CGB LEHNT REFERENTENENTWURF DES BMAS ZUM TARIFTREUEGESETZ AB!

Die Ampelkoalition hatte sich auf die Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes verabschiedet. Nun liegt ein Referentenentwurf des BMAS vor. Der CGB lehnt diesen vor allem aus folgenden Gründen entschieden ab:

Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bei rund 2,1 Millionen Euro! Legt man die Vergabestatistik von 2021 zugrunde, ergibt dies bei über 20.000 vom Bund vergebenen Aufträgen einen jährlichen erhöhten Erfüllungsaufwand von etwa 100 Euro!

Von dem erhöhten Erfüllungsaufwand wären laut Referentenentwurf die gesetzlichen Pflichten der Wirtschaft abgedeckt:
a)   Prüfung der in dem maßgeblichen Tarifvertrag geregelten Maßgaben
b)   Kalkulation des Angebotes unter Berücksichtigung der Maßgaben des Gesetzes
c)   Sicherstellung, dass auch Nachunternehmer und beauftragte Verleiher die Maßgaben des Gesetzes einhalten
d)   Dokumentation der Einhaltung der Gesetzesmaßgaben gegenüber dem Bundesauftraggeber
e)   Information der Beschäftigten und Leiharbeitnehmer über ihren Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen
f)    Durchführung eines Präqualifizierungsverfahren zur Erlangung eines Zertifikats über die Gewährleistung der Arbeitsbedingungen
g)   Erhöhter Sach- und Personalkostenaufwand für die Erfüllung der zu normierenden Verpflichtungen
h)   Eventuell erhöhter Aufwand für Tarifverhandlungen als Basis für die Teilnahme an den Ausschreibungen

Den jährlichen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes schätzt der Referentenentwurf auf 1,9 Millionen Euro. Das wären durchschnittlich rund 91 Euro pro Auftrag. Also rund 2-3 Stunden setzt das BMAS pro Auftrag für die Prüfung der eingegangenen Angebote, für das Vorliegen der Voraussetzungen, für eventuelle Rücksprachen und für die Entscheidung über die Auftragsvergabe!

Die dem Referentenentwurf zugrunde liegenden Kalkulationen sind damit viel zu niedrig und vollkommen unseriös! Realistischer sind jährliche Erfüllungsaufwendungen durch das Gesetz in dreistelliger Millionenhöhe.

Der zentrale Knackpunkt für die Ablehnung des Gesetzes sind nach Auffassung des CGB erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Entwurfs mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG. Das BMAS behält sich vor, von den Gewerkschaften branchenbezogene Mitgliederzahlen der Gewerkschaften abzufordern, um zu beurteilen, ob ein öffentliches Interesse an dem Tarifvertrag besteht, der für maßgeblich erklärt werden soll. Eine solche Prüfung kann aber nur Gegenstand eines gerichtlichen Tariffähigkeitsverfahrens und nicht einer inzidenten Prüfung im Rahmen eines Tariftreuegesetzes sein! Zudem besteht die Gefahr, dass Firmentarifverträge zugunsten von Branchentarifverträgen verdrängt werden.

Angesichts des sehr begrüßenswerten Gesetzesziels – die Stärkung der Tarifbindung – ist die Ablehnung, zu der sich der CGB veranlasst sieht, äußerst schade. Dieser misslungene Gesetzentwurf ist aus Sicht des CGB eine vertane Chance, dem Prinzip der Tariftreue auf Bundesebene in handhabbarer und verfassungsgemäßer Weise Geltung zu verschaffen.

Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurf Tariftreuegesetz

Tarifabschluss Öffentliche Banken: Kein großer Wurf

Nach einem langen Ringen erzielten die Tarifparteien in der vergangenen Woche einen Gehaltstarifabschluss.

Das Gesamtvolumen des Abschlusses in Höhe von 11,9 % klingt dabei größer, als es die vereinbarten Gehaltserhöhungen und die Gesamtlaufzeit letztendlich hergeben.

  • Die Laufzeit von 33 Monaten ist enttäuschend lange – vor allem vor dem Hintergrund der ebenfalls überaus langen Laufzeit des letzten Abschlusses (35 Monate).
  • Eine Einmalzahlung zum Ausgleich der 5 Nullmonate vom 01.06.-31.10.2024 ist nicht vereinbart worden.
  • Die Gehaltserhöhung von 6,0 % zum 01.11.2024 sieht zwar ordentlich aus. Die letzte Gehaltserhöhung zum 01.07.2023 liegt aber bereits über ein Jahr zurück. Zudem fiel diese mit 2,0 % in der Zeit der historisch höchsten Inflation der Bundesrepublik Deutschland äußerst dürftig aus.
  • Die Erhöhungen von 2,8 % zum 01.11.2025 und von 2,7 % zum 01.11.2026 können kaum zufriedenstellen. Sie mögen zwar nominell über der derzeitigen Inflation von 1,9 % liegen. Gefühlt liegt aber die Inflation bei den Dingen des täglichen Lebensbedarfs weitaus höher. Zudem ist schon allein wegen der steigenden CO 2-Bepreisung und der von vielen Gasversorgern angekündigten deutlichen Erhöhung der Gaspreise-Netzentgelte mit einem Wiederanziehen der Inflation im nächsten Jahr zu rechnen.

Der letzte Tarifabschluss von 2022 mit den Gehaltserhöhungen von 3,0 % zum 01.07.2022 und von 2,0 % zum 01.07.2023 bedeutete für die Beschäftigten der öffentlichen Banken einen kräftigen Reallohnverlust. Dieser wird mit dem jüngsten Tarifabschluss nicht ausgeglichen. Gemessen an den Gehaltsforderungen der Gewerkschaften

  • DBV: 14,5 % auf 12 Monate, Mindesterhöhung von 500 €
  • Verdi: 12,5 % für 12 Monate, Mindesterhöhung 500 €

haben diese mit dem jüngsten Tarifabschluss einen Offenbarungseid geleistet. Denn sie haben noch nicht einmal mit einer Vertragslaufzeit von 33 Monaten das Gehaltserhöhungsvolumen erreicht, das sie für eine Laufzeit von 12 Monaten gefordert hatten. Eine solche Fehleinschätzung, was man in einer Tarifrunde erreichen kann, sollte den verhandelnden Gewerkschaften zu denken geben.

 

Seminar des internationalen Dachverbands World Organisation of Workers (WOW) zum Thema Stress bei der Arbeit

Vom 08.-10.10.2024 fand in Alcalá de Henares bei Madrid ein Seminar unseres internationalen Dachverbands World Organization of Workers (WOW) statt. Seminarthema war “Druck bei der Arbeit: Wie kann man die ständigen und steigenden Anforderungen an die Arbeitnehmer/innen reduzieren?”

An dem Seminar nahmen neben den europäischen Mitgliedsgewerkschaften auch Vertreter der WOW-Mitgliedsgewerkschaften aus Kanada, Peru, Argentinien und den Philippinen teil. Auch der WOW-Weltpräsident Wayne Prins von der kanadischen Gewerkschaft CLAC hatte den Weg nach Europa auf sich genommen, um interessante Vorträge und Diskussionen zu erleben.

  • Was macht Stress auf der Arbeit mit uns?
  • Wie wird in den verschiedenen Ländern mit Stress bei der Arbeit umgegangen? Welche Ideen und Konzepte gibt es in den einzelnen Ländern, um den Stress bei der Arbeit zu reduzieren?

Das Seminar gab einen hervorragenden Blick über den nationalen Tellerrand. “Behandeln Sie Ihre Mitarbeiter wie eine Investition, nicht wie Kosten!” Dieses Zitat im Vortrag von Barbara Artenjak, die beim ÖAMTC Österreich als Mental Health Trainerin arbeitet und dort Ersatz-Betriebsrätin ist, bringt es auf den Punkt. Die Unternehmen müssen in die Gesundheit der Beschäftigten und in Maßnahmen zur Verhinderung und Abbau von Stress investieren. Jeder Euro, der dafür aufgewendet wird, macht sich mehrfach wieder bezahlt.

Neben den Vorträgen und Diskussionen nahm das Wiedersehen der internationalen Gewerkschaftsfreunde und das Knüpfen von neuen internationalen Kontakten seinen gebührenden Raum ein. Alcalá de Henares ist eine wunderschöne Stadt. Die Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Ein besonderes Ereignis ist jedes Mal das Wiedersehen mit Rolf Weber. Ihn kenne ich bereits seit meinem ersten Arbeitstag bei der DHV am 01.12.2000. Damals war ein internationales Gewerkschaftertreffen mein erster Arbeitstermin.

