Exklusiver verdi-Mitgliederbonus bei Galeria Karstadt Kaufhof: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Bei Galeria Karstadt Kaufhof brennt die Hütte: 62 Filialen schließen dazu noch 20 von Karstadt Sport und mehrere Tausend Arbeitnehmer verlieren Ihre Arbeitsstelle.

Dagegen erhalten Beschäftigte, die Mitglied von verdi sind, in diesem Jahr einen Warengutschein in Höhe von 270 €. Nächstes Jahr sollen es laut auf mehreren Betriebsversammlungen geäußerten Quellen sogar 500 € sein. Diesen exklusiven Mitgliederbonus haben die verdi-Mitglieder ihrer Gewerkschaft zu verdanken, die zugleich mit einem Sozialtarifvertrag im Dezember 2019 Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle ehemaligen Kaufhof-Beschäftigten vereinbart hatte. Man kann es auch mit dem von verdi oft kritisierten Verhalten von Konzernen halten: Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert!

Nun hat sich seit Dezember 2019 die Lage mit der Insolvenz des Unternehmens und der geplanten massenhaften Schließung der Standorte nochmals verschlechtert. Was aber bleibt ist der exklusive verdi-Bonus und die damit exklusive Mitgliederwerbemöglichkeit dieser Gewerkschaft.

Wir, als DHV halten ein solches Handeln in Zeiten der Insolvenz und des Stellenabbaus für moralisch höchst zweifelhaft und fragwürdig! Anscheinend endet die Solidarität der Genossen beim eigenen Geldbeutel. Man könnte fragen, ob hier noch alle Tassen im Schrank sind und ob dort irgendwo noch das Licht brennt?  Wo bitte ist die hier so viel gerühmte und oft zitierte Solidarität?   

Wir hoffen, dass alle verdi-Kollegen/innen, die solch einen Gutschein erhalten, diesen mit den von zukünftiger Arbeitslosigkeit betroffenen Kolleginnen und Kollegen teilen oder ein Abschiedsgeschenk kaufen, so solidarisch sollte man doch sein. Falls es nicht der Fall sein sollte, ist die von verdi so oft genannte Solidarität nicht einen Pfifferling wert und eine leere Hülle, die gebetsmühlenartig von dieser Gewerkschaft genutzt wird. Es wirkt eher wie eine Dividenden Ausschüttung an Aktionäre als durch den harten Arbeitskampf erreichte Ziele.

Bei dem Exklusiv-Warengutschein scheint es sich um eine blanke Gewerkschaftswerbemaßnahme zu handeln die vom Arbeitgeber finanziert wird. Für solch eine Exklusiv-Werbemaßnahme in Zeiten, wo die Hütte brennt und ein Unternehmen in die Insolvenz geschlittert ist, stehen wir nicht! Wenn, dann sollen alle Beschäftigten von Galeria Karstadt Kaufhof „mitfeiern“ dürfen. Wir fordern daher aus Solidarität einen Gutschein in Höhe von 770 € für alle Mitarbeiter/innen, ob Gewerkschafter oder nicht!

Exklusiver verdi-Mitgliederbonus bei Galeria Karstadt Kaufhof: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Bei Galeria Karstadt Kaufhof brennt die Hütte: 62 Filialen schließen dazu noch 20 von Karstadt Sport und mehrere Tausend Arbeitnehmer verlieren Ihre Arbeitsstelle.

Dagegen erhalten Beschäftigte, die Mitglied von verdi sind, in diesem Jahr einen Warengutschein in Höhe von 270 €. Nächstes Jahr sollen es laut auf mehreren Betriebsversammlungen geäußerten Quellen sogar 500 € sein. Diesen exklusiven Mitgliederbonus haben die verdi-Mitglieder ihrer Gewerkschaft zu verdanken, die zugleich mit einem Sozialtarifvertrag im Dezember 2019 Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle ehemaligen Kaufhof-Beschäftigten vereinbart hatte. Man kann es auch mit dem von verdi oft kritisierten Verhalten von Konzernen halten: Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert!

Nun hat sich seit Dezember 2019 die Lage mit der Insolvenz des Unternehmens und der geplanten massenhaften Schließung der Standorte nochmals verschlechtert. Was aber bleibt ist der exklusive verdi-Bonus und die damit exklusive Mitgliederwerbemöglichkeit dieser Gewerkschaft.

