Versicherungsinnendienst: Tarifverhandlungen werden am 04.07.2025 fortgeführt

In die festgefahrenen Verhandlungen des Versicherungsinnendienstes ist wieder Bewegung gekommen. Der AGV Versicherungen und die tarifverhandelnden Gewerkschaften wollen am 04.07. einen neuen Versuch unternehmen, zu einer Einigung zu kommen.

Die DHV begrüßt den Versuch, noch vor der Sommerpause zu einer Einigung zu kommen. Eine längere Hängepartie bis in den Herbst hinein muss unbedingt vermieden werden! Voraussetzung für eine Einigung ist aber, dass der AGV Versicherungen sein enttäuschendes Angebot aus der letzten Verhandlungsrunde (4,8 % zum 01.08.2025; 3,3 % zum 01.09.2026; Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro; Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen) noch einmal deutlich aufstockt.

Das noch auf dem Tisch liegende Arbeitgeberangebot liegt deutlich hinter den Abschlüssen zurück, wie sie zuletzt bei den Privatbanken, Öffentlichen Banken und Volks- und Raiffeisenbanken getätigt worden waren. Das ist nicht akzeptabel. Denn: Angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen seit 2022 ist es wichtig, nicht den Anschluss zu verlieren.

Die Beschäftigten der privaten Versicherungen dürfen nicht weiter hinter das Gehaltsniveau vergleichbarer Branchen zurückfallen!

Wir hatten dem AGV Versicherungen in einem Gespräch den Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken als Maßstab für einen akzeptablen Kompromiss genannt:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

Der AGV Versicherungen sollte sich auch im Bewusstsein an seine Verantwortung gegenüber den Miterbeitern/innen an dem Volksbankentarifabschluss orientieren. Denn letztlich sind es die Versicherungsnagestellten, die den Menschen in schwierigen, oft auch existenzbedrohenden Situationen zur Seite stehen und ihnen wichtige Hilfe leisten. Diese hohe Verantwortung sollte mit einem guten Gehaltsabschluss angemessen gewürdigt werden. 

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, am 04.07.2025 zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

Für ein gesundes Arbeitsleben: CGB fordert Recht auf Nichterreichbarkeit und klare Grenzen der ständigen Erreichbarkeit

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) warnt eindringlich vor den gravierenden gesundheitlichen Risiken der ständigen Erreichbarkeit von Beschäftigten. Angesichts einer Arbeitswelt, die zunehmend flexible Modelle und digitale Kommunikation nutzt, verschwimmen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. Dies führt zu einer alarmierenden Zunahme von Stress, psychischen Belastungen und Burnout-Erkrankungen.

„Die Annahme, jederzeit verfügbar sein zu müssen, ist keine moderne Errungenschaft, sondern ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für unsere Mitglieder und alle Beschäftigten in Deutschland“, erklärt Henning Röders, Bundesvorsitzender des CGB. “Es ist höchste Zeit, dass die neue Bundesregierung und die Sozialpartner gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und klare Regeln für die Erreichbarkeit außerhalb der Kernarbeitszeiten zu definieren.“ ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.

Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub E-Mails beantworten, Anrufe entgegennehmen oder auf Nachrichten reagieren. Diese ständige Verfügbarkeit verhindert eine notwendige Erholung, untergräbt das Privatleben und führt langfristig zu einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Kreativität.

Der CGB fordert daher:

  1. Es muss ein klares gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der individuell oder kollektiv vereinbarten Arbeitszeiten verankert werden. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber keine Reaktion auf Arbeitsanfragen außerhalb der Arbeitszeit erwarten oder einfordern dürfen und keine negativen Konsequenzen bei Nichtbeachtung entstehen.
  2. Unternehmen und Sozialpartner müssen dringend verbindliche Regelungen zur Erreichbarkeit in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen treffen. Diese müssen festlegen, wann und wie Arbeitnehmer erreichbar sein müssen – und wann eben nicht.
  3. Arbeitgeber sind aufgerufen, eine Unternehmenskultur zu etablieren, die das Abschalten und die Work-Life-Balance aktiv fördert.

