Henning Röders als neuer CGB-Bundesvorsitzender gewählt

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat am 16. Oktober 2025 einen neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Der Hauptausschuss des CGB wählte einstimmig den 57-jährigen Mecklenburger Henning Röders zum neuen CGB-Bundesvorsitzenden.

Henning Röders, Volljurist und aktives CDA- sowie CDU-Mitglied, tritt die Nachfolge von Reiner Jahns an, der sein Amt aufgrund einer schweren Erkrankung vorzeitig niederlegte. Er verfügt über 25 Jahre Gewerkschaftserfahrung, auch als amtierender Bundesvorsitzender der Berufsgewerkschaft DHV seit 2013.

Der CGB ist mit 270.000 Mitgliedern die drittgrößte gewerkschaftliche Spitzenorganisation in Deutschland.

Henning Röders kündigte an, in seiner Amtszeit die Bedeutung des CGB als Sprachrohr der christlichen Gewerkschaftsbewegung weiterzuentwickeln und sich für die Stärkung der Tarifautonomie und mehr Gewerkschaftspluralismus einsetzen. Er fordert die ersatzlose Abschaffung des Tarifeinheitsgesetzes. Er kritisiert scharf das geplante Bundestariftreuegesetz, das seiner Auffassung nach Haustarifverträge und Flächentarifverträge von kleineren Gewerkschaften benachteiligt und tritt für eine Überarbeitung ein. Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Rezession und des Abbaus von Industriearbeitsplätzen fordert Henning Röders die zügige Nutzung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zur Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland.

Henning Röders warnt insbesondere davor, den Sozialstaat „kaputt zu reden“, und fordert die Bundesregierung auf, zuerst seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern nachzukommen, bevor über eine erneute Belastung der Beitragszahler nachgedacht werde.

In das Amt des stellvertretenden Bundesvorsitzenden des CGB als Nachfolger von Henning Röders wurde das langjährige Bundesvorstandsmitglied Thomas Plemenik (CGM) gewählt. Thomas Plemenik kündigte an, den Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Entwicklung der Jugendarbeit und die Bewältigung der Herausforderungen der Arbeitswelt 5.0 mit der Einbindung von künstlicher Intelligenz zu legen.

Jobangst – Wenn die Sicherheit schwindet

Die Schlagzeilen der letzten Wochen lesen sich wie ein Déjà-vu aus Krisenzeiten: Bosch streicht 13.000 Stellen, ZF baut 7.600 Jobs ab, Lufthansa will 4.000 Beschäftigte weniger. Während Politiker von einem zarten Aufschwung sprechen, erleben viele Beschäftigte genau das Gegenteil – Verunsicherung, Stillstand, Angst.

Laut einer aktuellen Umfrage für FOCUS online fürchtet inzwischen jeder sechste Erwerbstätige in Deutschland, in den nächsten zwölf Monaten den Job zu verlieren. Besonders betroffen sind junge Menschen: Bei den 16- bis 18-Jährigen sind es ganze 26 Prozent, bei Auszubildenden sogar 39 Prozent. Wer gerade erst ins Berufsleben startet, spürt die Unsicherheit am deutlichsten.

Energiepreise, Politik, Ausland – die Hauptsorgen

Die Gründe liegen auf der Hand. Mehr als ein Viertel der Befragten nennt die hohen Energiepreise als größte Gefahr für Arbeitsplätze. Weitere 22 Prozent machen die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung verantwortlich, 18 Prozent sehen die Verlagerung von Produktion ins Ausland als Hauptproblem.

Auch das Vertrauen in die Politik bröckelt: Obwohl Kanzler Friedrich Merz und seine Regierung die Wirtschaft zur „Chefsache“ erklärt haben, glauben nur 23 Prozent der Bürger, dass sie Arbeitsplätze in Deutschland langfristig sichern kann. Die große Mehrheit ist skeptisch. 

Was jetzt zählt: Zusammenhalt

Gerade in solchen Zeiten zeigt sich, wie wichtig Zusammenhalt ist. Wenn Unternehmen sparen, Personal abbauen und Zukunftsängste wachsen, hilft es nicht, allein dazustehen. Eine Gewerkschaft ist kein Anachronismus – sie ist der Rückhalt, den man braucht, wenn die Zukunft unsicher wird.

Die DHV – Die Berufsgewerkschaft ist genau für diese Situationen da. Sie vertritt Beschäftigte in Handel, Banken, Versicherungen, Dienstleistung und Verwaltung – also genau jene Gruppen, die bei großen Umstrukturierungen oft übersehen werden. Sie unterstützt, wenn Arbeitsplätze wackeln, kämpft für faire Bedingungen und steht ihren Mitgliedern juristisch und menschlich zur Seite. 

Sicherheit kommt von unten

Sicherheiten, die früher selbstverständlich waren, gibt es nicht mehr. Aber man kann selbst etwas dafür tun. Wer sich organisiert, hat eine Stimme – und wer sich zusammenschließt, wird gehört.

Jobangst lässt sich nicht weg reden. Aber sie lässt sich bekämpfen – mit Solidarität, mit Engagement, mit einer starken Gemeinschaft.

Denn am Ende gilt:

Wer allein kämpft, kann verlieren. Wer gemeinsam kämpft, kann gewinnen – in der DHV.

 

 

Generationenwechsel in der deutschen Arbeitswelt: Wie Gewerkschaften die Brücke zwischen Alt und Jung schlagen

Die deutsche Arbeitswelt durchlebt einen historischen Wandel. Erstmals arbeiten vier Generationen gleichzeitig in den Betrieben – von den erfahrenen Baby-Boomern bis zur aufstrebenden Generation Z. Dieser demografische Umbruch stellt nicht nur Unternehmen, sondern auch die Gewerkschaften vor neue Herausforderungen. Denn die Bedürfnisse und Arbeitsvorstellungen der Generationen unterscheiden sich fundamental.

Die Baby-Boomer: Gewerkschaftliches Stammklientel im Wandel

Die Baby-Boomer (geboren 1946-1964) prägten die deutsche Gewerkschaftslandschaft maßgeblich. Mit ihrer Vorstellung von lebenslanger Betriebstreue, klaren Hierarchien und kollektiven Kämpfen bildeten sie das Rückgrat der Gewerkschaftsbewegung. „Diese Generation versteht Solidarität als gemeinschaftliches Handeln für bessere Arbeitsbedingungen aller“, erklärt ein Vertreter des CGB.

Ihre Stärken – Ausdauer in Tarifverhandlungen, institutionelles Wissen und Loyalität zur Gewerkschaftsbewegung – sind für jüngere Generationen nach wie vor lehrreich. Doch mit dem bevorstehenden Renteneintritt der Boomer stehen die Gewerkschaften vor einem Mitgliederverlust, den es zu kompensieren gilt.

Generation X: Die pragmatischen Brückenbauer

Die Generation X (geboren 1965-1980) brachte erstmals das Thema Work-Life-Balance in die gewerkschaftliche Agenda. Als erste Generation, die bewusst zwischen Beruf und Privatleben trennte, kämpfte sie für flexible Arbeitszeiten und Familiengerechtigkeit. DHV-Funktionäre berichten, dass diese Generation besonders pragmatisch an Gewerkschaftsarbeit herangeht: „Sie wollen konkrete Ergebnisse sehen, weniger Ideologie, mehr Problemlösung.“

Von dieser Generation können andere lernen, wie man gewerkschaftliche Ziele mit realistischen Erwartungen verknüpft. Ihre Erfahrung im Umgang mit wirtschaftlichen Krisen der 1990er und 2000er Jahre macht sie zu wertvollen Vermittlern zwischen den Generationen.

Millennials: Neue Prioritäten, neue Gewerkschaftsarbeit

Die Millennials (geboren 1981-1996) revolutionieren derzeit die gewerkschaftlichen Forderungen. Purpose, Nachhaltigkeit und Sinnhaftigkeit der Arbeit stehen für sie im Vordergrund. „Wir sehen einen Wandel von ‚mehr Geld‘ zu ‚bessere Arbeitsbedingungen für alle'“, beobachtet eine CGB-Vertreterin.

Diese Generation bringt digitale Kompetenz und neue Organisationsformen in die Gewerkschaftsarbeit ein. Ihre Fähigkeit zur Vernetzung über soziale Medien und ihre Offenheit für diverse Arbeitsformen bereichern traditionelle gewerkschaftliche Strukturen. Gleichzeitig fordern sie mehr Partizipation und flache Hierarchien auch innerhalb der Gewerkschaften selbst.

Generation Z: Authentizität trifft auf Tradition

Die jüngste Generation am Arbeitsmarkt (geboren 1997-2012) stellt Gewerkschaften vor besondere Herausforderungen. Ihr ausgeprägtes Bewusstsein für Mental Health, ihre Bereitschaft, klare Grenzen zu ziehen, und ihr Bedürfnis nach Authentizität passen nicht immer zu traditionellen gewerkschaftlichen Kampfformen.

„Diese Generation will nicht nur mehr Geld, sondern grundlegend andere Arbeitsstrukturen“, erklärt ein Betriebsrat aus der Automobilindustrie. Themen wie „Quiet Quitting“ und das Recht auf Nichterreichbarkeit nach Feierabend werden zu neuen gewerkschaftlichen Forderungen.

