Tarifabschluss DRK-Westerland: 5,0 % in zwei Stufen

Nach einer intensiv geführten Verhandlung konnten sich DHV und Arbeitgeber in den späten Nachmittagsstunden des 08.08.2014 auf einen Tarifabschluss einigen. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Lineare Erhöhung der Gehälter, Stunden- und Praktikantenvergütungen: 3,0 % zum 01.10.2014; 2,0 % zum 01.01.2016
  • Zwei Einmalzahlungen für DHV-Mitglieder: 200 € zum 01.10.2014 und 200 € zum 01.01.2016
  • Vereinbarung einer Verpflichtung der Betriebsparteien, über eine Betriebsvereinbarung zum Rahmendienstplan für den Urlaub und die Freiwochen zu verhandeln.
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.12.2016

Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als tragbaren Kompromiss. Insbesondere in der Gehaltsfrage konnte die DHV die Arbeitgeberseite zu bedeutenden Zugeständnissen bewegen. Das erste Arbeitgeberangebot sah nur eine zweistufige Gehaltserhöhung von 0,75 % zum 01.01.2015 und von 1,0 % zum 01.01.2016 vor. Lange hielt die Arbeitgeberseite an ihrer Position einer linearen Gehaltserhöhung von unter 3,0 % erst zum 01.01.2015 fest. Erst zum Schluss konnte sie zum Sprung auf die 3,0 % noch in 2014 bewegt werden.
Ein weiterer Streitpunkt war die Frage der Einmalzahlung. Zunächst gab die Arbeitgeberseite kein Angebot ab. Schließlich konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite in ihrem letzten Angebot zu 400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder bewegen. Damit setzte die DHV eine ihrer Forderungen (400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder) in vollem Umfang durch! Die DHV-Forderung nach einem Urlaubstag für DHV-Mitglieder stieß auf kategorische Ablehnung des Arbeitgebers. Er war in diesem Punkt nicht verhandlungsbereit.

Bei der Fitnesspauschale vereinbarten Arbeitgeber und DHV einen Eigenanteil der Mitarbeiter in Höhe von einem Drittel der anfallenden Kosten (Monatsbeitrag) für Fitnessstudio und Schwimmbad. Die Höhe der Förderung von maximal 30 € im Monat bleibt aber weiterhin bestehen. Des Weiteren gilt die Förderung der betrieblichen Zusatzver-sorgung nur noch für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses hauptamtlich beim DRK Ortsverein Westerland beschäftigt sind. Für zukünftige Mitarbeiter gilt die Anlage Zusatzversorgung nicht mehr.
Beide Punkte waren Bedingung der Arbeitgeber für den Tarifabschluss!

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschied sich die DHV-Tarifkommission, in diesen für die Arbeitgeberseite entscheidenden Punkten, kompromissbereit zu sein, zumal es auch nachvollziehbare sachliche Gründe gibt:
Der Eigenanteil bei der Fitnesspauschale soll Mitnahmeeffekte begrenzen und die Ernsthaftigkeit der Beschäftigten fördern, mit dem Besuch des Fitnessstudio und des Schwimmbads auch wirklich einen Beitrag zur Fitness zu leisten. Ab einem Monatsbeitrag von 45 € für den Arbeitnehmer bleibt es bei der vollen Förderung des Arbeitgebers in Höhe von 30 € pro Monat.
Die Zusatzversorgung in ihrer bisherigen Form droht den Arbeitgeber langfristig erheblich zu belasten, da die Rentensteigerungen bei der Betriebsrente durch den DRK Ortsverein finanziert werden muss. Zur Vermeidung einer finanziellen Überforderung und damit zur weiteren Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des DRK Ortsvereins hat sich die DHV-Tarifkommission unter der Bedingung einer vollumfänglichen Besitzstandswahrung für Bestandsbeschäftig-te zur Schließung der Zusatzvorsorge für zukünftige Beschäftigte durchgerungen.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

DAK-Gesundheit: DHV-Tarifforderung 2014

20. Mai 2014

Die DHV Tarifkommission hat die Tarifforderung der DHV festgelegt und dem Arbeitgeber vorgelegt.
Die DHV fordert:

  • Erhöhung der Vergütungen um 4,5% zum 01.08.2014 und weitere 4,5% zum 01.08.2015 (=9%)
  • 125,00 Euro Sockelerhöhung am 01.08.2014 und am 01.08.2015 (=250,00 Euro)
  • 50,00 Euro Erhöhung der Auszubildendenvergütung am 01.08.2014 und 2015 (=100,00 Euro)
  • Laufzeit 24 Monate (01.08.2014 – 31.07.2016)
  • Zusage zur Einstellung und Übernahme von Auszubildenden während der Laufzeit des TV
  • Abschluss eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Erhalt der Leistungen des Manteltarifvertrages (DAK-TV)!

