KKH: Nächster Verhandlungstermin beim Gehalt erst am 05.11.2020

Seit Juli warten Sie auf einen neuen Gehaltstarifabschluss. Wir haben in den bisherigen Verhandlungsrunden Ihre Erwartungshaltung auf einen zügigen Tarifabschluss bis Ende September deutlich zum Ausdruck gebracht.

Leider hakt es bei den Verhandlungen, der erreichte aktuelle Verhandlungsstand ist vollkommen unbefriedigend:

    • Unzureichendes Gehaltsangebot der Arbeitgeberseite
      Das auf dem Tisch liegende Arbeitgeberangebot von 1,5 % rückwirkend ab 01.07.2020 und 0,5 % ab 01.01.2021 ist selbst unter dem Blickwinkel der kurzen Laufzeit von 12 Monaten nicht ausreichend – zumal davon nach dem Willen der Arbeitgeberseite noch 0,5 % in die Sanierung der alten betrieblichen Altersvorsorge fließen sollen.

 

    • Streitpunkt Sanierungsbeitrag betriebliche Altersvorsorge
      Vor allem vor dem Hintergrund des unzureichenden Gehaltsangebotes lehnen wir den von der Arbeitgeberseite geforderten Sanierungsbeitrag ab!

 

    • Keine Bewegung beim Thema Digitalisierungstarifvertrag
      Unsere Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag für Homeoffice/mobiles Arbeiten mit den Kernpunkten Raumausstattung, Arbeitsschutz und Erreichbarkeit stellt die KKH das Pilotprojekt zum Homeoffice entgegen, die Arbeitgeberseite meint, erst einmal dieses anzugehen. Selbst zur Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung für einen Digitalisierungstarifvertrag vermag sich die Arbeitgeberseite derzeit nicht durchzuringen.

 

  • Nächster Verhandlungstermin erst im November!
    Entgegen unserer in der Verhandlung am 09.09.2020 geäußerten Erwartung eines nächsten Verhandlungstermins bis Ende September hat die KKH uns erst den 05.11.2020 als nächstmöglichen Termin angeboten. Ein früherer Termin sei wegen der Herbsturlaubszeit und wegen der Notwendigkeit, beim Thema betriebliche Altersversorgung ergänzende Berechnungen anzustellen, nicht möglich.  

    Angesichts der bereits monatelangen Hängepartie ist unser Verständnis für die Terminverschiebung in den November 2020, arg begrenzt zumal wir von einem guten Ergebnis und damit einer Abschlussvereinbarung noch weit entfernt sind. Nur zähneknirschend haben wir dieser späten Terminierung zugestimmt. Wir haben der Arbeitgeberseite aber deutlich gemacht, dass wir am 05.11.2020 endlich zu Potte kommen müssen, denn:

    Die Beschäftigten erwarten endlich einen Tarifabschluss! Die Gehaltserhöhung muss sich nahtlos an den ausgelaufenen Gehaltstarifvertrag anschließen, d.h. ein Tarifabschluss am 05.11.2020 muss eine Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 vorsehen!

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit, was Sie von der Situation halten. Und noch besser: Werden Sie DHV-Mitglied! Je mehr KKH-Mitarbeiter/innen Gewerkschaftsmitglied sind, desto bestimmter können wir Ihre Interessen in den Verhandlungen vertreten! Ohne Gewerkschaften würde das Gehaltsniveau bei der KKH deutlich niedriger und der Sanierungsbeitrag deutlich höher!

Tarifverhandlungen INI-Klinikum Hannover: Fahrt auf Sicht…

Auch die Verhandlungsrunde am 15.09.2020 mit DHV-Geschäftsführer Alexander Henf war von der aktuellen Situation geprägt: Die Patientenzahlen stagnieren auf niedrigem Niveau. Angesichts dieser wirtschaftlichen Entwicklung im INI-Klinikum seit Ausbruch der Corona-Krise weigert sich die Geschäftsführung, einen fertig verhandelten Vergütungstarifvertrag mit entsprechenden Gehaltssteigerungen zu unterzeichnen. Stattdessen wurde gemäß den Vereinbarungen des Manteltarifvertrages Verhandlungen zu einem Notlagentarifvertrag aufgenommen. Das Ergebnis überzeugte nicht, daher wurde nichts unterschrieben. Aber die Unterschiede zu anderen Tarifgehältern steigen weiter (z.B. +3,12 % zum 01.01.2020 im aktuellen TVL-Pflege) und immer mehr Mitarbeiter haben die Absicht, zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln!