Gewerkschaftliche Herausforderungen und Chancen

Der Generationenwechsel zwingt deutsche Gewerkschaften zum Umdenken. Während ältere Mitglieder klassische Beratungsangebote und Rechtsschutz schätzen, fordern jüngere individuellere Coaching-Programme und digitale Weiterbildungsformate. Die DHV beispielsweise entwickelt bereits „Generationen-Mentoring-Programme“, die verschiedene Lebensphasen und Karrierewege berücksichtigen.

Ein besonderes Problem stellt die unterschiedliche Kommunikation dar. Während Boomer persönliche Gespräche bevorzugen, kommuniziert Gen Z hauptsächlich digital. Gewerkschaften müssen daher ihre Ansprache diversifizieren und sowohl traditionelle Versammlungen als auch moderne Online-Formate anbieten.

Voneinander lernen: Intergenerationale Gewerkschaftsarbeit

Die Stärken der verschiedenen Generationen können sich in der Gewerkschaftsarbeit ideal ergänzen. Von den Boomern lernen jüngere Mitglieder Durchhaltevermögen und die Bedeutung kollektiver Solidarität. Generation X vermittelt pragmatische Konfliktlösung und Karriereplanungsstrategien.

Millennials bringen innovative Organisationsformen und Nachhaltigkeitsdenken ein, während Gen Z neue Themen wie psychische Gesundheit am Arbeitsplatz auf die Agenda setzt. „Reverse Mentoring“ wird auch in Gewerkschaften wichtiger: Junge Mitglieder schulen Ältere in digitalen Kompetenzaufbau, während erfahrene Gewerkschafter ihr Führungswissen weitergeben.

Zukunft der deutschen Gewerkschaftsbewegung

Erfolgreiche Gewerkschaften der Zukunft werden generationenübergreifend denken müssen. Das bedeutet flexible Mitgliedschaftsmodelle, die sowohl traditionelle Vollmitgliedschaften als auch projektbezogene Kooperationen ermöglichen. Thematisch müssen sie klassische Lohnforderungen mit neuen Arbeitsformen wie Homeoffice, Vier-Tage-Woche und mentaler Gesundheit verknüpfen.

Der CGB hat bereits angeregt, „Generationen-Dialoge“ in Betrieben zu organisieren, bei denen verschiedene Altersgruppen ihre Prioritäten austauschen. Die DHV experimentiert mit hybriden Versammlungsformaten, die sowohl Präsenz- als auch Online-Teilnahme ermöglichen und ist auf allen gängigen sozialen Medienformen präsent.

Fazit: Stärke durch Vielfalt

Der Generationenwechsel in der deutschen Arbeitswelt ist für Gewerkschaften weniger Bedrohung als Chance. Jede Generation bringt spezifische Kompetenzen mit, wie die Beständigkeit der Boomer, die Balance der Generation X, die Innovation der Millennials und die Authentizität der Gen Z.

Gewerkschaften, die es schaffen, diese verschiedenen Stärken zu vereinen und generationenspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen, werden auch in Zukunft relevante Interessensvertretungen bleiben. Der Schlüssel liegt dabei in der Erkenntnis, dass nicht eine Generation die andere ersetzen soll, sondern alle voneinander lernen können.

Die deutsche Gewerkschaftsbewegung steht vor einer Zeitenwende. Ob sie gestärkt aus dem Generationenwechsel hervorgeht, hängt davon ab, wie gut sie die Brücke zwischen Tradition und Innovation schlagen kann. Die ersten Schritte sind gemacht – nun gilt es,

Sozialstaat braucht Reformen statt Blockadehaltung

Manche Äußerungen von Politikern und Interessenvertretern offenbaren eine besorgniserregende Realitätsverweigerung in der deutschen Sozialpolitik. Während manche kategorisch Leistungskürzungen ausschließen und jegliche Reform als „unseriös“ abtun, ignorieren sie die drängenden Herausforderungen unseres Sozialstaats und die berechtigten Sorgen der Beitragszahler. 

Christliche Soziallehre: Solidarität UND Eigenverantwortung

Aus christlich-gewerkschaftlicher Sicht basiert ein funktionierender Sozialstaat auf dem Prinzip der Subsidiarität: Hilfe zur Selbsthilfe steht im Vordergrund, staatliche Unterstützung soll befähigen, nicht dauerhaft alimentieren. Die katholische Soziallehre betont seit jeher, dass Solidarität und Eigenverantwortung keine Gegensätze sind, sondern sich ergänzen müssen.

Eine Ablehnung jeglicher Strukturreformen wird weder der christlichen Verantwortungsethik noch den Interessen der arbeitenden Menschen gerecht. Manche Gewerkschaft, die primär die Interessen von Nicht-Arbeitenden verteidigt, verliert ihre Legitimation als Interessenvertretung der Beschäftigten. 

