Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft fordert die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens
Rudolph: Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich bereits auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf meinen Antrag mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. In vielen bundesdeutschen Medien wurde über diese Forderung berichtet. Passiert ist nichts.
Die heute von den Medien vermeldete Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Richtigkeit der Forderung der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft nach einem AfD-Verbot bestätigt. Daran ändern auch die Wahlerfolge der AFD nichts, die in Mitteldeutschland mittlerweile stärkste politische Kraft ist. Es ist alarmierend und für Christlich-Soziale nicht hinnehmbar, wenn ausgerechnet der zukünftige Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn eine Debatte über eine Normalisierung des Verhältnisses zur AfD anzettelt, statt deutlich zu machen, dass es sich bei der AfD um keine normale Partei handelt. Ich erinnere einmal mehr daran, dass auch die NSDAP nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt hat, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte. Vergleichbares darf sich nicht wiederholen. Deshalb dürfen sich die politisch Verantwortlichen nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drücken!
Ansprechpartner für die Medien und V.i.S.d.P.:
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender
Mobil 0178-71 95 570