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Infoblatt – Kündigung in der Kurzarbeit

Das Thema Kurzarbeit ist auch nach dem Ende der Lockdowns weiter Thema in manchen Unternehmen und Branchen. Es ist auch gut möglich, dass mit dem Herbst und Winter auch die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit wieder zunehmen wird. Mit einem Anstieg von Kurzarbeit wird auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen steigen.

Infoblatt_Kündigung_in_der_Kurzarbeit.pdf

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Tarifliche Errungenschaften schützen!

Der 22.06.2021 war nicht nur ein schwarzer Tag für uns als DHV, für das gewerkschaftliche Deutschland, den gewerkschaftlichen Pluralismus und die Demokratie, sondern auch für jeden einzeln Arbeitnehmer, der in einem, der von uns verhandelten Tarifverträge, gebunden war.

Seit Monaten versuchen nun schon einige Arbeitgeber mit dem Schüren von Unsicherheit und zum Teil mit klarer Rechtsbeugung, jede Errungenschaft aus den Tarifverträgen rückabzuwickeln. Manche Arbeitgeber, die bis zur BAG Entscheidung noch an Tarifverträge zwingend gebunden waren, betreiben nun Rosinenpickerei und reklamieren die für sie positiven tariflichen Regelungen für sich, fühlen sich aber an die für den Arbeitnehmer Vorteilhaften nicht mehr gebunden. Es gibt sogar welche, die bei der Gelegenheit versuchen, Belegschaften in neue Arbeitsverträge mit diversen Verschlechterungen u.a. ohne tarifliche Bezugnahmeklausel zu drängen.

Mahatma Gandhi hat mal gesagt, „Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Unsere DHV-Mitglieder können die Ruhe bewahren, sie sind im Recht.

Zwar ist unserer DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden, das wirkt sich aber zunächst nicht auf die tariflichen Leistungen aus. Die kollektivrechtliche Wirkung des Tarifvertrages mag entfallen sein, individuell, also auf arbeitsvertraglicher Ebene, können tarifliche Regelungen aber für jeden Arbeitnehmer weitergelten, sofern der Arbeitsvertrag eine wirksame Bezugnahmeklausel auf den Tarifvertrag enthält. Nach einer Entscheidung des 4. Senats des BAG aus dem Jahr 2017  kann ein Arbeitsvertrag auf einen unwirksamen Tarifvertrag wirksam Bezug nehmen. Das heißt, die Regelungen des Tarifvertrags werden dann Bestandteil des Arbeitsvertrags.

Ansprüche auf tarifvertragliche Leistungen können also unverändert fortbestehen. Wir empfehlen daher, durch Arbeitgeber vorgelegte neue Arbeitsverträge nicht vorschnell zu unterschreiben, sondern diese genau zu prüfen und sich durch eine rechtlich wirkungslose Drohung, bereits gewährte tarifliche Leistungen (wie etwa zusätzliche Urlaubstage) rückabzuwickeln, nicht unter Druck setzen zu lassen.

Bereits geleistete Gehaltserhöhungen oder Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Diese Forderungen können zurückgewiesen werden.  Selbiges gilt auch für die Aussage, dass nur unter Vorbehalt die bisherigen Leistungen weitergezahlt werden.  Auch hier werden wir jedem Mitglied, welches betroffen ist, Rechtsschutz gewähren.

Wir werden dies so nicht hinnehmen und jeden Fehdehandschuh für unsere Mitglieder aufheben und annehmen! Wir lassen unsere Mitglieder nicht im Regen stehen. Wir bieten Schutz!

Die DHV wird weiter machen und weiterkämpfen! Aufgeben ist keine Option!

Tarifliche Errungenschaften schützen!

Der 22.06.2021 war nicht nur ein schwarzer Tag für uns als DHV, für das gewerkschaftliche Deutschland, den gewerkschaftlichen Pluralismus und die Demokratie, sondern auch für jeden einzeln Arbeitnehmer, der in einem, der von uns verhandelten Tarifverträge, gebunden war.

Seit Monaten versuchen nun schon einige Arbeitgeber mit dem Schüren von Unsicherheit und zum Teil mit klarer Rechtsbeugung, jede Errungenschaft aus den Tarifverträgen rückabzuwickeln. Manche Arbeitgeber, die bis zur BAG Entscheidung noch an Tarifverträge zwingend gebunden waren, betreiben nun Rosinenpickerei und reklamieren die für sie positiven tariflichen Regelungen für sich, fühlen sich aber an die für den Arbeitnehmer Vorteilhaften nicht mehr gebunden. Es gibt sogar welche, die bei der Gelegenheit versuchen, Belegschaften in neue Arbeitsverträge mit diversen Verschlechterungen u.a. ohne tarifliche Bezugnahmeklausel zu drängen.

Mahatma Gandhi hat mal gesagt, „Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Unsere DHV-Mitglieder können die Ruhe bewahren, sie sind im Recht.

