Die Vorstellungskosten hat der Arbeitgeber zu tragen, wenn er einen Bewerber auch auf dessen eigenen Vorschlag zur Vorstellung aufgefordert hat. Zu den Vorstellungskosten gehören Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.
Verweigerung der Arbeit
Verweigerung der Arbeit (Arbeitsverweigerung) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeit nicht erbringt und es hierfür keinen berechtigten Grund gibt. Grundsätzlich berechtigt die Arbeitsverweigerung den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Vertrag – Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Arbeitnehmer zu einer Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung der Arbeitsvergütung verpflichtet.
Versetzung
Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die vorsaussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Verhinderung
Verhinderung / Arbeitsverhinderung. Der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an seiner Arbeitspflicht gehindert ist. In Betracht kommen u.a. familiäre Anlässe wie Eheschließung, die Niederkunft der Ehefrau oder das Begräbnis des Ehegatten oder eines Elternteils.
Vergütung
Vergütung (Arbeitsvergütung) ist die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer geschuldete Gegenleistung für die geleistete Arbeit. Üblicherweise wird die Vergütung von Arbeitern als Lohn und die von Angestellten als Gehalt bezeichnet.
Streik
Streik ist die von einer Mehrheit von Arbeitnehmern gemeinsam durchgeführte Einstellung der Arbeit zur Erreichung eines bestimmten Ziels, das heißt den Abschluss eines Tarifvertrags.
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung im Betrieb kann vom Betriebsrat vor der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes verlangt werden.
Sprecherausschuss
Sprecherausschuss ist die Vertretung der Leitenden Angestellten im Betrieb. Er kann in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Leitenden Angestellten gewählt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Sprecherausschussgesetz vom 20.12.1988.
Sozialplan
Sozialplan ist die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Einzelheiten enthält das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001.