Gehaltstarifvertrag Asklepios Klinikum Bad Abbach: 6% Gehaltssteigerung und 250 Euro netto Coronasonderzahlung

Mit diesem mehr als erfreulichen Ergebnis endeten die Tarifverhandlungen zum neuen Entgeldtarifvertrag zwischen der Geschäftsleitung und unserer Tarifkommission.

Der Start der Verhandlungen war schwierig: Die Arbeitgeberseite wies unsere Forderung nach einer Gehaltserhöhung von 5 % für ein Jahr zurück. Begründung: Die wirtschaftliche Situation lasse keinen Spielraum für angemessene Gehaltserhöhungen zu. Die DHV-Forderung liege weit außerhalb des Rahmens des Abschlusses TVÖD 2020 (28 Monate Laufzeit; 7 Nullmonate; Gehaltserhöhungen 1,4 % zum 01.04.2021 und 1,8 % zum 01.04.2022; gestaffelte Corona-Prämien).

Trotz dieses Widerstandes konnten wir im Hinblick auf die spezielle Situation in der Region deutliche Gehaltserhöhungen durchsetzen:

    2,0 % zum 01.07.2021
    2,0 % zum 01.01.2022
    2,0 % zum 01.01.2023

Mit einem Gesamtvolumen von 6,0 % über eine Laufzeit von 3 Jahren liegt der Abschluss über dem TVÖD-Niveau von 3,2 % über 28 Monate!

Hinzu kommen noch weitere Verbesserungen:

  • steuerfreie Coronazulage von 250 Euro im März 2021, für Teilzeitmitarbeiter anteilig.
  • Ersatzlose Streichung der Entgeltgruppe A6p zum 01.04.2021. Dies erhöht deutlich die Attraktivität der Einstieggehälter im Pflegebereich.
  • Für DHV-Mitglieder gibt es im April 2021 eine Einmalzahlung von 100 Euro!

Ein Hauen und Stechen

Es ist kälter geworden im Jahr 2021 in Deutschland, und dies betrifft nicht nur das Wetter, sondern auch besonders die Arbeitswelt. Wohin man schaut, sieht man schlechte Nachrichten und negative Prognosen.

Die Bankenwelt, vor allem die Commerzbank, stand mit massivem Stellenabbau und Filialschließungen in der Presse. Im Handel stand die Modehandelskette H&M zu Recht in der Kritik mit ihrem Freiwilligenabbauprogramm, welches sich anscheinend vor allem an Mütter und Schwerbehinderte richtete. Aber diese Unternehmen sind kein Einzelfall.

Diese Entwicklungen haben bereits letztes Jahr, begonnen, sie werden 2021 ihre Fortsetzung finden und sich verschärfen. „Zeig mir die Schwachen, die Lahmen und die Kranken und sonstige Fälle, die für Arbeitgeber statistisch ein Problem darstellen“, wie z.B. Mütter mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende. Man könnte meinen, dass obige Losung an die Personalabteilungen herausgegeben wurde. Diese versuchen eine Atmosphäre der Angst, des Unmutes und der Zwietracht zu sähen, damit es zu einem Hauen und Stechen innerhalb der Belegschaft kommt und jeder hofft, „Gott sei Dank nicht ich, sondern der Kollege oder die Kollegin.“

Wir appellieren hier mit Nachdruck an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und an die Kollegen und Kolleginnen: Lasst Euch nicht entzweien!

Aber diese Entwicklungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Wie wir aus unserem Arbeitsalltag erfahren, gibt es viele Arbeitgeber und Unternehmen, welche die Gelegenheit und die Momente der Angst der Arbeitnehmer nutzen und viele Dinge zum Vorteil der Arbeitgeber regeln, seien es Kündigungen oder ausgelassene Vertragsverhandlungen oder die Verhandlung von Sozialplänen oder Betriebsvereinbarungen. Es wird zum Teil massiv Druck ausgeübt, ein Klima der Angst erzeugt und mit den Ängsten der Arbeitnehmer gespielt. Angst ist aber kein guter Geschäftspartner!

Wir können den Arbeitnehmern, die noch nicht DHV-Mitglied oder Gewerkschafts-Mitglied sind nur zurufen „Organisiert Euch!“ und „Gemeinsam sind wir stark!“. Wir stehen Euch zur Seite, denn gemeinsam stehen wir das durch!

