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Arbeitnehmerkongress der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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Am 15. Mai fand im Fraktionssaal der CDU/CSU im Deutschen Bundestag der Arbeitnehmerkongress 2017 zum Thema „Weiterbildung im digitalen Zeitalter“ statt.  Auf Einladung des Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion Peter Weiß MdB nahm der stellvertretende DHV-Landesgeschäftsführer Baden-Württemberg Marc Endlich für den Christlichen Gewerkschaftsbund an diesem Kongress teil.
Nach einer sehr spannenden Podiumsdiskussion von Vertretern aus Politik, Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft, welche unter dem Leitsatz „Qualifizierung ist der Schlüssel zum Erfolg“ stand, folge die Rede der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. In ihrer Rede betonte Frau Dr. Merkel noch einmal die Wichtigkeit der frühzeitigen Qualifizierung von Schülern und Auszubildenden, wie auch die ständige Weiterqualifizierung Erwachsender in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung. 

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Die Bundekanzlerin Angela Merkel sprach beim Arbeitnehmerkongress der CDU/CSU-Bunderstagsfraktion

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Tarifgemeinschaft DRK LV Thüringen: Überleitungstarifvertrag vereinbart – 3,0% Entgeltsteigerung

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Nach langwierigen Verhandlungen hat die DHV Tarifkommission für das DRK Thüringen dem Abschluss eines Überleitungstarifvertrages für 2018 zugestimmt. Damit steigen die Entgelte im DRK Thüringen zum 1. Januar 2018 um 3,0%.

Zusätzlich erhalten Pflegekräfte, die zur Zeit in der Vergütungsgruppe 2 eingruppiert sind und über mindestens vier Jahre Berufserfahrung verfügen, monatlich 100,- € mehr. Weiterhin erhalten die Beschäftigten in den Vergütungsgruppen 5 und 6 zum 1. Januar zusätzlich 40,-€ und zum 1. Juli weitere 20,- € monatlich mehr. Ebenso werden die Ausbildungsvergütungen um jeweils 30,- € angehoben. Angesichts des ursprünglichen Angebotes der Arbeitgeberseite, die Entgelte für zwei Jahre um insgesamt 1,5% anzuheben, ist das erreichte Ergebnis als Zwischenschritt akzeptabel.

Die Tarifkommission hat der Vereinbarung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ab dem Jahr 2019 ein schon lange von der DHV geforderter, modernisierter Mantel- und Entgelttarifvertrag in Kraft treten wird. Dieser befindet sich derzeit zwischen den Tarifvertragsparteien in der Neuverhandlung und sieht deutliche Verbesserungen im Hinblick auf Entgeltstrukturen und Arbeitsbedingungen vor.

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Tarifgemeinschaft DRK LV Thüringen: Überleitungstarifvertrag vereinbart – 3,0% Entgeltsteigerung

Nach langwierigen Verhandlungen hat die DHV Tarifkommission für das DRK Thüringen dem Abschluss eines Überleitungstarifvertrages für 2018 zugestimmt. Damit steigen die Entgelte im DRK Thüringen zum 1. Januar 2018 um 3,0%.

Zusätzlich erhalten Pflegekräfte, die zur Zeit in der Vergütungsgruppe 2 eingruppiert sind und über mindestens vier Jahre Berufserfahrung verfügen, monatlich 100,- € mehr. Weiterhin erhalten die Beschäftigten in den Vergütungsgruppen 5 und 6 zum 1. Januar zusätzlich 40,-€ und zum 1. Juli weitere 20,- € monatlich mehr. Ebenso werden die Ausbildungsvergütungen um jeweils 30,- € angehoben. Angesichts des ursprünglichen Angebotes der Arbeitgeberseite, die Entgelte für zwei Jahre um insgesamt 1,5% anzuheben, ist das erreichte Ergebnis als Zwischenschritt akzeptabel.

