Unsere Bewertung des Tarifabschlusses KKH

Die verhandelnden Tarifvertragsparteien haben einen Tarifabschluss getätigt.
 
Die DHV bewertet diesen Abschluss als durchaus positiv für die KKH-Beschäftigten. Die Coronaprämienzahlung im März in Höhe von 500 € ist vor allem im Hinblick auf die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ein spürbarer Mehrwert für die Beschäftigten. Dass die Coronaprämie auch in dieser Höhe an Teilzeitbeschäftigte gezahlt wird, ist begrüßenswert. Dieser Bestandteil des Tarifabschlusses beinhaltet damit eine soziale Komponente.
 
Die Entgelterhöhungen von 2,6 % ab 1.4.2022 und von 2,0 % ab 1.5.2023 sowie die Entgelterhöhungen der Auszubildenden um jeweils 40 € zu diesen Daten bedeuten angesichts der stark steigenden Inflation zwar vermutlich einen Reallohnverlust zumindest in diesem Jahr. Aber der Abschluss kann sich im Vergleich zu den jüngsten Abschlüssen von DAK-Gesundheit und BARMER durchaus sehen lassen:

  1. BARMER: Die Coronaprämienzahlung im März ist mit 1.500 € zwar höher. Dafür ist nur eine Gehaltserhöhung von 3,2 % vorgesehen, und diese wird auch erst im Dezember 2022 gezahlt. Rechnet man die Coronaprämie auf eine monatliche Zahlung in 2022 um, würden Beschäftigte in der Endstufe der VG 6 durch die Gehaltserhöhung netto kaum mehr in der Tasche haben, Beschäftigte der unteren Vergütungsgruppen würden sogar noch verlieren.
  2. DAK-Gesundheit: Die Coronaprämienzahlung ist zwar mit 1.000 € (bis VG 8) bzw. 750 € (ab VG 9) höher. Die erste Gehaltserhöhung ab 1.4.2022 beträgt ebenfalls 2,6 %. Dafür fällt die zweite Gehaltserhöhungsstufe ab 01.04.2023 mit nur 1,4 % deutlich geringer aus. Während der Vorteil der höheren Coronaprämienzahlung bedingt durch den einmaligen Effekt schnell verpufft, wird sich die höhere zweite Gehaltserhöhungsstufe dauerhaft für die KKH-Beschäftigten auswirken.

Ein Grund dafür, dass der KKH-Abschluss im Vergleich zu DAK-Gesundheit und BARMER positiver ausfällt ist, dass die Bestandteile des Abschlusses allen Beschäftigten zugutekommen. Bei DAK-Gesundheit und BARMER dagegen wird verdi-Mitgliedern exklusiv ein freier Tag für 2022 und 2023 gewährt. Diese Regelung ist eindeutig eine für diese Gewerkschaft gewährte Mitgliederwerbemaßnahme, die zu Lasten der Gehaltserhöhung geht! Aus diesem Grund hatten wir in den Verhandlungen bis Juni 2021 keine Exklusivleistungen für DHV-Mitglieder gefordert. Denn für uns ist die Solidarität für alle Beschäftigten wichtig.

Leider konnten wir wegen der Aberkennung der DHV-Tariffähigkeit die Gehaltstarifrunde 2022 nicht mitgestalten. Wir bleiben aber mit der KKH in Gesprächen. Wir werden im März ein Gespräch über die Möglichkeiten eines weiteren Dialogs führen. Über die Gehaltsfrage hinaus sind viele weitere Themen wichtig – z.B. mobiles Arbeiten/Telearbeit. Wir wollen und wir werden unsere Stimme weiter erheben und zu Gehör bringen. 

Darüber hinaus verfolgen wir vor dem Bundesverfassungsgericht das Anliegen der Wiedererlangung der DHV-Tariffähigkeit. Wir können noch keinen Termin nennen, ob und wann unsere Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Wir führen aber dieses Verfahren mit einer guten Portion Zuversicht und hoffen, dass wir 2024 in der Gehaltstarifrunde wieder mitverhandeln werden. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung – bleiben Sie uns mit Ihrer DHV-Mitgliedschaft weiter gewogen!