„Der CGB und seine Mitgliedsorganisationen sehen es als seine christlich-soziale Verpflichtung an, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen einzustehen. Dazu gehört auch das Recht auf eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit. Wir fordern die politischen Entscheidungsträger und die Unternehmen auf, dieses drängende Thema nicht länger zu ignorieren und gemeinsam mit den Gewerkschaften praktikable Lösungen zu entwickeln.“ bekräftigt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB.

 

 

CGB fordert echten Rechtsanspruch auf flexible Arbeitszeiten und umfassende Unterstützung für pflegende Angehörige

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), als drittgrößter Gewerkschaftsdachverband mit über 280.000 Mitgliedern, appelliert eindringlich an die Bundesregierung, die Situation pflegender Angehöriger in Deutschland grundlegend zu verbessern. Ausgehend von den Prinzipien der christlichen Soziallehre, die die Menschenwürde und das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellen, fordert der CGB einen umfassenden Rechtsanspruch auf flexible Arbeitszeiten und eine nachhaltige finanzielle Absicherung, um die immense Doppelbelastung berufstätiger Pflegender zu mindern. 

In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Schätzungsweise 2,5 Millionen dieser Pflegepersonen sind gleichzeitig erwerbstätig. Diese „Doppelbelastung“ führt zu erheblichen physischen, psychischen und finanziellen Belastungen. Studien zeigen, dass über 40 Prozent der pflegenden Angehörigen über Rücken- oder Gelenkschmerzen klagen und mehr als die Hälfte Anzeichen einer Depression aufweisen. Die finanzielle Situation ist ebenfalls prekär: Nur 7 Prozent der Pflegenden erfahren keine finanziellen Nachteile, während 14 Prozent sogar einen kompletten Verdienstausfall erleiden . 

„Die Pflege unserer Angehörigen ist eine der größten gesellschaftlichen Leistungen, die oft im Stillen erbracht wird. Es ist inakzeptabel, dass diese Fürsorge Menschen in finanzielle Not oder zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben zwingt“, erklärt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB. „Die aktuellen Regelungen sind allenfalls ein erster Schritt, aber sie reichen bei Weitem nicht aus, um die Realität der Langzeitpflege abzubilden.“ so der Generalsekretär weiter.

Der CGB fordert daher von der Bundesregierung einen ganzheitlichen Politikansatz, der die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift und als Investition in die Zukunft Deutschlands sieht.

Als absolut zwingende Maßnahmen sieht der CGB:

  1. Längere und bedarfsgerechte Zeiträume: Der Rechtsanspruch muss auf deutlich längere, flexiblere Zeiträume ausgeweitet werden, die der chronischen Natur der Pflege gerecht werden.
  2. Die Schwellenwerte für den Rechtsanspruch müssen vollständig aufgehoben oder erheblich gesenkt werden, um einen universellen Zugang für alle erwerbstätigen Pflegenden zu gewährleisten .
  3. Der zu schaffende gesetzliche Rahmen muss innovative, mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle wie Sabbaticals, mobile Arbeitsoptionen und die Anpassung von Arbeitsvolumen und -aufgaben an sich wandelnde Pflegeanforderungen ermöglichen .
  4. Das zinslose Darlehen muss durch nicht rückzahlbare Zuschüsse oder ein robustes Lohnersatzsystem ersetzt werden, das den Einkommensverlust während der Pflegezeit tatsächlich kompensiert.
  5. Pflegezeiten müssen vollständig anerkannt und angemessen auf die Rentenansprüche angerechnet werden, um Altersarmut zu verhindern.
  6. Die Bundesregierung muss finanzielle Anreize oder Subventionen für kleine und mittlere Unternehmen bereitstellen, um die Implementierung flexibler Arbeitsregelungen und Unterstützungsstrukturen zu fördern .
  7. Aktive Förderung von Best Practices, Sensibilisierung von Führungskräften, Bereitstellung technologischer Lösungen und klare Vertretungsregelungen sind entscheidend .
  8. Kapazitäten, Zugänglichkeit und Reichweite der Pflegestützpunkte müssen erheblich ausgebaut werden.
  9. Ein deutlich verbesserter Zugang zu spezialisierten psychologischen Beratungsangeboten und Selbsthilfegruppen für Pflegende muss sichergestellt werden.
  10. Eine substanzielle Erhöhung der Finanzierung und Verfügbarkeit von Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege ist zwingend erforderlich.
  11. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, müssen Arbeitsbedingungen, Vergütung und Karrieremöglichkeiten für professionelle Pflegekräfte deutlich verbessert werden.

„Die Unterstützung pflegender Angehöriger ist keine Wohltat, sondern eine strategische Investition in die Zukunft unseres Landes“, ergänzt die Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow. „Sie sichert qualifizierte Arbeitskräfte, steigert die Produktivität und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Ein Versäumnis, jetzt entschlossen zu handeln, wird die bereits bestehenden Probleme am Arbeitsmarkt und im Pflegesystem weiter verschärfen.” so Kiesow weiter.

Wir als CGB fordern die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und diese notwendigen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten und umzusetzen.

 

 

 

 

 

DIW rechnet für 2026 mit 1,7 Prozent Wirtschaftswachstum CGB sieht Konjunkturprognosen mit hohen Risiken behaftet

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat am 13.Juni eine korrigierte Konjunkturprognose vorgestellt. Danach rechnet das Institut für dieses Jahr jetzt mit einem Wirtschaftswachstum von 0,3 statt 0,2 Prozent und für 2026 mit 1,7 statt 1,1 Prozent. Mit einem prognostizierten Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent liegt das DIW an der Spitze aller Wirtschaftsforschungsinstitute. Alle anderen Institute rechnen mit einem geringeren Wachstum.

Für den Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) sind alle Konjunkturprognosen aktuell mit hohen Risiken behaftet und mit Skepsis zu betrachten. Der CGB verweist darauf, dass sämtliche Prognosen der letzten Monate zu optimistisch waren und jeweils nach unten korrigiert werden mussten. Die Institute wie auch die alte Bundesregierung hatten jeweils darauf gesetzt, dass sich die Zunahme des privaten Konsums als die entscheidende Wachstumsstütze erweisen würde, was in Krisenzeiten unrealistisch ist, wie auch der Direktor des Walter Eucken Instituts, Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, kritisiert hat.

In den aktuellen Konjunkturprognosen sind die Wachstumserwartungen insbesondere an das Infrastruktur-Sondervermögen sowie steigende Rüstungsausgaben gekoppelt. Wie sich die Milliarden-Investitionen auf das Brutto-Inlandsprodukt (BIP) auswirken werden, wird von den Instituten jedoch höchst unterschiedlich beurteilt. Während das DIW für 2026 mit einem Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent rechnet und dabei von finanzpolitischen Impulsen durch Sondervermögen und Rüstungsausgaben in Höhe von 25 Milliarden Euro ausgeht, erwartet das ifo Institut für Wirtschaftsforschung wirtschaftliche Effekte in Höhe von 57 Milliarden Euro, geht gleichwohl aber nur von einer Erhöhung des Wirtschaftswachstums auf 1,5 Prozent aus.

Investitionen aus dem Sondervermögen und gesteigerte Rüstungsausgaben werden in jedem Fall auch als Konjunkturprogramm wirken. Davon geht auch der CGB aus. Entscheidend ist jedoch, wie schnell und für welche Zwecke Ausgaben getätigt werden. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und den Wohnungsbau beleben die Baukonjunktur und führen zu Neueinstellungen und höheren Steuereinnahmen. Die Beschaffung von Munition für die Bundeswehr wirkt hingegen weitgehend nur konsumtiv.