Die Tarifkommission hat der Vereinbarung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ab dem Jahr 2019 ein schon lange von der DHV geforderter, modernisierter Mantel- und Entgelttarifvertrag in Kraft treten wird. Dieser befindet sich derzeit zwischen den Tarifvertragsparteien in der Neuverhandlung und sieht deutliche Verbesserungen im Hinblick auf Entgeltstrukturen und Arbeitsbedingungen vor.

Tarifgemeinschaft DRK LV Thüringen: Überleitungstarifvertrag vereinbart – 3,0% Entgeltsteigerung

Nach langwierigen Verhandlungen hat die DHV Tarifkommission für das DRK Thüringen dem Abschluss eines Überleitungstarifvertrages für 2018 zugestimmt. Damit steigen die Entgelte im DRK Thüringen zum 1. Januar 2018 um 3,0%.

Zusätzlich erhalten Pflegekräfte, die zur Zeit in der Vergütungsgruppe 2 eingruppiert sind und über mindestens vier Jahre Berufserfahrung verfügen, monatlich 100,- € mehr. Weiterhin erhalten die Beschäftigten in den Vergütungsgruppen 5 und 6 zum 1. Januar zusätzlich 40,-€ und zum 1. Juli weitere 20,- € monatlich mehr. Ebenso werden die Ausbildungsvergütungen um jeweils 30,- € angehoben. Angesichts des ursprünglichen Angebotes der Arbeitgeberseite, die Entgelte für zwei Jahre um insgesamt 1,5% anzuheben, ist das erreichte Ergebnis als Zwischenschritt akzeptabel.

Die Tarifkommission hat der Vereinbarung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ab dem Jahr 2019 ein schon lange von der DHV geforderter, modernisierter Mantel- und Entgelttarifvertrag in Kraft treten wird. Dieser befindet sich derzeit zwischen den Tarifvertragsparteien in der Neuverhandlung und sieht deutliche Verbesserungen im Hinblick auf Entgeltstrukturen und Arbeitsbedingungen vor.

DRK Westerland: Wegweisender Tarifabschluss

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Die DHV hält auch in 2017 den Rekord, Deutschlands nördlichsten Tarifvertrag auszuhandeln. Am 10.05.2017 einigten sich die DHV und das DRK Westerland auf einen wegweisenden Tarifabschluss.
Die DHV-Tarifkommission war Anfang 2017 mit dem Anspruch angetreten, die Attraktivität des DRK Westerland als Arbeitgeber zu steigern. In Zeiten des demographischen Wandels und des knapper werdenden Angebots an Fachkräften ist es eine Herausforderung, Arbeitskräfte für eine Arbeit auf Deutschlands teuerster Insel zu gewinnen. Diesem Anspruch ist die DHV gerecht geworden. U.a. konnten erreicht werden:

  • Neugestaltung der Eingruppierungen für die Rettungssanitäter und Rettungsassistenten mit deutlichen Gehaltssteigerungen von zum Teil deutlich über 10 %!
  • Einführung einer neuen Vergütungsgruppe für Notfallsanitäter
  • Gehaltserhöhung Anfang 2019 im Umfang des Anfang 2018 zu erwartenden Tarifabschlusses öffentlicher Dienst
  • Erhöhung der Wachleiterzulage um 80 € (= 13,33 %) und Einführung einer Zulage für stellvertretende Wachleiter
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder: 150 €

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2019.
Mit dem Tarifabschluss liegt der DHV-Tarifvertrag sogar über dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages und des TVöD-Gehaltsniveaus für Rettungskräfte. Der TVöD sieht nur 6 Gehaltsstufen vor, während der DHV-Tarifvertrag 8 Gehaltsstufen vorsieht. In den höchsten Stufen liegt der DHV-Tarifvertrag bei den Rettungssanitätern rund 100 €, bei den Rettungsassistenten rund 200 € und bei den Notfallsanitätern rund 150 € über TVöD-Niveau.
Die DHV ist beim DRK Westerland unumstritten die stärkste Gewerkschaft mit einem Organisationsgrad von rund 60 %. Der Tarifabschluss hat einmal mehr bewiesen, dass die DHV diese unangefochtene Stellung zu Recht innehat.

