Foto_Gespräch_mit_Sebastian_Ehlers1_11.08.2021

Gespräch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Bürgerversicherung

Am 11.08.2021 trafen sich die Vertreter der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“, Ulrich Jaksch (Alte Oldenburger, 1. v.l.) und Uwe Runge (HALLESCHE, 2. v.r.) zu einem Austausch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Ehlers (1. v.r.). Dieses Gespräch war unter Vermittlung des DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders zustande gekommen, der ebenfalls an dem Gespräch teilnahm.

Die beiden Betriebsräte verdeutlichten Herrn Ehlers die Gefahr für die Arbeitsplatzsicherheit und die berufliche Existenz der Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen, die von den Plänen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKE zur Einführung der Bürgerversicherung ausgehen. Rund 90.000 Arbeitsplätze stünden nach Einschätzung der Betriebsräteinitiative auf dem Spiel. Für das deutsche Gesundheitssytem, das gerade in der Corona-Pandemie gezeigt habe, dass es zu den besten der Welt gehört, würde die Einführung einer Einheitsversicherung keinen Gewinn bringen. Im Gegenteil: Die hohe Qualität des deutschen Gesundheitssystems würde durch eine Einheitsversicherung aufs Spiel gesetzt und dem Traum vom „Ende der Zweiklassenmedizin“ geopfert werden.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders machte deutlich: Es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen über den Umfang des Reformbedarfs im Gesundheitswesen und ob das bestehende duale System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung weiter Zukunftsperspektiven hat. Fakt ist aber, dass sich dieses seit seiner Einführung durch den Reichskanzler Bismarck bewährt habe. Und auch die Befürworter einer Bürgerversicherung müssen das legitime Interesse der Beschäftigten, sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und ihres Unternehmens einzusetzen, anerkennen.

Henning Röders und die Vertreter der Betriebsratsinitiative wiesen darauf hin, dass verdi nach der maßgebend von ihr betriebenen gerichtlichen Aberkennung der Tariffähigkeit der Neuen Assekuranz Gewerkschaft und der DHV die im privaten Versicherungsgewerbe tonangebende Gewerkschaft ist. Die Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen erkennen in ihrer überwiegenden Mehrheit verdi aber nicht als ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an, weil diese Gewerkschaft mit ihrem vehementen Eintreten für die Bürgerversicherung billigend die Gefährdung von bis zu 90.000 Arbeitsplätzen in Kauf nimmt. Die gerichtlichen Erfolge dieser Gewerkschaft sind ein billiger Aberwitz für die Beschäftigten der privaten Krankenversicherungen, die für die Tarifverhandlungen und für die Interessenvertretung in den Unternehmensaufsichtsräten zweier Gewerkschaften beraubt sind, die sich für den Bestand des dualen Systems und für den Erhalt der Arbeitsplätze in den privaten Krankenversicherungen einsetzen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers, stimmte mit den Vertretern überein, dass sich das deutsche Gesundheitssystem in der Pandemie bewährt hat. Er sieht zudem die große Gefahr, dass eine Zerstörung Privaten Vollkostenversicherung eine deutliche Erhöhung der Lohnnebenkosten entstehen wird. Das schwächt die Deutsche Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt. Sebastian Ehlers sagte den Betriebsräten seine Unterstützung im Kampf gegen die Einheitsversicherung zu.

Auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung, für deren Beschäftigte die DHV ebenfalls zuständig ist, würde die Einführung einer Einheitsversicherung unter dem Titel „Bürgerversicherung“ keinen Gewinn bringen. Sie würde auch die derzeitigen Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung bedrohen und den Untergang der Ersatzkassen und sicher auch der Betriebskrankenkassen zur Folge haben. Der aktuelle Wettbewerb zwischen den Krankenkassen spornt die Träger zu Kundenorientiertem Verhalten an. Der Schritt zu einer Einheitsversicherung ist ein Schritt zurück in dunkle Zeiten einer geteilten Republik.
Kunden einer solchen Einheitsversicherung sind dieser dann wieder ausgeliefert. Auch in dieser Hinsicht ist die Rolle der DGB Gewerkschaften, insbesondere von ver.di zu kritisieren.

 Foto Gespräch mit Sebastian Ehlers1 11.08.2021

Arbeitsschutz in den Betrieben jetzt unter verstärkter Aufsicht des BMAS

Arbeitsschutzkontrollgesetz legt Mindestquote für Kontrollen der Aufsichtsbehörde fest.

