Metro Properties: Erneute Einigung über einen Jahresabschluss

Schon der letzte Abschluss in den Verhandlungen zwischen der DHV und der AHD über den Lohn- und Gehaltstarifvertrag der Metro Properties war auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Die erhoffte Entspannung hinsichtlich der Corona-Virus-Pandemie und die sich daraus ergebende allgemeine Planungssicherheit blieben aber bekanntermaßen aus. Daher waren sich die Mitglieder der DHV-Tarifkommission und die Arbeitgebervertreter schnell einig, dass erneut auf Sicht gefahren werden muss. So war eine längere Laufzeit des Tarifvertrages oder bedeutende Änderungen im Betriebsablauf, wie Arbeitszeitverkürzung, schnell wieder vom Tisch.

Die Verhandlungen über die monetären Anpassungen wurden kontrovers und engagiert über mehrere Runden geführt. Die Arbeitgebervertreter führten die allgemein unübersichtliche Gesamtsituation und den Verkauf von real ins Feld. Die Gewerkschaftsvertreter erinnerten daran, dass aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit SCP der Verkauf von real keine Arbeitsentlastung gebracht hatte. Des Weiteren waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer guten Arbeitsmoral und Anpassungsfähigkeit an die, durch das Corona-Virus verursachten, Herausforderungen für das gute Funktionieren der Metro Properties in der Krise direkt mit verantwortlich.

Am Ende stand der folgende, für beide Seiten tragbare, Kompromiss:

  • Laufzeit des neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom 01.10.2020-30.09.2021
  • lineare Entgeltsteigerung zum 01.10.2020 um 1,9 %, mit rückwirkender Auszahlung im November
  • eine Einmalzahlung von 50,00 € für Vollzeitbeschäftigte, für Teilzeitbeschäftigte anteilige Auszahlung
  • Mitglieder der DHV erhalten im Dezember 2020 einen Bonus über 300,00 €, wenn sie der Gewerkschaft wenigstens seit dem 01.10.2020 angehören

In der momentanen Situation ist schon das Durchführen von Tarifverhandlungen schwer geworden aber erneut wurde in einer komplizierten Lage, das Beste aus dem Möglichen herausgeholt.

Metro Properties: Erneute Einigung über einen Jahresabschluss

Schon der letzte Abschluss in den Verhandlungen zwischen der DHV und der AHD über den Lohn- und Gehaltstarifvertrag der Metro Properties war auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Die erhoffte Entspannung hinsichtlich der Corona-Virus-Pandemie und die sich daraus ergebende allgemeine Planungssicherheit blieben aber bekanntermaßen aus. Daher waren sich die Mitglieder der DHV-Tarifkommission und die Arbeitgebervertreter schnell einig, dass erneut auf Sicht gefahren werden muss. So war eine längere Laufzeit des Tarifvertrages oder bedeutende Änderungen im Betriebsablauf, wie Arbeitszeitverkürzung, schnell wieder vom Tisch.

Die Verhandlungen über die monetären Anpassungen wurden kontrovers und engagiert über mehrere Runden geführt. Die Arbeitgebervertreter führten die allgemein unübersichtliche Gesamtsituation und den Verkauf von real ins Feld. Die Gewerkschaftsvertreter erinnerten daran, dass aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit SCP der Verkauf von real keine Arbeitsentlastung gebracht hatte. Des Weiteren waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer guten Arbeitsmoral und Anpassungsfähigkeit an die, durch das Corona-Virus verursachten, Herausforderungen für das gute Funktionieren der Metro Properties in der Krise direkt mit verantwortlich.

Am Ende stand der folgende, für beide Seiten tragbare, Kompromiss:

  • Laufzeit des neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom 01.10.2020-30.09.2021
  • lineare Entgeltsteigerung zum 01.10.2020 um 1,9 %, mit rückwirkender Auszahlung im November
  • eine Einmalzahlung von 50,00 € für Vollzeitbeschäftigte, für Teilzeitbeschäftigte anteilige Auszahlung
  • Mitglieder der DHV erhalten im Dezember 2020 einen Bonus über 300,00 €, wenn sie der Gewerkschaft wenigstens seit dem 01.10.2020 angehören

In der momentanen Situation ist schon das Durchführen von Tarifverhandlungen schwer geworden aber erneut wurde in einer komplizierten Lage, das Beste aus dem Möglichen herausgeholt.

