BAG-Entscheidung Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Gleiches Geld für gleiche Arbeit –Das BAG stärkt mit seinem Urteil die Rechte von Frauen!

Gleicher Job und weniger Geld als männliche Kollegen? Schlecht verhandelt, so das Argument des Arbeitgebers. Eine Frau sah sich dadurch diskriminiert und zog vor Gericht. Die Vorinstanzen gaben dem Arbeitgeber recht. Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteil 8 AZR 450/21) kippte jetzt diese Entscheidungen und sprach der Klägerin ca. 14.500 Euro entgangenes Gehalt und eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 2000 Euro zu.

Die Klägerin war kurz nach einem männlichen Kollegen eingestellt worden. Der Unterschied beim Grundgehalt betrug in der Probezeit ganze 1.000 Euro monatlich, etwas später, nachdem ein Tarifvertrag eingeführt wurde, waren es noch etwa 500 Euro monatlich, obwohl die Klägerin und ihr Kollege gleiche Verantwortlichkeiten und Befugnisse hatten. Sie verlangte mit ihrer Klage eine Nachzahlung und eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom beklagten Arbeitgeber. Dieser berief sich darauf, die Klägerin habe eben schlechter verhandelt als der männliche Kollege, dem man ursprünglich das gleiche Angebot gemacht habe und auf die geltende Vertragsfreiheit beim Abschluss der Arbeitsverträge. Die Vorinstanzen folgten dieser Argumentation.

Das BAG dagegen bejahte einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es führte aus, dass wenn Frauen und Männer wie im verhandelten Fall bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt werden, dies die Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 22 AGG begründe. Diese Vermutung konnte der beklagte Arbeitgeber nicht widerlegen. Nach Ansicht des BAG ist besseres Verhandlungsgeschick kein Argument für unterschiedliches Entgelt. Auch weitere Argumente der Beklagtenseite, z. B. dass der männliche Kollege perspektivisch eine besser bezahlte Kollegin mit Leitungsfunktion ersetzen sollte, stellten nach Ansicht des Senats keinen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung dar und waren nicht geeignet, die Vermutung der Diskriminierung zu widerlegen.

Dieses Urteil wird vielfach als Meilenstein im Streit um gleiche Löhne und Gehälter von Frauen und Männern in Deutschland gesehen. 2022 lag der Gender Pay Gap laut Statistischem Bundesamt bei durchschnittlich bei 18 Prozent. Das ist u. a. darauf zurückzuführen, dass Frauen häufig im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit arbeiten. Haben Frauen eine vergleichbare Qualifikation, Arbeit, Arbeitszeit und Erwerbsbiografie, dann, so das statistische Bundesamt liegt der sogenannte bereinigte „Gender Pay Gap“ immer noch bei sieben Prozent.

Es stellt sich die Frage, ob das Urteil wirklich ein Meilenstein für die Entgeltgerechtigkeit ist. Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klägerin beim Verfahren unterstützt hatte, hält das seit 2017 bestehende Entgelttransparenzgesetz für „zu schwach, um Frauen zu schützen“. Demnach bestünden Auskunftsrechte zum Gehalt nur in Unternehmen ab 200 Beschäftigten. Sie hofft daher auf eine neue Richtlinie der EU. Es ist zwar grundsätzlich verboten, Frauen aufgrund ihrer Geschlechts für die gleiche Arbeit geringer zu bezahlen als Männer, das Entgelttransparenzgesetz ist allerdings nicht mehr als die Bekundung guten Willens auf dem Weg, den Gender Pay Gap zu beseitigen, da bereits für die Auskunftsansprüche zu hohe Hürden bestehen. Außerdem bleibt die Begründung des Urteils abzuwarten. Erst dann wird klar, ob es sich bei diesem Urteil des BAG um eine Einzelfallentscheidung handelt, oder ob es wirklich richtungsweisend ist.