Die Zahl schwerer und tödlicher Arbeits- und Wegeunfälle ist in den letzten zwei Jahrzehnten um ca. zwei Drittel zu-rückgegangen. Für das Jahr 2020 wurde 760.492 meldepflichtige Arbeitsunfälle, darunter 399 mit tödlichem Aus-gang, sowie 152.823 meldepflichtige Wegefälle, davon 238 mit tödlichem Ausgang, gemeldet.

Die Arbeitgeberverbände würden gerne die Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung streichen, haben aber bislang mit ihrer Forderung beim Gesetzgeber kein Gehör gefunden. Politik und Versicherungsträger setzen insbesondere auf Prävention, um die Kosten für das deutsche Arbeitsschutzsystem im Rahmen zu halten. Sie könne sich dabei auf das Sozialgesetzbuch (SGB) VII stützen, das in § 14 die Unfallversicherungsträger verpflichtet „mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren … zu sorgen“ und „dabei auch die Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachzugehen.“ Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung u.a. durch betriebsärztlichen und sicherheitstechnische Betreuung und Kontrolle, die Qualifizierung und Information des hierfür erforderlichen Personals, die Erarbeitung von Unfallverhütungsvor-schriften sowie durch Entwicklung von Modellprojekten und Anreizsystemen wie Prämien und Arbeitsschutzpreisen nach. Ihr Erfolg ist dabei in entscheidendem Maße davon abhängig, inwieweit die Unternehmen und Betriebe mitspielen, Hilfsangebote annehmen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Daher gehört zur Prävention auch die Kontrolle. Dass hier Defizite bestehen, haben insbesondere die Anfang letzten Jahres ins Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit geratenen unhaltbaren Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfe gezeigt, die mehrere Schlachthöfe zu Corona-Hotspots gemacht haben.

Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber gehandelt. Er hat nicht nur die Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen verbessert, sondern auch ein Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) erlassen, das am 1.Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist und eine Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz zum Ziel hat. Mit dem neuen Gesetz wird für die Anzahl und Häufigkeit von Betriebsbesuchen der Aufsichtsbehörden erstmalig eine Mindestquote festgelegt, die durch eine neu einzurichtende „Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ begleitet und ausgewertet werden soll. Damit soll insbesondere dem Rückgang der Betriebsbesichtigungen durch Landesbehörden begegnet werden, die bislang nach eigenem Ermessen über die Anzahl und Häufigkeit von Betriebsbesichtigungen entscheiden konnten. Die Mindestbesichtigungsquote, die die Länder ab 2026 erfüllen müssen, beträgt 5 Prozent. Die Unfallversicherungsträger liegen bereits heute über dieser Quote. Mit jährlich zwischen 220.000 und 230.000 Betriebsbesichtigungen kommen sie bei einer Gesamtzahl von 3,4 Millionen Betrieben in Deutschland auf eine Besich-tigungsquote von rd. 6 Prozent.

Die Besichtigungsquoten sind jedoch bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen höchst unterschiedlich und abhängig von den Branchen und deren Gefahrenpotential. So sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die für mehr als eine Million Betriebe in Deutschland der zuständige Unfallversicherungsträger ist, derzeit 130 ausgebildete Aufsichtspersonen im Außendienst tätig. Unterstellt, jede dieser Aufsichtspersonen würde jeden Tag einen Betrieb besuchen, würde dies bedeuten, dass jedes Mitgliedsunternehmen der VBG mit lediglich einem Besuch innerhalb von 42 Jahren rechnen müsste. Betriebsbesichtigungen nach dem Gießkannenprinzip wären daher wenig effektiv und sinnvoll. Wie andere Versicherungsträger auch, versucht die VBG daher, ihre Besichtigungsfrequenzen an den unterschiedlichen Risiken der bei ihr versicherten Branchen zu orientieren. Grundlage sind dabei Auswertungen des Unfall- und Berufskrankheiten-Geschehens. Gleichwohl kommt auch die VBG aufgrund des Arbeitsschutzkontrollgesetzes nicht um eine Erhöhung ihres Aufsichtspersonals umhin. Daher soll im Rahmen der Aufstellung des Per-sonalhaushalts für das Jahr 2022 jede Bezirksverwaltung eine zusätzliche Funktionsstelle für eine Aufsichtsperson erhalten.

