Aktualisiertes Seminarprogramm 2020 des DHV-Bildungswerkes in Baden-Württemberg

Nachdem – bedingt durch den Ausbruch der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen – unsere Veranstaltungen abgesagt werden mussten, bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerks nunmehr beginnend mit dem Ende der Sommerferien in Baden-Württemberg wieder ein umfangreiches Seminarprogramm zur Schulung von Betriebs- und Personalräten an. Nach Möglichkeit haben wir versucht, ausgefallene Termine zu ersetzen.
Da leider nicht alle Termine ersetzt werden können, bieten wir Ihnen zudem gerne auf die Bedürfnisse Ihres Hauses zugeschnittene Inhouse-Seminare an. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Wie gewohnt bieten wir auch im zweiten Halbjahr eine interessante Mischung aus Grundlagen- und Aufbauseminaren sowie Fach- und Spezialseminaren zu den unterschiedlichsten Themen an. Insbesondere möchten wir das Augenmerk auf unsere Fachseminare lenken. Hier haben wir neben den schon in der Vergangenheit veranstalteten Seminaren zu den Themen Mobbing, Datenschutz und Geschäftsführung auch neue Inhalte wie zum Beispiel Verhandlungsführung und die  Einführung in das Tarifrecht der Volks- und Raiffeisenbanken.

Sämtliche Schulungen sind nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes und nach § 44 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg notwendig und erforderlich.

Eine Übersicht über die einzelnen Schulungen erhalten Sie hier:

Betriebsräte Schulungen nach dem BetrVG
Personalräte Schulungen nach dem LPVG BW

Die Ausschreibungen können auch über unsere DHV-Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim oder Lörrach bezogen werden.

Arbeitsschutzkontrollgesetz: CGB fordert höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitsschutz

Der CGB kritisiert die im Referentenentwurf vorgesehene Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften als unzureichend. Dagegen begrüßt der CGB das geplante Verbot von Werkverträgen und des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen sowie den vorgesehenen Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Beschäftigungsverbot.

Der CGB hat in der Anhörung zum Referentenentwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes klar Position bezogen. Er kritisierte vor allem zwei Punkte:

1. Die unzumutbar kurze Anhörungsfrist spricht rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn!

Am 22.07.2020 erhielt der CGB-Bundesgeschäftsstelle um 11.49 Uhr den Referentenentwurf. Dem CGB wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 23.07.2020 um 13.00 Uhr eingeräumt. Eine Frist von nur 25 Stunden für die Prüfung und Bewertung eines Gesetzentwurfs sowie für den Entwurf und die interne Abstimmung einer Stellungnahme ist ein rechtsstaatliches Unding und spricht dem Sinn eines gesetzlichen Anhörungsverfahrens – die verschiedenen Argumente der anzuhörenden Verbände einzuholen und sie im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen – Hohn! Der CGB hat deutlich sein Missfallen zum Ausdruck gebracht und das federführende Ministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, bei zukünftigen Gesetzesvorhaben eine angemessene Anhörungsfrist vorzugeben. 

 2. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften ist weiterhin viel zu niedrig und muss deutlich erhöht  werden!

Das Arbeitsschutzgesetz sieht einen Bußgeldrahmen von nur 5.000 € bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen und von nur 25.000 € bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine behördliche vollziehbare Anordnung vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung auf 30.000 € bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine vollziehbare Anordnung ist noch nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Nicht hinnehmbar ist, dass der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften weiterhin nur 5.000 € betragen soll! Mit solch lächerlich niedrigen Geldbeträgen kann der Staat den schwarzen Schafen in den Unternehmen, die im Interesse der Gewinnmaximierung z.B. Arbeiter/innen in unzumutbaren Behausungen unterbringen oder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gegen arbeitsschutzrechtliche Auflagen am Arbeitsplatz verstoßen, kaum beikommen. Orientierungspunkt für eine Änderung des Bußgeldrahmens des Arbeitsschutzgesetzes sollte die Europäische Datenschutzgrundverordnung sein, die ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 4 % eines Unternehmensjahresumsatzes vorsieht. Der CGB fordert daher:

  • Bis zu 500.000 €, maximal 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens, bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine Verordnung nach § 18 Arbeitsschutzgesetz. Bei Verstößen des Arbeitnehmers kann der bisherige Rahmen (5.000 €) bleiben.
  • Bis zu 4 % eines Jahresumsatzes des Unternehmens bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine vollziehbare Anordnung der zuständigen Behörde.

