Das neue Jahr 2022 wirft mit den Betriebsratswahlen seine Schatten voraus. In vielen Gremien steht ein Generationswechsel bevor. Betriebsräte mit langjähriger Erfahrung scheiden aus und hoffentlich zahlreiche neue Kolleginnen und Kolleginnen rücken nach. Um diese neugewählte Betriebsräte zu unterstützen bietet das DHV-Bildungswerk Hessen in Zusammenarbeit mit den Kollegen in Rheinland-Pfalz mehrere Seminare ab Juni 2022 an, um die immer umfangreicheren Betriebsrats-Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Kontaktieren Sie uns!
Betriebsräteversammlung von Hornbach
Eigentlich war die diesjährige Betriebsräteversammlung von Hornbach am 01.12.2021 wie immer in Präsenz in Göttingen geplant. Endlich wieder ein persönliches Treffen, nachdem Corona bereits letztes Jahr dafür gesorgt hatte, dass dieses Treffen in Göttingen nicht stattfinden konnte. Leider hat Corona der Planung auch dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte musste die Tagung in Göttingen abgesagt werden. Der Gesamtbetriebsrat Hornbach hat stattdessen eine digitale Versammlung der Betriebsräte organisiert. Das kann kein Ersatz für einen persönlichen Kontakt sein, aber es war eine gute und informative Veranstaltung – und darum geht es ja bei einem Treffen der Betriebsräte. Der Gesamtbetriebsrat informierte über wichtige Themen. Man hat in diesem Jahr vieles ins Rollen gebracht, und auch die psychische Gefährdungsbeurteilung war nicht nur im Zusammenhang mit Corona ein Thema dieses Jahres. Danach erfolgte ein ausführlicher Bericht der Geschäftsführung. Die Geschäftsführerin der einzig vertretenen Gewerkschaft DHV, Silke Schönherr-Wagner richtete einen Appell an alle anwesenden, in dieser besonderen Corona-Situation rücksichtsvoll mit allen Kollegen umzugehen, ob geimpft, genesen oder nicht. Gerade in besonderen Situationen wie dieser wird das Team gebraucht und der Rückhalt unter Kollegen, da alle gleichsam mit der belastenden Situation gerade im Handel zurechtkommen müssen, wo die Mitarbeiter im ständigen Kundenkontakt einer stetigen Infektionsgefahr ausgesetzt sind.
Wir hoffen uns im nächsten Jahr wieder persönlich in Göttingen treffen zu können.
Nordrhein-Westfalen: Erfolgreicher digitaler 21. Landesgewerkschaftstag
Der 21. Landesgewerkschaftstag des DHV-Landesverbandes NRW fand am 06.11.2021 unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie digital statt. Auf Grund der Corona-Pandemie hatte sich der Landesverband zu dieser erstmaligen Durchführung eines digitalen Landesgewerkschaftstages entschlossen.
Als Gast war die stv. Bundesvorsitzende Anne Kiesow anwesend. Sie überbrachte die Grußworte des Hauptvorstandes und wurde später zur Tagungspräsidentin gekürt. Die DHV NRW erhielt weitere Unterstützung durch den DHV Landesgeschäftsführer Hessen Herrn Alexander Henf, der die digitale Moderation übernahm. Wir möchten beiden unseren Dank an dieser Stelle nochmals ausdrücken.
Der CGB-Landesvorsitzende Ulrich Bösl (CGPT) hatte für den CGB NRW bereits ein schriftliches Grußwort übermittelt.
Im Anschluss an das Grußwort berichtete der Landesvorsitzende Peter Schütt über die Arbeit im Landesvorstand. DHV-Geschäftsführer Harm M. Wellmann legte den Tätigkeitbericht des Geschäftsführers für die letzten vier Jahre vor.
Er bedankte sich bei Mitarbeitern und dem gesamten Landesvorstand für die Unterstützung während der letzten Jahre. Landesrechnungsprüfer Alexander Raeder konnte über die Rechnungsprüfung nur positiv berichten.