Mit dem letzten Tarifabschluss in 2012 konnte nur knapp ein Inflationsausgleich erreicht werden. Die gefühlte Inflation für Waren des täglichen Bedarfs lag sogar höher. Diese Vergangenheit muss in den Forderungen berücksichtigt werden. Deshalb ist die Gehaltsforderung der DHV berechtigt!

Zudem waren die letzten Jahre von einer Vielzahl von Tarifabschlüssen mit zum Teil deutlichen Reallohnsteigerungen geprägt. Dieser Trend setzt sich auch 2014 fort.

Die DHV-Tarifkommission strebt einen Abschluss an, der beiden Seiten Planungssicherheit gibt.

Insbesondere die Auszubildenden und die Beschäftigten in den unteren Vergütungsgruppen haben unter den relativ geringen Lohnsteigerungen und den steigenden Preisen für die Lebenshaltungskosten zu leiden. Die DHV Tarifkommission fordert daher Sockelerhöhungen für diese Personenkreise.

Letztes Gehaltsangebot der Arbeitgeber: 5,0 % in zwei Stufen mit Laufzeit bis 31.01.2016

In der dritten Verhandlungsrunde am 24.04.2014 in Wuppertal legte die Arbeitgeberseite ein weiteres verbessertes Gehaltsangebot auf den Tisch:

Lineare Erhöhungen der Gehälter und Auszubildendenvergütungen:

  • 3,0 % ab dem 01.04.2014
  • 2,0 % ab dem 01.07.2015

Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.01.2016

Kontrovers verhandelt wurde über eine mögliche Einmalzahlung zum Ausgleich der drei Nullmonate von Januar bis März 2014. Die Arbeitgeberseite stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Einmalzahlung nur vereinbart werden könne, wenn die DHV zugleich zu Abstrichen bei der linearen Gehaltserhöhung bereit sei. Auch den von der DHV-Verhandlungskommission vorgeschlagenen Kompromiss eine Einmalzahlung im Januar 2015 lehnte Arbeitgeberseite leider ab. Sie brachte schließlich den finalen Charakter des Angebotes deutlich zum Ausdruck.

Die DHV-Verhandlungskommission hält das Angebot der Arbeitgeber trotz der fehlenden Einmalzahlung für abschlussfähig. Mit einem linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 5,0 % in zwei Stufen über einen Zeitraum von 25 Monaten bedeutet das Arbeitgeberangebot eine deutliche, über der derzeitigen Inflations-rate liegende Gehaltssteigerung. Die 3,0 % Gehaltserhöhung für 2014 sind ein Zeichen der Anerkennung der engagierten Arbeitsleistung der Beschäftigten. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Umstrukturierungen ist diese Gehaltserhöhung ein wichtiges Signal für die Beschäftigten. Die 2,0 % Gehaltserhöhung für 2015 sind eine akzeptable zweite Erhöhungsstufe für die weiteren sieben Monate der Laufzeit des Gehaltstarifvertrages.

Die DHV-Verhandlungskommission empfiehlt daher ihren Gremien die Annahme des Gehaltsangebotes.

Die Gehaltserhöhungen sollen mit den Besitzständen aus der Umstellung von der alten auf die neue Ge-haltstabelle verrechnet werden. Erst wenn der Besitzstand abgeschmolzen ist, werden die Vergütungen entsprechend der vereinbarten Gehaltserhöhung erhöht. Die Arbeitgeberseite verwies auf die diesbezüglich in dem Überleitungstarifvertrag von 2011 getroffene Vereinbarung. Die Gehaltserhöhungen von 2012 und 2013 auch für die Beschäftigten mit Besitzständen erfolgten auf Basis von einmaligen Ausnahmever-einbarungen. An einem abstrakten Beispiel lässt sich die Bedeutung darstellen:

  Gehalt bis 31.03.2014 3,0 % zum 01.04.2014 (ohne Rundung)  2,0 % zum 01.07.2015 (ohne Rundung) 
Tabellenvergütung: VG 6, Stufe 4a  3.683 € 3.793,49 € 3.869,35 €
Besitzstand: 150 € 3.833 € 3.833 € (Anrechnung volle 3 % auf Besitzstand, ca. 40 € Besitzstand bleiben übrig.)    3.869,35 € (Besitzstand wird vollständig abgebaut sein, der Beschäftigte erhält die zukünftigen Gehaltserhöhungen in vollem Umfang.)