Der Bundeshaushalt wird erst nach den Parlamentsferien beschlossen und beinhaltet erhebliches Konfliktpotential, wie gerade die von SPD-Linken mit ihrem „Manifest“ angezettelte Diskussion um die Notwendigkeit und den Umfang von Rüstungsausgaben belegt. Hinzu kommen die politischen Unabwägbarkeiten im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine, die Folgen des israelischen Angriffs auf den Iran sowie den vom amerikanischen Präsidenten angezettelten Handelskrieg. Deutsche Stahlwerke werden auch mit finanzieller Unterstützung aus dem Infrastruktur-Sondervermögen nur dann in Produktionsanlagen für „grünen“ Stahl umstellen, wenn sie auch weiterhin Absatzmärkte für ihre Stahlprodukte sehen. Gleiches gilt für die Förderung der deutschen Automobilindustrie bei der Umstellung auf die Produktion von Elektrofahrzeugen.

 

 

Der CGB informiert: Wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Datenschutz im Bewerbungsprozess – Transparenz und Sorgfalt für Arbeitgeber unerlässlich

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 5. Juni 2025 (Az. 8 AZR 117/24), das die Rechte von Bewerbern im Hinblick auf den Datenschutz im Bewerbungsverfahren deutlich stärkt. Das Urteil stellt nun klar, dass Arbeitgeber Internet-Recherchen über Bewerber nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung strenger Informationspflichten durchführen dürfen.

Im vorliegenden Fall hatte eine Universität eine Google-Recherche über einen Bewerber durchgeführt, ohne den Bewerber darüber zu informieren. Das BAG sprach dem Bewerber daraufhin einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu.

Der CGB begrüßt die Kernbotschaften dieses Urteils für die Beschäftigten:

  • Keine anlasslose Internet-Recherche: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht pauschal oder routinemäßig im Internet „googeln“. Eine Recherche ist nur zulässig, wenn ein konkreter, sachlicher Anlass hierfür besteht, beispielsweise bei offensichtlichen Widersprüchen in den Bewerbungsunterlagen oder zur Verifizierung bestimmter Angaben.

 

  • Informationspflicht des Arbeitgebers: Das Urteil bekräftigt die Pflicht des Arbeitgebers, Bewerber umfassend darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden – auch wenn diese aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Internet stammen. Diese Informationspflicht gemäß Art. 14 DSGVO ist essentiell für den Schutz der persönlichen Daten.

 

  • Schadensersatz bei Missachtung: Die Entscheidung des BAG verdeutlicht, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten, insbesondere die Missachtung der Informationspflicht, zu finanziellen Konsequenzen für Arbeitgeber führen können.

Der CGB sieht in diesem Urteil eine wichtige Stärkung der Arbeitnehmerrechte und des Datenschutzes im Bewerbungsverfahren. Das BAG-Urteil sendet ein klares Signal an alle Arbeitgeber, ihre Prozesse im Recruiting zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO vollumfänglich entsprechen. Für Bewerber bedeutet dies mehr Schutz vor unkontrollierter Datenerhebung.

 

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) kritisiert Bundesfinanzminister Klingbeil: „Wachstumsbooster ignoriert die Sorgen der Beschäftigten“

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat deutliche Kritik an der Rede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum steuerlichen Investitionssofortprogramm geäußert. Obwohl der Minister eingangs der tiefen Unsicherheiten und Ängste der Bürger vor Arbeitsplatzverlust und finanziellen Belastungen sehr treffend beschrieben hat, konzentrierten sich die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Ansicht des CGB zu einseitig auf unternehmensbezogene steuerliche Anreize.

