Sozialversicherungswahl 2023

Dieses Jahr steht die Sozialversicherungswahl an. Bei den Sozialversicherungswahlen bestimmen die Versicherten und Arbeitgeber in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über die neue Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane.

Auf seiner Sitzung am 05. Januar 2023 bei der VBG in Hamburg, die hybrid stattfand, stellte der Wahlausschuss für diese Sozialversicherungswahl fest, dass sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Versichertenseite nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber genannt wurden, als zu wählen sind. Daher konnte der Wahlausschuss gemäß der §§ 46 Abs. 2 SGB IV, 28 Abs. 2 Satz 1 SVWO das vorläufige Wahlergebnis feststellen und die anschließende öffentliche Bekanntmachung mit der Feststellung verbinden, dass eine Wahlhandlung unterbleiben kann. Es wurde außerdem festgestellt, dass die Listenvertreter und -vertreterinnen durch diese Entscheidung nicht beschwert sind. Die Vorgeschlagenen gelten daher mit Ablauf des Wahltages am 31.05.2023 ohne Wahlhandlung als gewählt. Mitglied der Vertreterversammlung wird für die DHV Peter Daniel Forster. Als Stellvertreter oder Stellvertreterinnen in der Vertreterversammlung werden für die DHV Nicole Benzinger-Henzler, Petra Knodt, Klementine Rehm, Martin Fehrmann und Henning Röders fungieren. Ein herzlicher Glückwunsch geht an dieser Stelle an die Gewählten. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung wird vom 26. bis 28.09.2023 in Warnemünde stattfinden.

DHV-Information: Gefälschter Coronanachweis – was bedeutet das genau für Arbeitnehmer?

Unechter Impfpass oder gefälschter Negativ-Test?  Was kann Arbeitnehmern bei der Vorlage gefälschter Corona-Nachweise drohen?
Seit dem 24. November hat sich die Gesetzeslage in Bezug auf gefälschte Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise deutlich verschärft. Eine Kündigung, hohe Geldbuße oder sogar eine Freiheitsstrafe können drohen.
Unsere neue Information gibt Ihnen einen Überblick zu den Aspekten dieses Themas.

Zum herunterladen der Information

Betriebsratswahlen 2022: Wahlmappen und umfangreiches Wahlvorstandsschulungsangebot

Die Betriebsratswahlen 2022 stehen an. Derzeit werden die Wahlvorstände gebildet, einige haben bereits ihre Tätigkeit aufgenommen.

Das DHV-Bildungswerk hat wieder ein breites Wahlvorstandsschulungsangebot aufgestellt. Eine Übersicht über die Seminare finden Sie auf der Internetseite des DHV-Bildungswerks:

www.dhv-bildungswerk.de

Für die Arbeit der Wahlvorstän-de hat die DHV die Betriebsratswahlmappe neu aufgelegt. Eingearbeitet sind dabei die in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung. DHV-Mitglieder und Teilnehmer/innen der Wahlvorstandsschulungen erhalten die Wahlmappen kostenlos. Aus ressourcenschonenden Gründen werden die Wahlmappen in Dateiform per USB-Stick ver-schickt, auf Wunsch auch in gedruckter Form.

Versicherungen: Tariflicher Anspruch auf Umwandlung Sonderzahlung in freie Tage

Die verhandelnden Gewerkschaften haben mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) einen tariflichen Anspruch auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage vereinbart. Die Regelung gilt ab 01.01.2022 und ist befristet bis zum 31.12.2025. Für Teilzeitkräfte reduziert sich der Anspruch im Verhältnis ihrer Anzahl der Wochenarbeitstage zu einer 5-Tage-Woche.
Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage ist bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich geltend zu machen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme in 2021. Der Anspruch für 2022 auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage ist bis zum 31.05.2021 geltend zu machen!
Die DHV-Tarifkommission begrüßt diese tarifliche Vereinbarung. Sie hatte sich für diese Lösung bereits in einer Videokonferenz mit dem AGV Versicherungen im Mai ausgesprochen. Eine Umwandlung von einem Teil der Sonderzahlungen in freie Tage entspricht dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die DHV-Tarifkommission wird am 10.12.2021 ihre jährliche Sitzung abhalten. Ursprünglich war eine zweitägige Tarifkommissionssitzung mit rund 20 Teilnehmern/innen in Pulheim angesetzt. Die sich verschärfende Pandemielage hat diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Tarifkommission wird daher digital über die in 2021 gelaufene Arbeit und über die im Jahr 2022 anstehende Agenda beraten.

Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Wo bleibt der Abschluss?

Seitdem die DHV nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, laufen die Verhandlungen nicht mehr – so könnte man angesichts der abgebrochenen Verhandlungen bei den Privatbanken und des schleppenden Verhandlungsprozesses bei den Öffentlichen Banken etwas spitz anmerken

Privatbanken
Die Verhandlungen der Gewerkschaften verdi und DBV mit den Privatbanken wurden am 24.09.2021 abgebrochen. Das Gehaltsangebot der Arbeitgeber lautete:

  • ab April 2022 + 1,2 %
  • ab April 2023 + 1,0 %
  • ab April 2024 + 1,0 %

Dieses Angebot ist angesichts der wieder anziehenden Inflation äußerst dürftig. Die DHV-Tarifkommission hätte dieses auch als unzureichend abgewiesen.
Dieses erste Arbeitgeberangebot ist keine Wertschätzung der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den Banken! Es würde wegen der höheren Inflation einen Reallohnverlust bis in das Jahr 2024 hinein bedeuten!

Das Zurückweisen eines ersten Angebotes ist das eine – der Abbruch der Verhandlungen, wie ihn verdi am 24.09.2021 in der dritten Verhandlungsrunde praktizierte, ist das andere. Die Verhandlungen waren auf vier Verhandlungsrunden terminiert. Erfahrene Tarifverhandler wissen, dass ein erstes Gehaltsangebot kein ernst gemeintes Angebot ist, zumal wenn noch Verhandlungstermine ausstehen. Interessant wird es erst ab dem dritten oder vierten Gehaltsangebot, das in der Regel in den Abendstunden der final angesetzten Verhandlungsrunde aus dem Hut gezaubert wird.
Wer wie verdi die Verhandlungen in einem so frühen Stadium abbricht – in der dritten Verhandlungsrunde nach nur einer Stunde – muss sprichwörtlich etwas Fleisch auf den Knochen haben. Man muss in der Lage sein, mit Arbeitskampfmaßnahmen einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Davon ist aber in den zwei Monaten seit dem Abbruch der Verhandlungen nicht viel zu sehen. Verdi hat zwar zu Streik- und Protestaktionen aufgerufen. Aber die Wirkung in der Öffentlichkeit ist gleich Null, und die Arbeitgeber sind anscheinend auch nicht sonderlich von den bisher stattgefundenen online-Streikaktionstagen beeindruckt. Ansonsten wäre der mittlerweile über zwei Monate herrschende Stillstand bei den Tarifverhandlungen mit einem ordentlichen Ergebnis beendet.

Öffentliche Banken
Ein wenig besser sieht es bei den Tarifverhandlungen öffentliche Banken aus. Dort hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 19.11.2021 auf eine Erhöhung der Vergütungen für Nachwuchskräfte geeinigt:

  • 60 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. August 2021
  • 50 Euro pro Monat zusätzlich ab 1. August 2022
  • Laufzeit bis 1. August 2023.

Diese Vergütungserhöhung komplettiert den im August abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag, der u.a. eine Übernahmegarantie von Nachwuchskräften beinhaltet. An dem Nachwuchskräftetarifvertrag hatte die DHV-Tarifkommission bis zur BAG-Entscheidung am 22.06.2021 intensiv mitgewirkt. Dabei konnte sie Akzente setzen, die sich in dem Nachwuchskräftetarifvertrag wiederfinden.

