Resolution der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung hat ihren Ursprung bereits in der Bismarckschen Gesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts. Sie ist aber deswegen kein „alter Hut“, sondern ist auch noch im 21. Jahrhundert hoch aktuell, und ihr Erhalt ist notwendig. Denn die Versicherten und die Arbeitgeber, die mit ihren Beiträgen die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich und die anderen Sozialversicherungszweige paritätisch finanzieren, können am besten einschätzen, welche Leistungen wichtig und erforderlich und welche Ausgaben notwendig sind. Die paritätisch besetzten Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung sind gelebte Sozialpartnerschaft und ein wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Rechts- und Sozialstaates. Entscheidungen können nach diesem gelebten Prinzip nur getroffen werden, wenn Arbeitgeber- und Versichertenvertreter gemeinsam von deren Notwendigkeit überzeugt sind.

Demgegenüber stehen zunehmende Eingriffe des Staates in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung. Besonders zum Ausdruck kommen diese Eingriffe in der zunehmenden Aufbürdung von sogenannten versicherungsfremden Leistungen: Aufgaben, die eigentlich nicht in die Zuständigkeit der Sozialversicherung fallen, sondern allgemeinpolitischer Natur sind, werden der gesetzlichen Sozialversicherung aufgebürdet. Dabei stiehlt sich der Staat insoweit aus der Verantwortung, als dass er die Kosten nur teilweise erstattet. Ein Beispiel für diesen Verschiebebahnhof sind die Krankenversicherungsbeiträge der Bürgergeldempfänger. Der Staat ist in der Pflicht, Menschen, die nicht arbeiten können, eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung zu sichern. Dafür zahlt er auch Krankenversicherungsbeiträge. Es klafft aber eine erhebliche Lüke zwischen Beitrag und Kosten in Höhe von 10 Mrd. Euro! Diese offensichtliche Unterfinanzierung bleibt auch erst einmal bestehen. Denn die neue Bundesregierung hat entgegen ihrem Versprechen in den Haushaltsplan keine Gelder für die vollständige Übernahme der Krankheitskosten für Bürgergeldempfänger eingestellt.

Anlass für die Resolution der VBG-Vertreterversammlung sind zunehmende Einmischungen des Staates in das Micromanagement der Selbstverwaltung wie beispielsweise in die Personalplanung und -gestaltung, die Übermittlung der Daten oder die angeordnete Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Die einzelne Maßnahme an sich mag vielleicht nicht so schwer wiegen, aber in ihrer Gesamtheit führen sie dazu, dass der Handlungsspielraum der Sozialpartner immer mehr eingeengt und der Staat immer mehr Einfluss gewinnt. Die Resolution ist ein klares Statement von Versicherten und Arbeitgebern für eine starke Zukunft der selbstverwalteten gesetzlichen Sozialversicherung!

Zum herunterladen der Resolution

Neue Bundesregierung: Keine Entlastung für Krankenkassen in Sicht

Der von Bundeskanzler Friedrich Merz zu seinem Amtsantritt versprochene Aufbruch ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die neue Bundesregierung ist noch nicht einmal 100 Tage im Amt, und schon nimmt sie Abstand von einem zentralen Entlastungsversprechen.

 

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgeber bezahlen über den Beitragssatz für Leistungen von Bürgergeldempfängern und bekommen nur einen Teil vom Bund zurück. Sie müssen mit höheren Beiträgen dafür zahlen, dass die Politik den Krankenkassen versicherungsfremde Leistungen aufdrückt, anstatt diese aus dem Steueraufkommen zu finanzieren, wie es ordnungspolitisch der richtige Weg wäre.

 

Ministerin Warken sollte und wollte diese Ungerechtigkeit beenden. Jetzt rudert sie zurück, weil die Koalition das Geld im Etat für den Bundeshaushalt nicht zur Verfügung stellt. Auf jährlich rund 10 Milliarden Euro Kosten bleiben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung damit weiterhin sitzen! Der Staat wälzt die Kosten auf die Beitragszahler der GKV ab. Die privat Krankenversicherten sind fein raus.


