Gehaltstarifverhandlungen Privates Versicherungsgewerbe: DHV fordert 7 % in zwei Stufen

Die DHV hat den Gehaltstarifvertrag fristgemäß zum 31.08.2019 gekündigt. Für die am 19.09.2019 in Wuppertal beginnenden Gehaltstarifverhandlungen hat die DHV-Tarifkommission folgende Forderungen beschlossen:

Gehalt: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
Wir wollen für die Beschäftigten der privaten Versicherungen eine Gehaltserhöhung erreichen, die ihre engagierte Leistung angemessen honoriert und die Ihnen ein deutliches, über der Inflationsrate liegendes Gehaltsplus bringt!

Inflationssicherungsklausel
Die Inflationsrisiken müssen bei einem länger laufenden Gehaltstarifvertrag berücksichtigt werden. Deshalb eine innovative Forderung der DHV-Tarifkommission:
Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.

Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
Die unterste Stufe der Gehaltsgruppe A liegt mit ihrem Stundenlohn von 10,19 € nur wenig über dem Mindestlohn von 9,19 € und deutlich unterhalb eines in der Politik diskutierten Mindestlohns von 12,00 €. Das private Versicherungsgewerbe ist aber keine Niedriglohnbranche! Mit der geforderten Bandbreite von 1.944 € (A 1. Stufe = Stundenlohn 12,00 €) bis zu 2.306 € (B 3. Stufe) wäre ein erster Schritt hin zu einer deutlichen Abgrenzung zum Niedriglohnsektor getan.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen: 70 € und 50 €
Eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, damit die Versicherungen weiterhin als Arbeitgeber für junge Menschen attraktiv bleiben.

Freistellung von bis zu 5 Tagen zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt gewinnt die Aus- und Weiterbildung eine immer größere Bedeutung. Eine Freistellung zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse ist ein geeignetes Instrument zur Förderung der Beschäftigten.

Regelungen für Sabbaticals und Pflegezeitmodelle
Die Vereinbarung von Beruf und Privatleben ist ein immer größeres Anliegen – nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vereinbarungen zu diesen Themenbereichen sind ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Attraktivität der Versicherungsunternehmen als Arbeitgeber!

Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
Die Altersteilzeit ist ein bewährtes Modell für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb fordern wir die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens!

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021

Nach einem zweitägigen Verhandlungsmarathon einigten sich DHV- und AVR auf einen umfassenden Tarifabschluss:

  • Gehaltserhöhungen:  3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: 50 € zum 01.01.2020 und 50 € zum 01.04.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhungen in freie Tage: 6,5 Tage in 2020 und 9 Tage in 2021
  • Neu: Anspruch für junge Beschäftigte auf ein zweimonatiges Sabbatical in einem Zeitraum von 3 Jahren nach ihrer Ausbildung
  • Dauerhafte Entfristung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Gesundheitsprävention in Höhe von einem halben Tag pro Jahr
  • Neu: Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die erstmalige Aufnahme eines Elternteils in eine stationäre Pflege in Höhe von 2 Tagen
    Anspruch Auf Arbeitsbefreiung zur Einschulung des Kindes
  • Neufassung des Langzeitkontentarifvertrages Neu: Anspruch auf ein Langzeitarbeitskonto für Beschäftigte in Banken ab 200 MAK ab 01.09.2020
  • Unbefristete Verlängerung des Anspruchs auf einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Verlängerung der Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Beschäftigte, die höchstens 3 Jahre von der Regelaltersrente entfernt sind.
    Neu: Erweiterung des Anspruchs von 4 Stunden auf 8 Stunden die Woche mit Teillohnausgleich
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Neu: Vereinbarung einer neuen Vergütungsordnung für Neueinstellungen ab dem 01.01.2020. Für Bestandsbeschäftigte gilt weiterhin das alte Vergütungssystem – eine umfangreiche Besitzstandswahrung ist vereinbart.
  • Neu: Möglichkeit der Samstagsarbeit in Kundendialogcentern auf freiwilliger, individueller Basis mit einem Zuschlag für jede geleistete Stunde in Höhe von 25 %
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.03.2022

Der Abschluss ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, der im September 2018 mit ersten vorbereitenden Tarifgesprächen gestartet wurde. Insbesondere mit der ersten Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % konnten wir dem ein AVR deutliches Zugeständnis abringen – und das angesichts der sich verschärfenden Niedrigzinsphase und einer sich deutlich verschlechternden Konjunktur! Mit der Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage wird die Regelung aus dem Abschluss 2016, die auf sehr positive Resonanz der Beschäftigten gestoßen war, fortgeschrieben.