Wir, als DHV halten ein solches Handeln in Zeiten der Insolvenz und des Stellenabbaus für moralisch höchst zweifelhaft und fragwürdig! Anscheinend endet die Solidarität der Genossen beim eigenen Geldbeutel. Man könnte fragen, ob hier noch alle Tassen im Schrank sind und ob dort irgendwo noch das Licht brennt?  Wo bitte ist die hier so viel gerühmte und oft zitierte Solidarität?   

Wir hoffen, dass alle verdi-Kollegen/innen, die solch einen Gutschein erhalten, diesen mit den von zukünftiger Arbeitslosigkeit betroffenen Kolleginnen und Kollegen teilen oder ein Abschiedsgeschenk kaufen, so solidarisch sollte man doch sein. Falls es nicht der Fall sein sollte, ist die von verdi so oft genannte Solidarität nicht einen Pfifferling wert und eine leere Hülle, die gebetsmühlenartig von dieser Gewerkschaft genutzt wird. Es wirkt eher wie eine Dividenden Ausschüttung an Aktionäre als durch den harten Arbeitskampf erreichte Ziele.

Bei dem Exklusiv-Warengutschein scheint es sich um eine blanke Gewerkschaftswerbemaßnahme zu handeln die vom Arbeitgeber finanziert wird. Für solch eine Exklusiv-Werbemaßnahme in Zeiten, wo die Hütte brennt und ein Unternehmen in die Insolvenz geschlittert ist, stehen wir nicht! Wenn, dann sollen alle Beschäftigten von Galeria Karstadt Kaufhof „mitfeiern“ dürfen. Wir fordern daher aus Solidarität einen Gutschein in Höhe von 770 € für alle Mitarbeiter/innen, ob Gewerkschafter oder nicht!

Exklusiver verdi-Mitgliederbonus bei Galeria Karstadt Kaufhof: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Bei Galeria Karstadt Kaufhof brennt die Hütte: 62 Filialen schließen dazu noch 20 von Karstadt Sport und mehrere Tausend Arbeitnehmer verlieren Ihre Arbeitsstelle.

Dagegen erhalten Beschäftigte, die Mitglied von verdi sind, in diesem Jahr einen Warengutschein in Höhe von 270 €. Nächstes Jahr sollen es laut auf mehreren Betriebsversammlungen geäußerten Quellen sogar 500 € sein. Diesen exklusiven Mitgliederbonus haben die verdi-Mitglieder ihrer Gewerkschaft zu verdanken, die zugleich mit einem Sozialtarifvertrag im Dezember 2019 Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle ehemaligen Kaufhof-Beschäftigten vereinbart hatte. Man kann es auch mit dem von verdi oft kritisierten Verhalten von Konzernen halten: Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert!

Nun hat sich seit Dezember 2019 die Lage mit der Insolvenz des Unternehmens und der geplanten massenhaften Schließung der Standorte nochmals verschlechtert. Was aber bleibt ist der exklusive verdi-Bonus und die damit exklusive Mitgliederwerbemöglichkeit dieser Gewerkschaft.

Wir, als DHV halten ein solches Handeln in Zeiten der Insolvenz und des Stellenabbaus für moralisch höchst zweifelhaft und fragwürdig! Anscheinend endet die Solidarität der Genossen beim eigenen Geldbeutel. Man könnte fragen, ob hier noch alle Tassen im Schrank sind und ob dort irgendwo noch das Licht brennt?  Wo bitte ist die hier so viel gerühmte und oft zitierte Solidarität?   

Wir hoffen, dass alle verdi-Kollegen/innen, die solch einen Gutschein erhalten, diesen mit den von zukünftiger Arbeitslosigkeit betroffenen Kolleginnen und Kollegen teilen oder ein Abschiedsgeschenk kaufen, so solidarisch sollte man doch sein. Falls es nicht der Fall sein sollte, ist die von verdi so oft genannte Solidarität nicht einen Pfifferling wert und eine leere Hülle, die gebetsmühlenartig von dieser Gewerkschaft genutzt wird. Es wirkt eher wie eine Dividenden Ausschüttung an Aktionäre als durch den harten Arbeitskampf erreichte Ziele.

