SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB “outzusourcen”.

“Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.”
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

CGB fordert europäischen Gedenktag zur Gewerkschaftsfreiheit

Am 05./06.11.2024 kamen der CGB-Bundesvorstand und das höchste Gremium zwischen den CGB-Bundeskongressen – der CGB-Hauptausschuss – in Berlin zu ihren turnusgemäßen Sitzungen zusammen.

Thema der Sitzungen war u.a. die Vorbereitung der Bundestagswahl, die mit dem Zerbrechen der Ampelregierung nun deutlich früher als bislang für den 28. September 2025 angesetzt ansteht. Der CGB wird seine Erwartungen an eine künftige Bundesregierung in Form von Wahlprüfsteine erarbeiten und sie den Politikern der Parteien übersenden. Dem CGB sind vor allem folgende Themen wichtig:

  • Folgen der Deindustrialisierung für die Arbeitsplätze in Deutschland: Die künftige Bundesregierung muss alles daransetzen, Industriearbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Gerade angesichts der zunehmenden Handelskonflikte, die mit der Wiederwahl Donald Trumps als US-Präsident noch einmal befeuert werden, kann sich Deutschland nicht mehr die Realisierung von politischen Wunschvorstellungen auf Kosten der Industrie und von Arbeitsplätzen leisten.
  • Entbürokratisierung: Die Bürokratie in Deutschland ist unter Ampelregierung noch einmal kräftig gewachsen. Die Lücke zwischen den Sonntagsreden zur Entbürokratisierung und der Wirklichkeit ist noch einmal gewachsen. Die künftige Bundesregierung muss die Bürokratie, die eine immer größere Belastung für die Wirtschaft und für die Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen darstellt, entschieden reduzieren!
  • Demokratie in der Arbeitswelt: „Die Demokratie darf nicht vor den Betriebstoren Halt machen!“ Dieser Slogan gilt auch für Gewerkschaften als wichtige Akteure im Arbeitsleben. Er hat aber leider zunehmend weniger Geltung in Bezug auf Nicht DGB-Gewerkschaften. Mit dem Tarifeinheitsgesetz sind die Rechte von Minderheitsgewerkschaften beschnitten worden. Die gleiche Zielrichtung weist auch der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum Tariftreuegesetz auf, der glücklicherweise wegen des Zerbrechens der Ampelregierung auf Eis gelegt ist. Die künftige Bundesregierung muss insbesondere das Tarifeinheitsgesetz auf den Prüfstand stellen und einen neuen Entwurf des Tariftreuegesetzes unter Beachtung der Rechte von Nicht DGB-Gewerkschaften auf den Weg bringen!

Anfang Dezember findet der Kongress des Europäischen Dachverbands, der Confédération Européenne des Syndicats Indépendants (CESI), statt. Der CGB fordert in einem Antrag zum CESI-Kongress die Einführung eines europäischen Gedenktages für die Gewerkschaftsfreiheit in Europa! Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern findet Diskriminierung von Gewerkschaften statt. Oft wird diese unter formaler Beachtung von geltenden Rechten betrieben. So erfahren Mitglieder von Gewerkschaften Benachteiligungen im Arbeitsleben – wie bei Einstellungen, Beförderungen oder Benachteiligungen wegen der Teilnahme an Arbeitnehmervertretungswahlen. Tarifverträge anderer Gewerkschaften werden wie im Fall von Deutschland durch das Tarifeinheitsgesetz verdrängt. Oder Gewerkschaften müssen sich gegen Gerichtsverfahren wehren – wie in Deutschland das Tariffähigkeitsverfahren gegen die Berufsgewerkschaft DHV, das nun zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegt. Der europäische Gedenktag für die Gewerkschaftsfreiheit in Europa soll jährlich am 30.09. begangen werden. An diesem Datum wurde 1990 der gewerkschaftliche Dachverband der DDR, der FDGB, aufgelöst. Der Tag markierte das Ende von gleichgeschalteten, undemokratischen Gewerkschaften auf deutschem Boden!