„Wir als CGB sehen den Ansatz, die Wirtschaft zu stärken, grundsätzlich als richtig an. Doch die Rede von Bundesfinanzminister Klingbeil lässt uns mit der wesentlichen Frage zurück: Wo bleiben die Beschäftigten?“, merkt der CGB-Bundesvorsitzende Henning Röders an. „Die beschlossenen Superabschreibungen für Investitionen, die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge und die Senkung der Unternehmenssteuern entlasten primär die Unternehmensseite. Das ist wichtig, aber ein ‚Wachstumsbooster‘ nützt den Menschen nur dann, wenn das Wachstum auch direkt bei ihnen ankommt., so Henning Röders weiter.

Der CGB vermisst konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Reallöhne und zur direkten Abfederung des Inflationsdrucks für Familien. „Es wird viel über Bürokratieabbau gesprochen, aber nicht, was dies konkret für den einzelnen Arbeitnehmer bedeutet. Werden hier Standards abgebaut oder werden wirklich sinnvolle Erleichterungen geschaffen, die den Menschen im Arbeitsalltag helfen?“, ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.

“Selbstverständlich begrüßen wir als CGB die angekündigten Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung als wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit. Diese Einnahmen müssen jedoch auch zielgerichtet für die Stärkung der Beschäftigten eingesetzt werden – sei es durch Investitionen in Bildung, Gesundheitswesen oder Infrastruktur, die den Beschäftigten unmittelbar zugutekommen, oder durch gezielte Entlastungen bei den Sozialabgaben“, so Kiesow weiter.

Auch das geplante 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für die Modernisierung des Landes muss eine stärkere soziale Komponente erhalten. „Die größte Modernisierung seit Jahrzehnten muss nicht nur technologisch, sondern auch sozial sein. Wie werden die Beschäftigten an den Gewinnen dieser Modernisierung beteiligt? Wie werden sie vor Transformationen geschützt, die neue Technologien mit sich bringen? “Hier fehlen uns konkrete Pläne für Umschulungsprogramme, Qualifizierungsoffensiven und eine Stärkung der sozialen Absicherungssysteme“, kritisiert der CGB-Generalsekretär Christian Hertzog.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands fordert die Bundesregierung eindringlich auf, die Sorgen der Familien und Arbeitnehmer ernster zu nehmen und über reine Unternehmensanreize hinausgehende, direkte und spürbare Schritte zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Deutschland zu unternehmen.

„Nur dann kann dieser ‚Wachstumsbooster‘ wirklich seine volle Wirkung entfalten und zu nachhaltigem Wohlstand für alle führen“, erklärt der Bundesvorsitzende Henning Röders abschließend.

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) fordert entschlossenes Handeln gegen Schwarzarbeit: Für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) äußert sich besorgt über das anhaltend hohe Ausmaß der Schwarzarbeit in Deutschland und fordert die neue Bundesregierung zu umfassenden Maßnahmen auf, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu stärken und die soziale Gerechtigkeit zu fördern. Aktuelle Studien zeigen, dass Schwarzarbeit weiterhin ein massives Problem darstellt, das nicht nur unserem Land, den Sozialversicherungsträgern und vor allem auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schadet.

„Schwarzarbeit ist eines der schwierigsten Probleme in unserer Gesellschaft, das unsere sozialen Sicherungssysteme aushöhlt und den fairen Wettbewerb verzerrt“, erklärt der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Christian Hertzog. „Während die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im Jahr 2024 mit 766 Millionen Euro zwar deutlich mehr Schaden aufgedeckt hat als im Vorjahr, ist dies nur die Spitze des Eisbergs. “Der geschätzte Gesamtumsatzverlust für Unternehmen durch Schwarzarbeit beläuft sich auf rund 300 Milliarden Euro pro Jahr.“ so der Generalsekretär weiter.

Die Zahlen in Deutschland sprechen eine deutliche Sprache: Mindestens 3,3 Millionen Menschen in Deutschland gaben 2024 an, selbst schwarzgearbeitet zu haben. Indirekte Befragungen, die ein noch schärferes Bild der „Dunkelziffer“ zeichnen, gehen sogar von 8 bis 10 Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter aus, die in Schwarzarbeit involviert sind. Besonders alarmierend ist die Situation im Bereich der privaten Haushaltshilfen, wo schätzungsweise 90 bis 91 Prozent der Beschäftigten schwarz arbeiten.

