Seminare für Betriebsräte 2020 wieder möglich!

Im Juni 2020 war es endlich wieder soweit! Unsere Seminare in Leipzig konnten unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen wieder stattfinden.
Nach der Sommerpause begrüßen wir unsere Betriebsräte im Seminarhotel in Leipzig im September 2020 zurück. Unter großem organisatorischen Aufwand waren wir in der Lage, die Schulungen, die auf Grund der Corona Pandemie nicht stattfinden konnten, auf das III. Quartal diesen Jahres erfolgreich zu verschieben.

Gern machen wir auf folgende freie Plätze in folgenden Seminaren aufmerksam:

  • Die Betriebsvereinbarung vom 16.-18. September 2020
  • Arbeitnehmerdatenschutz vom 07.-09. Oktober 2020
  • Geschäfts- und Schriftführung des Betriebsrates vom 11.-13. November 2020

Die Flyer mit den Anmeldungen zu den Seminaren finden Sie auf der Seite www.dhv-bildungswerk.de oder im Bereich Seminararbeit auf dieser Internetseite.

Auch die Vorbereitungen für die neuen Seminare für Betriebsräte 2021 laufen auf Hochtouren.

Das Jahr 2021 wird ein spannendes Seminarjahr für wissenshungrige Betriebsräte. Speziell auf die Bedürfnisse der Betriebsräte des Landesverbandes Mitteldeutschland angepasst, halten wir ein breites Spektrum von Grund-, Fach- und Spezialseminaren für Sie bereit. Unser Angebot umfasst neben gewohnten Themen wie „BR1“, „AR2“ und „Aktuelles aus dem Arbeitsrecht“ auch neue omnipräsente Themen wie „Mobbing“, „Datenschutz“, „Die Betriebsratswahl“ und „BEM“. Genauere Informationen und Termine werden im Oktober 2020 bekannt gegeben.(Anfragen gern unter mitteldeutschland@dhv-bildungswerk.de oder per Fax: 0341-4685084)

Wir freuen uns, Sie noch dieses Jahr und auch im Jahr 2021 in unserem schönen Leipzig begrüßen zu dürfen!

Ihr DHV – Bildungswerk e.V. Bildungsstätte Mitteldeutschland

GALERIA Karstadt Kaufhof: Getroffene Hunde bellen laut!

Unsere Information mit dem Thema „Exklusiver verdi-Mitgliederbonus: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!“ hat verdi dazu veranlasst, mal wieder den Schmutzkübel über uns auszugießen. Auf ihrer Internetseite hat verdi ein Pamphlet veröffentlicht: Es wird uns mal wieder unterstellt, wir hätten die Beschäftigten bei real verraten und verkauft. Angeblich hätten wir zusammen mit dem real-Management einen Tarifvertrag abgeschlossen, der neuen Beschäftigten durchschnittlich 23 Prozent weniger Gehalt und längere Arbeitszeiten gebracht hätte. Und dann holt verdi auch noch die Nazi-Keule heraus, schreibt über uns als braune Gewerkschaft mit neuem Namen und alter Gesinnung. Mit dem Setzen von großen Unterschriften wird der Eindruck erzeugt, als ob die DHV immer noch heute in der braunen Ecke zu finden sei.

Erstaunlich schmallippig gibt sich aber verdi zum eigentlichen Kern unserer Information, nämlich dass verdi-Mitglieder exklusiv von einem Mitgliederbonus profitieren, die Einschnitte aber zu Lasten aller Beschäftigten gehen! Verdi preist, dass sich die Beschäftigten mit mutigen Aktionen gegen den Kahlschlag der Unternehmensführung wehren. Mit diesem Preisen auch der Nichtmitglieder und DHV-Mitglieder müsste verdi doch auch unseren Vorschlag, allen Mitarbeiter/innen einen Gutschein in Höhe von 770 € auszuzahlen, gutheißen. Unseren Vorschlag erwähnt aber verdi mit keinem Wort, sondern widmet den Rest ihres Pamphlets mit unhaltbaren Vorwürfen gegen uns.

Die Angriffe von verdi gegen uns erinnern an ein bewährtes Verhaltensmuster des US-Präsidenten Donald Trump: Mit der Eröffnung von Angriffen auf anderen Themenschauplätzen und dem Streuen von Fakenews versucht er, vom Versagen bei der Corona-Pandemie abzulenken! Mit einem genauso durchsichtigen Manöver handelt verdi in ihrer Veröffentlichung gegen uns:

  • Thema real: Die DHV war nie Tarifpartnerin von real! Das Unternehmen wendet schlichtweg einen DHV-Tarifvertrag aus dem Bereich Facilitymanagement an. Dieser Tarifvertrag hat überhaupt nichts mit dem Einzelhandel zu tun – ebenso gut hätte das Unternehmen auch einen verdi-Tarifvertrag z.B. aus dem Bereich Friseurhandwerk NRW mit einem Gehalt von 1.667,25 € in der untersten Vergütungsgruppe anwenden können. Dagegen ist Fakt, dass verdi zusammen mit GALERIA Karstadt Kaufhof empfindliche Einkommenseinbußen für Beschäftigte vereinbart hat!
  • Thema Rechtsextremismus: Wer selber im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen auf andere werfen! Bereits im Jahr 2005 führten die DGB-Stiftungen – die Hans Böckler-Stiftung und die Otto Brenner-Stiftung – eine Studie unter den Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften zum Thema Rechtsextremismus durch und kamen zum Ergebnis, dass 20 % der Gewerkschaftsmitglieder eine rechte bis rechtsextreme Einstellung haben. An dieser Faktenlage dürfte sich in den vergangenen 15 Jahren wenig geändert, sondern im Gegenteil mit dem Aufstieg der AfD noch verstärkt haben. Anstatt den Finger auf uns zu zeigen, sollte verdi ihre Probleme vor der eigenen Haustür kehren und sich eingestehen, dass sie ein großes Extremismusproblem in ihren eigenen Reihen hat!

Liebe Kolleginnen/Kollegen von GALERIA Karstadt Kaufhof, lasst Euch nicht blenden: Diese unhaltbaren Vorwürfe gegen uns haben nichts mit Eurer Situation zu tun – ganz im Gegensatz zu der verdi-Praxis, allen Kaufhof-Beschäftigten Einschnitte zuzumuten, dagegen aber nur für einen exklusiven Kreis von verdi-Mitgliedern Vorteile herauszuholen! Das ist keine Unterstützung der Beschäftigten in der existentiellen Krise des Unternehmens, sondern pure Mitgliederfängerei!

GALERIA Karstadt Kaufhof: Getroffene Hunde bellen laut!

Unsere Information mit dem Thema „Exklusiver verdi-Mitgliederbonus: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!“ hat verdi dazu veranlasst, mal wieder den Schmutzkübel über uns auszugießen. Auf ihrer Internetseite hat verdi ein Pamphlet veröffentlicht: Es wird uns mal wieder unterstellt, wir hätten die Beschäftigten bei real verraten und verkauft. Angeblich hätten wir zusammen mit dem real-Management einen Tarifvertrag abgeschlossen, der neuen Beschäftigten durchschnittlich 23 Prozent weniger Gehalt und längere Arbeitszeiten gebracht hätte. Und dann holt verdi auch noch die Nazi-Keule heraus, schreibt über uns als braune Gewerkschaft mit neuem Namen und alter Gesinnung. Mit dem Setzen von großen Unterschriften wird der Eindruck erzeugt, als ob die DHV immer noch heute in der braunen Ecke zu finden sei.

Erstaunlich schmallippig gibt sich aber verdi zum eigentlichen Kern unserer Information, nämlich dass verdi-Mitglieder exklusiv von einem Mitgliederbonus profitieren, die Einschnitte aber zu Lasten aller Beschäftigten gehen! Verdi preist, dass sich die Beschäftigten mit mutigen Aktionen gegen den Kahlschlag der Unternehmensführung wehren. Mit diesem Preisen auch der Nichtmitglieder und DHV-Mitglieder müsste verdi doch auch unseren Vorschlag, allen Mitarbeiter/innen einen Gutschein in Höhe von 770 € auszuzahlen, gutheißen. Unseren Vorschlag erwähnt aber verdi mit keinem Wort, sondern widmet den Rest ihres Pamphlets mit unhaltbaren Vorwürfen gegen uns.

Die Angriffe von verdi gegen uns erinnern an ein bewährtes Verhaltensmuster des US-Präsidenten Donald Trump: Mit der Eröffnung von Angriffen auf anderen Themenschauplätzen und dem Streuen von Fakenews versucht er, vom Versagen bei der Corona-Pandemie abzulenken! Mit einem genauso durchsichtigen Manöver handelt verdi in ihrer Veröffentlichung gegen uns:

  • Thema real: Die DHV war nie Tarifpartnerin von real! Das Unternehmen wendet schlichtweg einen DHV-Tarifvertrag aus dem Bereich Facilitymanagement an. Dieser Tarifvertrag hat überhaupt nichts mit dem Einzelhandel zu tun – ebenso gut hätte das Unternehmen auch einen verdi-Tarifvertrag z.B. aus dem Bereich Friseurhandwerk NRW mit einem Gehalt von 1.667,25 € in der untersten Vergütungsgruppe anwenden können. Dagegen ist Fakt, dass verdi zusammen mit GALERIA Karstadt Kaufhof empfindliche Einkommenseinbußen für Beschäftigte vereinbart hat!
  • Thema Rechtsextremismus: Wer selber im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen auf andere werfen! Bereits im Jahr 2005 führten die DGB-Stiftungen – die Hans Böckler-Stiftung und die Otto Brenner-Stiftung – eine Studie unter den Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften zum Thema Rechtsextremismus durch und kamen zum Ergebnis, dass 20 % der Gewerkschaftsmitglieder eine rechte bis rechtsextreme Einstellung haben. An dieser Faktenlage dürfte sich in den vergangenen 15 Jahren wenig geändert, sondern im Gegenteil mit dem Aufstieg der AfD noch verstärkt haben. Anstatt den Finger auf uns zu zeigen, sollte verdi ihre Probleme vor der eigenen Haustür kehren und sich eingestehen, dass sie ein großes Extremismusproblem in ihren eigenen Reihen hat!

Liebe Kolleginnen/Kollegen von GALERIA Karstadt Kaufhof, lasst Euch nicht blenden: Diese unhaltbaren Vorwürfe gegen uns haben nichts mit Eurer Situation zu tun – ganz im Gegensatz zu der verdi-Praxis, allen Kaufhof-Beschäftigten Einschnitte zuzumuten, dagegen aber nur für einen exklusiven Kreis von verdi-Mitgliedern Vorteile herauszuholen! Das ist keine Unterstützung der Beschäftigten in der existentiellen Krise des Unternehmens, sondern pure Mitgliederfängerei!

GALERIA Karstadt Kaufhof: Getroffene Hunde bellen laut!

Unsere Information mit dem Thema „Exklusiver verdi-Mitgliederbonus: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!“ hat verdi dazu veranlasst, mal wieder den Schmutzkübel über uns auszugießen. Auf ihrer Internetseite hat verdi ein Pamphlet veröffentlicht: Es wird uns mal wieder unterstellt, wir hätten die Beschäftigten bei real verraten und verkauft. Angeblich hätten wir zusammen mit dem real-Management einen Tarifvertrag abgeschlossen, der neuen Beschäftigten durchschnittlich 23 Prozent weniger Gehalt und längere Arbeitszeiten gebracht hätte. Und dann holt verdi auch noch die Nazi-Keule heraus, schreibt über uns als braune Gewerkschaft mit neuem Namen und alter Gesinnung. Mit dem Setzen von großen Unterschriften wird der Eindruck erzeugt, als ob die DHV immer noch heute in der braunen Ecke zu finden sei.

Erstaunlich schmallippig gibt sich aber verdi zum eigentlichen Kern unserer Information, nämlich dass verdi-Mitglieder exklusiv von einem Mitgliederbonus profitieren, die Einschnitte aber zu Lasten aller Beschäftigten gehen! Verdi preist, dass sich die Beschäftigten mit mutigen Aktionen gegen den Kahlschlag der Unternehmensführung wehren. Mit diesem Preisen auch der Nichtmitglieder und DHV-Mitglieder müsste verdi doch auch unseren Vorschlag, allen Mitarbeiter/innen einen Gutschein in Höhe von 770 € auszuzahlen, gutheißen. Unseren Vorschlag erwähnt aber verdi mit keinem Wort, sondern widmet den Rest ihres Pamphlets mit unhaltbaren Vorwürfen gegen uns.

Die Angriffe von verdi gegen uns erinnern an ein bewährtes Verhaltensmuster des US-Präsidenten Donald Trump: Mit der Eröffnung von Angriffen auf anderen Themenschauplätzen und dem Streuen von Fakenews versucht er, vom Versagen bei der Corona-Pandemie abzulenken! Mit einem genauso durchsichtigen Manöver handelt verdi in ihrer Veröffentlichung gegen uns:

  • Thema real: Die DHV war nie Tarifpartnerin von real! Das Unternehmen wendet schlichtweg einen DHV-Tarifvertrag aus dem Bereich Facilitymanagement an. Dieser Tarifvertrag hat überhaupt nichts mit dem Einzelhandel zu tun – ebenso gut hätte das Unternehmen auch einen verdi-Tarifvertrag z.B. aus dem Bereich Friseurhandwerk NRW mit einem Gehalt von 1.667,25 € in der untersten Vergütungsgruppe anwenden können. Dagegen ist Fakt, dass verdi zusammen mit GALERIA Karstadt Kaufhof empfindliche Einkommenseinbußen für Beschäftigte vereinbart hat!
  • Thema Rechtsextremismus: Wer selber im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen auf andere werfen! Bereits im Jahr 2005 führten die DGB-Stiftungen – die Hans Böckler-Stiftung und die Otto Brenner-Stiftung – eine Studie unter den Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften zum Thema Rechtsextremismus durch und kamen zum Ergebnis, dass 20 % der Gewerkschaftsmitglieder eine rechte bis rechtsextreme Einstellung haben. An dieser Faktenlage dürfte sich in den vergangenen 15 Jahren wenig geändert, sondern im Gegenteil mit dem Aufstieg der AfD noch verstärkt haben. Anstatt den Finger auf uns zu zeigen, sollte verdi ihre Probleme vor der eigenen Haustür kehren und sich eingestehen, dass sie ein großes Extremismusproblem in ihren eigenen Reihen hat!

Liebe Kolleginnen/Kollegen von GALERIA Karstadt Kaufhof, lasst Euch nicht blenden: Diese unhaltbaren Vorwürfe gegen uns haben nichts mit Eurer Situation zu tun – ganz im Gegensatz zu der verdi-Praxis, allen Kaufhof-Beschäftigten Einschnitte zuzumuten, dagegen aber nur für einen exklusiven Kreis von verdi-Mitgliedern Vorteile herauszuholen! Das ist keine Unterstützung der Beschäftigten in der existentiellen Krise des Unternehmens, sondern pure Mitgliederfängerei!

Aktualisiertes Seminarprogramm 2020 des DHV-Bildungswerkes in Baden-Württemberg

Nachdem – bedingt durch den Ausbruch der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen – unsere Veranstaltungen abgesagt werden mussten, bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerks nunmehr beginnend mit dem Ende der Sommerferien in Baden-Württemberg wieder ein umfangreiches Seminarprogramm zur Schulung von Betriebs- und Personalräten an. Nach Möglichkeit haben wir versucht, ausgefallene Termine zu ersetzen.
Da leider nicht alle Termine ersetzt werden können, bieten wir Ihnen zudem gerne auf die Bedürfnisse Ihres Hauses zugeschnittene Inhouse-Seminare an. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Wie gewohnt bieten wir auch im zweiten Halbjahr eine interessante Mischung aus Grundlagen- und Aufbauseminaren sowie Fach- und Spezialseminaren zu den unterschiedlichsten Themen an. Insbesondere möchten wir das Augenmerk auf unsere Fachseminare lenken. Hier haben wir neben den schon in der Vergangenheit veranstalteten Seminaren zu den Themen Mobbing, Datenschutz und Geschäftsführung auch neue Inhalte wie zum Beispiel Verhandlungsführung und die  Einführung in das Tarifrecht der Volks- und Raiffeisenbanken.

Sämtliche Schulungen sind nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes und nach § 44 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg notwendig und erforderlich.

Eine Übersicht über die einzelnen Schulungen erhalten Sie hier:

Betriebsräte Schulungen nach dem BetrVG
Personalräte Schulungen nach dem LPVG BW

Die Ausschreibungen können auch über unsere DHV-Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim oder Lörrach bezogen werden.

Arbeitsschutzkontrollgesetz: CGB fordert höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitsschutz

Der CGB kritisiert die im Referentenentwurf vorgesehene Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften als unzureichend. Dagegen begrüßt der CGB das geplante Verbot von Werkverträgen und des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen sowie den vorgesehenen Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Beschäftigungsverbot.

Der CGB hat in der Anhörung zum Referentenentwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes klar Position bezogen. Er kritisierte vor allem zwei Punkte:

1. Die unzumutbar kurze Anhörungsfrist spricht rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn!

Am 22.07.2020 erhielt der CGB-Bundesgeschäftsstelle um 11.49 Uhr den Referentenentwurf. Dem CGB wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 23.07.2020 um 13.00 Uhr eingeräumt. Eine Frist von nur 25 Stunden für die Prüfung und Bewertung eines Gesetzentwurfs sowie für den Entwurf und die interne Abstimmung einer Stellungnahme ist ein rechtsstaatliches Unding und spricht dem Sinn eines gesetzlichen Anhörungsverfahrens – die verschiedenen Argumente der anzuhörenden Verbände einzuholen und sie im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen – Hohn! Der CGB hat deutlich sein Missfallen zum Ausdruck gebracht und das federführende Ministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, bei zukünftigen Gesetzesvorhaben eine angemessene Anhörungsfrist vorzugeben. 

 2. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften ist weiterhin viel zu niedrig und muss deutlich erhöht  werden!

Das Arbeitsschutzgesetz sieht einen Bußgeldrahmen von nur 5.000 € bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen und von nur 25.000 € bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine behördliche vollziehbare Anordnung vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung auf 30.000 € bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine vollziehbare Anordnung ist noch nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Nicht hinnehmbar ist, dass der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften weiterhin nur 5.000 € betragen soll! Mit solch lächerlich niedrigen Geldbeträgen kann der Staat den schwarzen Schafen in den Unternehmen, die im Interesse der Gewinnmaximierung z.B. Arbeiter/innen in unzumutbaren Behausungen unterbringen oder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gegen arbeitsschutzrechtliche Auflagen am Arbeitsplatz verstoßen, kaum beikommen. Orientierungspunkt für eine Änderung des Bußgeldrahmens des Arbeitsschutzgesetzes sollte die Europäische Datenschutzgrundverordnung sein, die ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 4 % eines Unternehmensjahresumsatzes vorsieht. Der CGB fordert daher:

  • Bis zu 500.000 €, maximal 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens, bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine Verordnung nach § 18 Arbeitsschutzgesetz. Bei Verstößen des Arbeitnehmers kann der bisherige Rahmen (5.000 €) bleiben.
  • Bis zu 4 % eines Jahresumsatzes des Unternehmens bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine vollziehbare Anordnung der zuständigen Behörde.

3.    Der CGB begrüßt die anderen Punkte des Gesetzesvorhabens  
Die anderen Punkte des Gesetzesvorhabens begrüßt der CGB dagegen ausdrücklich:

  • Verbot von Werkverträgen und des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen im Bereich der Fleischverarbeitung
    Das geplante Verbot beurteilt der CGB positiv. Damit werden outgesourcte Arbeiten wieder in die Unternehmen geholt, der Gefahr von Dumpingarbeit wird Vorschub geleistet. Der CGB regt allerdings an, die geplante Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal über den Bereich der Fleischverarbeitung hinaus auf Bereiche auszuweiten wo Stammbelegschaften durch Werkverträge und/oder durch Leiharbeitnehmer/innen ersetzt werden. Ein ausschließlich auf den Bereich der Fleischwirtschaft bezogenes Verbot hält der CGB für verfassungsrechtlich problematisch.
  • Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Verbot: 30.000 €, 50.000 € und 500.000 €
    Ein empfindlich wirkender Bußgeldrahmen ist geeignet, die vorgesehene Änderung der Beschäftigungskultur in der Fleischwirtschaft wirksam zu begleiten.
  • Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Bereitstellung von geeignetem Wohnraum
    Mit den vorgesehenen Regelungen wird eine menschenwürdige Unterbringung von Beschäftigten in Dienstwohnungen gewährleistet. Schreckensbilder von dreckigen Unterkünften mit viel zu vielen Menschen auf engstem Raum werden hoffentlich bald der Vergangenheit angehören!
  • Mindestbesichtigungsquote von jährlich 5 % der Betriebe ab 2026
    Der CGB begrüßt diesen Punkt. Er regt aber eine Vorverlegung des Zeitraumbeginns auf 2024 an. die Länder hätten dann immer noch über 3 Jahre Zeit, um das für die Intensivierung der Kontrollen fehlende Personal einzustellen und zu schulen. Eine Möglichkeit wäre z.B. eine verstärkte Einstellung von Auszubildenden, die im Rahmen ihrer 2 bis 3-jährigen Ausbildung gezielt auf den Einsatz im Betriebsprüfungsbereich vorbereitet werden.

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!