Anstelle im Koalitionsvertrag unsinnige und rechtlich nicht haltbare Forderungen – wie den Eingriff in die Tarifautonomie der Krankenkassen durch Vorgabe, dass zukünftig das TVÖD-Gehaltsniveau zu gelten habe*) – zu avisieren, sollte die Bundesregierung Verantwortung übernehmen, die von ihr maßgeblich verursachte Schieflage der Kassenfinanzen zu beheben. Nicht nur 10 Milliarden Kosten für Bürgergeldempfänger fehlen, auch andere Versicherungsfremde Kosten tragen nur die gesetzlich Versicherten. Der Bundeszuschuss dafür deckt die Kosten bei weitem nicht. Etliche Milliarden fehlen. Um bis zu 2,54 Beitragssatzpunkte werden die Kassenbeiträge durchschnittlich durch die versicherungsfremden Leistungen in die Höhe getrieben. Der GKV-Beitragszahler wird mit 740 Euro pro Jahr im Durchschnitt belastet.!

 

Schluss mit Verschiebebahnhöfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherten! Liebe Bundesregierung schaffen Sie keine Probleme, die an den Sorgen und Nöten der Bundesbürger vorbeigehen (z.B. gescheiterte Verfassungsrichterwahl), sondern kümmern Sie sich um die echten Probleme!

Die Tarifautonomie gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung!

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, dass sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen am TVÖD orientieren sollen. Die Koalition verspricht sich davon erhebliche Kosteneinsparungen.

 

Wie kommt die Regierungskoalition zu der Annahme eines erheblichen Kosteneinsparungspotentials? Fakt ist:

  • Der Anteil der Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bloße 4 Prozent!
  • Die Aufwendungen für Gehälter der Arbeitnehmer einschließlich der Vorstandsbezüge betrugen 2024 rund 7,568 Mrd. Euro (Quelle: Bundesgesundheitsministerium) – und das bei Ausgaben von 327,4 Milliarden Euro!

 

Nach unserer Auffassung geben die durchaus bestehenden Unterschiede zwischen den Tarifverträgen der gesetzlichen Krankenkassen und dem TVÖD keinen Anlass für die Annahme erheblicher Einsparpotentiale durch ein Tarifdiktat der Bundesregierung. Aber selbst wenn sich die neue Bundesregierung ein drastisches (vollkommen unrealistisches) Einsparpotential von vielleicht 15 Prozent erhofft, würden diese Einsparungen in etwa zu einer Reduzierung des Beitragssatzes von rund 0,35 Prozent führen!

 

Ein solches von der Bundesregierung erhofftes „erhebliches Einsparpotential“ würde angesichts der Dimensionen der anderen Ausgaben in der gesetzlichen Sozialversicherung und vor allem angesichts mancher geplanter sozialer Wohltaten (u.a. die Ausweitung der „Mütterrente“, die allein voraussichtlich 5 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr verursachen wird) nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein sein und schnell verpuffen.

 

In keinem Verhältnis stünde dieses verschwindend geringe Einsparpotential zu dem erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltung der Krankenkassen und in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie! Die Krankenkassen sind selbstverwaltete öffentlich-rechtliche Körperschaften. Als solche genießen sie auch den Schutz der Tarifautonomie und haben das autonome Recht, zu entscheiden, ob, mit welcher Gewerkschaft und unter welchen Bedingungen sie Tarifverträge abschließen. Die Beschäftigten der Krankenkassen haben das verfassungsrechtlich garantierte Recht, für einen Tarifvertrag zu kämpfen, der andere Regelungen als der TVÖD beinhaltet. Die Bundesregierung kann nicht so einfach die grundrechtliche Tarifautonomie ausblenden und bestimmen, welcher Tarifvertrag zu gelten hat. Auch eine Bundesregierung muss sich an das Grundgesetz halten.

 

Das Vorhaben der Bundesregierung ist nach unserer Auffassung ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit! Deshalb:

 

NEIN ZUM GEPLANTEN TARIFDIKTAT DER BUNDESREGIERUNG!

Weichenstellungen des Expertenrates zur Pflegefinanzierung 

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt Weichenstellungen des Expertenrates zur Pflegefinanzierung als notwendige erste Schritte für eine zukunftsfeste Pflege

 

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die heute veröffentlichten Ergebnisse des Expertenrates zur Pflegefinanzierung in Deutschland zur Kenntnis und sieht darin wichtige Ansatzpunkte für eine dringend notwendige Reform. Nach intensiver Arbeit des Expertenkreises im Auftrag der Bundesregierung zeichnen sich nun erste vorsichtig positive Perspektiven ab, die eine Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie eine Stärkung der Pflegekräfte in den Blick nehmen könnten.

