifabschlusses öffentlicher Dienst
  • Erhöhung der Wachleiterzulage um 80 € (= 13,33 %) und Einführung einer Zulage für stellvertretende Wachleiter
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder: 150 €

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2019.
Mit dem Tarifabschluss liegt der DHV-Tarifvertrag sogar über dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages und des TVöD-Gehaltsniveaus für Rettungskräfte. Der TVöD sieht nur 6 Gehaltsstufen vor, während der DHV-Tarifvertrag 8 Gehaltsstufen vorsieht. In den höchsten Stufen liegt der DHV-Tarifvertrag bei den Rettungssanitätern rund 100 €, bei den Rettungsassistenten rund 200 € und bei den Notfallsanitätern rund 150 € über TVöD-Niveau.
Die DHV ist beim DRK Westerland unumstritten die stärkste Gewerkschaft mit einem Organisationsgrad von rund 60 %. Der Tarifabschluss hat einmal mehr bewiesen, dass die DHV diese unangefochtene Stellung zu Recht innehat.

Privates Versicherungsgewerbe: Ungenügendes Gehaltsangebot – Diskussion über Zukunftsfragen

08.05.2017

Am  5. MaI 2017 erfolgte in Düsseldorf die zweite Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeberseite legte ein erstes bescheidenes Gehaltsangebot vor, das, wie nicht anders zu erwarten, ungenügend war:

  • 1,1 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,0 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2018
  • 0,9 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2019
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 36 Monate bis 31.03.2020

Wir sagen NEIN! zu diesem Angebot aus folgenden Gründen:

  • Vollkommen ungenügende Gehaltssteigerungen über eine solch lange Laufzeit!
  • Die engagierte Arbeit der Beschäftigten bleibt völlig unberücksichtigt!
  • Die permanent zunehmende Arbeitsverdichtung und damit einhergehende Arbeitsbelastung wird völlig ausgeblendet!
  • Bei der dürftigen Gehaltssteigerung hängt selbst Aldi die Versicherungsbranche bei der Suche nach zukünftigen Talenten bereits auf der Ebene der Auszubildenden ab!

Konstruktiv diskutierten DHV und AGV dagegen über Zukunftsfragen des Tarifvertrages. Auf Initiative der DHV hatten beide bereits in 2012 Verhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge geführt, die jedoch mangels Interesse vor allem einer Gewerkschaft gescheitert waren. In den Tarifverhandlungen 2013 und 2015 blockte der AGV die DHV-Forderung nach Wiederaufnahme der Verhandlungen ab. Nun scheint wieder Bewegung in dieses Thema zu kommen. Diskutiert wurde vor allem über folgende Punkte:

  • Digitalisierung der Arbeit: Die DHV hatte bereits in 2011 dieses Thema in den Verhandlungen zur Sprache gebracht. Schade, dass es erst in dieser Tarifrunde von allen Beteiligten ernst genommen wird. Was Digitalisierung bedeutet, wie sie sich in der Versicherungswirtschaft auswirkt und welche Rahmenbedingungen erforderlich und sinnvoll sind, lässt sich nicht in zwei Verhandlungsrunden klären. Es setzt außerdem einen breiten Konsens zwischen allen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen voraus.
  • Anspruch auf Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit nebst befristeter Teilzeit: Die Arbeitgeberseite ließ Skepsis erkennen, sie wird diesen Vorschlag aber intern diskutieren.
  • AGV-Forderung: Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer bei konzerninterner Arbeitnehmer-überlassung sowie von externen Spezialkräften: Der AGV fordert eine Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer von 40 Jahren bei konzerninterner und von 10 Jahren bei externer Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Position der DHV-Verhandlungskommission: Die geforderte Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer ist exorbitant lang. Mehr Flexibilität für die Unternehmen bedingt außerdem mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer. Also muss im Gegenzug den Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr in Vollzeitarbeit nebst befristeter Teilzeit eingeräumt werden. Externe Arbeitnehmerüberlassungen darf es nur bei Spezialkräften geben.
  • Herausnahme übertariflich bezahlter Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag: Die DHV-Verhandlungskommission lehnt die vom AGV geforderte komplette Herausnahme der 10 % über der höchsten Endstufe verdienenden Beschäftigten ab.
  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Der AGV bietet eine Umwandlungsmöglichkeit der Gehaltserhöhungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung per freiwilliger Betriebsvereinbarung an. Das Angebot ist nicht akzeptabel, denn die Entgeltumwandlung ist heute bereits möglich. Die Beschäftigten müssen einen echten Mehrwert in Form eines Arbeitgeberzuschusses bekommen!

Wir erwarten in der 3. Verhandlungsrunde am 2. Juni 2017 eine deutliche Bewegung des AGV beim Gehalt und bei den Zukunftsfragen des Tarifvertrages!