Gemäß Festlegung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) sollen in der in diesem Jahr gestarteten 3.Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Landesbehörden je 100.000 Betriebsbesichtigungen durchgeführt werden, d.h., 25.000 pro Jahr. Die VBG wird dabei ab 2022 mit jährlich 1500 Betriebsbesuchen beteiligt sein.

Corona-Infektionen am Arbeitsplatz unverzüglich der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen

Die DHV empfiehlt allen Arbeitnehmern, die sich eine Corona-Infektion in ihrem beruflichen Umfeld zugezogen haben, dies unverzüglich ihrer gesetzlichen Unfallversicherung anzuzeigen. Der Versicherungsträger prüft dann, ob die Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann.

Peter Rudolph, Vorstandsmitglied des DHV-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen und Mitglied der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sowie für Beschäftigte, die körpernahe Dienstleistungen ausüben, die sich mit dem COVID-19-Virus infiziert haben, besteht eine gute Chance, eine Corona-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Von den ersten 83.398 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch COVID-19, die der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege angezeigt wurden, wurden 52.748 und damit 63,25 Prozent als Berufskrankheit anerkannt.

Zwischenzeitlich ist die Gesamtzahl der Verdachtsanzeigen bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf mehr als 135.000 gestiegen, aber immer noch niedrig im Verhältnis zu den vom Robert-Koch Institut bislang für Deutschland erfassten mehr als 3,7 Mio. Corona-Infektionen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der ursächlich beruflich bedingten Erkrankungen an COVID-19 weitaus höher ist als die Zahl der erfolgten  Verdachtsanzeigen. Corona ist mittlerweile die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 gab es für alle 80 anerkannten Berufskrankheiten nur rund 80.000 Verdachtsanzeigen, von denen ca. 35.000 anerkannt wurden. Die DHV rät daher dringend allen an Corona-Erkrankten, die davon ausgehen, sich ihre Infektion im beruflichen Umfeld zugezogen zu haben, unverzüglich bei ihrer Berufsgenossenschaft bzw. ihrer Unfallkasse eine Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit durch COVID-19 zu stellen. Dies gilt auch für Personen, die ihre akute Erkrankung bereits überstanden haben, aber unter Corona-Spätfolgen bzw. Post-Corona-Syndromen leiden. Die Schwere der Erkrankung ist dabei für eine Anerkennung als Berufskrankheit unerheblich.“

Für Corona-Erkrankte, die sich ihre Covid-19-Infektion nicht als Beschäftigte in körpernahen Dienstleistungen, im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege zugezogen haben, kann die Covid-19-Infektion unter Umständen auch von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Arbeitsunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann und ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person vorgelegt hat, was vielfach aber nur schwer nachzuweisen ist. Die Anerkennungsquote für Corona-Arbeitsunfälle liegt denn auch mit rund 30 Prozent deutlich niedriger als  bei Berufskrankheiten. Die Chance auf Anerkennung einer COVID-19 Infektion als Arbeitsunfall sollte dennoch nicht vertan werden, denn die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind umfassender als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die DHV verweist darauf, dass die Unfallversicherung nicht nur die Kosten von Heilbehandlung und Rehabilitation übernimmt wie auch die Krankenversicherung, sondern auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe aufkommt. Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt sie ein Verletztengeld, das höher ist als das Krankengeld der Krankenkasse, und bei Bedarf übernimmt sie auch die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sollte eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer bei Anerkennung der Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall durch Langzeitfolgen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder dauerhaft erwerbsgemindert sein, kommt die Unfallversicherung auch für eine Umschulung oder Rente auf. Wichtig insbesondere für Patienten mit Post-Corona-Syndromen: Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über eigene Fachkliniken, wie die BG Klinik Bad Reichenhall, die auch auf Post-Covid-Rehabilitationen spezialisiert ist.

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23 Prozent Umsatzrückgang 2020 im Einzelhandel mit Bekleidungswaren

Der Einzelhandel gehört mit mehr als 3 Millionen Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern. Er zählte in den letzten Jahren zu den Wachstumsbranchen. Seit Corona ist dies anders. Die Pandemie hat die Branche mit den behördlich verordneten Geschäftsschließungen besonders getroffen. Dies belegt auch der aktuelle Passanten-Frequenzreport 2020 der hystreet.com GmbH, dem Daten aus 60 deutschen Städten zugrunde liegen. Der Report verzeichnet für die Haupteinkaufsstraßen dieser Städte durchschnittlich 32 Prozent weniger Passanten als im Vorjahr.

Der Rückgang der Passantenzahlen fiel in den Städten unterschiedlich aus. Die geringsten Einbrüche hatten Ingolstadt mit ./. 22 Prozent, Reutlingen mit ./: 23 Prozent sowie Braunschweig und Frankfurt a.M. mit jeweils ./: 25 Prozent zu verzeichnen. Besonders hoch fiel der Rückgang hingegen in München mit ./. 50 Prozent, in Erlangen mit -/. 45 Prozent, in Münster und Passau mit jeweils ./: 40 Prozent sowie in Berlin, Dresden und Paderborn mit jeweils ./. 39 Prozent aus.

Am Ranking der erfolgreichsten Einkaufsmeilen hat sich trotz der zum Teil gravierenden Einbrüche bei den Passantenzahlen nur wenig geändert. Spitzenreiter bleibt weiterhin die Kaufingerstraße in München mit 4.501 Passanten pro Stunden, gefolgt von der Georgstraße in Hannover mit 4288 Passanten pro Stunde und der Frankfurter Zeil mit 4.228 Passanten pro Stunde. Die Pätze vier bis sechs nehmen die Schildergasse in Köln, die Königsstraße in Stuttgart und die Spitalerstraße in Hamburg ein. Interessant ist, dass das Ranking nicht abhängig von der Größe der Städte ist. So rangiert Bremen als elftgrößte Stadt Deutschlands mit seiner Obernstraße als Haupteinkaufsmeile erst auf Platz 42, während Freiburg mit seiner Kaiser-Joseph-Straße Platz 21 erklommen hat obwohl die Stadt gemessen an der Einwohnerzahl erst auf Platz 33 rangiert. Ähnliches gilt für Heilbronn,nach der Stadtgröße auf Platz 62, bei der Passanten-Frequenz-Analyse jedoch auf Platz 20.

Die Passanten-Frequenz ist ein wichtiger Maßstab für die Attraktvität von Einkaufsstraßen und Einkaufszentren. Ein Rückgang an Passanten bedeutet für die meisten Geschäfte auch weniger Kundinnen und Kunden und damit weniger Umsatz. Dies gilt insbesondere für die Innenstädte, denn hier lebt der Einzelhandel insbesondere von der Laufkundschaft. Auch wenn die aktuellen Rückgang der Passanten-Frequenzen ihre Ursache hauptsächlich in der Corona-Pandemie haben dürften, sind sie zugleich vielfach eine Beleg für die nach-lassende Attraktivität der Innenstädte. In vielen Innenstädte häufen sich bereits die Leerstände. Galeria Karstadt – Kaufhof als letzter verbliebener Warenhauskonzern hat sich insovenzbedingt bereits aus vielen Städten ganz zurückgezogen, andere große Filialisten schließen ihre Innenstadt-Filialen und setzen zunehmend auf ihre Repräsentanz in großen Einkaufzentren.

Naben Galeria Karstadt Kaufhof hat die Corona-Pandemie auch viele weitere bekannte Filialisten in die Insolvenz gezwungen. Hierzu zählen der Schuh- und Schlüsseldienst Mister Minit und die Modeketten Adler, Appelrath Cüpper, Bonita, Esprit, Gerry Weber, Hallhuber und Pinkie, die Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt und zum Teil bereits erfolgreich beendet haben. Während es Appelrath Cüper dabei vorerst gelungen ist, alle 14 Filialen zu retten, ist die Rettung bei anderen Filialisten nur mittels Geschäftsschließungen und massiven Personalabbau gelungen. Bonita hat jeder dritte Filiale geschlossen, Esprit 50. Allein bei Esprit hat die Sanierung damit 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Job gekostet. Bei Hallhuber werden voraussichtlich 250 Beschäftigte gehen müssen. Pimkie hat 150 Beschäftigte entlassen und will sich im Rahmen der Corona von 35 seiner bislng 75 Filialen trennen. Adler hofft, 2600 der 3100 Arbeitsplätze retten zu können. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger Ende Juli dem Insolvenzplan zustimmen.

Auch Unternehmen, die bislang noch nicht von Insolvenz bedroht sind, planen Filialschließungen und Personalabbau. Die spanische Inditex-Gruppe, die in Deutschland u.a. mit ihren Marken ZARA und Massimo Dutti vertreten ist, will sich weltweit von 1200 Filialen trennen und hat bereits Zara-Flialen in Berlin, Bremen, Chemnitz, Hamburg und Köln geschlossen. C & A hat die Schließung von 13 Filialen in Deutschland angekündigt. Douglas will sich von 60 Filialen und 600 Mitarbeitenden trennen und H&M hat den Abbau von 800 Stellen angekündigt. Runners Point als Tochterunternehmen von Food Locker will alle Filialen schließen.

Angesichts eines Umsatzrückgangs im Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen, Textilien und Lederwaren von 23 Prozent im Jahre 2020 dürfte sich die Zahl der Negativmeldungen in den nächsten Monaten noch weiter erhöhen. Der Handelsverband Deutschland HDE) und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnen für 2021 denn auch mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen. Der HDE sieht akut 50.000 Geschäfte in Deutschland von Insolvenz bedroht.

Insolvenzen und Filialschließungen kosten nicht nur Arbeitsplätze, sondern bedrohen auch die Zukunft unse-rer Innenstädte. Allerorten wird daher nach Lösungen gesucht, wie man die Stadtzentren reaktivieren kann, damit am Ende der Corona-Pandemie nicht Online-Händler wie Amazon als die großen Gewinner dastehen, die im Gegensatz zum stationären Einzelhandel 2020 keine Einbrüche zu verzeichnen hatten, sondern ihren Umsatz um 20,7 Prozent steigern konnten.

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DHV ruft ihre Mitglieder zur Unterstützung von Flutopfern auf

Die sintflutartigen Regenfalle der vergangenen Woche sind in ihrer Dimension eine nationale Katastrophe, die die sogenannten Jahrhunderthochwasser von Oder und Elbe noch weit in den Schatten stellen.

Die Berichterstattungen und Bilder erschüttern, sie machen uns fassungslos und traurig. Die DHV fühlt mit den Menschen, die sich in vielen Fällen nur unter Lebensgefahr aus den Fluten retten konnten, die ihr Hab und Gut verloren haben und nur noch die Sachen haben, die sie zum Zeitpunkt des Unglücks trugen. Die DHV trauert um die Toten und spricht den Menschen ihre Anteilnahme aus, die in den Fluten Angehörige verloren haben oder diese noch vermissen.

Die nationale Katastrophe erfordert ein solidarisches Zusammenstehen und Handeln. Wir fordern unsere Mitglieder auf:

  • Helfen Sie, wo möglich, Ihren von der Flutkatastrophe betroffenen Mitmenschen – durch Sachspenden oder tatkräftige Unterstützung beim Aufräumen!
  • Spenden Sie an eine der seriösen Organisation – jeder Euro hilft!

Interessenvertretung der Arbeitnehmer auch ohne Tariffähigkeit

Viele Betriebs- und Gesamtbetriebsräte in Nordrhein-Westfalen haben nach dem fatalen BAG-Urteil vom 22.06.2021 unverzüglich ihre Solidarität mit der DHV bekundet und Unverständnis über das BAG-Urteil geäußert; vielfach wurde dabei die Rolle eines ehrenamtlichen Richters mit Unverständnis kritisiert, der leitender Verbandsjurist beim Bundesvorstand des DGB ist, kritisiert und mit völligem Unverständnis kommentiert, ob dieser nicht befangen gewesen sein müsse: als Angestellter des DGB, dem Dachverband der drei klagenden Gewerkschaften, sei er nach allgemeinem Verständnis von diesem abhängig, nicht neutral und könne deshalb nicht unparteiisch sein!

Mehrere Betriebsräte beschlossen bereits, weiterhin einen offiziellen DHV-Vertreter als Gast einzuladen. Sie zeigten sich damit solidarisch mit den DHV-Kolleginnen und Kollegen ihres Betriebsrates. Sie widersetzten sich auch den Vorstößen seitens verdi, die den Ausschluss der DHV bzw. ihres Vertreters von den Betriebsratssitzungen forderten. Dies geschah zum Teil mit Drohungen, Einschüchterungsversuchen und skurrilen Rechtsbehauptungen, die aber von den die Betriebsräte betreuenden Anwälten zurückgewiesen wurden.

So wird von einem verdi-angehörenden Betriebsratsvorsitzenden eines großen deutschen Einzelhandelsunternehmens berichtet, der sich verdi-kritisch äußert: „Wenn der verdi-Vertreter so weitermacht, müsse er sich als Betriebsratsvorsitzender selbst über seine eigene Mitgliedschaft bei verdi Gedanken machen, denn es gäbe keinen Krieg mit den DHV-Kolleginnen und -Kollegen im Betriebsrat.

Ein Betriebsrat ist kein Gewerkschaftsgremium, sondern für den Betrieb das Wohl seiner Belegschaft da. So versteht die DHV ihre gewerkschaftliche Aufgabe in den Betrieben. Sie befindet sich damit offensichtlich in Gemeinsamkeit mit vielen Betriebsratsmitgliedern, die verdi angehören und im Gegensatz zu den Verdi-Gewerkschaftsvertretern; Aufgabe der Gewerkschaften im Betrieb ist es nicht, Zwietracht in die Belegschaften zu tragen, sondern den Betriebsräten in ihren Aufgaben zu unterstützen und die Interessen der Belegschaften zu vertreten.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten, vor allem auch denen, die verdi angehören und dem unsolidarischem Verhalten mit Zivilcourage begegnen. Wir kommen gern weiter zu Ihnen, um unsere gewerkschaftliche Aufgabe weiterhin zu erfüllen: Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

Harm Marten Wellmann
DHV-Landesgeschäftsführer Nordrhein-Westfalen

Tarifpolitik mit gezinkten Karten

F.A.Z., 25.06.2021, Wirtschaft (Wirtschaft), Seite 17

Der Triumph des DGB über die Gewerkschaft DHV ist arrogant und legt Widersprüche offen.
Von Dietrich Creutzburg

So viel Begeisterung wie in dieser Woche zeigen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften im Einsatz für Arbeitnehmerrechte und Tarifverträge selten. Oder soll man ihr Verhalten lieber selbstgerecht und verlogen nennen? Auf jeden Fall haben die arrivierten Gewerkschaften jubelnd einen langen Kampf gewonnen, der ihnen fast wichtiger zu sein schien als normale Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern: Sie haben es geschafft, einer anderen Gewerkschaft das Abschließen von Tarifverträgen zu verbieten.

Darum geht es: Die Arbeitnehmerorganisation DHV – Die Berufsgewerkschaft, die auf ein 128-jähriges Bestehen zurückblickt, die zum Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) gehört und die als Vertretung für 70 000 Beschäftigte in kaufmännischen und Verwaltungsberufen auftritt, wurde vom Bundesarbeitsgericht für tarifunfähig erklärt. Sie darf für ihre Mitglieder keine Tarifverträge mehr schließen, und alle bestehenden verlieren ihre Gültigkeit – darunter solche mit dem Deutschen Roten Kreuz, mit Unternehmen im Handel und in Banken. Betrieben wurde all das federführend von Verdi und dem Land Berlin, mit Unterstützung des gesamten DGB.

Es wirft sehr grundsätzliche Fragen zu Tarifautonomie und demokratischer Teilhabe auf: Unter welchen Voraussetzungen soll es Arbeitnehmern erlaubt sein, sich gewerkschaftlich zu organisieren und tarifpolitisch zu betätigen? Wer außer den DGB-Gewerkschaften und der Lokführergewerkschaft GDL darf diese Rechte im Alltag wahrnehmen? Und wie stark darf der Staat Arbeitnehmervertretungen diskriminieren?

Das DHV-Urteil stützt sich auf die alte Mächtigkeitsrechtsprechung, die es jenseits der staatlich anerkannten Sozialpartner faktisch nur auf Partikularinteressen fixierten Spartengewerkschaften erlaubt, sich eine Zulassung zur Tarifpolitik zu sichern. Sie vergleicht schlicht, wie viele Beschäftigte in dem durch Satzung und Selbstverständnis einer Gewerkschaft definierten Zuständigkeitsbereich arbeiten und wie viele Mitglieder sie hat. Die DHV kommt über ihr weites Terrain hinweg auf einen durchschnittlichen Organisationsgrad von unter zwei Prozent. Diese Probleme hat die Lokführergewerkschaft GDL natürlich nicht. Sie beschränkt sich auf eine nach Streikmacht optimierte Zuständigkeit – sollen doch andere Berufsgruppen der Bahn sehen, wo sie bleiben. Natürlich kann man fragen, ob das aus der Kaiserzeit stammende DHV-Modell einer berufsständisch und zugleich branchenübergreifend ausgerichteten Gewerkschaft Zukunft hat. Die traditionsreiche Deutsche Angestellten-Gewerkschaft hat dies 2001 für sich verneint und sich Verdi angeschlossen. Aber muss man solchen Gewerkschaften das Abschließen von Tarifverträgen verbieten, auch wenn sie sich in einzelnen Bereichen mit ihrem Organisationsgrad gar nicht verstecken müssen?

In einem Punkt haben die etablierten Kräfte verständliche Sorgen. Diese rechtfertigen jedoch keine Arroganz: Eine mitgliederschwache Konkurrenzgewerkschaft könnte ein Geschäftsmodell daraus machen, sich in fremde Tarifrunden gezielt mit „Rabattangeboten“ an die Arbeitgeber einzumischen – um sie für Tarifverträge zu ködern, die sie allein niemals durchsetzen könnten. Aber rechtfertigt diese Gefahr ein präventives Betätigungsverbot für Gewerkschaften mit einem niedrigen durchschnittlichen Organisationsgrad? Plausibel wäre es, wenn vermeintlich übervorteilte DGB-Gewerkschaften in derlei Streitfällen belegen müssten, dass sie in betroffenen Betrieben wirklich mehr Mitglieder haben als die Konkurrenz.

Wer den Maßstab des Organisationsgrads so überhöht, der sollte ihn zumindest konsequent respektieren. Doch ausgerechnet Verdi führt mit aktiver Hilfe der Politik das Gegenteil vor: Altenpflegeheime und -dienste werden nun per Gesetz an Verdi-Tarifverträge gebunden, die unter Pflegekräften kaum Rückhalt haben; nur eine kleine Minderheit ist in Verdi organisiert. Man stelle sich die Reaktion der DGB-Gewerkschaften vor, falls eine Regierung die Idee hätte, die DHV zu hofieren und ihren Tarifverträgen Gesetzesrang zu geben, statt sie zu bekämpfen.

Man muss das Schicksal der DHV nicht allzu sehr bedauern, um in der Gesamtschau ein düsteres Bild zu sehen: arrogante Machtstrukturen, in denen Spielregeln nach Tagesinteresse gebogen werden; eine Schwächung von Tarifautonomie und gesellschaftlicher Selbstorganisation; ein Anreizsystem, das kompromisslose Partikularinteressen fördert – und all das vorgeblich im Dienste von Solidarität und Zusammenhalt.

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BAG schwächt den gewerkschaftlichen Pluralismus der Bundesrepublik und entwertet das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit – DHV legt Verfassungsbeschwerde ein und geht erforderlichenfalls vor den EuGH!

Nach mehr als 125 Jahren ihres Bestehens ist der Berufsgewerkschaft DHV die Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) aberkannt worden. Der Rechtsstreit ging seit Dezember 2013 durch alle arbeitsgerichtlichen Instanzen und wurde sogar im Jahr 2018 vom BAG an das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg zurückverwiesen. Mit der unverständlichen, aus Sicht der DHV verfassungsrechtlich nicht nachvollziehbaren Entscheidung sind die Antragsteller dieses Verfahrens – Verdi, IG Metall, NGG und die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen –  damit vorerst mit ihrem Versuch durchgedrungen, eine unliebsame inhaltlich und auf der christlichen Soziallehre basierende gewerkschaftliche Konkurrenz aus der Tarifarbeit in der Bundesrepublik zu verbannen.

In diesem Verfahren ging es ausschließlich um die Frage, ob die DHV den Erfordernissen der BAG-Mächtigkeitsrechtsprechung der 1960er-Jahre genügt – die Arbeitswelt hat sich aber seitdem fundamental gewandelt! Die erfolgreiche, von zahlreichen Mitgliedern gestaltete Gewerkschaftsarbeit, die die DHV umfangreich vorgetragen und auch von den Antragstellern zu keinem Zeitpunkt bestritten wurde, spielte überhaupt keine Rolle – ebenso wie die Tatsache, dass die DGB-Gewerkschaften heute in vielen Bereichen kaum mehr als 10 % Organisationsgrad haben und damit auch kaum mehr mächtig sind! Allein die Gewerkschaften verdi und NGG haben seit den 2000er-Jahren über 20 % ihrer Mitglieder verloren!

„Wir sind traurig und empört über diesen Schlag in das Gesicht von über 70.000 Mitgliedern DHV-Mitgliedern, die sich in den Betrieben, als Betriebs-/Personal-/Aufsichtsräte, in Tarifkommissionen und übergeordneten sozialen Ehrenämtern täglich für das Wohl von Beschäftigten einsetzen!“ so der Bundesvorsitzende der DHV Henning Röders in einem ersten Kommentar zu der Entscheidung.

„DHV legt Verfassungsbeschwerde ein und geht erforderlichenfalls vor den EuGH!“ Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts beraubt nicht nur der Organisation DHV ihre Tariffähigkeit, womit in nicht gerechtfertigter Weise in ihr nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verliehenes Grundrecht auf Betätigung als Arbeitnehmerkoalition eingegriffen wird. Auch die über 70.000 DHV-Mitglieder, die sich in vielfältiger Weise für ihre Gewerkschaft DHV engagieren, sind in nicht gerechtfertigter Weise in ihrem Grundrecht auf Betätigung in ihrer Gewerkschaft DHV eingeschränkt!

Ein Mitglied der DHV wird nach Veröffentlichung der Entscheidung mit den Worten zitiert: „Nun sind wir einen großen Schritt weiter auf dem Weg hin zu einem neuen FDGB (ehemals DDR-Gewerkschaftsbund) in Deutschland!“

Auch als nicht tariffähige Gewerkschaft wird die DHV für die Rechte ihrer Mitglieder kämpfen und ihren Beitrag zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Deutschland leisten. Dafür stehen wir in der Tradition als eine der ältesten Gewerkschaften in Deutschland!

Tarifkonflikt: Vion Crailsheim – Einigung erkämpft

Unsere Hartnäckigkeit und unsere Warnstreikaktionen haben Wirkung gezeigt.

Der Tarifkonflikt wurde in der gestrigen Verhandlungsrunde beigelegt und eine Einigung wurde erzielt. Der Einigung in der gestrigen Runde waren 3 ergebnislose Verhandlungstage und zwei massive Warnstreiks vorangegangen.

Geeinigt wurde sich auf eine pauschale Entgelterhöhung der tariflichen Entgelte für die vor dem 31.12.2020 in Crailsheim beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in Höhe von 70,00 sowie eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 200,00.

Diese pauschale Entgelterhöhung bedeutet insbesondere für die unteren Entgeltgruppen einen deutlichen Zuwachs, so beträgt die Steigerung in der EG 2 beispielsweise 3,7% und in der EG 6 2,7%

Für die Auszubildenden wurde sich auf eine pauschale Erhöhung von 35,00 und eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 100,00 geeinigt.

Die Auszahlung der Einmalzahlung soll noch in Juni erfolgen, die Entgeltsteigerung wird ab dem 01.07.2021 wirksam.

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2022.

Für die Integration der Kolleginnen und Kollegen aus dem Werkvertrag wurde sich auf den Abschluss eines Überleitungstarifvertrages geeinigt.

Danke an die Kolleginnen und Kollegen, die sich an beiden Streikaktionen so zahlreich beteiligt haben und damit diesem Abschluss den Weg bereitet haben. Mit diesem Abschluss müssen wir uns nicht verstecken. Danke auch an die Kollegen Herrmann, Kugler, Herr, Offenhäußer und Lorenz die sich wieder in der Verhandlungskommission engagiert haben.

NETTO-GBR-Sitzung: Weiter digital

Die Sitzung des Gesamtbetriebsrates von NETTO fand am 09.06.2021 erneut als Videokonferenz statt. Dabei wurde der Wunsch der Kollegen deutlich, sobald wie möglich wieder Treffen in Präsenz durchzuführen. Trotz aller Vorteile einer digitalen Veranstaltung bleibt der persönliche Kontakt, gerade bei schwierigen Themen mit der Geschäftsführung, unersetzbar.
Durch den Rückgang der Infektionszahlen hat sich auch bei Netto die Corona-Situation etwas entspannt. Dennoch bleibt es eine außerordentliche Leistung der Mitarbeiter, unter diesen Bedingungen 2020 im Handel wirtschaftlich erfolgreich gewesen zu sein.
DHV-Geschäftsführer Alexander Henf sprach über das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz, bewertete die Änderungen aus DHV-Sicht und gab Hilfestellung zum Umgang mit den neuen Regelungen, u.a. zur Abhaltung einer digitalen Betriebsratssitzung.