Deutschland braucht Stabilität CGB warnt vor taktischer Wahlverschleppung

Was sich seit längerem abgezeichnet hat, ist seit Mittwoch Realität: Die Ampel ist am Ende. Der Kanzler hat als erster die Nerven verloren und seinen Finanzminister geschasst. Was bleibt, ist eine Minderheitsregierung aus Rot-Grün, ohne FDP, wenn man von Volker Wissing absieht, der gerne Minister bleiben wollte und dafür schnell sein FDP-Parteibuch zurückgegeben hat. Die Min-derheitsregierung kann allerdings nur noch verwalten und nicht gestalten. Zwar hat Kanzler Scholz angekündigt, dass er in den Sitzungswochen des Bundestags bis Weihnachten noch alle Gesetze zur Abstimmung stellen will, die keinen Aufschub dulden, ob er hierfür jedoch noch Mehrheiten findet, ist mehr als fraglich. Das Rentenpaket II war selbst in der Ampel umstritten und wird von der Union abgelehnt, bei der Krankenhausreform steht die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zu erwarten und dass sich eine Mehrheit für den Haushaltsentwurf für 2025 mit seinen Deckungslücken in Milliardenhöhe findet, ist völlig unwahrscheinlich.

Es steht somit zu erwarten, dass die Rumpfregierung bis zur vorgezogenen Bundestagsneuwahl, die Olaf Scholz für Ende März anstrebt, nur noch im Rahmen des Nothaushaltsrecht gemäß Artikel 111 Grundgesetz agieren kann. Dies bedeutet, sie kann bereits bewilligte Vorhaben fortführen und alle vorhandenen rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, jedoch keine kostenintensiven neuen Vorhaben starten. In einer Zeit, wo es Investitionen in Milliardenhöhe bedarf, sei es für die Sicherung von Kranken- und Pflegeversicherung, die Sanierung maroder Infrastruktur, die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr oder Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, käme es bis zum Amtsantritt einer neuen Bundesregierung zu monatelangem politischem Stillstand, den sich das Land nicht leisten kann.

Deutschland braucht schnellstens eine verlässliche Regierung zur Stabilisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Neuwahlen sollten daher nach Auffassung des CGB so bald als möglich eingeleitet wer-den und nicht erst nach den Hamburger Bürgerschaftswahlen, von deren Ausgang sich Olaf Scholz politischen Rückenwind für die SPD und seine erneute Kanzlerkandidatur verspricht. Wenn der Noch-Kanzler sich nicht der politischen Insolvenzverschleppung schuldig machen will, sollte er noch im Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage stellen und damit den Weg für Neuwahlen freimachen.

Der CGB verweist darauf, dass jedes weitere Hinauszögern von Neuwahlen die extremistischen Kräfte von rechts und links stärkt, die bereits von der Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus profitieren dürften. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Regierungsneubildung ohnehin nicht ein-fach werden wird. Zwar könnten CDU/CSU bei der Bundestagswahl aktuell mit 32 bis 33 Prozent der Wählerstimmen rechnen, wären aber dennoch auf Koalitionspartner angewiesen. Hierfür stünden voraussichtlich lediglich SPD und Grüne zur Verfügung, die aber gerade in der Ampel ihre un-zureichende Kompromissbereitschaft unter Beweis gestellt haben.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

CGB kritisiert fehlende Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform Bundesrat soll Gesetz stoppen und Vermittlungsausschuss anrufen

Der Deutsche Bundestag hat am 17.Oktober in namentlicher Abstimmung mit Koalitionsmehrheit das umstrittene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz ist allerdings fraglich. Der CGB wie auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund sowie verschiedene Bundesländer sehen noch Nachbesserungsbedarf und drängen daher auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Kritisiert wird insbesondere, dass das Gesetz ohne Vorlage einer Auswirkungsanalyse und ohne die Sicherstellung einer Überbrückungsfinanzierung beschlossen wurde. Damit drohe Gefahr für die Versorgungssicherheit, insbesondere im ländlichen Raum. Viele Kliniken können bereits jetzt nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und laufen Gefahr, insolvent zu gehen, bevor die Gesundheitsreform greift.

Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist weitgehend unumstritten. Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben bereits2022 fast die Rekordmarke von 500 Milliarden Euro erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen immer mehr Geld zur Finanzierung der Gesundheitsausgaben aufwenden. Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt aktuell 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent, der 2025 auf 2,5 Prozent ansteigen dürfte. In der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz aktuell 3,4 Prozent und bei Kinderlosen 4 Prozent. Hier wird für 2025 mit einem Anstieg um 0,63 Prozentpunkte gerechnet. Die Beiträge wären vermutlich jetzt schon höher, wenn nicht der Gesetzgeber mit dem am 15.11.2022 in Kraft getretenen „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ die Notbremse gezogen hätte. Zur Stabilisierung der Beitragssätze wurden mit dem Gesetz auf vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen zugegriffen, die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert, der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2023 einmalig um 2 Milliarden Euro erhöht und der GKV für den Gesundheitsfonds ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro gewährt.

Die finanziellen Entlastungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für die GKV und damit für die Beitragszahler waren aber nicht von dauerhafter Natur. Finanzreserven lassen sich nur einmal verfrühstücken und Darlehen müssen zurückgezahlt werden. Da die Ausgaben der GKV zunehmend schneller steigen als die Einnahmen, ist ein neues Defizit schon jetzt absehbar. GKV-Chefin Doris Pfeiffer rechnet bereits für dieses Jahr mit einem neuerlichen Fehlbedarf zwischen 3,5 und 7 Milliarden Euro. Tatsache ist, dass es nach wie vor an einer langfristigen Finanzierungsstrategie für die GKV mangelt. Lediglich für den Krankenhausbereich zeichnet sich durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz eine Entlastung ab.

Mit dem Gesetz wird eine verbesserte Finanzierung und stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser in Deutschland angestrebt. Während die Krankenhäuser bislang für die von ihnen erbrachten medizinischen Leistungen nach einem Entgeltkatalog entlohnt werden, der für 2024 insgesamt 82 pauschalierte tagesbezogene Entgelte für voll- und teilstationäre Leistungen sowie für die stationsäquivalente Behandlung und 127 Zusatzentgelte vorsieht, sollen sie zukünftig 60 Prozent ihrer Vergütungen als Vorhaltepauschalen für die Bereithaltung medizinischer Leistungen erhalten. Damit soll der quantitative Druck von den Kliniken genommen werden, zu ihrer Finanzierung möglichst viele und vielleicht auch unnötige Leistungen zu erbringen und abzurechnen.

Quantität wird hingegen bei der Zuordnung der Krankenhäuser zu Versorgungsstufen eine Rolle spielen, denn für die Qualität medizinischer Leistungen spielt es durchaus eine Rolle, wie häufig und damit auf welcher Erfahrungsgrundlage sie erbracht werden. So geht die Deutsche Krebsgesellschaft davon aus, dass es hierzulande jährlich 10.000 weniger Krebstote gäbe, wenn die Krebsbehandlung nur noch in spezialisierten Kliniken erfolgen würde. Ähnliches gilt für Schlaganfallpatienten.

Die Zuordnung von Krankenhäusern zu bestimmten Versorgungsstufen (Leveln) durch die zuständigen Landesbehörden soll daher anhand festgelegter Leistungsgruppen erfolgen. Vorhaltepauschalen sollen die Krankenhäuser nur für die Leistungsgruppen erhalten, die ihnen vom Land zugewiesen wurden.

Folgende Versorgungsstufen sind vorgesehen:

– Level 1 = Grundversorgung

– Level 2 = Regional- und Schwerpunktversorgung

– Level 3 = Maximalversorgung

Hinzu kommen Spezialkrankenhäuser wie die Bundeswehrkliniken und die Kliniken der Berufsgenossenschaften.

 

CGB LEHNT REFERENTENENTWURF DES BMAS ZUM TARIFTREUEGESETZ AB!

Die Ampelkoalition hatte sich auf die Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes verabschiedet. Nun liegt ein Referentenentwurf des BMAS vor. Der CGB lehnt diesen vor allem aus folgenden Gründen entschieden ab:

Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bei rund 2,1 Millionen Euro! Legt man die Vergabestatistik von 2021 zugrunde, ergibt dies bei über 20.000 vom Bund vergebenen Aufträgen einen jährlichen erhöhten Erfüllungsaufwand von etwa 100 Euro!