Metro Properties: Erneute Einigung über einen Jahresabschluss

Schon der letzte Abschluss in den Verhandlungen zwischen der DHV und der AHD über den Lohn- und Gehaltstarifvertrag der Metro Properties war auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Die erhoffte Entspannung hinsichtlich der Corona-Virus-Pandemie und die sich daraus ergebende allgemeine Planungssicherheit blieben aber bekanntermaßen aus. Daher waren sich die Mitglieder der DHV-Tarifkommission und die Arbeitgebervertreter schnell einig, dass erneut auf Sicht gefahren werden muss. So war eine längere Laufzeit des Tarifvertrages oder bedeutende Änderungen im Betriebsablauf, wie Arbeitszeitverkürzung, schnell wieder vom Tisch.

Die Verhandlungen über die monetären Anpassungen wurden kontrovers und engagiert über mehrere Runden geführt. Die Arbeitgebervertreter führten die allgemein unübersichtliche Gesamtsituation und den Verkauf von real ins Feld. Die Gewerkschaftsvertreter erinnerten daran, dass aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit SCP der Verkauf von real keine Arbeitsentlastung gebracht hatte. Des Weiteren waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer guten Arbeitsmoral und Anpassungsfähigkeit an die, durch das Corona-Virus verursachten, Herausforderungen für das gute Funktionieren der Metro Properties in der Krise direkt mit verantwortlich.

Am Ende stand der folgende, für beide Seiten tragbare, Kompromiss:

  • Laufzeit des neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom 01.10.2020-30.09.2021
  • lineare Entgeltsteigerung zum 01.10.2020 um 1,9 %, mit rückwirkender Auszahlung im November
  • eine Einmalzahlung von 50,00 € für Vollzeitbeschäftigte, für Teilzeitbeschäftigte anteilige Auszahlung
  • Mitglieder der DHV erhalten im Dezember 2020 einen Bonus über 300,00 €, wenn sie der Gewerkschaft wenigstens seit dem 01.10.2020 angehören

In der momentanen Situation ist schon das Durchführen von Tarifverhandlungen schwer geworden aber erneut wurde in einer komplizierten Lage, das Beste aus dem Möglichen herausgeholt.

KKH: Finales Gehaltsangebot auf dem Tisch

In der Verhandlung am 11.11.2020 besserte die KKH ihr in der Verhandlung im September unterbreitetes zweites Gehaltsangebot (1,5 % zum 01.07.2020; 0,5 % zum 01.01.2021; Laufzeit: Bis 30.06.2021) nach und legte folgendes Gesamtpaket vor:

  •  Gehaltserhöhungen:
    1,5 % rückwirkend zum 01.07.2020
    1,5 % zum 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021:
    1. und 2. Ausbildungsjahr: 15 €
    3. Ausbildungsjahr: 20 €
  • Zahlung einer Zulage für dual Studierende in Höhe von 25 % der Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr 
  • Laufzeit: Bis 31.12.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung von Urlaubsgeld in 4 freie Tage (1 freier Tag = 5 % der Grundvergütung)
  • Angebot, über eine Firmenkooperation Fitnesskurse zu besuchen und dafür 25 €/Monat Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Die Kasse muss hierfür noch eine Ausschreibung starten, so dass mit der Wahrnehmung dieses Angebotes ab dem 2. Halbjahr zu rechnen ist.

Dieses Angebot bezeichnet die Arbeitgeberseite als final!

Damit befinden sich die Gehaltstarifverhandlungen in der entscheidenden Phase. Sie hatten sich zu einer monatelangen Hängepartie entwickelt, weil die KKH diese mit einer Einigung zur weiteren Entwicklung des Sanierungsbeitrages für die seit September 2018 geschlossene betriebliche Altersvorsorge verbunden hatte. Die Arbeitgeberseite hat die mit den anderen Gewerkschaften bereits getroffene Vereinbarung auch uns angeboten.