CGB und DHV kritisieren Bremer Senatspläne für Ausnahmeregelungen vom Ladenschlussgesetz

Der Bremer Senat will auch dieses Jahr wieder 13 Sonntagsöffnungen in der Stadtgemeinde Bremen mittels Ausnahmegenehmigung vom Ladenschlussgesetz genehmigen. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hervor, den der CGB zur Stellungnahme erhalten hat. Vorgesehen sind Sonntagsöffnungen zu folgenden Terminen und Anlässen:

10.April     Osterwiese
08.Mai       Vegesacker Kindertag    Gewerbeschau Osterholz
12.Juni      La Strada    Huchtinger Familientag
26.Juni      Borgfelder Sommerfest
03.Juli       Gröpelinger Sommer
25.Sept.    Vegefest    Savahri
09.Okt.      Messe EigenArt/Oktoberfest
30.Okt.      Freimarkt
06.Nov.     Erzählfestival Feuerspuren    Huchtinger Messetage
           
Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV weisen seit Jahren darauf hin, dass Ladenschlussgesetze dem Arbeitsschutz und der Verhinderung unlauteren Wettbewerbs dienen und Ausnahmeregelungen für Sonntagsöffnungen daher nur aus wichtigen Gründen zu rechtfertigen sind.

In Bremen hat sich jedoch die Praxis eingebürgert, unter Bezugnahme auf ein 2008 mit einigen Organisationen vereinbartes Konzept, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung zu ermöglichen. Ausgehend von der Zahl maximaler Sonntagsöffnungen, auf die man sich im Konzept verständigt hat, wird alljährlich krampfhaft nach Anlässen gesucht, mit denen sich die Ausnahmeregelungen so begründen lassen, dass es möglichst zu keiner Aufhebung der Genehmigung zur Sonntagsöffnung durch die Gerichte kommt. Dabei wird großzügig mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die vielfach nicht nachprüfbar belegt werden können.

CGB und DHV halten an ihrer mehrfach gegenüber Senat und Öffentlichkeit dargelegten Auffassung fest, dass Ausnahmeregelungen vom Bremischen Ladenschlussgesetz zur Ermöglichung von Sonntagsöffnungen nur bei Veranstaltungen von überregionaler touristischer und wirtschaftlicher Bedeutung zu rechtfertigen sind.

Bei der Mehrzahl der vom Handelsverband Nordwest e.V. für 2022 vorgeschlagenen Anlässe für Ausnahmeregelungen  ist eine solche Bedeutung nicht ersichtlich. Der CGB hat deshalb in seiner Stellungnahme gegenüber dem Senatsressort dafür plädiert, Sonntagsöffnungen in diesem Jahr nur anlässlich der Osterwiese, des Straßenfestivals La Strada, des Vegefestes sowie des Bremer Freimarktes zu genehmigen. Bei einer Sonntagsöffnung anlässlich des Bremer Freimarktes könnte nach Auffassung des CGB angesichts der besonderen Bedeutung dieses bundesweit bekannten Volksfestes auch auf die im Verordnungsentwurf vorgesehene räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden.

DHV und CGB appellieren an Deputation und Senat, sich bei der Entscheidung über Ausnahmeregelungen vom Bremischen Ladenschlussgesetz nicht länger am Konzept von 2008 zu orientieren, sondern auch in Bremen endlich der restriktiven bundesweiten Rechtsprechung zur Sonntagsöffnung und zum Sonntagsschutz Rechnung zu tragen.

In der Abwägung zwischen den Wünschen des  Einzelhandels auf erweiterte Ladenöffnungszeiten und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für den CGB und seine Berufsgewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen. Bereits die regulär möglichen Ladenöffnungszeiten, die nur von wenigen Einzelhandelsbetrieben vollumfänglich wahrgenommen werden, bieten ausreichend Spielraum für Anpassungen an ortsteil- oder stadtteilbezogene Events.

Der Tanz auf dem Vulkan

Die 4. Welle schlägt heftig zu.  Omikron hat zurzeit vieles gerade im Handel verändert. Die Arbeitswelt muss sich immer wieder auf Neuerungen einstellen. Trotz vieler Maßnahmen stecken sich vermehrt Mitarbeiter mit Omikron an. Es gleicht dem Tanz auf dem Vulkan, was im deutschen Groß- und Außenhandel sowie im Einzelhandel passiert. Auf der Fläche, in den Geschäften wie in der Logistik treten nun die Fehler der Personalpolitik der letzten Jahrzehnte offen zu Tage. Die Auswirkung ist fatal. Eruptiv muss man Kolleginnen und Kollegen im Urlaub anschreiben oder Notbesetzungen fahren. Und nach zwei Jahren Pandemie kann das nicht die Lösung sein.

Durch Personalausfall sind im Handel gewisse Bereiche nur noch eingeschränkt besetzt, wie zum Beispiel Auslieferungsläger, Poststellen und Bereiche in den Märkten. Sollten diese Ausfälle weiter zunehmen, muss man über veränderte Öffnungszeiten und Arbeitszeiten nachdenken, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Die Bevölkerung nimmt leere Regalfächer, weniger offene Kassen mit längeren Schlangen und weniger Nachfüller zur Kenntnis. Aber dass man bereits in einigen Chefetagen auf Grund der pandemiebedingten Situation bereits über die Reduktion der Öffnungszeiten nachdenkt und diese immer wahrscheinlicher durch die steigende Anzahl der die positiven Coronafälle bei den Mitarbeitern wird, das ist noch nicht so weit vorgedrungen. So wird es fast unumgänglich, die Ladenöffnungszeiten anzupassen. Dieses wird in jedem Fall von der Bevölkerung wahrgenommen werden.

Es rächt sich nun die destruktive Personalpolitik der letzten Jahrzehnte, um mit so wenig Personal wie nötig das Optimum rauszufahren. Man könnte meinen, der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht! Viele der Kolleginnen und Kollegen, die uns berichten, gehen, auf gut deutsch gesagt, auf dem Zahnfleisch! Überstunden und Not- bzw. Unterbesetzungen sind hier keine Einzelfälle. Es wäre zu einfach, alles auf die Pandemie zu schieben, was hier falsch gelaufen ist.

Und die Folgen durch Unterbesetzung, Lieferengpässe und aus der Not begrenzte Öffnungszeiten kann sich jeder selbst ausmalen.

Das ist nicht nur im Handel und der Warenlogistik so. Aber gerade in Not- und Krisenzeiten treten die Mängel zu Tage, welche man in der Zeit hätte abwenden können. Wir haben die chronische Unterbesetzung angeprangert, die Kolleginnen und Kollegen haben sich den Mund fusselig geredet, aber Stellen wurde nicht besetzt und Auszubildende mehrheitlich jahrelang nicht übernommen.

Ein solch komplexes System wie das unsere ist doch anfälliger als wir meinen. Und gerade vermeintlich kleine Rädchen, die nicht funktionieren, bringen die gesamte Maschinerie zum Stehen.

Zu den betroffenen Mitarbeitern, egal ob infiziert, verdächtig oder unbetroffen im Homeoffice sind, sollte man ständig Kontakt halten und sich über den Sachstand austauschen. So sollte die gegenseitige betriebliche Verbundenheit aufrechterhalten werden.

Wir können nur hoffen, dass dieser „Tanz“ gut ausgeht. Wir appellieren jetzt bereits an Arbeitgeber und Politik, den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen, welche jeden Tag diesen Kampf tätigen, entsprechend zu honorieren!

Unseren Dank und Respekt haben Sie bereits!

Versicherungsinnendienst: Konstruktives Gespräch von DHV und AGV zu Themen der Gehaltstarifrunde 2022

Am 27.01.2022 führen DHV und der AGV Versicherungen ein konstruktives Gespräch zu den Themen der laufenden Gehaltstarifrunde 2022.

Die Vertreter des AGV Versicherungen brachten in dem Gespräch ihre Wertschätzung des Dialogs mit der DHV zum Ausdruck. Man wolle diesen trotz Aberkennung der DHV-Tariffähigkeit weiterführen, da gemeinsam stets gute, bedenkenswerte Aspekte und Lösungsansätze besprochen und entwickelt werden.

Die DHV erläuterte ihre Vorstellungen für einen fairen Tarifabschluss:

  • Laufzeit: 18 Monate
  • Faire Gehaltssteigerungen in Form einer zweistufigen Gehaltserhöhung:
  • 4 % für eine Dauer von 8 Monaten
  • 3 % für eine Dauer von 10 Monaten

Der AGV hat noch kein Gehaltsangebot unterbreitet. Die Arbeitgeber wollen einen maßvollen, nicht inflationstreibenden Abschluss.
Wir machten dagegen deutlich, dass die Inflation, die sich vor allem in den Gütern des täglichen Bedarfs, in den Kraftstoff- und Energiepreisen überdurchschnittlich niederschlägt, gebührend bei der Gehaltserhöhung berücksichtigt werden muss. Ansonsten besteht die Gefahr eines erheblichen Reallohnverlustes für die Beschäftigten.