„Die Herausforderungen in der Pflegefinanzierung sind immens und erfordern mutige und generationengerechte Lösungen“, erklärt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB. „Wir begrüßen, dass der Expertenrat die strukturellen Probleme erkannt und konkrete Vorschläge zur Diskussion gestellt hat. Insbesondere die Ansätze zur Stabilisierung der Beitragssätze und zur Entlastung bei den Eigenanteilen sind ein Schritt in die richtige Richtung.“ erklärt Anne Kiesow weiter.

Insgesamt sieht der CGB in den vorgeschlagenen Maßnahmen, wie der Erweiterung der Finanzierungsbasis und der Prüfung von steuerfinanzierten Zuschüssen, Potenzial, die Lasten gerechter zu verteilen. Gleichzeitig betont der CGB die Bedeutung, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und die Attraktivität des Berufsfeldes durch faire Bezahlung und ausreichende Personalschlüssel zu steigern. „Eine nachhaltige Finanzierung muss Hand in Hand gehen mit einer Wertschätzung derjenigen, die tagtäglich Enormes leisten“, ergänzt der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog.

„Es ist nun entscheidend, dass die Bundesregierung die Empfehlungen des Expertenrates sorgfältig prüft und rasch in konkrete Gesetzentwürfe überführt“, fordert Anne Kiesow. “Der CGB wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die sozialen Sicherungssysteme gestärkt und die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflege umfassend berücksichtigt werden. Wir stehen vor einer Herkulesaufgabe, aber die vorliegenden Ergebnisse geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus, dass wir eine zukunftsfeste und solidarische Pflegeversorgung in Deutschland gestalten können.“, so Anne Kiesow weiter.

 

Berlin, im Juli 2025

 

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

Reservistendienst

Wichtige Informationen für Arbeitnehmer Überblick

 

Als Reservist/-in können Sie die Bundeswehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Landesverteidigung und Krisenvorsorge.

 

Dauer und Flexibilität

  • Dauer: Sie können zwischen einem Tag und mehreren Monaten dienen (maximal 10 Monate nach § 63b Soldatengesetz)
  • Teilzeit: Teilzeitdienst ist möglich, aber nicht parallel zu Ihrer zivilen Tätigkeit
  • Abstimmung: Die Einsatzdauer stimmen Sie mit der Bundeswehr ab

 

Ihre finanzielle Absicherung

  • Gehalt: Die Bundeswehr übernimmt Ihr volles Gehalt während des Dienstes
  • Sozialversicherung: Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von der Bundeswehr bezahlt
  • Krankenversicherung: Ruht während des Dienstes, Sie erhalten kostenlose truppenärztliche Versorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge: Läuft weiter, Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge

 

Ihr Kündigungsschutz

  • Regulärer Dienst: 6 Wochen besonderer Kündigungsschutz vor und während des Dienstes
  • Besondere Einsätze: Bis zu 3 Monate Kündigungsschutz bei Auslandseinsätzen oder Hilfeleistungen
  • Ihr Arbeitsplatz: Ist während des Reservistendienstes geschützt

 

Urlaubsregelung

  • Kein Urlaub: Sie können den Reservistendienst nicht während Ihres Erholungsurlaubs ableisten
  • Urlaubsanspruch: Ihr Jahresurlaub verringert sich um 1/12 pro Übungsmonat
  • Bundeswehr-Urlaub: Sie haben Urlaubsanspruch während Ihres Dienstes bei der Bundeswehr

 

Ihre Vorteile

  • Persönliche Entwicklung: Sie sammeln wertvolle Erfahrungen in Führung und Teamarbeit
  • Weiterbildung: Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten bei der Bundeswehr
  • Gesellschaftlicher Beitrag: Sie übernehmen Verantwortung für unser Land
  • Berufliche Kompetenzen: Erworbene Fähigkeiten können Sie im zivilen Beruf einsetzen
  • Sicherheit: Ihr Arbeitsplatz ist während des Dienstes geschützt

 

Die DHV Die Berufsgewerkschaft (DHV) befürwortet und unterstützt das Engagement unserer Mitglieder im Ehrenamt und in der Reserve. Der Reservistendienst ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit unseres Landes und zur Stärkung der demokratischen Werte. Wir ermutigen sowohl Arbeitnehmer/-innen als auch Arbeitgeber/-innen, diese gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und den Reservistendienst zu unterstützen. Ihre Erfahrungen und erworbenen Kompetenzen bereichern nicht nur Sie persönlich, sondern auch Ihr berufliches Umfeld. Die DHV steht Ihnen bei Fragen rund um den Reservistendienst gerne zur Seite.