Bei dem Exklusiv-Warengutschein scheint es sich um eine blanke Gewerkschaftswerbemaßnahme zu handeln die vom Arbeitgeber finanziert wird. Für solch eine Exklusiv-Werbemaßnahme in Zeiten, wo die Hütte brennt und ein Unternehmen in die Insolvenz geschlittert ist, stehen wir nicht! Wenn, dann sollen alle Beschäftigten von Galeria Karstadt Kaufhof „mitfeiern“ dürfen. Wir fordern daher aus Solidarität einen Gutschein in Höhe von 770 € für alle Mitarbeiter/innen, ob Gewerkschafter oder nicht!

DRK Westerland: Tarifabschluss nach zähen Verhandlungen: 1,75% rückwirkend zum 01.01.2020 und 2 freie Tage in 2020!

Nach langwierigen Verhandlungen konnten sich DHV und DRK Westerland auf folgenden Tarifabschluss einigen:

  • Gehaltserhöhung: 1,75 % rückwirkend zum 01.01.2020
    Die Auszahlung der Gehaltserhöhung wird mit dem Junigehalt wirksam. Ebenfalls mit dem Junigehalt werden die Gehaltserhöhungsbeträge von Januar bis Mai ausgezahlt.
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 50 € rückwirkend ab Januar 2020
    Für die Zahlung der Ausbildungsvergütungen gilt die gleiche Regelung wie für die Gehaltszahlung.
  • Gewährung von 2 freien Tagen für 2020  
  • Zahlung einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 €

Hart gerungen wurde um die Gehaltserhöhung und um die Gewährung von zusätzlichen freien Tagen. Die Arbeitgeberseite hatte die Gehaltserhöhung von 1,75 % als rote Linie für eine Zustimmung markiert. Die Gewährung von zwei freien Tagen war Bedingung der DHV-Tarifkommission für die Zustimmung zur Gehaltserhöhung in der von der Arbeitgeberseite zuletzt angebotenen Höhe.

Letztlich hat die DHV-Tarifkommission auch anerkannt, dass die in 2019 erfolgte Gehaltserhöhung von über 6 % deutlich über dem Durchschnitt der im vergangenen Jahr vereinbarten Erhöhungen der Gehälter lag.

Die Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 € rundet das Gesamtpaket ab. Auch hier konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite zu einem deutlichen Zugeständnis bewegen. Denn ihr ursprüngliches Angebot lag nur bei 150 €.

Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen!

Die Arbeitgeberseite hatte bereits zum Auftakt der Verhandlungen angekündigt, den Tarifvertrag kündigen zu wollen. In der Verhandlung im Februar machte sie deutlich, dass sie Anpassungsbedarf beim Haustarifvertrag im Vergleich zum TVÖD sieht. Wir signalisierten Verhandlungsbereitschaft.

Mittlerweile hat das DRK Westerland ihren Ankündigungen Taten folgen lassen und den Tarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt. Wir haben die Arbeitgeberseite zu Verhandlungen ab Herbst aufgefordert.

DRK Westerland: Tarifabschluss nach zähen Verhandlungen: 1,75% rückwirkend zum 01.01.2020 und 2 freie Tage in 2020!

Nach langwierigen Verhandlungen konnten sich DHV und DRK Westerland auf folgenden Tarifabschluss einigen:

  • Gehaltserhöhung: 1,75 % rückwirkend zum 01.01.2020
    Die Auszahlung der Gehaltserhöhung wird mit dem Junigehalt wirksam. Ebenfalls mit dem Junigehalt werden die Gehaltserhöhungsbeträge von Januar bis Mai ausgezahlt.
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 50 € rückwirkend ab Januar 2020
    Für die Zahlung der Ausbildungsvergütungen gilt die gleiche Regelung wie für die Gehaltszahlung.
  • Gewährung von 2 freien Tagen für 2020  
  • Zahlung einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 €

Hart gerungen wurde um die Gehaltserhöhung und um die Gewährung von zusätzlichen freien Tagen. Die Arbeitgeberseite hatte die Gehaltserhöhung von 1,75 % als rote Linie für eine Zustimmung markiert. Die Gewährung von zwei freien Tagen war Bedingung der DHV-Tarifkommission für die Zustimmung zur Gehaltserhöhung in der von der Arbeitgeberseite zuletzt angebotenen Höhe.