Die Wahlen fanden coronabedingt per Briefwahl statt. Der neue Landesvorstand ist nun wie folgt besetzt: Andre Kunza ist zum neuen Landesvorsitzenden gewählt worden. Stv. Landesvorsitzender ist Peter Schütt. Schriftführer ist Thomas Schrader. Landesrechner ist nun Harm M. Wellmann. Als Beisitzer sind gewählt: Angelika Will, Marc Will, Joachim Drößler, Helmer Hinrichs, Sabine Bondzio, Karl-Heinz Rosenfeld jr. und Peter Zander. In den Aufsichtsrat der DHV wird erneut Sabine Bondzio entsandt. Wir gratulieren allen Gewählten und wünschen viel Erfolg im neuen Amt!
Nach den Wahlen wurde engagiert über den Antrag für den DHV-Bundesgewerkschaftstag 2022 „OST-WEST-Angleich“ abgestimmt. Zudem diskutierten die Teilnehmer mit vollem Eifer offen über die Situation der DHV nach dem BAG-Beschluss vom 22.06.21
Alle Anwesenden, wenn auch digital, waren mit der Durchführung zufrieden. Die Weichen für den Bundesgewerkschaftstag 2022 in Nürnberg sind gestellt.
Allen Anwesenden des 21. LGT, dem gesamten DHV-Landesverband NRW, dem frisch gewählten DHV-Landesvorstand NRW und der gesamten DHV wünschen wir ein NRW-mäßiges: „Glück auf DHV!“
Kürzung des Urlaubs in Kurzarbeit? Arbeitnehmer müssen das wohl akzeptieren
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 30.11.2021 hierzu ein Grundsatzurteil gefällt.
Im Fall (9 AZR 225/11) einer Verkäuferin aus NRW wurde die Frage geklärt, ob bei vereinbarter Kurzarbeit Null und den damit verbundenen häufig langen Zeitphasen ohne Arbeitspflicht ein Arbeitgeber den Urlaub ihrer Beschäftigten anteilsweise kürzen dürfe. Diese höchst umstrittene Frage, wie die Richter empfanden, wurde bejaht.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht urteilte am 30.11.2021, was im Falle der Kurzarbeit Null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht gelte. Durch die Corona-Pandemie könnten von diesem Urteil tausende Arbeitnehmer betroffen sein. Der gestrige Richterspruch schloss die Regelungslücke im Bundesurlaubsgesetz zur Kurzarbeit NULL. Bei Kurzarbeit Null beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, richtet sich nach Auftragslage und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob dieser Arbeitsausfall Stunden, Tage oder Wochen beinhaltet.
Das BAG beantwortete die Frage jedoch mit Ja. Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage seien weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten, welche mit Arbeitspflicht gleichzustellen sind, so das BAG. In einer weiteren Entscheidung (Urt. v. 30.11.2021, Az. 9 AZR 234/21) hat der Neunte Senat außerdem erkannt, dass diese Grundsätze auch dann Anwendung finden, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist.
Es ist davon auszugehen, dass unter der momentanen weiteren Corona-Welle noch mehr Arbeitnehmer die Auswirkungen dieses Urteils spüren werden.
Das BAG bleibt seiner seit 2019 verfolgten Linie treu, dass sich der Umfang des Urlaubs daran bemessen soll, wie viele Tage mit Arbeitspflicht vertraglich vereinbart wurden.
Das vorherige Urteil des LAG Düsseldorf im Fall der Verkäuferin wurde somit vom BAG bestätigt.
Landesverbandstag des DHV-Rheinland-Pfalz/Saar 2021 in Kirkel
Der 12. ordentliche Landesverbandstag des DHV – Rheinland-Pfalz/Saar fand am 20.11.2021 in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel statt. Wie auch die Arbeit der vergangenen anderthalb Jahre, stand diese Zusammenkunft deutlich unter den Einflüssen und Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie. DHV-Landesgeschäftsführer Lukas Menzel betonte direkt zu Beginn seine Dankbarkeit gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitskammer, die die Durchführung des in Präsens veranstalteten Landesverbandstag in einer pandemiekonformen Art und Weise ermöglicht haben.