Unsere Forderungen:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Gemeinsame Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
  • Altersversorgung für alle und nicht nur für auserwählte!

 

Für Sie verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung aG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Michael Böhme, SIGNAL IDUNA Gruppe
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen AG
Rosemarie Henning, Gothaer Finanzholding AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI Konzern
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung  AG
Rose-Maria Sommer, Allianz Versicherung
Roland Maria Weigt, Allianz SE

Privates Versicherungsgewerbe: Ungenügendes Gehaltsangebot – Diskussion über Zukunftsfragen

08.05.2017

Am  5. MaI 2017 erfolgte in Düsseldorf die zweite Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeberseite legte ein erstes bescheidenes Gehaltsangebot vor, das, wie nicht anders zu erwarten, ungenügend war:

  • 1,1 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,0 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2018
  • 0,9 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2019
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 36 Monate bis 31.03.2020

Wir sagen NEIN! zu diesem Angebot aus folgenden Gründen:

  • Vollkommen ungenügende Gehaltssteigerungen über eine solch lange Laufzeit!
  • Die engagierte Arbeit der Beschäftigten bleibt völlig unberücksichtigt!
  • Die permanent zunehmende Arbeitsverdichtung und damit einhergehende Arbeitsbelastung wird völlig ausgeblendet!
  • Bei der dürftigen Gehaltssteigerung hängt selbst Aldi die Versicherungsbranche bei der Suche nach zukünftigen Talenten bereits auf der Ebene der Auszubildenden ab!

Konstruktiv diskutierten DHV und AGV dagegen über Zukunftsfragen des Tarifvertrages. Auf Initiative der DHV hatten beide bereits in 2012 Verhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge geführt, die jedoch mangels Interesse vor allem einer Gewerkschaft gescheitert waren. In den Tarifverhandlungen 2013 und 2015 blockte der AGV die DHV-Forderung nach Wiederaufnahme der Verhandlungen ab. Nun scheint wieder Bewegung in dieses Thema zu kommen. Diskutiert wurde vor allem über folgende Punkte:

  • Digitalisierung der Arbeit: Die DHV hatte bereits in 2011 dieses Thema in den Verhandlungen zur Sprache gebracht. Schade, dass es erst in dieser Tarifrunde von allen Beteiligten ernst genommen wird. Was Digitalisierung bedeutet, wie sie sich in der Versicherungswirtschaft auswirkt und welche Rahmenbedingungen erforderlich und sinnvoll sind, lässt sich nicht in zwei Verhandlungsrunden klären. Es setzt außerdem einen breiten Konsens zwischen allen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen voraus.
  • Anspruch auf Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit nebst befristeter Teilzeit: Die Arbeitgeberseite ließ Skepsis erkennen, sie wird diesen Vorschlag aber intern diskutieren.
  • AGV-Forderung: Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer bei konzerninterner Arbeitnehmer-überlassung sowie von externen Spezialkräften: Der AGV fordert eine Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer von 40 Jahren bei konzerninterner und von 10 Jahren bei externer Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Position der DHV-Verhandlungskommission: Die geforderte Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer ist exorbitant lang. Mehr Flexibilität für die Unternehmen bedingt außerdem mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer. Also muss im Gegenzug den Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr in Vollzeitarbeit nebst befristeter Teilzeit eingeräumt werden. Externe Arbeitnehmerüberlassungen darf es nur bei Spezialkräften geben.
  • Herausnahme übertariflich bezahlter Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag: Die DHV-Verhandlungskommission lehnt die vom AGV geforderte komplette Herausnahme der 10 % über der höchsten Endstufe verdienenden Beschäftigten ab.
  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Der AGV bietet eine Umwandlungsmöglichkeit der Gehaltserhöhungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung per freiwilliger Betriebsvereinbarung an. Das Angebot ist nicht akzeptabel, denn die Entgeltumwandlung ist heute bereits möglich. Die Beschäftigten müssen einen echten Mehrwert in Form eines Arbeitgeberzuschusses bekommen!

Wir erwarten in der 3. Verhandlungsrunde am 2. Juni 2017 eine deutliche Bewegung des AGV beim Gehalt und bei den Zukunftsfragen des Tarifvertrages!

Unsere Forderungen:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Gemeinsame Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
  • Altersversorgung für alle und nicht nur für auserwählte!

 

Peter Heckel verstorben

Leider müssen wir Euch die traurige Mitteilung machen, dass unser lieber und geschätzter Kollege und Mitglied der DHV-Tarifkommission Peter Heckel nach längerer Krankheit verstorben ist.
Peter war ein Gewerkschafter von ganzem Herzen. Er war ein Mensch, der sich nicht in den Vordergrund spielte, sondern sich gerne für vielerlei Aufgaben in die Pflicht nehmen ließ. Wenn es galt, bei den Tarifverhandlungen dabei zu sein, war er stets zur Stelle, und mochten die Verhandlungen noch so weit weg sein und noch so lange bis in die Nacht dauern.
Eine Gewerkschaft ist so gut, wie sich ihre Mitglieder engagieren. Nur mit Hilfe von Mitgliedern, wie sie Peter vorbildlich repräsentierte, konnte die DHV das Landesarbeitsgericht Hamburg von ihrer Tariffähigkeit überzeugen. Dafür sind wir Peter zu Dank verpflichtet.
Peter war nicht nur ein lieber Kollege und Mitstreiter unserer Tarifkommission, sondern er war einer von uns, mit dem man sprichwörtlich Pferde stehlen konnte, und für manchen von uns ein wertvoller Freund.
Jede/r, der/die an der letzten Tarifkommissionssitzung im November 2016 in Pulheim teilnahm, erinnert sich an Peters leidenschaftliches Plädoyer für die Auszubildenden. Seine eindringliche Erinnerung, die Auszubildenden und damit die Zukunft nicht zu vernachlässigen, ist sein Vermächtnis, das für uns trauernde Tarifkommissionsmitglieder über sein Tod hinaus Verpflichtung ist.

In tiefer Trauer

Peter Abend                                                       Henning Röders
Vorsitzender Bundesfachgruppe                        DHV-Bundesvorsitzender
Privates Versicherungsgewerbe

 

Auftakt der Tarifverhandlungen bei der AWO Thüringen

::fulltext::

Am 25. April 2017 fand die erste Verhandlung mit der Arbeitgeberseite für den neuen Tarifvertrag statt. Dabei stand der Austausch der gegenseitigen Positionen im Vordergrund.

Die Tarifforderung der DHV Tarifkommission beinhaltet unter anderem die folgenden Punkte:

  • Steigerung der Entgelte um 6,5 %
  • Ausweitung der Vergütungsstruktur durch zwei weitere Entgeltgruppen
  • Eine deutliche Steigerung der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Arbeitserleichterungen für ältere Beschäftigte
  • Anhebung der Jahressonderzahlung
  • Anhebung des Urlaubsanspruchs für Nachtarbeit

Die Verhandlungen werden am 6. Juni in Erfurt fortgesetzt.

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Auftakt der Tarifverhandlungen bei der AWO Thüringen

Am 25. April 2017 fand die erste Verhandlung mit der Arbeitgeberseite für den neuen Tarifvertrag statt. Dabei stand der Austausch der gegenseitigen Positionen im Vordergrund.

Die Tarifforderung der DHV Tarifkommission beinhaltet unter anderem die folgenden Punkte:

  • Steigerung der Entgelte um 6,5 %
  • Ausweitung der Vergütungsstruktur durch zwei weitere Entgeltgruppen
  • Eine deutliche Steigerung der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Arbeitserleichterungen für ältere Beschäftigte
  • Anhebung der Jahressonderzahlung
  • Anhebung des Urlaubsanspruchs für Nachtarbeit

Die Verhandlungen werden am 6. Juni in Erfurt fortgesetzt.

Auftakt der Tarifverhandlungen bei der AWO Thüringen

Am 25. April 2017 fand die erste Verhandlung mit der Arbeitgeberseite für den neuen Tarifvertrag statt. Dabei stand der Austausch der gegenseitigen Positionen im Vordergrund.

Die Tarifforderung der DHV Tarifkommission beinhaltet unter anderem die folgenden Punkte:

  • Steigerung der Entgelte um 6,5 %
  • Ausweitung der Vergütungsstruktur durch zwei weitere Entgeltgruppen
  • Eine deutliche Steigerung der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Arbeitserleichterungen für ältere Beschäftigte
  • Anhebung der Jahressonderzahlung
  • Anhebung des Urlaubsanspruchs für Nachtarbeit

Die Verhandlungen werden am 6. Juni in Erfurt fortgesetzt.

Tarifverhandlungen bei BDK Duisburg: Ergebnis unter Druck der Umstrukturierung

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Die Tarifverhandlungen für die Kolleginnen und Kollegen bei BDK/EWC Duisburg haben einen anderen Verlauf genommen als gedacht. In den Verhandlungen am 17. März 2017 in Duisburg wurde klar, dass die größte Umstrukturierung in der Geschichte des Unternehmens bevorsteht. Um so viele Arbeitsplätze wie möglich zu retten, verzichtete die Tarifkommission auf die lineare Anhebung der Gehälter. Es wird mit dem neuen Tarifvertrag lediglich die Anpassung aufgrund des Mindestlohns erfolgen. Die Laufzeit ist auf ein Jahr begrenzt.
Mittlerweile befindet sich der Betriebsrat mit der Geschäftsführung in Gesprächen, um die Umstrukturierung zu bewältigen. Die DHV wird die Kollegen vor Ort unterstützen, um das Beste für alle zu erreichen!

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