„Diese Entwicklung ist inakzeptabel“, erklärt der Generalsekretär des CGB. „Schwarzarbeit bedeutet für die Betroffenen keine soziale Absicherung im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit oder im Alter. Sie haben keinen Kündigungsschutz und sind im Wesentlichen schutzlos. Das können wir als Gewerkschaften nicht hinnehmen.“

Der CGB sieht die Hauptursachen für die Attraktivität der Schwarzarbeit in den hohen Steuer- und Sozialabgaben, die zu einer großen Differenz zwischen Brutto- und Nettolöhnen führen. Zudem begünstigt eine schwächelnde Wirtschaftslage mit geringem Wachstum und steigender Arbeitslosigkeit die Suche nach informellen Einkommensquellen.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) fordert daher die Bundesregierung auf, umgehend folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Senkung der Abgabenlast auf Arbeit: Um die Attraktivität sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu erhöhen, müssen die Steuer- und Sozialabgaben, insbesondere im unteren und mittleren Einkommensbereich, spürbar gesenkt werden. Nur so bleibt den Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto, und der Anreiz zur Schwarzarbeit sinkt.
  2. Vereinfachung der Anmeldung von haushaltsnahen Dienstleistungen: Gerade im Bereich der privaten Haushaltshilfen sind bürokratische Hürden und hohe Kosten ein wesentlicher Treiber der Schwarzarbeit. Es bedarf einfacherer und kostengünstigerer Modelle, um diese Tätigkeiten in den legalen Arbeitsmarkt zu überführen.
  3. Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und gezielte Prävention: Die aufgedeckten Schäden zeigen, dass die FKS wichtige Arbeit leistet. Ihre Kapazitäten müssen weiter ausgebaut und ihre Maßnahmen, insbesondere durch den Einsatz moderner Datenanalyse und Künstlicher Intelligenz, noch effektiver gestaltet werden. Gleichzeitig muss die Bevölkerung stärker über die Risiken und Nachteile von Schwarzarbeit aufgeklärt werden.
  4. Förderung von Wachstum und Beschäftigung: Eine starke und wachsende Wirtschaft mit ausreichend formalen Arbeitsplätzen ist die beste Prävention gegen Schwarzarbeit. Die Bundesregierung muss die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, um Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

„Wir appellieren an die Politik, die strukturellen Ursachen der Schwarzarbeit endlich konsequent anzugehen und nicht nur die Symptome zu bekämpfen“, fordert Christian Hertzog. „Nur wenn wir die Anreize für Schwarzarbeit reduzieren und gleichzeitig die Vorteile legaler Beschäftigung hervorheben, können wir unseren Sozialstaat nachhaltig sichern.“

 

 

CGB: Längst überfällige Ergänzung für den Mutterschutz Ausweitung der Schutzfristen bei Fehlgeburten

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt als einen entscheidenden Schritt für die Anerkennung und den Schutz betroffener Frauen. Die neue Regelung sieht vor, dass Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche künftig Anspruch auf die volle Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem voraussichtlichen Geburtstermin haben, wie sie auch bei einer Lebendgeburt gilt. Bei einer Fehlgeburt vor der 12. Schwangerschaftswoche wird eine Schutzfrist von zwei Wochen eingeführt.

