Krankmeldung ist eine Pflicht des Arbeitnehmers im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26.5.1994 ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Krankheit
Krankheit ist jeder regelwidrige körperliche und geistige Zustand, das heißt jedes psychische und physische Fehlverhalten bzw. jede Fehlfunktion, das/die einer Heilbehandlung bedarf. Sie begründet einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Krankengeld
Krankengeld wird gezahlt, wenn einen Versicherten die Krankheit arbeitsunfähig macht und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erschöpft ist. Einzelheiten regelt das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenversicherung) vom 20.12.1988.
Koalitionsfreiheit
Koalitionsfreiheit ist das Grundrecht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Kettenarbeitsvertrag
Ein Kettenarbeitsvertrag liegt vor, wenn mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander abgeschlossen werden. Im Rahmen der Wirksamkeit eines solchen Arbeitsvertrags ist grundsätzlich zu prüfen, ob für die letzte Befristung ein sachlich gerechtfertigter Grund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000 vorlag.
Jugendarbeitsschutz
Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.4.1976 gerelt. Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und enthält Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche und die entsprechenden Pflichten des Arbeitgebers.
Job-Sharing
Job-Sharing bedeutet, dass sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen und Teilzeitarbeit erbringen. Ist einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind die anderen Arbeitnehmer zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Vertretung besteht auch, wenn der Arbeitsvertrag bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist. Einzelheiten regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000.
Gratifikation
Gratifikation wird zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung gezahlt (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszahlungen. Häufig werden solche Zahlungen durch den Arbeitgeber freiwillig gewährt. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung kann sich ergeben aufgrund des Arbeitsvertrags, des Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung. Aufgrund betrieblicher Übung entsteht für die Zukunft ein Anspruch auf Gratifikation, wenn der Arbeitgeber mindestens dreimal ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt hat.
Gleitende Arbeitszeit
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer Beginn und Ende seiner Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters frei gestalten kann. Die Einführung und die Gestaltung der gleitenden Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Gleichbehandlung der Arbeitnehmer
Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist eine wichtige arbeitsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die sich gruppenmäßig in einer vergleichbaren Lage befinden, nicht willkürlich schlechter stellen. Die Gleichbehandlungspflicht ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, u.a. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14.8.2006.