Mit der neuen Vergütungsordnung leisten DHV und AVR einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages. Nach Abstimmung der komplexen Einzelheiten dieses Verhandlungsteils werden wir ausführlich informieren. Wichtig ist aber die Botschaft, dass für Bestandsbeschäftigte weiterhin die alte Vergütungssystematik gilt!

Ein Zugeständnis machen mussten wir mit der Vereinbarung der Herausnahme von Beschäftigten aus dem Tarifvertrag, die mehr als 20 % des Endgehalts der höchsten Stufe verdienen. Dieses Zugeständnis halten wir aber vor dem Hintergrund vertretbar, dass für die betroffenen Bestandsbeschäftigten in der Regel individualvertraglich auf den Flächentarifvertrag Bezug genommen wird.

Zusammen mit den weiteren Regelungen stellt der Tarifabschluss ein attraktives Gesamtpaket für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken dar.

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021

Nach einem zweitägigen Verhandlungsmarathon einigten sich DHV- und AVR auf einen umfassenden Tarifabschluss:

  • Gehaltserhöhungen:  3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: 50 € zum 01.01.2020 und 50 € zum 01.04.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhungen in freie Tage: 6,5 Tage in 2020 und 9 Tage in 2021
  • Neu: Anspruch für junge Beschäftigte auf ein zweimonatiges Sabbatical in einem Zeitraum von 3 Jahren nach ihrer Ausbildung
  • Dauerhafte Entfristung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Gesundheitsprävention in Höhe von einem halben Tag pro Jahr
  • Neu: Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die erstmalige Aufnahme eines Elternteils in eine stationäre Pflege in Höhe von 2 Tagen
    Anspruch Auf Arbeitsbefreiung zur Einschulung des Kindes
  • Neufassung des Langzeitkontentarifvertrages Neu: Anspruch auf ein Langzeitarbeitskonto für Beschäftigte in Banken ab 200 MAK ab 01.09.2020
  • Unbefristete Verlängerung des Anspruchs auf einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Verlängerung der Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Beschäftigte, die höchstens 3 Jahre von der Regelaltersrente entfernt sind.
    Neu: Erweiterung des Anspruchs von 4 Stunden auf 8 Stunden die Woche mit Teillohnausgleich
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Neu: Vereinbarung einer neuen Vergütungsordnung für Neueinstellungen ab dem 01.01.2020. Für Bestandsbeschäftigte gilt weiterhin das alte Vergütungssystem – eine umfangreiche Besitzstandswahrung ist vereinbart.
  • Neu: Möglichkeit der Samstagsarbeit in Kundendialogcentern auf freiwilliger, individueller Basis mit einem Zuschlag für jede geleistete Stunde in Höhe von 25 %
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.03.2022

Der Abschluss ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, der im September 2018 mit ersten vorbereitenden Tarifgesprächen gestartet wurde. Insbesondere mit der ersten Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % konnten wir dem ein AVR deutliches Zugeständnis abringen – und das angesichts der sich verschärfenden Niedrigzinsphase und einer sich deutlich verschlechternden Konjunktur! Mit der Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage wird die Regelung aus dem Abschluss 2016, die auf sehr positive Resonanz der Beschäftigten gestoßen war, fortgeschrieben.

Mit der neuen Vergütungsordnung leisten DHV und AVR einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages. Nach Abstimmung der komplexen Einzelheiten dieses Verhandlungsteils werden wir ausführlich informieren. Wichtig ist aber die Botschaft, dass für Bestandsbeschäftigte weiterhin die alte Vergütungssystematik gilt!

Ein Zugeständnis machen mussten wir mit der Vereinbarung der Herausnahme von Beschäftigten aus dem Tarifvertrag, die mehr als 20 % des Endgehalts der höchsten Stufe verdienen. Dieses Zugeständnis halten wir aber vor dem Hintergrund vertretbar, dass für die betroffenen Bestandsbeschäftigten in der Regel individualvertraglich auf den Flächentarifvertrag Bezug genommen wird.

Zusammen mit den weiteren Regelungen stellt der Tarifabschluss ein attraktives Gesamtpaket für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken dar.

Tarifvertrag zur Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (03/2019) nachgezeichnet

Durch unsere Nachfragen (wir berichteten in der DHV Information 07/2019) und die entsprechenden Antworten des Arbeitgebers konnten diverse Auslegungsfragen und Lücken geschlossen werden, die Mitgliedern der DHV Tarifkommission aufgefallen sind. Die DHV ist nach der Beantwortung der Fragen durch den Vorstand der DAK-Gesundheit jetzt besser in der Lage, die DHV-Mitglieder zu beraten und ggf. auch Rechtsschutz zu gewähren.

Die DHV Tarifkommission hat nach ordentlicher Prüfung des Tarifvertrages in Verbindung mit den Antworten des Arbeitgebers dem DHV Hauptvorstand empfohlen, den Tarifvertrag zu unterschreiben. Das von der DHV unterschriebene Exemplar sollte der DAK-Gesundheit zwischenzeitlich vorliegen.

Wie geht es nun weiter?
Die noch aktuelle Zeitplanung der DAK-Gesundheit sieht vor, dass bis September 2019 für alle Mitarbeitenden der Zentrale deren Einsatzmöglichkeit nach diesem Tarifvertrag sowie nach Anlage 12 DAK-G TV geprüft werden sollen. Im Anschluss daran soll mit allen Mitarbeitenden das jeweils konkrete Beschäftigungsangebot besprochen werden. Diese zweite Phase, mit den Gesprächen, soll bis Oktober 2019 abgeschlossen sein.

Sollten Sie nach dem Gespräch zu Ihrem Beschäftigungsangebot Fragen haben, wenden Sie sich gern an die DHV-Vertreter im Personalrat der Zentrale, im Hauptpersonalrat oder an die Vertrauensleute der DHV.

DHV-Mitglieder erhalten dann zusätzlich Rechtsberatung und im Bedarfsfall auch Rechtsschutz.

Tarifvertrag zur Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (03/2019) nachgezeichnet

Durch unsere Nachfragen (wir berichteten in der DHV Information 07/2019) und die entsprechenden Antworten des Arbeitgebers konnten diverse Auslegungsfragen und Lücken geschlossen werden, die Mitgliedern der DHV Tarifkommission aufgefallen sind. Die DHV ist nach der Beantwortung der Fragen durch den Vorstand der DAK-Gesundheit jetzt besser in der Lage, die DHV-Mitglieder zu beraten und ggf. auch Rechtsschutz zu gewähren.

Die DHV Tarifkommission hat nach ordentlicher Prüfung des Tarifvertrages in Verbindung mit den Antworten des Arbeitgebers dem DHV Hauptvorstand empfohlen, den Tarifvertrag zu unterschreiben. Das von der DHV unterschriebene Exemplar sollte der DAK-Gesundheit zwischenzeitlich vorliegen.

Wie geht es nun weiter?
Die noch aktuelle Zeitplanung der DAK-Gesundheit sieht vor, dass bis September 2019 für alle Mitarbeitenden der Zentrale deren Einsatzmöglichkeit nach diesem Tarifvertrag sowie nach Anlage 12 DAK-G TV geprüft werden sollen. Im Anschluss daran soll mit allen Mitarbeitenden das jeweils konkrete Beschäftigungsangebot besprochen werden. Diese zweite Phase, mit den Gesprächen, soll bis Oktober 2019 abgeschlossen sein.

Sollten Sie nach dem Gespräch zu Ihrem Beschäftigungsangebot Fragen haben, wenden Sie sich gern an die DHV-Vertreter im Personalrat der Zentrale, im Hauptpersonalrat oder an die Vertrauensleute der DHV.

DHV-Mitglieder erhalten dann zusätzlich Rechtsberatung und im Bedarfsfall auch Rechtsschutz.

Tarifabschluss im baden-württembergischen Groß- und Außenhandel

Im baden-württembergischen Groß- und Außenhandel wurde ein neuer Tarifabschluss getätigt.

Diesem vorausgegangen war der Tarifabschluss in Nordrhein-Westfalen. Dieser Abschluss diente auch als Grundlage für das nun vorliegende Ergebnis in Baden-Württemberg.

Der Abschluss für den baden-württembergischen Groß- und Außenhandel sieht vor:

 

     ab 1. Juni 2019 eine Anhebung der Löhne und Gehälter um 3,0 %

     • ab 1. Mai 2020 eine Anhebung der Löhne und Gehälter um weitere 1,9 %

    • ab 01. September 2019 und dem 01. September 2020 eine Anhebung der Azubi-Vergütungen um jeweils 70 €

     • Laufzeit 24 Monate, erstmals kündbar zum 31. März 2021

     • für den Monat Juni 2019 hat eine Korrekturabrechnung zu erfolgen

Tarifiert wurden somit wie in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2019 2 Nullmonate und im Jahre 2020 ein Nullmonat.