Von dem erhöhten Erfüllungsaufwand wären laut Referentenentwurf die gesetzlichen Pflichten der Wirtschaft abgedeckt:
a)   Prüfung der in dem maßgeblichen Tarifvertrag geregelten Maßgaben
b)   Kalkulation des Angebotes unter Berücksichtigung der Maßgaben des Gesetzes
c)   Sicherstellung, dass auch Nachunternehmer und beauftragte Verleiher die Maßgaben des Gesetzes einhalten
d)   Dokumentation der Einhaltung der Gesetzesmaßgaben gegenüber dem Bundesauftraggeber
e)   Information der Beschäftigten und Leiharbeitnehmer über ihren Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen
f)    Durchführung eines Präqualifizierungsverfahren zur Erlangung eines Zertifikats über die Gewährleistung der Arbeitsbedingungen
g)   Erhöhter Sach- und Personalkostenaufwand für die Erfüllung der zu normierenden Verpflichtungen
h)   Eventuell erhöhter Aufwand für Tarifverhandlungen als Basis für die Teilnahme an den Ausschreibungen

Den jährlichen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes schätzt der Referentenentwurf auf 1,9 Millionen Euro. Das wären durchschnittlich rund 91 Euro pro Auftrag. Also rund 2-3 Stunden setzt das BMAS pro Auftrag für die Prüfung der eingegangenen Angebote, für das Vorliegen der Voraussetzungen, für eventuelle Rücksprachen und für die Entscheidung über die Auftragsvergabe!

Die dem Referentenentwurf zugrunde liegenden Kalkulationen sind damit viel zu niedrig und vollkommen unseriös! Realistischer sind jährliche Erfüllungsaufwendungen durch das Gesetz in dreistelliger Millionenhöhe.

Der zentrale Knackpunkt für die Ablehnung des Gesetzes sind nach Auffassung des CGB erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Entwurfs mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG. Das BMAS behält sich vor, von den Gewerkschaften branchenbezogene Mitgliederzahlen der Gewerkschaften abzufordern, um zu beurteilen, ob ein öffentliches Interesse an dem Tarifvertrag besteht, der für maßgeblich erklärt werden soll. Eine solche Prüfung kann aber nur Gegenstand eines gerichtlichen Tariffähigkeitsverfahrens und nicht einer inzidenten Prüfung im Rahmen eines Tariftreuegesetzes sein! Zudem besteht die Gefahr, dass Firmentarifverträge zugunsten von Branchentarifverträgen verdrängt werden.

Angesichts des sehr begrüßenswerten Gesetzesziels – die Stärkung der Tarifbindung – ist die Ablehnung, zu der sich der CGB veranlasst sieht, äußerst schade. Dieser misslungene Gesetzentwurf ist aus Sicht des CGB eine vertane Chance, dem Prinzip der Tariftreue auf Bundesebene in handhabbarer und verfassungsgemäßer Weise Geltung zu verschaffen.

Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurf Tariftreuegesetz

Tarifabschluss Öffentliche Banken: Kein großer Wurf

Nach einem langen Ringen erzielten die Tarifparteien in der vergangenen Woche einen Gehaltstarifabschluss.

Das Gesamtvolumen des Abschlusses in Höhe von 11,9 % klingt dabei größer, als es die vereinbarten Gehaltserhöhungen und die Gesamtlaufzeit letztendlich hergeben.

  • Die Laufzeit von 33 Monaten ist enttäuschend lange – vor allem vor dem Hintergrund der ebenfalls überaus langen Laufzeit des letzten Abschlusses (35 Monate).
  • Eine Einmalzahlung zum Ausgleich der 5 Nullmonate vom 01.06.-31.10.2024 ist nicht vereinbart worden.
  • Die Gehaltserhöhung von 6,0 % zum 01.11.2024 sieht zwar ordentlich aus. Die letzte Gehaltserhöhung zum 01.07.2023 liegt aber bereits über ein Jahr zurück. Zudem fiel diese mit 2,0 % in der Zeit der historisch höchsten Inflation der Bundesrepublik Deutschland äußerst dürftig aus.
  • Die Erhöhungen von 2,8 % zum 01.11.2025 und von 2,7 % zum 01.11.2026 können kaum zufriedenstellen. Sie mögen zwar nominell über der derzeitigen Inflation von 1,9 % liegen. Gefühlt liegt aber die Inflation bei den Dingen des täglichen Lebensbedarfs weitaus höher. Zudem ist schon allein wegen der steigenden CO 2-Bepreisung und der von vielen Gasversorgern angekündigten deutlichen Erhöhung der Gaspreise-Netzentgelte mit einem Wiederanziehen der Inflation im nächsten Jahr zu rechnen.

Der letzte Tarifabschluss von 2022 mit den Gehaltserhöhungen von 3,0 % zum 01.07.2022 und von 2,0 % zum 01.07.2023 bedeutete für die Beschäftigten der öffentlichen Banken einen kräftigen Reallohnverlust. Dieser wird mit dem jüngsten Tarifabschluss nicht ausgeglichen. Gemessen an den Gehaltsforderungen der Gewerkschaften

  • DBV: 14,5 % auf 12 Monate, Mindesterhöhung von 500 €
  • Verdi: 12,5 % für 12 Monate, Mindesterhöhung 500 €

haben diese mit dem jüngsten Tarifabschluss einen Offenbarungseid geleistet. Denn sie haben noch nicht einmal mit einer Vertragslaufzeit von 33 Monaten das Gehaltserhöhungsvolumen erreicht, das sie für eine Laufzeit von 12 Monaten gefordert hatten. Eine solche Fehleinschätzung, was man in einer Tarifrunde erreichen kann, sollte den verhandelnden Gewerkschaften zu denken geben.

 

Seminar des internationalen Dachverbands World Organisation of Workers (WOW) zum Thema Stress bei der Arbeit

Vom 08.-10.10.2024 fand in Alcalá de Henares bei Madrid ein Seminar unseres internationalen Dachverbands World Organization of Workers (WOW) statt. Seminarthema war “Druck bei der Arbeit: Wie kann man die ständigen und steigenden Anforderungen an die Arbeitnehmer/innen reduzieren?”

An dem Seminar nahmen neben den europäischen Mitgliedsgewerkschaften auch Vertreter der WOW-Mitgliedsgewerkschaften aus Kanada, Peru, Argentinien und den Philippinen teil. Auch der WOW-Weltpräsident Wayne Prins von der kanadischen Gewerkschaft CLAC hatte den Weg nach Europa auf sich genommen, um interessante Vorträge und Diskussionen zu erleben.

  • Was macht Stress auf der Arbeit mit uns?
  • Wie wird in den verschiedenen Ländern mit Stress bei der Arbeit umgegangen? Welche Ideen und Konzepte gibt es in den einzelnen Ländern, um den Stress bei der Arbeit zu reduzieren?

Das Seminar gab einen hervorragenden Blick über den nationalen Tellerrand. “Behandeln Sie Ihre Mitarbeiter wie eine Investition, nicht wie Kosten!” Dieses Zitat im Vortrag von Barbara Artenjak, die beim ÖAMTC Österreich als Mental Health Trainerin arbeitet und dort Ersatz-Betriebsrätin ist, bringt es auf den Punkt. Die Unternehmen müssen in die Gesundheit der Beschäftigten und in Maßnahmen zur Verhinderung und Abbau von Stress investieren. Jeder Euro, der dafür aufgewendet wird, macht sich mehrfach wieder bezahlt.

Neben den Vorträgen und Diskussionen nahm das Wiedersehen der internationalen Gewerkschaftsfreunde und das Knüpfen von neuen internationalen Kontakten seinen gebührenden Raum ein. Alcalá de Henares ist eine wunderschöne Stadt. Die Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Ein besonderes Ereignis ist jedes Mal das Wiedersehen mit Rolf Weber. Ihn kenne ich bereits seit meinem ersten Arbeitstag bei der DHV am 01.12.2000. Damals war ein internationales Gewerkschaftertreffen mein erster Arbeitstermin.