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DRK Westerland: Wegweisender Tarifabschluss

11.05.2017

Die DHV hält auch in 2017 den Rekord, Deutschlands nördlichsten Tarifvertrag auszuhandeln. Am 10.05.2017 einigten sich die DHV und das DRK Westerland auf einen wegweisenden Tarifabschluss.
Die DHV-Tarifkommission war Anfang 2017 mit dem Anspruch angetreten, die Attraktivität des DRK Westerland als Arbeitgeber zu steigern. In Zeiten des demographischen Wandels und des knapper werdenden Angebots an Fachkräften ist es eine Herausforderung, Arbeitskräfte für eine Arbeit auf Deutschlands teuerster Insel zu gewinnen. Diesem Anspruch ist die DHV gerecht geworden. U.a. konnten erreicht werden:

  • Neugestaltung der Eingruppierungen für die Rettungssanitäter und Rettungsassistenten mit deutlichen Gehaltssteigerungen von zum Teil deutlich über 10 %!
  • Einführung einer neuen Vergütungsgruppe für Notfallsanitäter
  • Gehaltserhöhung Anfang 2019 im Umfang des Anfang 2018 zu erwartenden Tarifabschlusses öffentlicher Dienst
  • Erhöhung der Wachleiterzulage um 80 € (= 13,33 %) und Einführung einer Zulage für stellvertretende Wachleiter
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder: 150 €

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2019.
Mit dem Tarifabschluss liegt der DHV-Tarifvertrag sogar über dem Niveau des DRK-Reformtarifvertrages und des TVöD-Gehaltsniveaus für Rettungskräfte. Der TVöD sieht nur 6 Gehaltsstufen vor, während der DHV-Tarifvertrag 8 Gehaltsstufen vorsieht. In den höchsten Stufen liegt der DHV-Tarifvertrag bei den Rettungssanitätern rund 100 €, bei den Rettungsassistenten rund 200 € und bei den Notfallsanitätern rund 150 € über TVöD-Niveau.
Die DHV ist beim DRK Westerland unumstritten die stärkste Gewerkschaft mit einem Organisationsgrad von rund 60 %. Der Tarifabschluss hat einmal mehr bewiesen, dass die DHV diese unangefochtene Stellung zu Recht innehat.

Privates Versicherungsgewerbe: Ungenügendes Gehaltsangebot – Diskussion über Zukunftsfragen

08.05.2017

Am  5. MaI 2017 erfolgte in Düsseldorf die zweite Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeberseite legte ein erstes bescheidenes Gehaltsangebot vor, das, wie nicht anders zu erwarten, ungenügend war:

  • 1,1 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,0 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2018
  • 0,9 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2019
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 36 Monate bis 31.03.2020

Wir sagen NEIN! zu diesem Angebot aus folgenden Gründen:

  • Vollkommen ungenügende Gehaltssteigerungen über eine solch lange Laufzeit!
  • Die engagierte Arbeit der Beschäftigten bleibt völlig unberücksichtigt!
  • Die permanent zunehmende Arbeitsverdichtung und damit einhergehende Arbeitsbelastung wird völlig ausgeblendet!
  • Bei der dürftigen Gehaltssteigerung hängt selbst Aldi die Versicherungsbranche bei der Suche nach zukünftigen Talenten bereits auf der Ebene der Auszubildenden ab!

Konstruktiv diskutierten DHV und AGV dagegen über Zukunftsfragen des Tarifvertrages. Auf Initiative der DHV hatten beide bereits in 2012 Verhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge geführt, die jedoch mangels Interesse vor allem einer Gewerkschaft gescheitert waren. In den Tarifverhandlungen 2013 und 2015 blockte der AGV die DHV-Forderung nach Wiederaufnahme der Verhandlungen ab. Nun scheint wieder Bewegung in dieses Thema zu kommen. Diskutiert wurde vor allem über folgende Punkte:

