Die Corona-Pandemie und ihre massiven Auswirkungen auf die Arbeitswelt stellt auch die BARMER vor große Herausforderungen in der Arbeitsorganisation. Die Wahrung des gebotenen Mindestabstands kann in vielen Büros nur mit einer entsprechenden Reduzierung des anwesenden Personals sichergestellt werden. Weiterhin wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungseinrichtungen für Pflegebedürftige für viele Beschäftigte erschwert. Die Alternative, die Arbeit im Homeoffice zu verrichten, ist nicht in allen Fällen möglich – sei es weil, die familiären, räumlichen oder technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind oder weil die zu leistende Arbeit nur im Büro erbracht werden kann.
Vor diesem Hintergrund haben sich DHV und BARMER auf eine bis zum 31.08.2020 befris-tete Sonderregelung zu einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit verständigt. Auf freiwilliger Basis können Beschäftigte ihre Arbeitsleistung statt an einem Regelarbeitstag auch am Samstag erbringen. Angeordnete Arbeit am tariflich arbeitsfreien Samstag ist weiterhin nur im Rahmen der tariflichen und betrieblichen Überstundenregelungen möglich.
Metro Properties – Abschluss nach langem Ringen
Im November 2019 hatten die Tarifverhandlungen mit der Metro Properties begonnen. Der Start war holprig, der Verlauf der Verhandlungen stand im Zeichen der Unsicherheit bezüglich der Zukunft von real und der weiteren Entwicklungen im MetroKonzern. Schließlich trat die Corona-Krise noch als weiterer Unsicherheitsfaktor hinzu. Im April haben sich die DHVTarifkommission und die Arbeitgeberseite auf einen Tarifabschluss mit einer kurzen Laufzeit geeinigt, der den Mitarbeiter/innen direkt zugutekommt. Die Einigung umfasst:
- eine Einmalzahlung von 1.125,00 € bei Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend des Vollzeitgrades
- eine DHV-Mitgliederprämie von 300,00 €
Die Einmalzahlung und die Zahlung der Mitgliederprämie für die bis zum 31.03.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder erfolgen mit dem Maigehalt. Der Abschluss umfasst ein Geschäftsjahr und ist zum 30.09.2020 kündbar. Die Tarifpartner hoffen, dass sich in einigen Monaten eine bessere allgemeine Planbarkeit, so dass der nächste Tarifvertrag wieder eine längere Laufzeit umfassen kann.
EDEKA – Abschluss eines Nachtrags zum Tarifvertag in Würzburg
Am ersten Tag der Lockerungen nach dem strengen Regelungen in Bayern wurde am 27. April ein Nachtrag zu einem Tarifvertrag abgeschlossen zwischen der DHV und der EDEKA Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH.
In der Sache handelt es sich um einen Beitritt der EDEKA Rechenzentrum Süd GmbH mit ca. 50 Mitarbeitern/-innen mit Sitz in Würzburg, nach § 3 Betriebsverfassungsgesetz.
Eine schwere Verhandlung war nicht zu erwarten, Tarifkommission und Arbeitgeber waren sich zügig in der Sache einig.
Die Verhandlung verlief in einer etwas ungewöhnlichen Atmosphäre, ohne Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung und weit getrennt sitzend im Verhandlungsraum.
Nochmals herzlichen Dank an die Mitglieder der Tarifkommission.

Eine ungewöhnliche Tarifverhandlung in Zeiten der Coronakrise Die Verhandlungskommission v.l.n.r. : Walter Öhrlein, Friedhelm Dömges und Michael Staab
CGB: Ausstiegskonzepte aus Lockdown
Nach ersten Erfolgen in der Pandemiebekämpfung hat ein erbitterter Streit eingesetzt, wie und wie schnell Lockerungen der Corona-Restriktionen angesagt sind. Dazu Adalbert Ewen, CGB-Bundesvorsitzender: “Die Menschen in unserem Land, Politik und Wirtschaft haben sich bisher vorbildlich und sehr erfolgreich in der Bekämpfung der Pandemie gezeigt. Der Erfolg der bisherigen Maßnahmen darf aber nicht als Argument gegen die Maßnahmen eingesetzt werden. Wenn die Lebensumstände unbequem werden, wird es zunehmend populärer, schnellere Lockerungen wirtschaftlicher Natur und von Mobilitätseinschränkungen zu fordern.“
Wohlfeile Ratschläge erteilen, ist ein leichtes Unterfangen. Die anstehenden notwendigen politischen Entscheidungen müssen ausschließlich faktenorientiert bleiben und dazu beitragen, dass nicht gleichzeitig Gesundheit und Wirtschaft Schaden nehmen. Beide sollen und können mittels stärker einheitlicherer Vorgehensweise mit Maßnahmen gesichert werden, die geeignet sind, das Gewonnene nicht schnell wieder zu verspielen, und uns besser in die Lage versetzen, einer drohenden zweiten Infektionswelle begegnen zu können.
Nach den umfangreichen finanziellen Hilfen für Arbeitnehmer/innen, Betriebe und Unternehmen kommt es jetzt mehr denn je aufgrund der Dauer der wirtschaftlichen Einschränkungen auf die richtigen, vor allem zielgerichteten Unterstützungsmaßnahmen an. Es ist begrüßenswert, wenn soziale Leistungen verlängert bzw. erhöht werden. Kleinunternehmen und Soloselbständigen wäre aber oft mehr geholfen, wenn statt der Gewährung von Krediten, die sie auch später nur schwer bedienen können, mehr verlorene Zuschüsse gewährt würden. Bei systemrelevanten Großunternehmen sind Staatsbeteiligungen erwägenswert.“
DHV AUCH WEITERHIN IN DEN GREMIEN DER ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN VERTRETEN
Die DHV hat sich mit den DGB-Gewerkschaften auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die am 17.11.2020 stattfindende Wahl zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer geeinigt. Da insgesamt nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, gelten alle Vorgeschlagenen bereits jetzt als gewählt, wie der Wahlausschuss der Kammer am 12. März 2020 festgestellt hat. Eine Wahlhandlung findet damit am 17.11.2020 nicht statt.
Es steht damit bereits jetzt fest, dass die DHV in der Amtsperiode 2021 bis 2026 der Kammer-Vollversammlung durch Torsten Meyer vertreten werden wird, der bei der DAK-Gesundheit in Bremen beschäftigt ist. Er folgt auf Peter Rudolph, der aus Altersgründen nicht wieder kandidiert hat, nachdem er die laufende Sitzungsperiode bereits als Alterspräsident eröffnen durfte.
Vertreten wird Kollege Meyer durch Arthur Zajonc von der CGM sowie vom DHV-Kollegen Michael Hustadt, Betriebsrat bei Hellmann Worldwide Logistics und langjähriger ehrenamtlicher Arbeitsrichter.
Neben der Vollversammlung wird die DHV auch weiterhin Sitz und Stimme in allen Kammerausschüssen haben. Wer hier die DHV vertreten wird, steht jedoch noch nicht fest, da über die Einrichtung und Größe der Ausschüsse die neue Vollversammlung zu befinden hat.
CGB Maiaufruf 2020
„Für die Zukunft unserer Gesellschaft – CGB!“
Unsere insgesamt heile Arbeitswelt, unser gewohntes Leben, unser gewohntes Miteinander und unsere Lebensumstände haben sich seit Anfang des Jahres auf eine Art und Weise verändert, wie wir es wohl nie für möglich gehalten hätten. Zum Jahreswechsel hätte noch niemand gedacht wie fragil unsere so produkt- und dienstleistungsorientierte Wirtschaftsordnung wirklich ist. Die Finanzkrise vor rund zehn Jahren war wieder verdrängt und die Verantwortlichen machten so weiter wie vorher. Kritische und warnende Stimmen verhallten ungehört.
Über die Zeit wurden im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung immer mehr ganze Produktionslinien von dringend im Inland benötigten Produkten aus Kostengründen ins Ausland verlagert. Damit ging schleichend und unspektakulär über die Zeit eine hohe Anzahl von Arbeitsplätzen verloren. Natürlich kamen neue Arbeitsplätze dazu, aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Wegfall kaum eins zu eins ausgeglichen werden konnte.
Ein zunächst unterschätztes Virus, obwohl es nach bisherigem Kenntnisstand bei mehr als 80 Prozent der Erkrankten ohne schwere Krankheitssymptome verläuft, schafft es, die Wirtschaft in Deutschland und der Welt annähernd zum Stillstand zu bringen. Dazu kommt ein stellenweise fragwürdiger Medienhype, der die Ängste der Menschen mehr anheizt, als beruhigt. „Experten“ propagieren je nach Gusto entweder das Ende der Zivilisation oder sehen völlig unnötige politische Maßnahmen als Mittel, um die Freiheitsrechte der Menschen zu beschneiden. Ohne diesen Hype wäre wohl die „Klopapierkrise“ verhindert worden.
Deswegen an dieser Stelle ein großes Lob und Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die solidarisch zusammenstehen und alles dafür tun, dass die Versorgung der Menschen, das Gesundheitswesen und all die vielen anderen notwendigen Dinge trotz Krise weiter funktionieren.
Fakt ist definitiv, dass wir auch diese Krise überwinden werden. Fraglich ist aber, in welcher Gesellschaft wir nach dieser Krise leben werden, denn eins dürfte klar sein: Ein simples Zurück zum vorherigen Leben wird es nicht geben können. Wir alle werden umdenken müssen, und dadurch entstehen vor allem Chancen für die Wirtschaft und die Beschäftigten.
Die aktuelle Krise zeigt, dass unser Gesundheitswesen zwar um einiges besser ist als in anderen Ländern, aber immer noch nicht ausreichend für derartige Notfälle. Sie zeigt, wie schnell in der Pflege nichts mehr geht, und sie zeigt vor allem, wie problematisch es ist, wenn im eigenen Land wesentliche Dinge nicht mehr selbst produziert werden, sondern aus dem Ausland kommen oder eben gerade nicht mehr kommen. Die Krise zeigt aber auch, wie viel Luft im Wertpapierhandel tatsächlich ist, wenn Kurse auf ein Normalmaß zurückfallen. In dieser Situation entstehen aber auch die Chancen für die Beschäftigten und die Wirtschaft in unserem Land.
Vernünftigerweise werden die Unternehmen wieder verstärkt im Inland produzieren, was sich positiv auf die Arbeitsmarktsituation auswirken wird. Es zeigt sich aktuell recht deutlich, dass es nicht nur Vorteile hat, wenn Produktion und Dienstleistungen sehr stark auf den Export gerichtet ist, was zwangsläufig zu Lasten der Binnennachfrage gehen muss. Inländisch produzierte Waren und Dienstleistungen mögen in den Personalkosten teurer sein, aber sie haben kürzere Wege und sind schnell, respektive überhaupt verfügbar, wenn es darauf ankommt.
Vernünftigerweise wird man das Gesundheitswesen besser ausstatten, sowohl mit Material aber vor allem mit Personal. Dazu dürfen die Bekundungen, dass der Beruf attraktiver werden muss, eben keine bloßen Worthülsen bleiben, wie es über die letzten Jahre der Fall war. Wie wichtig ein funktionierendes und vor allem ausreichend ausgestattetes Gesundheits- und Pflegewesen ist, zeigt sich an den Negativbeispielen etwa in Großbritannien.
Vernünftigerweise stellt man die öffentliche Daseinsvorsorge auf dem Prüfstand. Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit – und nicht nur in Krisenzeiten – mit den elementaren Grundbedürfnissen wie Wasser, Energie, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel und menschenwürdigen Wohn- und Lebensraum. Wenn nötig, sind privatisierte Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zurück in die öffentliche Hand zu führen. Private Träger, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge verrichten, müssen einer strikten Gemeinwohlbindung unterliegen.
Vernünftigerweise orientiert sich gewerkschaftliche Tarifpolitik in Krisenzeiten an dem Erhalt der Arbeitsplätze, wie es etwa aktuell in der Metall- und Elektroindustrie der Fall ist. Ein wesentlicher Faktor, der aber schon immer in unserem Fokus als christliche Gewerkschaften stand.
Die Gesellschaft gestaltet sich um, diese Krise beschleunigt den Vorgang lediglich. Die Rolle der Gewerkschaften, und vor allem die der christlichen Gewerkschaften, mit ihren traditionellen, auf den Menschen fokussierten Werten, werden in Zukunft wichtiger sein denn je. Es wird unsere Aufgabe sein, die Zukunft des Arbeitslebens im Hinblick auf die Entwicklung und Verbesserung der Situation der Beschäftigten mit zu gestalten. Durch gute und vorausschauende Tarifarbeit genauso wie durch die betriebliche Arbeit vor Ort mit der kompetenten Unterstützung unserer Betriebsräte.
Wir sind als christliche Gewerkschaften für die kommenden Aufgaben gut aufgestellt. Unsere Stärke war und ist unsere Einigkeit und unsere gemeinsamen Wertvorstellungen in der christlichen Soziallehre. Lasst uns gemeinsam die neuen Herausforderungen annehmen und bewältigen!
Tarifinformation Privates Versicherungsgewerbe Hintergrundinformationen zum Tarifvertrag Kurzarbeit
Mittlerweile haben alle drei Gewerkschaften den Tarifvertrag (TV) zur Kurzarbeit für die private Versicherungswirtschaft abgeschlossen.
Folgende Hintergrundinformationen hierzu:
- Was bedeutet Kurzarbeit?
Infolge Kurzarbeit kann (nur) vorübergehend die mit dem Beschäftigten vereinbarte Arbeitszeit anteilig oder vollständig reduziert werden. Dies erfordert die Zustimmung des Beschäftigten. Sie kann im Arbeitsvertrag bereits vereinbart worden sein oder sich z.B. aus einem TV ergeben. In der Versicherungswirtschaft sieht § 11 Ziffer 1 Abs. 5 Manteltarifvertrag (MTV) die einseitige Reduzierung der Arbeitszeit von 38 Wochenstunden auf bis zu 30 Wochenstunden vor. Die Regelung ist über 24 Jahre alt.
Durch den im April 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag (TV) kann jetzt darüber hinaus die Arbeitszeit bis auf „Null“ abgesenkt werden.
- Kurzarbeit Null wird es selten in einem Versicherungsunternehmen geben
Dafür sprechen zwei Gründe:
Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe bricht die Einnahmenseite bei den Versicherungen nicht komplett weg, weil die Versicherungsnehmer ihre Beiträge überwiegend zahlen werden. Es wird weiterhin Arbeitsbedarf in unterschiedlichem Umfang anfallen.
Freilich wird es Einbußen im Neugeschäft geben. Das alleine rechtfertigt aber nicht unbedingt Kurzarbeit einzuführen und somit erfolgreich Kurzarbeitergeld beantragen zu können.
Kurzarbeitergeld kann nämlich nur der Arbeitgeber beantragen, in dessen Betrieb mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
Außerdem müssen grundsätzlich zunächst Überstunden und Arbeitszeitguthaben abgebaut werden.
- Ohne Zustimmung der Betriebsräte keine Kurzarbeit
Nach dem TV kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur einführen, wenn er zuvor die Einzelheiten mit dem Betriebsrat (BR) in einer Betriebsvereinbarung geregelt hat. Die Zustimmung des BR kann nicht erzwungen werden. Der BR kann auch bessere Konditionen vereinbaren als im TV bestimmt.
- Schwachpunkte des TV Kurzarbeit
Nach § 2 des TV ist ein Nettogehalt (einschließlich Kurzarbeitergeld) von 90% garantiert. Für bestimmte Personengruppen liegt es sogar bei 95%. Nach der Auffassung des Arbeitgeberverbandes ist bei der Berechnung des Nettoeinkommens aber nur der Tariflohn maßgeblich. Darüber hinaus gehende Gehaltsbestandteile wie freiwillige Zulagen fallen ebenso wenig darunter wie AT- oder ÜT-Gehälter. Die BR`s haben die Möglichkeit hier bessere Regelungen zu vereinbaren.
Dies gilt in gleicher Weise für die Höhe der Aufstockungssätze. So können bis zu 100% des Nettogehaltes vereinbart und vom BR auch mit guten Gründen gefordert werden. Denn im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe verfügen die Versicherer über eine stabile Einnahmenseite.
Gerade in Krisenzeiten zeigt sich der Wert einer Gewerkschaftsmitgliedschaft: Sichern Sie sich Tarifschutz und Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz für maximal 25 € im Monat!
Für Sie verhandeln:
Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Katja Höper, Gothaer Krankenversicherung AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Johann Lindmeier, Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Sabine Müllers. Barmenia Versicherungen
Ina Pabst, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Heike Rottmann, Barmenia Versicherungen
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung AG
Sascha Smatula, Gothaer Krankenversicherung AG
Rose-Maria Sommer, Aufsichtsrätin Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Thomas Völk, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Roland Maria Weigt, Allianz SE
DAK Gesundheit – Hauptpersonalratswahl 2020
Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat mit einer Liste an unter dem Motto „Liste 2: DHV-Das Heißt Vertrauen!“
263 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für eine Kandidatur zum Hauptpersonalrat bereit erklärt. Diese außergewöhnlich hohe Bereitschaft zur Kandidatur ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.
Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in einem Flyer vor.
BARMER Hauptpersonalratswahl 2020
Bei der BARMER stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat mit einer Liste an unter dem Motto „Liste 6: DHV – Hier ankreuzen!“
Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der BARMER ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in einem Flyer vor.
KKH Hauptpersonalratswahlen 2020
Bei der KKH stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat mit einer Liste an unter dem Motto „Liste 4: DHV-Das heißt Vertrauen!“
Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der KKH ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.
Die Spitzenkandidaten stellen sich in einem Flyer vor.
DHV – Das heit Vertrauen – HPR 2020.pdf
