Stellungnahme des CGB Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen zur aktuellen politischen Situation
Die Pandemie und ihre andauernden Folgen für unsere Wirtschaft und unser gesellschaftliches Zusammenleben bleibt noch für lange Zeit eine riesige Herausforderung für uns alle.
Politische Parteien und Tarifpartner stellen in diesen Tagen ihre Forderungen auch angesichts dieser Krisensituation auf.
Kommunen leben wegen der Krise weitgehend auf Pump und sehen sich Tarifforderungen für Lohnerhöhungen im Öffentlichen Dienst bis 4,8 Prozent ausgesetzt. Wieviel Prozentpunkte sind insofern angemessen im Hinblick auf die notwendigen Einschätzungen, was überhaupt verteilt werden kann, und was viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der zurückliegenden Zeit an Entgeltverlusten hinnehmen mussten, und was sie außerordentliches in etlichen Bereichen zusätzlich haben leisten müssen?
Die Arbeitszeit ist wieder ein aktuelles Thema geworden. Die Linkspartei fordert die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Das ist einfach ein realitätsfernes und populistisches Wunschdenken. Eine vier-Tage-Woche bleibt jedoch erwägenswert bei „gewissem“ oder „teilweisem“ Lohnausgleich, wie vom Bundesarbeitsminister und von Gewerkschaften ins Spiel gebracht. Die Höhe des Lohnverzichts bleibt ausschlaggebend. Allerdings kommt niemand an der Betrachtung vorbei: Bei einem Strukturwandel gilt leider, dass Arbeitsplätze, die ohnehin nicht mehr gebraucht werden, auch nicht mehr durch eine Teilzeitregelung zu retten sind.
Die Corona-Krise wird noch schmerzhafte Einschnitte hervorrufen. Selbst wenn das Virus besiegt sein wird, kann die Wirtschaftsflaute noch länger andauern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die Lasten gemeinsam schultern. Die Tarifpartner haben dies in der Vergangenheit zumeist sehr gut hinbekommen. Populistische Tagträumereien helfen nicht weiter.
Die Ausnahmeregelung, dass insolvente Firmen ihre Zahlungsunfähigkeit bis zum 30.09.2020 nicht kommunizieren müssen, sollen nach Plänen der SPD bis in den März des kommenden Jahres verlängert werden. 550.000 dieser Firmen sind derzeit aufgrund dieser Maßnahme verdeckt überschuldet. Nach seriösen Schätzungen würde diese Zahl dann auf über 800.000 steigen.
Viele Insolvenzen werden sicherlich nur verschoben, viele noch gesunde Firmen könnten noch in den Abgrund gerissen werden. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist eine Verschiebung ein zweischneidiges Schwert. Im Zweifel muss für uns gelten, dass wir nach der Pandemie eine relativ gesunde Firmenstruktur mit wettbewerbsfähigen Unternehmen brauchen. Dafür gibt es einige Instrumente, die nur genutzt und für die jeweiligen Branchen angepasst werden müssten, wie bessere Kreditkonditionen, die Ausweitung von Überbrückungsprogrammen auf alle Unternehmensgrößen und alle Krisenmonate, eine Flexibilisierung der Kurzarbeit sowie erweiterte Möglichkeiten, bei der Steuer aktuelle Verluste mit Gewinnen aus den Vorjahren zu verrechnen.
Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die Beibehaltung der Aufstockung ist trotz der Tatsache zu begrüßen, dass die Bundesagentur für Arbeit bereits durch die bisherigen Zahlungen ein Defizit von mehr als zehn Milliarden Euro angehäuft und davor gewarnt hat, dass ihre Rücklagen von 26 Milliarden Euro im laufenden Jahr komplett aufgebraucht werden.
