DAK-Gesundheit: DHV-Position und Forderungen 2021

Veröffentlichungen der Tarifpartner zum Auftakt der Tarifrunde 2021 bei der DAK-Gesundheit gleichen verblüffend denen der Tarifrunde 2019.

Wir, die DHV kommentierten 2019 den Auftakt wie folgt:
„ Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?
Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der
Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“
Dieser Kommentar passt auch zum Auftakt 2021!

2015 wurde das Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingeführt. Seit 2015 gilt, dass nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln und abschließen darf.

Die Spielregeln, wie die Interessen der Beschäftigten vertreten werden legt somit die größte Gewerkschaft fest. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit haben dieser bei der letzten Wahl nicht Ihre Stimme gegeben. Nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre stellten wir regelmäßig die berechtigte Frage: Hätte gemeinsam ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können?

Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Gemeinsam – Bündelung aller Kräfte. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Arbeit der Personalräte im Hause der DAK-Gesundheit.
Im Hauptpersonalrat arbeiten gewählte Vertreterinnen und Vertreter dreier Listen Hand in Hand, gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten im Sinne der DAK-Gesundheit. Es wird in der Sache um beste Lösungen für und mit der DAK-Gesundheit gerungen. Die geschaffenen Regelungen, wie zuletzt der Solidarpakt oder die DVB Homeoffice sind herausragende Ergebnisse, mit Strahlkraft über die DAK-Gesundheit hinaus.
Gemeinsam geschaffen! Gemeinsam mit allen Interessenvertretungen auf der Seite der Beschäftigten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberin DAK-Gesundheit.

Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Mitgliedern und Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen weiterhin für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.

DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!

Innovative DHV-Forderungen werden wir weiterhin vortragen und meinungsstark vertreten!

Blicken wir auf das Erreichte im Jahr 2021. Wir haben im Januar und im September durch DHV-Informationen maßgeblich und innovativ Forderungen veröffentlicht.
Viele dieser DHV-Forderungen sind inzwischen bei der DAK-Gesundheit umgesetzt geworden und haben die Arbeitsbedingungen verbessert.

Bereits umgesetzte DHV Forderungen aus Januar/September 2021:

–    Dauerhafte Regelung Homeoffice   
–    Handwerkertage (mobiles Arbeiten)   
–    Feste Arbeitsplätze wer kein HO wählt   
–    KB für den Power Dialer nicht extra zum SZ/SSt
–    virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung 

An der Umsetzung der weiteren, berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!

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DHV bei Berufsinformationsmesse in Schmölln (Ostthüringen) präsent

Nach dem wir von der 22. Berufsinformationsmesse in Schmölln erfuhren, haben wir uns bei der Industrie und Handelskammer zu Gera um einen Standplatz beworben.

Am Samstag den 06.11.2021 ab 09.00 Uhr war es endlich soweit, die Tore der Ostthüringenhalle Schmölln im schönen Altenburger Land öffneten für die erwarteten ca. 400 zukünftigen Auszubildenden.

Mit dem Slogan: „Gut für das Arbeitsleben vorbereitet“ waren wir mit einem eigenen Stand vertreten, der regen Zulauf  bei den jungen Messebesuchern hatte.

Viele der zukünftigen Azubis, die hier zum ersten Mal mit einer Gewerkschaft in Berührung kamen, konnten wir über rechtliche Fragen rund um die Ausbildung und die Arbeitswelt informieren und nützliche Tipps geben.

Besonders häufige Fragen der angehende Auszubildende gab es zum Inhalt des Ausbildungsvertrages und den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes.

Zudem konnte an unserem Stand jede Menge nützliches Info-Material mitgenommen werden. Hiervon wurde dankend Gebrauch gemacht.

Aufgrund des großen Interesses werden wir auch künftig bei Ausbildungsmessen, soweit nach Situation möglich, präsent sein und auch an Berufsschulen Informationsveranstaltungen durchführen.

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Sebastian Gräfe
Geschäftsführer Landesverband Mitteldeutschland

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DHV-Landesgewerkschaftstag lehnt einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung ab und fordert sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sowie ein Festhalten an der gesetzlichen Schuldenbremse

Der 21. Gewerkschaftstag des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., der am Samstag in Verden stattgefunden hat, zeigte sich besorgt über die rasant steigenden Energiepreise in Deutschland. Er fordert finanzielle Entlastung für Mieter und besonders energieabhängige Unternehmen sowie eine Anhebung der Entfernungpauschale für Berufspendler.

Der DHV-Landesgewerkschaftstag erwartet bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele Augenmaß. Bürger und Wirtschaft dürfen finanziell nicht überfordert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gefährdet werden. Er erteilt daher Plänen für einen beschleunigten Ausstieg aus dem im Kohlekompromiß für 2038 festgeschriebenen Ende der Kohleverstromung eine entschiedene Absage.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt die Absicht der koalitionären Verhandlungspartner für eine neue Bundesregierung, an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse festzuhalten, Steuern nicht zu erhöhen und keine neuen Substanzsteuern einzuführen. Er warnt jedoch davor, diese Absicht durch Bildung neuer Schattenhaushalte oder Ausgabenverlagerungen auf die Sozialversicherungsträger zu unterlaufen. Insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung befinden sich bereits jetzt an den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die GKV hat bereits für 2022 zusätzliche Milliardenhilfe vom Bund in Höhe von 7 Milliarden Euro angemeldet.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt weiterhin die Ankündigung der koalitionären Verhandlungspartner, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent zu sichern und keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters vorzunehmen. Die angekündigten Bestandsschutzmaßnahmen reichen nach Auffassung des Gewerkschaftstages jedoch nicht aus, um auch den Beziehern geringer Einkommen im Alter ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Zur Vermeidung von Altersarmut sind daher weitere Maßnahmen erforderlich.

Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz sieht der Landesgewerkschaftstag auch bei Einhaltung der Schuldenbremse ausreichend Handlungsspielräume, u.a. im Bereich der Subventionen, von denen viele nicht mehr notwendig und sinnvoll sind, sowie insbesondere bei der Verhinderung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Nach verschiedenen Studien entgehen dem deutschen Fiskus durch Steuerhinterziehung und Steuerflucht alljährlich Einnahmen von weit mehr als 100 Milliarden Euro.

Gastredner des Landesgewerkschaftstages war der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der sich in seinem Referat schwerpunktmäßig mit der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) verkündeten Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV befasste, die er als schweren und nicht nachvollziehbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie wertete. Röders erinnerte an die langjährige Historie der 1893 gegründeten DHV, die bereits zehn Jahre nach der am 23.12.1918 vom Rat der Volksbeauftragten gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen knapp 1000 Tarifverträge vorweisen konnte und seit ihrer Wiedergründung nach der Zwangsauflösung durch die Nazis wieder rund 24.000 Tarifverträge getätigt hat, darunter den ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen entbehre daher jeder nachvollziehbaren Grundlage. Der Hauptvorstand habe daher vor zwei Tagen Verfassungsbeschwerde gegen die BAG-Entscheidung erhoben, was von den Versammlungsteilnehmern mit großem Beifall quittiert wurde.

Über die aktuelle gewerkschaftspolitische Arbeit der DHV in Niedersachsen und Bremen berichtete Geschäftsführerin Martina Hofmann, die dabei einen Einblick in die vielfältige Bildungsarbeit des Landesverbandes gab.

Bei den Vorstandswahlen gab es einen Wechsel an der Spitze des Landesverbandes. Neuer Vorsitzender wurde der Betriebsrat der Talanx AG, der Hannoveraner Matthias Rickel. In ihrem Amt als Stellvertreterin bestätigt wurde das Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied der AGRAVIS, Annette Wolters aus Braunschweig. Als Schriftführer wiedergewählt wurde der Bremer Peter Rudolph, der die DHV u.a. im Berufsbildungsausschuß der Handelskammer Bremen sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt. Vervollständigt wird der neue Vorstand durch die Beisitzerinnen und Beisitzer Doreen Hinze, Sabine Wilmes-Lender Jürgen Osteroth und Jörg Schulze. Im Aufsichtsrat der DHV wird der Landesverband weiterhin durch Netto-Betriebsrat Hartmut Rath aus Algermissen vertreten.

DHV-Landesgewerkschaftstag lehnt einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung ab und fordert sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sowie ein Festhalten an der gesetzlichen Schuldenbremse

Der 21. Gewerkschaftstag des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., der am Samstag in Verden stattgefunden hat, zeigte sich besorgt über die rasant steigenden Energiepreise in Deutschland. Er fordert finanzielle Entlastung für Mieter und besonders energieabhängige Unternehmen sowie eine Anhebung der Entfernungpauschale für Berufspendler.

Der DHV-Landesgewerkschaftstag erwartet bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele Augenmaß. Bürger und Wirtschaft dürfen finanziell nicht überfordert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gefährdet werden. Er erteilt daher Plänen für einen beschleunigten Ausstieg aus dem im Kohlekompromiß für 2038 festgeschriebenen Ende der Kohleverstromung eine entschiedene Absage.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt die Absicht der koalitionären Verhandlungspartner für eine neue Bundesregierung, an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse festzuhalten, Steuern nicht zu erhöhen und keine neuen Substanzsteuern einzuführen. Er warnt jedoch davor, diese Absicht durch Bildung neuer Schattenhaushalte oder Ausgabenverlagerungen auf die Sozialversicherungsträger zu unterlaufen. Insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung befinden sich bereits jetzt an den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die GKV hat bereits für 2022 zusätzliche Milliardenhilfe vom Bund in Höhe von 7 Milliarden Euro angemeldet.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt weiterhin die Ankündigung der koalitionären Verhandlungspartner, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent zu sichern und keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters vorzunehmen. Die angekündigten Bestandsschutzmaßnahmen reichen nach Auffassung des Gewerkschaftstages jedoch nicht aus, um auch den Beziehern geringer Einkommen im Alter ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Zur Vermeidung von Altersarmut sind daher weitere Maßnahmen erforderlich.

Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz sieht der Landesgewerkschaftstag auch bei Einhaltung der Schuldenbremse ausreichend Handlungsspielräume, u.a. im Bereich der Subventionen, von denen viele nicht mehr notwendig und sinnvoll sind, sowie insbesondere bei der Verhinderung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Nach verschiedenen Studien entgehen dem deutschen Fiskus durch Steuerhinterziehung und Steuerflucht alljährlich Einnahmen von weit mehr als 100 Milliarden Euro.

Gastredner des Landesgewerkschaftstages war der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der sich in seinem Referat schwerpunktmäßig mit der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) verkündeten Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV befasste, die er als schweren und nicht nachvollziehbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie wertete. Röders erinnerte an die langjährige Historie der 1893 gegründeten DHV, die bereits zehn Jahre nach der am 23.12.1918 vom Rat der Volksbeauftragten gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen knapp 1000 Tarifverträge vorweisen konnte und seit ihrer Wiedergründung nach der Zwangsauflösung durch die Nazis wieder rund 24.000 Tarifverträge getätigt hat, darunter den ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen entbehre daher jeder nachvollziehbaren Grundlage. Der Hauptvorstand habe daher vor zwei Tagen Verfassungsbeschwerde gegen die BAG-Entscheidung erhoben, was von den Versammlungsteilnehmern mit großem Beifall quittiert wurde.

Über die aktuelle gewerkschaftspolitische Arbeit der DHV in Niedersachsen und Bremen berichtete Geschäftsführerin Martina Hofmann, die dabei einen Einblick in die vielfältige Bildungsarbeit des Landesverbandes gab.

Bei den Vorstandswahlen gab es einen Wechsel an der Spitze des Landesverbandes. Neuer Vorsitzender wurde der Betriebsrat der Talanx AG, der Hannoveraner Matthias Rickel. In ihrem Amt als Stellvertreterin bestätigt wurde das Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied der AGRAVIS, Annette Wolters aus Braunschweig. Als Schriftführer wiedergewählt wurde der Bremer Peter Rudolph, der die DHV u.a. im Berufsbildungsausschuß der Handelskammer Bremen sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt. Vervollständigt wird der neue Vorstand durch die Beisitzerinnen und Beisitzer Doreen Hinze, Sabine Wilmes-Lender Jürgen Osteroth und Jörg Schulze. Im Aufsichtsrat der DHV wird der Landesverband weiterhin durch Netto-Betriebsrat Hartmut Rath aus Algermissen vertreten.

Tarifvertrag

CGB Bremen: Bremer Arbeitssenatorin entlarft sich als Gegnerin der Tarifautonomie

Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021,  der CGB-Mitgliedsgewerkschaft „DHV – Die Berufsgewerkschaft“ die Tariffähigkeit abzuerkennen, kommentiert und als Stärkung der Tarifautonomie bezeichnet. Sie hat damit deutlich gemacht, dass ihr offensichtlich egal ist, dass durch die BAG-Entscheidung mehrere tausend gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres tarifvertraglichen Schutzes beraubt und die Tarifbindung in Deutschland weiter gesenkt wurde. Dieses auch noch als Stärkung der Tarifautonomie zu würdigen passt zu einer Politikerin der SED und PDS-Nachfolgeorganisation Die Linke, die offensichtlich dem marxistischen Glaubensbekenntnis des dialektischen Materialismus anhängt und es begrüßen würde, wenn in Deutschland wieder eine Einheitspartei und eine Einheitsgewerkschaft das Sagen hätten.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph, der die Berufsgewerkschaft DHV u.a. im Berufsbildungsausschuss der Handelskammer Bremer sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt: „Die Tarifautonomie ist Bestandteil der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit. Sie bildet die Grundlage die es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglicht, Tarifverträge abzuschließen. Ihre historische Wurzel bildet das „Stinnes-Legien-Abkommen“ vom 15.11.1918, das für die DHV und ihre christlichen Partner-gewerkschaften von Adam-Stegerwald unterzeichnet wurde und mit dem von den Arbeitgeberverbänden die Gewerkschaften offiziell als Vertretungen der Arbeitnehmerschaft anerkannt wurden. Mit der staatlichen Anerkennung des Abkommens durch die Tarifvertragsverordnung des Rates der Volksbeauftragten vom 2 3.12.1918 und der Veröffentlichung im Reichsarbeitsblatt erlangte es Gesetzeskraft. Zehn Jahre nach der gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen hatte die DHV bereits knapp 1000 Tarifverträge abgeschlos-sen, darunter den Preußischen Angestellten-Tarifvertrag (PAT) einem Vorläufer des späteren BAT. Nicht zuletzt durch ihre erfolgreiche Tarifarbeit wurde die DHV bis zu ihrer Zwangsauflösung durch die Nationalsozialisten zur stärksten Angestelltengewerkschaft Europas.

Nach ihrer Wiedergründung hat die DHV auch ihre erfolgreiche tarifpolitische Arbeit fortgesetzt, u.a. als Vertragspartner des ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Insgesamt wurden von der DHV seit 1950 rund 24.000 Tarifabschlüsse getätigt. Wenn das Bundesarbeitsgericht der DHV dennoch nunmehr die Tariffähigkeit abgesprochen hat, so sicherlich nicht wegen der Qualität dieser Tarifverträge, sondern allein wegen der angeblich fehlenden Tarifmächtigkeit, die nirgends gesetzlich geregelt oder definiert ist, sondern allein von der Rechtsprechung zu einem Erfordernis der Tariffähigkeit gemacht wurde. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist daher auch unter Juristen umstritten. So hält es der Experte für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Arndt Diringer, für verfassungsrechtlich problematisch, dass die BAG-Entscheidung Folgen hat, die weit über das Verbot des Abschlusses von Tarifverträgen hinausgehen und die Bildung neuer Gewerkschaften und die Bestätigung kleiner Gewerkschaften praktisch unmöglich machen und damit die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie aushöhlen. Eine Arbeitssenatorin, die dieses nicht zur Kenntnis nimmt oder negiert ist aus Sicht des CGB parteiisch und eine Fehlbesetzung im Amt.“

Die DHV hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das BAG-Fehlurteil angekündigt und erwägt auch den Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Sie wird auch im 128. Jahr ihres Bestehens nicht klein beigeben, sondern weiter für Arbeitnehmerinteressen streiten.

CGB Bremen: Bremer Arbeitssenatorin entlarft sich als Gegnerin der Tarifautonomie

Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021,  der CGB-Mitgliedsgewerkschaft „DHV – Die Berufsgewerkschaft“ die Tariffähigkeit abzuerkennen, kommentiert und als Stärkung der Tarifautonomie bezeichnet. Sie hat damit deutlich gemacht, dass ihr offensichtlich egal ist, dass durch die BAG-Entscheidung mehrere tausend gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres tarifvertraglichen Schutzes beraubt und die Tarifbindung in Deutschland weiter gesenkt wurde. Dieses auch noch als Stärkung der Tarifautonomie zu würdigen passt zu einer Politikerin der SED und PDS-Nachfolgeorganisation Die Linke, die offensichtlich dem marxistischen Glaubensbekenntnis des dialektischen Materialismus anhängt und es begrüßen würde, wenn in Deutschland wieder eine Einheitspartei und eine Einheitsgewerkschaft das Sagen hätten.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph, der die Berufsgewerkschaft DHV u.a. im Berufsbildungsausschuss der Handelskammer Bremer sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt: „Die Tarifautonomie ist Bestandteil der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit. Sie bildet die Grundlage die es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglicht, Tarifverträge abzuschließen. Ihre historische Wurzel bildet das „Stinnes-Legien-Abkommen“ vom 15.11.1918, das für die DHV und ihre christlichen Partner-gewerkschaften von Adam-Stegerwald unterzeichnet wurde und mit dem von den Arbeitgeberverbänden die Gewerkschaften offiziell als Vertretungen der Arbeitnehmerschaft anerkannt wurden. Mit der staatlichen Anerkennung des Abkommens durch die Tarifvertragsverordnung des Rates der Volksbeauftragten vom 2 3.12.1918 und der Veröffentlichung im Reichsarbeitsblatt erlangte es Gesetzeskraft. Zehn Jahre nach der gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen hatte die DHV bereits knapp 1000 Tarifverträge abgeschlos-sen, darunter den Preußischen Angestellten-Tarifvertrag (PAT) einem Vorläufer des späteren BAT. Nicht zuletzt durch ihre erfolgreiche Tarifarbeit wurde die DHV bis zu ihrer Zwangsauflösung durch die Nationalsozialisten zur stärksten Angestelltengewerkschaft Europas.

Nach ihrer Wiedergründung hat die DHV auch ihre erfolgreiche tarifpolitische Arbeit fortgesetzt, u.a. als Vertragspartner des ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Insgesamt wurden von der DHV seit 1950 rund 24.000 Tarifabschlüsse getätigt. Wenn das Bundesarbeitsgericht der DHV dennoch nunmehr die Tariffähigkeit abgesprochen hat, so sicherlich nicht wegen der Qualität dieser Tarifverträge, sondern allein wegen der angeblich fehlenden Tarifmächtigkeit, die nirgends gesetzlich geregelt oder definiert ist, sondern allein von der Rechtsprechung zu einem Erfordernis der Tariffähigkeit gemacht wurde. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist daher auch unter Juristen umstritten. So hält es der Experte für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Arndt Diringer, für verfassungsrechtlich problematisch, dass die BAG-Entscheidung Folgen hat, die weit über das Verbot des Abschlusses von Tarifverträgen hinausgehen und die Bildung neuer Gewerkschaften und die Bestätigung kleiner Gewerkschaften praktisch unmöglich machen und damit die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie aushöhlen. Eine Arbeitssenatorin, die dieses nicht zur Kenntnis nimmt oder negiert ist aus Sicht des CGB parteiisch und eine Fehlbesetzung im Amt.“

Die DHV hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das BAG-Fehlurteil angekündigt und erwägt auch den Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Sie wird auch im 128. Jahr ihres Bestehens nicht klein beigeben, sondern weiter für Arbeitnehmerinteressen streiten.

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Infoblatt – Kündigung in der Kurzarbeit

Das Thema Kurzarbeit ist auch nach dem Ende der Lockdowns weiter Thema in manchen Unternehmen und Branchen. Es ist auch gut möglich, dass mit dem Herbst und Winter auch die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit wieder zunehmen wird. Mit einem Anstieg von Kurzarbeit wird auch die Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen steigen.

Infoblatt_Kündigung_in_der_Kurzarbeit.pdf