 

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

DHV-Information zum Mutterschutzrecht

Das Mutterschutzgesetz schützt neben Arbeitnehmerinnen auch Schülerinnen, Praktikantinnen, Studentinnen, Frauen mit Behinderungen, die in einer entsprechenden Werkstatt arbeiten und Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen gelten. Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber den mutmaßlichen Termin der Entbindung mitteilen. Der Arbeitgeber hat dann die zuständige Behörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Dritten gegenüber hat er eine Schweigepflicht.

Mit der jüngsten Gesetzesänderung ist das Mutterschutzrecht gestärkt worden. Nach wesentlichen Neuregelungen, die zum 01. Januar 2018 in Kraft getreten waren, wurde nun eine Regelung eingeführt, die Müttern bei Fehlgeburten einen gewissen Mutterschutz gewähren. Diese Neuerung ist zum 01. Juni 2025 in Kraft getreten.

Kommentar des DHV-Landesvorsitzenden Bayern zum Ausgang der Tarifverhandlungen des Versicherungsinnendienstes

Unser Landesvorsitzender Bayern und engagiertes Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen kommentiert den Ausgang der Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe wie folgt:

Till Eulenspiegel
Wenn ich jemanden gerne im Mittelalter getroffen hätte, dann wäre es Till Eulenspiegel gewesen.  Jemand der durch seine schelmenhafte Weise den Menschen den Blick in den Eulen [Symbolisch für Weisheit] Spiegel [Blick in die Selbstreflexion] ermöglicht hat. 


Hinter uns liegen die letzten Monate der Tarifverhandlungen im Versicherungsgewerbe für den Innendienst. Als kaufmännische Berufsgewerkschaft hat unsere Bundesfachgruppe Versicherungen den gesamten Verlauf sehr professionell intern und im Dialog mit den Beschäftigten und dem AGV begleitet. Wir haben gesehen das es für uns gar nicht notwendig ist eine tarifzeichnende Gewerkschaft zu sein, um gestalten und wirken zu können.


Ich persönlich würde sogar sagen: Wir waren besser unterwegs als in der Zeit, wo wir noch tarifzeichnend waren. 


Hier müssen wir auch lernen: Wir sind im Transformationsprozess zu einem neuen Gewerkschaftsformat. Wir haben die ersten existenzbedrohenden Jahre nach dem BAG-Urteil überstanden. Wir haben unsere Strukturen und unsere Art zu arbeiten verändert. 

    • Sollte uns der EGMR die Möglichkeit geben wieder Tarifverhandlungen zu führen und abzuschließen, müssen wir 3 Dinge beachten:
      Mit realistischen Tarifforderung in die Verhandlung gehen (das hat die DHV in der Regel sowieso immer gemacht.)

    • Mit dem AGV partnerschaftlich zusammenarbeiten – das fällt uns als Gewerkschaft, die nicht aus dem Klassenkampf, sondern aus der reformistischen Gewerkschaftsbewegung kommt, sowieso leichter.

    • Keinen Tarifabschluss tätigen, der nicht unseren Standards als kaufmännische Berufsgewerkschaft erfüllt. Was in der aktuellen Tarifrunde bedeutet hätte dass wir zu den angebotenen Konditionen im Gegensatz zu Verdi und DBV nicht abgeschlossen hätten.

Johann Lindmeier
DHV Landesvorsitzender Bayern 

 

Für mehr Wertschätzung und Effizienz: CGB fordert entschlossenes Handeln gegen Arbeitszeitverschwendung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) zeigt sich besorgt über die alarmierenden Erkenntnisse einiger Jobbörsen, wonach deutsche Beschäftigte durchschnittlich 8,7 Stunden pro Woche mit ineffizienten und als wenig sinnvoll empfundenen Tätigkeiten verbringen. Dies entspricht mehr als einem vollen Arbeitstag, der nicht produktiv genutzt werden kann und eine immense Verschwendung von ohnehin knappen Ressourcen darstellt.

„Es ist inakzeptabel, dass unsere Kolleginnen und Kollegen einen so erheblichen Teil ihrer wertvollen Arbeitszeit mit unnötigen Meetings, redundanten Aufgaben oder ineffizienten Prozessen verbringen müssen“, erklärt der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders. „Gerade in Zeiten, in denen der demografische Wandel den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen stellt und qualifizierte Arbeitskräfte zunehmend knapper werden, ist jede verschwendete Stunde eine Stunde zu viel und zeugt von einer mangelnden Wertschätzung gegenüber den Fähigkeiten und dem Engagement der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“, so Röders weiter.

Hauptursachen hierfür liegen in zu komplexen Prozessen, mangelnder Kommunikation seitens der Führungskräfte sowie fehlender Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Der CGB sieht hier dringenden Handlungsbedarf und fordert alle Akteure auf, entschlossen Maßnahmen zu ergreifen.

Nach Ansicht des CGB bedarf es der Stärkung der Kommunikation, was bedeutet, dass Führungskräfte die Aufgaben und Ziele klarer kommunizieren müssen, um Missverständnisse und Doppelarbeiten zu vermeiden. Weiter müssen Prozesse vereinfacht werden, Arbeitsabläufe müssen kritisch geprüft und unnötige Komplexität konsequent abgebaut werden. Auch müssen gezielte Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, um das Wissen und die Fähigkeiten der Beschäftigten zu stärken und sie für neue Herausforderungen zu rüsten.

„Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland nachhaltig sichern wollen, müssen wir auch die Effizienz in unseren Unternehmen steigern. Dazu gehört, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Zeit sinnvoll einsetzen können und nicht durch vermeidbare Bürokratie oder schlechte Organisation ausgebremst werden“, so Henning Röders abschließend.

Der CGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Arbeitswelt humaner, effizienter und zukunftsorientierter gestaltet wird – zum Wohle der Beschäftigten und des Wirtschaftsstandortes.

 

Berlin, im Juli 2025

 

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

Auf einen Kaffee mehr im Monat: Enttäuschender Abschluss der Gehaltstarifverhandlungen Versicherungsinnendienst

Nach über einem Monat Hängepartie haben sich der AGV Versicherungen und die verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf einen Tarifabschluss verständigt:

  • Laufzeit: 26 Monate
  • Gehaltserhöhungen: 5,0 % ab 01.08.2025 mit einer Mindesterhöhung von 200 Euro; 3,0 % ab 01.09.2026
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen i.H.v. 150 Euro ab 01.08.2025 und von 100 Euro ab 01.09.2026

 

Dieser Abschluss ist angesichts der hohen Erwartungen, die die verhandelnden Gewerkschaften mit ihren Forderungen geschürt hatten, enttäuschend! Zur Erinnerung: Der DBV war ursprünglich mit einer Gehaltsforderung von 17 % für ein Jahr und einer Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde in die Tarifrunde 2025 gegangen. Verdi hatte eine Anhebung der Gehälter um 12 % und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro – jeweils für 12 Monate – gefordert. Mit dem im Abschluss erzielten linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 8,3 % zzgl. Mindesterhöhung haben die verhandelnden Gewerkschaften bezogen auf 12 Monate noch nicht einmal annähernd die Hälfte dessen erzielt, was sie gefordert haben!

 

Die verhandelnden Gewerkschaften haben zwar Verbesserungen gegenüber dem Arbeitgeberangebot der dritten Verhandlungsrunde erzielt. Bezogen auf 10. und 11. Berufsjahr der Gehaltsgruppe V bedeutet die „Verbesserung“ 8 Euro brutto im Monat – netto in etwa einen Pott Kaffee mehr im Monat! In der höchsten Stufe der Gehaltsgruppe VIII beträgt die „Verbesserung“ ganze 11 Euro brutto! Von der „Aufnahme eines starken Signals der Beschäftigten durch die Arbeitgeber“ ist diese leichte Verbesserung weit entfernt. In den unteren Gehaltsgruppen und in den Gehaltsgruppen A und B hat die vierte Verhandlungsrunde mit der Sockelanhebung von 200 Euro zwar deutlichere Gehaltszuwächse gebracht. Aber in der Gesamtschau können diese das enttäuschende Ergebnis der Hängepartie für viele Beschäftigten im Versicherungsinnendienst nicht aufwiegen! Darin fügt sich auch das Zugeständnis bei den Azubivergütungen: Zwar immerhin um 30 Euro besser als im Vergleich zur dritten Verhandlungsrunde – aber bei weitem kein „Azubibooster“, wie von verdi in ihrer Tarifmitteilung bejubelt.

