KAB bietet kostenlose Beratung im Arbeits- und Sozialrecht an

Die Katholische-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) bietet kostenlose Erstberatung im Arbeits- und Sozialrecht an. Das Angebot steht auch Nichtmitgliedern offen. Die nächsten Termine sind 7. 14. 28. April 2025.

Die Katholische-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Bezirksverband Rhein-Main, bietet kostenlose Erstberatung im Arbeits- und Sozialrecht an. Dieses Angebot steht auch Nichtmitgliedern offen. Die Beratungen finden grundsätzlich montags von 14 bis 18 Uhr im KAB-Büro im Haus der Volksarbeit, Eschenheimer Anlage 21 in Frankfurt (Tel.: 069 1501120), statt. 

Sie wird von unserem DHV/CGB Kollegen Hans-Dieter Schreiner, der lange Jahre hauptamtlich für die DHV und den CGB tätig war,  durchgeführt. Der Kollege Schreiner war über 25 Jahre ehrenamtlicher Richter am Hessischen Landesarbeitsgerichts und im Rentensenat des Hessischen Landessozialgerichts tätig. Aktuell ist er ehreamtlich als Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund tätig.

Equal Pay Day 2025: Fortschritt in Richtung Lohngerechtigkeit

Am 7. März 2025 ist Equal Pay Day – ein symbolischer Marker für den Gender Pay Gap in Deutschland. Während dieser 2023 noch bei 18 Prozent lag, zeigen die aktuellen Zahlen für 2024 einen Rückgang auf 16 Prozent. Das ist ein bedeutender Fortschritt für Lohngerechtigkeit! Durch diese positive Entwicklung wird der Equal Pay Day im Jahr 2026 bereits am 27. Februar stattfinden.


Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!
Unter diesem Motto stellt die diesjährige Equal Pay Day Kampagne den Zusammenhang zwischen Lohntransparenz und dem Gender Pay Gap in den Mittelpunkt. Fehlende Transparenz führt oft dazu, dass Lohnunterschiede und Entgeltdiskriminierung unbemerkt bleiben. Doch wie beeinflussen Stereotypisierung, Diskriminierung und fehlende Entgelttransparenz einander? Kann mehr Transparenz dazu beitragen, diese Ungleichheiten zu verringern? Und welche Vorteile bringt das für möglichst viele Arbeitnehmerinnen?


Ein konkreter Anlass für die Diskussion ist die bevorstehende Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis 2026. Diese verpflichten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu, klare Kriterien für die Entgeltgestaltung zu definieren und offenzulegen. Ein bedeutender Schritt in Richtung Equal Pay!


Herausforderungen und Gegenwind:
Man hört immer wieder “Es gäbe keine Gender Pay Gap“ und “Frauen sind selbst schuld“ und “Männer arbeiten einfach mehr – solche Aussagen begegnen uns immer wieder. Natürlich muss man hier differenzieren, es geht hier vor allem um „equal work for equal pay“. Als Gewerkschaft, die sich für rechtliche Gleichstellung und faire Entlohnung einsetzt, sind wir oft mit Fehlinformationen und Widerständen konfrontiert, sei es in Social Media, politischen Debatten oder privaten oder öffentlichen Gesprächen oder in Verhandlungen.


Auskunftsanspruch für Beschäftigte: Ein Recht auf Transparenz
Dank des individuellen Auskunftsanspruchs haben Beschäftigte in Unternehmen und Dienststellen mit über 200 Mitarbeiterinnen das Recht, Informationen über die Kriterien und Verfahren ihrer Entlohnung zu erhalten. Zudem können sie eine Vergleichstätigkeit heranziehen und das Median-Gehalt des jeweils anderen Geschlechts erfragen – vorausgesetzt, die Vergleichstätigkeit wird von mindestens sechs Personen dieses Geschlechts ausgeübt.


Mit seinem Grundsatzurteil vom 21. Januar 2021 stellte das Bundesarbeitsgericht klar: Verdient eine Frau weniger als den Median der männlichen Kollegen, gilt das als Indiz für eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung. In diesem Fall liegt es am Arbeitgeber, das Gegenteil zu beweisen.