Die ab dem 01. Juni 2019 geltenden Tariftabellen sowie die neuen Tarifverträge werden unseren Mitgliedern nach Abschluss der redaktionellen Arbeiten zugesandt.

Nachzeichnung des TV zur sozialverträglichen Begleitung der personalwirtschaftlichen Maßnahmen in Folge der Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (Nr. 03/2019) ???

Unbestritten enthält der Tarifvertrag Besserstellungen gegenüber der Anlage 12 DAK-TV. Dieses betrifft vor allem 

  • Die Besitzstandsregelung bei Versetzungen in die Fläche (inkl. neuer Dienststellen).
  • Die Einrichtung der Unterstützungseinheit in der Zentrale.
  • Den Besitzstand während des Einsatzes in der Unterstützungseinheit.

Er wirft aber auch vielen Fragen auf:

Sozialauswahl

  • Welche Vergütungsgruppe ist bei der Vergleichbarkeit anzusetzen, die gegenwärtig gezahlte oder die maximal mögliche auf der aktuellen Stelle?
  • Ab wann gilt das derzeitige Tätigkeitsfeld als verfestigt, langjährig, dauerhaft?
  • Müssen die besonderen Berufsgruppen, die zusätzlich aus der Sozialauswahl herausgenommen werden können, auch in diesem Tätigkeitsfeld tätig sein?

Gültigkeit der Anlage 12

  • Fallen die Mitarbeitenden, die einen Einsatz in der Unterstützungseinheit (d.h. ohne Stelle) erhalten, unter die Anlage 12, bis ihnen eine dauerhafte Stelle zugewiesen werden konnte?
  • Fallen diese Mitarbeitenden so lange unter die Anlage 12, bis sie eine mit der bisherigen Stelle gleichwertige oder höherwertige Stelle erhalten haben?

Besitzstand

  • Gilt der Besitzstand auch für Umsetzungen auf niedriger bewertete Tätigkeiten in der Zentrale?
  • Gilt der Besitzstand auch dann, wenn man über den „Umweg“ der Unterstützungseinheit auf eine niedriger bewertete Stelle gesetzt wird (Analog DVB ProDAK Stichwort: „adäquat eingesetzt“)?

Verlagerung von Stellen

  • Der Tarifvertrag sieht Sonderregelungen für Mitarbeitende der Zentrale in Außenstellen vor. Gelten diese Analog für Mitarbeitende der Zentrale in Hamburg, deren Stellen in weit entfernte Dienststellen in der Fläche oder Außenstellen der Zentrale verlagert werden?
     

Die DHV hat die DAK-Gesundheit aufgefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Erst nach Beantwortung der Fragen wird die DHV-Tarifkommission darüber entscheiden, ob der Tarifvertrag 03/2019 insgesamt eine Besserstellung gegenüber der Anlage 12 darstellt und der DHV ggf. eine Nachzeichnung empfehlen

Nachzeichnung des TV zur sozialverträglichen Begleitung der personalwirtschaftlichen Maßnahmen in Folge der Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (Nr. 03/2019) ???

Unbestritten enthält der Tarifvertrag Besserstellungen gegenüber der Anlage 12 DAK-TV. Dieses betrifft vor allem 

  • Die Besitzstandsregelung bei Versetzungen in die Fläche (inkl. neuer Dienststellen).
  • Die Einrichtung der Unterstützungseinheit in der Zentrale.
  • Den Besitzstand während des Einsatzes in der Unterstützungseinheit.

Er wirft aber auch vielen Fragen auf:

Sozialauswahl

  • Welche Vergütungsgruppe ist bei der Vergleichbarkeit anzusetzen, die gegenwärtig gezahlte oder die maximal mögliche auf der aktuellen Stelle?
  • Ab wann gilt das derzeitige Tätigkeitsfeld als verfestigt, langjährig, dauerhaft?
  • Müssen die besonderen Berufsgruppen, die zusätzlich aus der Sozialauswahl herausgenommen werden können, auch in diesem Tätigkeitsfeld tätig sein?

