Generationenwechsel in der deutschen Arbeitswelt: Wie Gewerkschaften die Brücke zwischen Alt und Jung schlagen

Die deutsche Arbeitswelt durchlebt einen historischen Wandel. Erstmals arbeiten vier Generationen gleichzeitig in den Betrieben – von den erfahrenen Baby-Boomern bis zur aufstrebenden Generation Z. Dieser demografische Umbruch stellt nicht nur Unternehmen, sondern auch die Gewerkschaften vor neue Herausforderungen. Denn die Bedürfnisse und Arbeitsvorstellungen der Generationen unterscheiden sich fundamental.

Die Baby-Boomer: Gewerkschaftliches Stammklientel im Wandel

Die Baby-Boomer (geboren 1946-1964) prägten die deutsche Gewerkschaftslandschaft maßgeblich. Mit ihrer Vorstellung von lebenslanger Betriebstreue, klaren Hierarchien und kollektiven Kämpfen bildeten sie das Rückgrat der Gewerkschaftsbewegung. „Diese Generation versteht Solidarität als gemeinschaftliches Handeln für bessere Arbeitsbedingungen aller“, erklärt ein Vertreter des CGB.

Ihre Stärken – Ausdauer in Tarifverhandlungen, institutionelles Wissen und Loyalität zur Gewerkschaftsbewegung – sind für jüngere Generationen nach wie vor lehrreich. Doch mit dem bevorstehenden Renteneintritt der Boomer stehen die Gewerkschaften vor einem Mitgliederverlust, den es zu kompensieren gilt.

Generation X: Die pragmatischen Brückenbauer

Die Generation X (geboren 1965-1980) brachte erstmals das Thema Work-Life-Balance in die gewerkschaftliche Agenda. Als erste Generation, die bewusst zwischen Beruf und Privatleben trennte, kämpfte sie für flexible Arbeitszeiten und Familiengerechtigkeit. DHV-Funktionäre berichten, dass diese Generation besonders pragmatisch an Gewerkschaftsarbeit herangeht: „Sie wollen konkrete Ergebnisse sehen, weniger Ideologie, mehr Problemlösung.“

Von dieser Generation können andere lernen, wie man gewerkschaftliche Ziele mit realistischen Erwartungen verknüpft. Ihre Erfahrung im Umgang mit wirtschaftlichen Krisen der 1990er und 2000er Jahre macht sie zu wertvollen Vermittlern zwischen den Generationen.

Millennials: Neue Prioritäten, neue Gewerkschaftsarbeit

Die Millennials (geboren 1981-1996) revolutionieren derzeit die gewerkschaftlichen Forderungen. Purpose, Nachhaltigkeit und Sinnhaftigkeit der Arbeit stehen für sie im Vordergrund. „Wir sehen einen Wandel von ‚mehr Geld‘ zu ‚bessere Arbeitsbedingungen für alle'“, beobachtet eine CGB-Vertreterin.

Diese Generation bringt digitale Kompetenz und neue Organisationsformen in die Gewerkschaftsarbeit ein. Ihre Fähigkeit zur Vernetzung über soziale Medien und ihre Offenheit für diverse Arbeitsformen bereichern traditionelle gewerkschaftliche Strukturen. Gleichzeitig fordern sie mehr Partizipation und flache Hierarchien auch innerhalb der Gewerkschaften selbst.

Generation Z: Authentizität trifft auf Tradition

Die jüngste Generation am Arbeitsmarkt (geboren 1997-2012) stellt Gewerkschaften vor besondere Herausforderungen. Ihr ausgeprägtes Bewusstsein für Mental Health, ihre Bereitschaft, klare Grenzen zu ziehen, und ihr Bedürfnis nach Authentizität passen nicht immer zu traditionellen gewerkschaftlichen Kampfformen.

„Diese Generation will nicht nur mehr Geld, sondern grundlegend andere Arbeitsstrukturen“, erklärt ein Betriebsrat aus der Automobilindustrie. Themen wie „Quiet Quitting“ und das Recht auf Nichterreichbarkeit nach Feierabend werden zu neuen gewerkschaftlichen Forderungen.

Gewerkschaftliche Herausforderungen und Chancen

Der Generationenwechsel zwingt deutsche Gewerkschaften zum Umdenken. Während ältere Mitglieder klassische Beratungsangebote und Rechtsschutz schätzen, fordern jüngere individuellere Coaching-Programme und digitale Weiterbildungsformate. Die DHV beispielsweise entwickelt bereits „Generationen-Mentoring-Programme“, die verschiedene Lebensphasen und Karrierewege berücksichtigen.