Kritikern dieses Regierungsvorhabens, das Kurzarbeitergeld durch staatliche Zuschüsse weiter zu sichern, sind dies allzu durchsichtige Wahlkampfmanöver, nicht mehr marktwirtschaftlichen Überlegungen entsprechende Maßnahmen der Gewährleistung von sozialer Sicherheit, sondern ein politisches Narkotikum.
Einer staatlichen Interventionspolitik sowie Unterstützungsleistungen in Corona-Zeiten müssen aber weiterhin Betrachtungen unterliegen, die eine Balance zwischen einem auch wieder gewünschten „Normalzustand“, der als Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben muss, und den Erhalt von Millionen von Arbeitsplätzen und Einkommen ermöglichen. Schlussendlich brauchen wir sehr differenzierte Betrachtungen.
Nicht alles Wünschenswerte darf derzeit auch wirklich umgesetzt werden. Unter dem Label „Bürokratieentlastung“ dürfen keinesfalls Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards abgebaut werden, wie Arbeitgeberverbände etwa bezüglich des Arbeitszeitgesetzes im Zuge der Corona-Bewältigung gefordert haben.
Was wir in Corona-Zeiten benötigen, ist nicht Empathie als allgemeine Konsensstrategie, sondern Vernunft, Mitgefühl oder Respekt als alternative Leitmaxime des gesellschaftlichen Umgangs.
Adalbert Ewen,
CGB-Bundesvorsitzender
Verdi: Wasser predigen und Wein trinken!
Die DHV und andere Gewerkschaften als Dumpinggewerkschaft zu bezeichnen, aber den eigenen Mitarbeitern/innen den Tariflohn zu verweigern und sogar nicht mal den Mindestlohn zahlen zu wollen.
Da können wir nur sagen: Ganz großes Kino –verdi! Der DGB-Gewerkschaft mit effektivem Lohndumping!
Laut der Pressemitteilung aus dem Februar 2020 der GDG (Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten) zahlen verdi und der DGB bei der Deutschen Angestellten-Akademie GmbH (zu 100% verdi-Tochter) unter dem gesetzlichen Mindestlohn Weiterbildung.
Wir fragen uns: Wie kann eine Gewerkschaft, die in 70 Branchen tätig ist und sich für über 1000 Berufe zuständig fühlt und fast täglich irgendwo lautstark für höhere Löhne und Gehälter streikt, selbst Lohndumping vom Feinsten bei Angestellten der eigenen Tochterfirma betreiben?
Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln – es grenzt an ein Pharisäertum!
Über das Arbeitgeberverhalten von verdi hat man seit der Gründung 2001 schon viel gehört und gelesen. Auch dass verdi und der DGB als Arbeitgeber die GDG nicht als Gewerkschaft anerkennen und ihren eigenen Mitarbeitern das Streikrecht aberkennen, entbehrt hier nicht einer gewissen Ironie. Wehe ein Arbeitgeber täte dies!
Aber selbst wenn man gutmeinend dieses inakzeptable Gebaren als Arbeitgeber ausblendet, zeigt sich anderweitig das Scheitern von verdi zwischen den eigenen oft überzogenen Ansprüchen und dem Resultat des Handelns: Diese Gewerkschaft sieht sich gerne als Robin Hood der Arbeitnehmerschaft und der Gesellschaft. Sie streikt ständig irgendwo mit überzogenen und unrealistischen Forderungen. Aber oft kommen kleinlaute Tarifabschlüsse heraus, die dennoch als große Erfolge verkauft werden. Und wenn das Scheitern zu offensichtlich ist, muss oft als Argument herhalten der Konkurrenzdruck der christlichen Gewerkschaften, die ansonsten abschließen würden – im Übrigen die Gewerkschaften, die nach DGB-Duktus vollkommen irrelevant sind und denen man rechtlich die Tariffähigkeit aberkennen lassen will. Das passt irgendwie nicht so ganz zusammen.
Verdi verfehlt mit solchem Gebaren ihr Ziel, die Erosion des DGB-Organisationsgrades in der Bundesrepublik Deutschland zu stoppen! Auch sollte verdi vor ihrer eigenen Haustür kehren, vorbildhaft als Arbeitgeberin voranschreiten und sich vorbildhaft um die Arbeitsbedingungen ihrer eigenen Beschäftigten kümmern! Verdi sollte ihre eigenen Slogans einfach mal auf die eigenen Kollegen anwenden wie „Umfairteilen“, „Weniger ist Wahnsinn“ oder „Wir sind es wert“, ansonsten bekommen diese so eigenen Slogans einen eher komischen Beigeschmack.
Wir können den Kollegen und Kolleginnen, die bei der DAA GmbH unter Mindestlohn bezahlt werden, nur unsere Sympathie bekunden und der GDG viel Erfolg im hauseigenen Arbeitskampf wünschen!
Nehmt Euch liebe Kollegen und Kolleginnen bei der Deutschen Angestellten Akademie GmbH ein Beispiel an der verdi-Jugend und ihrem derzeitigen Slogan „Besser unbequem“, denn Streikrecht ist ein Grundrecht und gerade verdi sollte dies wissen!
Tarifarbeit unter den Bedingungen der Corona-Virus-Pandemie Not macht erfinderisch oder „the Show must go on“
Die Erkenntnis, dass die Corona-Virus-Pandemie unser aller Leben und ins Besondere unseren Arbeitsalltag auf eine Art und Weise beeinflusst, wie man es sich zu Beginn des Jahres 2020 nicht vorstellen konnte, darf mittlerweile fast als Binsenweisheit gelten. Viel interessanter sind die Wege und Lösungen, die in den vergangenen Monaten erprobt wurden, um den Stillstand entgegenzuwirken oder ihn erst gar nicht eintreten zu lassen.
Das Verhandeln über Tarifabschlüsse gehört unbestritten zum Kerngeschäft einer jeden Gewerkschaft. Die Rahmenbedingen, in denen sich Tarifverhandlungen abspielten, galten über lange Zeit als gegeben. Die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich persönlich in einem, wie auch immer gearteten, Raum und beraten über die Parameter, unter denen sich eine Einigung herbeiführen lässt. Ein Szenario das heute in Folge der bestehenden Hygienemaßnahmen zumindest mit vielen Fragzeichen versehen ist, wenn es überhaupt umgesetzt werden kann.
Da das Ruhenlassen der Tarifarbeit über längere Zeit aber keinesfalls im Sinne der betroffenen Belegschaften ist, mussten alternative Herangehensweisen gefunden werden. Mit der abrupten und massiven Verlagerung von Arbeitskräften ins Home-Office, kam es auch zu einem deutlichen Nutzungsanstieg von Konferenzsoftware. Diese bot auch für den Austausch zwischen den Tarifparteien eine sinnvolle Plattform. Gab es gerade zu Beginn eine Anzahl technischer Schwierigkeiten zu bewältigen, sind diese natürlich kein Ersatz für den direkten persönlichen Austausch. Trotzdem lassen sich einige Vorteile, wie das Vermeiden von langen Dienstfahrten und eine oft konzentriertere Diskussionsführung, nicht abstreiten.
Am Ende führt aber wenigstens an einem abschließenden Treffen der Verhandlungs-parteien kein Weg vorbei. War zuvor fast jeder abschließbare Raum für ein Treffen geeignet, stellt sich die Situation nun anders dar. Ist genügend Platz vorhanden, um die nötigen Sicherheitsabstände einzuhalten? Kann man richtig lüften? Sind Stühle und Tische vorschriftsmäßig desinfiziert worden? Gibt es vielleicht interne Vorgaben, wie lange sich eine Gruppe überhaupt am Stück in ein und demselben Raum aufhalten darf? Letztlich ist ein richtiges Raum-Management nötig.
Neben diesen rein formalen Maßnahmen, stehen nun auch andere inhaltliche Aspekte vermehrt im Fokus. In den letzten Jahren gewannen innerhalb unterschiedlicher Belegschaften immer mehr die Fragen, um das Verhältnis von Berufs- und Privatleben, an Bedeutung. Trotzdem konzentrierten sich viele Tarifverhandlungen größtenteils auf die Entwicklung des Lohniveaus. Hier ist zumindest mittelfristig durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Umdenken erfolgt. Innerhalb kürzester Zeit wurde eine Unmenge an Betriebsvereinbarungen zur Durchführung von Arbeit über das Home-Office verabschiedet. Die fachgerechte Umsetzung im Arbeitsalltag und im Tarifwerk werden die Tarifparteien sicherlich noch auf längere Zeit begleiten. Aber auch die Frage der ökonomischen Arbeitsplatzsicherheit stellte sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem geradezu unbekannten Ausmaß. Über das Mittel der Kurzarbeit ist es in Deutschland bisher gelungen hier die gröbsten Auswirkungen abzufedern. Das, damit nicht die Rettung für alle Betriebe gesichert ist, ist aber leider ebenfalls ein Fakt.
Wir als DHV aber auch unsere Gesellschaft als Ganzes, können in diesen ökonomisch turbulenten Zeiten nur bestehen, wenn wir uns auf unsere Kernkompetenzen besinnen. Der Zusammenhalt zwischen den Menschen allgemein und den Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen im Besonderen, ist heute von einer Bedeutung, wie selten zuvor. Mit der Unterstützung unserer Mitglieder im Rücken, wird die DHV auch weiterhin nichts unversucht lassen, den bestmöglichen Weg für einen sicheren und mehr als nur angemessenen entlohnten Arbeitsalltag zu finden. Zeiten der Unsicherheit gehen auch immer mit neuen Möglichkeiten einher, diese zu nutzen muss nun unser aller Ziel sein. Die kommenden Tarifverhandlungen sind trotz aber auch gerade wegen ihrer Einschränkungen und besonderen Umstände die beste Möglichkeit, die ersten Schritte auf diesem Weg zu gehen.
Erfolgreicher Haustarifabschluss beim DRK Chemnitz !!
Am 28.07.2020 fand die letzte Tarifverhandlung der Tarifkommission der DHV- Die Berufsgewerkschaft und der Arbeitgeberseite, dem DRK Kreisverband Chemnitz e.V., statt.
Nach erfolgreicher Tarifverhandlung haben wir folgende Verbesserungen erzielt:
- Haustarifvertrag mit aktuellen Mantel- und Entgelttarifvertrag
- Das Tarifentgelt der allgemeinen Tariftabelle erhöht sich für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2021 durchschnittlich um 2,3 %.
- Das Tarifentgelt der Tariftabelle Pflege erhöht sich für die dieser Tariftabelle zugehörigen Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2021 durchschnittlich um 7,54 %. Die höchsten Steigerungen für eine Vielzahl der Beschäftigten liegt bei 9,60 %.
- Das Tourenentgelt für den ambulanten Pflegebereich erhöht sich für das Jahr 2021 im Durchschnitt um mehr als 20%.
- Die Einsatzpauschale für die Pflegekräfte des stationären/ teilstationären Pflegebereichs erhöht sich für das Jahr 2021 wie schon im letzten Jahr überdurchschnittlich, um mehr als 40%.
- Die Nachtarbeit wird nun pro Stunde mit 25% vergütet.
- Arbeitnehmern, die keine Zulage III erhalten, wird eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt, die für den größten Teil der Belegschaft durchschnittlich über 35% der bisher gezahlten Jahressonderzahlung liegt.
Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und für den erfolgreichen Abschluss des Haustarifvertrages beim DRK Chemnitz.
DHV-Tarifkommission DRK Chemnitz
Corona Infoblätter
Die Corona-Pandemie hält die Welt weiter in Atem. Es stellen sich viele Fragen, wie z.B.:
- Welche Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis haben (Urlaubs-)Reisen in Risikogebiete?
- Wie verhält es sich mit Krankschreibungen in Corona-Zeiten?
- Welche Rechte bestehen für Arbeitnehmer/innen im Falle der Insolvenz eines Unternehmens?
Unsere neuen Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die genannten Themen geben. Wenn Sie nähre Fragen zu einem konkreten individuellen Fall haben, können Sie sich gerne an Ihre regionale Geschäftsstelle oder an die DHV-Hauptgeschäftsstelle wenden. Wir beantworten diese gerne und unterstützen Sie, wenn Sie Hilfe benötigen!
VION Fleischindustrie: Gestern systemrelevant…heute Prügelknabe
Man muss dieser Tage nicht unbedingt aufmerksam die Presse und andere Medien verfolgen, um den Eindruck zu gewinnen, die Fleischindustrie und ihre Beschäftigten sind der Teufel in Menschengestalt. Wegen einiger schwarzer Schafe, die es unzweifelhaft gibt, wird hier vollkommen undifferenziert auf der gesamten Branche herumgetrampelt.
Dieser pauschalen Medienkampagne gegen die Fleischwirtschaft treten wir als DHV im Namen unserer Mitglieder in den Betrieben des Vion Konzerns deutlich entgegen!
Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben leisten hervorragende, gesetzlich vollkommen konforme und auch systemrelevante Arbeit.
In der Hochphase der Corona-Krise versorgten sie uns mit wichtigen Lebensmitteln zu vernünftigen Preisen. Mittlerweile könnte man aber den Eindruck bekommen, sie seien allesamt Straftäter, Tierquäler oder gar „Corona“-Verbreiter. Neben den eh schon, auch ohne Corona geltenden und durch externe Audits überwachten hohen Hygienestandards, wird inzwischen in den Betrieben zweimal die Woche jede/r Mitarbeiter/in auf das Corona-Virus getestet, die nicht unerheblichen Kosten hierfür tragen die Betriebe selbst.
Wir dulden nicht, dass unsere Kolleginnen und Kollegen von profilierungssüchtigen Politikern zu Prügelknaben gemacht werden! Es wurde uns mittlerweile sogar berichtet, dass Kolleginnen und Kollegen in ihrer Freizeit teilweise böswilligen Angriffen ausgesetzt sind und sich für ihre Tätigkeit bei einem fleischverarbeitenden Betrieb rechtfertigen müssen.
Wir fordern eine differenzierte Beurteilung der einzelnen Unternehmen der fleischverarbeitenden Betriebe und keine pauschale Verurteilung, schon gar nicht zu Lasten der Beschäftigten! Eine Profilierung einzelner Politiker auf Kosten einer ganzen Branche darf es nicht geben!
Gemeinsam mit unseren starken Betriebsräten und den engagierten ehrenamtlichen Mitgliedern der Tarifkommissionen führen wir unsere erfolgreiche und konstruktive Tarifarbeit im Sinne der Mitarbeiter fort, auch und gerade im Hinblick auf die zu erwartenden Gesetzesänderungen.
Gehaltstarifverhandlungen KKH: DHV weist erstes Arbeitgeberangebot zurück!
In der Verhandlung am 07.08.2020 präsentierte die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot:
- Laufzeit: 12 Monate bis zum 30.06.2021
- 1,5 % Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen rückwirkend ab 01.07.2020
- Erhöhung der Sanierungsbeiträge für die bis zum 30.09.2018 geltende betriebliche Altersvorsorge um 0,5 % auf insgesamt 0,9 %
Dieses Arbeitgeberangebot lehnen wir ab! Die angebotene Gehaltserhöhung ist noch weit von einem tragfähigen Kompromiss entfernt. Abzüglich der von der KKH geforderten Erhöhung des Sanierungsbeitrages um 0,5 % bleibt unter dem Strich nur eine effektive Erhöhung von 1,0 % übrig. Eine solch geringe Erhöhung ist vollkommen inakzeptabel!
Der Erhöhungsbetrag gleicht zudem in keiner Weise die gestiegenen Kosten bei den Waren und Gütern des täglichen Bedarfs aus: Laut Angaben der Statista GmbH betrugen die Preissteigerungen im Juni 2020 bei Obst 11,1 %, bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken 4,1 %, bei Alkohol/Tabakwaren 3,9 %, bei anderen Waren und Dienstleistungen 2,6 % und bei Gemüse 1,4 %! Das Arbeitgeberangebot ist damit nur ein Tropfen auf dem heißen Stein!
Die von der Arbeitgeberseite geforderte Erhöhung des Sanierungsbeitrages für die alte betriebliche Altersversorgung erweist sich zunehmend als Knackpunkt der Verhandlungen. Hier ist noch kein tragfähiger Kompromiss absehbar. In einem Tarifgespräch mit einem Experten der Hamburger Pensionsverwaltung soll Anfang September der Versuch einer Annäherung unternommen werden.
Unsere Forderung nach einer Corona-Prämienbedingten Einmalzahlung von 500 € lehnt die Arbeitgeberseite ab. Sie ist der Auffassung, dass eine Corona-Prämie nicht für die KKH-Beschäftigten, sondern für andere Beschäftigtengruppen wie z.B. Pflegekräfte angebrachter ist.
Bezüglich unserer Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag zur Regelung der Rahmenbedingungen für Homeoffice/mobiles Arbeiten verweist die Arbeitgeberseite auf die Verhandlungen mit dem HPR zum Abschluss eines Piloten zur Telearbeit. Sie will erst einmal diesen Piloten auf den Weg bringen und die Ergebnisse abwarten.
Die Verhandlungen werden im September fortgesetzt.
Die Ergebnisse der Verhandlung vom 07.08. sind nicht befriedigend. Wir erwarten in der nächsten Verhandlung eine deutliche Steigerung des Arbeitgeberangebotes!
Unsere Forderungen:
- Gehaltserhöhung: 5,0 %
- Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
- Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 12 Monate
- Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages für Homeoffice/mobiles Arbeiten mit den Kernpunkten Raumausstattung, Arbeitsschutz und Erreichbarkeit!
GALERIA Karstadt Kaufhof: Getroffene Hunde bellen laut!
Unsere Information mit dem Thema „Exklusiver verdi-Mitgliederbonus: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!“ hat verdi dazu veranlasst, mal wieder den Schmutzkübel über uns auszugießen. Auf ihrer Internetseite hat verdi ein Pamphlet veröffentlicht: Es wird uns mal wieder unterstellt, wir hätten die Beschäftigten bei real verraten und verkauft. Angeblich hätten wir zusammen mit dem real-Management einen Tarifvertrag abgeschlossen, der neuen Beschäftigten durchschnittlich 23 Prozent weniger Gehalt und längere Arbeitszeiten gebracht hätte. Und dann holt verdi auch noch die Nazi-Keule heraus, schreibt über uns als braune Gewerkschaft mit neuem Namen und alter Gesinnung. Mit dem Setzen von großen Unterschriften wird der Eindruck erzeugt, als ob die DHV immer noch heute in der braunen Ecke zu finden sei.
Erstaunlich schmallippig gibt sich aber verdi zum eigentlichen Kern unserer Information, nämlich dass verdi-Mitglieder exklusiv von einem Mitgliederbonus profitieren, die Einschnitte aber zu Lasten aller Beschäftigten gehen! Verdi preist, dass sich die Beschäftigten mit mutigen Aktionen gegen den Kahlschlag der Unternehmensführung wehren. Mit diesem Preisen auch der Nichtmitglieder und DHV-Mitglieder müsste verdi doch auch unseren Vorschlag, allen Mitarbeiter/innen einen Gutschein in Höhe von 770 € auszuzahlen, gutheißen. Unseren Vorschlag erwähnt aber verdi mit keinem Wort, sondern widmet den Rest ihres Pamphlets mit unhaltbaren Vorwürfen gegen uns.
Die Angriffe von verdi gegen uns erinnern an ein bewährtes Verhaltensmuster des US-Präsidenten Donald Trump: Mit der Eröffnung von Angriffen auf anderen Themenschauplätzen und dem Streuen von Fakenews versucht er, vom Versagen bei der Corona-Pandemie abzulenken! Mit einem genauso durchsichtigen Manöver handelt verdi in ihrer Veröffentlichung gegen uns:
- Thema real: Die DHV war nie Tarifpartnerin von real! Das Unternehmen wendet schlichtweg einen DHV-Tarifvertrag aus dem Bereich Facilitymanagement an. Dieser Tarifvertrag hat überhaupt nichts mit dem Einzelhandel zu tun – ebenso gut hätte das Unternehmen auch einen verdi-Tarifvertrag z.B. aus dem Bereich Friseurhandwerk NRW mit einem Gehalt von 1.667,25 € in der untersten Vergütungsgruppe anwenden können. Dagegen ist Fakt, dass verdi zusammen mit GALERIA Karstadt Kaufhof empfindliche Einkommenseinbußen für Beschäftigte vereinbart hat!
- Thema Rechtsextremismus: Wer selber im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen auf andere werfen! Bereits im Jahr 2005 führten die DGB-Stiftungen – die Hans Böckler-Stiftung und die Otto Brenner-Stiftung – eine Studie unter den Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften zum Thema Rechtsextremismus durch und kamen zum Ergebnis, dass 20 % der Gewerkschaftsmitglieder eine rechte bis rechtsextreme Einstellung haben. An dieser Faktenlage dürfte sich in den vergangenen 15 Jahren wenig geändert, sondern im Gegenteil mit dem Aufstieg der AfD noch verstärkt haben. Anstatt den Finger auf uns zu zeigen, sollte verdi ihre Probleme vor der eigenen Haustür kehren und sich eingestehen, dass sie ein großes Extremismusproblem in ihren eigenen Reihen hat!
Liebe Kolleginnen/Kollegen von GALERIA Karstadt Kaufhof, lasst Euch nicht blenden: Diese unhaltbaren Vorwürfe gegen uns haben nichts mit Eurer Situation zu tun – ganz im Gegensatz zu der verdi-Praxis, allen Kaufhof-Beschäftigten Einschnitte zuzumuten, dagegen aber nur für einen exklusiven Kreis von verdi-Mitgliedern Vorteile herauszuholen! Das ist keine Unterstützung der Beschäftigten in der existentiellen Krise des Unternehmens, sondern pure Mitgliederfängerei!
Arbeitsschutzkontrollgesetz: CGB fordert höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitsschutz
Der CGB kritisiert die im Referentenentwurf vorgesehene Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften als unzureichend. Dagegen begrüßt der CGB das geplante Verbot von Werkverträgen und des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen sowie den vorgesehenen Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Beschäftigungsverbot.
Der CGB hat in der Anhörung zum Referentenentwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes klar Position bezogen. Er kritisierte vor allem zwei Punkte:
1. Die unzumutbar kurze Anhörungsfrist spricht rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn!
Am 22.07.2020 erhielt der CGB-Bundesgeschäftsstelle um 11.49 Uhr den Referentenentwurf. Dem CGB wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 23.07.2020 um 13.00 Uhr eingeräumt. Eine Frist von nur 25 Stunden für die Prüfung und Bewertung eines Gesetzentwurfs sowie für den Entwurf und die interne Abstimmung einer Stellungnahme ist ein rechtsstaatliches Unding und spricht dem Sinn eines gesetzlichen Anhörungsverfahrens – die verschiedenen Argumente der anzuhörenden Verbände einzuholen und sie im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen – Hohn! Der CGB hat deutlich sein Missfallen zum Ausdruck gebracht und das federführende Ministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, bei zukünftigen Gesetzesvorhaben eine angemessene Anhörungsfrist vorzugeben.
2. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften ist weiterhin viel zu niedrig und muss deutlich erhöht werden!
Das Arbeitsschutzgesetz sieht einen Bußgeldrahmen von nur 5.000 € bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen und von nur 25.000 € bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine behördliche vollziehbare Anordnung vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung auf 30.000 € bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine vollziehbare Anordnung ist noch nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Nicht hinnehmbar ist, dass der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften weiterhin nur 5.000 € betragen soll! Mit solch lächerlich niedrigen Geldbeträgen kann der Staat den schwarzen Schafen in den Unternehmen, die im Interesse der Gewinnmaximierung z.B. Arbeiter/innen in unzumutbaren Behausungen unterbringen oder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gegen arbeitsschutzrechtliche Auflagen am Arbeitsplatz verstoßen, kaum beikommen. Orientierungspunkt für eine Änderung des Bußgeldrahmens des Arbeitsschutzgesetzes sollte die Europäische Datenschutzgrundverordnung sein, die ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 4 % eines Unternehmensjahresumsatzes vorsieht. Der CGB fordert daher:
- Bis zu 500.000 €, maximal 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens, bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine Verordnung nach § 18 Arbeitsschutzgesetz. Bei Verstößen des Arbeitnehmers kann der bisherige Rahmen (5.000 €) bleiben.
- Bis zu 4 % eines Jahresumsatzes des Unternehmens bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine vollziehbare Anordnung der zuständigen Behörde.
3. Der CGB begrüßt die anderen Punkte des Gesetzesvorhabens
Die anderen Punkte des Gesetzesvorhabens begrüßt der CGB dagegen ausdrücklich:
- Verbot von Werkverträgen und des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen im Bereich der Fleischverarbeitung
Das geplante Verbot beurteilt der CGB positiv. Damit werden outgesourcte Arbeiten wieder in die Unternehmen geholt, der Gefahr von Dumpingarbeit wird Vorschub geleistet. Der CGB regt allerdings an, die geplante Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal über den Bereich der Fleischverarbeitung hinaus auf Bereiche auszuweiten wo Stammbelegschaften durch Werkverträge und/oder durch Leiharbeitnehmer/innen ersetzt werden. Ein ausschließlich auf den Bereich der Fleischwirtschaft bezogenes Verbot hält der CGB für verfassungsrechtlich problematisch. - Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Verbot: 30.000 €, 50.000 € und 500.000 €
Ein empfindlich wirkender Bußgeldrahmen ist geeignet, die vorgesehene Änderung der Beschäftigungskultur in der Fleischwirtschaft wirksam zu begleiten. - Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Bereitstellung von geeignetem Wohnraum
Mit den vorgesehenen Regelungen wird eine menschenwürdige Unterbringung von Beschäftigten in Dienstwohnungen gewährleistet. Schreckensbilder von dreckigen Unterkünften mit viel zu vielen Menschen auf engstem Raum werden hoffentlich bald der Vergangenheit angehören! - Mindestbesichtigungsquote von jährlich 5 % der Betriebe ab 2026
Der CGB begrüßt diesen Punkt. Er regt aber eine Vorverlegung des Zeitraumbeginns auf 2024 an. die Länder hätten dann immer noch über 3 Jahre Zeit, um das für die Intensivierung der Kontrollen fehlende Personal einzustellen und zu schulen. Eine Möglichkeit wäre z.B. eine verstärkte Einstellung von Auszubildenden, die im Rahmen ihrer 2 bis 3-jährigen Ausbildung gezielt auf den Einsatz im Betriebsprüfungsbereich vorbereitet werden.