 

CGB UNTERSTUETZT ONLINE-PETITION GEGEN GEPLANTEN AUSBILDUNGSFONDS

in der Landtagssitzung der Bremischen Bürgerschaft am 22. und 23.Februar wird in erster Lesung über den am 31.Januar vom Bremer Senat beschlossenen Entwurf  für ein „Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungs­fonds im Land Bremen“ beraten. Die christlichen Gewerkschaften in Bremen und Bremerhaven lehnen den Gesetzentwurf ab und rufen auf zur Unterstützung der von den Wirt­schaftsjunioren Bremen initiierten Online-Petition „Ja zu besserer Bildung – Nein zur Ausbildungs­abgabe“. Der CGB-Landesvorsitzende Rudolph, der seit mehr als 40 Jahren die Berufsge­werkschaft DHV im Berufsbildungsausschuss der Handels­kammer Bremen vertritt, hat dazu be­reits in einer persönlichen Mail an mehr als 1800 Personal- und Ausbil­dungsver-antwortliche appel­liert, auch in ihren Betrieben und Bekanntenkreisen für die Unterzeichnung der Petition zu werben.

Peter Rudolph: „Auf dem Ausbildungsstellenmarkt herrscht ein Verdrängungswettbewerb. Dieser geht vor allem zu Lasten der Hauptschüler. Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung hat sich der Anteil der Jugend­lichen, die mit einem Hauptschulabschluss eine Berufsausbildung beginnen, zwischen 2011 und 2021 um 20 Prozent verringert. Entsprechend gestiegen ist der An­teil der Hauptschüler an der Zahl der Un­gelernten. Zählten im Jahr 2020 von der Altersgruppe der 20- bis 34-jährigen insge­samt 15,5 Prozent zur Gruppe der Ungelernten, waren es bei den Haupt­schülern fast 36 Prozent. Diese Zahl dürfte sich weiter er­höhen nach dem die Zahl der Studienan­fänger stagniert und sich immer mehr Abiturienten für eine Berufs­ausbildung entscheiden. Das Problem des Verdrängungswettbewerbs lässt sich über einen Ausbildungs­fonds nicht lösen, allen­falls über eine Ausbildungsgarantie, wie sie in Österreich besteht.

Es sollte den politisch Verantwortlichen zu denken geben, wenn zum Stichtag 30.09.22 in Deutsch­land trotz Fachkräftemangels fast 69.000 angebotene Ausbildungsstellen nicht besetzt werden konnten. Statt die Aus­bildungsbetriebe mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu bestrafen und zu verärgern, sollten die politisch Zuständigen besser ihrer eigenen Verantwortung für Bildung und Ausbildung gerecht werden. Dies gilt ins­besondere für das Land Bremen, das regelmäßig in allen bildungspolitischen Rankings auf den hinteren Plätzen landet.

Wenn rund 10 Prozent der bremischen Schulabgänger die Schule ohne Abschluss verlassen und zumeist als Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt landen, kann dies nicht den Betrieben angelastet werden. Die Verant­wortung für die Ergebnisse einer verfehlten Bildungs- und Schulpolitik und damit auch für die fehlende Ausbil­dungsreife vieler Jugendlicher trägt in Bremen die SPD, die seit mehr als 70 Jahren ununterbrochen die Zu­ständigkeit für das Bildungsressort hat. Wenn diese SPD jetzt die Notwendigkeit eines Ausbildungs-fonds u.a. damit begründet, dass prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund unzureichen-der Qualifikation präventiv vermieden werden sollen, so ist dies nicht nur ein Eingeständnis des eigenen Versagens, sondern auch eine Ohrfeige für die Betriebe, die jetzt mit einer Umlage für die Folgen dieses Versagens zahlen sollen.“

Der CGB lehnt im Übrigen nicht nur die Ausbildungszwangsabgabe ab, sondern hält auch den vor­liegenden Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Aufgrund der von vielen Seiten geäußerten öffent­lichen Bedenken ge­gen den Ausbildungsfonds sollen entscheidende Dinge nicht in dem vom Par­lament zu beschließendem Ge­setz selbst geregelt werden, sondern erst nachträglich über vom Se­nat zu beschließende Verordnungen.