Zwar ist unserer DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden, das wirkt sich aber zunächst nicht auf die tariflichen Leistungen aus. Die kollektivrechtliche Wirkung des Tarifvertrages mag entfallen sein, individuell, also auf arbeitsvertraglicher Ebene, können tarifliche Regelungen aber für jeden Arbeitnehmer weitergelten, sofern der Arbeitsvertrag eine wirksame Bezugnahmeklausel auf den Tarifvertrag enthält. Nach einer Entscheidung des 4. Senats des BAG aus dem Jahr 2017  kann ein Arbeitsvertrag auf einen unwirksamen Tarifvertrag wirksam Bezug nehmen. Das heißt, die Regelungen des Tarifvertrags werden dann Bestandteil des Arbeitsvertrags.

Ansprüche auf tarifvertragliche Leistungen können also unverändert fortbestehen. Wir empfehlen daher, durch Arbeitgeber vorgelegte neue Arbeitsverträge nicht vorschnell zu unterschreiben, sondern diese genau zu prüfen und sich durch eine rechtlich wirkungslose Drohung, bereits gewährte tarifliche Leistungen (wie etwa zusätzliche Urlaubstage) rückabzuwickeln, nicht unter Druck setzen zu lassen.

Bereits geleistete Gehaltserhöhungen oder Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Diese Forderungen können zurückgewiesen werden.  Selbiges gilt auch für die Aussage, dass nur unter Vorbehalt die bisherigen Leistungen weitergezahlt werden.  Auch hier werden wir jedem Mitglied, welches betroffen ist, Rechtsschutz gewähren.

Wir werden dies so nicht hinnehmen und jeden Fehdehandschuh für unsere Mitglieder aufheben und annehmen! Wir lassen unsere Mitglieder nicht im Regen stehen. Wir bieten Schutz!

Die DHV wird weiter machen und weiterkämpfen! Aufgeben ist keine Option!

Corona-Testpflicht auf Kosten der Arbeitnehmer?

Es erreichen uns Anfragen von Betriebs- und Personalräten, dass Arbeitgeber einen täglichen Corona-Test auf Kosten der Arbeitnehmer einführen wollen.Darf der Arbeitgeber das? Wie sind momentan die rechtlichen Regelungen?

Antworten hierzu finden Sie in unserer neuesten Information.

„Zum Herunterladen der Information“

DHV-Infoblatt_Corona-Testpflicht_aktualisiert_Oktober_2021.pdf

Foto Hornbach

Hornbach Bremen: Betriebsrat erfährt DHV-Unterstützung

Am 13.09.2021 fand eine Sitzung des Betriebsrates des Hornbach Baumarktes Bremen Duckwitzstraße mit der für die Betreuung des Standortes zuständigen Geschäftsführerin Martina Hofmann statt. Alle fünf Betriebsratsmitglieder waren anwesend und waren erfreut über die engagierte und kompetente Unterstützung von Martina Hofmann. Mit ihrer Hinzuziehung zur Betriebsratssitzung zeigen die Betriebsratsmitglieder, dass die DHV weiterhin die Gewerkschaft ist, auf deren Unterstützung sie bauen.

Thema der Betriebsratssitzung war u.a. die seit Wochen geführten harten Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zum Thema Taschenkontrollen.

Foto Hornbach

Auf dem Bild von links nach rechts:

DHV – Geschäftsführerin Martina Hofmann
Bryan Urbanczyk, Jessica Ziele, Anke Matrose (BR-Vorsitzende), Dennis Bressler und Reinhard Wätjen

CGB-Bundesvorsitzender fordert Zukunftsperspektiven für die Koalitionsverhandlungen

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands(CGB) sieht Deutschland nach der Bundestagswahl wieder vor komplizierten Sondierungen und Koalitionsverhandlungen.
„Erstmals dürfte unser Land von einem Dreierbündnis geführt werden, was Vereinbarungen zusätzlich erschwert“, so der CGB-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen. Allerdings dürften deshalb Koalitionsverhandlungen auch nicht „ewig“ dauern.
Die Bewältigung der Pandemie, eine ambitioniertere und nachhaltigere Klimapolitik, die soziale Gestaltung der schwierigen Transformationsprozesse und ein ernsthafteres „Sichbefassen“ mit der langfristigen Sicherung unserer sozialen Sicherungssysteme, verlangen ein schnelles Handeln.
„Der Glaube, dass ein Beschäftigungsanstieg und die Einführung einer Bürgerversicherung schon ausreichende Maßnahmen wären, ist ein Trugschluss“, so Ewen. Das wäre lediglich ein „Weiter-So-Handeln“. Vielmehr braucht es wirklich nachhaltige demografiefestere Reformen in Kombination mit einer verbesserten privaten Altersvorsorge nach skandinavischen Vorbildern.

KKH: Remote Work: Warum schon wieder ein Pilot?