Ein besonderes Problem stellt die unterschiedliche Kommunikation dar. Während Boomer persönliche Gespräche bevorzugen, kommuniziert Gen Z hauptsächlich digital. Gewerkschaften müssen daher ihre Ansprache diversifizieren und sowohl traditionelle Versammlungen als auch moderne Online-Formate anbieten.

Voneinander lernen: Intergenerationale Gewerkschaftsarbeit

Die Stärken der verschiedenen Generationen können sich in der Gewerkschaftsarbeit ideal ergänzen. Von den Boomern lernen jüngere Mitglieder Durchhaltevermögen und die Bedeutung kollektiver Solidarität. Generation X vermittelt pragmatische Konfliktlösung und Karriereplanungsstrategien.

Millennials bringen innovative Organisationsformen und Nachhaltigkeitsdenken ein, während Gen Z neue Themen wie psychische Gesundheit am Arbeitsplatz auf die Agenda setzt. „Reverse Mentoring“ wird auch in Gewerkschaften wichtiger: Junge Mitglieder schulen Ältere in digitalen Kompetenzaufbau, während erfahrene Gewerkschafter ihr Führungswissen weitergeben.

Zukunft der deutschen Gewerkschaftsbewegung

Erfolgreiche Gewerkschaften der Zukunft werden generationenübergreifend denken müssen. Das bedeutet flexible Mitgliedschaftsmodelle, die sowohl traditionelle Vollmitgliedschaften als auch projektbezogene Kooperationen ermöglichen. Thematisch müssen sie klassische Lohnforderungen mit neuen Arbeitsformen wie Homeoffice, Vier-Tage-Woche und mentaler Gesundheit verknüpfen.

Der CGB hat bereits angeregt, „Generationen-Dialoge“ in Betrieben zu organisieren, bei denen verschiedene Altersgruppen ihre Prioritäten austauschen. Die DHV experimentiert mit hybriden Versammlungsformaten, die sowohl Präsenz- als auch Online-Teilnahme ermöglichen und ist auf allen gängigen sozialen Medienformen präsent.

Fazit: Stärke durch Vielfalt

Der Generationenwechsel in der deutschen Arbeitswelt ist für Gewerkschaften weniger Bedrohung als Chance. Jede Generation bringt spezifische Kompetenzen mit, wie die Beständigkeit der Boomer, die Balance der Generation X, die Innovation der Millennials und die Authentizität der Gen Z.

Gewerkschaften, die es schaffen, diese verschiedenen Stärken zu vereinen und generationenspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen, werden auch in Zukunft relevante Interessensvertretungen bleiben. Der Schlüssel liegt dabei in der Erkenntnis, dass nicht eine Generation die andere ersetzen soll, sondern alle voneinander lernen können.

Die deutsche Gewerkschaftsbewegung steht vor einer Zeitenwende. Ob sie gestärkt aus dem Generationenwechsel hervorgeht, hängt davon ab, wie gut sie die Brücke zwischen Tradition und Innovation schlagen kann. Die ersten Schritte sind gemacht – nun gilt es,

CGB FORDERT SOZIALREFORMEN MIT AUGENMASS STATT POLITISCHER PANIKMACHE DROHENDER KOLLAPS DER SOZIALVERSICHERUNG DURCH FAKTEN NICHT BELEGBAR

„Ich werde mich durch Worte wie Sozialabbau und Kahlschlag und was da alles kommt, nicht irritieren lassen“, so Bundeskanzler Friedrich März am 23.August auf dem Landesparteitag der niedersächsischen CDU in Osnabrück. Das erwartet auch niemand vom Regierungschef, meint der CGB. Es würde schon reichen, wenn er zumindest die für die im Koalitionsvertrag angekündigten Sozialstaatsreformen relevanten Fakten zur Kenntnis nehmen würde.

Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft Peter Rudolph hat gestern auf einer Funktionsträgersitzung seines Verbandes ein Positionspapier zur Diskussion um die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Sozialversicherung vorgestellt, dass dieser Pressemitteilung beigefügt ist. Das Positionspapier soll deutlich machen, dass keinerlei Veranlassung besteht, vor einem „Kollaps von Renten- und Pflegesystem zu warnen“, wie kürzlich durch die Chef-Wirtschaftsweise der alten wie der neuen Bundesregierung, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, geschehen. Nominell wachsende Staatsausgaben für die Sozialversicherung begründen noch keinen Sparzwang. Entscheidend ist vielmehr ihre Entwicklung im Verhältnis zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), des Gesamtwertes aller Waren und Dienstleistungen. Bei diesem Vergleich zeigt sich, dass z.B. die Aufwendungen des Bundes für die Rentenversicherung in den letzten 20 Jahren sogar gesunken sind. Bei der Rentenversicherung ist darüber hinaus zu beachten, dass es sich bei dem Bundeszuschuss um keine Subventionierung handelt, sondern neben Beitragszahlungen im Wesentlichen um Erstattungsleistungen für vom Bund veranlasste versicherungsfremde Aufwendungen der Rentenversicherung. Die Wahrnehmung nicht beitragsfinanzierter Aufgaben, für die der Bund keine oder nicht kostendeckende Ausgleichszahlungen leistet, hat auch maßgeblichen Anteil am Defizit der Pflegeversicherung. Diesen Fakten ist auch bei allen beabsichtigten Reformen der Sozialversicherung Rechnung zu tragen. Entscheidend ist für den CGB die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung und nicht die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände geforderte Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge bei unter 40 Prozent. Dies schließt auch Leistungskürzungen, wie mit der Umgestaltung des Bürgergeldes beabsichtigt, sowie Beitragserhöhungen nicht aus. Der CGB hat in seinen Forderungen zur Bundestagswahl z.B. selbst auf eine Wiederherstellung des Lohnabstandsgebots bei Lohnersatzleistungen gedrängt und gefordert, dass Ansprüche auf sozial- und familienpolitische Leistungen stärker vom Einkommen und der Bedürftigkeit abhängig gemacht werden. Im Hinblick auf den demografischen Wandel teilt der CGB die im Positionspapier wiedergegebene Auffassung der OECD, dass sich die finanziellen Probleme für die Sozialversicherung durch eine Steigerung des Produktivitätswachstums und die Mobilisierung ungenutztem Arbeitskräftepotenzial minimieren lassen.

Zum Herunterladen des Positionspapier-Sozialversicherung

Zwischen Verantwortung und Realität: Sozialstaat stärken, Arbeit belohnen, Ungleichheit beenden

Duisburg, 29. Juli 2025 – Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, warnt vor der Überforderung des Sozialstaates und fordert eine umfassende Neuausrichtung. Seine Mahnung: Man könne sich nicht mehr „alles leisten“. Doch während die Arbeitgeberseite auf Kürzungen und Abgabenbremsen drängt, meldet sich die Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerkschaft mit einer klaren Botschaft: Ja, der Sozialstaat muss zukunftsfähig gemacht werden – aber nicht durch einseitige Belastung der Beschäftigten, sondern durch Mut zu echter Gerechtigkeit und Effizienz.

Sozialstaat ja – aber solidarisch, leistungsfreundlich und modern

Die DHV betont: Der Sozialstaat ist kein Auslaufmodell, sondern Grundpfeiler eines demokratischen Gemeinwesens. Doch er muss klug weiterentwickelt werden – und das bedeutet: Leistung muss sich wieder mehr lohnen. Wer arbeitet, wer ausbildet, wer pflegt, fährt oder organisiert, darf nicht schlechtergestellt sein als derjenige, der dem System dauerhaft fernbleibt. Statt pauschaler Sparappelle braucht es deshalb gezielte Reformen, die Fehlanreize abbauen und Arbeit attraktiv halten.

Bürokratie abbauen, Leistungen gezielt steuern

Ein großes Problem ist dabei die überbordende Bürokratie in den Sozialversicherungen. Jahr für Jahr gehen Milliarden in Verwaltungsprozesse, die weder den Beschäftigten helfen noch Vertrauen schaffen. Die DHV fordert einen konsequenten Bürokratieabbau – durch Digitalisierung, klare Schnittstellen, weniger Doppelstrukturen und einen stärkeren Fokus auf direkte Hilfe statt auf Verwaltung. Moderne Technologien wie KI dürfen kein Selbstzweck sein, sondern müssen spürbare Entlastungen für die Menschen bringen – im Jobcenter wie in der Renten- oder Pflegeversicherung.

Rentengerechtigkeit statt Sonderrechte

Ein besonders drängender Punkt ist die Ungleichbehandlung im Rentensystem. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Beamte und Selbstständige von Sonderregeln profitieren, während Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jahrzehntelang Beiträge zahlen – und dennoch in der gesetzlichen Rente mit deutlich weniger auskommen müssen. Die DHV fordert: Schluss mit der Zweiklassengesellschaft im Alter! Eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung, in die alle fair einzahlen – auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige – ist überfällig. Nur so kann langfristige Stabilität bei gleichzeitigem Gerechtigkeitsempfinden erreicht werden.

Bürgergeld im Fokus – aber mit Augenmaß

Die angekündigte Bürgergeldreform muss klug umgesetzt werden: Nicht durch Pauschalkürzungen oder Stigmatisierung, sondern durch ein System, das motiviert, qualifiziert und unterstützt. Dabei gilt: Wer arbeiten kann, soll arbeiten – und wer arbeitet, muss auch mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Aber: Hilfe zur Teilhabe darf nie mit Straflogik verwechselt werden. Die Gewerkschaft spricht sich daher für aktivierende Sozialpolitik mit klaren Spielregeln aus – und gegen populistische Debatten, die den sozialen Frieden gefährden.

Fazit: Für einen Sozialstaat mit Rückgrat

Die DHV steht für einen Sozialstaat, der nicht bloß verwaltet, sondern stärkt. Einen Staat, der soziale Sicherheit garantiert, Arbeit belohnt, Ungleichheit abbaut und Zukunft investiv gestaltet. Dafür braucht es:

  • Bürokratieabbau und Digitalisierung mit Fokus auf Menschen
  • Rentenreformen, die Sonderrechte beenden
  • Sozialabgaben, die leistbar bleiben, ohne soziale Härte zu erzeugen
  • Stärkere Anreize für Erwerbsarbeit, statt bloß Kontrolle
  • Ein klares Ja zu Solidarität – aber auch ein klares Nein zu struktureller Ungerechtigkeit

So gelingt ein Sozialstaat, der nicht kippt, sondern trägt. Für alle – nicht nur für einige.

 

 

 

473 Millionen Arbeitsstunden auf Kurzzeitkonten – CGB fordert verpflichtenden Insolvenzschutz

Kurzzeit-Arbeitszeitkonten sind seit langem unverzichtbarer Bestandteil flexibler Arbeitszeitmodelle. Ihre quantitative Bedeutung hat nun erstmalig das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB mit repräsentativen gesamtwirtschaftlichen Daten nachgewiesen. Danach waren 473 Millionen Stunden im vierten Quartal auf Kurzzeitkonten verbucht, rund 150 Millionen Stunden mehr als zehn Jahre zuvor. Dies entspricht nach Schätzung des IAB einer Nettolohnsumme von 9,45 Milliarden Euro, die Beschäftigte ihren Unternehmen als Kredit zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zur Langzeitarbeitskonten, auf denen Zeitguthaben über Jahre angespart werden können, besteht bei Kurzzeit-Arbeitskonten keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, ihre Beschäftigten vor einem Verlust ihres Zeitguthabens bei einer Unternehmensinsolvenz abzusichern. Daher fordert der CGB auch für Kurzzeit-Arbeitskonten eine solche gesetzliche Pflicht zur Insolvenzabsicherung.

CGB-Sprecher Peter Rudolph: Kurzzeitarbeitskonten bieten prinzipiell Arbeitgebern wie Arbeitneh­mern viele Vorteile. Arbeitszeiten können ohne großen Verwaltungsaufwand flexibel gestaltet wer­den. Betriebe können so leichter auf schwankenden Arbeitskräftebedarf reagieren und Beschäf­tigte erhalten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit unkompliziert individuellen Bedürfnissen anpassen zu können. Die Risiken dieses Modells flexibler Arbeitszeitgestaltungen dürfen jedoch nicht einsei­tig den Arbeitnehmern überlassen bleiben. Deshalb ist es nach Auffassung der christlichen Ge­werkschaften geboten, dass das Risiko der Beschäftigten, ihr angespartes Zeitguthaben bei einer Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers zu verlieren, durch einen verpflichtenden Insolvenzschutz abgedeckt wird.

Damit Kurzzeit-Arbeitszeitkonten nicht nur von Vorteil für die Unternehmen sind, ist es für den CGB darüber hinaus wichtig, dass für die Entkoppelung von Betriebszeit und individueller Arbeitszeit klare Regelungen unter Einbeziehung der Beschäftigten geschaffen werden. Dies gelingt am besten in Betrieben und Verwaltungen, die über einen Betriebs- bzw. Personalrat verfügen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass Betriebe und Verwaltungen mit Betriebs- bzw. Personalrat bereits zu 70 Prozent mit Kurzzeit-Arbeitszeitkonten arbeiten, Betriebe und Verwaltungen ohne betriebliche Interessenvertretung hingegen nur zu 39 Prozent. Die Tarifbindung ist von ähnlicher Bedeutung, insbesondere dann, wenn die Verträge Vorgaben zur Gestaltung und Steuerung von Arbeitszeitkonten enthalten. Gesetzliche Vorgaben bestehen hingegen nur im Betriebsverfassungs- sowie im Arbeitszeitgesetz. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Einführung und Gestaltung von Arbeitszeitkonten der betrieblichen Mitbestimmung. Und das Arbeitszeitgesetz stellt sicher, dass auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen die Höchstarbeitszeitgrenze sowie vorgeschriebene Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden müssen.

DAS GIBT ES AUCH: EINZELHÄNDLER GEGEN SONNTAGSÖFFNUNG

Die Aushöhlung der Ladenschlussgesetze durch Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsver­bot wird von der DHV seit Jahren regelmäßig angeprangert. Dass auch einmal der Einzelhandel selbst gegen die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung protestiert, wie kürzlich in Bremerhaven, ist hin­gegen selten. Anlass für das Aufbegehren innerstädtischer Bremerhavener Einzelhändler ist die für den 17.August vorgesehene Sonntagsöffnung anlässlich der vom 3.–17.August stattfindenden SAIL Bremerhaven, einem der größten Windjammertreffen Europas. Zwar ist die SAIL ein Publi­kumsmagnet, das als maritimes Großereignis mit mehr als einer Million Besucher rechnen kann, jedoch nicht unbedingt in der Bremerhavener Innenstadt. Die innerstädti­schen Einzelhändler hät­ten daher gerne an der üblichen umsatzstarken Sonntagsöffnung im Okto­ber festgehalten. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt, weil in Bremerhaven mit Ausnahme festgeleg­ter touristischer Berei­che nur vier Sonntagsöffnungen im Jahr zulässig sind und die Stadt für die SAIL keine zusätzliche Sonntagsöffnung für erforderlich hielt.

Die Sorge vieler Bremerhavener Einzelhändler vor den Kosten einer zwangsverordneten Sonn­tagsöffnung, der keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen, ist für die DHV verständlich. Auch in der Stadtgemeinde Bremen werden jährlich für lokale Kleinstereignisse Ausnahmeregelun­gen für Sonntagsöffnungen erlassen, nur weil sich der Bremer Senat bereits im Jahre 2008 mit ei­nigen Institutionen auf eine alljährlich weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen verständigt hat, für die zum Teil krampfhaft neue regionale Anlässe gesucht werden müssen, mit de­nen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Das Aufbegehren Bremer Einzelhändler hält sich allerdings in Grenzen. Wie sie den Bedarf an Ladenöffnungszeiten einschätzen, haben sie allerdings bereits die Bremer City deutlich gemacht, in der die Mehrzahl der Geschäfte werk­tags lediglich zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet hat und damit kürzer als bereits nach dem Bun­desladenschlussgesetz mög­lich.

 

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Application no. 50974/22

DHV DIE BERUFSGEWERKSCHAFT against Germany

Stellungnahme des DHV-Landesvorsitzenden Bayern


Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich werde oft gefragt nach unseren  erfahren beim EGMR, das unter der oben aufgeführten Antragsnummer beim EGMR geführt wird. 

Deswegen habe ich ein paar Gedanken dazu aufgeschrieben, die die meisten Fragen beantworten dürfte.

Die DHV ist eine Gewerkschaft die seit über 100 Jahren Tarifverhandlungen führt und Tarifverträge abschließt. 

Gegenüber dem BAG haben wir in unser Tarifhistorie den Abschluss von 25.000 Tarifverträgen seit den 1950er Jahren nachgewiesen. 

Unsere Tariffähigkeit in den kaufmännischen Kernbranchen ( Banken, Versicherungen, Einzelhandel, Ersatzkassen und Industrieangestellte ) wurde mehrfach gerichtlich bestätigt. 

Sie wurde auch vom BAG und dem Bundesverfassungsgericht in der Form nicht bestritten. 