Dies betrifft u.a.:

– das Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Ausbildungsabgabe,

– das Verfahren zur Gewährung des Ausbildungskostenausgleiches,

– die Höhe der Bagatellgrenze, bis zu der sich Betriebe von der Ausbildungs-Zwangsabgabe be­freien lassen können.

Im Gesetzentwurf selbst sind für die Bemessung der Zwangsabgabe ledig­lich eine Bemessungs­obergrenze und für die Höhe des Ausbildungskostenausgleich für ausbil­dende Betriebe eine Bandbreite vor­gesehen. Verwunderlich auch, dass die Lande Bremen vertretenen Dienststellen von Bundeswehr und Bundesbehör-den für den Ausbildungsfonds nicht zur Kasse gebeten werden sollen. Befürchtet der Senat etwa einen Rechtsstreit über den Ausbildungsfonds mit dem Bund?

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CGB-Saar Neujahrsempfang 2023

In diesem Jahr konnte der CGB Neujahrsempfang wieder wie gewohnt in Dillingen stattfinden. Zahlreiche Mitglieder der einzelnen Teilgewerkschaften des CGB Saar fanden sich am Samstag, den 21. Januar 2023 ab 16.00 Uhr in der Stadthalle ein, um sich untereinander über das zurückliegende Jahr und die kommenden Aufgaben auszutauschen.

Der CGM & CGB Landesvorsitzende Thomas Koch begrüßte die Ehrengäste und die anwesenden Mitglieder und drückte seine besondere Freude aus, nach Jahren der Pandemie wieder an den angestammten Ort für den Neujahrsempfang zurückgekehrt zu sein. Man sieht sich aber mit zahlreicher Krisen in der Gestalt von Corona-Virus-Pandemie, russischer Invasion in der Ukraine und der daraus resultierenden Herausforderungen der Aufnahme hunderttausender Flüchtlinge und Energieknappheit konfrontiert. Daher blickt er mit großem Interesse den verschiedenen Wortbeiträgen unserer diesjährigen Ehrenredner zum Thema „Herausforderungsflu(ch)t für die Saarländer“ entgegen.

Das erste Grußwort wurde von Frau Dagmar Heib (CDU) Vizepräsidenten des Saarländischer Landtags gehalten. Sehr gerne nahm sie das angebotene Thema auf, wobei nach ihrer Wahrnehmung eindeutig die Herausforderungsflut dominiert. Die Herausforderungen mit denen wir uns in dieser sehr fordernden Zeit konfrontiert sehen, sind auch Teil des großen Transformationsprozesses, in dem sich unsere Wirtschaft weiterhin befindet. Die sich hieraus ergebenden Problemfelder können nur gemeinsam durch die Sozialpartner Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgreich bearbeitet werden. Angesichts der sich rasant fortentwickelnden Technik, muss man im Blick behalten, dass es nur wenige technische Gestalter und sehr viele Anwender gibt, die sich in regelmäßigen Abständen weiterbilden werden müssen. Daher ist Sie für den CGB dankbar, der mit dem Verweis auf das christliche Menschenbild eine wichtige Ergänzung in den kommenden Diskussionen gibt und gerade diese Arbeitnehmer im Blick behält.

