Tarifgemeinschaft des DRK Landesverbandes Thüringen Erfolgreicher Tarifabschluss

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nach einem langen und intensiven Verhandlungsprozess zwischen der DHV Tarifkommission und Vertretern der DRK Tarifgemeinschaft, konnte am 14. März 2018 ein neuer und modernisierter Mantel- und Entgelttarifvertrag mit zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen werden. Durch einen Mitgliederentscheid wurde dem vorliegende Verhandlungsergebnis vorher mit großer Mehrheit zugestimmt.

Hier die wichtigsten Eckpunkte des neuen Vertrages:

•  Einführung einer neuen Entgeltstruktur und damit verbunden eine deutliche Steigerung der Entgelte 
•  Erweiterung der Entgelttabelle auf die Stufen sieben und acht, hiervon profitieren besonders die langjährig Beschäftigten
•  Steigerung der Vergütungen für Auszubildende
•  Reduzierung der Arbeitszeitausweitung im Rettungsdienst um bis zu 50% und Einführung eines Pauschalzuschlags für Arbeitsbereitschaft
•  Einführung eine Besitzstandsregel für Rettungsassistenten
•  Höherer Zuschlag für Mehrschichtarbeit und bessere Regeln für Schichturlaub
•  Verbesserte Urlaubsanspruchsregeln
•  Erhöhung der Funktionszulagen
•  Festschreibung von Jubiläumszuwendungen

Damit konnten die DHV viele ihrer Forderungen durchsetzen und eine gute Basis für die weitere Entwicklung des Tarifvertrages schaffen. Dank gilt besonders der Unterstützung durch unsere Mitglieder und der Arbeit der Tarifkommission. 
Werden Sie Mitglied der DHV – es lohnt sich!

 

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::pdf_neuigkeiten::::/pdf_neuigkeiten::

Tarifgemeinschaft des DRK Landesverbandes Thüringen Erfolgreicher Tarifabschluss

nach einem langen und intensiven Verhandlungsprozess zwischen der DHV Tarifkommission und Vertretern der DRK Tarifgemeinschaft, konnte am 14. März 2018 ein neuer und modernisierter Mantel- und Entgelttarifvertrag mit zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen werden. Durch einen Mitgliederentscheid wurde dem vorliegende Verhandlungsergebnis vorher mit großer Mehrheit zugestimmt.

Hier die wichtigsten Eckpunkte des neuen Vertrages:

•  Einführung einer neuen Entgeltstruktur und damit verbunden eine deutliche Steigerung der Entgelte 
•  Erweiterung der Entgelttabelle auf die Stufen sieben und acht, hiervon profitieren besonders die langjährig Beschäftigten
•  Steigerung der Vergütungen für Auszubildende
•  Reduzierung der Arbeitszeitausweitung im Rettungsdienst um bis zu 50% und Einführung eines Pauschalzuschlags für Arbeitsbereitschaft
•  Einführung eine Besitzstandsregel für Rettungsassistenten
•  Höherer Zuschlag für Mehrschichtarbeit und bessere Regeln für Schichturlaub
•  Verbesserte Urlaubsanspruchsregeln
•  Erhöhung der Funktionszulagen
•  Festschreibung von Jubiläumszuwendungen

Damit konnten die DHV viele ihrer Forderungen durchsetzen und eine gute Basis für die weitere Entwicklung des Tarifvertrages schaffen. Dank gilt besonders der Unterstützung durch unsere Mitglieder und der Arbeit der Tarifkommission. 
Werden Sie Mitglied der DHV – es lohnt sich!

Tarifgemeinschaft des DRK Landesverbandes Thüringen Erfolgreicher Tarifabschluss

nach einem langen und intensiven Verhandlungsprozess zwischen der DHV Tarifkommission und Vertretern der DRK Tarifgemeinschaft, konnte am 14. März 2018 ein neuer und modernisierter Mantel- und Entgelttarifvertrag mit zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen werden. Durch einen Mitgliederentscheid wurde dem vorliegende Verhandlungsergebnis vorher mit großer Mehrheit zugestimmt.

Hier die wichtigsten Eckpunkte des neuen Vertrages:

•  Einführung einer neuen Entgeltstruktur und damit verbunden eine deutliche Steigerung der Entgelte
•  Erweiterung der Entgelttabelle auf die Stufen sieben und acht, hiervon profitieren besonders die langjährig Beschäftigten
•  Steigerung der Vergütungen für Auszubildende
•  Reduzierung der Arbeitszeitausweitung im Rettungsdienst um bis zu 50% und Einführung eines Pauschalzuschlags für Arbeitsbereitschaft
•  Einführung eine Besitzstandsregel für Rettungsassistenten
•  Höherer Zuschlag für Mehrschichtarbeit und bessere Regeln für Schichturlaub
•  Verbesserte Urlaubsanspruchsregeln
•  Erhöhung der Funktionszulagen
•  Festschreibung von Jubiläumszuwendungen

Damit konnten die DHV viele ihrer Forderungen durchsetzen und eine gute Basis für die weitere Entwicklung des Tarifvertrages schaffen. Dank gilt besonders der Unterstützung durch unsere Mitglieder und der Arbeit der Tarifkommission.
Werden Sie Mitglied der DHV – es lohnt sich!

Aufbaukurs für Azubis der ersten Ausbildungsabschnitte nach Absolvierung der Grundstufe

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Am 8.März 2018 startete in der Berufsschule GAV, Gesamtschule für Großhandel, Aussenhandel und Verkehr, in Bremen Walle unser Aufbaukurs im Fach Rechnungswesen. An diesem Kurs nehmen 23 Azubis folgender Sparten teil: Kauffrau/-mann für Büromanagement, Groß-/Aussenhändler, Spediteure und Industriekaufleute.

Der Kurs umfasst fünf Abende à 3 Zeitstunden und wird geleitet von unserem Dipl.-Handelslehrer B. Ehlers. Er richtet sich in erster Linie an Azubis, die das zweite Lehrjahr noch nicht absolviert haben und umfasst folgende Fächer: Buchführung/Buchung nach Geschäftsfällen und Belegen/Personalkosten und deren Buchung/Buchung im Anlagebereich und u.a. Methoden der Zinsberechnung sowie Währungsrechnen.

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Vion Crailsheim Einigung in 3. Runde – Manteltarifvertrag abgeschlossen

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Am 13.03.2018 fand die 3. Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen in Crailsheim statt. In diesem 3. Termin konnte eine Einigung zum Abschluss des Manteltarifvertrags nach hartem Ringen erzielt werden. Der Manteltarifvertrag (MTV) regelt grundsätzliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Folgendes wurde vereinbart:

01. Juni 2018 in Krafttreten des neuen Manteltarifvertrages

– Zuschläge für Nachtarbeitet von 22 bis 6h in Höhe von +25%
– Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen von 0h bis 20h und gesetzlichen Feiertagen in Höhe von +75%
– Sonderurlaube bei z.B. Umzug, Geburt, Hochzeit, Tod
– Entgeltzuschuss bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung von bis zu 10 Wochen
– Sterbegeld in Falle des Todes von bis zu 3 Monatsentgelten
– Urlaubsgeld pauschal 450,00€ 
– Jahressonderzahlung in Höhe von bis zu 110% (ab 2019) und für 2018 garantiert in Höhe von 80%
– Rationalisierungsschutz

Weiter setzte die DHV-Verhandlungskommission durch:
01. April 2018 noch vor Einführung des neuen Entgelttarifvertrages die Steigerung der Entgelte um 1,8%.
Weiter erhält jeder Mitarbeiter mit dem Mai-Gehalt eine steuerfreie Erholungsbeihilfe in Höhe von 100,00€. 
DHV Mitglieder erhalten bei Nachweis ihrer Mitgliedschaft bis zum 14. Mai die steuerfreie Erholungsbeihilfe in Höhe von 150,00€ (Mitglieder erhalten eine Bescheinigung per Post).
Sobald die redaktionellen Arbeiten abgeschlossen sind erhalten DHV-Mitglieder eine gedruckte Version des Manteltarifvertrags per Post zugesandt.
Mit Abschluss des Manteltarifvertrages ist ein großer Schritt getan. Als nächstes erfolgen die Verhandlungen zu einem Entgeltrahmentarifvertrag.
Die 1. Runde der Verhandlungen für den Entgeltrahmentarifvertrag wird am 07. Mai 2018 stattfinden. 
Auch in dieser 3. Runde engagierten sich für Sie Ihre Kollegen Holzmann, Kugler, Offenhäußer und Lorenz als Mitglieder der Verhandlungskommission.

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Vion Crailsheim Einigung in 3. Runde – Manteltarifvertrag abgeschlossen

Am 13.03.2018 fand die 3. Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen in Crailsheim statt. In diesem 3. Termin konnte eine Einigung zum Abschluss des Manteltarifvertrags nach hartem Ringen erzielt werden. Der Manteltarifvertrag (MTV) regelt grundsätzliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Folgendes wurde vereinbart:

01. Juni 2018 in Krafttreten des neuen Manteltarifvertrages

– Zuschläge für Nachtarbeitet von 22 bis 6h in Höhe von +25%
– Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen von 0h bis 20h und gesetzlichen Feiertagen in Höhe von +75%
– Sonderurlaube bei z.B. Umzug, Geburt, Hochzeit, Tod
– Entgeltzuschuss bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung von bis zu 10 Wochen
– Sterbegeld in Falle des Todes von bis zu 3 Monatsentgelten
– Urlaubsgeld pauschal 450,00€
– Jahressonderzahlung in Höhe von bis zu 110% (ab 2019) und für 2018 garantiert in Höhe von 80%
– Rationalisierungsschutz