Hans-Rudolf Folz als DHV-Landesvorsitzender begrüßte die Delegierten und eröffnete den Landesverbandstag mit einer anschaulichen Rekapitulation der vergangenen Amtsperiode. Gab es auch personelle Veränderungen, wie etwa in Bezug auf die Position des Landesgeschäftsführers, so dominierten doch zwei Umstände besonders die jüngere Vergangenheit äußerst stark. Dies war und ist zum einen die immer noch grassierende Corona-Virus-Pandemie, die Arbeits- und Privatleben in einer zuvor unvorstellbaren Art und Weise beeinflusst. Zum anderen hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes am 22.06.2021, der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen, aus naheliegenden Gründen direkt Auswirkungen auf die Gewerkschaftsarbeit. Trotz dieses Paukenschlages aus Erfurt, darf man nicht aufgeben. Vielmehr gelte es, nun auch neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, wobei Hans-Rudolf Folz etwa auf die anstehende Gründung der DHV-Rechtsberatungs GmbH hinwies.
Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders widmete sich als Gastredner ausführlich der Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV durch das BAG. Die Entscheidung der Erfurter Richter stellte einen nicht nachvollziehbaren, verfassungswidrigen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit dar. Der Gang nach Karlsruhe, um vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen, ist nur folgerichtig. In der Zwischenzeit gilt es nun, das von vielen Mitgliedern geäußerte Vertrauen in unsere Gewerkschaft DHV zu rechtfertigen, indem sie weiterhin sichtbar bleibt und ihre Stimme in den kommenden tariflichen und arbeitspolitischen Auseinandersetzungen erhebt.
Als Vertreter der Schwestergewerkschaften war Thomas Koch, CGM- und CGB- Landesvorsitzender im Saarland, anwesend. Dieser hielt ein aufmunterndes Grußwort, indem er seine feste Überzeugung deutlich zum Ausdruck brachte, dass die DHV eine unverzichtbare Größe in der Vertretung der Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland darstellt. Daher gilt es nun, sich nicht unterkriegen zu lassen und die gute Arbeit weiter fortzusetzen.
Nun folgten die Rechenschaftsberichte der weiteren Amtsträger des Landes-vorstandes. Für den Landesgeschäftsführer Lukas Menzel war es an dieser Stelle wichtig, gerade angesichts des BAG-Urteils, die tariflichen Erfolge der letzten Jahre Revue passieren zu lassen. Diese umfasste im Landesverband sehr unterschiedliche Bereiche wie den Gesundheitssektor, die fleischverarbeitende Industrie und den Sektor der Immobilienverwaltung. In allen Bereichen wurden nicht nur monetäre Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, sondern auch die nötigen Anpassungen, der teils in die Jahre gekommenen Tarifwerke an die Arbeitswelt der Gegenwart vorgenommen. Aufgrund dieser ehrlichen und lösungsorientierten Arbeitsweise, ist die DHV sowohl bei ihren Mitgliedern, als auch bei den Tarifpartnern geschätzt, so dass nach Möglichkeiten gesucht wird, die gute gemeinsame Arbeit fortzusetzen. Des Weiteren ist die Bildungsarbeit im Landesverband ausgebaut und neben dem Präsenzbereich nun um ein digitales Angebot ergänzt worden. Darauf folgten die Berichte der Landesrechnerin Simone Blum und der Rechnungsprüfer. Auf deren Empfehlung hin wurde der alte Vorstand entlastet.
Damit konnte nun die Wahl der neuen Landesvorstandsmitglieder erfolgen. Hans-Rudolf Folz wurde erneut in seinem Amt als DHV-Landesvorsitzender bestätigt. Lukas Menzel rückt als Stellvertreter an seine Seite. Ebenfalls erhalten blieben uns Simone Blum im Amt der Rechnerin und als Schriftführerin Birgitt Rößler. Das Amt des Aufsichtsratsmitgliedes wird erneut von Paul Loyo übernommen. Komplettiert wird der Landesvorstand durch die Beisitzer Gabrielle Folz, Hendrick Graßhof, Uwe Burbach und Udo Müller. Einen weiteren Wechsel gab es im Bereich der Kassenprüfer. Hier folgen auf Werner Lamy und Manfred Dietrich nun Christoph Schirra und Coralie Schwarz.