 

Besonders enttäuschend ist auch, dass die Beschäftigten im Versicherungsinnendienst vier Nullmonate ohne Ausgleich durch eine Einmalzahlung beschert bekommen.

 

Gegenüber den Tarifabschlüssen vergleichbarer Branchen hinkt der Abschluss im Versicherungsinnendienst hinterher. Die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken erhalten mit dem Abschluss von März 2025 Gehaltserhöhungen im Gesamtvolumen von 11,4 % – bei einer nur dreimonatigen längeren Laufzeit (29 Monate). Die Tarifabschlüsse 2024 bei den Öffentlichen Banken und Privatbanken liegen in den Gesamtvolumina ebenfalls deutlich über den Abschluss des Versicherungsinnendienstes. Mit dem Abschluss haben die privaten Versicherungen weiter die Rote Laterne bei den Tarifabschlüssen. Die Beschäftigten verlieren weiter Anschluss an vergleichbare Branchen. Für den Kampf um die Fach- und Führungskräfte von morgen verheißt das nichts Gutes! Die verhandelnden Gewerkschaften sollten angesichts dieses enttäuschenden Abschlusses ihre Strategie überdenken, mit hohen Forderungen eine hohe Erwartungshaltung zu wecken und diese noch durch Warnstreikaktionen zu schüren – um am Ende beim Tarifabschluss wieder als Bettvorleger zu landen.

CGB wertet die Empfehlungen der Mindestlohnkommission zur Anhebung des Mindestlohns positiv

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wertet die einstimmige Empfehlung der Mindestlohnkommission zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 insgesamt positiv. Die Entscheidung, die in einem herausfordernden, aber konsensualen Prozess der Sozialpartner erzielt wurde, stellt eine not­wendige Anpassung in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten dar. Der CGB betrachtet diese Erhöhung als eine wichtige Maß­nahme, um Millionen von Geringverdienenden in ganz Deutschland eine sofortige finanzielle Entlastung zu verschaffen. In einem Umfeld anhaltender Inflation und steigender Lebenshaltungskosten, insbesondere für Grundbedürfnisse, sind diese Anpassungen unerlässlich, um die Kaufkraft zu sichern und Lohnarmut zu verhindern. Dieser Schritt bekräftigt das grundle­gende Prinzip der christlichen Sozialethik, dass Vollzeitarbeit ein würdevolles Auskommen gewährleisten muss. Es ist damit auch ein Zeugnis des fortgesetzten Engagements für sozialen Schutz und wirtschaftliche Stabilität. Trotz dieses Fortschritts betont der CGB, dass die vorgeschlagenen Erhöhungen die Anforderungen an eine wirklich nach­haltige Mindestvergütung alleine nicht erfüllen. Der CGB hat sich daher bereits im vergangenen Jahr für die Indizierung des deutschen Mindestlohns auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns ausgesprochen. Danach müsste der Mindestlohn bereits jetzt mehr als 15 Euro betragen. Forderungen an den Gesetzgeber, sich über die Empfehlungen der Mindestlohnkommission hinwegzusetzen, lehnt der CGB jedoch ab. Er ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Lohnfindung eine Angelegenheit der Tarifpartner ist. Dies gilt auch für die Festlegung von Mindestlöhnen. Das es in Deutschland eines gesetzlichen Mindest­lohns bedarf, ist allein der Tatsache einer auch politisch zu verantwortenden sinkenden Tarifbindung geschuldet, die mittler­weile gerade noch 49 Prozent beträgt. Der CGB ist besorgt, dass es bislang nicht gelungen ist, der nachlassenden Ta­rifbindung Einhalt zu gebieten. Er erinnert daher erneut an seine Forderung, unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spit­zenorganisationen endlich den in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehenen Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung zu erstellen. Bereits am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der u.a. die Tarifbindung gestärkt werden soll. Mit der Verab­schiedung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und sollte innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Akti­onspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Es ist ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen regelmäßig die mangelnde Tarifbindung beklagen, aber weder etwas getan haben, um die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern noch den in der EU-Mindestlohn­richtlinie geforderten Aktionsplan auf den Weg zu bringen.

Der CGB fordert Gesetzgeber und Sozialpartner auf, das Tarifvertragssystem zu stärken, um faire und anpassungsfä­hige Löhne zu gewährleisten, die branchenspezifische Realitäten und Produktivität widerspiegeln und die Festlegung gesetz­licher Mindestlöhne überflüssig machen.