Gültigkeit der Anlage 12

  • Fallen die Mitarbeitenden, die einen Einsatz in der Unterstützungseinheit (d.h. ohne Stelle) erhalten, unter die Anlage 12, bis ihnen eine dauerhafte Stelle zugewiesen werden konnte?
  • Fallen diese Mitarbeitenden so lange unter die Anlage 12, bis sie eine mit der bisherigen Stelle gleichwertige oder höherwertige Stelle erhalten haben?

Besitzstand

  • Gilt der Besitzstand auch für Umsetzungen auf niedriger bewertete Tätigkeiten in der Zentrale?
  • Gilt der Besitzstand auch dann, wenn man über den „Umweg“ der Unterstützungseinheit auf eine niedriger bewertete Stelle gesetzt wird (Analog DVB ProDAK Stichwort: „adäquat eingesetzt“)?

Verlagerung von Stellen

  • Der Tarifvertrag sieht Sonderregelungen für Mitarbeitende der Zentrale in Außenstellen vor. Gelten diese Analog für Mitarbeitende der Zentrale in Hamburg, deren Stellen in weit entfernte Dienststellen in der Fläche oder Außenstellen der Zentrale verlagert werden?
     

Die DHV hat die DAK-Gesundheit aufgefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Erst nach Beantwortung der Fragen wird die DHV-Tarifkommission darüber entscheiden, ob der Tarifvertrag 03/2019 insgesamt eine Besserstellung gegenüber der Anlage 12 darstellt und der DHV ggf. eine Nachzeichnung empfehlen

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Gehaltstarifabschluss nach zähem Ringen erreicht – DHV setzt sich mit Forderung nach Gesundheitsprävention durch!

04.07.2019

Nach einem zähen Ringen einigten wir uns in der Nacht der 5. Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss:

  • Laufzeit: 29 Monate (bis Juni 2021)
  • Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.09.2019 und 2,0 % ab 01.11.2020
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 60 € ab 01.09.2019
  • Anspruch auf bezahlte Freistellung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum bis zum 31.12.2021
  • Verlängerung der Langzeitkontenregelung und der 31 Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung bis zum 31.12.2021
  • Vereinbarung eines jährlichen Qualifizierungsgesprächs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Ziel der Prüfung des Qualifizierungsbedarfs und der Vereinbarung zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Regelung für die Übernahme von Ausgebildeten

Als Gesamtpaket ist der Kompromiss für uns vertretbar. Positiv zu bewerten sind vor allem die Höhe der zweiten Gehaltserhöhungsstufe mit 2,0 % und die Vereinbarung des Anspruchs auf bezahlte Freistellung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Mit dem erreichten Freistellungsanspruch haben wir unsere Forderung nach einem freien Tag für die Inanspruchnahme von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen durchgesetzt! Dieser Bestandteil des Gesamtpakets ist ein wichtiger Baustein zur Förderung der Gesunderhaltung der Beschäftigten.

Auch mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens und der Vereinbarung eines Qualifizierungsgesprächs sind die Arbeitgeber auf das DHV-Forderungspaket eingegangen. Positiv ist insbesondere zudem die Regelung zur Azubi-Übernahme.

Dagegen hatten wir uns insbesondere eine höhere erste Gehaltserhöhungsstufe, einen Ausgleich für die sieben Leermonate sowie eine zweite Erhöhungsstufe bei den Auszubildendenvergütungen gewünscht. Ein Zugeständnis mussten wir den Arbeitgebern bei der Verlängerung des Ausgleichszeitraums bei abweichenden Arbeitszeitregelungen von 6 auf 12 Monate machen. Aber letztendlich erreichten die Verhandlungen in den Nachtstunden eine rote Linie. Die Alternative wäre ein endgültiges Scheitern der Verhandlungen gewesen!

Bis zuletzt hatten wir für eine Öffnungsklausel zur Absenkung der Arbeitszeit und für eine Inflationssicherungsklausel gekämpft. Diese beiden Forderungen, die nur wir in die Verhandlungen eingebracht hatten, werden wir auch in zukünftigen Runden auf unserer Agenda haben!

Die Verhandlungen gehen weiter! Denn weitere Bestandteile des Gesamtpakets sind Verhandlungsverpflichtungen für die Reform des Tarif-Entgeltsystems, für einen Ausbildungstarifvertrag und für einen Tarifvertrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

Wir möchten uns bei allen unseren Mitgliedern bedanken, die uns bei der Durchführung von Protest- und Warnstreikaktionen unterstützt hatten! Unser Einsatz für Ihre Interessen geht weiter – Ihre Unterstützung der DHV ist deshalb auch in Ihrem Sinne!