3.    Der CGB begrüßt die anderen Punkte des Gesetzesvorhabens  
Die anderen Punkte des Gesetzesvorhabens begrüßt der CGB dagegen ausdrücklich:

  • Verbot von Werkverträgen und des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen im Bereich der Fleischverarbeitung
    Das geplante Verbot beurteilt der CGB positiv. Damit werden outgesourcte Arbeiten wieder in die Unternehmen geholt, der Gefahr von Dumpingarbeit wird Vorschub geleistet. Der CGB regt allerdings an, die geplante Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal über den Bereich der Fleischverarbeitung hinaus auf Bereiche auszuweiten wo Stammbelegschaften durch Werkverträge und/oder durch Leiharbeitnehmer/innen ersetzt werden. Ein ausschließlich auf den Bereich der Fleischwirtschaft bezogenes Verbot hält der CGB für verfassungsrechtlich problematisch.
  • Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Verbot: 30.000 €, 50.000 € und 500.000 €
    Ein empfindlich wirkender Bußgeldrahmen ist geeignet, die vorgesehene Änderung der Beschäftigungskultur in der Fleischwirtschaft wirksam zu begleiten.
  • Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Bereitstellung von geeignetem Wohnraum
    Mit den vorgesehenen Regelungen wird eine menschenwürdige Unterbringung von Beschäftigten in Dienstwohnungen gewährleistet. Schreckensbilder von dreckigen Unterkünften mit viel zu vielen Menschen auf engstem Raum werden hoffentlich bald der Vergangenheit angehören!
  • Mindestbesichtigungsquote von jährlich 5 % der Betriebe ab 2026
    Der CGB begrüßt diesen Punkt. Er regt aber eine Vorverlegung des Zeitraumbeginns auf 2024 an. die Länder hätten dann immer noch über 3 Jahre Zeit, um das für die Intensivierung der Kontrollen fehlende Personal einzustellen und zu schulen. Eine Möglichkeit wäre z.B. eine verstärkte Einstellung von Auszubildenden, die im Rahmen ihrer 2 bis 3-jährigen Ausbildung gezielt auf den Einsatz im Betriebsprüfungsbereich vorbereitet werden.

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!

Wahlen zum Verwaltungsrat der Sparkasse Markgräflerland

Bei der Sparkasse Markgräflerland fanden unlängst die Wahlen zum Verwaltungsrat statt. Zwei Listen standen zur Wahl. Eine davon hatte der Personalrat eingereicht. Von den 6 Sitzen der Beschäftigtenvertreter im Verwaltungsrat entfielen 4 Sitze auf die PR-Liste. Damit ziehen die DHV-Kollegen Clemens Dellers, Rolf Hartenbach und Thomas Vollmer in den Verwaltungsrat der Sparkasse ein. Thomas Vollmer hat auch den langjährigen PR-Vorsitzenden Dieter Fehrle abgelöst, der altersbedingt nicht mehr kandidierte.

Erfolgreiche Unterschriftenaktion bei unserem Tarifpartner der Schlosspark-Klinik Berlin

Am 13. Juli 2020 trafen sich auf Einladung des Betriebsrats und in Abstimmung mit der Geschäftsführung Vertreter der DHV zu einer Mitgliederversammlung in den Räumlichkeiten der Schlosspark-Klinik.
Bei diesem Treffen ging es hauptsächlich um den Beschluss des LAG Hamburg vom 22.05.2020 bezüglich der Tariffähigkeit der DHV-Gewerkschaft. Gemeinsam haben wir mit unseren Mitgliedern über die weitere Vorgehensweise der DHV diskutiert. Im Verlauf dieser Veranstaltung nutzten wir die Gelegenheit, die Fragen der Mitarbeiter/innen der Schlosspark-Klinik zum Beschluss des LAG Hamburg zu beantworten.
Was dann geschah, übertraf all unsere Erwartungen!
Die Vorsitzende des Betriebsrats sowie auch die Vertreter der DHV waren von dem positiven Feedback der Mitarbeiter/innen überwältigt: Innerhalb nur einer Stunde erhielten wir von den Mitarbeitern/innen der Schlosspark-Klinik Berlin fast 100 Unterstützerunterschriften für unsere Tarif- und Gewerkschaftsarbeit! Diese Unterschriften sind der Beweis für die gute Zusammenarbeit zwischen der Schlosspark-Klinik und der DHV. Was sich ebenfalls in dem guten Ergebnis des abgeschlossenen Tarifvertrages für die Mitarbeiter/innen der Schlosspark-Klinik widerspiegelt.
Selbst Mitglieder von ver.di haben sich an unserer Unterschriftenaktion beteiligt mit dem Kommentar: „Ihr seid wenigstens vor Ort für eure Mitglieder da.“
Das bestärkt uns als Gewerkschaft in unserer Arbeit und zeigt deutlich: „Wir sprechen mit unserer guten Arbeit die Mitarbeiter/innen auch in der aktuellen Situation positiv an!“
Ein weiteres positives Ergebnis dieses Tages ist eine erhebliche Anzahl von Neumitgliedern.
Eine derartige weitere Aktion hat die DHV in der Partnerklinik „Parkklinik Weißensee“ schon terminfest gemacht.

Vielen Dank

Erfolgreiche Unterschriftenaktion bei unserem Tarifpartner der Schlosspark-Klinik Berlin

Am 13. Juli 2020 trafen sich auf Einladung des Betriebsrats und in Abstimmung mit der Geschäftsführung Vertreter der DHV zu einer Mitgliederversammlung in den Räumlichkeiten der Schlosspark-Klinik.
Bei diesem Treffen ging es hauptsächlich um den Beschluss des LAG Hamburg vom 22.05.2020 bezüglich der Tariffähigkeit der DHV-Gewerkschaft. Gemeinsam haben wir mit unseren Mitgliedern über die weitere Vorgehensweise der DHV diskutiert. Im Verlauf dieser Veranstaltung nutzten wir die Gelegenheit, die Fragen der Mitarbeiter/innen der Schlosspark-Klinik zum Beschluss des LAG Hamburg zu beantworten.
Was dann geschah, übertraf all unsere Erwartungen!
Die Vorsitzende des Betriebsrats sowie auch die Vertreter der DHV waren von dem positiven Feedback der Mitarbeiter/innen überwältigt: Innerhalb nur einer Stunde erhielten wir von den Mitarbeitern/innen der Schlosspark-Klinik Berlin fast 100 Unterstützerunterschriften für unsere Tarif- und Gewerkschaftsarbeit! Diese Unterschriften sind der Beweis für die gute Zusammenarbeit zwischen der Schlosspark-Klinik und der DHV. Was sich ebenfalls in dem guten Ergebnis des abgeschlossenen Tarifvertrages für die Mitarbeiter/innen der Schlosspark-Klinik widerspiegelt.
Selbst Mitglieder von ver.di haben sich an unserer Unterschriftenaktion beteiligt mit dem Kommentar: „Ihr seid wenigstens vor Ort für eure Mitglieder da.“
Das bestärkt uns als Gewerkschaft in unserer Arbeit und zeigt deutlich: „Wir sprechen mit unserer guten Arbeit die Mitarbeiter/innen auch in der aktuellen Situation positiv an!“
Ein weiteres positives Ergebnis dieses Tages ist eine erhebliche Anzahl von Neumitgliedern.
Eine derartige weitere Aktion hat die DHV in der Partnerklinik „Parkklinik Weißensee“ schon terminfest gemacht.

Vielen Dank