Klare Haltung: Null Toleranz bei Sozialbetrug

Es muss klar Position bezogen werden gegen organisierte Kriminalität im Sozialbereich. Die Machenschaften krimineller Banden – Menschen aus Südosteuropa werden nach Deutschland gelockt, in Schrottimmobilien untergebracht und mit fingierten Arbeitsverträgen zum Amt geschickt – zeigen das Ausmaß des Problems auf. Bei Sozialbetrug darf es keine Toleranz geben! Jeder erschlichene Euro schadet dem Vertrauen in den Sozialstaat und belastet ehrliche Beitragszahler!

Die Frage bleibt jedoch: Warum besteht bei manchen Politikern und Lobbyvertretern diese Entschlossenheit nur bei der Betrugsbekämpfung, aber nicht bei anderen notwendigen Strukturreformen? Es stellen sich drängende Fragen:

  • Finanzierbarkeit:Wie sollen die steigenden Sozialausgaben langfristig finanziert werden, ohne die Beitragszahler zu überlasten? Die in die Diskussion eingeworfene Aussage, es gebe „keinen Aufwuchs beim Bürgergeld“ ist angesichts der absoluten Zahlen irreführend.
  • Arbeitsanreize:Wie kann sich Arbeit wieder lohnen? Das aktuelle System schafft in vielen Fällen Fehlanreize, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen.
  • Missbrauchsbekämpfung:Wie können Schlupflöcher, die zu Betrug und Bereicherung geradezu einladen, geschlossen und den kriminellen Ausnutzern des Systems das Handwerk gelegt werden?
  • Hier hat Fahimi völlig recht – die organisierten kriminellen Banden müssen schonungslos verfolgt werden. Ihre klare Haltung zu Sozialbetrug verdient Unterstützung. Doch warum blockiert der DGB dann andere notwendige Reformen?
  • Aufstockerbetriebe:In der berechtigten Kritik u.a. auch der DGB-Gewerkschaften steht der „steuerfinanzierten Kombi-Lohn“ – warum kämpfen aber manche Kritiker dann nicht konsequenter gegen Kombi-Löhne statt für höhere Sozialleistungen? Vor allem für Gewerkschaften muss das ein wichtiges Anliegen sein!

Christliche-gewerkschaftliche Alternative: Würde durch Arbeit

Die christliche Gewerkschaftsbewegung vertritt einen Ansatz der auch im 21. Jahrhundert aktuell ist: Menschliche Würde entfaltet sich durch sinnvolle Arbeit und gesellschaftlichen Beitrag. Ein Sozialstaat, der Menschen dauerhaft in Passivität hält, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Unsere Reformvorschläge:

  • Aktivierende Arbeitsförderung: Stärkung von Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen
  • Entbürokratisierung und Digitalisierung des Sozialstaates
  • Flexiblere Hinzuverdienstgrenzen: Arbeitsaufnahme attraktiver machen
  • KI-Steuer zur Finanzierung der Sozialsysteme: Unternehmen, die den Faktor Arbeit durch KI-Einsatz ersetzen, müssen weiterhin einen Beitrag zur Finanzierung des Sozialstaates leisten. 

Kritische Fragen zur Rentenpolitik:

  • Wie kann die Rente der „Babyboomer“ finanziert werden, ohne die nachfolgenden Generationen zu überlasten? Generationengerechtigkeit muss ernst genommen werden – die junge, wie die ältere Generation haben ein Recht auf ein nachhaltiges Rentensystem!
  • Warum lehnen manche Kritiker jegliche Reformierung oder gar Flexibilisierung im Rentensystem ab?
  • Wie kann die betrieblichen Altersvorsorge weiter gestärkt werden? Das geplante zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein richtiger Schritt. Die Tarifpartner sowie die Betriebsparteien müssen mit Vereinbarungen auf tariflicher und betrieblicher Ebene bestehende Regelungen weiter entwickeln und weiße Flecken schließen.

Pflegereform: Menschlichkeit statt Polemik

Die Kritik an Karenzzeiten in der Pflege ist berechtigt, aber manche Polemik wird der Komplexität des Problems nicht gerecht. Statt konstruktiver Vorschläge wird so nur Empörung geliefert. Wenn es nur um die tausenden Pflegefälle gehen würde, würden wir nicht dieses sozialstaatliche Dilemma haben und diskutieren. Wer nachgewiesen krank und pflegebedürftig ist, soll auch unterstützt werden.

Christlich-gewerkschaftliche Alternativen:

  • Ausbau der Kurzzeitpflege
  • Stärkung ambulanter Dienste
  • Entlastung pflegender Angehöriger durch flexible Arbeitszeiten
  • Aufwertung der Pflegeberufe durch bessere Bezahlung

Die Zeit ist reif für einen Kurswechsel in der deutschen Sozialpolitik – mit christlicher Verantwortungsethik.