Die Mitteilung des Vorstands der KKH unter der Überschrift „Remote Work“ hat in den Reihen der Beschäftigten für Wirbel und Unmut gesorgt. Viele fragen sich zu Recht, warum nach Auslauf des WWA-Modus ein neuerlicher Pilot implementiert werden soll – inklusive Laufzeit und anschließender Evaluation wird es dann mindestens ein Jahr oder länger dauern, bis sich die Kasse zu einer dauerhaften Regelung durchringen wird.

Dabei bedarf es doch keines neuerlichen Piloten! Der großflächige Einsatz der KKH-Beschäftigten in Telearbeit zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes aufgrund der Covid 19-Pandemie dürfte doch genug Erkenntnisse für eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit erbracht haben. Viele Arbeitgeber haben längst Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema abgeschlossen! Die zögerliche Haltung der KKH ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich und erklärbar. Erste Rückmeldungen, die uns aus der Belegschaft erreichen, zeigen, dass das Thema Telearbeit hoch emotional besetzt und von höchstem Interesse für die Mitarbeiter/innen ist. Deshalb: Es bedarf jetzt nicht eines neuen Piloten, sondern einer dauerhaften Regelung!

Wir fordern im Zuge der Verhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 eine tarifvertragliche Regelung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten! Wir fordern die verhandelnden Gewerkschaften auf, dieses Thema mit Nachdruck am Verhandlungstisch vorzubringen. Wir werden uns dem berechtigten Anliegen vieler Mitarbeiter/innen weiter mit Nachdruck annehmen und Eckpunkte für eine KKH-Regelung zur Telearbeit/zum mobilen Arbeiten erarbeiten. Unsere Ideen werden wir in den betrieblichen Diskussionsprozess einbringen.

Darüber hinaus fordern wir die KKH und die verhandelnden Gewerkschaften auf, endlich zu einem Abschluss eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 zu kommen! Die Verhandlungen laufen ja bereits seit Frühjahr 2021.

Unsere Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen sind:

  • Grundlage: TV Struktur 2020! Auf diesen Tarifvertrag muss der Tarifvertrag zur Begleitung der Roadmap 2023 aufbauen!!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.

Kein Lohnersatz für Ungeimpfte in Quarantäne ist der falsche Ansatz

Die Berufsgewerkschaft DHV kritisiert den Beschluss der Gesundheitsminister, Ungeimpften ab dem 01. November 2021 keinen Lohnersatz für Quarantäne mehr zu zahlen, als den falschen Ansatz für die Lösung eines durchaus nachvollziehbaren Problems.

Der Gedankenansatz, nicht geimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle einer Quarantäne staatliche Unterstützungsleistungen zu verweigern. ist zwar nachvollziehbar: Würden sich die Arbeitnehmer/innen impfen, würden sie nicht in Quarantäne kommen und müssten auch nicht die Unterstützung der Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen.

Andererseits hat sich die Politik gegen eine Impfpflicht der Bevölkerung entschieden. Sie muss damit auch die sich daraus ergebende Konsequenz berücksichtigen: Wer von der Freiheit der Nichtimpfung, die ihm der Staat einräumt, Gebrauch macht, hat ein Anrecht auf staatliche Hilfe in potentiell bzw. tatsächlich existenzbedrohenden Situationen, die infolgedessen entstehen. Die finanzielle Existenz kann schnell bedroht sein, wenn die von Quarantäne betroffenen nicht geimpften Arbeitnehmer/innen einen Verdienstausfall von einer Woche oder mehr haben, und das nicht nur einmal, sondern möglicherweise mehrmals im Jahr.

Der Beschluss der Gesundheitsminister bedeutet keine Lösung des Problems, sondern vielmehr eine Verlagerung hin zu den Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten von einer Quarantäne betroffenen Arbeitnehmer/innen sich krankschreiben lassen werden. Damit haben sie dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Es ist folglich absehbar, dass die Kosten nur von der linken (= Staat) Tasche in die rechte (= Unternehmen) Tasche verlagert werden.

Durch die finanziellen Sanktionen steigt auch der Anreiz, sich nicht mehr zu testen. Weniger Tests bedeuten aber auch, dass weniger Infektionen auffallen werden. Die Zahl unerkannter Infektionsträger wird steigen, und damit wird auch das Risiko von Mutationen steigen.

Konsequente Lösung des Dilemmas, dass ungeimpften Menschen, die mit ihrem Verhalten eine genügende Eindämmung der Corona-Pandemie verhindern, im Falle einer Quarantäne staatliche Unterstützung gewährt werden muss, wäre die Einführung einer Impfpflicht. So lange sich die Politik vor dieser Entscheidung herumdrückt, darf sie Menschen, die von ihrer legitimen Freiheit Gebrauch machen, nicht in Existenzgefahr bringen oder sie zwingen, auf Unterstützung zu Lasten Dritter auszuweichen.