Galeria Karstadt Kaufhof: Tausende Arbeitsplätze in Gefahr! – DHV erklärt sich solidarisch mit den betroffenen Beschäftigten

Die Lage der Galeria Karstadt Kaufhof ist weiter ungewiss. Arbeitgeber und Sanierungsberater halten an Filialschließungen und Personalabbau fest: Es droht die Schließung von einem Drittel der Filialen und der Abbau tausender Arbeitsplätze!

Der Abbau von Arbeitsplätzen in dieser Größenordnung bedeutet für tausende von Menschen und ihrer Familien tiefe Einschnitte beruflicher und finanzieller Art! Dabei handelt es sich um eine weitere Zumutung innerhalb kürzester Zeit. Denn bereits im Zuge der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof hatte ein umfangreicher Stellenabbau stattgefunden, und die Beschäftigten mussten damals infolge des Abschlusses eines Reformtarifvertrages Einschnitte in Gehalts- und Arbeitsbedingungen hinnehmen.

In Zeiten der Corona-Krise werden die vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Beschäftigten nur schwer einen anderen adäquaten Arbeitsplatz finden. Ihnen drohen Arbeitslosigkeit und Hartz IV! Der Vorstandsvorsitzende, der sich krankheitsbedingt seit März 2020 nicht mehr in der Zentrale hatte blicken lassen, und der nicht von Einschnitten infolge des Reformtarifvertrages betroffen war, darf dagegen mit einer millionenschweren Abfindung nach Hause gehen: Tausenden Menschen drohen Arbeitslosigkeit und Hartz IV, und der Vorsitzende, der Verantwortung für die schwierige Unternehmenslage schon vor Corona trägt, wird mit einer millionenschweren Abfindung aus seiner Verantwortung entlassen – eine solch krasse Ungleichbehandlung ist ein Unding!

Die Beschäftigten protestieren zu Recht gegen den Arbeitsplatzabbau. Wir als DHV erklären uns solidarisch mit den Beschäftigten und unterstützen sie bei ihrem Kampf um den Erhalt der Arbeitsplätze! Wir fordern den zurückgetretenen Vorstandsvorsitzenden Stephan Fanderl auf, seinen Teil der Verantwortung für die schon vor der Corona-Krise bestehende Schieflage des Unternehmens zu übernehmen und auf eine millionenschwere Abfindung zu verzichten!

Galeria Karstadt Kaufhof: Tausende Arbeitsplätze in Gefahr! – DHV erklärt sich solidarisch mit den betroffenen Beschäftigten

Die Lage der Galeria Karstadt Kaufhof ist weiter ungewiss. Arbeitgeber und Sanierungsberater halten an Filialschließungen und Personalabbau fest: Es droht die Schließung von einem Drittel der Filialen und der Abbau tausender Arbeitsplätze!

Der Abbau von Arbeitsplätzen in dieser Größenordnung bedeutet für tausende von Menschen und ihrer Familien tiefe Einschnitte beruflicher und finanzieller Art! Dabei handelt es sich um eine weitere Zumutung innerhalb kürzester Zeit. Denn bereits im Zuge der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof hatte ein umfangreicher Stellenabbau stattgefunden, und die Beschäftigten mussten damals infolge des Abschlusses eines Reformtarifvertrages Einschnitte in Gehalts- und Arbeitsbedingungen hinnehmen.

In Zeiten der Corona-Krise werden die vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Beschäftigten nur schwer einen anderen adäquaten Arbeitsplatz finden. Ihnen drohen Arbeitslosigkeit und Hartz IV! Der Vorstandsvorsitzende, der sich krankheitsbedingt seit März 2020 nicht mehr in der Zentrale hatte blicken lassen, und der nicht von Einschnitten infolge des Reformtarifvertrages betroffen war, darf dagegen mit einer millionenschweren Abfindung nach Hause gehen: Tausenden Menschen drohen Arbeitslosigkeit und Hartz IV, und der Vorsitzende, der Verantwortung für die schwierige Unternehmenslage schon vor Corona trägt, wird mit einer millionenschweren Abfindung aus seiner Verantwortung entlassen – eine solch krasse Ungleichbehandlung ist ein Unding!

Die Beschäftigten protestieren zu Recht gegen den Arbeitsplatzabbau. Wir als DHV erklären uns solidarisch mit den Beschäftigten und unterstützen sie bei ihrem Kampf um den Erhalt der Arbeitsplätze! Wir fordern den zurückgetretenen Vorstandsvorsitzenden Stephan Fanderl auf, seinen Teil der Verantwortung für die schon vor der Corona-Krise bestehende Schieflage des Unternehmens zu übernehmen und auf eine millionenschwere Abfindung zu verzichten!

Amtsgericht Essen bestellt DHV-Vertreter als Aufsichtsrat von Galeria Karstadt Kaufhof

Das Amtsgericht Essen hat als zuständiges Registergericht den DHV-Vertreter Olaf Kall als Mitglied des Aufsichtsrates der Galeria Karstadt Kaufhof bestellt. Es hat damit einem Antrag der Berufsgewerkschaft DHV stattgegeben.

Das Amtsgericht Essen hat in seinem Beschluss den Wahlerfolg der DHV bei der Galeria Kaufhof GmbH im Jahr 2017 als maßgeblichen Grund für die Bestellung des DHV-Vertreters anerkannt. Damals hatten in einer Urwahl 56,7 % der Beschäftigten für die DHV-Liste gestimmt. Die gerichtliche Entscheidung habe sich am hypothetischen Willen der Arbeitnehmerschaft zu orientieren, so dass der DHV ein Sitz im Aufsichtsrat des aus der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof neu geschaffenen Unternehmens zuzugestehen sei.

Die DHV begrüßt die gerichtliche Bestellung durch das Amtsgericht Essen als den einzig richtigen Beschluss zur Berücksichtigung des Aufsichtsratswahlergebnisses der Galeria Kaufhof GmbH aus dem Jahr 2017. Die DHV wird über ihr Aufsichtsratsmitglied kritisch und konstruktiv die für die Zukunft des Unternehmens entscheidenden Weichenstellungen in den nächsten Wochen und Monaten begleiten.

Amtsgericht Essen bestellt DHV-Vertreter als Aufsichtsrat von Galeria Karstadt Kaufhof

Das Amtsgericht Essen hat als zuständiges Registergericht den DHV-Vertreter Olaf Kall als Mitglied des Aufsichtsrates der Galeria Karstadt Kaufhof bestellt. Es hat damit einem Antrag der Berufsgewerkschaft DHV stattgegeben.

Das Amtsgericht Essen hat in seinem Beschluss den Wahlerfolg der DHV bei der Galeria Kaufhof GmbH im Jahr 2017 als maßgeblichen Grund für die Bestellung des DHV-Vertreters anerkannt. Damals hatten in einer Urwahl 56,7 % der Beschäftigten für die DHV-Liste gestimmt. Die gerichtliche Entscheidung habe sich am hypothetischen Willen der Arbeitnehmerschaft zu orientieren, so dass der DHV ein Sitz im Aufsichtsrat des aus der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof neu geschaffenen Unternehmens zuzugestehen sei.

Die DHV begrüßt die gerichtliche Bestellung durch das Amtsgericht Essen als den einzig richtigen Beschluss zur Berücksichtigung des Aufsichtsratswahlergebnisses der Galeria Kaufhof GmbH aus dem Jahr 2017. Die DHV wird über ihr Aufsichtsratsmitglied kritisch und konstruktiv die für die Zukunft des Unternehmens entscheidenden Weichenstellungen in den nächsten Wochen und Monaten begleiten.

Amtsgericht Essen bestellt DHV-Vertreter als Aufsichtsrat von Galeria Karstadt Kaufhof

Das Amtsgericht Essen hat als zuständiges Registergericht den DHV-Vertreter Olaf Kall als Mitglied des Aufsichtsrates der Galeria Karstadt Kaufhof bestellt. Es hat damit einem Antrag der Berufsgewerkschaft DHV stattgegeben.

Das Amtsgericht Essen hat in seinem Beschluss den Wahlerfolg der DHV bei der Galeria Kaufhof GmbH im Jahr 2017 als maßgeblichen Grund für die Bestellung des DHV-Vertreters anerkannt. Damals hatten in einer Urwahl 56,7 % der Beschäftigten für die DHV-Liste gestimmt. Die gerichtliche Entscheidung habe sich am hypothetischen Willen der Arbeitnehmerschaft zu orientieren, so dass der DHV ein Sitz im Aufsichtsrat des aus der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof neu geschaffenen Unternehmens zuzugestehen sei.

Die DHV begrüßt die gerichtliche Bestellung durch das Amtsgericht Essen als den einzig richtigen Beschluss zur Berücksichtigung des Aufsichtsratswahlergebnisses der Galeria Kaufhof GmbH aus dem Jahr 2017. Die DHV wird über ihr Aufsichtsratsmitglied kritisch und konstruktiv die für die Zukunft des Unternehmens entscheidenden Weichenstellungen in den nächsten Wochen und Monaten begleiten.

Corona Prämie bei der Kunzler GmbH

Gute Leistung unter besonderer Belastung verdient einen Ausgleich!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch während der Corona-Virus-Pandemie in Ihrem Arbeitseifer und Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen.

Angesichts des zusätzlichen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheits-maßnahmen war es nicht selbstverständlich, dass der Produktionsablauf so schnell an die neuen Bedingungen angepasst werden konnte. Daher war es nur folgerichtig, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den  Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH in den Genuss der Ausschüttung einer Corona-Sonderzahlung gekommen sind.

Bereits Ende April fanden die Betriebsparteien zusammen, um sich dieses Themas an-zunehmen. Der ausschließlich aus DHV-Mitgliedern bestehende Betriebsrat unter der Leitung von Coralie Schwarz, wurde in diesen Gesprächen durch DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel beraten. Der vertrauens- und respektvolle Umgang von Arbeitnehmervertretern und Geschäftsführung, der hier schon seit Jahren Gang und Gäbe ist, zeigte sich hier erneut und führte zu einer raschen, als auch soliden Übereinkunft.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen Bonus von 20,0% Ihres Brutto-Monatsgehalts. Bei diesem einmaligen Lohnplus muss es im Jahr 2020 aber nicht bleiben. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben vereinbart, neben ihren turnusgemäßen Tarifverhandlungen, auch über die Auszahlung einer zweiten Corona-Sonderzahlung, die Ende des Jahres ausgeschüttet werden könnte, zu verhandeln.

In diesem Abschluss zeigen sich erneut die positiven Ergebnisse, die aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Partnerschaft erreicht werden können. Die DHV steht Ihren Mitgliedern in schweren Zeiten treu zur Seite und ist auch in außergewöhnlichen Zeiten bereit, nach den besten möglichen Lösungen zu suchen.

Corona Prämie bei der Kunzler GmbH

Gute Leistung unter besonderer Belastung verdient einen Ausgleich!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch während der Corona-Virus-Pandemie in Ihrem Arbeitseifer und Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen.

Angesichts des zusätzlichen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheits-maßnahmen war es nicht selbstverständlich, dass der Produktionsablauf so schnell an die neuen Bedingungen angepasst werden konnte. Daher war es nur folgerichtig, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den  Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH in den Genuss der Ausschüttung einer Corona-Sonderzahlung gekommen sind.

Bereits Ende April fanden die Betriebsparteien zusammen, um sich dieses Themas an-zunehmen. Der ausschließlich aus DHV-Mitgliedern bestehende Betriebsrat unter der Leitung von Coralie Schwarz, wurde in diesen Gesprächen durch DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel beraten. Der vertrauens- und respektvolle Umgang von Arbeitnehmervertretern und Geschäftsführung, der hier schon seit Jahren Gang und Gäbe ist, zeigte sich hier erneut und führte zu einer raschen, als auch soliden Übereinkunft.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen Bonus von 20,0% Ihres Brutto-Monatsgehalts. Bei diesem einmaligen Lohnplus muss es im Jahr 2020 aber nicht bleiben. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben vereinbart, neben ihren turnusgemäßen Tarifverhandlungen, auch über die Auszahlung einer zweiten Corona-Sonderzahlung, die Ende des Jahres ausgeschüttet werden könnte, zu verhandeln.

In diesem Abschluss zeigen sich erneut die positiven Ergebnisse, die aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Partnerschaft erreicht werden können. Die DHV steht Ihren Mitgliedern in schweren Zeiten treu zur Seite und ist auch in außergewöhnlichen Zeiten bereit, nach den besten möglichen Lösungen zu suchen.

Corona Prämie bei der Kunzler GmbH

Gute Leistung unter besonderer Belastung verdient einen Ausgleich!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch während der Corona-Virus-Pandemie in Ihrem Arbeitseifer und Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen.

Angesichts des zusätzlichen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheits-maßnahmen war es nicht selbstverständlich, dass der Produktionsablauf so schnell an die neuen Bedingungen angepasst werden konnte. Daher war es nur folgerichtig, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den  Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH in den Genuss der Ausschüttung einer Corona-Sonderzahlung gekommen sind.

Bereits Ende April fanden die Betriebsparteien zusammen, um sich dieses Themas an-zunehmen. Der ausschließlich aus DHV-Mitgliedern bestehende Betriebsrat unter der Leitung von Coralie Schwarz, wurde in diesen Gesprächen durch DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel beraten. Der vertrauens- und respektvolle Umgang von Arbeitnehmervertretern und Geschäftsführung, der hier schon seit Jahren Gang und Gäbe ist, zeigte sich hier erneut und führte zu einer raschen, als auch soliden Übereinkunft.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen Bonus von 20,0% Ihres Brutto-Monatsgehalts. Bei diesem einmaligen Lohnplus muss es im Jahr 2020 aber nicht bleiben. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben vereinbart, neben ihren turnusgemäßen Tarifverhandlungen, auch über die Auszahlung einer zweiten Corona-Sonderzahlung, die Ende des Jahres ausgeschüttet werden könnte, zu verhandeln.

In diesem Abschluss zeigen sich erneut die positiven Ergebnisse, die aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Partnerschaft erreicht werden können. Die DHV steht Ihren Mitgliedern in schweren Zeiten treu zur Seite und ist auch in außergewöhnlichen Zeiten bereit, nach den besten möglichen Lösungen zu suchen.

Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik: Übernahme der Auszubildenen 2020 unter Corona – Jetzt!

Wir, die Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik der DHV, fordern alle Arbeitgeber im Handel dazu auf, Ihre Auszubildenen nach bestandener Prüfung, gerade unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, zu übernehmen.

Bieten Sie Sicherheit in unsicheren Zeiten! Denn gerade in unsicheren Zeiten sollten Sie auf Ihre Zukunft bauen und die Auszubildenen werden es sicherlich mit Loyalität, Vertrauen und Arbeitseifer Ihrem Unternehmen zurückgeben!

Wir fordern alle DHV-Mitglieder und Betriebsräte dazu auf, sich für die Übernahme der Auszubildenden stark zu machen. Wir weisen alle Mitglieder in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen darauf hin, dass Sie unbefristet übernommen werden sollten.

Wir wünschen allen Auszubildenden, die dieses Jahr Ihren Abschluss machen, viel Glück und Erfolg bei den Prüfungen.“

CGB sieht Ausbildungsabschlüsse der Azubis durch eingeschränkten Berufsschulunterricht gefährdet

Der CGB Landesverband Bremen sieht die Ausbildungsabschlüsse der Auszubildenden durch den eingeschränkten Berufsschulunterricht und den mehrwöchigen Corona bedingten Unterrichtsausfall gefährdet. Während die Teilnehmer der Mitte Juni bundesweit anstehenden schriftlichen IHK-Abschlussprüfungen durch die Verlegung der Prüfungstermine von April auf Juni zumindest Zeit hatten, sich ausgefallenen Unterrichtsstoff individuell anzueignen, gilt dies für den nächsten Prüfungsjahrgang nicht. Nach derzeitigem Stand werden die Winterprüfungen der IHK wie geplant am 24.11.2020 und 25.11.2020 sowie am 01.12.2020 und 02.12.2020 mit den schriftlichen Abschlussprüfungen starten. Für die Auszubildenden bedeutet dies, dass sie keinen zusätzlichen Zeitpuffer zur Prüfungsvorbereitung haben und damit Gefahr laufen, mit Wissenslücken aufgrund eingeschränkten und ausgefallenen Berufsschulunterrichts ihre Prüfung absolvieren zu müssen.

Der CGB Landesverband Bremen befürchtet daher für die Winterprüfung höhere Durchfallquoten und schlechtere Prüfungsergebnisse, wenn nicht baldmöglichst zum vollumfänglichen Präsenzunterricht in den Berufsschulen zurückgekehrt wird. Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und Mitglied des Berufsbildungsausschusses der IHK Bremen: „Die Berufsschulen mühen sich zwar redlich, den ausgefallenen und weiter eingeschränkten Präsenzunterricht durch Online-Unterricht und Arbeitsaufträge für die Berufsschüler auszugleichen. Dies gelingt aber nur bedingt, da nicht alle Schulen und Schüler über das notwendige Equipment für Online-Unterricht verfügen und nicht jeder Lehrer für Online-Unterricht qualifiziert ist. Online-Unterricht kann darüber hinaus den persönlichen Austausch mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrkräften nicht ersetzen.“

Bei weiterhin eingeschränktem Berufsschulunterricht sieht der CGB Landesverband Bremen weiterhin Gefahren für den Ausbildungsstellenmarkt. Nach dem Gesetz sind allein die Ausbildungsbetriebe für die Vermittlung aller ausbildungsrelevanten Ausbildungsinhalte verantwortlich. Die Betriebe verlassen sich allerdings darauf, dass auch die Berufsschulen ihren Part an der Vermittlung der ausbildungsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten erfüllen. Ist dies nicht gewährleistet, steht zu befürchten, dass insbesondere kleinere und mittlere Betriebe vom Abschluss neuer Ausbildungsverhältnisse Abstand nehmen.

Peter Rudolph: „Wir können uns freuen, dass bei der IHK für Bremen und Bremerhaven trotz der Corona bedingten einsetzenden wirtschaftlichen Rezession die Zahl der zum neuen Ausbildungsjahr abgeschlossenen Ausbildungsverträge bislang nur um 9,4 Prozent zurückgegangen ist. Die kammerzugehörigen Betriebe sind sich trotz der Coronakrise ihrer Verantwortung für die Sicherung ausreichenden und qualifizierten Berufsnachwuchses bewusst. Gleiches erwarten wir von der Politik und den Schulbehörden. Wir können es uns nicht leisten, zusätzliche Ausbildungsplätze durch eingeschränkten Berufsschulunterricht zu verlieren.Spätestens mit dem Ende der Sommerferien sollten die Einschränkungen des Berufsschulunterrichts daher ein Ende finden.“