Auf dem Foto ist die deutsche Delegation mit Sebastian Scheder (Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (GGM), 2. v. li. ), Tatjana Roeder (CGM, 3. v. li.), Martin Gerhardt (CGM, 1. v. re.), mich persönlich (2. v. re.) sowie von WOW mit dem Weltpräsidenten Wayne Prins (4.v.re.), den Vizepräsidenten Wolfgang Pischinger (4. v. li., zugleich WOW-Europapräsident) und Mikael Arndt Lauritzen (3. v. re.) und den WOW-Generalsekretär Bjørn Van Heusden (1. v. li.)

Vielen Dank an WOW und vor allem an Bjørn Van Heusden für die Organisation dieses sehr interessanten und bereichernden Seminars!

Henning Röders

 

Bericht Tag der Deutschen Einheit in Schwerin

Stellvertretender CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders vertrat den CGB bei den Einheitsfeierlichkeiten

Die zentrale Feier zum Einheitsfeiertag wurde in Schwerin unter dem Motto „Vereint Segel setzen“ mit einem dreitägigen Bürgerfest groß gefeiert. Der Festgottesdienst fand im Schweriner Dom und der Festakt im Mecklenburgischen Staatstheater statt. Der CGB wurde dabei vom stellvertretenden CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders repräsentiert.

Die Festreden hielten Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig und Bundeskanzler Olaf Scholz. Olaf Scholz verwies darauf, dass die ostdeutschen Bundesbürger stolz auf das nach 1990 Erreichte sein können. Dennoch: „Vollendet in diesem Sinne ist die Deutsche Einheit auch nach 34 Jahren natürlich nicht“, sagte der Bundeskanzler mit Hinweis auf geringere Löhne und Vermögen im Osten. „Wo immer Politik bessere Lebenschancen und gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen kann, muss dies geschehen.“

Auch Manuela Schwesig nannte unterschiedliche Löhne und weniger große Unternehmen im Osten als Gründe für die Benachteiligung von Menschen im Osten. Schwesig verwies aber auch auf die enorme Entwicklung der ostdeutschen Länder seit der Wiedervereinigung. Erfolgreiche Unternehmen seien entstanden, die Arbeitslosigkeit sei zurückgegangen, und Städte und Dörfer seien schöner geworden.  

„Für mich ist der Tag der Deutschen Einheit ein persönlicher Grund zur großen Freude. Ohne dieses Ereignis hätte ich nicht mein privates Glück und meinen Lebensmittelpunkt in der Landeshauptstadt Schwerin gefunden.“, so der stellvertretende CGB-Bundesvorsitzende Henning Röders, für den der Tag der Deutschen Einheit in diesem Jahr ein Heimspiel war. Beeindruckt zeigte sich Henning Röders von der Organisation der Feierlichkeiten und von dem vielfältigen Programm. Auf der Bürgerfestmeile zeigte sich, wie Ost und West mittlerweile zusammengewachsen sind – trotz der in den jüngsten Wahlen besonders zutage getretenen politischen Diskrepanzen im Wahlverhalten zwischen Ost und West.

Beeindruckend waren auch der Festgottesdienst und der Festakt – wenn man von der vom Bundeskanzler leider sehr leise und leider gewohnt monoton vorgetragenen Festrede absieht. Auch wenn der Tag der Deutschen Einheit ein Tag des Feierns ist, wären nach Auffassung von Henning Röders ein paar selbstkritische Töne in den Festreden durchaus angebracht gewesen. Denn nicht nur unterschiedliche Löhne und Vermögen sowie weniger große Unternehmen sind die Ursachen für die in den Wahlen besonders zum Ausdruck gekommene Unzufriedenheit vieler Ostdeutscher. Vielmehr hatte die Politik mit zu großen Versprechen Erwartungen geweckt und diese enttäuscht – angefangen vom Versprechen der blühenden Landschaften des Bundeskanzlers Helmut Kohl bis hin zum Versprechen von Olaf Scholz, dass keiner zurückgelassen werde und dass man Führung bekomme, wenn man sie bei ihm bestelle. Gerade die chaotische Politik der Ampelregierung hat viel Vertrauen zerstört und die Ostdeutschen dazu gebracht, „das deutsche politische System abzuwählen“ (Zitat Ministerpräsident Rainer Haseloff, Sachsen-Anhalt anlässlich einer Betriebsrätekonferenz Ost im Juni in Berlin). Gerade Bundeskanzler Scholz sollte das in Schwerin begangene Jubiläum der Deutschen Einheit zum Anlass nehmen, mehr auf die Befindlichkeiten der Menschen in Ostdeutschland einzugehen und diese in der Politik der Bundesregierung mitzunehmen.

