Aktion Moksel Buchloe Weltfrauentag

DHV-Aktion zum Weltfrauentag bei Vion/Moksel

Am 08.03. führte die DHV an den Standorten des Vion/Moksel-Konzerns, mit denen die DHV bisher eine langjährige Tarifpartnerschaft gestaltet hatte – Crailsheim, Buchloe, Hilden und Altenburg -, eine Aktion zum Weltfrauentag durch. Unter dem Motto:

Mehr als nur Lippenbekenntnisse! Gleiche Arbeit, Gleicher Lohn, Gleiche Chancen! Tarifverträge schützen! Damit das so bleibt: DHV!

überreichten DHV-Vertreter/innen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Labellostifte und informierten diese über die Aufkündigung der Tarifpartnerschaft mit der DHV durch die Geschäftsleitungen. Die Kündigungen waren u.a. mit der Begründung erfolgt, dass die Integration der ehemaligen Werkvertragsmitarbeiter/innen in den Vion/Moksel-Konzern ein konzerneinheitliches Vorgehen erfordert und der Vion/Moksel-Konzern daher mit der NGG verhandeln wolle. Unsere Befürchtung: Die Arbeitgeber wollen den Vorwand eines konzerneinheitlichen Vorgehens nutzen, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen mit Hilfe einer anderen Gewerkschaft zu drücken! Das ist mit uns nicht zu machen! Dem Vorhaben stehen die Bedingungen des gekündigten DHV-Tarifvertrages, der seit Anfang 2021 in der Nachwirkung für alle bis zum 31.12.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder ist, entgegen. Die DHV ist an den betroffenen Standorten Crailsheim, Buchloe, Hilden und Altenburg klar die stärkste Gewerkschaft.
Die Aktion fand unter den Beschäftigten der Standorte große Aufmerksamkeit. Die DHV wird mit weiteren Aktionen den Druck auf die Geschäftsleitung aufrechterhalten.

Aktion Moksel Buchloe Weltfrauentag

Foto: In Buchloe führten die Betriebsräte Holger Böhm und Freddy Schütt sowie der DHV-Geschäftsführer Friedhelm Dömges (v.r.n.l.) mit Erfolg die Aktion durch.

Aktion Vion Crailsheim Weltfrauentag 1

In Crailsheim  verteilten der Betriebsratsvorsitzende Wolfram Herrmann, der stv. Betriebsratsvorsitzende Michael Kugler und der DHV-Geschäftsführer Marc Endlich (v. li. N. r.) die Informationen und Präsente an die Beschäftigten.

1700 Jahre freier Sonntag – Internationaler Gedenktag – CGB plädiert für Berichte zur Entwicklung der Sonntagsarbeit

Am 3.März 321 hat der römische Kaiser Konstantin per Edikt den Sonntag zum wöchentlichen Ruhetag im Römischen Reich bestimmt. „Alle Richter, Stadtbewohner und Gewerbetreibende sollen am ehrwürdigen Tag der Sonne ruhen!“ lautete die kaiserliche Verfügung, an die jährlich am 3.März mit einem internationalen Gedenktag erinnert wird.

Der CGB nimmt das 1700-jährige Jubiläum der kaiserlichen Verfügung zum Anlass, um an die Bedeutung des Sonntags als «Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung» zu erinnern, wie er im Artikel 140 des Grundgesetzes verankert ist. Sonntagsschutz, wie sie von Kaiser Konstantin verordnet wurde, ist keine Selbstverständlichkeit. In Deutschland wurde Sonntagsarbeit erst 1892 mit Inkrafttreten des Arbeiterschutzgesetzes weitgehend verboten. Das Arbeitszeitgesetz definiert bis heute eine Vielzahl von Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit. Ähnlich sieht es in den anderen europäischen Ländern aus.

Der CGB verweist darauf, dass die Zahl der Arbeitnehmer, die in Deutschland Sonn- und Feiertagsarbeit leisten müssen, innerhalb von zwei Jahrzehnten um drei Millionen gestiegen ist. Laut Statistischem Bundesamt waren 2019 mehr als 7 Millionen Arbeitnehmer gezwungen, mindestens an einem Sonn- oder Feiertag im Monat zu arbeiten. Damit ist davon auszugehen, dass mittlerweile etwa 25 Prozent aller Erwerbstätigen verpflichtet sind, Wochenend- oder Feiertagsarbeit zu leisten. Für das Saarland hat die dortige Arbeitskammer für 2019 sogar eine Quote von 30,7 Prozent ermittelt. Solche Zahlen sind alarmierend und aus gewerkschaftlicher Sicht nicht akzeptabel.

Wochenendarbeit ist längst nicht mehr auf Tätigkeitsbereiche beschränkt, die aus Gründen der Daseinsvorsorge einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb erfordern. Auch Produktions- und Einzelhandelsbetriebe erwarten unter Hinweis auf Maschinenauslastung oder Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit von ihren Beschäftigten zunehmend Bereitschaft, am Wochenende und an Feiertagen zu arbeiten.

Der CGB befürchtet, dass die Sonn- und Feiertagsarbeit nach Ende der Corona-Pandemie kurzfristig erneut zunehmend wird. Bereits nach Ende des letzten Lock-Downs wurden insbesondere aus dem Einzelhandel Forderungen nach zusätzlichen Sonntagsöffnungen zum Ausgleich der Umsatzverluste während der coronabedingten Ladenschließungen laut. Es steht zu erwarten, dass auch andere Branchen zum Ausgleich ihrer Produktions- und Umsatzausfälle auf Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit drängen werden.

Für den CGB steht die Politik auch in Coronazeiten in der Verantwortung, die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden anstatt sie durch Ausnahmeregelungen zu legalisieren und zu fördern. Er plädiert deshalb für die regelmäßige Vorlage von Berichten zur Entwicklung der Sonntagsarbeit und Einhaltung des Sonntagsschutzes.

Erfolgreicher Haustarifabschluss beim DRK-KV-Östliche Altmark e.V.

Nach harten und intensiven Verhandlungsgesprächen zwischen der DHV-Tarifkommission und den Vertretern des DRK Kreisverbandes Östliche Altmark e. V. wurden ab dem Beginn des Jahres 2021 eine sehr deutliche Entgeltsteigerung in allen Entgeltgruppen und Stufen verhandelt. Des Weiteren konnte sich die Akteure auf eine Steigerung der Weihnachtsgratifikation in 2 Stufen von 65 auf 75 Prozent einigen. Die Verhandlungen für das Jahr 2022 werden schon im ersten Quartal 2021 wiederaufgenommen, dies wurde in einer Verhandlungsverpflichtung zum Mantel- und Entgelttarifvertrag erklärt. Da die Auswirkungen dieser neuen Struktur individuell unterschiedlich sind, ist eine pauschale Aussage über die prozentuale Höhe der Steigerungen nicht möglich. Die Vorstellung der neuen Entgelttabellen erfolgt in den nächsten Betriebsversammlungen / Abteilungsversammlungen und gern auch in persönlichen sowie telefonischen Gesprächen mit den Beschäftigten. Weiterhin wurden folgende Verbesserungen und Veränderungen für den Bezirkstarifvertrag DRK Kreisverbandes Östliche Altmark e. V. vereinbart:

  • Lohnsteigerung im Durchschnitt über alle Lohngruppen ca. 4.0 Prozent; Verwaltung Durchschnitt ca. 3,02 Prozent
  • Steigerung der Weihnachtsgratifikation von 65 auf 70 Prozent! ab März 2021 voraussichtlich auf 75 Prozent!
  • Beitragsrückerstattung für DHV Mitglieder 2021 auf 80 Prozent
  • Bei Neueinstellung ab den 01.01.2021 erhält ein Mitarbeiter in der BP 1 eine Sonderzahlung in Höhe von 195 Euro pro Monat
  • Steigerung der Ausbildungsvergütungen um 11,48 Prozent
  • Erhöhung der Nachtzuschläge von 20:00 bis 06:00 Uhr auf 2 € pauschal pro geleisteter Nachtstunde
  • Weitere Verhandlungen wurden auf das erste Quartal 2021 vertagt (30.03.2021).
  • 4 neue Funktionszulagen in Höhe von 480 Euro bis 600 Euro Jährlich

Durch den neuen Tarifvertrag verbessern sich die Bedingungen der Beschäftigten spürbar. Danke an alle engagierten Mitglieder, die durch ihre tatkräftige Unterstützung dieses Ergebnis möglich gemacht haben.

Kunzler Fleischwaren: Abschluss neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Der bereits angekündigte Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für die Angestellten der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG sowie für die Neu Handels KG ist erfolgt. Alle in Aussicht gestellten Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dabei umgesetzt worden. Hier noch einmal die wichtigsten Daten:

  •     eine Lohnerhöhung für alle Tarifgruppen um 2,0 % zum 01.07.2021
  •     eine weitere Lohnerhöhung für alle TGs um 1,0 % zum 01.01.2022  
  •    1.000 € Ausbildungsvergütung für Auszubildende ab dem 01.08.2021

Neben diesen allgemeinen Verbesserungen für alle Betriebsangehörigen, wurden auch spezielle Anpassungen für einzelne Berufsgruppen vorgenommen. So haben die Bäckereifachverkäufer und Bäckereifachverkäuferinnen eigene Lohngruppen im Tarifwerk erhalten, um Ihr Berufsfeld hier korrekt abzubilden. Solche Maßnahmen sind Ausdruck der Bemühungen der Tarifparteien die Arbeitswelt von heute richtig in den jeweiligen Tarifverträgen abzubilden und ein Beispiel unter vielen für die Wichtigkeit der aktiven Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Für die unteren Lohngruppen ist bereits am 01.01.2021 über die gesetzliche Anpassung des Mindestlohns eine Änderung erfolgt. Aufgrund der Vereinbarung über den Leistungslohn, der fester Bestandteil der Vergütung in der Produktion ist, liegt das Gehaltsniveau hier deutlich über dem des gesetzlichen Mindestlohns. Wenn sich nun am tatsächlichen netto-Monatslohn für die Arbeitnehmer nichts ändert, so erhalten Sie doch durch die Überführung von Anteilen des Leistungs- in den Grundlohn eine erhöhte Sicherheit hinsichtlich Ihrer Vergütung. Zusätzlich wurde über den Abschluss einer weiteren Betriebsvereinbarung die Erhöhung der Umkleidepauschale ab dem 01.07.2021 vereinbart. Mitarbeiter, die Hygienekleidung tragen müssen und mehr als 50 % der Jahresarbeitszeit leisten, erhalten monatlich 21,00 € zusätzlich und Mitarbeiter, die weniger als die Hälfte der Jahres- Arbeitszeit erbringen 10,50 €.

Median Kliniken Bad Kösen und Bad Salzdetfurth: Und täglich grüßt das Murmeltier! Tarifverhandlungen von der Arbeitgeberseite abgebrochen!

Von Anfang an gestalteten sich die Verhandlungen nicht nur aufgrund von Corona-Einschränkungen und der mangelnden Einigungsbereitschaft der Arbeitgeberseite schwierig. Von unserer Tarifkommission wurden Zugeständnisse gefordert, die in der Gesamtheit für alle Altbeschäftigten eine wesentliche Verschlechterung bedeutet hätten. Wir sind angetreten, um für alle Beschäftigten einheitliche Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Wir haben Zugeständnisse gemacht, aber bereits im September letzten Jahres klargestellt, dass es eine
Verschlechterung für langjährig Beschäftigte in allen Bereichen mit uns nicht geben wird. In einigen Bereichen hätten wir sogar auf eine Besitzstandsklausel verzichtet. Über diesen Punkt schien dann auch Einigkeit zu bestehen.

Jetzt hat die Arbeitgeberseite die Verhandlungen zum Manteltarifvertrag ohne weitere Gespräche abgebrochen nachdem sie angeblich von der Forderung nach Bestandsschutz völlig überrascht wurde.

In 17 Punkten sollten die langjährig Beschäftigten Verschlechterungen hinnehmen, nur die Regelung der vermögenswirksamen Leistungen hätte einen kleinen Vorteil bedeutet. Einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten? Wir sind dabei! Aber diese können nicht nur kostensparend und vorteilhaft für den Arbeitgeber sein. Wo bleibt die Wertschätzung für die Mitarbeiter? Corona-Sonderzahlung – Fehlanzeige! Weihnachtsgeld – Fehlanzeige! Erholungsbeihilfe – Fehlanzeige! 38-Stunden-Woche für alle – Fehlanzeige! Diese Reihe lässt sich noch fortführen!

Verhandlungsbereitschaft sieht anders aus! Wertschätzung sieht anders aus!

Offensichtlich glaubt die Arbeitgeberseite, es wären Verhandlungen, wenn sie uns diktiert, was gemacht wird, worüber geredet wird und wie das Ergebnis auszusehen hat. Das ist nicht unsere Auffassung von Verhandlungen. Diese Situation hatten wir bereits 2017! Auch damals hat die Arbeitgeberseite hingeschmissen.

Wir werden nicht wieder jahrelang warten! Wir bleiben dran – notfalls auch mit Druck – für Euch und mit Euch! Unterstützt uns jetzt! Gemeinsam schaffen wir das!

Privatbanken und öffentliche Banken: Mit einer umfangreichen Tarifagenda in das neue Jahr gestartet

Die DHV hat mit den Privatbanken und den öffentlichen Banken die Tarifverhandlungen zu den Themenkomplexen, die im vergangenen Jahr nicht abgeschlossen werden konnten, wiederaufgenommen.

Bedingt durch die Beendigung der Tarifgemeinschaft von Privatbanken und öffentlichen Banken führt die DHV getrennte Tarifverhandlungen. Die Agenda der für die nächsten Monate bis Juni vereinbarten Verhandlungstermine umfasst folgende Themen:

Privatbanken:
    Nachwuchskräftetarifvertrag
    Sozialpartnermodell zur Betriebsrente
    Neuregelung der Eingruppierungen

Öffentliche Banken: 
    Nachwuchskräftetarifvertrag
    Neuregelung der Eingruppierungen

Über diese Themen hinaus werfen die in 2021 anstehenden Gehaltstarifverhandlungen ihre Schatten voraus. Bei den öffentlichen Banken liegen bereits erste Terminvorschläge vor. Geplant ist, mit den Gehaltstarifverhandlungen im Juni zu beginnen.

Mit den Privatbanken fand der Verhandlungsauftakt am 08.02.2021 in Form einer Videokonferenz statt. Thema war das Sozialpartnermodell zur Betriebsrente. Die Verhandlungen zu diesem Thema sind bereits weit fortgeschritten, so dass eine Einigung durchaus in Reichweite ist. Strittig ist aber vor allem noch der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente. Das Angebot eines Zuschusses in Höhe von 0,5 % des Altersvorsorgebetrages hat die DHV als unzureichend zurückgewiesen. Offen ist auch noch die Höhe des Sicherungsbetrages.
Zuversichtlich beurteilt die DHV auch die Einigungschancen beim Thema Nachwuchskräftetarifvertrag. Auch hier sind die Verhandlungen bereits weit fortgeschritten. Die Neuregelung der Eingruppierungen ist dagegen nach Auffassung der DHV zu komplex, um sie bis zum Start der Gehaltstarifverhandlungen zum Abschluss zu bringen.

Mit den öffentlichen Banken startete die DHV am 15.02. ebenfalls in Form einer Videokonferenz in die Verhandlungen. Der Termin brachte einige Fortschritte beim Thema Nachwuchskräftetarifvertrag. Positiv zu bewerten ist, dass die Arbeitgeber bereit ist, die DHV-Forderung nach einem Anspruch Ausgebildeter auf eine Sabbatzeit in eine tarifvertragliche Regelung umzusetzen. Fortschritte gab es auch bei anderen Themen, u.a. die Freistellung zur Vorbereitung auf Prüfungen. Eingehend diskutiert wurde die Vereinbarung eines unbefristeten Übernahmeanspruchs von Ausgebildeten. Eine Einigung zu diesem Thema konnte noch nicht erzielt werden.

Die Verhandlungen werden fortgesetzt, bereits in der nächsten Woche sind weitere Termine vereinbart.

Gehaltstarifvertrag Asklepios Klinikum Bad Abbach: 6% Gehaltssteigerung und 250 Euro netto Coronasonderzahlung

Mit diesem mehr als erfreulichen Ergebnis endeten die Tarifverhandlungen zum neuen Entgeldtarifvertrag zwischen der Geschäftsleitung und unserer Tarifkommission.

Der Start der Verhandlungen war schwierig: Die Arbeitgeberseite wies unsere Forderung nach einer Gehaltserhöhung von 5 % für ein Jahr zurück. Begründung: Die wirtschaftliche Situation lasse keinen Spielraum für angemessene Gehaltserhöhungen zu. Die DHV-Forderung liege weit außerhalb des Rahmens des Abschlusses TVÖD 2020 (28 Monate Laufzeit; 7 Nullmonate; Gehaltserhöhungen 1,4 % zum 01.04.2021 und 1,8 % zum 01.04.2022; gestaffelte Corona-Prämien).

Trotz dieses Widerstandes konnten wir im Hinblick auf die spezielle Situation in der Region deutliche Gehaltserhöhungen durchsetzen:

    2,0 % zum 01.07.2021
    2,0 % zum 01.01.2022
    2,0 % zum 01.01.2023

Mit einem Gesamtvolumen von 6,0 % über eine Laufzeit von 3 Jahren liegt der Abschluss über dem TVÖD-Niveau von 3,2 % über 28 Monate!

Hinzu kommen noch weitere Verbesserungen:

  • steuerfreie Coronazulage von 250 Euro im März 2021, für Teilzeitmitarbeiter anteilig.
  • Ersatzlose Streichung der Entgeltgruppe A6p zum 01.04.2021. Dies erhöht deutlich die Attraktivität der Einstieggehälter im Pflegebereich.
  • Für DHV-Mitglieder gibt es im April 2021 eine Einmalzahlung von 100 Euro!

Ein Hauen und Stechen

Es ist kälter geworden im Jahr 2021 in Deutschland, und dies betrifft nicht nur das Wetter, sondern auch besonders die Arbeitswelt. Wohin man schaut, sieht man schlechte Nachrichten und negative Prognosen.

Die Bankenwelt, vor allem die Commerzbank, stand mit massivem Stellenabbau und Filialschließungen in der Presse. Im Handel stand die Modehandelskette H&M zu Recht in der Kritik mit ihrem Freiwilligenabbauprogramm, welches sich anscheinend vor allem an Mütter und Schwerbehinderte richtete. Aber diese Unternehmen sind kein Einzelfall.

Diese Entwicklungen haben bereits letztes Jahr, begonnen, sie werden 2021 ihre Fortsetzung finden und sich verschärfen. „Zeig mir die Schwachen, die Lahmen und die Kranken und sonstige Fälle, die für Arbeitgeber statistisch ein Problem darstellen“, wie z.B. Mütter mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende. Man könnte meinen, dass obige Losung an die Personalabteilungen herausgegeben wurde. Diese versuchen eine Atmosphäre der Angst, des Unmutes und der Zwietracht zu sähen, damit es zu einem Hauen und Stechen innerhalb der Belegschaft kommt und jeder hofft, „Gott sei Dank nicht ich, sondern der Kollege oder die Kollegin.“

Wir appellieren hier mit Nachdruck an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und an die Kollegen und Kolleginnen: Lasst Euch nicht entzweien!

Aber diese Entwicklungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Wie wir aus unserem Arbeitsalltag erfahren, gibt es viele Arbeitgeber und Unternehmen, welche die Gelegenheit und die Momente der Angst der Arbeitnehmer nutzen und viele Dinge zum Vorteil der Arbeitgeber regeln, seien es Kündigungen oder ausgelassene Vertragsverhandlungen oder die Verhandlung von Sozialplänen oder Betriebsvereinbarungen. Es wird zum Teil massiv Druck ausgeübt, ein Klima der Angst erzeugt und mit den Ängsten der Arbeitnehmer gespielt. Angst ist aber kein guter Geschäftspartner!

Wir können den Arbeitnehmern, die noch nicht DHV-Mitglied oder Gewerkschafts-Mitglied sind nur zurufen „Organisiert Euch!“ und „Gemeinsam sind wir stark!“. Wir stehen Euch zur Seite, denn gemeinsam stehen wir das durch!

Handel: Eine differenzierte Sicht der Dinge bewahren

Der Handel in Deutschland stand und steht vor riesigen Problemen. Schon vor Corona waren einige Probleme verspätet oder gar nicht angegangen worden. Die Corona-Pandemie sorgt wie ein Katalysator dafür, die Risse und Fehler zu Tage treten zu lassen und für eine Kette von Insolvenzmeldungen, einhergehend mit Stellenabbau und Leerstand und sorgt auf der anderen Seite im Bereich Digitalisierung des Handels für eine Beschleunigung und Riesenschritte, was die letzten 15 Jahre nicht passierte. Der Handel hatte in einigen Bereichen großen Nachholungsbedarf.

Es gibt Bereiche, wie den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel und Drogerien, die bis jetzt sogar relativ gut durch die Corona-Krise gekommen sind. Einige Unternehmen aus diesen Bereichen fahren die besten Umsätze seit Jahren bzw. Jahrzehnten. Sie befürchten nur Corona-bedingte Lieferengpässe und Rabattschlachten mit anderen Händlern. Das sind Sorgen, die die Unternehmen, welche sich in Insolvenz oder unter dem Insolvenzrettungsschirm befinden, gerne hätten. Hier geht der Kampf um die Arbeitsplätze und um das blanke Überleben erst richtig los.

Angst ist kein guter Geschäfts- und Vertragspartner. Und es gibt Personalabteilungen, welche hiermit spielen. Als Arbeitnehmer im Handel heißt es heute mehr denn je, einen kühlen Kopf zu bewahren und für alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Unsere DHV-Kolleginnen und Kollegen im Handel können sich sicher sein, dass wir solidarisch an Ihrer Seite stehen und mit Ihnen kämpfen, wenn es sein muss.

Im gesamten Handel versucht man Kurzarbeit durchzusetzen. Viele Unternehmen, auch jene, die zurzeit gut dastehen, versuchen hier die Gelegenheit zu nutzen und Personalkosten auf die eine oder andere Art einzusparen bzw. neue Verträge zu verhandeln.

Man muss hier eine differenzierte Sicht auf die Dinge bewahren. Nicht alles kann mit Corona begründet werden. Unternehmen, denen es gut geht, sollten sich hier ihrer sozialen Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst sein.

Corona und deren Folgen werden bei uns in der Gesellschaft und vor allem im Handel tiefe Spuren hinterlassen und noch Jahre begleiten. Kunden ändern nachhaltig ihr Kaufverhalten. Bekannte Firmen und Ladenketten, aber auch kleine spezialisierte Einzelhändler werden in die Insolvenz gehen und vom Markt verschwinden. Man hat das Gefühl, das sich eine Depression breit macht in den Einkaufsstraßen und in der Gesellschaft.

Wohl gemerkt, das Sterben des Einzelhandels und der Innenstädte ist nichts Neues. Es wird in einer differenzierten Sichtweise durch Corona nur stark katalysiert. Die sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen haben vor den Geschäften und dem Handel nicht Halt gemacht.

Wir wollen hier nicht nur alles schwarzmalen, auch wenn viele Nachrichten zurzeit negativ sind, gerade was den Handel betrifft, sondern einer Diskussion Anstoß geben. Lassen Sie uns in einen differenzierten Diskurs treten und die Chance nutzen, die Krise durch Corona zum Positiven zu verändern. Wir sollten hier die Chancen nutzen und die Herausforderungen in der modernen Arbeitswelt neu wahrnehmen. Corona schweißt uns im gemeinsamen Kampf zusammen, wir können diese Herausforderungen und Krise nur gemeinsam bestehen. Die sich durch Corona stellende Herausforderung, unser Zusammengehörigkeitsgefühl und unsere Kollegialität weiter zu wahren, werden wir erfolgreich meistern. Wir haben in diesen Zeiten auch die Möglichkeiten, die Beziehungen in der Arbeitswelt und andere Anliegen neu zu ordnen. Wir werden wie ein Fels in der Brandung stehen, wie ein Leuchtturm auf der dunklen See oder der sichere Hafen in stürmischer Nacht sein.

Wie können wir alle gemeinsam die Zukunft des Handels mitgestalten? Wie können wir gemeinsam die Herausforderungen bewältigen? Wir sollten nicht warten und den Kopf in den Sand stecken, sondern die Ärmel hochkrempeln und zusammenstehen! Nicht verzagen – DHV fragen!