Letztlich hat die DHV-Tarifkommission auch anerkannt, dass die in 2019 erfolgte Gehaltserhöhung von über 6 % deutlich über dem Durchschnitt der im vergangenen Jahr vereinbarten Erhöhungen der Gehälter lag.

Die Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 € rundet das Gesamtpaket ab. Auch hier konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite zu einem deutlichen Zugeständnis bewegen. Denn ihr ursprüngliches Angebot lag nur bei 150 €.

Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen!

Die Arbeitgeberseite hatte bereits zum Auftakt der Verhandlungen angekündigt, den Tarifvertrag kündigen zu wollen. In der Verhandlung im Februar machte sie deutlich, dass sie Anpassungsbedarf beim Haustarifvertrag im Vergleich zum TVÖD sieht. Wir signalisierten Verhandlungsbereitschaft.

Mittlerweile hat das DRK Westerland ihren Ankündigungen Taten folgen lassen und den Tarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt. Wir haben die Arbeitgeberseite zu Verhandlungen ab Herbst aufgefordert.

DRK Westerland: Tarifabschluss nach zähen Verhandlungen: 1,75% rückwirkend zum 01.01.2020 und 2 freie Tage in 2020!

Nach langwierigen Verhandlungen konnten sich DHV und DRK Westerland auf folgenden Tarifabschluss einigen:

  • Gehaltserhöhung: 1,75 % rückwirkend zum 01.01.2020
    Die Auszahlung der Gehaltserhöhung wird mit dem Junigehalt wirksam. Ebenfalls mit dem Junigehalt werden die Gehaltserhöhungsbeträge von Januar bis Mai ausgezahlt.
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 50 € rückwirkend ab Januar 2020
    Für die Zahlung der Ausbildungsvergütungen gilt die gleiche Regelung wie für die Gehaltszahlung.
  • Gewährung von 2 freien Tagen für 2020  
  • Zahlung einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 €

Hart gerungen wurde um die Gehaltserhöhung und um die Gewährung von zusätzlichen freien Tagen. Die Arbeitgeberseite hatte die Gehaltserhöhung von 1,75 % als rote Linie für eine Zustimmung markiert. Die Gewährung von zwei freien Tagen war Bedingung der DHV-Tarifkommission für die Zustimmung zur Gehaltserhöhung in der von der Arbeitgeberseite zuletzt angebotenen Höhe.

Letztlich hat die DHV-Tarifkommission auch anerkannt, dass die in 2019 erfolgte Gehaltserhöhung von über 6 % deutlich über dem Durchschnitt der im vergangenen Jahr vereinbarten Erhöhungen der Gehälter lag.

Die Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 € rundet das Gesamtpaket ab. Auch hier konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite zu einem deutlichen Zugeständnis bewegen. Denn ihr ursprüngliches Angebot lag nur bei 150 €.

Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen!

Die Arbeitgeberseite hatte bereits zum Auftakt der Verhandlungen angekündigt, den Tarifvertrag kündigen zu wollen. In der Verhandlung im Februar machte sie deutlich, dass sie Anpassungsbedarf beim Haustarifvertrag im Vergleich zum TVÖD sieht. Wir signalisierten Verhandlungsbereitschaft.

Mittlerweile hat das DRK Westerland ihren Ankündigungen Taten folgen lassen und den Tarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt. Wir haben die Arbeitgeberseite zu Verhandlungen ab Herbst aufgefordert.

Tarifverhandlungen 2020 KKH: DHV fordert 5% Gehaltserhöhung und Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages

Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 30.06.2020 gekündigt. Am 29.06.2020 werden DHV und KKH den Auftakt der Verhandlungen in Form einer Videokonferenz führen.

Die DHV geht mit folgenden Forderungen in die Tarifverhandlungen:

1.    Gehaltstarifvertrag:

Die Beschäftigten haben die letzten Monate infolge der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen gearbeitet und mit ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Kasse ihren Aufgaben im Interesse der Versicherten vollumfänglich gerecht wird. Dieser große Einsatz in Corona-Zeiten muss angemessen gewürdigt werden!
Die finanzielle Situation stellt sich derzeit durchaus positiv dar. Die DHV-Tarifkommission sieht daher Handlungsspielraum für eine angemessene Gehaltserhöhung. Auch müssen die Gehälter der KKH-Beschäftigten Schritt halten mit der allgemeinen Entwicklung der Gehälter in 2020 und 2021.
Wir fordern daher:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 %
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 12 Monate