Auf dem Foto ist die deutsche Delegation mit Sebastian Scheder (Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (GGM), 2. v. li. ), Tatjana Roeder (CGM, 3. v. li.), Martin Gerhardt (CGM, 1. v. re.), mich persönlich (2. v. re.) sowie von WOW mit dem Weltpräsidenten Wayne Prins (4.v.re.), den Vizepräsidenten Wolfgang Pischinger (4. v. li., zugleich WOW-Europapräsident) und Mikael Arndt Lauritzen (3. v. re.) und den WOW-Generalsekretär Bjørn Van Heusden (1. v. li.)

Vielen Dank an WOW und vor allem an Bjørn Van Heusden für die Organisation dieses sehr interessanten und bereichernden Seminars!

Henning Röders

 

Bericht Tag der Deutschen Einheit in Schwerin

Stellvertretender CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders vertrat den CGB bei den Einheitsfeierlichkeiten

Die zentrale Feier zum Einheitsfeiertag wurde in Schwerin unter dem Motto „Vereint Segel setzen“ mit einem dreitägigen Bürgerfest groß gefeiert. Der Festgottesdienst fand im Schweriner Dom und der Festakt im Mecklenburgischen Staatstheater statt. Der CGB wurde dabei vom stellvertretenden CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders repräsentiert.

Die Festreden hielten Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig und Bundeskanzler Olaf Scholz. Olaf Scholz verwies darauf, dass die ostdeutschen Bundesbürger stolz auf das nach 1990 Erreichte sein können. Dennoch: „Vollendet in diesem Sinne ist die Deutsche Einheit auch nach 34 Jahren natürlich nicht“, sagte der Bundeskanzler mit Hinweis auf geringere Löhne und Vermögen im Osten. „Wo immer Politik bessere Lebenschancen und gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen kann, muss dies geschehen.“

Auch Manuela Schwesig nannte unterschiedliche Löhne und weniger große Unternehmen im Osten als Gründe für die Benachteiligung von Menschen im Osten. Schwesig verwies aber auch auf die enorme Entwicklung der ostdeutschen Länder seit der Wiedervereinigung. Erfolgreiche Unternehmen seien entstanden, die Arbeitslosigkeit sei zurückgegangen, und Städte und Dörfer seien schöner geworden.  

„Für mich ist der Tag der Deutschen Einheit ein persönlicher Grund zur großen Freude. Ohne dieses Ereignis hätte ich nicht mein privates Glück und meinen Lebensmittelpunkt in der Landeshauptstadt Schwerin gefunden.“, so der stellvertretende CGB-Bundesvorsitzende Henning Röders, für den der Tag der Deutschen Einheit in diesem Jahr ein Heimspiel war. Beeindruckt zeigte sich Henning Röders von der Organisation der Feierlichkeiten und von dem vielfältigen Programm. Auf der Bürgerfestmeile zeigte sich, wie Ost und West mittlerweile zusammengewachsen sind – trotz der in den jüngsten Wahlen besonders zutage getretenen politischen Diskrepanzen im Wahlverhalten zwischen Ost und West.

Beeindruckend waren auch der Festgottesdienst und der Festakt – wenn man von der vom Bundeskanzler leider sehr leise und leider gewohnt monoton vorgetragenen Festrede absieht. Auch wenn der Tag der Deutschen Einheit ein Tag des Feierns ist, wären nach Auffassung von Henning Röders ein paar selbstkritische Töne in den Festreden durchaus angebracht gewesen. Denn nicht nur unterschiedliche Löhne und Vermögen sowie weniger große Unternehmen sind die Ursachen für die in den Wahlen besonders zum Ausdruck gekommene Unzufriedenheit vieler Ostdeutscher. Vielmehr hatte die Politik mit zu großen Versprechen Erwartungen geweckt und diese enttäuscht – angefangen vom Versprechen der blühenden Landschaften des Bundeskanzlers Helmut Kohl bis hin zum Versprechen von Olaf Scholz, dass keiner zurückgelassen werde und dass man Führung bekomme, wenn man sie bei ihm bestelle. Gerade die chaotische Politik der Ampelregierung hat viel Vertrauen zerstört und die Ostdeutschen dazu gebracht, „das deutsche politische System abzuwählen“ (Zitat Ministerpräsident Rainer Haseloff, Sachsen-Anhalt anlässlich einer Betriebsrätekonferenz Ost im Juni in Berlin). Gerade Bundeskanzler Scholz sollte das in Schwerin begangene Jubiläum der Deutschen Einheit zum Anlass nehmen, mehr auf die Befindlichkeiten der Menschen in Ostdeutschland einzugehen und diese in der Politik der Bundesregierung mitzunehmen.