Weiter setzte die DHV-Verhandlungskommission durch:
01. April 2018 noch vor Einführung des neuen Entgelttarifvertrages die Steigerung der Entgelte um 1,8%.
Weiter erhält jeder Mitarbeiter mit dem Mai-Gehalt eine steuerfreie Erholungsbeihilfe in Höhe von 100,00€.
DHV Mitglieder erhalten bei Nachweis ihrer Mitgliedschaft bis zum 14. Mai die steuerfreie Erholungsbeihilfe in Höhe von 150,00€ (Mitglieder erhalten eine Bescheinigung per Post).
Sobald die redaktionellen Arbeiten abgeschlossen sind erhalten DHV-Mitglieder eine gedruckte Version des Manteltarifvertrags per Post zugesandt.
Mit Abschluss des Manteltarifvertrages ist ein großer Schritt getan. Als nächstes erfolgen die Verhandlungen zu einem Entgeltrahmentarifvertrag.
Die 1. Runde der Verhandlungen für den Entgeltrahmentarifvertrag wird am 07. Mai 2018 stattfinden.
Auch in dieser 3. Runde engagierten sich für Sie Ihre Kollegen Holzmann, Kugler, Offenhäußer und Lorenz als Mitglieder der Verhandlungskommission.

BARMER Tarifabschluss unter Erklärungsvorbehalt

DHV und BARMER haben sich am 02.03.2018 auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

• Erhöhung der Gehälter einschließlich der Aufrückungszulagen:
  2,5 % zum 01.02.2018
  2,0 % zum 01.04.2019
• Erhöhung der Rufbereitschaftsvergütung entsprechend der Gehaltserhöhungen
• Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 60 € ab dem 01.02.2018
• Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2019 (23 Monate)

Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 23.03.2018.

Die DHV-Verhandlungskommission hat diesem Kompromiss mit Bauchschmerzen zugestimmt. Das Ziel einer Gehaltserhöhung mit einer 3 vor dem Komma konnte nicht erreicht werden. Auch war die Arbeitgeberseite nicht bereit, der DHV-Forderung nach einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder zu entsprechen.

Dennoch ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Verhandlungskommission akzeptabel. Die Gehaltserhöhung für 2018 liegt über der für Deutschland prognostizierten Inflationsrate von 1,5 %. Der Abschluss beschert den Beschäftigten der BARMER damit einen deutlichen Reallohnzuwachs. Auch die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 2,0 % ist durchaus im Bereich des Akzeptablen. Die Chancen auf einen Reallohnzuwachs auch in 2019 sind durchaus gegeben.

Erfreulich ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in Höhe von 60 €.bedeuten in Prozente umgerechnet Erhöhungen von:
    1. Ausbildungsjahr etwa 6,3 %
    2. Ausbildungsjahr etwa 5,8 %
    3. Ausbildungsjahr etwa 5,4 %

Mit diesem Abschluss steigert die BARMER ihre Attraktivität für Auszubildende, das ist eine wichtige Voraussetzung im Kampf um die immer weniger werdende Anzahl von jungen Fachkräften.

BARMER Tarifabschluss unter Erklärungsvorbehalt

DHV und BARMER haben sich am 02.03.2018 auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

• Erhöhung der Gehälter einschließlich der Aufrückungszulagen:
  2,5 % zum 01.02.2018
  2,0 % zum 01.04.2019
• Erhöhung der Rufbereitschaftsvergütung entsprechend der Gehaltserhöhungen
• Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 60 € ab dem 01.02.2018
• Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2019 (23 Monate)

Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 23.03.2018.

Die DHV-Verhandlungskommission hat diesem Kompromiss mit Bauchschmerzen zugestimmt. Das Ziel einer Gehaltserhöhung mit einer 3 vor dem Komma konnte nicht erreicht werden. Auch war die Arbeitgeberseite nicht bereit, der DHV-Forderung nach einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder zu entsprechen.

Dennoch ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Verhandlungskommission akzeptabel. Die Gehaltserhöhung für 2018 liegt über der für Deutschland prognostizierten Inflationsrate von 1,5 %. Der Abschluss beschert den Beschäftigten der BARMER damit einen deutlichen Reallohnzuwachs. Auch die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 2,0 % ist durchaus im Bereich des Akzeptablen. Die Chancen auf einen Reallohnzuwachs auch in 2019 sind durchaus gegeben.

Erfreulich ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in Höhe von 60 €.bedeuten in Prozente umgerechnet Erhöhungen von:
    1. Ausbildungsjahr etwa 6,3 %
    2. Ausbildungsjahr etwa 5,8 %
    3. Ausbildungsjahr etwa 5,4 %

Mit diesem Abschluss steigert die BARMER ihre Attraktivität für Auszubildende, das ist eine wichtige Voraussetzung im Kampf um die immer weniger werdende Anzahl von jungen Fachkräften.

DAK-Gesundheit – DHV-Eingruppierungsforderungen Anlage 5

die DHV-Tarifkommission DAK-Gesundheit erörterte am 01.03.2018 mit dem Arbeitgeber die berechtigten Forderungen der DHV zur Anlage 5 DAK-TV (Eingruppierungen).

Seit ProDAK wurden zahlreiche neue Stellen geschaffen. Aufgaben und Tätigkeiten vorhandener Stellen haben sich verändert. Seit Jahren forderte die DHV den Arbeitgeber zu Verhandlungen auf. Wir berichteten darüber in diversen DHV Informationen.

Im Gesprächstermin am 01.03.2018 konnte in vielen Fällen Einigkeit erzielt werden. In anderen Fällen bedarf es weiterer Gespräche.

Exemplarisch hier ein Auszug der Stellen wo noch keine Einigung erzielt werden konnte:

Kundenberater DHV fordert VG 7

KB Pflegeberatung und Pflegeberater DHV fordert mindestens VG 7

Sb VTR und Sb Firmenkundenvertrieb DHV fordert VG 6

DigiZ Mitarbeiter Postausgang DHV fordert VG 3

DigiZ Mitarbeiter Arbeitsvorbereitung und Scan DHV fordert VG 2

Sachbearbeiter/in im Team 10 DHV fordert mindestens VG 7

Die DHV Tarifkommission begrüßt es, das der Arbeitgeber die seit langem bestehende DHV-Forderung auf- 
gegriffen hat und bereits interne Ermittlungen veranlasst hat. Wir erwarten gespannt das Ergebnis.

Bezirksleiter Partnervertrieb und Referent Partnervertrieb
DHV schließt sich der Forderung des HPR an und fordert eine höhere Vergütungsgruppe.

Auch in der Zentrale warten ca. 200 Stellen auf eine tarifvertragliche Regelung.
Die DHV fordert den AG auf, über die Anlage 5 „C Hauptgeschäftsstelle, C1 Hauptgeschäftsstelle ohne da- 
tenverarbeitungsspezifische Tätigkeitsbeispiele“ zu verhandeln.

Die Gespräche werden fortgesetzt.

DAK-Gesundheit – DHV-Eingruppierungsforderungen Anlage 5

die DHV-Tarifkommission DAK-Gesundheit erörterte am 01.03.2018 mit dem Arbeitgeber die berechtigten Forderungen der DHV zur Anlage 5 DAK-TV (Eingruppierungen).

Seit ProDAK wurden zahlreiche neue Stellen geschaffen. Aufgaben und Tätigkeiten vorhandener Stellen haben sich verändert. Seit Jahren forderte die DHV den Arbeitgeber zu Verhandlungen auf. Wir berichteten darüber in diversen DHV Informationen.

Im Gesprächstermin am 01.03.2018 konnte in vielen Fällen Einigkeit erzielt werden. In anderen Fällen bedarf es weiterer Gespräche.

Exemplarisch hier ein Auszug der Stellen wo noch keine Einigung erzielt werden konnte:

Kundenberater DHV fordert VG 7

KB Pflegeberatung und Pflegeberater DHV fordert mindestens VG 7

Sb VTR und Sb Firmenkundenvertrieb DHV fordert VG 6

DigiZ Mitarbeiter Postausgang DHV fordert VG 3

DigiZ Mitarbeiter Arbeitsvorbereitung und Scan DHV fordert VG 2

Sachbearbeiter/in im Team 10 DHV fordert mindestens VG 7

Die DHV Tarifkommission begrüßt es, das der Arbeitgeber die seit langem bestehende DHV-Forderung auf-
gegriffen hat und bereits interne Ermittlungen veranlasst hat. Wir erwarten gespannt das Ergebnis.

Bezirksleiter Partnervertrieb und Referent Partnervertrieb
DHV schließt sich der Forderung des HPR an und fordert eine höhere Vergütungsgruppe.

Auch in der Zentrale warten ca. 200 Stellen auf eine tarifvertragliche Regelung.
Die DHV fordert den AG auf, über die Anlage 5 „C Hauptgeschäftsstelle, C1 Hauptgeschäftsstelle ohne da-
tenverarbeitungsspezifische Tätigkeitsbeispiele“ zu verhandeln.

Die Gespräche werden fortgesetzt.