DHV-Tarifkommissionssitzung Privates Versicherungsgewerbe

 

Die DHV Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe trifft sich in regelmäßigen Abständen zum gemeinsamen Austausch zu sozial- und arbeitsrechtlichen Themen aus dem privaten Versicherungsgewerbe sowie zur Vorbereitung anstehender Tarifverhandlungen. Auch diesmal war es wieder soweit. Am 14.12.2017 traf sich in Pulheim die Tarifkommission auf Einladung des Bundesfachgruppen-Vorsitzenden und Betriebsrats der Gothaer Krankenversicherung AG Herrn Peter Abend, der auch als Moderator und Referent durch die Veranstaltung führte. Anlass des Treffens war die Vorbereitung der in 2018 anstehenden Tarifverhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge in Bezug auf die Digitalisierung der Arbeitswelt. Die Tarifkommissionsmitglieder diskutierten intensiv über die Zukunft der Arbeitswelt innerhalb der privaten Versicherungswirtschaft. Kernpunkt hierbei war die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge für das private Versicherungsgewerbe im  Zeitalter der Digitalisierung. Dabei veranschaulichte der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Talanx AG, Herr Matthias Rickel, welche Veränderungsprozesse nach jetzigem Ermessen tatsächlich zu erwarten sind und welche tarifpolitischen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Der Bundesvorsitzende der DHV, Herr Henning Röders, referierte in diesem Zusammenhang über die bereits erzielten Erfolge der DHV in der Tarifpolitik der Zukunft. Am Ende waren sich alle einig, Veränderungen müssen gestaltet werden. Die DHV stellt sich den Zukunftsfragen.

 

 

Aufsichtsratswahlen Allianz: DHV mit starken Ergebnissen

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Bei den Aufsichtsratswahlen des Allianz-Konzerns konnte die DHV mit starken Ergebnissen ihre Position in den Aufsichtsräten weiter ausbauen:

Allianz Beratungs- und Vertriebs AG: DHV ist stärkste gewerkschaftliche Kraft!
Mit einem Ergebnis von rund 44,80 % der abgegebenen gültigen Stimmen hat die DHV bei der Urwahl zum Aufsichtsrat der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG das beste Ergebnis aller dort angetretenen Gewerkschaften geholt. Die DHV hielt den erstmals antretenden DBV (32,75 %), und ver.di (22,45 %) klar auf Abstand. In den Aufsichtsrat wurde Rose-Maria Sommer als Mitglied und als Ersatzmitglied Dirk Balzer gewählt.

Allianz Deutschland AG: DHV verteidigt Sitz im Aufsichtsrat
Bei der Aufsichtsratswahl der Allianz Deutschland AG konnte die DHV mit einem Ergebnis von rund 25,15 % ihr Ergebnis aus der letzten Wahl 2013 halten und damit ihren Sitz im Aufsichtsrat verteidigen. Das Ergebnis ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Zum einen erzielte die DHV dieses bei einer Delegiertenwahl, das in der Regel für die DGB-Gewerkschaften vorteilhafter ist. Zum anderen trat erstmals die Gewerkschaft DBV bei der Allianz Deutschland AG an. Die DHV musste sich damit gegen zwei gewerkschaftliche Konkurrenten und nicht wie 2013 nur gegen ver.di behaupten. Das Wahlergebnis ist deshalb nicht bloß eine Bestätigung des Wahlergebnisses von 2013, sondern die DHV ist eindeutig gestärkt aus der Aufsichtsratswahl hervorgegangen! In den Aufsichtsrat wurde Heiko Schulz als Mitglied und als Ersatzmitglied Roand Maria Weigt gewählt.

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Die Aufsichtsratswahlergebnisse im Allianz-Konzern zeigen, dass die DHV-Strategie richtig ist und bei den Beschäftigten ankommt.