Henning Röders

 

Gehaltstarifabschluss Privatbanken

Anfang Juli einigte sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes mit den verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf folgenden Tarifabschluss:

  • 2 Nullmonate (Juni und Juli)
  • Gehaltserhöhungen:

5,5 % mehr ab 1.8.2024

3 % mehr ab 1.8,2025

2 % mehr ab 1.7.2026

  • Erhöhungen Nachwuchskräftevergütungen:

150 Euro mehr ab 1.8.2024

50 Euro mehr ab 1.8.2025

50 Euro mehr ab 1.7.2026

  • Laufzeit bis September 2026 (28 Monate)

Des Weiteren einigten sich die Tarifparteien auf Tarifgespräche zur Weiterentwicklung des Tarifentgeltsystems und zu einer modernen und individuellen Arbeitszeitgestaltung.

Die Gewerkschaften waren mit sehr hohen Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

Verdi: 12,5 %, mindestens 500 Euro und 250 Euro mehr für Nachwuchskräfte – und das bei 12 Monaten.

DBV: 16 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten, mindestens 600 Euro mehr; Nachwuchskräfte 250 Euro mehr; 1 Stunde Arbeitszeitverkürzung auf 38 Wochenstunden

Begleitet wurden die Verhandlungsrunden mit der üblichen Begleitmusik von Warnstreikaktionen.

Gemessen an den hohen Forderungen ist der Tarifabschluss ernüchternd. „Die Kunst des Machbaren“, wie der DBV seine Tarifinformation als Überschrift versieht, ist noch eine freundliche Umschreibung dieses Verhandlungsergebnisses, das weit hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurückgeblieben ist. 10, 5 % mehr Gehalt und 250 Euro mehr Nachwuchskräftevergütung bei einer Laufzeit von 28 Monaten haben die durch die Tarifforderungen geschürten hohen Erwartungen nur unzureichend erfüllt. Besonders der Tarifabschluss 2022 war mit 13 Nullmonaten und zwei linearen Gehaltserhöhungen mit einem Gesamtvolumen von sehr mageren 5,0 % bei einer Laufzeit von 35 Monaten ein Schlag ins Kontor für die Beschäftigten der Privatbanken. Die Kluft zu den Beschäftigten der Sparkassen hat sich mit dem Abschluss Anfang Juli noch vergrößert. Denn diese profitierten von einer monatlichen Stückelung der Inflationsausgleichsprämie in 2023, einer Sockelanhebung von 200 Euro und einer Gehaltserhöhung von 5,5 % ab März 2024. In den unteren und mittleren Entgeltgruppen beträgt die Gesamtsteigerung damit deutlich über 10 % bis über 16 % – und das bei einer Laufzeit von nur 24 Monaten!

Natürlich wachsen die Wünsche bei Tarifverhandlungen nicht in den Himmel. Ein Tarifabschluss stellt immer die Kunst des Machbaren dar. Auch gehört zur Wahrheit, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten der Privatbanken unter 10 Prozent liegt und somit weder verdi noch DBV ein ernstzunehmendes Druckpotential bei den Privatbanken entfalten können. Die verhandelnden Gewerkschaften sollten deshalb selbstkritisch reflektieren, ob man nicht zukünftig etwas realistischere Forderungen aufstellen sollte.