Seit dem 19.11.2021 stocken aber die Gehaltstarifverhandlungen. Es liegt auch bei den öffentlichen Banken lediglich ein erstes Gehaltsangebot vor:

  • bei Tarifeinigung Einmalzahlung von 400 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. August 2022: 1,4 Prozent
  • ab 1. Januar 2023: Einmalzahlung von 600 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. Januar 2024: Senkung der Wochen-Arbeitszeit von 39 auf 38 Stunden
  • Laufzeit bis 31. August 2024 (38 Monate)

Auch dieses Angebot wäre aus Sicht der DHV-Tarifkommission nicht abschlussfähig gewesen. Bemerkenswert ist aber, dass die Arbeitgeber eine Wochenarbeitszeitreduzierung um eine Stunde anbieten. Die DHV hatte genau diese Forderung in einer Tarifinformation im Mai aufgestellt. Diese Forderung fand sich erstaunlicherweise aber nicht in dem verdi-Forderungskatalog wieder.

Die öffentlichen Banken müssen sich die kritische Frage gefallen lassen, warum sie erst in der als abschließend terminierten vierten Verhandlungsrunde mit dem Angebot gekommen sind. Hätten die Arbeitgeber das erste Angebot in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober präsentiert, hätte es vielleicht am 19.11.2021 einen Tarifabschluss gegeben. So ist auch in diesem Bereich der Verhandlungsprozess ins Stocken geraten. In den Mitteilungen der Arbeitgeber und der verhandelnden Gewerkschaften ist kein fünfter Verhandlungstermin genannt. Es heißt, dass die Verhandlungen im Januar fortgesetzt werden. Ob es dazu kommen wird, steht wegen der sich verschärfenden Coronapandemielage in den Sternen. Und was haben die verhandelnden Gewerkschaften an Arbeitskampfmaßnahmen im Köcher? Von der angeblich so großen Dienstleistungsgewerkschaft verdi hört und liest man in der Öffentlichkeit nicht viel.

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung am 22.06.2021 gegen uns auch damit begründet, dass für eine Tariffähigkeit ein Verhandlungsgleichgewicht bzw. eine Parität zwischen den sozialen Gegenspielern bestehen müsse. Eine tariffähige Arbeitnehmerkoalition muss ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen. (1 ABR 28/29, Drnr. 53) Gemessen an diesen Vorgaben hat die Gewerkschaft verdi im Tarifkonflikt bei den Privatbanken und öffentlichen Banken bislang wenig Durchsetzungsvermögen gezeigt: Ein Foto mit 4 (! In Worten: vier) streikenden verdi-Mitgliedern vor der Zentrale der Wüstenrot Bausparkasse – aufgenommen am verdi-Aktionstag am 25.11.2021 – ist kein Beleg für ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential dieser sich als mächtig gebärenden Gewerkschaft. Da bewegte die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot Bausparkasse im Juli 2019 bei einer aktiven Mittagspause mit rund 100 Teilnehmern/innen weitaus mehr Beschäftigte zum Protest.

Wie geht es nun weiter, wann kommt der Abschluss? Man darf gespannt sein. Auf jeden Fall schadet die Verzögerung der Tarifverhandlungen den Interessen der Beschäftigten. Sie bekommen in 2021 keine Gehaltserhöhung mehr, obwohl diese angesichts der stark anziehenden Inflation geboten sind und die Banken anders als in der Finanzkrise 2008/2009 noch verhältnismäßig gut dastehen. Und für einen zügigen Abschluss im ersten Quartal 2022 stehen die Zeichen auch nicht viel besser. Die Tarifverhandlungen drohen angesichts der dramatischen Verschärfung der Coronakrise unter die Räder zu geraten.
Die DHV fordert die Arbeitgeber und die verhandelnden Gewerkschaften auf, möglichst zügig zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, der den Beschäftigten eine ordentliche Gehaltserhöhung und zumindest bei den öffentlichen Banken eine Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde gewährt!

Betriebsräteversammlung von Hornbach

Eigentlich war die diesjährige Betriebsräteversammlung von Hornbach am 01.12.2021 wie immer in Präsenz in Göttingen geplant. Endlich wieder ein persönliches Treffen, nachdem Corona bereits letztes Jahr dafür gesorgt hatte, dass dieses Treffen in Göttingen nicht stattfinden konnte. Leider hat Corona der Planung auch dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte musste die Tagung in Göttingen abgesagt werden. Der Gesamtbetriebsrat Hornbach hat stattdessen eine digitale Versammlung der Betriebsräte organisiert. Das kann kein Ersatz für einen persönlichen Kontakt sein, aber es war eine gute und informative Veranstaltung – und darum geht es ja bei einem Treffen der Betriebsräte. Der Gesamtbetriebsrat informierte über wichtige Themen. Man hat in diesem Jahr vieles ins Rollen gebracht, und auch die psychische Gefährdungsbeurteilung war nicht nur im Zusammenhang mit Corona ein Thema dieses Jahres. Danach erfolgte ein ausführlicher Bericht der Geschäftsführung. Die Geschäftsführerin der einzig vertretenen Gewerkschaft DHV, Silke Schönherr-Wagner richtete einen Appell an alle anwesenden, in dieser besonderen Corona-Situation rücksichtsvoll mit allen Kollegen umzugehen, ob geimpft, genesen oder nicht. Gerade in besonderen Situationen wie dieser wird das Team gebraucht und der Rückhalt unter Kollegen, da alle gleichsam mit der belastenden Situation gerade im Handel zurechtkommen müssen, wo die Mitarbeiter im ständigen Kundenkontakt einer stetigen Infektionsgefahr ausgesetzt sind.
Wir hoffen uns im nächsten Jahr wieder persönlich in Göttingen treffen zu können.

Nordrhein-Westfalen: Erfolgreicher digitaler 21. Landesgewerkschaftstag

Der 21. Landesgewerkschaftstag des DHV-Landesverbandes NRW fand am 06.11.2021 unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie digital statt. Auf Grund der Corona-Pandemie hatte sich der Landesverband zu dieser erstmaligen Durchführung eines digitalen Landesgewerkschaftstages entschlossen.

Als Gast war die stv. Bundesvorsitzende Anne Kiesow anwesend. Sie überbrachte die Grußworte des Hauptvorstandes und wurde später zur Tagungspräsidentin gekürt. Die DHV NRW erhielt weitere Unterstützung durch den DHV Landesgeschäftsführer Hessen Herrn Alexander Henf, der die digitale Moderation übernahm. Wir möchten beiden unseren Dank an dieser Stelle nochmals ausdrücken.  
Der CGB-Landesvorsitzende Ulrich Bösl (CGPT) hatte für den CGB NRW bereits ein schriftliches Grußwort übermittelt.

Im Anschluss an das Grußwort berichtete der Landesvorsitzende Peter Schütt über die Arbeit im Landesvorstand. DHV-Geschäftsführer Harm M. Wellmann legte den Tätigkeitbericht des Geschäftsführers für die letzten vier Jahre vor.  
Er bedankte sich bei Mitarbeitern und dem gesamten Landesvorstand für die Unterstützung während der letzten Jahre. Landesrechnungsprüfer Alexander Raeder konnte über die Rechnungsprüfung nur positiv berichten.

Die Wahlen fanden coronabedingt per Briefwahl statt. Der neue Landesvorstand ist nun wie folgt besetzt: Andre Kunza ist zum neuen Landesvorsitzenden gewählt worden. Stv. Landesvorsitzender ist Peter Schütt.  Schriftführer ist Thomas Schrader. Landesrechner ist nun Harm M. Wellmann. Als Beisitzer sind gewählt: Angelika Will, Marc Will, Joachim Drößler, Helmer Hinrichs, Sabine Bondzio, Karl-Heinz Rosenfeld jr. und Peter Zander. In den Aufsichtsrat der DHV wird erneut Sabine Bondzio entsandt. Wir gratulieren allen Gewählten und wünschen viel Erfolg im neuen Amt!

Nach den Wahlen wurde engagiert über den Antrag für den DHV-Bundesgewerkschaftstag 2022 „OST-WEST-Angleich“ abgestimmt. Zudem diskutierten die Teilnehmer mit vollem Eifer offen über die Situation der DHV nach dem BAG-Beschluss vom 22.06.21

Alle Anwesenden, wenn auch digital, waren mit der Durchführung zufrieden. Die Weichen für den Bundesgewerkschaftstag 2022 in Nürnberg sind gestellt.

Allen Anwesenden des 21. LGT, dem gesamten DHV-Landesverband NRW, dem frisch gewählten DHV-Landesvorstand NRW und der gesamten DHV wünschen wir ein NRW-mäßiges: „Glück auf DHV!“

Kürzung des Urlaubs in Kurzarbeit? Arbeitnehmer müssen das wohl akzeptieren

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 30.11.2021 hierzu ein Grundsatzurteil gefällt.
Im Fall (9 AZR 225/11) einer Verkäuferin aus NRW wurde die Frage geklärt, ob bei vereinbarter Kurzarbeit Null und den damit verbundenen häufig langen Zeitphasen ohne Arbeitspflicht ein Arbeitgeber den Urlaub ihrer Beschäftigten anteilsweise kürzen dürfe. Diese höchst umstrittene Frage, wie die Richter empfanden, wurde bejaht.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht urteilte am 30.11.2021, was im Falle der Kurzarbeit Null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht gelte. Durch die Corona-Pandemie könnten von diesem Urteil tausende Arbeitnehmer betroffen sein. Der gestrige Richterspruch schloss die Regelungslücke im Bundesurlaubsgesetz zur Kurzarbeit NULL. Bei Kurzarbeit Null beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, richtet sich nach Auftragslage und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob dieser Arbeitsausfall Stunden, Tage oder Wochen beinhaltet.

Das BAG beantwortete die Frage jedoch mit Ja. Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage seien weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten, welche mit Arbeitspflicht gleichzustellen sind, so das BAG. In einer weiteren Entscheidung (Urt. v. 30.11.2021, Az. 9 AZR 234/21) hat der Neunte Senat außerdem erkannt, dass diese Grundsätze auch dann Anwendung finden, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist.

 Es ist davon auszugehen, dass unter der momentanen weiteren Corona-Welle noch mehr Arbeitnehmer die Auswirkungen dieses Urteils spüren werden.
Das BAG bleibt seiner seit 2019 verfolgten Linie treu, dass sich der Umfang des Urlaubs daran bemessen soll, wie viele Tage mit Arbeitspflicht vertraglich vereinbart wurden.
Das vorherige Urteil des LAG Düsseldorf im Fall der Verkäuferin wurde somit vom BAG bestätigt. 

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Landesverbandstag des DHV-Rheinland-Pfalz/Saar 2021 in Kirkel

Der 12. ordentliche Landesverbandstag des DHV – Rheinland-Pfalz/Saar fand am 20.11.2021 in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel statt. Wie auch die Arbeit der vergangenen anderthalb Jahre, stand diese Zusammenkunft deutlich unter den Einflüssen und Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie. DHV-Landesgeschäftsführer Lukas Menzel betonte direkt zu Beginn seine Dankbarkeit gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitskammer, die die Durchführung des in Präsens veranstalteten Landesverbandstag in einer pandemiekonformen Art und Weise ermöglicht haben.