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Privates Versicherungsgewerbe: Abschluss für den Versicherungsaußendienst nach fast einem Jahr Verhandlungspause

Am 29.11.2017 fanden in Berlin die Gehaltstarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst nach knapp einem Jahr der Verhandlungsunterbrechung statt.

Die Tarifverhandlungen fanden unter dem Einfluss der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung statt.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Laufzeit des Tarifvertrages

36 Monate mit drei Erhöhungsstufen ab 01/2018, 11/2018 und 11/2019

Mindesteinkommen Stufe I (§ 3 Ziff. 1 GTV)

40 € mtl. (1,98 %)
30 € mtl. (1,46 %)
20 € mtl. (0,96 %)

Mindesteinkommen Stufe II (§ 3 Ziff. 1 GTV)

30 € mtl. (1,52 %)
25 € mtl. (1,24 %)
15 € mtl. (0,74 %)

Mindesteinkommen organisierender Werbeaußendienst
(§ 3 Ziff. 2 GTV)

40 € mtl. (1,64 %)
30 € mtl. (1,21 %)
20 € mtl. (0,80 %)

Unverrechenbarer Betrag des Mindesteinkommens
(§ 19 Ziff. 1 MTV)

5 € mtl. (1,00 %)
0 €
5 € mtl. (0,99 %)

Monatliche Einkommensgrenze für Weihnachts- und Urlaubsgeld

(§ 19 Ziff. 5, § 22 Ziff. 3 MTV)

75 € (1,53 %)
70 € (1,41 %)
50 € (1,00 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe I (§ 19 Ziff. 5 MTV)

30 € mtl. (1,60 %)
25 € mtl. (1,31 %)
15 € mtl. (0,78 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe II (§ 19 Ziff. 5 MTV)

35 € mtl. (1,51 %)
30 € mtl. (1,27 %)
25 € mtl. (1,05 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 19 Ziff. 5 MTV)

40 € mtl. (1,54 %)
35 € mtl. (1,33 %)
25 € mtl. (0,94 %)

Höchstbetrag Krankenzulage (§ 21 Ziff. 2 b) und c) MTV)

60 € mtl. (1,56 %)
55 € mtl. (1,41 %)
40 € mtl. (1,01 %)

Provisionsausgleich für Eigengeschäft (§ 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV)

5 € pro Urlaubstag (1,56 %)
0 €
5 € pro Urlaubstag (1,54 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe I (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

15 € (1,28 %)
10 € (0,84 %)
5 € (0,42 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe II (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

20 € (1,40 %)
15 € (1,01 %)
10 € (0,67 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

25 € (1,53 %)
20 € (1,21 %)
15 € (0,90 %)

Darüber hinaus wird das geltende Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst bis zum 31.12.2019 verlängert.

Der Arbeitgeberverband war nicht dazu bereit, einer Erweiterung des Altersteilzeitabkommens auf den gesamten Versicherungsaußendienst zuzustimmen.

Diese Forderung werden wir bei den ab Januar stattfindenden Gesprächen zur Zukunftsfähigkeit des Tarifvertrages wieder aufnehmen.

Eine Anpassung des § 17 an die aktuelle IDD wird ebenfalls bei den anstehenden Gesprächen mit auf die Agenda gesetzt.

 

Ist Nachteilsausgleich ein Zukunftsthema der BARMER?

Diese Frage, stellte sich unsere Verhandlungskommission in der Tarifverhandlung
am 23.11.2017 zum Themenkomplex „Zukunftstarifvertrag“. Die BARMER legte in der Verhandlung erste Vorstellung zu den Themen Langzeitarbeitskonten und Nachteilsausgleich vor. Neben dem Nachteilsausgleich kündigte die Arbeitgeberseite an, im Rahmen der Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag auch über die Zumutbarkeitskriterien für Versetzungen und über Regelungen zu betriebsbedingten Kündigungen zu verhandeln. Zu diesen beiden Themen hat die Arbeitgeberseite noch keine Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Aber es fiel das Stichwort „betriebsbedingte Kündigungen nach Alterskohorten“,
d.h. Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch älterer Beschäftigter.

Nein, Befürchtungen brauchen die Beschäftigten der BARMER nicht zu haben. Die Arbeitgeberseite hat versichert, dass keine neuen Umstrukturierungen und keine betriebsbedingten Kündigungen geplant sind. Dieser Versicherung wollen wir auch Glauben schenken, denn erst einmal muss nach dem Projekt „aufbruch“ Ruhe in die BARMEReinkehren, und die neuen Strukturen müssen greifen. Aber die Anliegen der Arbeitgeberseite zeigen, dass womöglich in einigen Jahren Veränderungen auf die Kasse zukommen werden, für die sie gewappnet sein will, eben weil die Veränderungen nicht mehr mit den bewährten Instrumenten des TV Rationalisierungsschutz oder mit der Wiederauflage des TV „aufbruch“ aufgefangen werden können.

TV „Strukturveränderung“ statt TV „Zukunft“! Diesen Namensvorschlag hat die DHV-Verhandlungskommission der BARMER unterbreitet. Maßnahmen zur Begleitung von Versetzungen und zum Personalabbau als „Zukunft“ zu bezeichnen ist das falsche Signal an die Mitarbeiterschaft!

Die DHV-Verhandlungskommission ist selbstverständlich bereit, auch über schwierige Themen zu verhandeln. Es ist auch gut, mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitdruck zu verhandeln. Arbeitgeberseite und DHV-Verhandlungskommission kamen in der Verhandlung zur Einschätzung, dass sich der Verhandlungsprozess mindestens bis in den Herbst nächsten Jahres ziehen wird. Zumal gestern einige dicke Brocken
sichtbar wurden:

  • Betriebsbedingte Kündigung nach Alterskohorten: Wie passt diese Idee mit der tariflichen Unkündbarkeitsregelung zusammen? Da fehlt uns momentan die Phantasie dazu.
  • Lebensarbeitszeitkonten und Urlaub: Die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten zum Zwecke von beruflichen Auszeiten oder eines früheren Renteneintritts ist grundsätzlich überlegenswert. Es
    darf aber nicht sein, dass Beschäftigte, die z.B. Lebensarbeitszeitkonten für einen früheren Renteneintritt nutzen wollen, auch für die ihnen während der Freistellung eigentlich zustehenden Urlaubtage
    ansparen müssen. Auf diese Problematik wies die DHV-Verhandlungskommission hin.
  • Altersteilzeit: Die Arbeitgeberseite hat zwar Bereitschaft signalisiert, dass sie sich vorstellen könnte, der langjährigen DHV-Forderung nach Wegfall der Jahrgangsbegrenzungen Rechnung zu tragen. Sie will aber keinen Anspruch auf Altersteilzeit mehr vereinbaren.

Diese drei großen Brocken wurden gestern allein beim ersten richtigen Einstieg in das Thema deutlich. Es werden noch einige weitere Klippen zu meistern sein, bis DHV und BARMER einen akzeptablen Kompromiss zu den Themen Strukturveränderung und Zukunft vereinbart haben werden.

 

CGB gegen Einkaufsmöglichkeiten am diesjährigen Heiligabend!

Seit Jahren setzt sich der CGB für eine restriktivere Handhabung der Sonntagsöffnungen für den Handel und eine deutliche Reduzierung der sonntäglichen Einkaufsmöglichkeiten ein. Die im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 erfolgte Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss auf die Länder hat zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und Sonntagsöffnungen geführt, die weder Rücksicht auf die Beschäftigten, noch auf die christliche Bedeutung des Sonntags nimmt. Inzwischen sind auch mehrere gerichtliche Entscheidungen zur Begrenzung der Sonntagsöffnungszeiten und Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen ergangen, die den Sonntag als arbeitsfreien Ruhetag stärken. Die aktuelle Diskussion um die Öffnung der Geschäfte am Sonntag, 24. Dezember, zeigt, wie wenig Rücksicht der Handel auf die Beschäftigten und ihre Familien gerade an Weihnachten selbst nimmt. „Als ob ausgerechnet an diesem Heiligen Abend, der auf einen Sonntag fällt, in rund drei Stunden Verkaufszeit das Weihnachtsgeschäft entschieden werden würde“, bemerkt der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Christian Hertzog. „Insofern gibt es noch nicht einmal einen wirtschaftlichen Grund, den Beschäftigten und ihren Familien das Weihnachtsfest zu verderben“, so Hertzog weiter. „Gerade der Heilige Abend, vor allem wenn er auf einen Sonntag fällt, muss für so viele Menschen wie möglich arbeitsfrei sein, um ein friedvolles und unbelastetes Weihnachtsfest zu ermöglichen“, ergänzt CGB Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow.
Deswegen erinnert der CGB alle daran, dass in der Vorweihnachtszeit genug Zeit ist, alle Einkäufe zu erledigen, so dass der Heilige Abend als Einkaufsmöglichkeit nicht gebraucht wird und ruft den Handel dazu auf, auf Ladenöffnungszeiten am 24. Dezember zu verzichten.

TATEX Tarifergebnis erzielt Ost-West Angleichung auf den Weg gebracht!

Nachdem die bisherigen Verhandlungen ergebnislos geblieben waren, hat die Arbeitgeberseite auf Druck der DHV ihr Angebot nachgebessert. Hierbei stand besonders die Reduzierung der Differenz zwischen den Hauptregionalgruppen in Ost und West im Vordergrund. Durch eine dritte Steigerungsstufe für die unterste Entgeltgruppe in der Regionalgruppe III, konnte diese Differenz auf 50% des bisherigen Niveaus abgebaut werden. Die Tarifpartner sind sich einig, die restliche Differenz im nächsten Tarifvertrag endgültig abzubauen. Damit wird diese ungerechte Lücke endlich geschlossen!
Die DHV Tarifkommission hat deshalb entschieden, dieses Angebot, auch wenn es in einigen Bereichen noch hinter den Erwartungen zurückbleibt, anzunehmen. 
Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31.12.2019.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

 
Erhöhung der Entgelte:   

                                               01.11.2017               01.01.2019                    01.07.2019
RG I                                           2,25%                       2,00%
RG II                                          2,25%                       2,25%
RG III                                         3,50%                       2,75%                             0,32%

Weitere Verbesserungen:

• Erhöhung der Jahressonderzahlung um 50,-€

• Erhöhung der Auszubildendenvergütung, je nach RG und Lehrjahr, um 50,- bis 100,-€

• Eingruppierung von Textilreinigergesellen mit verantwortlicher Aufgabe in EG IV

DAK-Gesundheit: Tarifabschluss möglich

Der Arbeitgeber hat ein verbessertes Angebot vorgelegt:

  • Im Dezember 2017 eine Einmalzahlung von 300 Euro für alle Beschäftigten (Azubis 50 Euro).
  • Entgelterhöhung 1.1.2018 3,0%
  • Entgelterhöhung 1.1.2019 1,9%
  • Laufzeit 24 Monate

Die DHV Tarifkommission DAK-Gesundheit hatte am 11.10.2017 mit dem Arbeitgeber die berechtigten
Forderungen der DHV erörtert.

  •  DHV forderte 5% mehr Gehalt!
  • Zusätzlich forderte DHV eine Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!
  • DHV forderte eine überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter!
  • DHV forderte eine Sonderzahlung für alle Beschäftigten zum Ausgleich der Migrationsbelas-tungen!

Außerdem hatte die DHV-Tarifkommission neben deutlichen Gehaltsforderungen ihre Position zu vielen weiteren Themen klar gestellt. Diese Forderungen standen jetzt nicht zur Verhandlung, aber die DHV-Tarifkommission forderte den Arbeitgeber auf, über die nachfolgenden Punkte umgehend in Verhandlungen einzusteigen:

  • Tarifvertrag zur Bewältigung der Demografischen Entwicklung
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Heimarbeitsplätze auf Wunsch der Beschäftigten
  • Azubieinstellung und Übernahme nach der Ausbildung
  • Eingruppierung nicht tarifierter Tätigkeiten

Erhöhung der Eingruppierung für Tätigkeiten, die nach ProDAK erheblich anfordernder geworden sind, vorzunehmen!

Viele unserer innovativen Forderungen hat der Arbeitgeber bisher noch nicht aufgegriffen. Bezüglich der reinen Gehaltserhöhung hat sich der Arbeitgeber ein großes Stück in die Richtung unserer Forderung be-wegt. Auf unsere Forderungen, die unterschiedliche Wirkung einer Gehaltserhöhung auf geringere bzw. höhere Vergütungsgruppen auszugleichen, ist der Arbeitgeber nicht eingegangen. Indirekt ist der Arbeitgeber auf unsere Forderung nach Beachtung der Migrationsbelastungen eingegangen und hat dies in die % der Gehaltserhöhungen eingepreist.

Die DHV Tarifkommission tendiert dazu den Gehaltstarifvertrag abzuschließen und den Arbeitgeber zeit-gleich aufzufordern, unverzüglich in die Verhandlungen bezüglich der weiteren Themen einzutreten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie Ihre 
DHV-Vertrauensleute vor Ort an.

Tarifverhandlungen zum neuen Manteltarifvertrag DRK Thüringen haben begonnen

Wie bereits angekündigt, haben in diesen Tagen die Verhandlungen für einen modernisierten Manteltarifvertrag begonnen.

Im Vorfeld haben beide Seiten ihre Forderungen für die zukünftigen Inhalte erarbeitet und ausgetauscht. In der ersten Verhandlungsrunde wurde begonnen, die Positionen und Änderungsanliegen jeweils zu erläutern und argumentativ zu untermauern.

Für die DHV Tarifkommission geht es zuvorderst um eine neue und zeitgemäße Eingruppierungs- und Entgeltstruktur, die in der Folge auch deutlich steigende Vergütungen beinhaltet. Weiterhin muß die Arbeitszeit im Rettungsdienst spürbar verringert und die verbleibende Arbeitsbereitschaftszeit zusätzlich vergütet werden. Gefordert werden auch Verbesserungen in den Bereichen Urlaubsanspruch, Zuschläge und Sonderzahlung.
Zur Fortführung der Verhandlungen wurden für dieses Jahr noch drei weitere Termine vereinbart. Damit bekundeten beide Seiten ihr Interesse an einer zügigen Vorangehensweise.

 

KKH: Betriebliche Altersversorgung muss attraktiv bleiben!

2018 werden wir mit der KKH über die Gebietsleitervergütung reden!

2. November 2017

Vor einigen Wochen hat die DHV darüber informiert, dass die KKH Änderungen an der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung) für erforderlich hält. Die DHV hat sich zu Tarifverhandlungen unter der Bedingung bereit erklärt, dass vor deren Aufnahme Mitarbeiterinformationsveranstaltungen zur aktuellen Situation durchgeführt werden und den Beschäftigten die Gelegenheit gegeben wird, ihre Meinungen zu äußern.

Wir werden nach Abschluss der Informationsveranstaltungen mit folgenden Prämissen in die Verhandlungen zu Änderungen an der Anlage 7 gehen:

  • Das Ziel der DHV ist eine dauerhafte Sicherstellung der Attraktivität der Anlage 7 auch unter schwierigen Rahmenbedingungen!
  • Eine zukunftsfähige betriebliche Altersversorgung kann es nur geben mit moderaten Beiträgen und einer weiterhin attraktiven Garantieverzinsung!
  • In erworbene Anwartschaften aus VBL und Anlage 7 darf nicht eingegriffen werden!
  • Ihre Meinungen und Ideen müssen im Verhandlungsprozess berücksichtigt werden!
  • Wir müssen verhindern, dass die Anlage 7 im Zweifelsfall auch gekündigt werden und damit eine einheitliche betriebliche Altersvorsorge für alle Mitarbeiter verloren gehen könnte.
  • Und vor allem ist wichtig: Der neue Tarifvertrag soll Sie überzeugen!

Vertriebsvergütung
DHV und KKH hatten vereinbart, über die Neuregelung zur Regionalleitervergütung zu verhandeln. Die Arbeitgeberseite schlug jedoch vor, diesen Personenkreis wieder nach der Anlage 5 zu vergüten.

Nach eingehenden Diskussionen in unserer Tarifkommission sind wir dem Vorschlag unter der Prämisse gefolgt, dass wir in 2018 zusammen mit der Arbeitgeberseite nochmals über die Gebietsleitervergütung beziehungsweise über eine Wahlmöglichkeit zwischen den Anlagen 1 und 5 sprechen und verhandeln können. Unser Ziel ist es nach wie vor, die Anlage 5 TV in ein modernes, attraktives und zukunftsfähiges Vergütungssystem für alle Vertriebler neu zu fassen!

Auch wenn die Arbeitgeberseite unsere Vorstellung (noch) nicht teilt, hat sie ergebnisoffenen Gesprächen zugestimmt. Ein entsprechender Fahrplan soll ab Mai 2018 vereinbart werden.

BARMER: DHV hat Gehaltstarifvertrag gekündigt – Sagen Sie uns Ihre Meinung!

23.10.2017

DHV und BARMER stehen derzeit in einem intensiven Verhandlungsprozess. Es stehen umfangreiche Themen auf der Tagesordnung, z.B.:

  • Eingruppierung IT-Beschäftigte: Ziel der DHV ist die Vereinbarung einer marktgerechten und vor allem auch für jüngere Beschäftigte attraktiven Vergütung.
  • Tarifvertrag Vertriebsprämie: Die BARMER hat es leider noch nicht vermocht, der DHV ihre Vorstellungen zur Neuregelung der Vertriebsprämie zu übermitteln. Der Zeitplan, bis Jahresende einen neuen Tarifvertrag auszuhandeln, steht auf der Kippe. Bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages wirkt aber noch der alte, zum 31.12.2016 gekündigte Tarifvertrag nach!
  • Zukunftstarifvertrag: Die Motivation der Arbeitgeberseite ist, in Ruhe über sozialverträgliche Regelungen zu verhandeln, bevor die Kasse neue Umstrukturierungen vornehmen muss. Sie zeigt sich aber auch offen für andere Themen. Wir verstehen unter einem Zukunftstarifvertrag mehr als die Weiterentwicklung des Rationalisierungsschutztarifvertrages für den Fall möglicher neuer Umstrukturierungen! Themen wie z.B. die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, Homeoffice oder Lebensarbeitszeitkonten sollen ebenfalls Bestandteil des Zukunftstarifvertrages sein.
  • Gehaltstarifverhandlungen:  Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 31.01.2018 gekündigt. Unser Ziel ist der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages, der sich möglichst nahtlos an den alten Tarifvertrag anschließt! Die DHV-Tarifkommission hat die . Arbeitgeberseite aufgefordert, rechtzeitig vor dem Ende des Kündigungstermins Ende Januar 2018 die Gehaltstarifverhandlungen aufzunehmen.

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Das gilt nicht nur für die anstehenden Gehaltstarifverhandlungen, sondern auch für das zweite große Tarifprojekt, den Zukunftstarifvertrag: