Personalakte

Personalakte enthält Daten und Vorgänge, die sich auf die Begründung und den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und auf die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beziehen. Dem Arbeitnehmer steht gesetzlich ein Einsichtsrecht in die Personalakte zu. Er kann dabei einen Betriebsrat hinzuziehen. Enthält die Personalakte unzulässige Informationen, kann deren Entfernung verlangt und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Mutterschutz

Mutterschutz sichert der berufstätigen Frau einen besonderen Schutz in der Zeit vor und nach der Niederkunft. Gesetzliche Regelungen enthält das Mutterschutzgesetz vom 20.6.2002. Es enthält Beschäftigungsverbote, ein Kündigungsverbot und Regelungen über Leistungen.

Mitwirkungsrecht

Das Mitwirkungsrecht ist das dem Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001 eingeräumte Recht in Form von Informations- und Beratungsrechten. Im Bereich der Mitwirkung können Betriebsräte im Gegensatz zur Mitbestimmung keine Gestaltungen einseitig gegen den Arbeitgeber durchsetzen.

Minderjährige

Minderjährige sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie bedürfen zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Andernfalls entsteht ein faktisches Arbeitsverhältnis. Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen.