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Tarifliche Errungenschaften schützen!

Der 22.06.2021 war nicht nur ein schwarzer Tag für uns als DHV, für das gewerkschaftliche Deutschland, den gewerkschaftlichen Pluralismus und die Demokratie, sondern auch für jeden einzeln Arbeitnehmer, der in einem, der von uns verhandelten Tarifverträge, gebunden war.

Seit Monaten versuchen nun schon einige Arbeitgeber mit dem Schüren von Unsicherheit und zum Teil mit klarer Rechtsbeugung, jede Errungenschaft aus den Tarifverträgen rückabzuwickeln. Manche Arbeitgeber, die bis zur BAG Entscheidung noch an Tarifverträge zwingend gebunden waren, betreiben nun Rosinenpickerei und reklamieren die für sie positiven tariflichen Regelungen für sich, fühlen sich aber an die für den Arbeitnehmer Vorteilhaften nicht mehr gebunden. Es gibt sogar welche, die bei der Gelegenheit versuchen, Belegschaften in neue Arbeitsverträge mit diversen Verschlechterungen u.a. ohne tarifliche Bezugnahmeklausel zu drängen.

Mahatma Gandhi hat mal gesagt, „Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Unsere DHV-Mitglieder können die Ruhe bewahren, sie sind im Recht.

Zwar ist unserer DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden, das wirkt sich aber zunächst nicht auf die tariflichen Leistungen aus. Die kollektivrechtliche Wirkung des Tarifvertrages mag entfallen sein, individuell, also auf arbeitsvertraglicher Ebene, können tarifliche Regelungen aber für jeden Arbeitnehmer weitergelten, sofern der Arbeitsvertrag eine wirksame Bezugnahmeklausel auf den Tarifvertrag enthält. Nach einer Entscheidung des 4. Senats des BAG aus dem Jahr 2017  kann ein Arbeitsvertrag auf einen unwirksamen Tarifvertrag wirksam Bezug nehmen. Das heißt, die Regelungen des Tarifvertrags werden dann Bestandteil des Arbeitsvertrags.

Ansprüche auf tarifvertragliche Leistungen können also unverändert fortbestehen. Wir empfehlen daher, durch Arbeitgeber vorgelegte neue Arbeitsverträge nicht vorschnell zu unterschreiben, sondern diese genau zu prüfen und sich durch eine rechtlich wirkungslose Drohung, bereits gewährte tarifliche Leistungen (wie etwa zusätzliche Urlaubstage) rückabzuwickeln, nicht unter Druck setzen zu lassen.

Bereits geleistete Gehaltserhöhungen oder Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Diese Forderungen können zurückgewiesen werden.  Selbiges gilt auch für die Aussage, dass nur unter Vorbehalt die bisherigen Leistungen weitergezahlt werden.  Auch hier werden wir jedem Mitglied, welches betroffen ist, Rechtsschutz gewähren.

Wir werden dies so nicht hinnehmen und jeden Fehdehandschuh für unsere Mitglieder aufheben und annehmen! Wir lassen unsere Mitglieder nicht im Regen stehen. Wir bieten Schutz!

Die DHV wird weiter machen und weiterkämpfen! Aufgeben ist keine Option!

Tarifliche Errungenschaften schützen!

Der 22.06.2021 war nicht nur ein schwarzer Tag für uns als DHV, für das gewerkschaftliche Deutschland, den gewerkschaftlichen Pluralismus und die Demokratie, sondern auch für jeden einzeln Arbeitnehmer, der in einem, der von uns verhandelten Tarifverträge, gebunden war.

Seit Monaten versuchen nun schon einige Arbeitgeber mit dem Schüren von Unsicherheit und zum Teil mit klarer Rechtsbeugung, jede Errungenschaft aus den Tarifverträgen rückabzuwickeln. Manche Arbeitgeber, die bis zur BAG Entscheidung noch an Tarifverträge zwingend gebunden waren, betreiben nun Rosinenpickerei und reklamieren die für sie positiven tariflichen Regelungen für sich, fühlen sich aber an die für den Arbeitnehmer Vorteilhaften nicht mehr gebunden. Es gibt sogar welche, die bei der Gelegenheit versuchen, Belegschaften in neue Arbeitsverträge mit diversen Verschlechterungen u.a. ohne tarifliche Bezugnahmeklausel zu drängen.

Mahatma Gandhi hat mal gesagt, „Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Unsere DHV-Mitglieder können die Ruhe bewahren, sie sind im Recht.

Zwar ist unserer DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden, das wirkt sich aber zunächst nicht auf die tariflichen Leistungen aus. Die kollektivrechtliche Wirkung des Tarifvertrages mag entfallen sein, individuell, also auf arbeitsvertraglicher Ebene, können tarifliche Regelungen aber für jeden Arbeitnehmer weitergelten, sofern der Arbeitsvertrag eine wirksame Bezugnahmeklausel auf den Tarifvertrag enthält. Nach einer Entscheidung des 4. Senats des BAG aus dem Jahr 2017  kann ein Arbeitsvertrag auf einen unwirksamen Tarifvertrag wirksam Bezug nehmen. Das heißt, die Regelungen des Tarifvertrags werden dann Bestandteil des Arbeitsvertrags.

Ansprüche auf tarifvertragliche Leistungen können also unverändert fortbestehen. Wir empfehlen daher, durch Arbeitgeber vorgelegte neue Arbeitsverträge nicht vorschnell zu unterschreiben, sondern diese genau zu prüfen und sich durch eine rechtlich wirkungslose Drohung, bereits gewährte tarifliche Leistungen (wie etwa zusätzliche Urlaubstage) rückabzuwickeln, nicht unter Druck setzen zu lassen.

Bereits geleistete Gehaltserhöhungen oder Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Diese Forderungen können zurückgewiesen werden.  Selbiges gilt auch für die Aussage, dass nur unter Vorbehalt die bisherigen Leistungen weitergezahlt werden.  Auch hier werden wir jedem Mitglied, welches betroffen ist, Rechtsschutz gewähren.

Wir werden dies so nicht hinnehmen und jeden Fehdehandschuh für unsere Mitglieder aufheben und annehmen! Wir lassen unsere Mitglieder nicht im Regen stehen. Wir bieten Schutz!

Die DHV wird weiter machen und weiterkämpfen! Aufgeben ist keine Option!

Corona-Testpflicht auf Kosten der Arbeitnehmer?

Es erreichen uns Anfragen von Betriebs- und Personalräten, dass Arbeitgeber einen täglichen Corona-Test auf Kosten der Arbeitnehmer einführen wollen.Darf der Arbeitgeber das? Wie sind momentan die rechtlichen Regelungen?

Antworten hierzu finden Sie in unserer neuesten Information.

„Zum Herunterladen der Information“

DHV-Infoblatt_Corona-Testpflicht_aktualisiert_Oktober_2021.pdf

Foto Hornbach

Hornbach Bremen: Betriebsrat erfährt DHV-Unterstützung

Am 13.09.2021 fand eine Sitzung des Betriebsrates des Hornbach Baumarktes Bremen Duckwitzstraße mit der für die Betreuung des Standortes zuständigen Geschäftsführerin Martina Hofmann statt. Alle fünf Betriebsratsmitglieder waren anwesend und waren erfreut über die engagierte und kompetente Unterstützung von Martina Hofmann. Mit ihrer Hinzuziehung zur Betriebsratssitzung zeigen die Betriebsratsmitglieder, dass die DHV weiterhin die Gewerkschaft ist, auf deren Unterstützung sie bauen.

Thema der Betriebsratssitzung war u.a. die seit Wochen geführten harten Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zum Thema Taschenkontrollen.

Foto Hornbach

Auf dem Bild von links nach rechts:

DHV – Geschäftsführerin Martina Hofmann
Bryan Urbanczyk, Jessica Ziele, Anke Matrose (BR-Vorsitzende), Dennis Bressler und Reinhard Wätjen

CGB-Bundesvorsitzender fordert Zukunftsperspektiven für die Koalitionsverhandlungen

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands(CGB) sieht Deutschland nach der Bundestagswahl wieder vor komplizierten Sondierungen und Koalitionsverhandlungen.
„Erstmals dürfte unser Land von einem Dreierbündnis geführt werden, was Vereinbarungen zusätzlich erschwert“, so der CGB-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen. Allerdings dürften deshalb Koalitionsverhandlungen auch nicht „ewig“ dauern.
Die Bewältigung der Pandemie, eine ambitioniertere und nachhaltigere Klimapolitik, die soziale Gestaltung der schwierigen Transformationsprozesse und ein ernsthafteres „Sichbefassen“ mit der langfristigen Sicherung unserer sozialen Sicherungssysteme, verlangen ein schnelles Handeln.
„Der Glaube, dass ein Beschäftigungsanstieg und die Einführung einer Bürgerversicherung schon ausreichende Maßnahmen wären, ist ein Trugschluss“, so Ewen. Das wäre lediglich ein „Weiter-So-Handeln“. Vielmehr braucht es wirklich nachhaltige demografiefestere Reformen in Kombination mit einer verbesserten privaten Altersvorsorge nach skandinavischen Vorbildern.

KKH: Remote Work: Warum schon wieder ein Pilot?

Die Mitteilung des Vorstands der KKH unter der Überschrift „Remote Work“ hat in den Reihen der Beschäftigten für Wirbel und Unmut gesorgt. Viele fragen sich zu Recht, warum nach Auslauf des WWA-Modus ein neuerlicher Pilot implementiert werden soll – inklusive Laufzeit und anschließender Evaluation wird es dann mindestens ein Jahr oder länger dauern, bis sich die Kasse zu einer dauerhaften Regelung durchringen wird.

Dabei bedarf es doch keines neuerlichen Piloten! Der großflächige Einsatz der KKH-Beschäftigten in Telearbeit zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes aufgrund der Covid 19-Pandemie dürfte doch genug Erkenntnisse für eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit erbracht haben. Viele Arbeitgeber haben längst Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema abgeschlossen! Die zögerliche Haltung der KKH ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich und erklärbar. Erste Rückmeldungen, die uns aus der Belegschaft erreichen, zeigen, dass das Thema Telearbeit hoch emotional besetzt und von höchstem Interesse für die Mitarbeiter/innen ist. Deshalb: Es bedarf jetzt nicht eines neuen Piloten, sondern einer dauerhaften Regelung!

Wir fordern im Zuge der Verhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 eine tarifvertragliche Regelung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten! Wir fordern die verhandelnden Gewerkschaften auf, dieses Thema mit Nachdruck am Verhandlungstisch vorzubringen. Wir werden uns dem berechtigten Anliegen vieler Mitarbeiter/innen weiter mit Nachdruck annehmen und Eckpunkte für eine KKH-Regelung zur Telearbeit/zum mobilen Arbeiten erarbeiten. Unsere Ideen werden wir in den betrieblichen Diskussionsprozess einbringen.

Darüber hinaus fordern wir die KKH und die verhandelnden Gewerkschaften auf, endlich zu einem Abschluss eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 zu kommen! Die Verhandlungen laufen ja bereits seit Frühjahr 2021.

Unsere Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen sind:

  • Grundlage: TV Struktur 2020! Auf diesen Tarifvertrag muss der Tarifvertrag zur Begleitung der Roadmap 2023 aufbauen!!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.

Kein Lohnersatz für Ungeimpfte in Quarantäne ist der falsche Ansatz

Die Berufsgewerkschaft DHV kritisiert den Beschluss der Gesundheitsminister, Ungeimpften ab dem 01. November 2021 keinen Lohnersatz für Quarantäne mehr zu zahlen, als den falschen Ansatz für die Lösung eines durchaus nachvollziehbaren Problems.

Der Gedankenansatz, nicht geimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle einer Quarantäne staatliche Unterstützungsleistungen zu verweigern. ist zwar nachvollziehbar: Würden sich die Arbeitnehmer/innen impfen, würden sie nicht in Quarantäne kommen und müssten auch nicht die Unterstützung der Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen.

Andererseits hat sich die Politik gegen eine Impfpflicht der Bevölkerung entschieden. Sie muss damit auch die sich daraus ergebende Konsequenz berücksichtigen: Wer von der Freiheit der Nichtimpfung, die ihm der Staat einräumt, Gebrauch macht, hat ein Anrecht auf staatliche Hilfe in potentiell bzw. tatsächlich existenzbedrohenden Situationen, die infolgedessen entstehen. Die finanzielle Existenz kann schnell bedroht sein, wenn die von Quarantäne betroffenen nicht geimpften Arbeitnehmer/innen einen Verdienstausfall von einer Woche oder mehr haben, und das nicht nur einmal, sondern möglicherweise mehrmals im Jahr.

Der Beschluss der Gesundheitsminister bedeutet keine Lösung des Problems, sondern vielmehr eine Verlagerung hin zu den Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten von einer Quarantäne betroffenen Arbeitnehmer/innen sich krankschreiben lassen werden. Damit haben sie dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Es ist folglich absehbar, dass die Kosten nur von der linken (= Staat) Tasche in die rechte (= Unternehmen) Tasche verlagert werden.

Durch die finanziellen Sanktionen steigt auch der Anreiz, sich nicht mehr zu testen. Weniger Tests bedeuten aber auch, dass weniger Infektionen auffallen werden. Die Zahl unerkannter Infektionsträger wird steigen, und damit wird auch das Risiko von Mutationen steigen.

Konsequente Lösung des Dilemmas, dass ungeimpften Menschen, die mit ihrem Verhalten eine genügende Eindämmung der Corona-Pandemie verhindern, im Falle einer Quarantäne staatliche Unterstützung gewährt werden muss, wäre die Einführung einer Impfpflicht. So lange sich die Politik vor dieser Entscheidung herumdrückt, darf sie Menschen, die von ihrer legitimen Freiheit Gebrauch machen, nicht in Existenzgefahr bringen oder sie zwingen, auf Unterstützung zu Lasten Dritter auszuweichen.                                                

DAK: DHV Positionen und Forderungen im Herbst 2021

Bereits im Januar 2021 hatten wir erste DHV Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 vorgestellt.
Unsere aktive DHV Betriebsgruppe arbeitet innovativ und regelmäßig weiter:

  • DHV fordert -> endlich eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit. Beschäftigte sollen sich flexibel ihr Wunschmodell, passend zur Lebenssituation, auswählen können. Wer im Büro arbeiten möchte, soll einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz zur Verfügung haben und die Möglichkeit bekommen, spontan und flexibel von zu Hause arbeiten zu können (Handwerkertage). Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> angemessene Gehaltserhöhung mit kurzer Laufzeit. Die verbesserte Finanzlage der DAK-Gesundheit muss bei allen Beschäftigten ankommen!
  • DHV fordert -> Zahlung einer steuerfreien Corona Einmalzahlung, dies ist bis März 2022 möglich!
  • DHV fordert -> Erhöhung der Pauschalen für Beschäftigte im Außendienst. 30 Cent pro Kilometer sind längst nicht mehr kostendeckend, eine Erhöhung politisch leider nicht gewollt.
  • DHV fordert -> Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stunden ohne Lohnverzicht.
  • DHV fordert -> Lebensarbeitskonto. Beschäftigte sparen Zeitguthaben für vorzeitige Beendigung des Erwerbslebens oder für z.B. Zeiten der Pflege von Angehörigen an.
  • DHV fordert -> Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen. Ausfälle verursachen Stress und führen zu Krankheit! Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> seit Jahren Jobrad – Die Beschäftigten sind mündig und sollten selbst entscheiden.
  • DHV fordert -> Einführung des Stellentyps „Stellvertreter/in der Dienststellenleitung in allen Fachzentren sowie im Vertrieb – damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> Abschläge bei MAK und Ziel für Ausbildungstätigkeit. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> 2 echte Weiterbildungstage pro Jahr. Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt (z.B. fortschreitende Digitalisierung) ist die private Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich.
  • DHV fordert -> Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Vorteile für bestimmte Gruppen, gezahlt aus Beitragsgeldern? Welchen Vorteil hat der DAK Vorstand, Vorteilsregelungen zu vereinbaren?

 

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DHV-Vorteilswelt: Top-Aktionen und Rabatte

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Die DHV bietet ihren Mitgliedern einen neuen exklusiven Service an: Mit der Firma ehrenamt24 Benefits GmbH & Co. KG als Kooperationspartnerin haben wir die DHV-Vorteilswelt auf den Weg gebracht. Diese bietet den DHV-Mitgliedern ein breites Spektrum von Produkten des täglichen Bedarfs mit nur einem Klick zu Sonderpreisen!

Unsere Kooperationspartnerin arbeitet nur mit Unternehmen zusammen, die den Corporate-Social-Responsibility-Ansatz (CSR) verfolgen. Damit werden Rabatte für DHV-Mitglieder gewährleistet und dabei nachhaltige Konzepte gestärkt.

Die DHV-Vorteilswelt macht es möglich!

  •     Immer mit einem Mietwagen mobil sein
  •     Schnell und einfach den nächsten Urlaub planen
  •     Mit nur einem Klick die HelloFresh Box buchen, um frisches Essen zu Hause zu
  •     genießen

  •     Die neuen Laufschuhe zum Spitzenpreis
  •      … und vieles mehr dank laufend neuer Unternehmenspartnerschaften

Doch Sie sparen nicht nur ordentlich, sondern spenden auch noch für den guten Zweck. Mit jeder Bestellung auf der Plattform, geht eine Spende an eine gemeinnützige Organisation. Sie können also in der DHV-Vorteilswelt günstig shoppen, sind jederzeit optimal versorgt und engagieren sich für einen guten Zweck!

Haben Sie Interesse an unserem Angebot? DHV-Mitglieder haben bereits den Einladungscode zugesandt bekommen. Wenn Sie diesen (nicht mehr) haben, kontaktieren ‚Sie uns, und wir schicken Ihnen den Einladungscode nochmals zu. Wenn Sie noch nicht DHV-Mitglied sind, dann werden Sie DHV-Mitglied, und wir schicken Ihnen mit Ihren Mitgliedsunterlagen den Einladungslink zu.

Wir freuen uns, wenn Ihnen dieses neue Angebot an unsere DHV-Mitglieder zusagt.

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Gehaltstarifverhandlungen Banken: Der kritische Blick von außen

Das erste Mal seit Bestehen der Flächentarifverträge Privatbanken und öffentliche Banken begleitet die DHV als Zuschauerin mit einem kritischen Blick vom Spielfeldrand aus die Gehaltstarifverhandlungen. Das geschieht nicht freiwillig, sondern diese Position ist der Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht geschuldet. Aber sie gibt uns die Möglichkeit, unbefangen von dem konkreten Verhandlungsverlauf das Tarifgeschehen einzuordnen.
Vor allem werfen wir einen kritischen Blick darauf, ob und wie es unsere Konkurrenzgewerkschaft verdi vermag, die Tarifrunden zu gestalten. Schließlich führte diese Gewerkschaft über sieben Jahre das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV mit der Argumentation, Dumpingtarifverträge zu verhindern. Nun kann diese Gewerkschaft endlich befreit von einem sogenannten „Dumpinglohnkonkurrenten“ bei den Banken aufspielen und bessere Tarifbedingungen durchsetzen.
Nun, der erste Aufschlag ist schon mit der Aufstellung der Forderungen misslungen:

  • Im Mai 2021 stellten wir die Gehaltsforderung für die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken in Höhe von 8 % für 18 Monate auf. Verdi ist mit einer Forderung von 4,5 % für 12 Monate in die Verhandlungen gegangen – das macht 6,75 % für 18 Monate aus. Na ja, wer ist da auf dem Papier eher im Dumpingbereich anzusiedeln? Aber nun gut, Gehaltsforderungen sind relativ, entscheidend ist, was am Ende herauskommt. Allerdings: Hätte sich verdi an der DHV-Forderung orientiert, wäre schon einmal mehr Forderungsmasse in die Tarifverhandlungen eingebracht worden. Das ist vor dem Hintergrund der seit Sommer stark anziehenden Inflation nicht unerheblich. Anscheinend haben die vielen Volkswirtschaftsexperten, die verdi in ihren Rei-hen sicher hat, etwas geschlafen…
  • Viel schwerer wiegt aber, dass verdi es zum wiederholten Mal versäumt hat, eine Verkürzung der Wochenarbeitsstunden um eine Stunde auf 38 Stunden zu fordern. Die DHV hatte wie bei der Gehaltstarifrunde 2019 auch für die diesjährige Tarifrunde die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit aufgestellt. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist ein wichtiges Thema: Es gibt in der Finanzdienstleistungswelt Mischkonzerne, die Banken und Versicherungen unter einem Konzerndach vereinen. Der Konzern Wüstenrot & Württembergische ist ein Beispiel. Im Gegensatz zu den unter den Bankentarifvertrag fallenden Beschäftigten dieser Mischkonzerne (39 Wochenarbeitsstunden) kommen die unter den Versicherungstarifvertrag fallenden Beschäftigten in den Genuss einer um eine Stunde auf 38 Arbeitsstunden verkürzten Wochenarbeitszeit. Die Beschäftigten dieser Konzerne, aber darüber hinaus viele Beschäftigte in den Banken sind nicht mehr länger bereit, diese Ungleichbehandlung bei der Wochenarbeitszeit hinzunehmen.
    Die DHV-Tarifkommission hatte sich dieses berechtigten Anliegens der Beschäftigten angenommen. Verdi ignoriert dieses Anliegen zum wiederholten Mal.
  •  Dafür fordert verdi einen Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten von bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit und eine Erstausstattungspauschale von 1.500 €. Verdi fordert etwas, was die Arbeitgeber längst als notwendig erkannt haben und vielen Beschäftigten ermöglichen. In einer gemeinsamen Onlineveranstaltung von den Arbeitgeberverbänden Privatbanken und Versicherungen sagte die Vorsitzende des AGV Banken, Sabine Schmittroth, dass die Entwicklung hin zum hybriden Arbeiten geht – teils von zu Hause aus und teils im Büro. Zunehmend werden auf betrieblicher Ebene Regelungen zum mobilen Arbeiten und zu den Kosten für die Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes vereinbart. Andererseits will eine zunehmende Zahl von Beschäftigten wieder dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Die verdi-Forderung geht in vielen Bereichen an der längst praktizierten betrieblichen Realität vorbei.

Während die DHV-Forderung nach Verkürzung der Wochenarbeitszeit allen Beschäftigten zugutekommen würde, würden von der verdi-Forderung nach einem Anspruch auf mobilem Arbeiten nur ein kleiner Teil der Beschäftigten profitieren: Nämlich diejenigen, die in Banken arbeiten, wo noch keine betrieblichen Regelungen zum mobilem Arbeiten gelten, die auch wirklich bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten wollen und die vor allem nicht den Wunsch verspüren, den meisten Teil der Arbeitszeit im Büro zu arbeiten. Da setzt verdi auf das falsche Pferd!  Es ist zu befürchten, dass sich die Arbeitgeber im Laufe der Tarifrunde Zugeständnisse bei diesem Thema teuer durch Zugeständnisse bei den Gehaltsforderungen erkaufen lassen. Ein niedriger Gehaltstarifabschluss würde dann alle Beschäftigten treffen!
„Stillstand! Fehlender Gestaltungswille der Arbeitgeber“ Das sind die Schlagzeilen der Tarifinformationen der verhandelnden Gewerkschaften. Das gehört zum üblichen Getöse einer Gehaltstarifrunde, die auf vier Verhandlungstermine ausgelegt ist. Insofern hat sich an den Verhandlungsritualen bislang nichts geändert. Von einem von einer „Dumpinglohnkonkurrenz“ befreiendem verdi-Aufspiel ist nichts zu merken. Wir dürfen gespannt sein, was am Ende herauskommen wird.