Henning Röders

 

Unglaubliche Verfehlungen von Arbeitgebern

Letzte Woche wurde mir eine folgende Ergänzungsformulierung zu einem Arbeitsvertrag zugespielt:

“Nach mündlicher Information für den Mitarbeiter vom …(Datum Anfang August) nimmt der Arbeitgeber rückwirkend folgende Information in den Arbeitsvertrag mit auf:
– Arbeitsbescheinigungen, Krankheitsmeldungen usw., welche vom Steuerberater erstellt oder online abgerufen werden müssen, werden mit 13 Euro (pro Abruf bzw. pro Erstellung) vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen.
Unterschrift Arbeitgeber und Mitarbeiter”


Der Kollege, der mir das Dokument schickte, fragte mich, ob mir so etwas schon einmal untergekommen wäre. Ich sagte ihm, dass mir eine solch ungeheuerliche Arbeitsvertragsergänzung noch nie in meinen fast 24 Jahren Gewerkschaftstätigkeit untergekommen war und dass ich hoffe, eine solche Vereinbarung nicht noch einmal lesen zu müssen. Es ist ein Unding, dass Beschäftigte für Bescheinigungen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses notwendig sind, zahlen sollen. Gerade im Hinblick auf Krankheitsmeldungen sehe ich eine solche Arbeitgeberforderung am Rande der Sittenwidrigkeit. Ein solches Begehren erzeugt unzulässigen Druck auf die betroffenen Beschäftigten, von einer Krankmeldung Abstand zu nehmen. Es geht hier nicht nur um die Kosten, die auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden sollen, sondern auch um die Botschaft “Alles, was nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung steht, soll zu Lasten des Arbeitnehmers gehen.” Wenn so etwas Schule macht, was kann dann auf den Arbeitnehmer noch abgewälzt werden? Die Kosten für die Erstellung der monatlichen Gehaltsbescheinigung, des Nachweises für die Sozialversicherung oder für die Bearbeitung der Genehmigung des Urlaubsantrages?

Dieser Vorgang erinnerte mich an eine Begebenheit vor ein paar Jahren. Ich hatte einmal eine Schwestergewerkschaft bei einer Tarifverhandlung als rechtlicher Berater unterstützt. Der Arbeitgeber ging unverfroren mit der Forderung in die Verhandlungen, Betriebsräte für die Dauer ihrer Betriebsratstätigkeit das Gehalt zu kürzen. In dieser Zeit würden sie ja nicht produktiv für das Unternehmen tätig sein. In einer hitzigen Diskussion wies ich die Arbeitgeberseite darauf hin, dass diese Forderung rechtswidrig sei. Ich durfte mir dann in einer Arbeitgebererwiderung anhören, ich würde hier die Kreise stören. Als die Verhandlungskommission der Schwestergewerkschaft in der internen Beratung war, kam sogar der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite noch herein und fragte, was die Gewerkschaftsseite an Zugeständnis bieten würde, damit die Arbeitgeberseite von ihrer Forderung nach Kürzung der Gehälter während der Betriebsratsarbeit Abstand nehme.

Die weitaus überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber gehen fair mit ihren Beschäftigten um und bringen diesen gegenüber große Wertschätzung entgegen. Leider gibt es solche schwarzen Schafe, deren Verfehlungen die vielen guten gelebten Sozialpartnerschaften überdecken.

Henning Röders

CGB AG erfolgreich auf CDA Bundestagung

Mitte September fand in Weimar die Bundestagung der CDA der CDU Sozialausschüsse statt.

Mit Mittelpunkt der Tagung stand die Rede des CDU Bundesvorsitzenden Friedrich Merz und der Wechsel im Bundesvorsitz. Nach fast 20 Jahren gab Minister Karl-Josef Laumann den Bundesvorsitz ab. Neuer CDA Chef ist der Europaabgeordnete Dennis Radke.