Wir bedanken uns bei den Teilnehmern ausdrücklich für einen angesichts der besonderen Situation erfolgreichen und angenehmen Landesverbandstag. Den ausgeschiedenen Amtsträgern danken wir für ihr ausgeprägte Engagement und freuen uns auf die gute Zusammenarbeit mit ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern.
DHV bei Berufsinformationsmesse in Schmölln (Ostthüringen) präsent
Nach dem wir von der 22. Berufsinformationsmesse in Schmölln erfuhren, haben wir uns bei der Industrie und Handelskammer zu Gera um einen Standplatz beworben.
Am Samstag den 06.11.2021 ab 09.00 Uhr war es endlich soweit, die Tore der Ostthüringenhalle Schmölln im schönen Altenburger Land öffneten für die erwarteten ca. 400 zukünftigen Auszubildenden.
Mit dem Slogan: „Gut für das Arbeitsleben vorbereitet“ waren wir mit einem eigenen Stand vertreten, der regen Zulauf bei den jungen Messebesuchern hatte.
Viele der zukünftigen Azubis, die hier zum ersten Mal mit einer Gewerkschaft in Berührung kamen, konnten wir über rechtliche Fragen rund um die Ausbildung und die Arbeitswelt informieren und nützliche Tipps geben.
Besonders häufige Fragen der angehende Auszubildende gab es zum Inhalt des Ausbildungsvertrages und den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes.
Zudem konnte an unserem Stand jede Menge nützliches Info-Material mitgenommen werden. Hiervon wurde dankend Gebrauch gemacht.
Aufgrund des großen Interesses werden wir auch künftig bei Ausbildungsmessen, soweit nach Situation möglich, präsent sein und auch an Berufsschulen Informationsveranstaltungen durchführen.
Sebastian Gräfe
Geschäftsführer Landesverband Mitteldeutschland
DHV-Landesgewerkschaftstag lehnt einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung ab und fordert sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sowie ein Festhalten an der gesetzlichen Schuldenbremse
Der 21. Gewerkschaftstag des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., der am Samstag in Verden stattgefunden hat, zeigte sich besorgt über die rasant steigenden Energiepreise in Deutschland. Er fordert finanzielle Entlastung für Mieter und besonders energieabhängige Unternehmen sowie eine Anhebung der Entfernungpauschale für Berufspendler.
Der DHV-Landesgewerkschaftstag erwartet bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele Augenmaß. Bürger und Wirtschaft dürfen finanziell nicht überfordert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gefährdet werden. Er erteilt daher Plänen für einen beschleunigten Ausstieg aus dem im Kohlekompromiß für 2038 festgeschriebenen Ende der Kohleverstromung eine entschiedene Absage.
Der Landesgewerkschaftstag begrüßt die Absicht der koalitionären Verhandlungspartner für eine neue Bundesregierung, an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse festzuhalten, Steuern nicht zu erhöhen und keine neuen Substanzsteuern einzuführen. Er warnt jedoch davor, diese Absicht durch Bildung neuer Schattenhaushalte oder Ausgabenverlagerungen auf die Sozialversicherungsträger zu unterlaufen. Insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung befinden sich bereits jetzt an den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die GKV hat bereits für 2022 zusätzliche Milliardenhilfe vom Bund in Höhe von 7 Milliarden Euro angemeldet.
Der Landesgewerkschaftstag begrüßt weiterhin die Ankündigung der koalitionären Verhandlungspartner, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent zu sichern und keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters vorzunehmen. Die angekündigten Bestandsschutzmaßnahmen reichen nach Auffassung des Gewerkschaftstages jedoch nicht aus, um auch den Beziehern geringer Einkommen im Alter ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Zur Vermeidung von Altersarmut sind daher weitere Maßnahmen erforderlich.
Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz sieht der Landesgewerkschaftstag auch bei Einhaltung der Schuldenbremse ausreichend Handlungsspielräume, u.a. im Bereich der Subventionen, von denen viele nicht mehr notwendig und sinnvoll sind, sowie insbesondere bei der Verhinderung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Nach verschiedenen Studien entgehen dem deutschen Fiskus durch Steuerhinterziehung und Steuerflucht alljährlich Einnahmen von weit mehr als 100 Milliarden Euro.
Gastredner des Landesgewerkschaftstages war der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der sich in seinem Referat schwerpunktmäßig mit der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) verkündeten Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV befasste, die er als schweren und nicht nachvollziehbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie wertete. Röders erinnerte an die langjährige Historie der 1893 gegründeten DHV, die bereits zehn Jahre nach der am 23.12.1918 vom Rat der Volksbeauftragten gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen knapp 1000 Tarifverträge vorweisen konnte und seit ihrer Wiedergründung nach der Zwangsauflösung durch die Nazis wieder rund 24.000 Tarifverträge getätigt hat, darunter den ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen entbehre daher jeder nachvollziehbaren Grundlage. Der Hauptvorstand habe daher vor zwei Tagen Verfassungsbeschwerde gegen die BAG-Entscheidung erhoben, was von den Versammlungsteilnehmern mit großem Beifall quittiert wurde.
Über die aktuelle gewerkschaftspolitische Arbeit der DHV in Niedersachsen und Bremen berichtete Geschäftsführerin Martina Hofmann, die dabei einen Einblick in die vielfältige Bildungsarbeit des Landesverbandes gab.
Bei den Vorstandswahlen gab es einen Wechsel an der Spitze des Landesverbandes. Neuer Vorsitzender wurde der Betriebsrat der Talanx AG, der Hannoveraner Matthias Rickel. In ihrem Amt als Stellvertreterin bestätigt wurde das Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied der AGRAVIS, Annette Wolters aus Braunschweig. Als Schriftführer wiedergewählt wurde der Bremer Peter Rudolph, der die DHV u.a. im Berufsbildungsausschuß der Handelskammer Bremen sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt. Vervollständigt wird der neue Vorstand durch die Beisitzerinnen und Beisitzer Doreen Hinze, Sabine Wilmes-Lender Jürgen Osteroth und Jörg Schulze. Im Aufsichtsrat der DHV wird der Landesverband weiterhin durch Netto-Betriebsrat Hartmut Rath aus Algermissen vertreten.
CGB Bremen: Bremer Arbeitssenatorin entlarft sich als Gegnerin der Tarifautonomie (2)
Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021, der CGB-Mitgliedsgewerkschaft „DHV – Die Berufsgewerkschaft“ die Tariffähigkeit abzuerkennen, kommentiert und als Stärkung der Tarifautonomie bezeichnet. Sie hat damit deutlich gemacht, dass ihr offensichtlich egal ist, dass durch die BAG-Entscheidung mehrere tausend gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres tarifvertraglichen Schutzes beraubt und die Tarifbindung in Deutschland weiter gesenkt wurde. Dieses auch noch als Stärkung der Tarifautonomie zu würdigen passt zu einer Politikerin der SED und PDS-Nachfolgeorganisation Die Linke, die offensichtlich dem marxistischen Glaubensbekenntnis des dialektischen Materialismus anhängt und es begrüßen würde, wenn in Deutschland wieder eine Einheitspartei und eine Einheitsgewerkschaft das Sagen hätten.
CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph, der die Berufsgewerkschaft DHV u.a. im Berufsbildungsausschuss der Handelskammer Bremer sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt: „Die Tarifautonomie ist Bestandteil der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit. Sie bildet die Grundlage die es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglicht, Tarifverträge abzuschließen. Ihre historische Wurzel bildet das „Stinnes-Legien-Abkommen“ vom 15.11.1918, das für die DHV und ihre christlichen Partner-gewerkschaften von Adam-Stegerwald unterzeichnet wurde und mit dem von den Arbeitgeberverbänden die Gewerkschaften offiziell als Vertretungen der Arbeitnehmerschaft anerkannt wurden. Mit der staatlichen Anerkennung des Abkommens durch die Tarifvertragsverordnung des Rates der Volksbeauftragten vom 2 3.12.1918 und der Veröffentlichung im Reichsarbeitsblatt erlangte es Gesetzeskraft. Zehn Jahre nach der gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen hatte die DHV bereits knapp 1000 Tarifverträge abgeschlos-sen, darunter den Preußischen Angestellten-Tarifvertrag (PAT) einem Vorläufer des späteren BAT. Nicht zuletzt durch ihre erfolgreiche Tarifarbeit wurde die DHV bis zu ihrer Zwangsauflösung durch die Nationalsozialisten zur stärksten Angestelltengewerkschaft Europas.
Nach ihrer Wiedergründung hat die DHV auch ihre erfolgreiche tarifpolitische Arbeit fortgesetzt, u.a. als Vertragspartner des ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Insgesamt wurden von der DHV seit 1950 rund 24.000 Tarifabschlüsse getätigt. Wenn das Bundesarbeitsgericht der DHV dennoch nunmehr die Tariffähigkeit abgesprochen hat, so sicherlich nicht wegen der Qualität dieser Tarifverträge, sondern allein wegen der angeblich fehlenden Tarifmächtigkeit, die nirgends gesetzlich geregelt oder definiert ist, sondern allein von der Rechtsprechung zu einem Erfordernis der Tariffähigkeit gemacht wurde. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist daher auch unter Juristen umstritten. So hält es der Experte für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Arndt Diringer, für verfassungsrechtlich problematisch, dass die BAG-Entscheidung Folgen hat, die weit über das Verbot des Abschlusses von Tarifverträgen hinausgehen und die Bildung neuer Gewerkschaften und die Bestätigung kleiner Gewerkschaften praktisch unmöglich machen und damit die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie aushöhlen. Eine Arbeitssenatorin, die dieses nicht zur Kenntnis nimmt oder negiert ist aus Sicht des CGB parteiisch und eine Fehlbesetzung im Amt.“
Die DHV hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das BAG-Fehlurteil angekündigt und erwägt auch den Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Sie wird auch im 128. Jahr ihres Bestehens nicht klein beigeben, sondern weiter für Arbeitnehmerinteressen streiten.
Inhouse-Seminar mit dem Betriebsrat der levoBank
Nachdem die Corona-Virus-Pandemie für lange Zeit die Durchführung von Präsenzseminaren verhindert hat, konnte nun ein weiterer Termin nachgeholt werden. Am 25. und 26. Oktober 2021 wurden die Mitglieder des Betriebsrates der levoBank im Tagungshotel Eppelborner Hof in verschiedenen Aspekten des Betriebsverfassungsrechtes geschult. Die Seminarleitung lag beim örtlichen Landesgeschäftsführer Lukas Menzel, während Alexander Henf (DHV-Hessen) als Referent zur Verfügung stand. Auch am Ende der aktuellen Legislaturperiode für Betriebsräte zeigt sich, dass es immer wichtig ist, sich in den verschiedenen Rechtsbereichen der für die Betriebsratsarbeit wichtigen Felder auf dem aktuellen Stand zu halten. Ein gutes Beispiel ist an dieser Stelle, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Über dieses hat der Gesetzgeber einige wichtige Änderungen in der Betriebsratsarbeit herbeigeführt. So wurden einige Anpassungen im Bereich des Wahlprozesses für Betriebsräte oder Möglichkeiten zur digitalen Betriebsratsarbeit festgelegt. Diese gilt es durchaus ausführlich zu besprechen, damit die reibungslose und korrekte Arbeit im Gremium fortgeführt werden kann.
Wir vom DHV-Bildungswerk freuen uns, dass wir neben den ständigen Mitgliedern des Betriebsrates auch einige Ersatzmitglieder begrüßen durften, denn deren Schulungsbedarf wird leider nicht immer berücksichtigt. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Betriebsratswahlen im Frühjahr 2022 sollte es aber ein Anliegen aller Betroffenen sein, dass für die funktionierende Arbeit im Gremium nötige Wissen an so viele Mitglieder wie möglich zu verteilen. Nicht dass man sich in der unschönen Situation wiederfindet, mit dem Ausscheiden von einigen „alten Hasen“ auch einen allgemeinen Wissensverlust zu verspüren. Dieser muss dann meist erst wieder mühsam aufzufüllen werden und in der Zwischenzeit, können vermeidbare Fehler unterlaufen. Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich bei den Mitgliedern des Betriebsrates der levoBank für den angeregten Gedanken- und Informationsaustausch in freundlicher Atmosphäre und freuen uns schon auf ein Wiedersehen.
Tarifliche Errungenschaften schützen!
Der 22.06.2021 war nicht nur ein schwarzer Tag für uns als DHV, für das gewerkschaftliche Deutschland, den gewerkschaftlichen Pluralismus und die Demokratie, sondern auch für jeden einzeln Arbeitnehmer, der in einem, der von uns verhandelten Tarifverträge, gebunden war.
Seit Monaten versuchen nun schon einige Arbeitgeber mit dem Schüren von Unsicherheit und zum Teil mit klarer Rechtsbeugung, jede Errungenschaft aus den Tarifverträgen rückabzuwickeln. Manche Arbeitgeber, die bis zur BAG Entscheidung noch an Tarifverträge zwingend gebunden waren, betreiben nun Rosinenpickerei und reklamieren die für sie positiven tariflichen Regelungen für sich, fühlen sich aber an die für den Arbeitnehmer Vorteilhaften nicht mehr gebunden. Es gibt sogar welche, die bei der Gelegenheit versuchen, Belegschaften in neue Arbeitsverträge mit diversen Verschlechterungen u.a. ohne tarifliche Bezugnahmeklausel zu drängen.
Mahatma Gandhi hat mal gesagt, „Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Unsere DHV-Mitglieder können die Ruhe bewahren, sie sind im Recht.
Zwar ist unserer DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden, das wirkt sich aber zunächst nicht auf die tariflichen Leistungen aus. Die kollektivrechtliche Wirkung des Tarifvertrages mag entfallen sein, individuell, also auf arbeitsvertraglicher Ebene, können tarifliche Regelungen aber für jeden Arbeitnehmer weitergelten, sofern der Arbeitsvertrag eine wirksame Bezugnahmeklausel auf den Tarifvertrag enthält. Nach einer Entscheidung des 4. Senats des BAG aus dem Jahr 2017 kann ein Arbeitsvertrag auf einen unwirksamen Tarifvertrag wirksam Bezug nehmen. Das heißt, die Regelungen des Tarifvertrags werden dann Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Ansprüche auf tarifvertragliche Leistungen können also unverändert fortbestehen. Wir empfehlen daher, durch Arbeitgeber vorgelegte neue Arbeitsverträge nicht vorschnell zu unterschreiben, sondern diese genau zu prüfen und sich durch eine rechtlich wirkungslose Drohung, bereits gewährte tarifliche Leistungen (wie etwa zusätzliche Urlaubstage) rückabzuwickeln, nicht unter Druck setzen zu lassen.
Bereits geleistete Gehaltserhöhungen oder Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Diese Forderungen können zurückgewiesen werden. Selbiges gilt auch für die Aussage, dass nur unter Vorbehalt die bisherigen Leistungen weitergezahlt werden. Auch hier werden wir jedem Mitglied, welches betroffen ist, Rechtsschutz gewähren.
Wir werden dies so nicht hinnehmen und jeden Fehdehandschuh für unsere Mitglieder aufheben und annehmen! Wir lassen unsere Mitglieder nicht im Regen stehen. Wir bieten Schutz!
Die DHV wird weiter machen und weiterkämpfen! Aufgeben ist keine Option!