 

Gegenstand der langen rechtlichen Auseinandersetzung in Deutschland war u.a. die Frage, ob die satzungsrechtlichen Änderungen zur Tarifzuständigkeit zu einer Ausweitung des Tarifzuständigkeitsbereiches mit einer damit verbundenen nicht genügenden Durchsetzungsfähigkeit der DHV geführt hatten. Entgegen der aus meiner Sicht überzeugenden Argumentation der DHV, dass es sich hier nicht um eine Ausweitung der Tarifzuständigkeit gehandelt hatte, hat das BAG letztinstanzlich der DHV die Tariffähigkeit u.a. mit der Begründung einer angeblichen Ausweitung der Tarifzuständigkeit aberkannt.

 

Nun hat also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unsere Beschwerde angenommen und ich habe die KI gefragt wie Sie das bewertet. Die Antwort der KI: 

„Die DHV (Berufsgewerkschaft) hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht, in der sie eine Verletzung der Koalitionsfreiheit (Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention) durch die deutsche Rechtsprechung, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mächtigkeitsrechtssprechung rügt. Die DHV sieht darin einen Verstoß gegen das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverhandlungen zu führen. Der EGMR hat die Beschwerde zur Entscheidung angenommen, was als Zeichen gewertet wird, dass der Gerichtshof die Rüge der DHV ernst nimmt. Die Entscheidung des EGMR in diesem Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Tariflandschaft haben, insbesondere für Gewerkschaften, die nicht zu den größten und mächtigsten gehören. Die Rechtsprechung des EGMR ist für die deutschen Gerichte bindend, daher könnte eine Entscheidung GEGEN Deutschland zu einer Anpassung der deutschen Rechtsauslegung führen.“

Soweit also die KI, ein Urteil des EGMR könnte also die „Karten“ unter den Gewerkschaften in Deutschland grundlegend neu mischen.

Im laufenden Verfahren geht es um den Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskonvention, die Freiheit sich in Gewerkschaften organisieren zu dürfen. Und den Artikel 14 Diskriminierungsverbot, der z.B. bei politische/religiösen Weltanschauungs- oder Richtungsgewerkschaften greifen könnte. 

Folgende wesentliche Fragen hat der EGMR in der Annahme der Beschwerde formuliert, die Antworten darauf werden sicher das Urteil des EGMR prägen.


FRAGEN AN DIE PARTEIEN

1. Liegt ein Eingriff in die Vereinigungsfreiheit der Beschwerdeführerin, insbesondere in ihr Gewerkschaftsrecht, im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 der Konvention vor?

Falls ja, war dieser Eingriff gesetzlich vorgeschrieben und im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 erforderlich?

War der behauptete Eingriff im vorliegenden Fall insbesondere in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, wenn man bedenkt, dass die antragstellende Gewerkschaft ihren Gewerkschaftsstatus verloren hatte und in allen Bereichen ihres gesetzlichen Berufszweigs von Tarifverhandlungen ausgeschlossen war?

 

2. Wurde die antragstellende Gewerkschaft bei der Wahrnehmung ihrer Konventionsrechte entgegen Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 11 der Konvention diskriminiert?

 


Von unser Seite haben wir diese Fragen 2024 sehr umfassend beantwortet und wir hoffen natürlich auf ein Urteil zu unseren Gunsten in den nächsten Monaten.

Wer noch Rückfragen hat, kann sich immer gerne an mich wenden.

Johann Lindmeier 
DHV Landesvorsitzender Bayern 

Kommentar des DHV-Landesvorsitzenden Bayern zum Ausgang der Tarifverhandlungen des Versicherungsinnendienstes

Unser Landesvorsitzender Bayern und engagiertes Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen kommentiert den Ausgang der Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe wie folgt:

Till Eulenspiegel
Wenn ich jemanden gerne im Mittelalter getroffen hätte, dann wäre es Till Eulenspiegel gewesen.  Jemand der durch seine schelmenhafte Weise den Menschen den Blick in den Eulen [Symbolisch für Weisheit] Spiegel [Blick in die Selbstreflexion] ermöglicht hat. 


Hinter uns liegen die letzten Monate der Tarifverhandlungen im Versicherungsgewerbe für den Innendienst. Als kaufmännische Berufsgewerkschaft hat unsere Bundesfachgruppe Versicherungen den gesamten Verlauf sehr professionell intern und im Dialog mit den Beschäftigten und dem AGV begleitet. Wir haben gesehen das es für uns gar nicht notwendig ist eine tarifzeichnende Gewerkschaft zu sein, um gestalten und wirken zu können.


Ich persönlich würde sogar sagen: Wir waren besser unterwegs als in der Zeit, wo wir noch tarifzeichnend waren. 


Hier müssen wir auch lernen: Wir sind im Transformationsprozess zu einem neuen Gewerkschaftsformat. Wir haben die ersten existenzbedrohenden Jahre nach dem BAG-Urteil überstanden. Wir haben unsere Strukturen und unsere Art zu arbeiten verändert. 

    • Sollte uns der EGMR die Möglichkeit geben wieder Tarifverhandlungen zu führen und abzuschließen, müssen wir 3 Dinge beachten:
      Mit realistischen Tarifforderung in die Verhandlung gehen (das hat die DHV in der Regel sowieso immer gemacht.)

    • Mit dem AGV partnerschaftlich zusammenarbeiten – das fällt uns als Gewerkschaft, die nicht aus dem Klassenkampf, sondern aus der reformistischen Gewerkschaftsbewegung kommt, sowieso leichter.

    • Keinen Tarifabschluss tätigen, der nicht unseren Standards als kaufmännische Berufsgewerkschaft erfüllt. Was in der aktuellen Tarifrunde bedeutet hätte dass wir zu den angebotenen Konditionen im Gegensatz zu Verdi und DBV nicht abgeschlossen hätten.

Johann Lindmeier
DHV Landesvorsitzender Bayern 

 

CGB: BREMER AUSBILDUNGSUNTERSTÜTZUNGSFONDS EIN FLOP

Bürokratische Zwangsabgabe schafft keine zusätzlichen Ausbildungsplätze

Der vom Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 16.Dezember gegen verfassungsrechtliche Bedenken von dreien seiner Mitglieder für zulässig erklärte Bremer Ausbildungsunterstützungsfonds erweist sich bereits jetzt als Flop. Nach dem die Betriebe zur Festsetzung der Ausbildungsabgabe bereits bis zum 28.Februar ihre Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Meldejahres sowie die Zahl ihrer Azubis melden muss­ten, steht fest, mit welchem Fondsaufkommen zu rechnen ist. Wie der CGB erfahren hat, wird mit Einnah­men von 30 Millionen Euro gerechnet, von denen allein 26 Millionen als Rückerstattung an ausbildende Be­triebe zurückfließen werden. Für das in Paragraf 3 des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes formulierte Ziel des Fonds, einen Beitrag zur besseren Versorgung der Arbeitgeber im Lande Bremen mit gut ausgebil­deten Fachkräften zu leisten, verbleiben voraussichtlich nur 1,4 Millionen Euro. Nach Paragraf 10 des Geset­zes ist allerdings für konkrete Maßnahmen jedoch eine Untergrenze von 7 Millionen Euro vorgesehen, die nicht un­terschritten werden soll.

Wie die für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehenden 1,4 Millionen Euro genutzt werden sollen, steht noch nicht abschließend fest. Das Vorschlagsrecht liegt beim siebenköpfigen Verwaltungsrat des Fonds, in dem neben IHK und Handwerksammer auch DGB und Arbeitnehmerkammer vertreten sind. Das Gesetz be­sagt in Paragraf 4, dass mit den Fondsmitteln nur zusätzlich zu den bereits vorhandenen staatlichen und kommuna­len Angeboten Maßnahmen durchgeführt und finanziert werden sollen. Der CGB hat jedoch be­gründete Zweifel und rechtliche Bedenken, dass diese gesetzliche Vorgabe eingehalten wird. Nach Informa­tion des CGB stehen auf der Prioritätenliste des Verwaltungsrats mehrere Maßnahmen, die zwar auch aus CGB-Sicht sinnvoll jedoch bereits vorhanden sind. Dies gilt u.a. für die erwogenen Finanzierung von Trans­mission Guides, die junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Sekundar­stufe I in berufsbildende Schulen begleiten sollen. Die Bremer Senatorin für Bildung und Kinder hat drei Stel­len aller­dings bereits im März 2023 im Rahmen eines Modellprojektes ausgeschrieben, Die Stellen sind je­doch bis zum 31.12.2026 befristet, so dass jetzt eine Anschlussfinanzierung gesucht wird. Ähnliches gilt für die vom Verwaltungsrat erwogene Finanzierung von Ausbildungsbetriebsbegleitern, die es unter anderem Namen bereits bei der IHK für Bremen und Bremerhaven gibt. Der CGB befürchtet, dass hier lediglich An­schlussfi­nanzierungen geplant werden für Maßnahmen, die dann vermutlich unter neuem Namen und leicht modifi­ziert als neu und zusätzlich verkauft werden.

Eines steht für den CGB in jedem Fall bereits jetzt fest, zusätzliche Ausbildungsplätze werden mit den aktu­ell verfügbaren 1,4 Millionen Euro nicht geschaffen. Mit hohem bürokratischem Aufwand für alle bremischen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden lediglich Mittel frei nach der Redensart linke Tasche, rechte Tasche zwischen den Betrieben umverteilt. Verständlich, dass bereits rund 50 Betriebe Widersprüche und Klagen gegen die Abgabebescheide zum Ausbildungsunterstützungs­fonds, die ab Ende Juni ohne Einzelfallprüfung postalisch an die Unternehmen versandt werden sollen, an­gekündigt haben, darunter auch Betriebe, die finanziell von der Zwangsabgabe profitieren dürften.

Den klagenden Unternehmen steht der Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht offen, da der bre­mische Staatsgerichtshof nur über die Vereinbarkeit des Ausbildungsfondsunterstützungsgesetzes mit der Bremer Landesverfassung entschieden hat.

Der CGB hofft, dass nach dem abschreckenden Bremer Beispiel andere Bundesländer davon absehen wer­den, ihre Unternehmen ebenfalls mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu belasten. Er würde es begrüßen, wenn der Bund durch die Wahrnehmung seiner vorrangigen Gesetzgebungskompetenz die Errichtung von Lan­desausbildungsfonds generell unterbinden würde.

 

 

 

Pressemitteilung CGB-Landesverband Bremen vom 2.Mai 2025: AfD GESICHERT RECHTSEXTREMISTISCH

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft fordert die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens

Rudolph: Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich bereits auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf meinen Antrag mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. In vielen bundesdeutschen Medien wurde über diese Forderung berichtet. Passiert ist nichts.

Die heute von den Medien vermeldete Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Richtigkeit der Forderung der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft nach einem AfD-Verbot bestätigt. Daran ändern auch die Wahlerfolge der AFD nichts, die in Mitteldeutschland mittlerweile stärkste politische Kraft ist. Es ist alarmierend und für Christlich-Soziale nicht hinnehmbar, wenn ausgerechnet der zukünftige Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn eine Debatte über eine Normalisierung des Verhältnisses zur AfD anzettelt, statt deutlich zu machen, dass es sich bei der AfD um keine normale Partei handelt. Ich erinnere einmal mehr daran, dass auch die NSDAP nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt hat, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte. Vergleichbares darf sich nicht wiederholen. Deshalb dürfen sich die politisch Verantwortlichen nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drücken!

Ansprechpartner für die Medien und V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

Mobil 0178-71 95 570

Grußwort zum 1.Mai

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

klassisch ist der 1.Mai der Tag der sozialistischen Arbeiterbewegung. Berufsständische und reformistische Gewerkschaften wie die DHV haben sich damit immer etwas schwerer getan.

Trotzdem ist es gut, wenn es einen Tag gibt, der den Fokus auf die Leistungen der vielen Arbeitnehmer in unseren Land legt und ihren hohen Wert für unsere Gemeinschaft würdigt. 

Vor uns liegen Jahre mit großen Herausforderungen. Die Sozialsysteme sind deutlich durch Massenmigration und Demographie überfordert. Die KI wird gerade in kaufmännischen Berufen viele Arbeitsplätze ersetzen. Auch Mitgliederverwaltung und Finanzverwaltung der DHV werden ab der nächsten Dekade sicher komplett durch die KI abgewickelt werden können. 

Im Herbst werden wir unseren Landesverbandstag-Bayern abhalten. Wichtig nachdem wir jerzt den Transformationsprozess unser Landesgeschäftsstelle hinter uns haben ist es die Orgamatrix des Landesvorstandes weiterzuentwickeln, die Bildungsarbeit zu intensivern und eine Betreuungsstruktur für die Senioren in unserem Verband aufzubauen.

Besonders ans Herz möchte ich Euch nochmal unseren Versicherungsdienst legen, eigene Produkte und attraktive Nachlässe warten auf Euch!!!

Frau Peter, Lisa-marie.peter@impact-finanz.de,
Telefon: 0172 2345395, berät Euch hierzu gerne.

Mit kollegialen Grüßen

Johann Lindmeier 
Landesvorsitzender