Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands(CGB) sieht Deutschland nach der Bundestagswahl wieder vor komplizierten Sondierungen und Koalitionsverhandlungen.
„Erstmals dürfte unser Land von einem Dreierbündnis geführt werden, was Vereinbarungen zusätzlich erschwert“, so der CGB-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen. Allerdings dürften deshalb Koalitionsverhandlungen auch nicht „ewig“ dauern.
Die Bewältigung der Pandemie, eine ambitioniertere und nachhaltigere Klimapolitik, die soziale Gestaltung der schwierigen Transformationsprozesse und ein ernsthafteres „Sichbefassen“ mit der langfristigen Sicherung unserer sozialen Sicherungssysteme, verlangen ein schnelles Handeln.
„Der Glaube, dass ein Beschäftigungsanstieg und die Einführung einer Bürgerversicherung schon ausreichende Maßnahmen wären, ist ein Trugschluss“, so Ewen. Das wäre lediglich ein „Weiter-So-Handeln“. Vielmehr braucht es wirklich nachhaltige demografiefestere Reformen in Kombination mit einer verbesserten privaten Altersvorsorge nach skandinavischen Vorbildern.
KKH: Remote Work: Warum schon wieder ein Pilot?
Die Mitteilung des Vorstands der KKH unter der Überschrift „Remote Work“ hat in den Reihen der Beschäftigten für Wirbel und Unmut gesorgt. Viele fragen sich zu Recht, warum nach Auslauf des WWA-Modus ein neuerlicher Pilot implementiert werden soll – inklusive Laufzeit und anschließender Evaluation wird es dann mindestens ein Jahr oder länger dauern, bis sich die Kasse zu einer dauerhaften Regelung durchringen wird.
Dabei bedarf es doch keines neuerlichen Piloten! Der großflächige Einsatz der KKH-Beschäftigten in Telearbeit zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes aufgrund der Covid 19-Pandemie dürfte doch genug Erkenntnisse für eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit erbracht haben. Viele Arbeitgeber haben längst Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema abgeschlossen! Die zögerliche Haltung der KKH ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich und erklärbar. Erste Rückmeldungen, die uns aus der Belegschaft erreichen, zeigen, dass das Thema Telearbeit hoch emotional besetzt und von höchstem Interesse für die Mitarbeiter/innen ist. Deshalb: Es bedarf jetzt nicht eines neuen Piloten, sondern einer dauerhaften Regelung!
Wir fordern im Zuge der Verhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 eine tarifvertragliche Regelung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten! Wir fordern die verhandelnden Gewerkschaften auf, dieses Thema mit Nachdruck am Verhandlungstisch vorzubringen. Wir werden uns dem berechtigten Anliegen vieler Mitarbeiter/innen weiter mit Nachdruck annehmen und Eckpunkte für eine KKH-Regelung zur Telearbeit/zum mobilen Arbeiten erarbeiten. Unsere Ideen werden wir in den betrieblichen Diskussionsprozess einbringen.
Darüber hinaus fordern wir die KKH und die verhandelnden Gewerkschaften auf, endlich zu einem Abschluss eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 zu kommen! Die Verhandlungen laufen ja bereits seit Frühjahr 2021.
Unsere Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen sind:
- Grundlage: TV Struktur 2020! Auf diesen Tarifvertrag muss der Tarifvertrag zur Begleitung der Roadmap 2023 aufbauen!!
- Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
- Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
- Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.
Kein Lohnersatz für Ungeimpfte in Quarantäne ist der falsche Ansatz
Die Berufsgewerkschaft DHV kritisiert den Beschluss der Gesundheitsminister, Ungeimpften ab dem 01. November 2021 keinen Lohnersatz für Quarantäne mehr zu zahlen, als den falschen Ansatz für die Lösung eines durchaus nachvollziehbaren Problems.
Der Gedankenansatz, nicht geimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle einer Quarantäne staatliche Unterstützungsleistungen zu verweigern. ist zwar nachvollziehbar: Würden sich die Arbeitnehmer/innen impfen, würden sie nicht in Quarantäne kommen und müssten auch nicht die Unterstützung der Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen.