  • Digitalisierung der Arbeit: Die DHV hatte bereits in 2011 dieses Thema in den Verhandlungen zur Sprache gebracht. Schade, dass es erst in dieser Tarifrunde von allen Beteiligten ernst genommen wird. Was Digitalisierung bedeutet, wie sie sich in der Versicherungswirtschaft auswirkt und welche Rahmenbedingungen erforderlich und sinnvoll sind, lässt sich nicht in zwei Verhandlungsrunden klären. Es setzt außerdem einen breiten Konsens zwischen allen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen voraus.
  • Anspruch auf Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit nebst befristeter Teilzeit: Die Arbeitgeberseite ließ Skepsis erkennen, sie wird diesen Vorschlag aber intern diskutieren.
  • AGV-Forderung: Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer bei konzerninterner Arbeitnehmer-überlassung sowie von externen Spezialkräften: Der AGV fordert eine Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer von 40 Jahren bei konzerninterner und von 10 Jahren bei externer Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Position der DHV-Verhandlungskommission: Die geforderte Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer ist exorbitant lang. Mehr Flexibilität für die Unternehmen bedingt außerdem mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer. Also muss im Gegenzug den Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr in Vollzeitarbeit nebst befristeter Teilzeit eingeräumt werden. Externe Arbeitnehmerüberlassungen darf es nur bei Spezialkräften geben.
  • Herausnahme übertariflich bezahlter Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag: Die DHV-Verhandlungskommission lehnt die vom AGV geforderte komplette Herausnahme der 10 % über der höchsten Endstufe verdienenden Beschäftigten ab.
  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Der AGV bietet eine Umwandlungsmöglichkeit der Gehaltserhöhungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung per freiwilliger Betriebsvereinbarung an. Das Angebot ist nicht akzeptabel, denn die Entgeltumwandlung ist heute bereits möglich. Die Beschäftigten müssen einen echten Mehrwert in Form eines Arbeitgeberzuschusses bekommen!

Wir erwarten in der 3. Verhandlungsrunde am 2. Juni 2017 eine deutliche Bewegung des AGV beim Gehalt und bei den Zukunftsfragen des Tarifvertrages!

Unsere Forderungen:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Gemeinsame Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
  • Altersversorgung für alle und nicht nur für auserwählte!

 

Für Sie verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung aG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Michael Böhme, SIGNAL IDUNA Gruppe
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen AG
Rosemarie Henning, Gothaer Finanzholding AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI Konzern
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung  AG
Rose-Maria Sommer, Allianz Versicherung
Roland Maria Weigt, Allianz SE

Privates Versicherungsgewerbe: Ungenügendes Gehaltsangebot – Diskussion über Zukunftsfragen

08.05.2017

Am  5. MaI 2017 erfolgte in Düsseldorf die zweite Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeberseite legte ein erstes bescheidenes Gehaltsangebot vor, das, wie nicht anders zu erwarten, ungenügend war:

  • 1,1 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,0 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2018
  • 0,9 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2019
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 36 Monate bis 31.03.2020

Wir sagen NEIN! zu diesem Angebot aus folgenden Gründen:

  • Vollkommen ungenügende Gehaltssteigerungen über eine solch lange Laufzeit!
  • Die engagierte Arbeit der Beschäftigten bleibt völlig unberücksichtigt!
  • Die permanent zunehmende Arbeitsverdichtung und damit einhergehende Arbeitsbelastung wird völlig ausgeblendet!
  • Bei der dürftigen Gehaltssteigerung hängt selbst Aldi die Versicherungsbranche bei der Suche nach zukünftigen Talenten bereits auf der Ebene der Auszubildenden ab!

Konstruktiv diskutierten DHV und AGV dagegen über Zukunftsfragen des Tarifvertrages. Auf Initiative der DHV hatten beide bereits in 2012 Verhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge geführt, die jedoch mangels Interesse vor allem einer Gewerkschaft gescheitert waren. In den Tarifverhandlungen 2013 und 2015 blockte der AGV die DHV-Forderung nach Wiederaufnahme der Verhandlungen ab. Nun scheint wieder Bewegung in dieses Thema zu kommen. Diskutiert wurde vor allem über folgende Punkte:

  • Digitalisierung der Arbeit: Die DHV hatte bereits in 2011 dieses Thema in den Verhandlungen zur Sprache gebracht. Schade, dass es erst in dieser Tarifrunde von allen Beteiligten ernst genommen wird. Was Digitalisierung bedeutet, wie sie sich in der Versicherungswirtschaft auswirkt und welche Rahmenbedingungen erforderlich und sinnvoll sind, lässt sich nicht in zwei Verhandlungsrunden klären. Es setzt außerdem einen breiten Konsens zwischen allen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen voraus.
  • Anspruch auf Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit nebst befristeter Teilzeit: Die Arbeitgeberseite ließ Skepsis erkennen, sie wird diesen Vorschlag aber intern diskutieren.
  • AGV-Forderung: Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer bei konzerninterner Arbeitnehmer-überlassung sowie von externen Spezialkräften: Der AGV fordert eine Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer von 40 Jahren bei konzerninterner und von 10 Jahren bei externer Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Position der DHV-Verhandlungskommission: Die geforderte Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer ist exorbitant lang. Mehr Flexibilität für die Unternehmen bedingt außerdem mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer. Also muss im Gegenzug den Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr in Vollzeitarbeit nebst befristeter Teilzeit eingeräumt werden. Externe Arbeitnehmerüberlassungen darf es nur bei Spezialkräften geben.
  • Herausnahme übertariflich bezahlter Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag: Die DHV-Verhandlungskommission lehnt die vom AGV geforderte komplette Herausnahme der 10 % über der höchsten Endstufe verdienenden Beschäftigten ab.
  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Der AGV bietet eine Umwandlungsmöglichkeit der Gehaltserhöhungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung per freiwilliger Betriebsvereinbarung an. Das Angebot ist nicht akzeptabel, denn die Entgeltumwandlung ist heute bereits möglich. Die Beschäftigten müssen einen echten Mehrwert in Form eines Arbeitgeberzuschusses bekommen!

Wir erwarten in der 3. Verhandlungsrunde am 2. Juni 2017 eine deutliche Bewegung des AGV beim Gehalt und bei den Zukunftsfragen des Tarifvertrages!

Unsere Forderungen:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Gemeinsame Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
  • Altersversorgung für alle und nicht nur für auserwählte!

 

Peter Heckel verstorben

Leider müssen wir Euch die traurige Mitteilung machen, dass unser lieber und geschätzter Kollege und Mitglied der DHV-Tarifkommission Peter Heckel nach längerer Krankheit verstorben ist.
Peter war ein Gewerkschafter von ganzem Herzen. Er war ein Mensch, der sich nicht in den Vordergrund spielte, sondern sich gerne für vielerlei Aufgaben in die Pflicht nehmen ließ. Wenn es galt, bei den Tarifverhandlungen dabei zu sein, war er stets zur Stelle, und mochten die Verhandlungen noch so weit weg sein und noch so lange bis in die Nacht dauern.
Eine Gewerkschaft ist so gut, wie sich ihre Mitglieder engagieren. Nur mit Hilfe von Mitgliedern, wie sie Peter vorbildlich repräsentierte, konnte die DHV das Landesarbeitsgericht Hamburg von ihrer Tariffähigkeit überzeugen. Dafür sind wir Peter zu Dank verpflichtet.
Peter war nicht nur ein lieber Kollege und Mitstreiter unserer Tarifkommission, sondern er war einer von uns, mit dem man sprichwörtlich Pferde stehlen konnte, und für manchen von uns ein wertvoller Freund.
Jede/r, der/die an der letzten Tarifkommissionssitzung im November 2016 in Pulheim teilnahm, erinnert sich an Peters leidenschaftliches Plädoyer für die Auszubildenden. Seine eindringliche Erinnerung, die Auszubildenden und damit die Zukunft nicht zu vernachlässigen, ist sein Vermächtnis, das für uns trauernde Tarifkommissionsmitglieder über sein Tod hinaus Verpflichtung ist.

In tiefer Trauer

Peter Abend                                                       Henning Röders
Vorsitzender Bundesfachgruppe                        DHV-Bundesvorsitzender
Privates Versicherungsgewerbe