Es folgt Herr Franz-Josef Berg (CDU) Bürgermeister von Dillingen, der seiner großen Freude Ausdruck verleiht, dass wieder ein CGB Neujahrsempfang in seiner Gemeinde stattfindet. Er möchte sich dem Überthema der Veranstaltung gerne aus der Perspektive der Kommunen näheren. In den letzten Monaten konnten grade bei der Unterbringung und Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine große Herausforderungen durch das überwältigende Engagement der Bürgerinnen und Bürger gemeistert werden. Trotzdem leidet gerade der öffentliche Dienst in den Kommunen unter einem auf allen Ebenen unter einem deutlichen Fachkräftemangel. Gerade im Saarland ist die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden sehr angespannt und das in einer Situation, in der es dringend gilt, in Bereichen wie Wohnungsbau, Nahverkehr und Kinderbetreuung die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Frau Katja Göbel vom Katholisches Büro des Saarlandes erinnert daran, dass durch die steigenden Energiekosten und die allgemeine Teuerung wieder mehr Menschen akut von Armut betroffen sind. Wer Armut persönlich erfahren muss, erfährt durch diese eine Prägung für sein gesamtes Leben. Daher ist Armut ein Thema, welches Jeden und Jede in unserer Gesellschaft angeht. Auch die Kirche in Deutschland sieht sich angesichts eines nicht abreißenden Stroms an Skandalen und Mitgliederschwunds als Institution mit einer Herausforderungsflut konfrontiert. Man darf aber nicht vergessen, dass die Kirche nicht allein durch Ihre Amtsträger repräsentiert wird, sondern auch in zahlreichen Angeboten und Initiativen für Kinder, Senioren und Erwachsene in Not zu finden ist.  

Als Vertreter der Arbeitgeber nehme er häufig eine andere Position ein, als die Arbeitnehmerseite, so Herr Martin Schlechter, Geschäftsführer des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Saar. Aber in der jüngeren Vergangenheit ist ihm aufgefallen, dass die Sozialpartner vieles sehr ähnlich sehen. Der Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine mit dem daraus resultierenden nicht abschätzbaren Leid war für Ihn das einschneidende Ereignis des letzten Jahres. Im Saarland sehen wir uns angesichts steigender Energiepreise, der ausgebliebenen wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie, dem Klimawandel und der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung tatsächlich mit einer Herausforderungsflut konfrontiert. Angesichts dessen bedarf es dringend eines umfassenden Bürokratieabbaus, einer Reform des Arbeitszeitgesetzes und einer umfassenden Förderung von Facharbeitskräften, sowohl durch Aus- und Weiterbildung als auch Einwanderung.     

Als Geschäftsführer der Verbrauzentrale des Saarlandes freut sich Herr Martin Nicoly einen genaueren Einblick in seine Organisation geben zu können. Für Ihn ist es wichtig den Verbraucher nicht nur als allein schutzbedürftig zu betrachten, sondern als eigenverantwortliche Akteure der Bürgergesellschaft. Die verschiedenen Krisen der zurückliegenden Jahre haben aber auch die Verbraucherzentralen in neuer Weise gefordert, denn es gab immer mehr Anfragen, die nicht in die klassische Kategorie der Verbraucher- sondern eher in den Bereich der Sozialberatung gefallen waren. So nahmen diese eine wichtige Rolle bei der Verhinderung von Stromsperren bei zahlungssäumigen Verbrauchern ein. Aus den neuen Aufgabenfeldern erwachsen auch Anforderungen für die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen, die es durch Qualifizierung zu bewältigen gilt. Sein Ziel bleibt es aber weiterhin durch das Angebot von Beratung in Bereichen, wie Energiesparen und nachhaltigem Konsum, die Zentralen als Instrument des eigenverantwortlichen Bürgers zu erhalten.      

Herr Roland König Präsident der europäischen Bewegung nimmt ebenfalls gerne die Gelegenheit war, die von ihm repräsentierte Gemeinschaft vorzustellen, die sich dem Ziel eines föderalen Europas nach dem Prinzip der Subsidiarität verpflichtet fühlt. Durch den Krieg Russlands mit der Ukraine ist klar zu Tage getreten, dass es noch viele Bereiche innerhalb der EU gibt, in denen die Mitgliedsstaaten besserer und enger kooperieren müssen. So gilt es neben Fragen der Verteidigung, auch solche der Gesundheitsversorgung, der Besteuerung von Grenzgängern oder des Anerkennens von Bildungsabschlüssen auf europäischer Ebene zu beantworten.  

Das Schlusswort ergriff Herr Adalbert Ewen CGB-Bundesvorsitzender. Aus seiner persönlichen Wahrnehmung ist das Jahr 2023 ein ganz besonderes. Es ist das Jahr der Sozialwahlen, die auch über die Zukunft der Rentenversicherung mitentscheiden, und des CGB-Bundeskongresses. Für Ihn ist es nun an der Zeit den Staffelstab an eine jüngere Generation zu übergeben aber leider, wie in vielen anderen Verbänden und Vereinigungen, gibt es auch hier wenige mögliche Nachfolger. Die Nachwuchsprobleme in vielen Bereichen sind das Resultat einer allgemein abnehmenden Bereitschaft, sich persönlich zu engagieren. Dieses Phänomen geht mit einer unguten Veränderung in unsere Diskussionskultur einher. Es mangelt stark an der Bereitschaft den Standpunkt eines Gegenübers auch nur anzuhören, geschweige denn ihn nachzuvollziehen. Hieraus resultiert ein geradezu dogmatisches Unverständnis für den Anderen und verhindert das notwendige Hinterfragen des eigenen Standpunktes. Angesichts der Vielzahl unterschiedlichster Herausforderungen in unserer Zeit, braucht es mehr Tempo bei der Umsetzung und konsequente Unterstützung des Einzelnen. Es wurde in der Vergangenheit viel zu viel über Transformation, Digitalisierung oder die Arbeitswelt 4.0 geredet und viel zu wenig konkret umgesetzt. Es braucht dringend beim Umbau unserer Industrie und des gesamten Wirtschafts- sowie Steuersystems eine konsequente europäische Vernetzung und den ersten Willen zur Einigung. Aber wenn wir nun Zusammenhalt demonstrieren und konsensbereit sind, so können wir die klimatischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich bewältigen.       

Nach den sehr anregenden und informativen Wortbeiträgen der verschiedenen Ehrengäste, hatten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Neujahrsempfangs die Gelegenheit bei Getränken und der stimmungsvollen musikalischen Untermalung durch Herrn Rolf Mayer das Gehörte, Revue passieren zu lassen. Gegen Abend verabschiedeten sich auch die letzten Gäste, des als allgemein sehr gelungen empfunden Neujahrsempfangs 2023 mit der Aussage, man freue sich schon auf die Wiederholung im nächsten Jahr.

 

 

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Insolvenz bei Galeria geht in die nächste Runde Karstadt-Kaufhof-Filialen werden wohl schliessen

Den Medien liegt bereits die Information vor, welche Galeria-Standorte die neuerliche Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof nicht überleben werden und welche bleiben dürfen.

Im Dezember kursierten noch 90 Filialen, welche über die Wupper gehen sollten. In den aktuell vorliegenden Berichten ist von etwa 60 der insgesamt 131 Filialen die Rede von einer Schließung. Dies haben die gut unterrichtenten Medien aus Unternehmenskreisen erfahren.

Wie man beispielsweise aus der Süddeutschen Zeitung erfahren kann, werden u.a. die Kaufhausstandorte in Bayreuth, Chemnitz, Cottbus, Göttingen, Kiel, Landshut, Lörrach, Lübeck, Münster, Nürnberg, Paderborn, Reutlingen, Saarbrücken, Siegburg, Speyer, Trier und Wiesbaden von der Schließung betroffen sein.

Wie weiter berichtet wird, gäbe es aber auch sogenannte „sichere“ Standorte. Hierzu zählen wohl Aachen, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Kassel, Mannheim und Würzburg.

Erst im März wird es wohl endgültig eine Klarheit für die Belegschaft des Unternehmens geben. Unseren DHV-Mitgliedern bei den 17.400 Kolleginnen und Kollegen der Belegschaft stehen wir solidarisch und mit Rat und Tat zur Seite!   

Das Angebot des Onlinehändlers Buero.de, welches sich auf die Übernahme eines Teiles der Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof bezog, hatte dieser Ende Dezember wieder zurückgezogen.

Wir fordern die Geschäftsführung auf, schnellstmöglich Klarheit für die Kolleginnen und Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof zu schaffen!

Droht die Schliessung von Mediamarkt- und Saturn-Filialen?

Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV befürchten für die nahe Zukunft die Schließung von MediaMarkt- und Saturn-Filialen in Bremen, Hannover und anderen Großstädten und Ballungsräumen.

Bislang ist MediaMarkt in Bremen und Hannover jeweils mit zwei Fialen vertreten. Saturn verfügt über drei Filialen in Bremen und zwei in Hannover. Ob alle Filialen weiterbetrieben werden, ist nach Auffassung des CGB fraglich, nach dem die Marken MediaMarkt und Saturn Mitte des Mo­nats zusammengelegt wurden und jetzt mit gestrafftem und einheitlichem Sortiment gemeinsam be­worben werden.

Bislang waren MediaMarkt und Saturn in Deutschland zwei unabhängige Vertriebsmarken, mit getrennten Filialen, die jeweils als eigenständige Gesellschaften betrieben werden. Sie gehö­ren seit Aufspaltung der Metro-Gruppe der zur Ceconomy AG gehörenden MediaMarktSaturn Retail Group (handelsrechtlich Media-Saturn-Holding GmbH), die in Deutschland an 405 Standor­ten vertreten ist und europaweit mehr als 1000 Geschäfte betreibt.

Vor der Zusammenlegung sind die Vertriebsmarken MediaMarkt und Saturn in Konkurrenz zuein­ander angetreten. In Österreich wurde diese Konkurrenz allerdings bereits 2020 durch die Fusion beider Marken beendet. Hier ist die Marke Saturn Geschichte.

Ob und wie viel Filialschließungen die Zusammenlegung beider Marken in Deutschland zur Folge ha­ben wird, bleibt zunächst abzuwarten. Das Unternehmen hat sich hierzu noch nicht geäußert.

Tatsache ist, dass die Holding dringend ihre Ertragslage verbessern muss, nach dem die Rating-Agentur Moody`s die Bonität von Ceconomy im November auf Ba3 herabgestuft hat, was einer spe­kulativen Anlage entspricht, bei der bei Verschlechterung der Lage mit Ausfällen zu rechnen ist. Der renommierte Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Gerrit Heinemann sieht die Handelskette denn auch vor existenziellen Problemen und plädierte im Münchener Merkur für eine Flächenredu­zierung und den Ausbau des E-Commerce, der mindestens 50 Prozent des Umsatzes generieren müsse.

Flächenreduzierungen hat es schon gegeben. 2022 wurden bereits 13 Filialen mit insgesamt rund 1000 Beschäftigten geschlossen. Bei diesen Schließungen wird es sicherlich nicht bleiben. CGB und DHV fordern daher im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Verantwortlichen Auskunft über die weiteren Konsequenzen der Zusammenlegung der Vertriebsmarken und die Si­cherheit der Arbeitsplätze.

 

 

Informationen zu den Sozialwahlen 2023

 

Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Die Sozialwahlen sind nach der Europa- und der Bundestagswahl die drittgrößten Wahlen in Deutschland. DRV Bund: CGB Vorschlagsliste zur Sozialwahl zugelassen. Der Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner Sitzung am 6. Januar 2023 unter Vorsitz von Präsidentin Gundula Roßbach unsere CGB Vorschlagsliste zur Sozialwahl 2023 zugelassen. Ein Dankeschön geht daher an alle Mitstreiter, die tatkräftig Stützunterschriften für unsere Vorschlagsliste gesammelt haben, so dass wir unser Unterschriftenziel von mindestens 1.000 gültigen Unterschriften übertreffen konnten.

Auf dem Stimmzettel wird der CGB auf Listenplatz Nummer 11 mit dem Kennwort Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB – in der Deutschen Rentenversicherung Bund stehen.

 Sozialwahl ist aktive Mitbestimmung. Je mehr Stimmen unsere Liste erhält, mit umso mehr Nachdruck können wir Ihre Interessen in der Sozialen Selbstverwaltung positionieren. Daher ist es wichtig, dass so viele wahlberechtigte Versicherte wie möglich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und unsere Liste wählen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zu den Sozialwahlen haben wir für Sie nachstehend kurz beantwortet.