Andererseits hat sich die Politik gegen eine Impfpflicht der Bevölkerung entschieden. Sie muss damit auch die sich daraus ergebende Konsequenz berücksichtigen: Wer von der Freiheit der Nichtimpfung, die ihm der Staat einräumt, Gebrauch macht, hat ein Anrecht auf staatliche Hilfe in potentiell bzw. tatsächlich existenzbedrohenden Situationen, die infolgedessen entstehen. Die finanzielle Existenz kann schnell bedroht sein, wenn die von Quarantäne betroffenen nicht geimpften Arbeitnehmer/innen einen Verdienstausfall von einer Woche oder mehr haben, und das nicht nur einmal, sondern möglicherweise mehrmals im Jahr.
Der Beschluss der Gesundheitsminister bedeutet keine Lösung des Problems, sondern vielmehr eine Verlagerung hin zu den Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten von einer Quarantäne betroffenen Arbeitnehmer/innen sich krankschreiben lassen werden. Damit haben sie dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Es ist folglich absehbar, dass die Kosten nur von der linken (= Staat) Tasche in die rechte (= Unternehmen) Tasche verlagert werden.
Durch die finanziellen Sanktionen steigt auch der Anreiz, sich nicht mehr zu testen. Weniger Tests bedeuten aber auch, dass weniger Infektionen auffallen werden. Die Zahl unerkannter Infektionsträger wird steigen, und damit wird auch das Risiko von Mutationen steigen.
Konsequente Lösung des Dilemmas, dass ungeimpften Menschen, die mit ihrem Verhalten eine genügende Eindämmung der Corona-Pandemie verhindern, im Falle einer Quarantäne staatliche Unterstützung gewährt werden muss, wäre die Einführung einer Impfpflicht. So lange sich die Politik vor dieser Entscheidung herumdrückt, darf sie Menschen, die von ihrer legitimen Freiheit Gebrauch machen, nicht in Existenzgefahr bringen oder sie zwingen, auf Unterstützung zu Lasten Dritter auszuweichen.
DAK: DHV Positionen und Forderungen im Herbst 2021
Bereits im Januar 2021 hatten wir erste DHV Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 vorgestellt.
Unsere aktive DHV Betriebsgruppe arbeitet innovativ und regelmäßig weiter:
- DHV fordert -> endlich eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit. Beschäftigte sollen sich flexibel ihr Wunschmodell, passend zur Lebenssituation, auswählen können. Wer im Büro arbeiten möchte, soll einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz zur Verfügung haben und die Möglichkeit bekommen, spontan und flexibel von zu Hause arbeiten zu können (Handwerkertage). Siehe auch Info Januar.
- DHV fordert -> angemessene Gehaltserhöhung mit kurzer Laufzeit. Die verbesserte Finanzlage der DAK-Gesundheit muss bei allen Beschäftigten ankommen!
- DHV fordert -> Zahlung einer steuerfreien Corona Einmalzahlung, dies ist bis März 2022 möglich!
- DHV fordert -> Erhöhung der Pauschalen für Beschäftigte im Außendienst. 30 Cent pro Kilometer sind längst nicht mehr kostendeckend, eine Erhöhung politisch leider nicht gewollt.
- DHV fordert -> Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stunden ohne Lohnverzicht.
- DHV fordert -> Lebensarbeitskonto. Beschäftigte sparen Zeitguthaben für vorzeitige Beendigung des Erwerbslebens oder für z.B. Zeiten der Pflege von Angehörigen an.
- DHV fordert -> Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen. Ausfälle verursachen Stress und führen zu Krankheit! Siehe auch Info Januar.
- DHV fordert -> seit Jahren Jobrad – Die Beschäftigten sind mündig und sollten selbst entscheiden.
- DHV fordert -> Einführung des Stellentyps „Stellvertreter/in der Dienststellenleitung in allen Fachzentren sowie im Vertrieb – damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden. Siehe auch Info Januar.
- DHV fordert -> Abschläge bei MAK und Ziel für Ausbildungstätigkeit. Siehe auch Info Januar.
- DHV fordert -> 2 echte Weiterbildungstage pro Jahr. Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt (z.B. fortschreitende Digitalisierung) ist die private Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich.
- DHV fordert -> Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Vorteile für bestimmte Gruppen, gezahlt aus Beitragsgeldern? Welchen Vorteil hat der DAK Vorstand, Vorteilsregelungen zu vereinbaren?
DHV-Vorteilswelt: Top-Aktionen und Rabatte

Die DHV bietet ihren Mitgliedern einen neuen exklusiven Service an: Mit der Firma ehrenamt24 Benefits GmbH & Co. KG als Kooperationspartnerin haben wir die DHV-Vorteilswelt auf den Weg gebracht. Diese bietet den DHV-Mitgliedern ein breites Spektrum von Produkten des täglichen Bedarfs mit nur einem Klick zu Sonderpreisen!
Unsere Kooperationspartnerin arbeitet nur mit Unternehmen zusammen, die den Corporate-Social-Responsibility-Ansatz (CSR) verfolgen. Damit werden Rabatte für DHV-Mitglieder gewährleistet und dabei nachhaltige Konzepte gestärkt.
Die DHV-Vorteilswelt macht es möglich!
- Immer mit einem Mietwagen mobil sein
- Schnell und einfach den nächsten Urlaub planen
- Mit nur einem Klick die HelloFresh Box buchen, um frisches Essen zu Hause zu
- Die neuen Laufschuhe zum Spitzenpreis
- … und vieles mehr dank laufend neuer Unternehmenspartnerschaften
genießen
Doch Sie sparen nicht nur ordentlich, sondern spenden auch noch für den guten Zweck. Mit jeder Bestellung auf der Plattform, geht eine Spende an eine gemeinnützige Organisation. Sie können also in der DHV-Vorteilswelt günstig shoppen, sind jederzeit optimal versorgt und engagieren sich für einen guten Zweck!
Haben Sie Interesse an unserem Angebot? DHV-Mitglieder haben bereits den Einladungscode zugesandt bekommen. Wenn Sie diesen (nicht mehr) haben, kontaktieren ‚Sie uns, und wir schicken Ihnen den Einladungscode nochmals zu. Wenn Sie noch nicht DHV-Mitglied sind, dann werden Sie DHV-Mitglied, und wir schicken Ihnen mit Ihren Mitgliedsunterlagen den Einladungslink zu.
Wir freuen uns, wenn Ihnen dieses neue Angebot an unsere DHV-Mitglieder zusagt.

Gehaltstarifverhandlungen Banken: Der kritische Blick von außen
Das erste Mal seit Bestehen der Flächentarifverträge Privatbanken und öffentliche Banken begleitet die DHV als Zuschauerin mit einem kritischen Blick vom Spielfeldrand aus die Gehaltstarifverhandlungen. Das geschieht nicht freiwillig, sondern diese Position ist der Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht geschuldet. Aber sie gibt uns die Möglichkeit, unbefangen von dem konkreten Verhandlungsverlauf das Tarifgeschehen einzuordnen.
Vor allem werfen wir einen kritischen Blick darauf, ob und wie es unsere Konkurrenzgewerkschaft verdi vermag, die Tarifrunden zu gestalten. Schließlich führte diese Gewerkschaft über sieben Jahre das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV mit der Argumentation, Dumpingtarifverträge zu verhindern. Nun kann diese Gewerkschaft endlich befreit von einem sogenannten „Dumpinglohnkonkurrenten“ bei den Banken aufspielen und bessere Tarifbedingungen durchsetzen.
Nun, der erste Aufschlag ist schon mit der Aufstellung der Forderungen misslungen:
- Im Mai 2021 stellten wir die Gehaltsforderung für die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken in Höhe von 8 % für 18 Monate auf. Verdi ist mit einer Forderung von 4,5 % für 12 Monate in die Verhandlungen gegangen – das macht 6,75 % für 18 Monate aus. Na ja, wer ist da auf dem Papier eher im Dumpingbereich anzusiedeln? Aber nun gut, Gehaltsforderungen sind relativ, entscheidend ist, was am Ende herauskommt. Allerdings: Hätte sich verdi an der DHV-Forderung orientiert, wäre schon einmal mehr Forderungsmasse in die Tarifverhandlungen eingebracht worden. Das ist vor dem Hintergrund der seit Sommer stark anziehenden Inflation nicht unerheblich. Anscheinend haben die vielen Volkswirtschaftsexperten, die verdi in ihren Rei-hen sicher hat, etwas geschlafen…
- Viel schwerer wiegt aber, dass verdi es zum wiederholten Mal versäumt hat, eine Verkürzung der Wochenarbeitsstunden um eine Stunde auf 38 Stunden zu fordern. Die DHV hatte wie bei der Gehaltstarifrunde 2019 auch für die diesjährige Tarifrunde die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit aufgestellt. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist ein wichtiges Thema: Es gibt in der Finanzdienstleistungswelt Mischkonzerne, die Banken und Versicherungen unter einem Konzerndach vereinen. Der Konzern Wüstenrot & Württembergische ist ein Beispiel. Im Gegensatz zu den unter den Bankentarifvertrag fallenden Beschäftigten dieser Mischkonzerne (39 Wochenarbeitsstunden) kommen die unter den Versicherungstarifvertrag fallenden Beschäftigten in den Genuss einer um eine Stunde auf 38 Arbeitsstunden verkürzten Wochenarbeitszeit. Die Beschäftigten dieser Konzerne, aber darüber hinaus viele Beschäftigte in den Banken sind nicht mehr länger bereit, diese Ungleichbehandlung bei der Wochenarbeitszeit hinzunehmen.
Die DHV-Tarifkommission hatte sich dieses berechtigten Anliegens der Beschäftigten angenommen. Verdi ignoriert dieses Anliegen zum wiederholten Mal. - Dafür fordert verdi einen Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten von bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit und eine Erstausstattungspauschale von 1.500 €. Verdi fordert etwas, was die Arbeitgeber längst als notwendig erkannt haben und vielen Beschäftigten ermöglichen. In einer gemeinsamen Onlineveranstaltung von den Arbeitgeberverbänden Privatbanken und Versicherungen sagte die Vorsitzende des AGV Banken, Sabine Schmittroth, dass die Entwicklung hin zum hybriden Arbeiten geht – teils von zu Hause aus und teils im Büro. Zunehmend werden auf betrieblicher Ebene Regelungen zum mobilen Arbeiten und zu den Kosten für die Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes vereinbart. Andererseits will eine zunehmende Zahl von Beschäftigten wieder dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Die verdi-Forderung geht in vielen Bereichen an der längst praktizierten betrieblichen Realität vorbei.
Während die DHV-Forderung nach Verkürzung der Wochenarbeitszeit allen Beschäftigten zugutekommen würde, würden von der verdi-Forderung nach einem Anspruch auf mobilem Arbeiten nur ein kleiner Teil der Beschäftigten profitieren: Nämlich diejenigen, die in Banken arbeiten, wo noch keine betrieblichen Regelungen zum mobilem Arbeiten gelten, die auch wirklich bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten wollen und die vor allem nicht den Wunsch verspüren, den meisten Teil der Arbeitszeit im Büro zu arbeiten. Da setzt verdi auf das falsche Pferd! Es ist zu befürchten, dass sich die Arbeitgeber im Laufe der Tarifrunde Zugeständnisse bei diesem Thema teuer durch Zugeständnisse bei den Gehaltsforderungen erkaufen lassen. Ein niedriger Gehaltstarifabschluss würde dann alle Beschäftigten treffen!
„Stillstand! Fehlender Gestaltungswille der Arbeitgeber“ Das sind die Schlagzeilen der Tarifinformationen der verhandelnden Gewerkschaften. Das gehört zum üblichen Getöse einer Gehaltstarifrunde, die auf vier Verhandlungstermine ausgelegt ist. Insofern hat sich an den Verhandlungsritualen bislang nichts geändert. Von einem von einer „Dumpinglohnkonkurrenz“ befreiendem verdi-Aufspiel ist nichts zu merken. Wir dürfen gespannt sein, was am Ende herauskommen wird.
Gespräch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Bürgerversicherung
Am 11.08.2021 trafen sich die Vertreter der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“, Ulrich Jaksch (Alte Oldenburger, 1. v.l.) und Uwe Runge (HALLESCHE, 2. v.r.) zu einem Austausch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Ehlers (1. v.r.). Dieses Gespräch war unter Vermittlung des DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders zustande gekommen, der ebenfalls an dem Gespräch teilnahm.
Die beiden Betriebsräte verdeutlichten Herrn Ehlers die Gefahr für die Arbeitsplatzsicherheit und die berufliche Existenz der Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen, die von den Plänen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKE zur Einführung der Bürgerversicherung ausgehen. Rund 90.000 Arbeitsplätze stünden nach Einschätzung der Betriebsräteinitiative auf dem Spiel. Für das deutsche Gesundheitssytem, das gerade in der Corona-Pandemie gezeigt habe, dass es zu den besten der Welt gehört, würde die Einführung einer Einheitsversicherung keinen Gewinn bringen. Im Gegenteil: Die hohe Qualität des deutschen Gesundheitssystems würde durch eine Einheitsversicherung aufs Spiel gesetzt und dem Traum vom „Ende der Zweiklassenmedizin“ geopfert werden.
Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders machte deutlich: Es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen über den Umfang des Reformbedarfs im Gesundheitswesen und ob das bestehende duale System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung weiter Zukunftsperspektiven hat. Fakt ist aber, dass sich dieses seit seiner Einführung durch den Reichskanzler Bismarck bewährt habe. Und auch die Befürworter einer Bürgerversicherung müssen das legitime Interesse der Beschäftigten, sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und ihres Unternehmens einzusetzen, anerkennen.
Henning Röders und die Vertreter der Betriebsratsinitiative wiesen darauf hin, dass verdi nach der maßgebend von ihr betriebenen gerichtlichen Aberkennung der Tariffähigkeit der Neuen Assekuranz Gewerkschaft und der DHV die im privaten Versicherungsgewerbe tonangebende Gewerkschaft ist. Die Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen erkennen in ihrer überwiegenden Mehrheit verdi aber nicht als ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an, weil diese Gewerkschaft mit ihrem vehementen Eintreten für die Bürgerversicherung billigend die Gefährdung von bis zu 90.000 Arbeitsplätzen in Kauf nimmt. Die gerichtlichen Erfolge dieser Gewerkschaft sind ein billiger Aberwitz für die Beschäftigten der privaten Krankenversicherungen, die für die Tarifverhandlungen und für die Interessenvertretung in den Unternehmensaufsichtsräten zweier Gewerkschaften beraubt sind, die sich für den Bestand des dualen Systems und für den Erhalt der Arbeitsplätze in den privaten Krankenversicherungen einsetzen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers, stimmte mit den Vertretern überein, dass sich das deutsche Gesundheitssystem in der Pandemie bewährt hat. Er sieht zudem die große Gefahr, dass eine Zerstörung Privaten Vollkostenversicherung eine deutliche Erhöhung der Lohnnebenkosten entstehen wird. Das schwächt die Deutsche Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt. Sebastian Ehlers sagte den Betriebsräten seine Unterstützung im Kampf gegen die Einheitsversicherung zu.
Auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung, für deren Beschäftigte die DHV ebenfalls zuständig ist, würde die Einführung einer Einheitsversicherung unter dem Titel „Bürgerversicherung“ keinen Gewinn bringen. Sie würde auch die derzeitigen Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung bedrohen und den Untergang der Ersatzkassen und sicher auch der Betriebskrankenkassen zur Folge haben. Der aktuelle Wettbewerb zwischen den Krankenkassen spornt die Träger zu Kundenorientiertem Verhalten an. Der Schritt zu einer Einheitsversicherung ist ein Schritt zurück in dunkle Zeiten einer geteilten Republik.
Kunden einer solchen Einheitsversicherung sind dieser dann wieder ausgeliefert. Auch in dieser Hinsicht ist die Rolle der DGB Gewerkschaften, insbesondere von ver.di zu kritisieren.

Arbeitsschutz in den Betrieben jetzt unter verstärkter Aufsicht des BMAS
Arbeitsschutzkontrollgesetz legt Mindestquote für Kontrollen der Aufsichtsbehörde fest.
Die Zahl schwerer und tödlicher Arbeits- und Wegeunfälle ist in den letzten zwei Jahrzehnten um ca. zwei Drittel zu-rückgegangen. Für das Jahr 2020 wurde 760.492 meldepflichtige Arbeitsunfälle, darunter 399 mit tödlichem Aus-gang, sowie 152.823 meldepflichtige Wegefälle, davon 238 mit tödlichem Ausgang, gemeldet.
Die Arbeitgeberverbände würden gerne die Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung streichen, haben aber bislang mit ihrer Forderung beim Gesetzgeber kein Gehör gefunden. Politik und Versicherungsträger setzen insbesondere auf Prävention, um die Kosten für das deutsche Arbeitsschutzsystem im Rahmen zu halten. Sie könne sich dabei auf das Sozialgesetzbuch (SGB) VII stützen, das in § 14 die Unfallversicherungsträger verpflichtet „mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren … zu sorgen“ und „dabei auch die Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachzugehen.“ Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung u.a. durch betriebsärztlichen und sicherheitstechnische Betreuung und Kontrolle, die Qualifizierung und Information des hierfür erforderlichen Personals, die Erarbeitung von Unfallverhütungsvor-schriften sowie durch Entwicklung von Modellprojekten und Anreizsystemen wie Prämien und Arbeitsschutzpreisen nach. Ihr Erfolg ist dabei in entscheidendem Maße davon abhängig, inwieweit die Unternehmen und Betriebe mitspielen, Hilfsangebote annehmen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Daher gehört zur Prävention auch die Kontrolle. Dass hier Defizite bestehen, haben insbesondere die Anfang letzten Jahres ins Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit geratenen unhaltbaren Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfe gezeigt, die mehrere Schlachthöfe zu Corona-Hotspots gemacht haben.