  • Zahlung eines einmaligen Coronabonus in Höhe von mindestens 1.000 €
    Der AGV sieht dieses Thema eher auf betrieblicher Ebene. Wir machten deutlich, dass die Zahlung einer Coronaprämie sehr wohl ein Thema auf tariflicher Ebene ist. Die Beschäftigten haben in den vergangenen zwei Jahren mit ihrem Engagement unter zum Teil schwierigen Rahmenbedingungen die Geschäfte am Laufen gehalten. Dieses Engagement muss auf tariflicher Ebene in Form einer Sonderzahlung gewürdigt werden. Wenn ein Tarifabschluss bis Ende März 2022 nicht zustande kommt und damit auch nicht mehr eine Coronaprämie vereinbart werden kann, muss wenigstens eine Einmalzahlung vereinbart werden, die die geleistete Arbeit der Beschäftigten angemessen würdigt!
  • Abschaffung der Niedriglohngruppen A und B sowie Reintegration der Tätigkeiten in den Tarifvertrag
    Im Gegensatz zu unserer Auffassung sieht der AGV keinen Konflikt mit dem Mindestlohn von 12 €, der voraussichtlich im Oktober 2022 kommen wird. Wir machten die Notwendigkeit der Abschaffung der Niedriglohngruppen A und B deutlich, weil sich das mit deren Einführung verbundene Ziel der Reintegration outgesourcter Tätigkeiten nicht erfüllt hat und eben weil ab Oktober 2022 kein angemessener Abstand mehr zum neuen Mindestlohn bestehen wird.
  • Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
    Hier will der AGV eine Entscheidung des EuGH abwarten.
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2024
    Zu diesem Punkt signalisierte der AGV die Bereitschaft zur Verlängerung.
  • Blitzabschluss bis Ende Februar 2022
    Der AGV ließ keine Bereitschaft zur Beschleunigung der Verhandlungen erkennen, und leider scheint eine Beschleunigung auch kein Thema bei den verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV zu sein.

DHV und AGV Versicherungen werden den Dialog im Rahmen der Gehaltstarifrunde 2022 weiter fortsetzen.

Enttäuschender Stillstand bei den Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken

Seit nun über einem halben Jahr ziehen sich die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken hin. Vier Monate nach Abbruch der Verhandlungen Privatbanken in der dritten Verhandlungsrunde und zwei Monate nach Vertagung der Verhandlungen öffentliche Banken fanden am 17. Januar (Privatbanken) und 20. Januar (öffentliche Banken) weitere Versuche statt, zu einer für die Beschäftigten in den Privatbanken und öffentlichen Banken tragfähigen Gehaltskompromiss zu kommen.

Dass die Verhandlungen in beiden Bereichen erneut gescheitert bzw. vertagt sind, ist nicht akzeptabel für die Beschäftigten, die seit über einem halben Jahr auf ihre Gehaltserhöhung warten und mittlerweile mit einer rasant anziehenden Inflation konfrontiert sind! Es ist vor allem nicht nachvollziehbar, warum die verhandelnden Tarifparteien die mehrmonatigen Denkpausen nicht dazu genutzt hatten, um in Gesprächen mögliche Kompromissspielräume auszuloten und ein tragfähiges Kompromisspaket so vorzubereiten, dass in den Verhandlungen am 17.01. und 20.01. nur noch an den letzten Metern bis zum Ziel hätte gearbeitet werden müssen.

Privatbanken:

  • Die am 17.01.2022 im Raum gestandenen Gehaltsforderungen von 3,5 % zum 01.01.2022 und 2,5 % zum 01.01.2023 bei einer Laufzeit von 24 Monaten sind kein Ausfechten eines Tarifstreits auf dem Rücken der Beschäftigten, sondern ein Kompromissangebot, das sich angesichts der Inflationsentwicklung eher am unteren Rand des Handlungsspielraums bewegt. Denn selbst eine solche Gehaltserhöhung würde angesichts der Inflationsentwicklung einen Reallohnverlust bedeuten!
  • Eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 € (Teilzeitbeschäftigte 600 €) mag zwar hoch erscheinen. Aber immerhin geht es um den Ausgleich von 6 Nullmonaten!
  • Zwei zusätzliche freie Tage ist keine unzumutbare Forderung. Denn die Bankenarbeitgeber müssen anerkennen, dass die Beschäftigten in den Privatbanken eine Stunde mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in den Versicherungen arbeiten. Diese Stunde Mehrarbeit wird im Gehaltsvergleich beider Branchen nicht adäquat vergütet!

Aus unserer Sicht wären die Gehaltserhöhungen 3,5 % zum 01.01.2022 und 2,5 % zum 01.01.2023 eine akzeptable Voraussetzung für einen Gehaltsabschluss gewesen! Bei der Einmalzahlung hätte man Verhandlungsspielraum signalisieren können. Statt der zwei freien Tage hätten wir versucht, die Forderung nach Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde durchzusetzen. Wir hätten die Denkpause von 4 Monaten aber genutzt, um in vertraulichen Gesprächen für dieses Forderungspaket zu werben und zu versuchen, die wesentlichen Hürden vor dem anberaumten Verhandlungstermin aus dem Weg zu räumen!

Öffentliche Banken:

Das in der 5. Verhandlungsrunde am 20.01.2022 präsentierte Arbeitgeberangebot ist nach unserer Auffassung ein Schritt in die richtige Richtung:

  • 750 € Einmalzahlung sofort nach Tarifabschluss als Corona-Prämie (meist steuer- und beitragsfrei)
  • 3,0 % Gehaltserhöhung zum 01.11.2022
  • 2 Tage einmaliger, zusätzlicher Sonderurlaub 2023
  • Arbeitszeitverkürzung auf 38 Wochenstunden ab 2024

Nicht akzeptabel ist allerdings der späte Zeitpunkt der Gehaltserhöhung. Über ein Jahr Warten auf die tarifliche Erhöhung ist für die Beschäftigten selbst bei einer Corona-Prämienzahlung von 750 € nicht zumutbar! Ein Vorziehen der Gehaltserhöhung auf den 01.07.2022 und eine Tarifvertragslaufzeit von 24 Monaten wären von den Arbeitgebern das richtige Signal gewesen für ein ernsthaftes Nachdenken darüber gewesen, ob man mit einem Scheitern der Verhandlungen den sprichwörtlichen Spatz aus der Hand gibt, um sich der womöglich der illusorischen Hoffnung hinzugeben, die Taube auf dem Dach zu erreichen.

Die DHV kann wegen des Verlustes ihrer Tariffähigkeit derzeit leider nur fassungslos dieses Trauerspiel bei den Privatbanken und den öffentlichen Banken von außen beobachten. Wir appellieren an die verhandelnden Tarifparteien, zügig die Verhandlungen zu einem akzeptablen Ende zu bringen!

Information der DHV-Betriebsgruppe Allianz

Am Freitag, 21.01.2022 hat uns der Vorstand der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG (ABV) sein Zukunftsprogramm vorgestellt.

In diesen Zukunftsprogramm hat unser Angestelltenvertrieb, keine Zukunft mehr. Vor drei Jahren wurde dieser mit acht Geschäftsstellen und rund 800 Mitarbeitern gegründet. Die Gesamtbetriebsvereinbarung sah hierfür eine Laufzeit von 5 Jahren mit einem klaren Business Case vor. 2019 waren die Zahlen auch recht optimistisch für diesen Vertriebsweg. Dann kam Corona, und die letzten 2 Jahre verliefen nicht in allen Teilen des Bundesgebietes gut für unseren Vertriebsweg.

Als DHV-Betriebsgruppe hätten wir von einen Unternehmen, das führendes Mitglied im Arbeitgeberverband ist, erwartet, dass es seine eingegangenen Zusagen und sozialen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern erfüllt, diesem Vertriebsweg seine Chance von 5 Jahren gibt und die Coronasituation die notwendige Beachtung und Würdigung dabei erfährt.

Dass man hier vorschnell zum Mittel der Betriebsschließung greift, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Allianz befindet sich in einer komfortablen wirtschaftlichen Situation.  

Die Sorgen und Befürchtungen von vielen Kollegen sind bei uns als Gewerkschafter angekommen. Uns ist die Situation von Kollegen mit Familien, finanziellen Verpflichtungen, mit Krankheiten oder Behinderungen bewusst, und wir wünschen uns hier vom Management der Allianz gute und faire Lösungen, damit niemand auf der Strecke bleibt.

Als christliche Gewerkschaft sind uns Solidarität und die faire Teilhabe aller sehr wichtig. Unsere Kollegen in den Mandaten als Betriebsräte werden versuchen ihren Beitrag zu leisten, damit es hier zu guten sozialen Lösungen kommt.   

V.i.S.d.P. Johann Lindmeier

DHV-Vorstellungen zur Tarifrunde 2022 Versicherungsinnendienst: „Blitzabschluss“ mit fairen Gehaltssteigerungen

Derzeit kann unsere Gewerkschaft aufgrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keine Tarifverträge wirksam abschließen. Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diese – aus unserer Sicht fehlerhafte Entscheidung – korrigieren wird. Das hindert uns allerdings nicht, im Dialog mit dem Arbeitgeberverband (AGV) unsere Positionen zu der anstehenden Gehaltstarifrunde 2022 deutlich zu machen! Der AGV hat seine Bereitschaft erklärt, in Gesprächen mit uns die gegenseitigen Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen auszutauschen.

Mit Blick auf die pandemische Lage und die dramatisch gestiegenen Energiepreise plädieren wir für einen „Blitzabschluss“ mit folgenden Regelungen:

Zahlung eines einmaligen Coronabonus in Höhe von mindestens 1.000 €
Die Inflation nebst den gestiegenen Energiepreisen stellen eine erhebliche finanzielle Belastung der Beschäftigten dar. Die Einmalzahlung drängt sich auch deshalb auf, weil der steuerbegünstigte Coronabonus noch bis zum 31.03.2022 gezahlt werden kann.

Blitzabschluss bis Ende Februar 2022
Angesichts der sich wieder zuspitzenden Coronapandemie sollten die Verhandlungen virtuell in einem zweiwöchigen Rhythmus erfolgen. So können die auf drei „Runden“ angelegten Tarifverhandlungen Ende Februar 2022 abgeschlos-sen und der steuerbegünstigte Coronabonus rechtzeitig gezahlt werden

Laufzeit: 18 Monate
Der weitere Verlauf der Pandemie und der Inflation ist derzeit nicht kalkulierbar. Ein Reallohnverlust für die Beschäftigten muss verhindert werden, daher die relativ kurze Laufzeit.

Faire Gehaltssteigerungen in Form einer zweistufigen Gehaltserhöhung:
4 % für eine Dauer von 8 Monaten
3 % für eine Dauer von 10 Monaten
Eine solche Gehaltserhöhung haben sich die Beschäftigten verdient. Sie sichert zudem das Einkommensniveau der Beschäftigten bei einer zu erwartenden Inflation von 4 – 5 %.

Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass auch Teilzeitkräfte ab der ersten geleisteten Überstunde Anspruch auf tarifliche Überstundenzuschläge haben. Das wird teilweise in den Versicherungsunternehmen und seitens des AGV anders gesehen. Daher bedarf es einer klaren und unmissverständlichen tariflichen Rege-lung zur besseren Orientierung.

Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2024
Das Altersteilzeitabkommen endet am 31.12.2022. Es sollte mindestens bis Ende 2024 verlängert werden.

Abschaffung der Niedriglohngruppen A und B sowie Reintegration der Tätigkeiten in den Tarifvertrag
Nach der geplanten Einführung des Mindestlohns auf 12 Euro wird die erste Stufe der Niedriglohngruppe A unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen und die weiteren Stufen nur knapp darüber. Das ist nicht akzeptabel! Die Versicherungen sind keine Niedriglöhner! Außerdem haben sich die Gehaltsgruppen A und B nicht bewährt, denn die Reintegration von ausgelagerten Tätigkeiten ist nicht in dem erhofften Umfang erfolgt.

Stellungnahme des DHV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zur Corona-Impfpflicht in Gesundheitsberufen

Am 10. Dezember 2021 wurde vom Bundesrat und Bundestag beschlossen, in Deutschland zum 15./16. März 2022 eine Corona-Impfpflicht in den Gesundheitsberufen einzuführen. Es ist mit vielen Kündigungen und arbeitsrechtlichen Sanktionen und Konsequenzen in diesen Bereichen zu rechnen. Dem ohnehin bereits überlasteten Sektor droht ein schwer zu verkraftender Aderlass. Es ist anzunehmen, dass sich der Pflegenotstand hierdurch verschärfen wird.

Betroffen sind 15 Berufe/Berufsfelder im Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Hebammentätigkeit, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste, Zentren nach §119 und nach §119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, ambulante Pflege, Betreuung und Pflege.

Wer sich aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Kontraindikationen nicht impfen lassen kann, braucht hierüber einen ärztlichen Nachweis.  Die Nachweispflicht gilt ausnahmslos für alle Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtungen. Die Weigerung, den Nachweis beizubringen oder gar der Impfung selbst, kann zu Bußgeldern oder einem Berufsverbot führen.

Der DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen rechnet mit mehreren hunderten Kündigungen im Bereich der Pflegekräfte allein in Nordrhein-Westfalen. Es ist anzunehmen, dass eine Weiterbeschäftigung von Impfverweigerern oder Nachweisverweigerern nach dem 15. respektive 16. März 2022 in diesen 15 gesundheitsberuflichen Bereichen wahrscheinlich unmöglich sein wird.

Versicherungen: Tariflicher Anspruch auf Umwandlung Sonderzahlung in freie Tage

Die verhandelnden Gewerkschaften haben mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) einen tariflichen Anspruch auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage vereinbart. Die Regelung gilt ab 01.01.2022 und ist befristet bis zum 31.12.2025. Für Teilzeitkräfte reduziert sich der Anspruch im Verhältnis ihrer Anzahl der Wochenarbeitstage zu einer 5-Tage-Woche.
Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage ist bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich geltend zu machen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme in 2021. Der Anspruch für 2022 auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage ist bis zum 31.05.2021 geltend zu machen!
Die DHV-Tarifkommission begrüßt diese tarifliche Vereinbarung. Sie hatte sich für diese Lösung bereits in einer Videokonferenz mit dem AGV Versicherungen im Mai ausgesprochen. Eine Umwandlung von einem Teil der Sonderzahlungen in freie Tage entspricht dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die DHV-Tarifkommission wird am 10.12.2021 ihre jährliche Sitzung abhalten. Ursprünglich war eine zweitägige Tarifkommissionssitzung mit rund 20 Teilnehmern/innen in Pulheim angesetzt. Die sich verschärfende Pandemielage hat diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Tarifkommission wird daher digital über die in 2021 gelaufene Arbeit und über die im Jahr 2022 anstehende Agenda beraten.

Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Wo bleibt der Abschluss?

Seitdem die DHV nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, laufen die Verhandlungen nicht mehr – so könnte man angesichts der abgebrochenen Verhandlungen bei den Privatbanken und des schleppenden Verhandlungsprozesses bei den Öffentlichen Banken etwas spitz anmerken

Privatbanken
Die Verhandlungen der Gewerkschaften verdi und DBV mit den Privatbanken wurden am 24.09.2021 abgebrochen. Das Gehaltsangebot der Arbeitgeber lautete:

  • ab April 2022 + 1,2 %
  • ab April 2023 + 1,0 %
  • ab April 2024 + 1,0 %

Dieses Angebot ist angesichts der wieder anziehenden Inflation äußerst dürftig. Die DHV-Tarifkommission hätte dieses auch als unzureichend abgewiesen.
Dieses erste Arbeitgeberangebot ist keine Wertschätzung der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den Banken! Es würde wegen der höheren Inflation einen Reallohnverlust bis in das Jahr 2024 hinein bedeuten!

Das Zurückweisen eines ersten Angebotes ist das eine – der Abbruch der Verhandlungen, wie ihn verdi am 24.09.2021 in der dritten Verhandlungsrunde praktizierte, ist das andere. Die Verhandlungen waren auf vier Verhandlungsrunden terminiert. Erfahrene Tarifverhandler wissen, dass ein erstes Gehaltsangebot kein ernst gemeintes Angebot ist, zumal wenn noch Verhandlungstermine ausstehen. Interessant wird es erst ab dem dritten oder vierten Gehaltsangebot, das in der Regel in den Abendstunden der final angesetzten Verhandlungsrunde aus dem Hut gezaubert wird.
Wer wie verdi die Verhandlungen in einem so frühen Stadium abbricht – in der dritten Verhandlungsrunde nach nur einer Stunde – muss sprichwörtlich etwas Fleisch auf den Knochen haben. Man muss in der Lage sein, mit Arbeitskampfmaßnahmen einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Davon ist aber in den zwei Monaten seit dem Abbruch der Verhandlungen nicht viel zu sehen. Verdi hat zwar zu Streik- und Protestaktionen aufgerufen. Aber die Wirkung in der Öffentlichkeit ist gleich Null, und die Arbeitgeber sind anscheinend auch nicht sonderlich von den bisher stattgefundenen online-Streikaktionstagen beeindruckt. Ansonsten wäre der mittlerweile über zwei Monate herrschende Stillstand bei den Tarifverhandlungen mit einem ordentlichen Ergebnis beendet.

Öffentliche Banken
Ein wenig besser sieht es bei den Tarifverhandlungen öffentliche Banken aus. Dort hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 19.11.2021 auf eine Erhöhung der Vergütungen für Nachwuchskräfte geeinigt:

  • 60 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. August 2021
  • 50 Euro pro Monat zusätzlich ab 1. August 2022
  • Laufzeit bis 1. August 2023.