Der CGB hat sich seit Langem für diese Neuerung eingesetzt und sieht darin eine wichtige Stärkung der Rechte von Frauen in einer besonders vulnerablen Lebensphase. „Diese Gesetzesänderung ist ein klares Signal der Empathie und des Verständnisses für das, was Frauen nach einer Fehlgeburt durchmachen“, erklärt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB. „Eine Fehlgeburt ist ein zutiefst einschneidendes Erlebnis, das nicht nur körperliche, sondern auch erhebliche psychische Belastungen mit sich bringt. Es war überfällig, dass der Gesetzgeber diesen Frauen den gleichen Schutz und die notwendige Zeit zur Genesung zugesteht, die sie auch nach einer regulären Geburt erhalten würden.“

Die Ausweitung des Mutterschutzes trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verarbeitung einer Fehlgeburt Zeit und Raum erfordert. Sie ermöglicht es den betroffenen Frauen, sich ohne zusätzlichen Druck durch finanzielle Sorgen oder den Arbeitsplatz zu erholen und zu trauern. Der CGB ist davon überzeugt, dass diese Maßnahme nicht nur das Wohlbefinden der Frauen verbessert, sondern auch langfristig zu einer Stärkung der Arbeitswelt beiträgt.

Bundesregierung beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse und Erhöhung der Pendlerpauschale – Zwei CGB-Wahlforderungen werden umgesetzt

Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Erhöhung der Pendlerpauschale werden 2 Wahlforderungen des CGB umgesetzt. Vor dem Hintergrund der wachsenden Wohnungsnot und explodierender Mieten in vielen Ballungsräumen soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Damit wird den Landesregierungen ermöglicht, durch Erlass von Rechtsverordnungen Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen Mieterhöhungen nur in begrenzten Umfang möglich sind.

Der CGB hatte sich für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht, weil der Wohnungsbau in Deutschland mit dem wachsenden Wohnraumbedarf nicht Schritt hält. Statt der von der Ampel-Koalition angestrebten 400,000 wurden 2024 nur 251.937 neue Wohnungen  fertiggestellt und damit 14,4 Prozent weniger als noch 2023.

Die vom CGB geforderte Erhöhung der Pendlerpauschale soll zum 1.Januar 2026 in Kraft treten. Pendler sollen dann bereits ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg bei der Steuererklärung 38 Cent Wegekosten geltend machen können und nicht erst ab dem 21.Kilometer wie bislang.

Ergebnislose dritte Verhandlungsrunde: Arbeitgeberangebot bleibt hinter den Erwartungen der Beschäftigten zurück

Die dritte Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen 2025 Versicherungsinnendienst ist mit einem enttäuschenden Abbruch zu Ende gegangen. Das letzte Arbeitgeberangebot mit einer Laufzeit von 28 Monaten entspricht in den monetären Aspekten nicht den Erwartungen der Beschäftigten an einen guten Kompromiss:

  • Gehaltserhöhungen von 4,8 % zum 01.08.2025 und von 3,3 % zum 01.09.2026
  • Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen
  • Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro.

Die DHV hatte in einem Gespräch mit dem AGV Versicherungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Maßstab für einen guten Kompromiss der im März 2025 vereinbarte Tarifabschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken sein sollte:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

 

Die Arbeitgeberseite brachte ihre großen Bedenken gegen den Volks- und Raiffeisenbankenabschluss zum Ausdruck. Dieser sei für den AGV in der Höhe nicht darstellbar.

Das Gespräch zeigte, dass ein Kompromiss zwischen dem AGV und den verhandelnden Gewerkschaften in der dritten Verhandlungsrunde angesichts der weit auseinanderliegenden Positionen schwer zu erreichen sein würde. Es ist aber eine Enttäuschung, dass das letzte Arbeitgeberangebot noch deutlich hinter dem Tarifabschluss Privatbanken vom Juli 2024 – 5,5 Prozent ab August 2024, 3,0 Prozent ab August 2025 und weitere 2,0 Prozent ab Juli 2026 bei einer Laufzeit von 28 Monaten – zurückliegt! Mit einem Abschluss in Höhe des Arbeitgeberangebotes wären die Beschäftigten der Versicherungen gegenüber den Beschäftigten vergleichbarer Branchen ins Hintertreffen geraten. Insofern ist die Ablehnung des Arbeitgeberangebotes folgerichtig.

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, zügig zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

V.i.S.d.P.: DHV- Die Berufsgewerkschaft, Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg