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Betriebsrätekonferenz Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Am 27.06.2024 nahm ich an der Betriebsrätekonferenz Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil. Es war eine sehr interessante Veranstaltung, die von CDU/CSU-Seite mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Reiner Haseloff, den stellvertretenden CDU/CSU-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Hermann Gröhe und Sepp Müller, dem CSU-Landesgruppenvorsitzenden Alexander Dobrindt und dem wiedergewählten Mittglied des EU-Parlaments Dennis Radtke prominent besetzt war.

Die Veranstaltung stand unter dem Motto „Sozialpartnerschaft stärken – für zukunftsfähige Arbeitsplätze in Ostdeutschland“. Einige interessante Aussagen:

  • Sepp Müller: „Nur eine flächendeckende Tarifbindung kann gute Löhne und Arbeitsbedingungen gewährleisten“
  • Alexander Dobrindt: „Arbeit muss sich wieder lohnen. Es muss an der Steuerhöhe angesetzt werden. Überstunden müssen steuerfrei gestellt werden.“
  • Yasmin Fahimi (DGB-Bundesvorsitzende): „Transformation ist notwendig, kostet aber Geld. Nicht weniger Sozialstaat, sondern ein mehr an sozialer Unterstützung ist notwendig.“
  • Reiner Haseloff: „Die Ergebnisse der Europawahl und der Kommunalwahlen zeigen: Der Osten hat das politische System der Bundesrepublik Deutschland abgewählt. Es muss alles getan werden, um Arbeitsplätze zu halten. Deutschland muss in der Klima- und Wirtschaftspolitik global statt nationalistisch denken und darf nicht hinnehmen, dass Arbeitsplätze infolge der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in andere Länder verlagert werden.“

In meiner Wortmeldung brachte ich unter Beifall der anwesenden Betriebsräte meine Ablehnung der Forderung von Alexander Dobrindt zur Steuerfreiheit von Überstunden deutlich zum Ausdruck. Die Steuerfreiheit von Überstunden würde falsche Anreize schaffen. Es bestünde die Gefahr, dass Beschäftigte länger arbeiten wollen, um ihr Gehalt aufzubessern. Betriebsräte würden in der Frage der Genehmigung von Überstunden nicht nur dem Druck der Arbeitgeber, sondern auch einem zusätzlichen Druck der Kollegen/innen ausgesetzt sein. In betriebsratslosen Unternehmen wäre die Schwelle für einen Missbrauch der Regelung besonders niedrig: Anstatt einer Gehaltserhöhung könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Absenkung der Arbeitsstunden, vereinbaren, aber faktisch das Weiterarbeiten auf dem bisherigen Stundenniveau vereinbaren. Die anfallenden Überstunden würden dann steuerfrei ausgezahlt. Überstunden dürfen nicht die Regel werden, sondern müssen weiterhin eine Ausnahme bleiben! Bei diesem Punkt herrschte eine seltene Einigkeit mit dem DGB. Denn die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi pflichtete mir bei und kritisierte ebenfalls die Forderung nach Steuerfreiheit von Überstunden.

Zudem wies ich CDU und CSU auf die in der EU-Mindestlohnrichtlinie geregelte Verpflichtung zur Erarbeitung eines Aktionsplans zur Steigerung der Tarifbindung hin. Deutschland ist mit derzeit nur etwas über 40 Prozent Tarifbindungsquote weit von der EU-Maßgabe von 80 Prozent der Arbeitnehmer/innen, die unter die Geltung eines Tarifvertrages fallen sollen, entfernt. CDU und CSU müssen Vorstellungen für einen solchen Aktionsplan erarbeiten. Dennis Radtke sieht den Spielball bei der Bundesregierung. Diese habe die arbeitsmarktpolitischen Vorschläge von CDU und CSU abgelehnt. Sie muss liefern, nicht die Unionsparteien.

Die Betriebsrätekonferenz Ost war ein interessanter Abend. Es ist wichtig, dass CDU und CSU das Gespräch mit den Betriebsräten suchen. Als Volkspartei ist es wichtig, auch die Belange der Arbeitnehmer/innen mit zu berücksichtigen. Zur Steigerung der Akzeptanz in dieser Zielgruppe ist es aber auch wichtig, die Interessen der Beschäftigten in politische Konzepten zu berücksichtigen und in der praktischen Politik umzusetzen. Die Aussage, flächendeckende Tarifbindung und damit die Tarifautonomie zu fördern, lässt sich aber  z.B. nicht in Einklang bringen mit der Forderung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmar nach einer 40 Stunden-Woche sowie mit der Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels und der CSU-Landtagsfraktion Bayern nach Einschränkung des Streikrechts. Diese beiden Forderungen zielen auf die Beschneidung der Tarifautonomie durch gesetzliche Maßgaben ab. CDU und CSU müssen also noch lernen, weiter auf die Arbeitnehmervertreter zuzugehen, wenn sie bei den nächsten Wahlen auch in der Arbeitnehmerschaft mehr punkten wollen.

Henning Röders  

Foto ViKo mit Peter Weiß (00000002)

Bericht CGB-Bundesvorstandssitzung

CGB-Bundesvorstand Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß

Im Bundesvorstand des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschland (CGB) standen auf seiner Sitzung am 27.06.2024 viele Themen auf der Tagesordnung. Die Mitglieder des CGB-Bundesvorstands gedachten dem 65-jährigen Jubiläum des CGB, der am 27.06.1959 als Dachverband der christlichen Gewerkschaftsbewegung gegründet worden war. Ablehnend positionierte sich der CGB-Bundesvorstand gegen Bestrebungen der FDP, das Streikrecht für die sogenannte kritische Infrastruktur einzuschränken. Im europäischen Vergleich weist Deutschland mit die niedrigsten Streiktage auf. Es besteht deshalb kein Regelungsbedarf. Zudem stelle sich die Frage, wo die Grenze zwischen „kritischer“ und „nicht kritischer“ Infrastruktur gewogen werden soll. Auch Energieversorgungsunternehmen wie E.ON, Vattenfall oder die städtischen Energieversorger sind Bestandteil der kritischen Infrastruktur. Auch die kommunalen Behörden, Kindergärten, der Handel, Banken, IT-Unternehmen etc. können als kritische Infrastruktur definiert werden. Der CGB-Bundesvorstand beschloss die Formulierung einer ablehnenden Stellungnahme zur FDP-Forderung.   

Inhaltlicher Höhepunkt war ein Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß. Peter Weiß steht seit vielen Jahren mit dem CGB in einem guten und konstruktiven Austausch. Zu seinen Zeiten als Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Deutschen Bundestag war Peter Weiß ein zuverlässiger Ansprechpartner, der die Vorschläge des CGB zu politischen Themen aufnahm und sie in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Diskussion stellte. Gerne besuchte Peter Weiß auch Veranstaltungen des CGB und seiner Gewerkschaften.

Seine Verbundenheit zum CGB pflegt Peter Weiß auch in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für die Sozialwahlen. In dem gestrigen Videogespräch mit ihm forderte er den CGB ausdrücklich auf, Kritikpunkte und Vorschläge zur Reform der Sozialwahlen zu benennen. Dies ließ sich der CGB nicht nehmen, und es entspann sich ein reger Gedankenaustausch von über einer Stunde über die Frage, wie die geringe Akzeptanz der Sozialwahlen, die in der geringen Wahlbeteiligung zum Ausdruck kommt, gesteigert werden könnte. Der CGB-Bundesvorstand gab Peter Weiß u.a. folgende Überlegungen auf den Weg:
Voraussetzung für eine höhere Akzeptanz der Sozialwahlen ist eine Stärkung der Selbstverwaltungsgremien. Sie müssen mehr Entscheidungskompetenzen erhalten, wie:

  • Rückkehr zur Beitragshoheit und zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Mehr Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltungsgremien bei den Leistungskatalogen statt detaillierter gesetzlicher Festlegungen
  • Ende der gesetzlichen Verschiebebahnhöfe über die Köpfe der Sozialversicherung hinweg: Versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden.

Bereits in der Schule muss den jungen Menschen der Sinn und Zweck der gesetzlichen Sozialversicherung vermittelt werden. Dies muss verpflichtender Unterrichtsstoff werden.

Peter Weiß lud den CGB zur Teilnahme an der Präsentation des Berichts zu den Sozialwahlen 2023 am 30.09.2024 in Berlin ein. Der CGB-Bundesvorstand verabredete mit Peter Weiß, dass der CGB ein Positionspapier zur Reform der Sozialwahlen erarbeitet, das Thema eines zweiten Gesprächs im Herbst dieses Jahres sein soll.