2.    Abschluss eines Tarifvertrages zur Digitalisierung – Anspruch auf Homeroffice

Die Corona-Pandemie hat eine Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice bewirkt. Die Entwicklungen der letzten Monate zeigen, dass Homeoffice für eine große Anzahl von Beschäftigten möglich ist, wenn der Wille dazu und die technischen Möglichkeiten vorhanden sind.
Das Thema Homeoffice ist ein wichtiges Anliegen vieler Beschäftigter der KKH – vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Umstrukturierungen und des Wun-sches vieler Kolleginnen/en nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice ist ein wesentlicher, aber nicht der einzige Aspekt einer Antwort auf die Veränderungen der Arbeitswelt, die durch die Corona-Pandemie noch erheblich verstärkt werden. Es bedarf aus Sicht der DHV-Tarifkommission der Vereinbarung eines eigenständigen Tarifvertrages zur Digitalisierung.
Wir fordern daher den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages mit folgenden Inhalten:

  • Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice, der Umfang soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
  • Vereinbarung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause aus, insbesondere:
    Regelung der Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice
    Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeberin, die für das Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Tarifverhandlungen 2020 KKH: DHV fordert 5% Gehaltserhöhung und Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages

Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 30.06.2020 gekündigt. Am 29.06.2020 werden DHV und KKH den Auftakt der Verhandlungen in Form einer Videokonferenz führen.

Die DHV geht mit folgenden Forderungen in die Tarifverhandlungen:

1.    Gehaltstarifvertrag:

Die Beschäftigten haben die letzten Monate infolge der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen gearbeitet und mit ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Kasse ihren Aufgaben im Interesse der Versicherten vollumfänglich gerecht wird. Dieser große Einsatz in Corona-Zeiten muss angemessen gewürdigt werden!
Die finanzielle Situation stellt sich derzeit durchaus positiv dar. Die DHV-Tarifkommission sieht daher Handlungsspielraum für eine angemessene Gehaltserhöhung. Auch müssen die Gehälter der KKH-Beschäftigten Schritt halten mit der allgemeinen Entwicklung der Gehälter in 2020 und 2021.
Wir fordern daher:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 %
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 12 Monate

2.    Abschluss eines Tarifvertrages zur Digitalisierung – Anspruch auf Homeroffice

Die Corona-Pandemie hat eine Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice bewirkt. Die Entwicklungen der letzten Monate zeigen, dass Homeoffice für eine große Anzahl von Beschäftigten möglich ist, wenn der Wille dazu und die technischen Möglichkeiten vorhanden sind.
Das Thema Homeoffice ist ein wichtiges Anliegen vieler Beschäftigter der KKH – vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Umstrukturierungen und des Wunsches vieler Kolleginnen/en nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice ist ein wesentlicher, aber nicht der einzige Aspekt einer Ant-wort auf die Veränderungen der Arbeitswelt, die durch die Corona-Pandemie noch erheblich verstärkt werden. Es bedarf aus Sicht der DHV-Tarifkommission der Vereinbarung eines eigenständigen Tarifvertrages zur Digitalisierung.
Wir fordern daher den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages mit folgenden Inhalten:

  • Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice, der Umfang soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
  • Vereinbarung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause aus, insbesondere:
    Regelung der Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice
    Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeberin, die für das Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Tarifverhandlungen 2020 KKH: DHV fordert 5% Gehaltserhöhung und Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages

Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 30.06.2020 gekündigt. Am 29.06.2020 werden DHV und KKH den Auftakt der Verhandlungen in Form einer Videokonferenz führen.