Fazit: Entgelttransparenz als Schlüssel zu Equal Pay
Die Einführung verbindlicher Transparenzmaßnahmen ist ein entscheidender Hebel zur Schließung des Gender Pay Gaps. Der Fortschritt ist sichtbar – doch es bleibt noch viel zu tun. Gemeinsam sollten wir uns für ein faires und diskriminierungsfreies Entgeltsystem einsetzen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

Neujahrsempfang des Bremer Landesparlament

Ouelle: “Bremische Bürgerschaft”

Am 14.Januar fand im Haus der Bürgerschaft in Bremen der Neujahrsempfang des Bremer Landesparlaments statt. Als Vertreter der christlichen Gewerkschaften nahm an dem Empfang unser DHV-Kollege Peter Rudolph teil. Unter den weiteren Gästen waren neben Senatoren und Bürgerschaftsabgeordneten sowie Mitgliedern des diplomatischen Corps auch der frühere Staatsminister im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann.

Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer mahnte in ihrer Ansprache einen fairen Umgang der Wahlkämpfer im Bundestagswahlkampf an. Sie betonte, dass ein Wesen der Demokratie die Suche nach Kompromissen sei – und eine Gefahr darin liege, wenn Politik immer kompromissloser auftrete. Einfache Lösungen gebe es nicht. Gerade deshalb gelte es für alle demokratischen Parteien, nach der Wahl daran arbeiten, für Deutschland Lösungen
auf die drängenden Probleme dieser Zeit zu finden und die Demokratie in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren. Dieser Aufforderung der SPD-Politikerin kann sich die DHV nur anschließen.

Quelle: CGB

Vorbereitungslehrgang GH-AH

Am 6.1.25 startete der VL-Vorbereitungslehrgang für die Sparte Groß- und Außenhandel in der ev. St.-Georgs-Gemeinde in Bremen-Huchting. An dem Kurs nehmen 9 Auszubildende teil. Der Kurs läuft über 7 Abende à 3 Stunden, von 16:30 bis 19:30 Uhr. Unser Handelsfachlehrer Helmut Saitzek, auch auf einem der Bilder zu erkennen, vermittelt den Azubis die prüfungsrelevanten Fakten.

DHV-LANDESVERBAND MITTELDEUTSCHLAND KRITISIERT DIE UMSETZUNG DER TARIFÜBERLEITUNGEN IN DEN DRK-REFORMTARIFVERTRAG AB 01.01.2025. DIESE BERGEN ERHEBLICHE RISIKEN UND WERDEN SOWOHL INDIVIDUELLE ALS AUCH STRUKTURELLE NACHTEILE NACH SICH ZIEHEN.

Die abgeschlossenen Überleitungstarifverträge, von der DHV zu Verdi für das DRK Thüringen, bringen einige problematische Aspekte mit sich, die einer kritischen Betrachtung bedürfen.

  1. Einschnitte bei Besitzstandswahrung und Zulagenregelung
  2. Geringe Entgeltsteigerungen und Anpassungsgeschwindigkeit
  3. Ausdehnung der tariflichen Arbeitszeitregelung auf 44 Wochenstunden weiterhin möglich
  4. Widersprüchliche Tarifentwicklung und mangelnde Anpassung an Branchenspezifika
  5. Luft nach oben bei Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Arbeitsbedingungen
  6. Kürzungen bei Sonderzahlungen: Ein unhaltbarer Zustand für DRK-Mitarbeiter/innen

Fazit des DHV-Geschäftsführers Sebastian Gräfe: Die Überleitungstarifverträge bis hin zum DRK-Reformtarifvertrag wurden zwar mit einem gewissen Enthusiasmus aufgenommen, doch die Realität sieht für viele Mitarbeiter im DRK Thüringen ganz anders aus. Die vermeintlichen Chancen, die diese Verträge bieten, erweisen sich oft als trügerisch. Zwar gibt es einige positive Aspekte, wie die Zulagen zur Besitzstandswahrung, doch diese sind kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Entgeltsteigerungen sind sehr langsam, und die Unklarheiten bezüglich der Arbeitszeitregelungen sind nicht nur frustrierend, sondern auch inakzeptabel.

Der Reformtarifvertrag kann in keiner Weise mit den maßgeschneiderten Lösungen des ehemaligen DHV-TV mithalten, was zu einer wachsenden Unzufriedenheit unter den Beschäftigten führt. Es ist schwer nachzuvollziehen, wie ein so bedeutender Arbeitgeber wie das DRK Thüringen es sich leisten kann, seine Mitarbeiter mit einem derart unzureichenden Tarifvertrag abzuspeisen. Um im harten Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können, muss der Tarifvertrag an vielen Stellen dringend überarbeitet werden.