Handel: Eine differenzierte Sicht der Dinge bewahren

Der Handel in Deutschland stand und steht vor riesigen Problemen. Schon vor Corona waren einige Probleme verspätet oder gar nicht angegangen worden. Die Corona-Pandemie sorgt wie ein Katalysator dafür, die Risse und Fehler zu Tage treten zu lassen und für eine Kette von Insolvenzmeldungen, einhergehend mit Stellenabbau und Leerstand und sorgt auf der anderen Seite im Bereich Digitalisierung des Handels für eine Beschleunigung und Riesenschritte, was die letzten 15 Jahre nicht passierte. Der Handel hatte in einigen Bereichen großen Nachholungsbedarf.

Es gibt Bereiche, wie den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel und Drogerien, die bis jetzt sogar relativ gut durch die Corona-Krise gekommen sind. Einige Unternehmen aus diesen Bereichen fahren die besten Umsätze seit Jahren bzw. Jahrzehnten. Sie befürchten nur Corona-bedingte Lieferengpässe und Rabattschlachten mit anderen Händlern. Das sind Sorgen, die die Unternehmen, welche sich in Insolvenz oder unter dem Insolvenzrettungsschirm befinden, gerne hätten. Hier geht der Kampf um die Arbeitsplätze und um das blanke Überleben erst richtig los.

Angst ist kein guter Geschäfts- und Vertragspartner. Und es gibt Personalabteilungen, welche hiermit spielen. Als Arbeitnehmer im Handel heißt es heute mehr denn je, einen kühlen Kopf zu bewahren und für alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Unsere DHV-Kolleginnen und Kollegen im Handel können sich sicher sein, dass wir solidarisch an Ihrer Seite stehen und mit Ihnen kämpfen, wenn es sein muss.

Im gesamten Handel versucht man Kurzarbeit durchzusetzen. Viele Unternehmen, auch jene, die zurzeit gut dastehen, versuchen hier die Gelegenheit zu nutzen und Personalkosten auf die eine oder andere Art einzusparen bzw. neue Verträge zu verhandeln.

Man muss hier eine differenzierte Sicht auf die Dinge bewahren. Nicht alles kann mit Corona begründet werden. Unternehmen, denen es gut geht, sollten sich hier ihrer sozialen Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst sein.

Corona und deren Folgen werden bei uns in der Gesellschaft und vor allem im Handel tiefe Spuren hinterlassen und noch Jahre begleiten. Kunden ändern nachhaltig ihr Kaufverhalten. Bekannte Firmen und Ladenketten, aber auch kleine spezialisierte Einzelhändler werden in die Insolvenz gehen und vom Markt verschwinden. Man hat das Gefühl, das sich eine Depression breit macht in den Einkaufsstraßen und in der Gesellschaft.

Wohl gemerkt, das Sterben des Einzelhandels und der Innenstädte ist nichts Neues. Es wird in einer differenzierten Sichtweise durch Corona nur stark katalysiert. Die sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen haben vor den Geschäften und dem Handel nicht Halt gemacht.

Wir wollen hier nicht nur alles schwarzmalen, auch wenn viele Nachrichten zurzeit negativ sind, gerade was den Handel betrifft, sondern einer Diskussion Anstoß geben. Lassen Sie uns in einen differenzierten Diskurs treten und die Chance nutzen, die Krise durch Corona zum Positiven zu verändern. Wir sollten hier die Chancen nutzen und die Herausforderungen in der modernen Arbeitswelt neu wahrnehmen. Corona schweißt uns im gemeinsamen Kampf zusammen, wir können diese Herausforderungen und Krise nur gemeinsam bestehen. Die sich durch Corona stellende Herausforderung, unser Zusammengehörigkeitsgefühl und unsere Kollegialität weiter zu wahren, werden wir erfolgreich meistern. Wir haben in diesen Zeiten auch die Möglichkeiten, die Beziehungen in der Arbeitswelt und andere Anliegen neu zu ordnen. Wir werden wie ein Fels in der Brandung stehen, wie ein Leuchtturm auf der dunklen See oder der sichere Hafen in stürmischer Nacht sein.

Wie können wir alle gemeinsam die Zukunft des Handels mitgestalten? Wie können wir gemeinsam die Herausforderungen bewältigen? Wir sollten nicht warten und den Kopf in den Sand stecken, sondern die Ärmel hochkrempeln und zusammenstehen! Nicht verzagen – DHV fragen!

Pressemitteilung DHV-Landesverband Niedersachsen Bremen: DHV Unternehmen in Bremen und Niedersachsen großzügige Home-Office-Regelungen und vom Gesetzgeber schnelle Anpassung der Arbeitsschutzvorschriften

Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefs der Bundesländer am 19.01.20 u.a. eine weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Bereich beschlossen. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine bis zum 15.März 2021 befristete Verordnung erlassen, nach der Betriebe ihren Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Beschäftigung im Home-Office ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden.

Der DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die Verordnung und fordert die Arbeitgeber in beiden Bundesländern zu großzügigen Home-Office-Regelungen für ihre Beschäftigten auf. Er erwartet, dass die Verordnung so ausgelegt und umgesetzt wird, dass Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, nicht einfach pauschal unter Hinweis auf betriebswirtschaftliche Belange verweigern können.

DHV-Landesvorstandsmitglied Peter Rudolph: „Die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office kann wesentlich dazu beitragen, Kontakte zu beschränken und damit das Corona-Infektionsrisiko einzudämmen. Der Arbeitsplatz steht als Infektionsherd an dritter Stelle, wie das Robert-Koch-Institut ermittelt hat. Dem muss Rechnung getragen werden. Dass mehr Home-Office möglich ist, belegt die Statistik: Nur gut einen Monat nach dem ersten Corona-Lockdown, der am 22.März 2020 in Kraft trat, lag die Homme-Office-Quote in Deutschland bereits bei 27 Prozent – gegen Jahresende waren es nur noch 14 Prozent.“

Zur Förderung von Home-Office-Beschäftigung ist nach Auffassung der DHV aber auch der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten, bewegen sich zum Teil in einer rechtlichen Grauzone. Dies gilt zum Beispiel für den Unfallversicherungsschutz. Peter Rudolph, der die DHV in der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vertritt, der größten gesetzlichen Berufsgenossenschaft, mit 1,2 Millionen Mitgliedsunternehmen und rund zehn Millionen Versicherten:
„Bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette oder zur Küche besteht im Home-Office kein Unfallversicherungsschutz. Wer seine Kinder zur Schule oder in die Kita bringt, um in Ruhe im Home-Office arbeiten zu können, ist bei Wege-Unfällen ebenfalls nicht versichert. Auch die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist im Home-Office noch nicht ausreichend gewährleistet. Es muss sichergestellt werden, dass auch im Home-Office die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben eingehalten werden. Wir treten in diesem Zusammenhang dafür ein, dass in Bezug auf Home-Office-Beschäftigung die Betriebs- und Personalräte mehr Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten. Es reicht deshalb nicht, wenn der Gesetzgeber die Arbeitgeber zur Ermöglichung von Home-Office-Beschäftigung verpflichtet. Er muss auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und dies schnellstens.“

Einigung bei Tarifverhandlungen DRK Thüringen: Entgeltsteigerung um 8,72% in 21 Monaten – Verbesserungen am Manteltarifvertrages gelten ab 01.01.2021

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen und die DRK-Tarifgemeinschaft Thüringen e. V. haben sich nach harten, schwierigen und langwierigen Tarifverhandlungen zu einer Einigung durchgerungen. Die Beschäftigten des DRK Thüringen dürfen sich in 2021/22 über eine Entgeltsteigerung von durchschnittlich 8,72% und Verbesserungen am Manteltarifvertrag freuen.

Im Ergebnis haben wir für 2021/22 Folgendes erreicht:

  • Steigerung der Entgelte ab 01.01.2022 durchschnittlich um 4,07%
  • Steigerung der Entgelte ab 01.04.2021 durchschnittlich um 4,65%
  • Steigerungen 2021/22 (21 Monate) zusammen durchschnittlich 8,72%
  • Die Erholungsbeihilfe in Höhe von 156,-€ (steuerfrei) wird in 2021 und auch in 2022 bezahlt
  • Steigerung der Funktionszulagen für stellv. Leiter von Einrichtungen und Diensten um 50%
  • Steigerung der Funktionszulagen für Praxisanleiter und Mentoren um 50%
  • NEU – Aufnahme der Funktionszulagen für Arzneimittelbeauftragte
  • NEU – Jubiläumszuwendungen jetzt auch nach 15 Jahren in Höhe von 250,-€
  • NEU – Jubiläumszuwendungen jetzt auch nach 35 Jahren in Höhe von 450,-€
  • NEU – Sonderzahlung auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei Eintritt in die Regelaltersrente, sowie bei einem vorgezogenen Eintritt in eine gesetzliche Altersrente (vorzeitiger Ruhestand) oder bei ordentlicher Kündigung
  • Steigerung der Ausbildungsvergütung ab 01.09.2021 um 9,84%
  • Steigerung der Ausbildungsvergütung ab 01.09.2022 um 4,05% (2021/22 zusammen 13,9%)

Diese genannten Punkte und Verbesserungen am Entgelt- und Manteltarifvertrag gelten ab 01.01.2021, sie sind bespielhaft und nicht abschließend. Nach einigen Anfragen weisen wir darauf hin, dass Rechtsansprüche auf Inhalte unseres Tarifvertrages primär nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten!
 
Bis zum Abschluss der Tarifverhandlungen war unklar, ob sich die Verhandlungspartner einigen können. Die DHV-Tarifkommission nahm das von den Arbeitgebern bezeichnete Maximalangebot in letzter Minute nach einer angebotenen Nachbesserung beim Manteltarifvertrag an. Im Hinblick auf die durchschnittlichen Steigerungen der Entgelte im TVöD für 2021/22 um 3,2%, ist unser Tarifabschluss mit einer durchschnittlichen Entgeltsteigerung von 8,72% in 21 Monaten ein großer Schritt in Richtung TVöD-Niveau!
 
Mit dem Abschluss konnten eine von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde für 2022 verhindern! Das war uns wichtig, nicht nur weil die Zeiten während der Corona-Krise unsicher geworden sind, sondern weil bereits genug auf den Schultern der DRK-Beschäftigten in Thüringen ausgetragen wurde.

Es gibt noch viel zu tun! So gibt es bis jetzt immer noch keinerlei Corona-Zahlungen für viele DRK-Beschäftigte (z. B. Kita, Rettungsdienst) in Thüringen, auch eine Festschreibung der jährlichen Sonderzahlung lehnt die Arbeitgeberseite noch immer kategorisch ab. Wir wünschen und fordern auch weiterhin, mehr Anerkennung und Wertschätzung für die DRK-Beschäftigten in Thüringen!

Median Kliniken Bad Kösen & Bad Salzdetfurth: Geraten die Verhandlungen ins Stocken?

Die Verhandlungen gestalteten sich von Beginn an schwierig. Grund dafür war einerseits Corona und das Hygienekonzept der Median-Gruppe, andererseits die weit auseinanderliegenden Vorstellungen unserer Tarifkommission und der Arbeitgeberseite.

Am 19.01.2021 wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Nachdem es zu Beginn so schien, als könnten wesentliche Bestandteile des Manteltarifvertrages unter Dach und Fach gebracht werden, überraschte die Arbeitgeberseite damit, dass sie sich entschieden gegen die Aufnahme einer Besitzstandsregelung für langjährige Mitarbeiter aussprach. Diese Forderung hatten wir bereits zu Beginn eingebracht und darüber unter anderem auch am 03.09.2020 verhandelt. Nun warf uns die Arbeitgeberseite vor, mit der Besitzstandsklausel eine völlig neue Forderung eingebracht zu haben.

Natürlich würden wir gerne einen Manteltarifvertrag abschließen, der alle Mitarbeiter gleichstellt, aber dann müsste die Arbeitgeberseite sich entschieden in unsere Richtung bewegen!

Eine Schlechterstellung der Mitarbeiter durch einen neuen Manteltarifvertrag wird es mit uns nicht geben!

Neue Infoblätter zur Kinderbetreuung in Corona-Zeiten

Das Thema Kinderbetreuung in Corona-Zeiten stellt Beschäftigte mit Kindern vor die große Herausfoderung, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Wir haben eine zweiteilige DHV-Information erstellt mit der wir Sie über die Beschlüsse zur Verlängerung und Ausweitung der Kinderkrankengeldzahlung sowie über die Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz informieren möchten.

DHV-Infoblatt_Kinderbetreuung_und_Corona_Teil_1.pdf

DHV-Infoblatt_Kinderbetreuung_und_Corona_Teil_2.pdf

Harter Lockdown: Politik muss bis zum Ende der Pandemie gesetzliche Vorgaben zum Homeoffice an die Realität anpassen!

Die DHV appelliert an die Bundesregierung und an die Länder, bei dem Beschluss über einen verschärften Lockdown die gesetzlichen Vorschriften zur Homeofficearbeit zumindest für die Dauer der Pandemie von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und die geplanten Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz schnellstmöglich umzusetzen! Die Unternehmen sind gefordert, unter den Pandemiebedingungen Homeofficearbeit zu ermöglichen!

Die Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen sollte im Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern erfolgen, weil es dem beiderseitigen Interesse entspricht. Derzeit bewegen sich viele Beschäftigte und Unternehmen mit der praktizierten Homeofficearbeit in einer rechtlichen Grauzone. Es geschehen zahlreiche Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, die zwar nicht sanktioniert werden, weil Homeoffice von der Politik, von den Beschäftigten und von den Unternehmen in dieser außergewöhnlichen Pandemiesituation ausdrücklich erwünscht ist, die aber im Falle einer Ahndung von Verstößen durchaus Konfliktpotential bieten könnten! Das gilt auch hinsichtlich des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes: Das Bringen und Abholen der Kinder zur/von der Kita/Schule sind derzeit nicht gesetzlich unfallversichert. Sogar Unfälle auf dem Gang zur Toilette und zur Küche sind derzeit nicht abgesichert. Die Bundesregierung hat diese Lücke erkannt und will mit dem beabsichtigten Gesetz für diese Fälle den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zur Anwendung bringen.

Die DHV fordert die Politik auf, schnellstmöglich die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Arbeit im Homeoffice auf den Prüfstand zu stellen! Schnellstmöglich, d.h. in den nächsten Tagen müssen die vorgesehenen Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallschutz beschlossen werden! Ebenso ist erforderlich, für die Zeit der Pandemie, d.h. bis Mitte des Jahres, die zum Teil strikten Anforderungen des Arbeitsschutzrechts so zu gestalten, dass Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen möglichst schnell und unbürokratisch realisiert werden kann und nicht in einer rechtlichen Grauzone stattfindet!

DHV begrüßt verlängerte Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes

Die Berufsgewerkschaft DHV sieht in der Entscheidung des Bundestages zur verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes ein richtiges Signal an berufstätige Eltern.

Es ist richtig und gut, in dieser außergewöhnlichen Pandemiesituation Eltern in ihrer Sorge zu entlasten, den oft nicht möglichen Spagat zwischen Berufstätigkeit und Betreuung der Kinder zu Hause zu leisten. Auch unter dem Aspekt, so wenige Kinder wie möglich in Kitas und Schulen zu betreuen, ist diese Unterstützung von berufstätigen Eltern, die zu Hause bleiben, zu begrüßen. Die Dauer der Unterstützungsleistung – bis zu 20 Tage pro Elternteil und bis zu 40 Tage für Alleinerziehende – ist auch der besonderen Situation angemessen.

Es ist zwar ordnungspolitisch nicht korrekt, die Unterstützungsleistung in Form einer verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes zu gewähren. Denn: Eltern, die wegen geschlossener Schulen oder Kindergärten die Kinder betreuen müssen, leisten keine Betreuung für kranke Kinder. Eigentlich müsste die finanzielle Kompensation der Betreuung von Kindern zu Hause aus Steuermitteln und nicht durch die Krankenkassen geleistet werden. Aber angesichts der Notwendigkeit eines schnellen und möglichst einfachen Handelns ist der Weg einer verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes akzeptabel.

Allerdings muss die Bundesregierung gewährleisten, dass die Kosten dieser zusätzlichen sozialpolitischen Leistung auch vollständig vom Staat getragen werden. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen zusätzlichen Zuschuss von 300 Mio. Euro für die Refinanzierung der verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes in den Gesundheitsfonds einzahlen wird. Abgerechnet wird aber am Ende des Tages, und da steht die Bundesregierung in der Pflicht, den Krankenkassen die tatsächlich aufgelaufenen Kosten zu erstatten, sollten mehr berufstätige Eltern als ursprünglich gerechnet von der verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes Gebrauch machen! Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes darf nicht dazu führen, dass letztendlich die Versicherten in Form eines höheren Krankenkassenbeitragssatzes und die Beschäftigten in Form von geringeren Leistungen ihres Arbeitgebers mit die Zeche zahlen müssen!