Die DHV geht mit folgenden Forderungen in die Tarifverhandlungen:

1.    Gehaltstarifvertrag:

Die Beschäftigten haben die letzten Monate infolge der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen gearbeitet und mit ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Kasse ihren Aufgaben im Interesse der Versicherten vollumfänglich gerecht wird. Dieser große Einsatz in Corona-Zeiten muss angemessen gewürdigt werden!
Die finanzielle Situation stellt sich derzeit durchaus positiv dar. Die DHV-Tarifkommission sieht daher Handlungsspielraum für eine angemessene Gehaltserhöhung. Auch müssen die Gehälter der KKH-Beschäftigten Schritt halten mit der allgemeinen Entwicklung der Gehälter in 2020 und 2021.
Wir fordern daher:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 %
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 12 Monate

2.    Abschluss eines Tarifvertrages zur Digitalisierung – Anspruch auf Homeroffice

Die Corona-Pandemie hat eine Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice bewirkt. Die Entwicklungen der letzten Monate zeigen, dass Homeoffice für eine große Anzahl von Beschäftigten möglich ist, wenn der Wille dazu und die technischen Möglichkeiten vorhanden sind.
Das Thema Homeoffice ist ein wichtiges Anliegen vieler Beschäftigter der KKH – vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Umstrukturierungen und des Wun-sches vieler Kolleginnen/en nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice ist ein wesentlicher, aber nicht der einzige Aspekt einer Antwort auf die Veränderungen der Arbeitswelt, die durch die Corona-Pandemie noch erheblich verstärkt werden. Es bedarf aus Sicht der DHV-Tarifkommission der Vereinbarung eines eigenständigen Tarifvertrages zur Digitalisierung.
Wir fordern daher den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages mit folgenden Inhalten:

  • Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice, der Umfang soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
  • Vereinbarung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause aus, insbesondere:
    Regelung der Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice
    Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeberin, die für das Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Galeria Karstadt Kaufhof: Seit letztem Donnerstag ist die Katze aus dem Sack

62 Filialen der Galeria Kaufhof Karstadt GmbH werden schließen. Von Karstadt Sports sollen nochmal 20 dazu kommen.
Für circa 5000 Mitarbeiter bei Galeria Karstadt Kaufhof soll dies das Ende Ihrer meist jahrelangen Tätigkeit bei Galeria oder Karstadt bedeuten. Bis jetzt ist nur durchgesickert, dass die übrigen Filialen von Kündigungen verschont bleiben (vorerst).

Die Schließung soweit bekannt betreffen 18 Filialen und deren Mitarbeiter in NRW. Es sind die Filialen in Bielefeld (Karstadt Warenhaus), Bonn (Karstadt Warenhaus), Brühl (Galeria Kaufhof), Dortmund (Galeria Kaufhof), Dortmund (Karstadt Warenhaus), Düsseldorf Schadowstraße (Karstadt Warenhaus), Düsseldorf Wehrhahn (Galeria Kaufhof), Essen (Galeria Kaufhof), Essen (Karstadt Warenhaus), Gummersbach (Karstadt Warenhaus), Gütersloh (Karstadt Warenhaus), Hamm (Galeria Kaufhof), Iserlohn (Karstadt Warenhaus), Köln Weiden (Galeria Kaufhof), Leverkusen (Galeria Kaufhof), Mönchengladbach Rheydt (Karstadt Warenhaus), Neuss (Galeria Kaufhof) und Witten (Galeria Kaufhof).  
Bei Karstadt Sports sollen die Filialen Düsseldorf, Dortmund, Essen und Köln in NRW betroffen sein.

Die leittragenden sind in diesem Fall die Arbeitnehmer einer schon vor Corona verkorksten Unternehmenspolitik.
Tausenden Menschen drohen Arbeitslosigkeit und Hartz IV!
Wir als DHV erklären uns solidarisch mit den Beschäftigten und unterstützen sie bei ihrem Kampf um den Erhalt der Arbeitsplätze!

Diese Schließungen tangieren hier nicht nur die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH sondern auch die betroffenen Städte und den restlichen Einzelhandel vor Ort. So ist stark anzunehmen, dass viele Stadtzentren eine gewisse Attraktivität einbüßen und der restliche Einzelhandel vor Ort an Synergieeffekten verliert. Somit stehen hier nicht nur die Arbeitsplätze der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH auf dem Spiel.
Neben dem zu erwartenden traurigen Bild des Leerstands in einigen Innenstädten ist es doch, das traurige Bild der Kolleginnen und Kollegen von Galeria Karstadt Kaufhof auf dem Weg in die Transfergesellschaft und zum Arbeitsamt mit Unsicherheit und Zukunftsangst im Gepäck, was uns als DHV mehr bewegt und mitnimmt. Unsere DHV-Kollegen und DHV-Kolleginnen wissen, wir sind für Sie da! Das heißt Vertrauen!