Inhalt:

  • Der zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil von 1,41 % erhobene Sanierungsbeitrag wird zum 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,7 % und danach schrittweise bis 01.01.2024 auf 1,57 % erhöht. 
  • Der zusätzliche Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag erhöht sich ab 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,9 % und steigt schrittweise bis zum 01.01.2024 auf 2,3 % – jeweils zuzüglich zum Arbeitgeberanteil von 2,41 %.

Die DHV-Tarifkommission prüft das Arbeitgeberangebot. Die Arbeitgeberseite war nicht bereit, eine Gehaltserhöhung mit einer 2 vor dem Komma zu akzeptieren. Auch dass nicht die Bereitschaft besteht, Regelungen oder wenigstens eine Verhandlungsverpflichtung zu unserer Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag mit Regelungen zum Homeoffice zu vereinbaren, ist enttäuschend. Andererseits: Die 1,5 % Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 ist die zweite nach 1,4 % zum 01.01.2020. Das Gehaltserhöhungsvolumen von 3 % über eine Laufzeit von 18 Monaten muss auch vor dem Hintergrund der schwersten Nachkriegsrezession betrachtet werden. Für viele Kollegen/innen ist Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiges Gut. Und das angebotene Paket bietet eine verlässliche Perspektive in der betrieblichen Altersversorgung für die nächsten 5 Jahre und darüber hinaus mit der Umwandlungsmöglichkeit von Urlaubsgeld in freie Tage sowie mit der Gesundheitsförderung weitere bedenkenswerte Ansätze.

KKH: Finales Gehaltsangebot auf dem Tisch

In der Verhandlung am 11.11.2020 besserte die KKH ihr in der Verhandlung im September unterbreitetes zweites Gehaltsangebot (1,5 % zum 01.07.2020; 0,5 % zum 01.01.2021; Laufzeit: Bis 30.06.2021) nach und legte folgendes Gesamtpaket vor:

  •  Gehaltserhöhungen:
    1,5 % rückwirkend zum 01.07.2020
    1,5 % zum 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021:
    1. und 2. Ausbildungsjahr: 15 €
    3. Ausbildungsjahr: 20 €
  • Zahlung einer Zulage für dual Studierende in Höhe von 25 % der Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr 
  • Laufzeit: Bis 31.12.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung von Urlaubsgeld in 4 freie Tage (1 freier Tag = 5 % der Grundvergütung)
  • Angebot, über eine Firmenkooperation Fitnesskurse zu besuchen und dafür 25 €/Monat Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Die Kasse muss hierfür noch eine Ausschreibung starten, so dass mit der Wahrnehmung dieses Angebotes ab dem 2. Halbjahr zu rechnen ist.

Dieses Angebot bezeichnet die Arbeitgeberseite als final!

Damit befinden sich die Gehaltstarifverhandlungen in der entscheidenden Phase. Sie hatten sich zu einer monatelangen Hängepartie entwickelt, weil die KKH diese mit einer Einigung zur weiteren Entwicklung des Sanierungsbeitrages für die seit September 2018 geschlossene betriebliche Altersvorsorge verbunden hatte. Die Arbeitgeberseite hat die mit den anderen Gewerkschaften bereits getroffene Vereinbarung auch uns angeboten.

Inhalt:

  • Der zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil von 1,41 % erhobene Sanierungsbeitrag wird zum 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,7 % und danach schrittweise bis 01.01.2024 auf 1,57 % erhöht. 
  • Der zusätzliche Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag erhöht sich ab 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,9 % und steigt schrittweise bis zum 01.01.2024 auf 2,3 % – jeweils zuzüglich zum Arbeitgeberanteil von 2,41 %.