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber gehandelt. Er hat nicht nur die Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen verbessert, sondern auch ein Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) erlassen, das am 1.Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist und eine Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz zum Ziel hat. Mit dem neuen Gesetz wird für die Anzahl und Häufigkeit von Betriebsbesuchen der Aufsichtsbehörden erstmalig eine Mindestquote festgelegt, die durch eine neu einzurichtende „Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ begleitet und ausgewertet werden soll. Damit soll insbesondere dem Rückgang der Betriebsbesichtigungen durch Landesbehörden begegnet werden, die bislang nach eigenem Ermessen über die Anzahl und Häufigkeit von Betriebsbesichtigungen entscheiden konnten. Die Mindestbesichtigungsquote, die die Länder ab 2026 erfüllen müssen, beträgt 5 Prozent. Die Unfallversicherungsträger liegen bereits heute über dieser Quote. Mit jährlich zwischen 220.000 und 230.000 Betriebsbesichtigungen kommen sie bei einer Gesamtzahl von 3,4 Millionen Betrieben in Deutschland auf eine Besich-tigungsquote von rd. 6 Prozent.
Die Besichtigungsquoten sind jedoch bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen höchst unterschiedlich und abhängig von den Branchen und deren Gefahrenpotential. So sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die für mehr als eine Million Betriebe in Deutschland der zuständige Unfallversicherungsträger ist, derzeit 130 ausgebildete Aufsichtspersonen im Außendienst tätig. Unterstellt, jede dieser Aufsichtspersonen würde jeden Tag einen Betrieb besuchen, würde dies bedeuten, dass jedes Mitgliedsunternehmen der VBG mit lediglich einem Besuch innerhalb von 42 Jahren rechnen müsste. Betriebsbesichtigungen nach dem Gießkannenprinzip wären daher wenig effektiv und sinnvoll. Wie andere Versicherungsträger auch, versucht die VBG daher, ihre Besichtigungsfrequenzen an den unterschiedlichen Risiken der bei ihr versicherten Branchen zu orientieren. Grundlage sind dabei Auswertungen des Unfall- und Berufskrankheiten-Geschehens. Gleichwohl kommt auch die VBG aufgrund des Arbeitsschutzkontrollgesetzes nicht um eine Erhöhung ihres Aufsichtspersonals umhin. Daher soll im Rahmen der Aufstellung des Per-sonalhaushalts für das Jahr 2022 jede Bezirksverwaltung eine zusätzliche Funktionsstelle für eine Aufsichtsperson erhalten.
Gemäß Festlegung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) sollen in der in diesem Jahr gestarteten 3.Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Landesbehörden je 100.000 Betriebsbesichtigungen durchgeführt werden, d.h., 25.000 pro Jahr. Die VBG wird dabei ab 2022 mit jährlich 1500 Betriebsbesuchen beteiligt sein.
Corona-Infektionen am Arbeitsplatz unverzüglich der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen
Die DHV empfiehlt allen Arbeitnehmern, die sich eine Corona-Infektion in ihrem beruflichen Umfeld zugezogen haben, dies unverzüglich ihrer gesetzlichen Unfallversicherung anzuzeigen. Der Versicherungsträger prüft dann, ob die Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann.
Peter Rudolph, Vorstandsmitglied des DHV-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen und Mitglied der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sowie für Beschäftigte, die körpernahe Dienstleistungen ausüben, die sich mit dem COVID-19-Virus infiziert haben, besteht eine gute Chance, eine Corona-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Von den ersten 83.398 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19, die der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege angezeigt wurden, wurden 52.748 und damit 63,25 Prozent als Berufskrankheit anerkannt.
Zwischenzeitlich ist die Gesamtzahl der Verdachtsanzeigen bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf mehr als 135.000 gestiegen, aber immer noch niedrig im Verhältnis zu den vom Robert-Koch Institut bislang für Deutschland erfassten mehr als 3,7 Mio. Corona-Infektionen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der ursächlich beruflich bedingten Erkrankungen an COVID-19 weitaus höher ist als die Zahl der erfolgten Verdachtsanzeigen. Corona ist mittlerweile die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 gab es für alle 80 anerkannten Berufskrankheiten nur rund 80.000 Verdachtsanzeigen, von denen ca. 35.000 anerkannt wurden. Die DHV rät daher dringend allen an Corona-Erkrankten, die davon ausgehen, sich ihre Infektion im beruflichen Umfeld zugezogen zu haben, unverzüglich bei ihrer Berufsgenossenschaft bzw. ihrer Unfallkasse eine Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 zu stellen. Dies gilt auch für Personen, die ihre akute Erkrankung bereits überstanden haben, aber unter Corona-Spätfolgen bzw. Post-Corona-Syndromen leiden. Die Schwere der Erkrankung ist dabei für eine Anerkennung als Berufskrankheit unerheblich.“
Für Corona-Erkrankte, die sich ihre Covid-19-Infektion nicht als Beschäftigte in körpernahen Dienstleistungen, im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege zugezogen haben, kann die Covid-19-Infektion unter Umständen auch von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann und ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person vorgelegt hat, was vielfach aber nur schwer nachzuweisen ist. Die Anerkennungsquote für Corona-Arbeitsunfälle liegt denn auch mit rund 30 Prozent deutlich niedriger als bei Berufskrankheiten. Die Chance auf Anerkennung einer COVID-19 Infektion als Arbeitsunfall sollte dennoch nicht vertan werden, denn die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind umfassender als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die DHV verweist darauf, dass die Unfallversicherung nicht nur die Kosten von Heilbehandlung und Rehabilitation übernimmt wie auch die Krankenversicherung, sondern auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe aufkommt. Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt sie ein Verletztengeld, das höher ist als das Krankengeld der Krankenkasse, und bei Bedarf übernimmt sie auch die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sollte eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer bei Anerkennung der Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall durch Langzeitfolgen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder dauerhaft erwerbsgemindert sein, kommt die Unfallversicherung auch für eine Umschulung oder Rente auf. Wichtig insbesondere für Patienten mit Post-Corona-Syndromen: Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über eigene Fachkliniken, wie die BG Klinik Bad Reichenhall, die auch auf Post-Covid-Rehabilitationen spezialisiert ist.
23 Prozent Umsatzrückgang 2020 im Einzelhandel mit Bekleidungswaren
Der Einzelhandel gehört mit mehr als 3 Millionen Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern. Er zählte in den letzten Jahren zu den Wachstumsbranchen. Seit Corona ist dies anders. Die Pandemie hat die Branche mit den behördlich verordneten Geschäftsschließungen besonders getroffen. Dies belegt auch der aktuelle Passanten-Frequenzreport 2020 der hystreet.com GmbH, dem Daten aus 60 deutschen Städten zugrunde liegen. Der Report verzeichnet für die Haupteinkaufsstraßen dieser Städte durchschnittlich 32 Prozent weniger Passanten als im Vorjahr.
Der Rückgang der Passantenzahlen fiel in den Städten unterschiedlich aus. Die geringsten Einbrüche hatten Ingolstadt mit ./. 22 Prozent, Reutlingen mit ./: 23 Prozent sowie Braunschweig und Frankfurt a.M. mit jeweils ./: 25 Prozent zu verzeichnen. Besonders hoch fiel der Rückgang hingegen in München mit ./. 50 Prozent, in Erlangen mit -/. 45 Prozent, in Münster und Passau mit jeweils ./: 40 Prozent sowie in Berlin, Dresden und Paderborn mit jeweils ./. 39 Prozent aus.
Am Ranking der erfolgreichsten Einkaufsmeilen hat sich trotz der zum Teil gravierenden Einbrüche bei den Passantenzahlen nur wenig geändert. Spitzenreiter bleibt weiterhin die Kaufingerstraße in München mit 4.501 Passanten pro Stunden, gefolgt von der Georgstraße in Hannover mit 4288 Passanten pro Stunde und der Frankfurter Zeil mit 4.228 Passanten pro Stunde. Die Pätze vier bis sechs nehmen die Schildergasse in Köln, die Königsstraße in Stuttgart und die Spitalerstraße in Hamburg ein. Interessant ist, dass das Ranking nicht abhängig von der Größe der Städte ist. So rangiert Bremen als elftgrößte Stadt Deutschlands mit seiner Obernstraße als Haupteinkaufsmeile erst auf Platz 42, während Freiburg mit seiner Kaiser-Joseph-Straße Platz 21 erklommen hat obwohl die Stadt gemessen an der Einwohnerzahl erst auf Platz 33 rangiert. Ähnliches gilt für Heilbronn,nach der Stadtgröße auf Platz 62, bei der Passanten-Frequenz-Analyse jedoch auf Platz 20.
Die Passanten-Frequenz ist ein wichtiger Maßstab für die Attraktvität von Einkaufsstraßen und Einkaufszentren. Ein Rückgang an Passanten bedeutet für die meisten Geschäfte auch weniger Kundinnen und Kunden und damit weniger Umsatz. Dies gilt insbesondere für die Innenstädte, denn hier lebt der Einzelhandel insbesondere von der Laufkundschaft. Auch wenn die aktuellen Rückgang der Passanten-Frequenzen ihre Ursache hauptsächlich in der Corona-Pandemie haben dürften, sind sie zugleich vielfach eine Beleg für die nach-lassende Attraktivität der Innenstädte. In vielen Innenstädte häufen sich bereits die Leerstände. Galeria Karstadt – Kaufhof als letzter verbliebener Warenhauskonzern hat sich insovenzbedingt bereits aus vielen Städten ganz zurückgezogen, andere große Filialisten schließen ihre Innenstadt-Filialen und setzen zunehmend auf ihre Repräsentanz in großen Einkaufzentren.
Naben Galeria Karstadt Kaufhof hat die Corona-Pandemie auch viele weitere bekannte Filialisten in die Insolvenz gezwungen. Hierzu zählen der Schuh- und Schlüsseldienst Mister Minit und die Modeketten Adler, Appelrath Cüpper, Bonita, Esprit, Gerry Weber, Hallhuber und Pinkie, die Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt und zum Teil bereits erfolgreich beendet haben. Während es Appelrath Cüper dabei vorerst gelungen ist, alle 14 Filialen zu retten, ist die Rettung bei anderen Filialisten nur mittels Geschäftsschließungen und massiven Personalabbau gelungen. Bonita hat jeder dritte Filiale geschlossen, Esprit 50. Allein bei Esprit hat die Sanierung damit 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Job gekostet. Bei Hallhuber werden voraussichtlich 250 Beschäftigte gehen müssen. Pimkie hat 150 Beschäftigte entlassen und will sich im Rahmen der Corona von 35 seiner bislng 75 Filialen trennen. Adler hofft, 2600 der 3100 Arbeitsplätze retten zu können. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger Ende Juli dem Insolvenzplan zustimmen.
Auch Unternehmen, die bislang noch nicht von Insolvenz bedroht sind, planen Filialschließungen und Personalabbau. Die spanische Inditex-Gruppe, die in Deutschland u.a. mit ihren Marken ZARA und Massimo Dutti vertreten ist, will sich weltweit von 1200 Filialen trennen und hat bereits Zara-Flialen in Berlin, Bremen, Chemnitz, Hamburg und Köln geschlossen. C & A hat die Schließung von 13 Filialen in Deutschland angekündigt. Douglas will sich von 60 Filialen und 600 Mitarbeitenden trennen und H&M hat den Abbau von 800 Stellen angekündigt. Runners Point als Tochterunternehmen von Food Locker will alle Filialen schließen.
Angesichts eines Umsatzrückgangs im Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen, Textilien und Lederwaren von 23 Prozent im Jahre 2020 dürfte sich die Zahl der Negativmeldungen in den nächsten Monaten noch weiter erhöhen. Der Handelsverband Deutschland HDE) und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnen für 2021 denn auch mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen. Der HDE sieht akut 50.000 Geschäfte in Deutschland von Insolvenz bedroht.
Insolvenzen und Filialschließungen kosten nicht nur Arbeitsplätze, sondern bedrohen auch die Zukunft unse-rer Innenstädte. Allerorten wird daher nach Lösungen gesucht, wie man die Stadtzentren reaktivieren kann, damit am Ende der Corona-Pandemie nicht Online-Händler wie Amazon als die großen Gewinner dastehen, die im Gegensatz zum stationären Einzelhandel 2020 keine Einbrüche zu verzeichnen hatten, sondern ihren Umsatz um 20,7 Prozent steigern konnten.