CGB: TEUERE WAHLGESCHENKE STATT RENTENREFORM

Zu den heutigen rentenpolitischen Beschlüssen des Bundeskabinetts erklärte für den Christlichen Gewerk­schaftsbund Deutschlands – CGB in einer ersten Stellungnahme der stellvertretende Bundesvorsitzende der CGB-CDA-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph:

Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent des Durch­schnittseinkommens bis zum Jahre 2031 sowie die Ausweitung der Mütterrente auf vor 1992 geborene Kinder beschlossen. Sie hat damit Wahlversprechen von SPD und CSU erfüllt, die nach Meinung des CGB sozialpoli-tisch zu begrüßen sind, aber den Bundeshaushalt mit zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe belasten. Allein die Mütterrente schlägt mit jährlich rund 5 Mrd. Euro zu Buche und für die Stabilisierung des Rentenniveaus wird mit Kosten gerechnet, die von 4,1 Mrd. Euro im Jahre 2029 auf bis zu 11,2 Mrd. Euro im Jahre 2031 steigen werden. Die Aufwendungen für die Alterssicherung erreichen damit neue Rekorde, was sich auch in steigenden Rentenversicherungsbeiträgen niederschlagen wird. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet für 2027 mit einer Anhebung des Beitragssatzes von 18,6 auf 18,8 Prozent und für 2028 von 18,8 auf 20 Prozent. Dabei wird angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Rentenbezieher stärker steigt als die der Beitragszahler schon jetzt über die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit des Rentensystems gestritten. Grundlegende Reformen sind dennoch bislang ausgeblieben. Auch die Koalition von Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag offen­gelassen, wie sie die Rentenversicherung zukunftssicher machen will. Sie setzt auf die Arbeit einer Rentenkom­mission, die bis zur Mitte der Legislaturperiode Entscheidungsgrundlagen liefern soll. Angesichts der für 2029 angekündigten Evaluierung der Beitrags- und Bundeszuschussentwicklung warnt der CGB bereits jetzt vor einer politischen Stimmungsmache mit den Milliardenbeträgen, die der Bund zur Finanzierung der Rentenversiche­rung aufwendet. Beim Bundeszuschuss handelt es sich um keine Subventionierung der Rentenversicherung, sondern im Wesentlichen um pauschale Erstattungsleistungen für politisch veranlasste Aufwendungen. Der CGB ist sich mit vielen Experten einig, dass der Bundeszuschuss höher sein müsste, wenn der Rentenversicherung die erbrachten Fremdleistungen vollständig erstattet würden.

Der CGB fordert eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersarmut verhindert und eine nachhaltige Altersvorsorge gewährleistet. Es ist für ihn ein Unding, dass mittlerweile rd. 750.000 Rentne­rinnen und Rentner in Deutschland auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Eine Indexierung des Nachhaltigkeitsfaktors der Rentenformel, durch die die Renten zukünftig geringer steigen würden, wird daher vom CGB entschieden abgelehnt. Gleiches gilt für eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, wie sie die Arbeitgeberverbände und ihnen nahestehende Politiker und Wirtschaftsinstitute immer wieder fordern. Ange­sichts der Tatsache, dass das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei 64,4 Jahren liegt und damit deutlich unter der aktuelle Regelaltersgrenze von 67 Jahren, käme jede Anhebung der Regelaltersgrenze einer Rentenkürzung durch die Hintertür gleich.

Als Vorbild für eine wirkliche Rentenreform empfiehlt sich ein Blick nach Österreich. Österreich hat auch ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem aber auch die Selbständigen und Politiker beitragspflichtig sind. Der Rentenversicherungsbeitrag ist mit 22,8% höher als in Deutschland, wobei die Arbeitnehmer aber mit 10,25% weniger als die Hälfte tragen müssen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt für Männer in Österreich 65 Jahre und wird für Frauen derzeit sukzessive auf 65 Jahre angehoben. Mit 80% ist das Rentenniveau in Österreich deutlich höher als Deutschland. Die Pension, wie die Rente in Österreich heißt, wird wie die meisten Gehälter zudem vierzehnmal im Jahr gezahlt und jährlich sozial gestaffelt in Anlehnung an die Inflationsentwicklung angehoben. Bei dem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Rente in Österreich voll versteuert werden muss, bei einem höheren Eingangssteuersatz als in Deutschland.