 

V.i.S.d.P.: Henning Röders, stv. CGB-Bundesvorsitzender

 

Hitzewelle und Arbeitsplatz

Der Sommer hat uns diese Tage voll im Griff, es ist wieder heiß geworden.

Obwohl es immer heißer wird, gibt es am Arbeitsplatz kein generelles Recht auf „hitzefrei“. Arbeitgeber haben jedoch eine Fürsorgepflicht, die aus dem Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht resultiert. Diese umfasst spezifische Maßnahmen für Schwangere, ältere Mitarbeiter und Arbeiten im Freien.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 legt Mindestanforderungen für erträgliche Raumtemperaturen fest, ist jedoch rechtlich nur eine Empfehlung. Arbeitgeber müssen bei Raumtemperaturen ab 26° tätig werden, bei über 30° zwingend Maßnahmen ergreifen und ab 35° gilt der Arbeitsplatz als ungeeignet. Maßnahmen können Rollos, Lüftung, Getränke und frühere Arbeitszeiten umfassen, eine Klimaanlage ist nicht verpflichtend.

Bei Arbeiten im Freien gelten besondere Maßnahmen, und für den Bergbau oder an Hitzearbeitsplätzen werden zusätzliche Pausen bei hohen Temperaturen vorgeschlagen. Arbeitgeber müssen Gefahren für Leben und Gesundheit minimieren und geeignete Sonnenschutzsysteme einrichten, um die Raumtemperaturen niedrig zu halten. Ventilatoren und kühle Getränke sollten bereitgestellt werden.

Im Home-Office ist der Arbeitgeber nur für den Arbeitsschutz verantwortlich, wenn er den Arbeitsplatz eingerichtet hat. Ein Arbeitnehmer darf nicht selbst „hitzefrei“ nehmen, da dies als Arbeitsverweigerung gilt und zu einer Kündigung führen kann!

Der Betriebs-/Personalrat hat bei Hitze Mitbestimmungsrechte und kann Maßnahmen vor die Einigungsstelle bringen. Im Extremfall, bei Nichterfüllung der Fürsorgepflichten, können rechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Anklage wegen einer Straftat drohen – z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, sollte ein Arbeitnehmer infolge einer unterlassenen Hitzeschutzmaßnahme  körperlichen Schaden erleiden. Praktische Maßnahmen gegen Hitze umfassen die Bereitstellung von Getränken, Verlegung der Arbeitszeit und persönliche Anti-Hitze-Maßnahmen wie kühle Kleidung und ausreichende Flüssigkeitszufuhr.

Kommen Sie gut und gesund durch den Sommer!

Harm Marten Wellmann

„Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme“

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse  von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. „Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten“, sagt sie kopfschüttelnd. „Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.“

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. „Ver.di hat uns echt hängen lassen“, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Harm Marten Wellmann

Bundesvorstand der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA trifft sich in Berlin zur konstituierenden Sitzung und zum Gespräch mit dem Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Björn Wohlert

Bundesvorstand der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA trifft sich in Berlin zur konstituierenden Sitzung und zum Gespräch mit dem Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Björn Wohlert

Am 19.Juni fand in der CDA-Hauptgeschäftsstelle in Berlin die konstituierende Bundesvorstands­sitzung der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA statt. Im Mittelpunkt der politischen Aussprache standen Rückblicke auf den CDU-Bundesparteitag und die Europawahlen. Die Vorstandsmitglieder zeigten sich besorgt über das gute Abschneiden der rechtsextremistischen AfD, insbesondere in den fünf mitteldeutschen Bundesländern, das sich nicht allein mit der Unzufriedenheit der Bevölke­rungsmehrheit mit der Arbeit der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien erklären lässt.

Zufrieden äußerte sich der wiedergewählte Bundesvorsitzende der AG und Chef der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (GPT), Ulrich Bösl, über die positive Reaktion der Union auf die Forderung von CGPT und CGB nach Einführung der 5-Tage-Woche und des arbeitsfreien Samstags für die Briefzusteller.

Nach den internen Beratungen traf sich der Bundesvorstand im Berliner Abgeordnetenhaus zu ei­nem Meinungsaustausch mit dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion des Landes-Parla­ments, Björn Wohlert. Der Wahlkreisabgeordnete und Ortsvorsitzende der CDU-Wittenau, der seit Mai auch CDA-Kollege ist, informierte seine Besucher über die besonderen sozialpoliti­schen Her­ausforderungen, denen sich die Landesregierung stellen müsse. Er verwies dabei u.a. auf das Problem fehlender Flüchtlingsunterkünfte, das angesichts des generellen Wohnungsman­gels zu Notlösungen mit Massenunterkünften zwinge, die aber die Integration der Geflüchteten er­schwer­ten und deren Radikalisierung begünstigten. Als Herausforderung bezeichnete Wohlert auch die haushaltspolitischen Sparvorgaben, von denen das Sozialressort nicht ausgenommen sei. Der Wildwuchs an Förderinstrumenten, mit denen die Vorgängerregierung vor allem Klientel­politik be­trieben habe, biete Einsparpotentiale, sei aber nur schwer zurechtzustutzen.

von links nach rechts: Ulrich Bösl und Björn Wohlert, MdA

MINISTERRAT VERSTÄNDIGT SICH AUF NOVELLIERUNG DER EUROPÄISCHEN BETRIEBSRÄTE-RICHTLINIE

CGB-Landesverband Bremen begrüßt Gesetzesvorhaben

Der Rat der europäischen Arbeitsministerinnen und -minister hat sich am 20.Juni zustimmend zur geplanten Novellierung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie geäußert und auf eine gemeinsame Verhandlungspositi­onen mit dem Europa-Parlament verständigt. Damit steht zu erwarten, dass europäische Betriebsräte in abseh­barer Zeit mehr Rechte erhalten und leichter errichtet werden können. Der CGB begrüßt die Einigung. Er ver­weist darauf, dass die christlichen Gewerkschaften angesichts der zunehmenden Globalisierung und Wirt­schaftsverflechtungen schon seit längerem auf eine Erweiterung der Rechte der europäi­schen Betriebsräte und eine Verpflichtung der Unternehmensleitungen zu mehr Konsultationen der Betriebsräte drängen.

Europäische Betriebsräte haben bislang bis auf den Namen wenig gemeinsam mit deutschen Betriebsräten. Es handelt sich vielmehr um Gremien zur länderübergreifenden Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die in mehreren Mitgliedsstaaten der EU tätig sind. Nach der gel­tenden Europäischen Betriebsräte-Richtlinie können Euro-Betriebsräte, wie sie im allgemeinen Sprachge­brauch genannt werden, in Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten gebildet werden, von denen je­weils mindestens 150 in wenigstens zwei Mitgliedsstaaten beschäf­tigt sein müssen. Derzeit gibt es in der ge­samten EU erst gut 1000 dieser Gremien. Jedes Jahr kom­men etwa 20 hinzu. Die Bildung erfolgt entsprechend nationalem Recht. Der CGB geht davon aus, dass es noch wenigstens 1000 weitere Unternehmen gibt, die die Voraussetzungen für die Errich­tung eines Europäischen Betriebsrat erfüllen.

Die geltende Europäische Betriebsrats-Richtlinie wurde am 22.09.1994 beschlossen und am 12.04.1996 mit dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz (EBGR) in deutsches Recht umge­setzt. Am 2.Februar letzten Jahres hat das Europa-Parlament eine Resolution verabschiedet, mit der die Europäische Kommission zur Einleitung ei­nes Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie aufgefordert wurde. Die Kommission ist dem am 11.April mit der Einleitung der ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner nach­gekommen. Zu den mehr als 80 Organisationen der Sozialpart­ner, die gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu beteiligen sind, gehört auch der Europäische Verband Unab­hängiger Gewerkschaften (CESI), bei dem auch der CGB als Spitzenverband der christlichen Gewerkschaften Deutschlands Mitglied ist.

Sobald sich das neu gewählte Europa-Parlament konstituiert hat und eine neue EU-Kommission im Amt ist, werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat, Kommission und Europa-Parlament über die endgültige Neu­fassung der Europäischen Betriebsrats-Richtlinie beginnen. Nach Beschlussfassung der Novelle haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

K.I. – Die neue Revolution in der deutschen Arbeitswelt

Die Arbeitswelt in Deutschland steht vor einem grundlegenden Wandel durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Ob in der Produktion, in Büros oder in der Logistik – intelligente Systeme und Algorithmen werden zukünftig viele Arbeitsabläufe revolutionieren. Hierbei ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken, die speziell aus Arbeitnehmersicht betrachtet werden müssen.