Die Kürzung der Sonderzahlungen um ein Zwölftel ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter, die ohnehin schon unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden. Die versprochenen Inflationsausgleiche sind mehr als fragwürdig und werfen die Frage auf, ob das DRK wirklich an einer fairen Entlohnung interessiert ist. Auch die 24-Stunden-Dienste werden nicht nur als Belastung wahrgenommen, sondern auch die Wertschätzung der Mitarbeiter bleibt auf der Strecke.

Es ist höchste Zeit, dass das DRK Thüringen die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter ernst nimmt und die notwendigen Schritte unternimmt, um einen fairen und zukunftsfähigen Tarifvertrag zu schaffen. Andernfalls wird es nicht nur an Fachkräften mangeln, sondern auch an der Loyalität und Motivation derjenigen, die bereits für das DRK arbeiten.

Zum Herunterladen der Pressemitteilung

Adventsgrüße des Landesverbandsvorsitzenden Bayern

Advent heißt Ankunft, traditionell ist es im Christentum die Vorbereitungszeit auf die Christusgeburt zu Weihnachten.

Bald bin ich 2 Jahre Landesvorsitzender der DHV in Bayern.

Übernommen habe ich den Landesverband in einer herausfordernden Situation, die auch bedingt ist durch die Auswirkungen der BAG-Entscheidung zur Tariffähigkeit der DHV.

In den letzten 2 Jahren haben wir die Organisationsstruktur des Landesvorstandes verändert/verbessert:

  • Durch die Stammtische und die 130 Jahrfeier wurde das Gemeinschaftsleben wiederbelebt.
  • Mit dem Kooperationspartner Impact haben wir ein weiteres attraktives Angebot für unsere Mitglieder in Bayern geschaffen.
  • Wir sind dabei, das Bildungswerk in Bayern auf neue Beine zu stellen. Hier starten wir 2025 hoffentlich in eine neue erfolgreiche Zukunft.
  • In der Mitgliedergewinnung kommen wir langsam wieder vorwärts, die Richtung stimmt.
  • In der Zusammenarbeit mit dem CGB Bayern haben wir meine Stellvertreterin dort als Schnittstelle zum DHV eingesetzt, was die Zusammenarbeit deutlich verbessert hat.

Die Zukunft der DHV Bayern nimmt Gestalt an: Wohin geht die Reise in 2025 weiter?

  • Wir werden unsere neuen Formate im Bildungswerk aufsetzen.
  • Unser Versicherungsdienst wird mit dem Commis-Angebot der DHV vernetzt.
  • Wir werden mehrere Mitglieder aus Bayern in die reorganisierte Bundesfachgruppe Versicherungen entsenden und die Entwicklung im Versicherungsbereich, dessen Arbeitgeberverband in München sitzt, intensiv begleiten.
  • Im Halbjahr werden wir den Landesverbandstag 2026 vorbereiten. Auf diesem werden wir die personellen und sachlichen Impulse besprechen, die wir 2026 auf dem Bundesgewerkschaftstag einbringen wollen.

Persönlich möchte ich mich herzlich bedanken:

  • Bei Henning Röders, mit dem mich eine lange Freundschaft verbindet, für Deine Loyalität und Deinen unermüdlichen Einsatz für unsere DHV.
  • Bei Sarah Vogl, meiner Stellvertreterin, deren wertvolles Feedback ich mir vor jeder Entscheidung im Landesverband einhole und die die perfekte Schnittstelle zum CGB Du wirst auch der Bundesfachgruppe Versicherungen gute Impulse für Ihre Zukunft geben. Und ich bin sehr dankbar für unser freundschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis.
  • Bei Michael Staab und Michael Voß die hinter den Kulissen im Landesvorstand eine sehr gute Arbeit leisten und auf deren Loyalität ich mich in den letzten 2 Jahren immer verlassen konnte.
  • Bei Dennis Sifer und Thomas Kadner, die mich zu unterschiedlichen Themen qualifiziert beraten haben und die ich in Zukunft sowohl im Landesvorstand, wie auch in der Bundesfachgruppe Versicherungen sehe.
  • Bei Lisa Maria Peter von Impact, die fleißig und innovativ unseren Versicherungsdienst mit entwickelt.

Allen Mitgliedern in Bayern wünsche ich jetzt eine besinnliche Adventszeit, gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch nach 2025.