Schlosspark-Klinik und Park-Klinik Weißensee: 8,8% Tabellenentgeltsteigerung mit neuer Stufe

Im Verhandlungstermin am 08.04.2014 haben sich die DHV-Tarifkommission und Arbeitgebervertreter auf ein Ergebnis geeinigt. Die DHV konnte ihr Ziel, eine weitere Stufe nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit einzuführen, durchsetzen. Diese wird in drei Erhöhungsschritten von jeweils 40 Euro basierend auf der bisherigen letzten Stufe aufgebaut, die zusätzlich zu der allgemeinen prozentualen Erhöhung erfolgt. Sie wirkt ab dem 01.01.2014 für etwa die Hälfte der Beschäftigtenzahl beider Häuser. Durch den Fixbetrag profitieren Beschäftigte in den kleineren Entgeltgruppen dabei stärker als in den höheren. Die DHV-Tarifkommission hat dabei einer Laufzeit von 3 Jahren zugestimmt.

Weiterhin wurde eine Angleichung der Bereitschaftsdienstvergütung zum ärztlichen Dienst, die Erweiterung der Funktionszulagen sowie die Anhebung der Auszubildendenvergütung vereinbart.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

1. Tabellenentgelterhöhung:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2014 um 2,0%
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2015 um 2,2%
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2016 um 2,5%

2. Einrichtung der Stufe „nach 15 Jahren“:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2014 um 2,0% + 40 Euro (= 3,2 – 4,2%)
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2015 um 2,2% + 40 Euro (= 3,3 – 4,3%)
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2016 um 2,5% + 40 Euro (= 3,6 – 4,5%)

3. Bewertung der Bereitschaftsdienststufe II mit 90%

4. Erhöhung der Zulage für Arbeitnehmer im Funktionsdienst der Ersten Hilfe auf 120 Euro

5. Funktionszulage für Hygienebeauftragte in Höhe von 85 Euro

6. Funktionszulage für Arbeitnehmer in Funktion eines Mentors in Höhe von 85 Euro (soweit nicht bereits nach § 4 Abs. 9 c) in 7b eingruppiert).

7. Erhöhung der Vergütung für Azubis zum Gesundheits- und Krankenpfleger um 100 Euro für jedes Ausbildungsjahr (statt prozentualer Steigerung).

8. Laufzeit bis 31.12.2016
    

Alle Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft, soweit nicht anders benannt.

Mit der Schaffung der neuen Stufe wollen wir die längere Betriebszugehörigkeit vieler Beschäftigter honorieren und die Stufenentwicklung vergleichbar anderen Tarifen herstellen. Betriebsjüngeren Mitarbeitern bietet die zusätzliche Stufe eine bessere Perspektive im Betrieb.

DRK Kreisverband Schönebeck: Manteltarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen

Die DHV Tarifkommission konnte in der dritten Verhandlungsrunde mit der Arbeitgeberseite ein akzeptables Ergebnis erreichen. Die Verbesserungen treten rückwirkend ab dem 01.04.2014 in Kraft.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Verdoppelung der vermögenswirksamen Leistungen auf 13,00 €
  2. Erhöhung des Nachtzuschlages um 38% auf 2,82€ je Stunde
  3. Erhöhung des Feiertagszuschlages auf 40%
  4. Einführung eines Samstagszuschlages von 14:00 bis 24:00 Uhr in Höhe von 25%
  5. Einführung eines Vorfesttagszuschlages (24.12. und 31.12.) von 14:00 bis 24:00 Uhr, in Höhe von 25%
  6. Neuregelung der Funktionszulagen
  7. Verbesserung der Jubiläumszuwendungen
  8. Verbesserung der Arbeitsfreistellungen

Dieses Ergebnis konnte nur durch Euer Unterstützung und das große Engagement der Tarifkommission erzielt werden.

V.i.S.d.P.: Michael Scholz

DRK LV Thüringen: Erfolgreicher Tarifabschluss – 5,25% Lohnerhöhung

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In der am 2. April 2014 stattgefundenen vierten Verhandlungsrunde, konnte die DHV Tarifkommission nach zähem Ringen einen akzeptablen Entgelttarifabschluss erreichen.

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Die Entgelte der Beschäftigten steigen in folgenden Schritten:

  • 1,75% Entgeltsteigerung zum 01.07.2014
  • 3,50% Entgeltsteigerung zum 01.01.2015

Die Lohnuntergrenze im DRK Thüringen steigt bei Vollzeitbeschäftigung auf 1.480,-€ pro Monat.

Dieses Ergebnis ist vorrangig dem Engagement unserer Mitglieder, einem spürbaren Mitgliederzuwachs in den letzten Monaten und der sehr guten Arbeit der Tarifkommission zu verdanken.
Für die im Herbst beginnenden Neuverhandlungen zum Manteltarifvertrag benötigen wir weiterhin Eure Unterstützung!

Die Tarifkommission              Michael Scholz, Landesgeschäftsführer

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Aufruf zur Protestaktion BARMER GEK

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Aufruf

Liebe Kolleginnen und Kollegen der BARMER GEK,

 

wie Ihnen sicher bekannt ist, tagt am 2. April 2014 der Verwaltungsrat der BARMER GEK im Hotel „THE WESTIN“ in Leipzig.

In diesem Zusammenhang hat die Gewerkschaft verdi bundesweit zu einer Protestkundgebung gegen die anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen und deren Folgen für die Beschäftigten aufgerufen.

Wir als Gewerkschaft DHV begrüßen es außerordentlich, wenn sich unsere Mitglieder an diesem Protest beteiligen und damit gewerkschaftliche Stärke demonstrieren.

Ein Vertreter der DHV wird unsere Mitglieder ab 9:00 Uhr in Empfang nehmen. Treffpunkt ist vor der Filiale der Sparkasse in der Humboldtstraße 25, gegenüber dem Hoteleingang.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir bei Teilnahme um eine kurze Rückmeldung an die folgende E-Mail Adresse: dhv.leipzig@dhv-cgb.de

 

Mit herzlichen Grüßen
                                                                    
Henning Röders                    Michael Scholz
Bundesvorsitzender              Landesgeschäftsführer

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VION Straubing: Entgelttarifvertrag verhandelt, Gewinnbeteiligung kommt!

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Am 24.02.2014 fanden Verhandlungen über den neuen Entgelttarifvertrag statt. Die Diskussionen über die Eingruppierungsmerkmale wurde am 20.01.2014 bereits abgeschlossen. Der Text für den Vertrag steht und auch über die konkreten Zahlen ist man sich soweit einig.

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Als nächstes erfolgt Anfang April die Probeeingruppierung in Pfarrkirchen und sobald diese abgeschlossen ist, kann der Entgelttarifvertrag voraussichtlich im Mai diesen Jahres noch abgeschlossen werden und die Verhandlungen über einen Manteltarifvertrag, in dem auch die Arbeitszeit eine Rolle spielen wird können beginnen.

Ebenso wurde das erste Gespräch zwischen den Vertretern der Arbeitgeberseite und den Vertretern der DHV-Tarifkommission über die Einführung einer Gewinnbeteiligung am Standort Straubing statt.
Das erste Gespräch verlief sehr zufriedenstellend. Es wird, sobald die Geschäftsführung zugestimmt hat ein Prämienmodel geben, mit dem alle Mitarbeiter am Erfolg des Standortes profitieren.
Angedacht ist eine Prämie, die abhängig vom Erfolg des Standortes zwischen 50 € und 600 € liegen wird. Sobald einen Gewinn von ca. 1.000.000 €, was einem ROS-Wert von 1,5 % entspricht, im Geschäftsjahr zu verzeichnen ist,  beginnt die Prämienwirksamkeit und sie steigt dann in Schritten von je 50€ pro 0,1% bis zu einem ROS-Wert von 2,6%, welcher dann ca. 1.600.000 € und einer Prämie von 600€ pro Mitarbeiter entspricht.

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VION GmbH: Erste Überprüfung der Eingruppierungstabelle erfolgreich

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Neue Verhandlungsrunde für die VION-Standorten Straubing und Pfarrkirchen

25.11.2013

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Am 25.11.2013 fand eine weitere Runde in den Tarifverhandlungen zur Ausarbeitung eines Tarifvertrages über die Arbeitsentgeltregelung für die Vion Standorte Straubing und Pfarrkirchen zwischen den Vertretern der Arbeitgeberseite und den Vertretern der Tarifkommission der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. statt.
Nachdem in den letzten Runden bereits Verhandlungen über die Entgeltgruppen und deren Eingruppierungsmerkmale geführt worden waren, wurden bei diesem Termin die Anwendbarkeit der ausgearbeiteten Eingruppierungsmerkmale exemplarisch am VION Standort Straubing überprüft. Diese Überprüfung hat ergeben, dass mit der neuen Eingruppierungstabelle im Großen und Ganzen die Realität am Standort Straubing wiedergegeben werden kann. Allerdings wurde auch deutlich, dass an der ein oder anderen Stelle noch etwas nachgebessert werden muss. Hierfür einigte man sich auf einen neuen Termin zum 20.01.2014.
Es ist davon auszugehen, dass nach diesem Termin über die neue Vergütungstabelle und über konkrete Zahlen verhandelt werden kann. Auch wurde zu diesem Termin die Thematik Regelungsabrede erörtert. Hierzu werden die Verhandlungen in kürze aufgenommen werden, um in absehbarer Zeit für Sie eine angemessene Lohnerhöhung zu erreichen!

Marc Endlich    
DHV – Landesverband  Bayern

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DAK-Gesundheit: DHV-Tarifabschluss

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13.12. 2013

Am Ende eines von vielen Verhandlungsrunden geprägten Jahres wurde ein DHV-Tarifabschluss zur Anpassung des Manteltarifvertrages an die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur AGG-konformen Gehaltstabelle erreicht.

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Hier die Eckpunkte des DHV-Tarifvertrages:

• Neue Gehaltstabelle ab 01.07.2014 (inkl. § 16 Zulage und Ortsklassenzuschlag 17,90 €): Somit erhalten ab 01.07.2014 alle einen OKZ.

Keiner bekommt im Juli weniger als im Vormonat!

VG

Steigerungs-betrag

Aufrückungs-zulage

Anfangsgrund-vergütung

Höchstgrund-vergütung

1

81,56

 

2.002,26

2.408,84

2

90,28

90,91

2.159,79

2.616,19

3

110,82

107,72

2.397,62

2.841,58

4

142,59

124,53

2.510,96

3.118,03

5

150,67

139,46

2.657,90

3.432,46

6

161,26

160,64

2.763,74

3.789,24

7

163,13

198,01

3.014,04

4.117,99

8

178,08

223,52

3.312,92

4.497,17

9

195,51

239,73

3.736,95

4.902,50

10

212,95

252,17

4.093,72

5.342,74

11

230,38

268,37

4.621,71

5.805,36

12

265,24

284,56

5.035,14

6.393,74

13

297,01

297,01

5.682,69

7.015,77

14

321,91

314,43

6.206,34

7.589,23

15

348,68

338,09

6.762,34

8.191,31

16

389,77

353,66

7.404,92

8.995,77

 

  • Urlaubsregelung: Beibehaltung der bisherigen 30/32-Regelung Vereinbarung des sachlichen Grundes, dass ab 40 Jahre ein gesteigertes Urlaubsbedürfnis besteht.
  • Weihnachtsgeld ab 2014: (Gemäß Tarifabschluss 2012 könnte es evtl. eine hälftige Weihnachtsgeldzahlung in November 2014 und eine hälftige Sonderzahlung im Januar 2015 geben.)

1.-5. Beschäftigungsjahr

25 %

6.-7. Beschäftigungsjahr

75 %

Ab 8. Beschäftigungsjahr

100 %

Auszubildende

400 €

  • Sonderzahlung 2013: Beschäftigte, die DHV-Mitglied sind und bisher keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld hatten, erhalten im Februar 2014 eine Sonderzahlung in Höhe von 25 %.
    Auszubildende, die DHV-Mitglied sind, erhalten im Februar 2014 eine Zahlung von 400 €.
    Voraussetzung ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft. Bis zum 15. Januar 2014 muss der Nachweis in der Personalabteilung vorliegen!
    Entsprechende Bescheinigungen senden wir unseren Mitgliedern in den nächsten Tagen ohne Antrag per Post zu. Bitte melden, wenn diese bis zum 23.12. nicht vorliegt.
  • Im Juli 2014 wird die auf die Sonderzahlung Januar 2014 aus der Nichtberücksichtigung der §16 Zulage sich ergebene Differenz gezahlt.
  •  Der 24.12. und der 31.12. bleiben arbeitsfrei.
  • Unkündbarkeit: Beibehaltung der bisherigen 15/40-er Regelung. 

V.i.S.d.P.: Henning Röders

 

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