Immerhin, eines wurde am 15.09.2020 deutlich: die Geschäftsführung hat die Lage erkannt und will etwas für die Mitarbeiter tun, angesichts der Lage aber ohne Unterschrift unter einen Vertrag. Daher der Kompromiss: Die Tarifparteien treffen sich monatlich, um bei entsprechender wirtschaftlicher Lage so schnell wie möglich Geld an die Mitarbeiter auszuzahlen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Verhandlungen Privatbanken zu komplexen Themen: Eingruppierung, betriebliche Altersvorsorge, TV Nachwuchskräfte

Im Tarifabschluss 2019 hatten sich die DHV und der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) über Verhandlungen über die Modernisierung der Tarifverträge im privaten Bankgewerbe verständigt. Im Juni 2020 wurden die Tarifverhandlungen in Form von Videokonferenzen aufgenommen.

Auf der Agenda der Verhandlungen stehen komplexe Themen:

1)    Reform der Eingruppierungsregelungen

Das bestehende Eingruppierungssystem bildet die Arbeitswelt der 1970er/1980er-Jahre ab. Diese Welt gibt es aber nicht mehr, ein zeitgemäßes und zukunftsgerichtetes Eingruppierungssystem ist notwendig!

Unsere Positionen für ein zukunftsgemäßes Eingruppierungssystem:

  • Gewährleistung eines weiterhin attraktiven Vergütungsniveaus!
  • Transparente, nachvollziehbare Eingruppierungsregelungen
  • Ein Eingruppierungssystem, in das auch zukünftige, neue Tätigkeiten nachvollziehbar eingruppiert werden können!
  • Honorierung von zusätzlichen Führungs-/ Leitungsaufgaben!
  • Ziel: Reintegration von outgesourcten Tätigkeiten!
  • Besitzstandsregelungen, die Nachteile für Bestandsbeschäftigte sowohl für die Gegenwart als auch für die Zukunft ausschließen!
    Der bisherige Verhandlungsverlauf lässt noch keine Bewertung über einem möglichen Kompromiss zu. Positiv ist aber die Bereitschaft der Arbeitgeber zu umfassenden Besitzstandsregelungen zu vermerken!

2)    Betriebliche Altersvorsorge
Ziel der Verhandlungen ist ein Angebot an die Betriebsparteien, eine attraktive betriebliche Altersversorgung auch in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsphase zu ermöglichen. Der Tarifvertrag soll eine Beitragszusage auf Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ermöglichen.
Unsere Position: Der Tarifvertrag darf bestehende betriebliche Altersversorgungsregelungen nicht verdrängen und soll auch zukünftig andere betriebliche Vereinbarungen ermöglichen! Die Arbeitgeber sollen einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung leisten!
Strittig in den Verhandlungen ist, ob der Arbeitgeberzuschuss im Tarifvertrag geregelt (= DHV-Position) oder es den Betriebsparteien überlassen werden sollte, ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird (= Arbeitgeberposition).

3)    Tarifvertrag Nachwuchskräfte
In den Nachwuchskräfte-Tarifvertrag sollen die in den verschiedenen Tarifverträgen enthaltenen Regelungen zu den Auszubildenden überführt werden – einschließlich der Ausbildungsvergütungen und der im Tarifabschluss 2019 vereinbarten Übernahmegarantie. Des Weiteren soll der Tarifvertrag auch für die dualen Studenten Anwendung finden und eine Vergütungsregelung vereinbart werden.
Darüber hinaus fordern wir einen Anspruch für junge Beschäftigte auf eine Sabbat-Auszeit von bis zu 3 Monaten!

Die Verhandlungen sind bis Jahresende terminiert. Wir werden Sie über den laufenden Stand informieren.

Süd-Ost Fleisch Altenburg: Entgeltverhandlungen nach dem Stopp der Schweineschlachtung erfolgreich abgeschlossen!!

Im Altenburger Schlachthof ist die Schweineschlachtung im 1. Quartal 2020 eingestellt und in Zukunft der Fokus auf den Ausbau des Rindfleischmarktes gelegt worden. Aufgrund der Umstrukturierungen und der Corona Situation sind die begonnenen Tarifverhandlungen auf Eis gelegt worden.

Im Juli fand die zweite Entgelttarifverhandlung der zwischen der DHV-Tarifkommission und der Geschäftsleitung der Süd-Ost Fleisch Altenburg GmbH statt. Diese wurden nach sehr harten Verhandlungen nun erfolgreich abgeschlossen.

Ein Tariferfolg ist die Eingliederung aller Mitarbeiter der Südostfleisch GmbH in den Moksel Entgelttarifvertrag. Gerade in der schwierigen Situation ist dies ein großartiger Erfolg, den die DHV-Tarifkommission Mitteldeutschland erreicht hat.

Die Angleichung an das Lohnniveau der Moksel GmbH im Tarifvertrag konnte in den Verhandlungen 2020 noch nicht umgesetzt werden. Dieses Ziel wollen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern im Unternehmen in den nächsten Verhandlungen um den Entgelttarifvertrag 2022 erreichen!

Tarifinformation KKH: Gehaltstarifverhandlungen: Unzureichendes 2. Arbeitgeberangebot

In der Verhandlung am 09.09.2020 zeigte die Arbeitgeberseite Bewegung und präsentierte ein verbessertes Gehaltsangebot:

  • Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen: 1,5 % rückwirkend ab 01.07.2020, 0,5 % ab 01.01.2021
  • Laufzeit: 12 Monate bis zum 30.06.2021
  • Ab 01.01.2021 Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an den Sanierungsbeiträgen für die bis zum 30.09.2018 geltende betriebliche Altersvorsorge um 0,5 Prozentpunkte auf 0,9 %. Der Arbeitgeberanteil würde ebenfalls entsprechend um 0,5 Prozent-punkte auf 0,9 % steigen. Für Beschäftigte, die ab 01.10.2018 eingestellt wurden, gilt die neue betriebliche Altersversorgung. Für sie soll der erhöhte Sanierungsbeitrag nicht zur Anwendung kommen.

Wir erkennen zwar die Bewegung auf Arbeitgeberseite an. Dennoch: Auch dieses Arbeitgeberangebot lehnen wir ab! Abzüglich der von der KKH geforderten Erhöhung des Sanierungsbeitrages um 0,5 Prozentpunkte bleibt unter dem Strich nur eine effektive Erhöhung von 1,5 % übrig. Das ist zu wenig!

Der zweiten Verhandlungsrunde ging ein Austausch mit Vertretern der Hamburgischen Pensionsverwaltung (HPV) voraus. In einem Termin am 04.09.2020 erläuterten diese, warum der seit 2020 in Kraft gesetzte Sanierungsbeitrag von insgesamt 0,8 % (davon je zur Hälfte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) für die alte betriebliche Altersversorgung weiter erhöht werden muss. Um die Garantieverzinsung von 4 % der eingezahlten Beiträge und um die jährlichen be-trieblichen Rentensteigerungen von 1 % zu finanzieren, muss das angelegte Fondsvermögen eine Rendite von jährlich mehr als 4 % erwirtschaften. Diese Voraussetzung kann aber in dem seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsumfeld kaum mehr erfüllt werden. Deshalb muss aus Sicht der Experten die Eigenbeteiligung der Beschäftigten und der KKH erhöht werden, um die Lücke zwischen erforderlicher und tatsächlicher Entwicklung des Versorgungsvermögens zu schließen.

Die Arbeitgeberseite hat eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur Bedingung für einen Gehaltstarifabschluss gemacht. Wir fordern eine Gehaltserhöhung, die bei den Beschäftigten ankommt und die nicht durch eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur alten betrieblichen Altersversorgung und durch die gefühlte Inflation aufgezehrt wird!

Darüber hinaus erwarten wir zur nächsten Verhandlungsrunde von der Arbeitgeberseite ein Signal, zumindest eine Verhandlungsverpflichtung zu einem Digitalisierungstarifvertrag zur Regelung der Rahmenbedingungen für Home-office/mobiles Arbeiten zu vereinbaren!
Die von der Arbeitgeberseite in der zweiten Verhandlungsrunde gezeigte Bewegung ist noch nicht ausreichend, deshalb bleiben wir bei unseren bereits kommunizierten Forderungen!

Stellungnahme des CGB Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen zur aktuellen politischen Situation

Die Pandemie und ihre andauernden Folgen für unsere Wirtschaft und unser gesellschaftliches Zusammenleben bleibt noch für lange Zeit eine riesige Herausforderung für uns alle.

Politische Parteien und Tarifpartner stellen in diesen Tagen ihre Forderungen auch angesichts dieser Krisensituation auf.

Kommunen leben wegen der Krise weitgehend auf Pump und sehen sich Tarifforderungen für Lohnerhöhungen im Öffentlichen Dienst bis 4,8 Prozent ausgesetzt. Wieviel Prozentpunkte sind insofern angemessen im Hinblick auf die notwendigen Einschätzungen, was überhaupt verteilt werden kann, und was viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der zurückliegenden Zeit an Entgeltverlusten hinnehmen mussten, und was sie außerordentliches in etlichen Bereichen zusätzlich haben leisten müssen?

Die Arbeitszeit ist wieder ein aktuelles Thema geworden. Die Linkspartei fordert die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Das ist einfach ein realitätsfernes und populistisches Wunschdenken. Eine vier-Tage-Woche bleibt jedoch erwägenswert bei „gewissem“ oder „teilweisem“ Lohnausgleich, wie vom Bundesarbeitsminister und von Gewerkschaften ins Spiel gebracht. Die Höhe des Lohnverzichts bleibt ausschlaggebend. Allerdings kommt niemand an der Betrachtung vorbei: Bei einem Strukturwandel gilt leider, dass Arbeitsplätze, die ohnehin nicht mehr gebraucht werden, auch nicht mehr durch eine Teilzeitregelung zu retten sind.

Die Corona-Krise wird noch schmerzhafte Einschnitte hervorrufen. Selbst wenn das Virus besiegt sein wird, kann die Wirtschaftsflaute noch länger andauern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die Lasten gemeinsam schultern. Die Tarifpartner haben dies in der Vergangenheit zumeist sehr gut hinbekommen. Populistische Tagträumereien helfen nicht weiter.

Die Ausnahmeregelung, dass insolvente Firmen ihre Zahlungsunfähigkeit bis zum 30.09.2020 nicht kommunizieren müssen, sollen nach Plänen der SPD bis in den März des kommenden Jahres verlängert werden. 550.000 dieser Firmen sind derzeit aufgrund dieser Maßnahme verdeckt überschuldet. Nach seriösen Schätzungen würde diese Zahl dann auf über 800.000 steigen.

Viele Insolvenzen werden sicherlich nur verschoben, viele noch gesunde Firmen könnten noch in den Abgrund gerissen werden. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist eine Verschiebung ein zweischneidiges Schwert. Im Zweifel muss für uns gelten, dass wir nach der Pandemie eine relativ gesunde Firmenstruktur mit wettbewerbsfähigen Unternehmen brauchen. Dafür gibt es einige Instrumente, die nur genutzt und für die jeweiligen Branchen angepasst werden müssten, wie bessere Kreditkonditionen, die Ausweitung von Überbrückungsprogrammen auf alle Unternehmensgrößen und alle Krisenmonate, eine Flexibilisierung der Kurzarbeit sowie erweiterte Möglichkeiten, bei der Steuer aktuelle Verluste mit Gewinnen aus den Vorjahren zu verrechnen.

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die Beibehaltung der Aufstockung ist trotz der Tatsache zu begrüßen, dass die Bundesagentur für Arbeit bereits durch die bisherigen Zahlungen ein Defizit von mehr als zehn Milliarden Euro angehäuft und davor gewarnt hat, dass ihre Rücklagen von 26 Milliarden Euro im laufenden Jahr komplett aufgebraucht werden.

Kritikern dieses Regierungsvorhabens, das Kurzarbeitergeld durch staatliche Zuschüsse weiter zu sichern, sind dies allzu durchsichtige Wahlkampfmanöver, nicht mehr marktwirtschaftlichen Überlegungen entsprechende Maßnahmen der Gewährleistung von sozialer Sicherheit, sondern ein politisches Narkotikum.

Einer staatlichen Interventionspolitik sowie Unterstützungsleistungen in Corona-Zeiten müssen aber weiterhin Betrachtungen unterliegen, die eine Balance zwischen einem auch wieder gewünschten „Normalzustand“, der als Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben muss, und den Erhalt von Millionen von Arbeitsplätzen und Einkommen ermöglichen. Schlussendlich brauchen wir sehr differenzierte Betrachtungen.

Nicht alles Wünschenswerte darf derzeit auch wirklich umgesetzt werden. Unter dem Label „Bürokratieentlastung“ dürfen keinesfalls Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards abgebaut werden, wie Arbeitgeberverbände etwa bezüglich des Arbeitszeitgesetzes im Zuge der Corona-Bewältigung gefordert haben.
Was wir in Corona-Zeiten benötigen, ist nicht Empathie als allgemeine Konsensstrategie, sondern Vernunft, Mitgefühl oder Respekt als alternative Leitmaxime des gesellschaftlichen Umgangs.

Adalbert Ewen,
CGB-Bundesvorsitzender

Verdi: Wasser predigen und Wein trinken!

Die DHV und andere Gewerkschaften als Dumpinggewerkschaft zu bezeichnen, aber den eigenen Mitarbeitern/innen den Tariflohn zu verweigern und sogar nicht mal den Mindestlohn zahlen zu wollen.
Da können wir nur sagen: Ganz großes Kino –verdi! Der DGB-Gewerkschaft mit effektivem Lohndumping!

Laut der Pressemitteilung aus dem Februar 2020 der GDG (Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten) zahlen verdi und der DGB bei der Deutschen Angestellten-Akademie GmbH (zu 100% verdi-Tochter) unter dem gesetzlichen Mindestlohn Weiterbildung.

Wir fragen uns: Wie kann eine Gewerkschaft, die in 70 Branchen tätig ist und sich für über 1000 Berufe zuständig fühlt und fast täglich irgendwo lautstark für höhere Löhne und Gehälter streikt, selbst Lohndumping vom Feinsten bei Angestellten der eigenen Tochterfirma betreiben?
Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln – es grenzt an ein Pharisäertum!   

Über das Arbeitgeberverhalten von verdi hat man seit der Gründung 2001 schon viel gehört und gelesen. Auch dass verdi und der DGB als Arbeitgeber die GDG nicht als Gewerkschaft anerkennen und ihren eigenen Mitarbeitern das Streikrecht aberkennen, entbehrt hier nicht einer gewissen Ironie.  Wehe ein Arbeitgeber täte dies!

Aber selbst wenn man gutmeinend dieses inakzeptable Gebaren als Arbeitgeber ausblendet, zeigt sich anderweitig das Scheitern von verdi zwischen den eigenen oft überzogenen Ansprüchen und dem Resultat des Handelns: Diese Gewerkschaft sieht sich gerne als Robin Hood der Arbeitnehmerschaft und der Gesellschaft. Sie streikt ständig irgendwo mit überzogenen und unrealistischen Forderungen. Aber oft kommen kleinlaute Tarifabschlüsse heraus, die dennoch als große Erfolge verkauft werden. Und wenn das Scheitern zu offensichtlich ist, muss oft als Argument herhalten der Konkurrenzdruck der christlichen Gewerkschaften, die ansonsten abschließen würden – im Übrigen die Gewerkschaften, die nach DGB-Duktus vollkommen irrelevant sind und denen man rechtlich die Tariffähigkeit aberkennen lassen will. Das passt irgendwie nicht so ganz zusammen.

Verdi verfehlt mit solchem Gebaren ihr Ziel, die Erosion des DGB-Organisationsgrades in der Bundesrepublik Deutschland zu stoppen! Auch sollte verdi vor ihrer eigenen Haustür kehren, vorbildhaft als Arbeitgeberin voranschreiten und sich vorbildhaft um die Arbeitsbedingungen ihrer eigenen Beschäftigten kümmern! Verdi sollte ihre eigenen Slogans einfach mal auf die eigenen Kollegen anwenden wie „Umfairteilen“, „Weniger ist Wahnsinn“ oder „Wir sind es wert“, ansonsten bekommen diese so eigenen Slogans einen eher komischen Beigeschmack.   

Wir können den Kollegen und Kolleginnen, die bei der DAA GmbH unter Mindestlohn bezahlt werden, nur unsere Sympathie bekunden und der GDG viel Erfolg im hauseigenen Arbeitskampf wünschen!

Nehmt Euch liebe Kollegen und Kolleginnen bei der Deutschen Angestellten Akademie GmbH ein Beispiel an der verdi-Jugend und ihrem derzeitigen Slogan „Besser unbequem“, denn Streikrecht ist ein Grundrecht und gerade verdi sollte dies wissen!

Tarifarbeit unter den Bedingungen der Corona-Virus-Pandemie Not macht erfinderisch oder „the Show must go on“

Die Erkenntnis, dass die Corona-Virus-Pandemie unser aller Leben und ins Besondere unseren Arbeitsalltag auf eine Art und Weise beeinflusst, wie man es sich zu Beginn des Jahres 2020 nicht vorstellen konnte, darf mittlerweile fast als Binsenweisheit gelten. Viel interessanter sind die Wege und Lösungen, die in den vergangenen Monaten erprobt wurden, um den Stillstand entgegenzuwirken oder ihn erst gar nicht eintreten zu lassen.
Das Verhandeln über Tarifabschlüsse gehört unbestritten zum Kerngeschäft einer jeden Gewerkschaft. Die Rahmenbedingen, in denen sich Tarifverhandlungen abspielten, galten über lange Zeit als gegeben. Die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich persönlich in einem, wie auch immer gearteten, Raum und beraten über die Parameter, unter denen sich eine Einigung herbeiführen lässt. Ein Szenario das heute in Folge der bestehenden Hygienemaßnahmen zumindest mit vielen Fragzeichen versehen ist, wenn es überhaupt umgesetzt werden kann.
Da das Ruhenlassen der Tarifarbeit über längere Zeit aber keinesfalls im Sinne der betroffenen Belegschaften ist, mussten alternative Herangehensweisen gefunden werden. Mit der abrupten und massiven Verlagerung von Arbeitskräften ins Home-Office, kam es auch zu einem deutlichen Nutzungsanstieg von Konferenzsoftware. Diese bot auch für den Austausch zwischen den Tarifparteien eine sinnvolle Plattform. Gab es gerade zu Beginn eine Anzahl technischer Schwierigkeiten zu bewältigen, sind diese natürlich kein Ersatz für den direkten persönlichen Austausch. Trotzdem lassen sich einige Vorteile, wie das Vermeiden von langen Dienstfahrten und eine oft konzentriertere Diskussionsführung, nicht abstreiten.
Am Ende führt aber wenigstens an einem abschließenden Treffen der Verhandlungs-parteien kein Weg vorbei. War zuvor fast jeder abschließbare Raum für ein Treffen geeignet, stellt sich die Situation nun anders dar. Ist genügend Platz vorhanden, um die nötigen Sicherheitsabstände einzuhalten? Kann man richtig lüften? Sind Stühle und Tische vorschriftsmäßig desinfiziert worden? Gibt es vielleicht interne Vorgaben, wie lange sich eine Gruppe überhaupt am Stück in ein und demselben Raum aufhalten darf? Letztlich ist ein richtiges Raum-Management nötig.
Neben diesen rein formalen Maßnahmen, stehen nun auch andere inhaltliche Aspekte vermehrt im Fokus. In den letzten Jahren gewannen innerhalb unterschiedlicher Belegschaften immer mehr die Fragen, um das Verhältnis von Berufs- und Privatleben, an Bedeutung. Trotzdem konzentrierten sich viele Tarifverhandlungen größtenteils auf die Entwicklung des Lohniveaus. Hier ist zumindest mittelfristig durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Umdenken erfolgt. Innerhalb kürzester Zeit wurde eine Unmenge an Betriebsvereinbarungen zur Durchführung von Arbeit über das Home-Office verabschiedet. Die fachgerechte Umsetzung im Arbeitsalltag und im Tarifwerk werden die Tarifparteien sicherlich noch auf längere Zeit begleiten. Aber auch die Frage der ökonomischen Arbeitsplatzsicherheit stellte sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem geradezu unbekannten Ausmaß. Über das Mittel der Kurzarbeit ist es in Deutschland bisher gelungen hier die gröbsten Auswirkungen abzufedern. Das, damit nicht die Rettung für alle Betriebe gesichert ist, ist aber leider ebenfalls ein Fakt.  
Wir als DHV aber auch unsere Gesellschaft als Ganzes, können in diesen ökonomisch turbulenten Zeiten nur bestehen, wenn wir uns auf unsere Kernkompetenzen besinnen. Der Zusammenhalt zwischen den Menschen allgemein und den Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen im Besonderen, ist heute von einer Bedeutung, wie selten zuvor. Mit der Unterstützung unserer Mitglieder im Rücken, wird die DHV auch weiterhin nichts unversucht lassen, den bestmöglichen Weg für einen sicheren und mehr als nur angemessenen entlohnten Arbeitsalltag zu finden. Zeiten der Unsicherheit gehen auch immer mit neuen Möglichkeiten einher, diese zu nutzen muss nun unser aller Ziel sein. Die kommenden Tarifverhandlungen sind trotz aber auch gerade wegen ihrer Einschränkungen und besonderen Umstände die beste Möglichkeit, die ersten Schritte auf diesem Weg zu gehen.