Ein Schwerpunkt der Tagung war die Antragsberatung. Mit 7 Anträgen hat sich die Arbeitsgemeinschaft der CGB Gewerkschafter in der CDA eingebracht. Die Anträge zur Tarifbindung und Tariftreue, sowie die Aktualisierung der betrieblichen Mitbestimmung – d.h. eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetz und des Personalvertretungsgesetz – fanden Zustimmung. Dies galt auch für den Antrag der einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindungsquote zum Thema hat. Die Anträge zu den Themen Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen  und Besetzung von Tarifausschüssen wurden als Arbeitsauftrag an die CDU/CSU Arbeitnehmergruppe geleitet. Auch der Antrag auf Abschaffung des Tarifeinheitsgesetz wurde an die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU weiter gegeben. Dieser Antrag löste eine heftige Diskussion auf hohem Standard aus. Der Antrag, der sich gegen Steuerfreiheit oder Steuerbegünstigung von Überstunden ausspricht, wurde ebenfalls fast einstimmig angenommen. Auch personell war die CGB/AG erfolgreich. Ihr Vorstandsmitglied Michael Wolter von der CGM, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der CDA Brandenburg ist, wurde mit einem der besten Ergebnisse in den Vorstand gewählt. Kraft Amtes gehört der AG Vorsitzende Ulrich Bösl von der CGPT dem CDA Bundesvorstand an.

U. Bösl

Sommerempfang der Arbeitnehmerkammer Bremen

Am 2.September fand in der neuen Bremer Überseestadt im früheren Schuppen 2 des vormaligen Europahafens der diesjährige Sommerempfang der Arbeitnehmerkammer statt. Gastrednerin des Abends war Frau Prof. Dr. Phil Yasemin Karakasoglu von der Universität Bremen, die zu Problemen der Migrationsgesellschaft forscht. Unter den Gästen des Empfangs waren auch der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, und mehrere seiner Senatoren sowie Repräsentanten der Arbeitskammer des Saarlandes. DHV und CGB wurden durch Kollegen Peter Rudolph vertreten, der langjährig Mitglied der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer war.

 

Die Gastrednerin des Abends, Prof. Dr. Phil Yasemin Karakasoglu, von der Universität Bremen.

Der CGB-Landesvorsitzende Bremen, Peter Rudolph, im Gespräch mit dem Präsidenten der Arbeitnehmerkammer, Peter Kruse (Personalratsvorsitzender der Handelskrankenkasse Bremen).

 

PENDLER STÄRKER STEUERLICH ENTLASTEN – CGB FORDERT DEUTLICHE ANHEBUNG DER ENTFERNUNGSPAUSCHALE

Angesichts der im Jahre 2023 weiter gestiegenen Pendlerzahlen in Deutschland fordert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands eine Anhebung der Entfernungspau­schale für Berufspendler auf 50 Cent je Kilometer. Bislang beträgt die umgangssprachlich Pendler­pauschale genannte steuerliche Entlastung lediglich 30 Cent je Kilometer und 38 Cent ab dem 21.Kilometer, wobei die 38 Cent-Regelung auch noch bis 2026 befristet ist. Diese Sätze decken nicht die tatsächlichen Kosten ab, die den Arbeitnehmern für den Hin- und Rückweg zu ihrer Arbeitsstätte entstehen, zumal steuerlich jeweils nur die einfa­che Weg­strecke geltend gemacht werden kann.

Der CGB verweist darauf, dass von den rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Be­schäftigten in Deutschland mit 22,5 Millionen mehr als 60 Prozent ihren Arbeitsplatz au­ßer­halb ihres Wohnortes haben. 7,13 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen täglich mehr als 30 Kilometer fahren, um zu ihrer Arbeitsstätte zu gelangen, rund 4 Millio­nen sogar mehr als 50 Kilometer und rund 2,3 Millionen mehr als 100 Kilometer. Besonders hoch sind die Pendlerzahlen in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Mün­chen.

Für Menschen, die zu ihrer Arbeit pendeln, darf der tägliche Weg von der Wohnung zur Ar­beit nicht zu einem finanziellen Luxus werden. Sie müssen sich den Arbeitsweg auch leis­ten können. Wenn dies nicht mehr gewährleistet ist, lohnt sich die tägliche Arbeit nicht mehr, und die Grundlage für eine auskömmliche finanzielle Existenz entfällt.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird von den Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmern eine erhöhte Mobilität erwartet. Dem muss nach Auffassung der christli­chen Gewerkschaften auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und die Entfernungskos­tenpau­schale so anheben, dass die tatsächlichen Pendelkosten der Beschäftigten als Werbungs­kosten steuerlich Berücksichtigung finden.

 

DHV-Information: Hamburger Modell: Was steckt dahinter?

Sollten Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sein, so steht ihnen ein Recht auf Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber zu (§ 74 SGB V). Dabei kann die stufenweise Wiedereingliederung, auch als “Hamburger Modell” bekannt, angewendet werden.

Was verbirgt sich hinter diesem Modell? Was sind die Anforderungen? Darüber gibt unser neues Informationsblatt Auskunft.

Zum Herunterladen der Information

Interessant für alle Arbeitnehmer

Datenschutz ist wichtig. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, nach DSVGO Auskunft über alle Ihre Daten, welche er gespeichert hat, verarbeitet oder nutzt, zu geben. Dies sollte er innerhalb von vier Wochen bewerkstelligt haben.

Leider stellt sich das in der Praxis in der Arbeitswelt meisten nicht so leicht dar. Nun gibt es jedoch seit November 2023 ein treffendes Urteil.

Das Arbeitsgericht Duisburg hat einem Kläger mit Urteil vom 3. November 2023 (Az. 5 Ca 877/23) eine Entschädigung in Höhe von 750 Euro zugesprochen, weil sein Auskunftsersuchen an ein Unternehmen, bei dem er sich beworben hatte, verspätet beantwortet habe.

Der Sachverhalt:

Der Kläger hatte der Beklagten im März 2017 seine Bewerbungsunterlagen zugesandt. Mit Schreiben vom 18.05.2023 begehrte der Kläger von der Beklagten Auskunft nach der DSGVO darüber, ob und welche Daten zu seiner Person gespeichert seien. Er setzte der Beklagten eine Frist bis zum 02.06.2023. Das Schreiben ging der Beklagten am 18.05.2023 per Email zu. Die Beklagte nahm keine Stellung bis zum 03.06.2023. Sodann erinnerte der Kläger die Beklagte mit Email vom 03.06.2023 an sein Anliegen. Die Beklagte erteilte dem Kläger mit Schreiben vom 05.06.2023 eine Negativauskunft mit dem Inhalt, dass keine Daten des Klägers bei ihr gespeichert seien. Per E-Mail vom 09.06.2023 bat der Kläger die Beklagte um Mitteilung, aus welchem Grund diese die Auskunft nicht zuvor erteilt habe. Per E-Mail vom 13.06.2023 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass die Auskunft mit Blick auf Artikel 12 DSGVO fristgerecht erteilt worden sei. Mit Email vom 13.06.2023 forderte der Kläger die Beklagte zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 1.000 Euro wegen behaupteter Verletzung des Art 12 DSGVO auf. Die Beklagte lehnte den Anspruch des Klägers mit Email vom 14.06.2023 ab.

Das Gericht begründet seine Entscheidung, dass der Verantwortliche zwar nach 19 Tagen auf das Auskunftsersuchen geantwortet habe, aber gemäß Artikel 12 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung eine „unverzügliche“ Beantwortung Voraussetzung ist.

Die DSGVO sieht zwar in Art. 12 Abs. 3 für die Beantwortung eine maximale Frist von einem Monat ab Eingang des Antrags vor. Diese Höchstfrist darf aber nicht routinemäßig, sondern nur in schwierigeren Fällen ausgeschöpft werden. Angelehnt an § 121 BGB, ist unter „unverzüglich“ „ohne schuldhaftes Zögern” zu verstehen. Da „unverzüglich” weder „sofort” bedeutet noch damit eine starre Zeitvorgabe verbunden ist, kommt es auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an. Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist aber ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben. Die speziellen Umstände für einen erhöhten zeitlichen Bearbeitungsaufwand müssen vom Verantwortlichen dargelegt werden.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Verantwortliche auch verpflichtet, die Struktur der Organisation so zu gestalten, dass eine fristgerechte Bearbeitung von eingehenden Anträgen möglich ist.

Da der Kläger in Ungewissheit über seine personenbezogenen Daten gelassen worden sei, sieht das Gericht den immateriellen Schaden darin, dass der Kläger seine Daten vorübergehend nicht kontrollieren konnte. Darüber hinaus konnte der Betroffene nicht überprüfen, ob und wie die Beklagte seine persönlichen Daten verarbeitet hatte.

Für nähere Informationen zu Entscheidung:

www.justiz.nrw/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_duisburg/j2023/5_Ca_877_23_Urteil_20231103.html

oder als link Arbeitsgericht Duisburg, 5 Ca 877/23 (justiz.nrw)

Henning Röders

Bundesvorsitzender