Zwischen Verantwortung und Realität: Sozialstaat stärken, Arbeit belohnen, Ungleichheit beenden

Duisburg, 29. Juli 2025 – Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, warnt vor der Überforderung des Sozialstaates und fordert eine umfassende Neuausrichtung. Seine Mahnung: Man könne sich nicht mehr „alles leisten“. Doch während die Arbeitgeberseite auf Kürzungen und Abgabenbremsen drängt, meldet sich die Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerkschaft mit einer klaren Botschaft: Ja, der Sozialstaat muss zukunftsfähig gemacht werden – aber nicht durch einseitige Belastung der Beschäftigten, sondern durch Mut zu echter Gerechtigkeit und Effizienz.

Sozialstaat ja – aber solidarisch, leistungsfreundlich und modern

Die DHV betont: Der Sozialstaat ist kein Auslaufmodell, sondern Grundpfeiler eines demokratischen Gemeinwesens. Doch er muss klug weiterentwickelt werden – und das bedeutet: Leistung muss sich wieder mehr lohnen. Wer arbeitet, wer ausbildet, wer pflegt, fährt oder organisiert, darf nicht schlechtergestellt sein als derjenige, der dem System dauerhaft fernbleibt. Statt pauschaler Sparappelle braucht es deshalb gezielte Reformen, die Fehlanreize abbauen und Arbeit attraktiv halten.

Bürokratie abbauen, Leistungen gezielt steuern

Ein großes Problem ist dabei die überbordende Bürokratie in den Sozialversicherungen. Jahr für Jahr gehen Milliarden in Verwaltungsprozesse, die weder den Beschäftigten helfen noch Vertrauen schaffen. Die DHV fordert einen konsequenten Bürokratieabbau – durch Digitalisierung, klare Schnittstellen, weniger Doppelstrukturen und einen stärkeren Fokus auf direkte Hilfe statt auf Verwaltung. Moderne Technologien wie KI dürfen kein Selbstzweck sein, sondern müssen spürbare Entlastungen für die Menschen bringen – im Jobcenter wie in der Renten- oder Pflegeversicherung.

Rentengerechtigkeit statt Sonderrechte

Ein besonders drängender Punkt ist die Ungleichbehandlung im Rentensystem. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Beamte und Selbstständige von Sonderregeln profitieren, während Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jahrzehntelang Beiträge zahlen – und dennoch in der gesetzlichen Rente mit deutlich weniger auskommen müssen. Die DHV fordert: Schluss mit der Zweiklassengesellschaft im Alter! Eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung, in die alle fair einzahlen – auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige – ist überfällig. Nur so kann langfristige Stabilität bei gleichzeitigem Gerechtigkeitsempfinden erreicht werden.

Bürgergeld im Fokus – aber mit Augenmaß

Die angekündigte Bürgergeldreform muss klug umgesetzt werden: Nicht durch Pauschalkürzungen oder Stigmatisierung, sondern durch ein System, das motiviert, qualifiziert und unterstützt. Dabei gilt: Wer arbeiten kann, soll arbeiten – und wer arbeitet, muss auch mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Aber: Hilfe zur Teilhabe darf nie mit Straflogik verwechselt werden. Die Gewerkschaft spricht sich daher für aktivierende Sozialpolitik mit klaren Spielregeln aus – und gegen populistische Debatten, die den sozialen Frieden gefährden.

Fazit: Für einen Sozialstaat mit Rückgrat

Die DHV steht für einen Sozialstaat, der nicht bloß verwaltet, sondern stärkt. Einen Staat, der soziale Sicherheit garantiert, Arbeit belohnt, Ungleichheit abbaut und Zukunft investiv gestaltet. Dafür braucht es:

  • Bürokratieabbau und Digitalisierung mit Fokus auf Menschen
  • Rentenreformen, die Sonderrechte beenden
  • Sozialabgaben, die leistbar bleiben, ohne soziale Härte zu erzeugen
  • Stärkere Anreize für Erwerbsarbeit, statt bloß Kontrolle
  • Ein klares Ja zu Solidarität – aber auch ein klares Nein zu struktureller Ungerechtigkeit

So gelingt ein Sozialstaat, der nicht kippt, sondern trägt. Für alle – nicht nur für einige.

 

 

 

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) fordert Stärkung der Tarifautonomie zur Bekämpfung von Mindestlohn-Beschäftigung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist besorgt über die anhaltend hohe Zahl der Beschäftigten in Deutschland, die zu Mindestlohnbedingungen arbeiten. Aktuelle Schätzungen zeigen, dass auch mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse davon betroffen sein werden. Dies unterstreicht aus Sicht des CGB die Notwendigkeit, über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus – auch unter dem Gesichtspunkt der Altersarmut – wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen in Deutschland zu schaffen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass in einem wirtschaftlich so starken Land wie Deutschland Millionen von Menschen am unteren Ende der Lohnskala verharren“, erklärt der CGB Bundesvorsitzende Henning Röders. „Der Mindestlohn ist eine wichtige soziale Errungenschaft, die eine absolute Untergrenze sichert. Er darf aber nicht zum faktischen Standardlohn für weite Teile der Beschäftigten werden.“, ergänzt der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog.

Der CGB sieht einen wesentlichen Teil des Problems in einer schleichenden Erosion der Tarifbindung und fordert daher eine konsequente Stärkung der Tarifautonomie. „Tarifverträge bieten in der Regel deutlich bessere Löhne, faire Arbeitsbedingungen und mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten als der gesetzliche Mindestlohn“, erklärt Henning Röders „Die Tarifautonomie ist das Herzstück unserer Sozialpartnerschaft in Deutschland und der beste Weg, um gerechte und auskömmliche Löhne zu sichern.“, so der CGB Bundesvorsitzende weiter.

Der CGB appelliert daher an die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Tarifbindung in Deutschland signifikant zu erhöhen. Dazu gehören aus Sicht des CGB neben einer signifikanten Erleichterung und damit der Förderung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und der Stärkung der Rahmenbedingungen von Tarifverhandlungen vor allem die politische Akzeptanz der Tarif- und Gewerkschaftspluralität.

 

„Im Ergebnis hat gerade die Konzentration auf wenige, dafür aber größere Gewerkschaften, dazu geführt, dass die Tariflandschaft nicht mehr so engmaschig ist, wie noch vor 20 Jahren. Die Anerkennung, dass mehrere, dafür aber mit enger Zuständigkeit versehener Gewerkschaften Bereiche abdecken, die andere nicht mehr betreuen können, führt zu mehr Tarifautonomie. Wir als CGB sind überzeugt, dass eine starke Tarifautonomie der Schlüssel ist, um die Zahl der Mindestlohn-Beschäftigten nachhaltig zu reduzieren und eine gerechtere Verteilung des Wohlstands zu gewährleisten“ erklärt der Bundesvorsitzende des CGB abschließend.

 

DAS GIBT ES AUCH: EINZELHÄNDLER GEGEN SONNTAGSÖFFNUNG

Die Aushöhlung der Ladenschlussgesetze durch Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsver­bot wird von der DHV seit Jahren regelmäßig angeprangert. Dass auch einmal der Einzelhandel selbst gegen die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung protestiert, wie kürzlich in Bremerhaven, ist hin­gegen selten. Anlass für das Aufbegehren innerstädtischer Bremerhavener Einzelhändler ist die für den 17.August vorgesehene Sonntagsöffnung anlässlich der vom 3.–17.August stattfindenden SAIL Bremerhaven, einem der größten Windjammertreffen Europas. Zwar ist die SAIL ein Publi­kumsmagnet, das als maritimes Großereignis mit mehr als einer Million Besucher rechnen kann, jedoch nicht unbedingt in der Bremerhavener Innenstadt. Die innerstädti­schen Einzelhändler hät­ten daher gerne an der üblichen umsatzstarken Sonntagsöffnung im Okto­ber festgehalten. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt, weil in Bremerhaven mit Ausnahme festgeleg­ter touristischer Berei­che nur vier Sonntagsöffnungen im Jahr zulässig sind und die Stadt für die SAIL keine zusätzliche Sonntagsöffnung für erforderlich hielt.

Die Sorge vieler Bremerhavener Einzelhändler vor den Kosten einer zwangsverordneten Sonn­tagsöffnung, der keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen, ist für die DHV verständlich. Auch in der Stadtgemeinde Bremen werden jährlich für lokale Kleinstereignisse Ausnahmeregelun­gen für Sonntagsöffnungen erlassen, nur weil sich der Bremer Senat bereits im Jahre 2008 mit ei­nigen Institutionen auf eine alljährlich weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen verständigt hat, für die zum Teil krampfhaft neue regionale Anlässe gesucht werden müssen, mit de­nen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Das Aufbegehren Bremer Einzelhändler hält sich allerdings in Grenzen. Wie sie den Bedarf an Ladenöffnungszeiten einschätzen, haben sie allerdings bereits die Bremer City deutlich gemacht, in der die Mehrzahl der Geschäfte werk­tags lediglich zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet hat und damit kürzer als bereits nach dem Bun­desladenschlussgesetz mög­lich.

 

Resolution der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung hat ihren Ursprung bereits in der Bismarckschen Gesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts. Sie ist aber deswegen kein „alter Hut“, sondern ist auch noch im 21. Jahrhundert hoch aktuell, und ihr Erhalt ist notwendig. Denn die Versicherten und die Arbeitgeber, die mit ihren Beiträgen die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich und die anderen Sozialversicherungszweige paritätisch finanzieren, können am besten einschätzen, welche Leistungen wichtig und erforderlich und welche Ausgaben notwendig sind. Die paritätisch besetzten Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung sind gelebte Sozialpartnerschaft und ein wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Rechts- und Sozialstaates. Entscheidungen können nach diesem gelebten Prinzip nur getroffen werden, wenn Arbeitgeber- und Versichertenvertreter gemeinsam von deren Notwendigkeit überzeugt sind.

Demgegenüber stehen zunehmende Eingriffe des Staates in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung. Besonders zum Ausdruck kommen diese Eingriffe in der zunehmenden Aufbürdung von sogenannten versicherungsfremden Leistungen: Aufgaben, die eigentlich nicht in die Zuständigkeit der Sozialversicherung fallen, sondern allgemeinpolitischer Natur sind, werden der gesetzlichen Sozialversicherung aufgebürdet. Dabei stiehlt sich der Staat insoweit aus der Verantwortung, als dass er die Kosten nur teilweise erstattet. Ein Beispiel für diesen Verschiebebahnhof sind die Krankenversicherungsbeiträge der Bürgergeldempfänger. Der Staat ist in der Pflicht, Menschen, die nicht arbeiten können, eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung zu sichern. Dafür zahlt er auch Krankenversicherungsbeiträge. Es klafft aber eine erhebliche Lüke zwischen Beitrag und Kosten in Höhe von 10 Mrd. Euro! Diese offensichtliche Unterfinanzierung bleibt auch erst einmal bestehen. Denn die neue Bundesregierung hat entgegen ihrem Versprechen in den Haushaltsplan keine Gelder für die vollständige Übernahme der Krankheitskosten für Bürgergeldempfänger eingestellt.

Anlass für die Resolution der VBG-Vertreterversammlung sind zunehmende Einmischungen des Staates in das Micromanagement der Selbstverwaltung wie beispielsweise in die Personalplanung und -gestaltung, die Übermittlung der Daten oder die angeordnete Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Die einzelne Maßnahme an sich mag vielleicht nicht so schwer wiegen, aber in ihrer Gesamtheit führen sie dazu, dass der Handlungsspielraum der Sozialpartner immer mehr eingeengt und der Staat immer mehr Einfluss gewinnt. Die Resolution ist ein klares Statement von Versicherten und Arbeitgebern für eine starke Zukunft der selbstverwalteten gesetzlichen Sozialversicherung!

Zum herunterladen der Resolution

Neue Bundesregierung: Keine Entlastung für Krankenkassen in Sicht

Der von Bundeskanzler Friedrich Merz zu seinem Amtsantritt versprochene Aufbruch ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die neue Bundesregierung ist noch nicht einmal 100 Tage im Amt, und schon nimmt sie Abstand von einem zentralen Entlastungsversprechen.

 

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgeber bezahlen über den Beitragssatz für Leistungen von Bürgergeldempfängern und bekommen nur einen Teil vom Bund zurück. Sie müssen mit höheren Beiträgen dafür zahlen, dass die Politik den Krankenkassen versicherungsfremde Leistungen aufdrückt, anstatt diese aus dem Steueraufkommen zu finanzieren, wie es ordnungspolitisch der richtige Weg wäre.

 

Ministerin Warken sollte und wollte diese Ungerechtigkeit beenden. Jetzt rudert sie zurück, weil die Koalition das Geld im Etat für den Bundeshaushalt nicht zur Verfügung stellt. Auf jährlich rund 10 Milliarden Euro Kosten bleiben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung damit weiterhin sitzen! Der Staat wälzt die Kosten auf die Beitragszahler der GKV ab. Die privat Krankenversicherten sind fein raus.


Anstelle im Koalitionsvertrag unsinnige und rechtlich nicht haltbare Forderungen – wie den Eingriff in die Tarifautonomie der Krankenkassen durch Vorgabe, dass zukünftig das TVÖD-Gehaltsniveau zu gelten habe*) – zu avisieren, sollte die Bundesregierung Verantwortung übernehmen, die von ihr maßgeblich verursachte Schieflage der Kassenfinanzen zu beheben. Nicht nur 10 Milliarden Kosten für Bürgergeldempfänger fehlen, auch andere Versicherungsfremde Kosten tragen nur die gesetzlich Versicherten. Der Bundeszuschuss dafür deckt die Kosten bei weitem nicht. Etliche Milliarden fehlen. Um bis zu 2,54 Beitragssatzpunkte werden die Kassenbeiträge durchschnittlich durch die versicherungsfremden Leistungen in die Höhe getrieben. Der GKV-Beitragszahler wird mit 740 Euro pro Jahr im Durchschnitt belastet.!

 

Schluss mit Verschiebebahnhöfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherten! Liebe Bundesregierung schaffen Sie keine Probleme, die an den Sorgen und Nöten der Bundesbürger vorbeigehen (z.B. gescheiterte Verfassungsrichterwahl), sondern kümmern Sie sich um die echten Probleme!