Mit kollegialen Grüßen

Johann Lindmeier
DHV Landesvorsitzender Bayern

CGB: ANHEBUNG DES PFLEGEVERSICHERUNGS-BEITRAGSSATZES WÄRE VERMEIDBAR

Das Bundeskabinett hat den am 09.11.24 vom Bundesgesundheitsminister verschickten Entwurf der Pflegesatz-Beitrags-Anpassungsverordnung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht eine Er­höhung des Pflege-Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent ab 1. Januar vor. Sie soll der defizitären Pflegeversicherung zu 3,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen verhelfen.

Nach Auffassung des CGB wäre aktuell keine erneute Beitragsanpassung notwendig, wenn der Bund die Pflegeversicherung nicht mit den Kosten versicherungsfremder Leistungen belasten würde.

CGB-Sprecher Peter Rudolph: Die gesetzliche Pflegeversicherung rechnet für dieses Jahr mit ei­nem Defizit von 1,5 Milliarden Euro und für 2025 von 3,4 Milliarden Euro. Würden der Versiche­rung die 4 Milliarden Euro, die sie pro Jahr für Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehö­rige aufwenden muss sowie die 5,3 Milliarden Euro, die der Bund für Aufwendungen im Zu­sam­menhang mit der Corona-Pandemie, wie z.B. Corona-Tests, zugesagt hatte, erstattet, bedürfte es zumindest im kommenden Jahr keiner Anhebung des Beitragssatzes. Ähnliches gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, denen der Bund nur rund ein Drittel ihrer Aufwendungen für Kran­kenkassenbeiträge für Bürgergeldbe­zieher erstattet. Nach einem Gutachten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV betrug das Defizit zwi­schen den Einnahmen und GKV-Ausgaben für Bürgergeldbezieher im Jahr 2022 9,2 Milliarden Euro. Ohne dieses Defizit be­dürfte es im kommenden Jahr nicht der angekündigten Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbei­trags um 08 Prozentpunkte.

Der CGB verweist darauf, dass die Pflegesatzbeitragsverordnung noch der Zustimmung von Bun­destag und Bundesrat bedarf. Nach dem die Regierungskoalition im Bundestag keine Mehrheit mehr hat, bleibt abzuwarten, ob die Verordnung zu den politischen Vorhaben gehört, die nach Eini­gung über einen Neuwahltermin mit Zustimmung der Opposition noch vor Auflösung des Bundes­tages beschlossen werden sollen.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

CGB Bremen: Senat soll umstrittene Krankenhausreform im Bundesrat stoppen

Am Freitag wird sich der Bundesrat in seiner turnusmäßigen Sitzung u.a. mit dem Krankenhaus­versorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) befassen. Der CGB fordert den Bremer Senat auf, das umstrittene Gesetz im Bundesrat nicht abzusegnen, sondern den Vermittlungsausschuss anzuru­fen, wie dies bereits verschiedene weiterer Länder angekündigt haben. Wir brauchen keine Kran­kenhausreform um jeden Preis, sondern eine Reform, die diesen Namen auch verdient.

Das aktuelle das Vetebo-Memo zur Folgenabschätzung des KHVVG bestätigt die Kritiker des Ge­setzes, zu denen auch der CGB und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund zählen und macht deutlich, wie der Bund über die Festlegung bundeseinheitlicher Mindestfallzahlen in die Zuständig­keit der Länder für die Krankenhausplanung eingreift. Erreicht ein Krankenhaus die für eine Leis­tungsgruppe festgelegte Mindestfallzahlen nicht, verliert es im Folgejahr die komplette Vorhaltefi­nanzierung für diese Leistungsgruppe. Die Vorhaltefinanzierung wiederum soll jedoch gerade den Kliniken mehr finanzielle Planungssicherheit verschaffen. Während sie bislang für die von ihnen erbrachten medizinischen Leistun­gen nach einem Entgeltkatalog ent­lohnt werden, der für 2024 insgesamt 82 pauschalierte tagesbe­zogene Entgelte für voll- und teil­stationäre Leistungen sowie für die stations-äquivalente Behand­lung und 127 Zusatzentgelte vor­sieht, sollen sie zukünftig 60 Prozent ihrer Vergütungen als Vor­haltepauschalen für die Bereithal­tung medizinischer Leistungen erhalten. Damit soll der quantita­tive Druck von den Kliniken genom­men werden, zu ihrer Finanzie­rung möglichst viele und vielleicht auch unnötige Leistungen zu er­bringen und abzurechnen.

Da durch die Einführung von Vorhaltepauschalen das bisherige Finanzierungssystem nach Fall­pauschalen nicht abgelöst, sondern nur modifiziert wird, ist nach der Vetebo-Studie keine generelle Verbesserung der Krankenhausfinanzierung zu erwarten. Das bedeutet, das KHVVG wird kurzfris­tig nicht die Finanzprobleme der Kliniken lösen, mit der trotz Ampel-Scheiterns auf ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes gedrängt wird. Krankenhausschließungen aufgrund von Insol­venzen sind damit vorprogrammiert und werden insbesondere die gesundheitliche Versorgung in ländli­chen Regionen weiter verschlechtern. Der CGB verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits jetzt jeder Zweite Sorge vor Klinikschließungen hat, wie eine aktuelle Umfrage des Mei­nungsforschungsinstituts Civey belegt. Bevor abschließend über eine Krankenhausreform ent­schieden wird, bedarf es daher der bislang vom Bund nicht vorgelegten Auswirkungsanalysen zum KHVG.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB “outzusourcen”.

“Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.”
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Landesvorstandssitzung des DHV – Landesverbandes Mitteldeutschland e.V.: Umarmt von der Historischen Altstadt Dresdens im herbstlichen Glanz. Ein unvergesslicher Abend bei einer Schifffahrt.

Am Freitag den 25.Oktober 2024 fand die 3. ordentliche Landesvorstandssitzung, des DHV – Landesverbandes Mitteldeutschland, statt.

An diesem sonnigen Herbsttag hatten wir die Gelegenheit, die historische Altstadt Dresdens in einem goldenen Licht zu bewundern.

Bei einem Gang durch die charmante Altstadt mit ihren historischen Gassen und vorbei an der beeindruckenden Frauenkirche, stießen wir auf die verheerenden Überreste der Carola-Brücke. Diese war am 11. September 2024 eingestürzt.

Der Anblick der Überreste der Spannbetondecke ließ uns die tragischen Folgen des Zusammenbruchs mit Entsetzen erkennen.

Am Abend erwartete uns ein ganz besonderes Erlebnis: Eine „Abendbrot-Schifffahrt“ mit der Weißen Flotte Dresden. Gegen 19:00 Uhr starteten wir mit weiteren Gästen zu einer malerischen Bootstour auf der Elbe. Die einzigartige Kulisse, bestehend aus den historischen Gebäuden Dresdens, erstrahlte jetzt im herbstlichen Abendrot und bot spektakuläre Ausblicke auf die Stadt.

Die ordentliche Sitzung des Landesvorstands Mitteldeutschland fand ebenfalls auf dem Abendbrot-Schiff statt. Sie eröffnet die Möglichkeit, zukünftig auch Seminare auf dieser außergewöhnlichen Lokation abzuhalten.

Es wurden wichtige Beschlüsse gefasst, um die Verbandsarbeit zu optimieren und innovative Ansätze unter anderen in der Bildungsarbeit zu entwickeln. Besondere Aufmerksamkeit galt den geplanten Projekten für 2025, die darauf abzielen, die Mitglieder stärker einzubeziehen und neue Zielgruppen anzusprechen.

Der Landesvorstandsvorsitzende Sebastian Gräfe betonte die Erfolge dieses Jahres und motivierte alle Anwesenden, die gesteckten Ziele mit Elan und Selbstbewusstsein anzugehen.

Die angeregten Diskussionen über die Herausforderungen und Chancen, die vor uns liegen, waren inspirierend und zeigten das Engagement aller Beteiligten für eine positive Weiterentwicklung des Landesverbands.

Im Rahmen dieser Veranstaltung führte der Landesverband einen Testlauf, für ein mögliches zukünftiges Seminarprojekt im nächsten Jahr, durch.

Mit Stolz, Zuversicht und Mut blicken wir positiv auf die Planung für das Jahr 2025.

Es Grüßen die Mitglieder des Landesverbandes Mitteldeutschland: Bernd Oefner, Sabine Gräfe, Manuela Franz-Fiedler, Sebastian Gräfe, Andreas Müller, Manfred Werske, Christian Hertzog

Dresden, mit seiner faszinierenden Geschichte und atemberaubenden Kulisse, bleibt ein inspirierender Ort für kreative Ideen und innovative Projekte.