Hans-Rudolf Folz als DHV-Landesvorsitzender begrüßte die Delegierten und eröffnete den Landesverbandstag mit einer anschaulichen Rekapitulation der vergangenen Amtsperiode. Gab es auch personelle Veränderungen, wie etwa in Bezug auf die Position des Landesgeschäftsführers, so dominierten doch zwei Umstände besonders die jüngere Vergangenheit äußerst stark. Dies war und ist zum einen die immer noch grassierende Corona-Virus-Pandemie, die Arbeits- und Privatleben in einer zuvor unvorstellbaren Art und Weise beeinflusst. Zum anderen hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes am 22.06.2021, der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen, aus naheliegenden Gründen direkt Auswirkungen auf die Gewerkschaftsarbeit. Trotz dieses Paukenschlages aus Erfurt, darf man nicht aufgeben. Vielmehr gelte es, nun auch neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, wobei Hans-Rudolf Folz etwa auf die anstehende Gründung der DHV-Rechtsberatungs GmbH hinwies.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders widmete sich als Gastredner ausführlich der Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV durch das BAG. Die Entscheidung der Erfurter Richter stellte einen nicht nachvollziehbaren, verfassungswidrigen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit dar. Der Gang nach Karlsruhe, um vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen, ist nur folgerichtig. In der Zwischenzeit gilt es nun, das von vielen Mitgliedern geäußerte Vertrauen in unsere Gewerkschaft DHV zu rechtfertigen, indem sie weiterhin sichtbar bleibt und ihre Stimme in den kommenden tariflichen und arbeitspolitischen Auseinandersetzungen erhebt.      

Als Vertreter der Schwestergewerkschaften war Thomas Koch, CGM- und CGB- Landesvorsitzender im Saarland, anwesend. Dieser hielt ein aufmunterndes Grußwort, indem er seine feste Überzeugung deutlich zum Ausdruck brachte, dass die DHV eine unverzichtbare Größe in der Vertretung der Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland darstellt. Daher gilt es nun, sich nicht unterkriegen zu lassen und die gute Arbeit weiter fortzusetzen.

Nun folgten die Rechenschaftsberichte der weiteren Amtsträger des Landes-vorstandes. Für den Landesgeschäftsführer Lukas Menzel war es an dieser Stelle wichtig, gerade angesichts des BAG-Urteils, die tariflichen Erfolge der letzten Jahre Revue passieren zu lassen. Diese umfasste im Landesverband sehr unterschiedliche Bereiche wie den Gesundheitssektor, die fleischverarbeitende Industrie und den Sektor der Immobilienverwaltung. In allen Bereichen wurden nicht nur monetäre Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, sondern auch die nötigen Anpassungen, der teils in die Jahre gekommenen Tarifwerke an die Arbeitswelt der Gegenwart vorgenommen. Aufgrund dieser ehrlichen und lösungsorientierten Arbeitsweise, ist die DHV sowohl bei ihren Mitgliedern, als auch bei den Tarifpartnern geschätzt, so dass nach Möglichkeiten gesucht wird, die gute gemeinsame Arbeit fortzusetzen. Des Weiteren ist die Bildungsarbeit im Landesverband ausgebaut und neben dem Präsenzbereich nun um ein digitales Angebot ergänzt worden. Darauf folgten die Berichte der Landesrechnerin Simone Blum und der Rechnungsprüfer. Auf deren Empfehlung hin wurde der alte Vorstand entlastet.

Damit konnte nun die Wahl der neuen Landesvorstandsmitglieder erfolgen. Hans-Rudolf Folz wurde erneut in seinem Amt als DHV-Landesvorsitzender bestätigt. Lukas Menzel rückt als Stellvertreter an seine Seite. Ebenfalls erhalten blieben uns Simone Blum im Amt der Rechnerin und als Schriftführerin Birgitt Rößler. Das Amt des Aufsichtsratsmitgliedes wird erneut von Paul Loyo übernommen. Komplettiert wird der Landesvorstand durch die Beisitzer Gabrielle Folz, Hendrick Graßhof, Uwe Burbach und Udo Müller. Einen weiteren Wechsel gab es im Bereich der Kassenprüfer. Hier folgen auf Werner Lamy und Manfred Dietrich nun Christoph Schirra und Coralie Schwarz.

 Wir bedanken uns bei den Teilnehmern ausdrücklich für einen angesichts der besonderen Situation erfolgreichen und angenehmen Landesverbandstag. Den ausgeschiedenen Amtsträgern danken wir für ihr ausgeprägte Engagement und freuen uns auf die gute Zusammenarbeit mit ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern.

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