Die DHV-Tarifkommission prüft das Arbeitgeberangebot. Die Arbeitgeberseite war nicht bereit, eine Gehaltserhöhung mit einer 2 vor dem Komma zu akzeptieren. Auch dass nicht die Bereitschaft besteht, Regelungen oder wenigstens eine Verhandlungsverpflichtung zu unserer Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag mit Regelungen zum Homeoffice zu vereinbaren, ist enttäuschend. Andererseits: Die 1,5 % Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 ist die zweite nach 1,4 % zum 01.01.2020. Das Gehaltserhöhungsvolumen von 3 % über eine Laufzeit von 18 Monaten muss auch vor dem Hintergrund der schwersten Nachkriegsrezession betrachtet werden. Für viele Kollegen/innen ist Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiges Gut. Und das angebotene Paket bietet eine verlässliche Perspektive in der betrieblichen Altersversorgung für die nächsten 5 Jahre und darüber hinaus mit der Umwandlungsmöglichkeit von Urlaubsgeld in freie Tage sowie mit der Gesundheitsförderung weitere bedenkenswerte Ansätze.

Corona-Verdienstausfall: Infektionsschutzgesetz oder Tarifvertrag?

In vielen Tarifverträgen sind bezahlte  Arbeitsbefreiungen geregelt. Dies bedeutet in bestimmten, dort aufgezählten Fällen kann der Arbeitnehmer frei nehmen, während der Arbeitgeber weiter das Gehalt zahlt. Typischerweise sind damit Fälle wie Eheschließung, Todesfälle, Einschulung, etc. gemeint. In nahezu allen Fällen sind diese Beispielskataloge abschließend, also nur auf diese Fälle beschränkt.

Nun haben viele Arbeitgeber bei Quarantäne-Fällen betreuungsbedürftiger Angehöriger bzw. Schul- und Kitaschließungen ihre Arbeitnehmer auf die Inanspruchnahme  von Urlaubstagen verwiesen. Manche Arbeitnehmer haben versucht, die tariflichen Ansprüche auf bezahlte Arbeitsbefreiung mit dem Argument der Gleichartigkeit auf diese Fälle anzuwenden.

Beides ist falsch. Denn seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gibt es eine gesetzliche Regelung, die über einer tariflichen Regelung steht. Nach §56 Absatz 1a) IfSG erhält nun jede erwerbstätige Person staatliche Entschädigung für Zeiten, in denen wegen Schul- oder Kitaschließung  Kinder betreut werden müssen, keine Alternative zur Verfügung steht und deshalb diese Person einen Verdienstausfall erleidet. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer somit unbezahlt freizustellen, unabhängig von bestehenden Tarifverträgen.

Den Nachweis darüber muss jede Person gegenüber der Behörde führen können, auf sein Verlangen auch gegenüber dem Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer kann diesen Verdienstausfall gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Dieser muss sich dann an die zuständige Behörde wenden.

Die Höhe der Entschädigung in Fällen des Absatzes 1a) beträgt für die ersten 10 Wochen 67 Prozent des Verdienstausfalls der erwerbstätigen Person. Der Verdienstausfall ist das Netto-Entgelt, das der  Arbeitnehmer in seiner regelmäßigen Arbeitszeit erzielt. Zulagen fallen nicht darunter.

Damit bietet dieser Anspruch eine Erleichterung für Eltern, die Kinderbetreuung und Arbeitsleistung in Corona-Zeiten unter einen Hut bringen müssen. Zur Überbrückung von längerfristigen Schul- und Kita-Schließungen ist dieser Anspruch aber nicht geeignet. Angesichts der wochenlangen staatlich angeordneten Schließungen in diesem Frühjahr und der jetzt schon wieder erfolgten Schließungen einzelner Kitas und Schulen fordert die DHV daher eine Anhebung auf 100 % des Verdienstausfalles. Familie zu haben darf auch in Corona-Zeiten kein Nachteil sein!

Tarifverhandlungen öffentliche Banken aufgenommen

Die öffentlichen Banken hatten sich im Tarifabschluss 2019 verpflichtet, Tarifverhandlungen zur Neuregelung der Eingruppierungen und zu einem Ausbildungstarifvertrag aufzunehmen. Wegen der im Frühjahr erfolgten Auflösung der Tarifgemeinschaft zwischen Privatbanken und öffentlichen Banken finden nun separate Verhandlungen mit den öffentlichen Banken statt.

Thema des Verhandlungsauftaktes am 06.11.2020 war der Ausbildungstarifvertrag. Von beiden Seiten wurden erste Positionsbestimmungen vorgenommen. Einig sind sich DHV und öffentliche Banken, dass Verhandlungen zu einem Nachwuchskräftetarifvertrag geführt werden, der neben den Auszu-bildenden auch die dualen Studenten umfassen soll. Die Forderung der DHV-Tarifkommission nach einem Sabbatical für junge Beschäftigte nach ihrer Ausbildung stieß auf der Arbeitgeberseite auf Interesse, auch wenn es sich dabei erst einmal um ein vorsichtiges, unter dem Vorbehalt der internen Beratung stehendes Zeichen handelt.

Die Verhandlungen werden im November und Dezember weitergeführt. Zunächst soll das thema Nachwuchskräftetarifvertrag verhandelt werden. DHV und Arbeitgeber sind gewillt, bis Jahresende zu einer Einigung zu kommen. In 2021 werden die Verhandlungen mit dem Thema Eingruppierung fortgeführt.

Tarifverhandlungen öffentliche Banken aufgenommen

Die öffentlichen Banken hatten sich im Tarifabschluss 2019 verpflichtet, Tarifverhandlungen zur Neuregelung der Eingruppierungen und zu einem Ausbildungstarifvertrag aufzunehmen. Wegen der im Frühjahr erfolgten Auflösung der Tarifgemeinschaft zwischen Privatbanken und öffentlichen Banken finden nun separate Verhandlungen mit den öffentlichen Banken statt.

Thema des Verhandlungsauftaktes am 06.11.2020 war der Ausbildungstarifvertrag. Von beiden Seiten wurden erste Positionsbestimmungen vorgenommen. Einig sind sich DHV und öffentliche Banken, dass Verhandlungen zu einem Nachwuchskräftetarifvertrag geführt werden, der neben den Auszu-bildenden auch die dualen Studenten umfassen soll. Die Forderung der DHV-Tarifkommission nach einem Sabbatical für junge Beschäftigte nach ihrer Ausbildung stieß auf der Arbeitgeberseite auf Interesse, auch wenn es sich dabei erst einmal um ein vorsichtiges, unter dem Vorbehalt der internen Beratung stehendes Zeichen handelt.

Die Verhandlungen werden im November und Dezember weitergeführt. Zunächst soll das thema Nachwuchskräftetarifvertrag verhandelt werden. DHV und Arbeitgeber sind gewillt, bis Jahresende zu einer Einigung zu kommen. In 2021 werden die Verhandlungen mit dem Thema Eingruppierung fortgeführt.

Arbeitshilfen 2020

Die DHV-Bücherservice GmbH hat für DHV-Mitglieder, die Funktionen ausüben (z.B. für Betriebs- bzw. Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Arbeits- bzw. Sozialrichter, Vorstandsmitglieder der div. DHV-Gliederungen usw.), arbeitsrechtliche Literatur im Angebot. Für Betriebs-/Personalräte gilt: Die Literatur- und Versandkosten sind vom Arbeitgeber/Dienststelle gemäß den Regelungen des Betriebsverfassungs-gesetzes oder des Bundes- bzw. der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze zu übernehmen. Literatur ohne Preisangabe wird an DHV-Mitglieder kostenlos abgegeben.

Die aktuelle Übersicht der arbeitsrechtlichen Hilfen können Sie hier herunterladen.

Arbeitshilfen_Nov._2020.pdf

Arbeitshilfen 2020

Die DHV-Bücherservice GmbH hat für DHV-Mitglieder, die Funktionen ausüben (z.B. für Betriebs- bzw. Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Arbeits- bzw. Sozialrichter, Vorstandsmitglieder der div. DHV-Gliederungen usw.), arbeitsrechtliche Literatur im Angebot. Für Betriebs-/Personalräte gilt: Die Literatur- und Versandkosten sind vom Arbeitgeber/Dienststelle gemäß den Regelungen des Betriebsverfassungs-gesetzes oder des Bundes- bzw. der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze zu übernehmen. Literatur ohne Preisangabe wird an DHV-Mitglieder kostenlos abgegeben.

Die aktuelle Übersicht der arbeitsrechtlichen Hilfen können Sie hier herunterladen.

Arbeitshilfen_Nov._2020.pdf