Diese Vergütungserhöhung komplettiert den im August abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag, der u.a. eine Übernahmegarantie von Nachwuchskräften beinhaltet. An dem Nachwuchskräftetarifvertrag hatte die DHV-Tarifkommission bis zur BAG-Entscheidung am 22.06.2021 intensiv mitgewirkt. Dabei konnte sie Akzente setzen, die sich in dem Nachwuchskräftetarifvertrag wiederfinden.

Seit dem 19.11.2021 stocken aber die Gehaltstarifverhandlungen. Es liegt auch bei den öffentlichen Banken lediglich ein erstes Gehaltsangebot vor:

  • bei Tarifeinigung Einmalzahlung von 400 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. August 2022: 1,4 Prozent
  • ab 1. Januar 2023: Einmalzahlung von 600 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. Januar 2024: Senkung der Wochen-Arbeitszeit von 39 auf 38 Stunden
  • Laufzeit bis 31. August 2024 (38 Monate)

Auch dieses Angebot wäre aus Sicht der DHV-Tarifkommission nicht abschlussfähig gewesen. Bemerkenswert ist aber, dass die Arbeitgeber eine Wochenarbeitszeitreduzierung um eine Stunde anbieten. Die DHV hatte genau diese Forderung in einer Tarifinformation im Mai aufgestellt. Diese Forderung fand sich erstaunlicherweise aber nicht in dem verdi-Forderungskatalog wieder.

Die öffentlichen Banken müssen sich die kritische Frage gefallen lassen, warum sie erst in der als abschließend terminierten vierten Verhandlungsrunde mit dem Angebot gekommen sind. Hätten die Arbeitgeber das erste Angebot in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober präsentiert, hätte es vielleicht am 19.11.2021 einen Tarifabschluss gegeben. So ist auch in diesem Bereich der Verhandlungsprozess ins Stocken geraten. In den Mitteilungen der Arbeitgeber und der verhandelnden Gewerkschaften ist kein fünfter Verhandlungstermin genannt. Es heißt, dass die Verhandlungen im Januar fortgesetzt werden. Ob es dazu kommen wird, steht wegen der sich verschärfenden Coronapandemielage in den Sternen. Und was haben die verhandelnden Gewerkschaften an Arbeitskampfmaßnahmen im Köcher? Von der angeblich so großen Dienstleistungsgewerkschaft verdi hört und liest man in der Öffentlichkeit nicht viel.

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung am 22.06.2021 gegen uns auch damit begründet, dass für eine Tariffähigkeit ein Verhandlungsgleichgewicht bzw. eine Parität zwischen den sozialen Gegenspielern bestehen müsse. Eine tariffähige Arbeitnehmerkoalition muss ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen. (1 ABR 28/29, Drnr. 53) Gemessen an diesen Vorgaben hat die Gewerkschaft verdi im Tarifkonflikt bei den Privatbanken und öffentlichen Banken bislang wenig Durchsetzungsvermögen gezeigt: Ein Foto mit 4 (! In Worten: vier) streikenden verdi-Mitgliedern vor der Zentrale der Wüstenrot Bausparkasse – aufgenommen am verdi-Aktionstag am 25.11.2021 – ist kein Beleg für ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential dieser sich als mächtig gebärenden Gewerkschaft. Da bewegte die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot Bausparkasse im Juli 2019 bei einer aktiven Mittagspause mit rund 100 Teilnehmern/innen weitaus mehr Beschäftigte zum Protest.

Wie geht es nun weiter, wann kommt der Abschluss? Man darf gespannt sein. Auf jeden Fall schadet die Verzögerung der Tarifverhandlungen den Interessen der Beschäftigten. Sie bekommen in 2021 keine Gehaltserhöhung mehr, obwohl diese angesichts der stark anziehenden Inflation geboten sind und die Banken anders als in der Finanzkrise 2008/2009 noch verhältnismäßig gut dastehen. Und für einen zügigen Abschluss im ersten Quartal 2022 stehen die Zeichen auch nicht viel besser. Die Tarifverhandlungen drohen angesichts der dramatischen Verschärfung der Coronakrise unter die Räder zu geraten.
Die DHV fordert die Arbeitgeber und die verhandelnden Gewerkschaften auf, möglichst zügig zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, der den Beschäftigten eine ordentliche Gehaltserhöhung und zumindest bei den öffentlichen Banken eine Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde gewährt!