Vorteile und Potenziale für Arbeitnehmer:

  • Entlastung von gefährlichen und monotonen Tätigkeiten: KI-Systeme und Roboter können risikoreiche sowie sich ständig wiederholende Arbeiten übernehmen. Dies schont die Gesundheit und steigert die Arbeitszufriedenheit. (Quelle: BMAS Weißbuch Arbeiten 4.0)
  • Assistenz bei komplexen Aufgaben: Intelligente Software kann Arbeitnehmer bei kognitiv anspruchsvollen Tätigkeiten unterstützen, z.B. durch Datenanalysen oder Entscheidungsvorschläge. So werden Fehlerquoten reduziert. (Quelle: Fraunhofer KI-Zukunftsstudie)
  • Flexiblere Arbeitsmodelle: Digitalisierung und Vernetzung ermöglichen standortunabhängiges Arbeiten. KI-Systeme können Remote-Work und flexible Zeitmodelle vereinfachen und so die Work-Life-Balance verbessern. (Quelle: IW Köln KI-Studie)
  • Entwicklungs- und Qualifizierungschancen: Neue Tätigkeitsprofile erfordern lebenslange Weiterbildung. KI-Kompetenzen eröffnen Arbeitnehmern Möglichkeiten für Karrierewege und persönliches Wachstum. (Quelle: Bertelsmann KI-Monitor)

Risiken und Herausforderungen:

  • Überwachung und Kontrolle: KI könnte zur anlasslosen Leistungs- und Verhaltensüberwachung missbraucht werden und so die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer massiv verletzen. (Quelle: Stiftung Datenschutz)
  • Rationalisierung und Arbeitsplatzabbau: Bestimmte Tätigkeiten könnten durch Automatisierung und KI ersetzt oder ausgelagert werden, was zu Arbeitsplatzverlusten führen kann. (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)
  • Arbeitsintensivierung: Durch KI-getriebene Optimierungen könnten sich Arbeitsmengen verdichten und die Work-Life-Balance leiden. Folgen wären Stress und gesundheitliche Belastungen. (Quelle: Hans-Böckler-Stiftung)
  • Diskriminierungsrisiken: Fehlerhafte KI-Systeme könnten aufgrund mangelnder Datengrundlagen oder fehlerhafter Algorithmen Vorurteile und Diskriminierung verstärken. (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
  • Intransparente Entscheidungen: Viele KI-Systeme sind „Black Boxes“ ohne nachvollziehbare Entscheidungskriterien. Dies verringert die Akzeptanz bei Arbeitnehmern. Transparenz ist unabdingbar. (Quelle: Weizenbaum-Institut Berlin)

Fazit:

Die KI-Transformation in der Arbeitswelt birgt große Potenziale für Arbeitserleichterung, Flexibilität und Entwicklungschancen. Allerdings müssen flankierend klare Regeln definiert werden, um Arbeitnehmer vor Überwachung, unverhältnismäßiger Leistungskontrolle sowie Diskriminierung und Arbeitsplatzverlusten zu schützen. Nur so können die Chancen der KI zukunftsfähig genutzt werden.

Tarifeinigung Einzelhandel Bayern: Wirklich wie Dominosteine!

Nun auch eine Einigung der Tarife im Einzelhandel von Bayern nach über einem Jahr Verhandlungen.

Am Dienstag schlossen die Einheitsgewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband HBE nach einem Jahr Tarifverhandlungen und Streikaktionen im bayerischen Einzelhandel einen neuen Tarifvertrag ab. Der Pilotabschluss aus Hamburg, der bereits im Mai getätigt wurde, ist dabei auch Grundlage dieses Abschlusses für circa 320.000 Beschäftigte im bayrischen Freistaat.

Nach fünf Nullmonaten werden die Löhne gemäß der Übereinkunft von verdi und dem Handelsverband Bayern (HBE) rückwirkend ab Oktober 2023 um 5,3 % und ab Mai 2024 um weitere 4,7 % gesteigert. Sie steigen im dritten Tarifjahr um 1,8 % und erhalten einen Festbetrag von 40€. Die Arbeitnehmer bekommen außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro netto. Der Tarif für die Altersvorsorge steigt von 300 auf 420 Euro pro Jahr. Bis April 2026 läuft der Tarifvertrag für 36 Monate.

Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

CGB unterstützt Forderung des Bundesrechnungshofs nach Mehrwertsteuerreform

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 24.05.2024 nach § 88 Absatz 2 BHO Maßnahmen des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes – BMF beteiligt den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages nicht an der politischen Bewertung der Reform“ scharfe Kritik am Bundesfinanzministerium geübt und eine Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes als lange überfällig bezeichnet.