V.I.S.d.P.: Henning Röders

 

 

 

Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zum Thema gute Arbeit

Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zum Thema gute Arbeit

Am 15.07.2024 hatte die SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zu einer Veranstaltung mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingeladen. Unter dem Motto “Für gute Arbeit: sicher, gerecht, zukunftsfest” hielt er ein Impulsreferat, diskutierte mit der hamburgischen Gesundheits- und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer sowie mit der hamburgischen DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla und stellte sich den Fragen des Publikums.Als DHV-Bundesvorsitzender unter lauter DGB-Betriebsräten und hauptamtlichen DGB-Gewerkschaftssekretären war ich zwar ein Exot. Aber dennoch war die Veranstaltung durchaus kurzweilig und interessant. Hubertus Heil nannte Punkte, denen ich als christlicher Gewerkschafter durchaus zustimmen kann, wie u.a.:

  • Tariftreuegesetz zur Steigerung der Tarifbindung: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollte auch an die Bindung oder Anwendung von einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen gekoppelt werden. Die Gegner einer solchen Regelung sollten bedenken: Die Orientierung an dem wirtschaftlichsten Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis benachteiligt viel zu oft die Unternehmen, die sich an tarifvertragliche Regelungen halten und deshalb leider dem Preiswettbewerb mit tariflosen Unternehmen nicht standhalten können.
  • Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Auch der CGB fordert dies, um tariftreue Unternehmen vor Dumpinglohnkonkurrenz in Schutz zu nehmen. (zur Beschlusslage des DHV-Bundesgewerkschaftstages und des CGB-Bundeskongresses s. Artikel zu 75 Jahren Tarifvertragsgesetz) Bundesgewerkschaftstages
  • Digitales betriebliches Zugangsrecht für Gewerkschaften: Eine solche Regelung gibt es bereits im Bundespersonalvertretungsgesetz und sollte in alle Landespersonalvertretungsgesetze und in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden. Dabei sollte das digitale Zugangsrecht für alle Arbeitnehmervereinigungen gelten, die unter den Schutz der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz fallen

Positiv war auch, dass der Bundesarbeitsminister auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus der EU-Mindestlohnrichtlinie einging, einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindungsquote auf 80 % der Arbeitnehmer/innen zu erstellen. Allerdings glaube ich nicht, dass der Bundesregierung einen solchen Plan noch vor der Bundestagswahl 2025 vorlegen wird.

Beim Thema Mindestlohn kritisierte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission, die mit ihrem Nein eine stärkere Anhebung des Mindestlohns verhindert habe. Er machte eine deutliche Ansage, dass er sich ein erneutes Patt zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter nicht noch einmal ansehen werde. Für mich war diese Äußerung ein deutliches Zeichen, dass es im Wahljahr 2025 sehr wahrscheinlich wieder eine SPD-Initiative in Richtung überproportionale Erhöhung des Mindestlohns – vielleicht auf 15 €? – geben wird. Mal sehen, wie sich die FDP verhalten wird.

Diese Kritik von Bundesarbeitsminister Heil ist verwunderlich, da die Mindestlohnkommission den 2023 geltenden Mindestlohn auf Grundlage der von der 2014 amtierenden Großen Koalition unter der damaligen SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles verabschiedeten gesetzlichen Regelung festgelegt hatte. Die Aussage des Bundesarbeitsministers ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Mindestlohn endgültig zum Spielball politischer Interessen geworden ist und die Mindestlohnkommission nur noch eine Farce darstellt.

Auf andere kritische Punkte ging Hubertus Heil nur unvollständig ein. Mit markigen Worten plädierte er gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters – ohne aber zumindest anzudeuten, wie die Finanzierungsfrage gelöst werden könne. Auch das Thema Bürgergeld streifte er nur kurz, ohne die Probleme mit den Kosten und den fehlenden Arbeitsanreizen zu erwähnen. Zum Versagen im sozialen Wohnungsbau fiel ihm nur das Lob ein, dass es endlich wieder ein Bauministerium gibt. Nun, vielleicht fehlte auch die Zeit, auf diese Kritikpunkte näher einzugehen.

Henning Röders