Was sind Sozialwahlen überhaupt?

Die Wahlen in der Sozialversicherung, kurz als Sozialwahlen bezeichnet, gibt es bereits seit 1953. Sie finden alle sechs Jahre statt. Hierbei werden die sogenannten Selbstverwaltungsparlamente der Sozialversicherungsträger gewählt.  Dazu zählen die  Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. 

Wer wird da gewählt?

Gewählt werden  ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis der Versicherten und der Arbeitgeber in die Vertreterversammlungen (Renten- und Unfallversicherung) und Verwaltungsräte (Kranken- und Pflegekassen) der Sozialversicherungsträger.  Sie beschließen beispielsweise die Haushalte und entscheiden somit über die Verwendung der Beitragsgelder.

Man spricht daher auch von Selbstverwaltungsparlamenten, da die Versicherten und Arbeitgeber, durch ihre gewählten Vertreter über wesentliche Belange der Sozialversicherung, also sprich etwa ihrer Krankenkasse,  entscheiden.

Wie wird gewählt?

Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Vertreter bestimmt werden:

Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den sogenannten Urwahlen, werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen.

2023 gibt es bei diesen sechs Sozialversicherungsträgern Urwahlen

  • BARMER
  • DAK Gesundheit
  • Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
  • Hkk
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Techniker Krankenkasse (TK)

Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung handeln die bisher beteiligten Organisationen bei den Sozialversicherungsträgern aus, wer in den kommenden sechs Jahren weiter im Amt bleibt, wer ausscheidet und wer neu hinzukommen soll. Man spricht von sogenannten Friedenswahlen. Es werden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als in der Vertreterversammlung oder im Verwaltungsrat vertreten sein können.

 Wer kandidiert  zu den Sozialwahlen?

Bei den Sozialwahlen treten keine Parteien an. Gewählt werden sogenannte Listen. Auf dem Wahlzettel stehen also keine Personen, sondern die Namen von Organisationen, die Kandidatinnen und Kandidaten in die Selbstverwaltungsparlamente entsenden wollen.  Dies sind etwa Gewerkschaften, Vereinigungen von Versicherten oder Vereinigungen der Arbeitgeber

Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sind derzeit bundesweit bei 57 Trägern der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten vertreten. Der CGB und seine Gewerkschaften haben auch zu den Sozialwahlen 2023 wieder Vorschlagslisten mit eigenen Kandidaten*innen etwa bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung eingereicht.

 Wann und wie wird gewählt?

Bei den Sozialversicherungsträgern, bei denen Wahlen mit einer aktiven Wahlhandlung (Urwahlen) stattfinden, ist der 31. Mai 2023 Stichtag für die Stimmabgabe.

Bei der Sozialwahl in den Ersatzkassen wird zum ersten Mal eine bundesweite Wahl auch auf digitalem Wege möglich sein. Die Wahlberechtigen bei den teilnehmenden Krankenkassen haben die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie ihre Stimme online oder per Briefwahl abgeben wollen. Wer also wie gewohnt per Brief wählen möchte, kann dies natürlich auch weiterhin tun.

Die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund können ihre Stimme weiterhin nur per Briefwahl abgeben.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Sozialversicherungswahlen/sozialversicherungswahlen-faq.html

Sozialversicherungswahl 2023

Dieses Jahr steht die Sozialversicherungswahl an. Bei den Sozialversicherungswahlen bestimmen die Versicherten und Arbeitgeber in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über die neue Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane.

Auf seiner Sitzung am 05. Januar 2023 bei der VBG in Hamburg, die hybrid stattfand, stellte der Wahlausschuss für diese Sozialversicherungswahl fest, dass sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Versichertenseite nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber genannt wurden, als zu wählen sind. Daher konnte der Wahlausschuss gemäß der §§ 46 Abs. 2 SGB IV, 28 Abs. 2 Satz 1 SVWO das vorläufige Wahlergebnis feststellen und die anschließende öffentliche Bekanntmachung mit der Feststellung verbinden, dass eine Wahlhandlung unterbleiben kann. Es wurde außerdem festgestellt, dass die Listenvertreter und -vertreterinnen durch diese Entscheidung nicht beschwert sind. Die Vorgeschlagenen gelten daher mit Ablauf des Wahltages am 31.05.2023 ohne Wahlhandlung als gewählt. Mitglied der Vertreterversammlung wird für die DHV Peter Daniel Forster. Als Stellvertreter oder Stellvertreterinnen in der Vertreterversammlung werden für die DHV Nicole Benzinger-Henzler, Petra Knodt, Klementine Rehm, Martin Fehrmann und Henning Röders fungieren. Ein herzlicher Glückwunsch geht an dieser Stelle an die Gewählten. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung wird vom 26. bis 28.09.2023 in Warnemünde stattfinden.

DHV-Information: Gefälschter Coronanachweis – was bedeutet das genau für Arbeitnehmer?

Unechter Impfpass oder gefälschter Negativ-Test?  Was kann Arbeitnehmern bei der Vorlage gefälschter Corona-Nachweise drohen?
Seit dem 24. November hat sich die Gesetzeslage in Bezug auf gefälschte Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise deutlich verschärft. Eine Kündigung, hohe Geldbuße oder sogar eine Freiheitsstrafe können drohen.
Unsere neue Information gibt Ihnen einen Überblick zu den Aspekten dieses Themas.

Zum herunterladen der Information

Betriebsratswahlen 2022: Wahlmappen und umfangreiches Wahlvorstandsschulungsangebot

Die Betriebsratswahlen 2022 stehen an. Derzeit werden die Wahlvorstände gebildet, einige haben bereits ihre Tätigkeit aufgenommen.

Das DHV-Bildungswerk hat wieder ein breites Wahlvorstandsschulungsangebot aufgestellt. Eine Übersicht über die Seminare finden Sie auf der Internetseite des DHV-Bildungswerks:

www.dhv-bildungswerk.de

Für die Arbeit der Wahlvorstän-de hat die DHV die Betriebsratswahlmappe neu aufgelegt. Eingearbeitet sind dabei die in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung. DHV-Mitglieder und Teilnehmer/innen der Wahlvorstandsschulungen erhalten die Wahlmappen kostenlos. Aus ressourcenschonenden Gründen werden die Wahlmappen in Dateiform per USB-Stick ver-schickt, auf Wunsch auch in gedruckter Form.

Versicherungen: Tariflicher Anspruch auf Umwandlung Sonderzahlung in freie Tage

Die verhandelnden Gewerkschaften haben mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) einen tariflichen Anspruch auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage vereinbart. Die Regelung gilt ab 01.01.2022 und ist befristet bis zum 31.12.2025. Für Teilzeitkräfte reduziert sich der Anspruch im Verhältnis ihrer Anzahl der Wochenarbeitstage zu einer 5-Tage-Woche.
Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage ist bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich geltend zu machen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme in 2021. Der Anspruch für 2022 auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage ist bis zum 31.05.2021 geltend zu machen!
Die DHV-Tarifkommission begrüßt diese tarifliche Vereinbarung. Sie hatte sich für diese Lösung bereits in einer Videokonferenz mit dem AGV Versicherungen im Mai ausgesprochen. Eine Umwandlung von einem Teil der Sonderzahlungen in freie Tage entspricht dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die DHV-Tarifkommission wird am 10.12.2021 ihre jährliche Sitzung abhalten. Ursprünglich war eine zweitägige Tarifkommissionssitzung mit rund 20 Teilnehmern/innen in Pulheim angesetzt. Die sich verschärfende Pandemielage hat diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Tarifkommission wird daher digital über die in 2021 gelaufene Arbeit und über die im Jahr 2022 anstehende Agenda beraten.