Der CGB teilt die Kritik des Rechnungshofs am Durcheinander bei der Mehrwertsteuer, die keine Systematik bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze erkennen lässt. Er hat bereits auf seinem Bundeskongress am 1. und 2.12.2023 in Berlin auf Antrag des Landesverbandes Bremen den Bundesgesetzgeber aufgefordert, das Mehrwertsteuergesetz grundlegend zu reformieren und die Möglichkeiten der EU-Mehrwertsteuerrichtline für gänzliche Steuerbefreiungen oder die Anwendung ermäßigter Steuersätze gezielt zur Beschäftigungsförderung und finanziellen Entlastung insbesondere Einkommensschwacher zu nutzen.

Die Grundlagen für die Mehrwertsteuer in den EU-Staaten sind in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegt. Die Richtline gibt vor, dass der allgemeine Mehrwertsteuersatz mindestens 15 Prozent und ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz mindestens 5 Prozent betragen muss. Für welche Produktgruppen und Dienstleistungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von den Mitgliedsstaaten festgelegt werden darf, ist im Anhang III der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie detailliert aufgeführt. Die Richtlinie gibt auch vor, in welchen Bereichen gänzliche Mehrwertsteuerbefreiungen möglich sind. Seit der jüngsten Änderung der Richtlinie gilt dies auch für Lebensmittel.

Mit dem Mehrwertsteuergesetz wurde die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Mehrwertsteuergesetz sieht einen Normalsteuersatz von 19 Prozent und einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent vor. In Bezug auf die Möglichkeiten zur Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes wurde der Rahmen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie nicht ausgeschöpft. Die Zuordnung von Produktgruppen und Dienstleistungen zum Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist darüber hinaus vielfach unlogisch und widersprüchlich. So gilt für Genussmittel wie Kaffee und Tee der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, während gesunde Getränke wie Mineral- und Heilwasser mit 19 Prozent besteuert sind. Und während für Babynahrung 19 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sind es bei Tiernahrung nur 7 Prozent. Auch gesundheitliche Einschränkungen werden im Mehrwertsteuergesetz nicht gleichbehandelt. Schlecht hören können ist billiger als schlecht sehen können, denn der Kauf einer Brille schlägt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu Buche, der Kauf eines Hörgerätes nur mit 7 Prozent. Es stellt sich auch die Frage, warum gesundheitsbewusste Ernährung nicht durch einen Verzicht auf die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse gefördert wird, wie dies nunmehr möglich und 68 Prozent der Deutschen wie auch der Bundeslandwirtschaftsminister befürworten.

Pressemitteilung CGB 75 Jahre Grundgesetz

75 Jahre Grundgesetz: Eine Erfolgsgeschichte mit Baustellen

Am 23. Mai 2024 jährt sich zum 75. Mal das Datum der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz war das Gerüst für die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Auf den Tag genau vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 08. Mai 1949 beschlossen und zwei Wochen später am 23. Mai 1949 mit der Verkündung in Kraft getreten, ebnete es den damals kaum für möglich gehaltenen raschen Aufstieg der jungen Bundesrepublik Deutschland aus der Trümmerwüste des Zweiten Weltkrieges hin zu einer der stärksten Volkswirtschaften nur wenige Jahre später.

Ohne das Grundgesetz hätte es das deutsche Wirtschaftswunder kaum gegeben, und ohne das Wirtschaftswunder hätte die zweite Demokratie auf deutschem Boden kaum Chance auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gehabt! 

An der Erarbeitung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat war mit Josef Schrage auch ein ehemaliger christlicher Gewerkschafter beteiligt. Dieser arbeitete ab 1916 als hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär des Christlichen Metallarbeiterverbands und war von 1921 bis 1933 für die Zentrumspartei Mitglied des westfälischen Provinziallandtages. Der CGB ist stolz darauf, dass ein ehemals christlicher Gewerkschafter an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitgewirkt hatte! 

Die Bundesrepublik Deutschland kann zu Recht stolz auf dieses Jubiläum sein.

Die Artikel des Grundgesetzes sind zu einem überwiegenden Teil klar und für jeden verständlich formuliert:

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1 Abs. 1)
  • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (Art. 2 Abs. 2)
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 3 Abs. 1)

Diese beispielhaft genannten Bestimmungen sind in ihrer sprachlichen Einfachheit, aber Deutlichkeit und Verständlichkeit für jede/n ein Vorbild, wie es eigentlich auf alle gesetzlichen Regelungen angewendet werden sollte. Aber leider mangelt es vielen Gesetzen an solchen unmissverständlichen Bestimmungen.

Die Väter des Grundgesetzes haben aus leidlichen Erfahrungen heraus ein ausgeklügeltes System der gegenseitigen Kontrolle, aber auch der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern geschaffen, das sich in den vergangenen 75 Jahren bewährt hat und das von seiner Systematik her dazu bestimmt ist, die Bundesrepublik Deutschland vor radikalen politischen Umwälzungen zu bewahren.

Eine radikale Landesregierung kann im politischen Gefüge der Bundesrepublik nur begrenzten Schaden anrichten – ebenso, wie eine radikale Bundesregierung nicht gegen die Länder durchregieren kann.

Mit dem Bundesverfassungsgericht haben die Väter des Grundgesetzes ein starkes gerichtliches Bollwerk geschaffen, das nicht umgangen werden kann. Und dank der Ewigkeitsklausel ist es jeder Regierung verfassungsrechtlich verboten, die in Art. 1 – 20 festgelegten Grundrechte nachteilig zu verändern oder gar abzuschaffen.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) gratuliert der Bundesrepublik Deutschland zu diesem besonderen Jubiläum!

Gleichzeitig gilt es in der heutigen Zeit umso mehr, das Grundgesetz an aktuelle Entwicklungen anzupassen und besser vor extremistischen Bestrebungen zu schützen!

Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes sind bereits über 60 Mal Änderungen im Sinne einer Anpassung an aktuelle Entwicklungen vorgenommen worden. Wichtige Änderungen der Vergangenheit betrafen u.a. die deutsche Wiederbewaffnung, die Notstandsgesetzgebung, die Einschränkung des Asylrechts, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie das Tierwohl. Mit dem Volkszählungsurteil hatte das Bundesverfassungsgericht quasi ein nicht im GG verankertes Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung/Datenschutz geschaffen. 

Die wichtigsten Punkte aus CGB-Sicht:

  • Der CGB unterstützt die Bestrebungen der Politik, das Bundesverfassungsgericht stärker vor Eingriffen in seine Zusammensetzung oder seine Strukturen zu schützen. Insbesondere sind Bestrebungen begrüßenswert, die Hürde für eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auf eine Zwei Drittel-Mehrheit hochzusetzen. Auch sollte eine Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Falle einer politischen Blockade bei der Benennung neuer Richter gewährleistet sein!
  • Das Bekenntnis zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union und im Europarat sollte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Damit würde einer Bundesregierung ein sogenannter „Dexit“ aus der EU erheblich erschwert – ebenso ein Austritt aus dem Europarat mit der Folge, dass die Europäische Menschenrechtskonvention nicht mehr zur Anwendung kommt!
  • 9 Grundgesetz, das die Koalitionsfreiheit regelt, ist um eine Bestimmung zu ergänzen, dass niemand wegen einer Mitgliedschaft/Nichtmitgliedschaft zu einer Gewerkschaft benachteiligt werden darf. Diese Bestimmung ist aus Sicht des CGB notwendig, weil in vielen Betrieben Mitglieder von Nicht DGB-Gewerkschaften versteckt oder offen diskriminiert werden. Es kann nicht sein, dass z.B. jungen Menschen ein Ausbildungsverhältnis, eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis oder eine berufliche Karriere verwehrt werden, nur weil sie nicht Mitglied einer bestimmten Gewerkschaft werden wollen!
  • Das Föderalismusprinzip hat insbesondere in der Schulpolitik zu einer Vielzahl von Versuchslaboren auf Länderebene geführt, die oft nicht zum Wohl der Betroffenen ausgefallen sind. Gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit, die jungen Menschen besser auf das Berufsleben vorzubereiten, sollte die Kleinstaaterei in der Schulpolitik begrenzt und dem Bund eine Regelungskompetenz in Sachen schulischer und dualer Ausbildung zugesprochen werden!
  • In Anerkennung, dass es auch Menschen gibt, die sich nicht als Mann oder Frau sehen, sollte Art. 3 Abs. 2 die Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts regeln.
  • Die Verpflichtung zur Förderung von Ausbildung und Arbeit sollte als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen werden.

 

V.i.S.d.P. Henning Röders, stv. CGB-Bundesvorsitzender