Betriebsräteversammlung von Hornbach

Eigentlich war die diesjährige Betriebsräteversammlung von Hornbach am 01.12.2021 wie immer in Präsenz in Göttingen geplant. Endlich wieder ein persönliches Treffen, nachdem Corona bereits letztes Jahr dafür gesorgt hatte, dass dieses Treffen in Göttingen nicht stattfinden konnte. Leider hat Corona der Planung auch dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte musste die Tagung in Göttingen abgesagt werden. Der Gesamtbetriebsrat Hornbach hat stattdessen eine digitale Versammlung der Betriebsräte organisiert. Das kann kein Ersatz für einen persönlichen Kontakt sein, aber es war eine gute und informative Veranstaltung – und darum geht es ja bei einem Treffen der Betriebsräte. Der Gesamtbetriebsrat informierte über wichtige Themen. Man hat in diesem Jahr vieles ins Rollen gebracht, und auch die psychische Gefährdungsbeurteilung war nicht nur im Zusammenhang mit Corona ein Thema dieses Jahres. Danach erfolgte ein ausführlicher Bericht der Geschäftsführung. Die Geschäftsführerin der einzig vertretenen Gewerkschaft DHV, Silke Schönherr-Wagner richtete einen Appell an alle anwesenden, in dieser besonderen Corona-Situation rücksichtsvoll mit allen Kollegen umzugehen, ob geimpft, genesen oder nicht. Gerade in besonderen Situationen wie dieser wird das Team gebraucht und der Rückhalt unter Kollegen, da alle gleichsam mit der belastenden Situation gerade im Handel zurechtkommen müssen, wo die Mitarbeiter im ständigen Kundenkontakt einer stetigen Infektionsgefahr ausgesetzt sind.
Wir hoffen uns im nächsten Jahr wieder persönlich in Göttingen treffen zu können.

DAK-Gesundheit: DHV-Position und Forderungen 2021

Veröffentlichungen der Tarifpartner zum Auftakt der Tarifrunde 2021 DAK-Gesundheit gleichen verblüffend denen der Tarifrunde 2019.

Wir, die DHV kommentierten 2019 den Auftakt wie folgt:
„ Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?
Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der
Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“
Dieser Kommentar passt auch zum Auftakt 2021!

2015 wurde das Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingeführt. Seit 2015 gilt, dass nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln und abschließen darf.

Die Spielregeln, wie die Interessen der Beschäftigten vertreten werden legt somit die größte Gewerkschaft fest. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit haben dieser bei der letzten Wahl nicht Ihre Stimme gegeben. Nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre stellten wir regelmäßig die berechtigte Frage: Hätte gemeinsam ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können?

Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Gemeinsam – Bündelung aller Kräfte. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Arbeit der Personalräte im Hause der DAK-Gesundheit.
Im Hauptpersonalrat arbeiten gewählte Vertreterinnen und Vertreter dreier Listen Hand in Hand, gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten im Sinne der DAK-Gesundheit. Es wird in der Sache um beste Lösungen für und mit der DAK-Gesundheit gerungen. Die geschaffenen Regelungen, wie zuletzt der Solidarpakt oder die DVB Homeoffice sind herausragende Ergebnisse, mit Strahlkraft über die DAK-Gesundheit hinaus.
Gemeinsam geschaffen! Gemeinsam mit allen Interessenvertretungen auf der Seite der Beschäftigten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberin DAK-Gesundheit.

Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Mitgliedern und Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen weiterhin für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.

DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!

Innovative DHV-Forderungen werden wir weiterhin vortragen und meinungsstark vertreten!

Blicken wir auf das Erreichte im Jahr 2021. Wir haben im Januar und im September durch DHV-Informationen maßgeblich und innovativ Forderungen veröffentlicht.
Viele dieser DHV-Forderungen sind inzwischen bei der DAK-Gesundheit umgesetzt geworden und haben die Arbeitsbedingungen verbessert.

Bereits umgesetzte DHV Forderungen aus Januar/September 2021:

–    Dauerhafte Regelung Homeoffice   
–    Handwerkertage (mobiles Arbeiten)   
–    Feste Arbeitsplätze wer kein HO wählt   
–    KB für den Power Dialer nicht extra zum SZ/SSt
–    virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung 

An der Umsetzung der weiteren, berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!

Hornbach Bremen: Betriebsrat erfährt DHV-Unterstützung

Am 13.09.2021 fand eine Sitzung des Betriebsrates des Hornbach Baumarktes Bremen Duckwitzstraße mit der für die Betreuung des Standortes zuständigen Geschäftsführerin Martina Hofmann statt. Alle fünf Betriebsratsmitglieder waren anwesend und waren erfreut über die engagierte und kompetente Unterstützung von Martina Hofmann. Mit ihrer Hinzuziehung zur Betriebsratssitzung zeigen die Betriebsratsmitglieder, dass die DHV weiterhin die Gewerkschaft ist, auf deren Unterstützung sie bauen. Thema der Betriebsratssitzung war u.a. die seit Wochen geführten harten Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zum Thema Taschenkontrollen.
Auf dem Bild von links nach rechts:

DHV – Geschäftsführerin Martina Hofmann
Bryan Urbanczyk, Jessica Ziele, Anke Matrose (BR-Vorsitzende), Dennis Bressler und Reinhard Wätjen

Auf dem Bild von links nach rechts:

DHV – Geschäftsführerin Martina Hofmann
Bryan Urbanczyk, Jessica Ziele, Anke Matrose (BR-Vorsitzende), Dennis Bressler und Reinhard Wätjen

KKH: Remote Work: Warum schon wieder ein Pilot?

Die Mitteilung des Vorstands der KKH unter der Überschrift „Remote Work“ hat in den Reihen der Beschäftigten für Wirbel und Unmut gesorgt. Viele fragen sich zu Recht, warum nach Auslauf des WWA-Modus ein neuerlicher Pilot implementiert werden soll – inklusive Laufzeit und anschließender Evaluation wird es dann mindestens ein Jahr oder länger dauern, bis sich die Kasse zu einer dauerhaften Regelung durchringen wird.

Dabei bedarf es doch keines neuerlichen Piloten! Der großflächige Einsatz der KKH-Beschäftigten in Telearbeit zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes aufgrund der Covid 19-Pandemie dürfte doch genug Erkenntnisse für eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit erbracht haben. Viele Arbeitgeber haben längst Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema abgeschlossen! Die zögerliche Haltung der KKH ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich und erklärbar. Erste Rückmeldungen, die uns aus der Belegschaft erreichen, zeigen, dass das Thema Telearbeit hoch emotional besetzt und von höchstem Interesse für die Mitarbeiter/innen ist. Deshalb: Es bedarf jetzt nicht eines neuen Piloten, sondern einer dauerhaften Regelung!

Wir fordern im Zuge der Verhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 eine tarifvertragliche Regelung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten! Wir fordern die verhandelnden Gewerkschaften auf, dieses Thema mit Nachdruck am Verhandlungstisch vorzubringen. Wir werden uns dem berechtigten Anliegen vieler Mitarbeiter/innen weiter mit Nachdruck annehmen und Eckpunkte für eine KKH-Regelung zur Telearbeit/zum mobilen Arbeiten erarbeiten. Unsere Ideen werden wir in den betrieblichen Diskussionsprozess einbringen.

Darüber hinaus fordern wir die KKH und die verhandelnden Gewerkschaften auf, endlich zu einem Abschluss eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 zu kommen! Die Verhandlungen laufen ja bereits seit Frühjahr 2021.

Unsere Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen sind:

  • Grundlage: TV Struktur 2020! Auf diesen Tarifvertrag muss der Tarifvertrag zur Begleitung der Roadmap 2023 aufbauen!!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.

DAK: DHV Positionen und Forderungen im Herbst 2021

Bereits im Januar 2021 hatten wir erste DHV Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 vorgestellt.
Unsere aktive DHV Betriebsgruppe arbeitet innovativ und regelmäßig weiter:

  • DHV fordert -> endlich eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit. Beschäftigte sollen sich flexibel ihr Wunschmodell, passend zur Lebenssituation, auswählen können. Wer im Büro arbeiten möchte, soll einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz zur Verfügung haben und die Möglichkeit bekommen, spontan und flexibel von zu Hause arbeiten zu können (Handwerkertage). Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> angemessene Gehaltserhöhung mit kurzer Laufzeit. Die verbesserte Finanzlage der DAK-Gesundheit muss bei allen Beschäftigten ankommen!
  • DHV fordert -> Zahlung einer steuerfreien Corona Einmalzahlung, dies ist bis März 2022 möglich!
  • DHV fordert -> Erhöhung der Pauschalen für Beschäftigte im Außendienst. 30 Cent pro Kilometer sind längst nicht mehr kostendeckend, eine Erhöhung politisch leider nicht gewollt.
  • DHV fordert -> Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stunden ohne Lohnverzicht.
  • DHV fordert -> Lebensarbeitskonto. Beschäftigte sparen Zeitguthaben für vorzeitige Beendigung des Erwerbslebens oder für z.B. Zeiten der Pflege von Angehörigen an.
  • DHV fordert -> Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen. Ausfälle verursachen Stress und führen zu Krankheit! Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> seit Jahren Jobrad – Die Beschäftigten sind mündig und sollten selbst entscheiden.
  • DHV fordert -> Einführung des Stellentyps „Stellvertreter/in der Dienststellenleitung in allen Fachzentren sowie im Vertrieb – damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> Abschläge bei MAK und Ziel für Ausbildungstätigkeit. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> 2 echte Weiterbildungstage pro Jahr. Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt (z.B. fortschreitende Digitalisierung) ist die private Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich.
  • DHV fordert -> Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Vorteile für bestimmte Gruppen, gezahlt aus Beitragsgeldern? Welchen Vorteil hat der DAK Vorstand, Vorteilsregelungen zu vereinbaren?

 

Gehaltstarifverhandlungen Banken: Der kritische Blick von außen

Das erste Mal seit Bestehen der Flächentarifverträge Privatbanken und öffentliche Banken begleitet die DHV als Zuschauerin mit einem kritischen Blick vom Spielfeldrand aus die Gehaltstarifverhandlungen. Das geschieht nicht freiwillig, sondern diese Position ist der Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht geschuldet. Aber sie gibt uns die Möglichkeit, unbefangen von dem konkreten Verhandlungsverlauf das Tarifgeschehen einzuordnen.
Vor allem werfen wir einen kritischen Blick darauf, ob und wie es unsere Konkurrenzgewerkschaft verdi vermag, die Tarifrunden zu gestalten. Schließlich führte diese Gewerkschaft über sieben Jahre das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV mit der Argumentation, Dumpingtarifverträge zu verhindern. Nun kann diese Gewerkschaft endlich befreit von einem sogenannten „Dumpinglohnkonkurrenten“ bei den Banken aufspielen und bessere Tarifbedingungen durchsetzen.
Nun, der erste Aufschlag ist schon mit der Aufstellung der Forderungen misslungen:

  • Im Mai 2021 stellten wir die Gehaltsforderung für die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken in Höhe von 8 % für 18 Monate auf. Verdi ist mit einer Forderung von 4,5 % für 12 Monate in die Verhandlungen gegangen – das macht 6,75 % für 18 Monate aus. Na ja, wer ist da auf dem Papier eher im Dumpingbereich anzusiedeln? Aber nun gut, Gehaltsforderungen sind relativ, entscheidend ist, was am Ende herauskommt. Allerdings: Hätte sich verdi an der DHV-Forderung orientiert, wäre schon einmal mehr Forderungsmasse in die Tarifverhandlungen eingebracht worden. Das ist vor dem Hintergrund der seit Sommer stark anziehenden Inflation nicht unerheblich. Anscheinend haben die vielen Volkswirtschaftsexperten, die verdi in ihren Rei-hen sicher hat, etwas geschlafen…
  • Viel schwerer wiegt aber, dass verdi es zum wiederholten Mal versäumt hat, eine Verkürzung der Wochenarbeitsstunden um eine Stunde auf 38 Stunden zu fordern. Die DHV hatte wie bei der Gehaltstarifrunde 2019 auch für die diesjährige Tarifrunde die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit aufgestellt. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist ein wichtiges Thema: Es gibt in der Finanzdienstleistungswelt Mischkonzerne, die Banken und Versicherungen unter einem Konzerndach vereinen. Der Konzern Wüstenrot & Württembergische ist ein Beispiel. Im Gegensatz zu den unter den Bankentarifvertrag fallenden Beschäftigten dieser Mischkonzerne (39 Wochenarbeitsstunden) kommen die unter den Versicherungstarifvertrag fallenden Beschäftigten in den Genuss einer um eine Stunde auf 38 Arbeitsstunden verkürzten Wochenarbeitszeit. Die Beschäftigten dieser Konzerne, aber darüber hinaus viele Beschäftigte in den Banken sind nicht mehr länger bereit, diese Ungleichbehandlung bei der Wochenarbeitszeit hinzunehmen.
    Die DHV-Tarifkommission hatte sich dieses berechtigten Anliegens der Beschäftigten angenommen. Verdi ignoriert dieses Anliegen zum wiederholten Mal.
  •  Dafür fordert verdi einen Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten von bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit und eine Erstausstattungspauschale von 1.500 €. Verdi fordert etwas, was die Arbeitgeber längst als notwendig erkannt haben und vielen Beschäftigten ermöglichen. In einer gemeinsamen Onlineveranstaltung von den Arbeitgeberverbänden Privatbanken und Versicherungen sagte die Vorsitzende des AGV Banken, Sabine Schmittroth, dass die Entwicklung hin zum hybriden Arbeiten geht – teils von zu Hause aus und teils im Büro. Zunehmend werden auf betrieblicher Ebene Regelungen zum mobilen Arbeiten und zu den Kosten für die Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes vereinbart. Andererseits will eine zunehmende Zahl von Beschäftigten wieder dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Die verdi-Forderung geht in vielen Bereichen an der längst praktizierten betrieblichen Realität vorbei.

Während die DHV-Forderung nach Verkürzung der Wochenarbeitszeit allen Beschäftigten zugutekommen würde, würden von der verdi-Forderung nach einem Anspruch auf mobilem Arbeiten nur ein kleiner Teil der Beschäftigten profitieren: Nämlich diejenigen, die in Banken arbeiten, wo noch keine betrieblichen Regelungen zum mobilem Arbeiten gelten, die auch wirklich bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten wollen und die vor allem nicht den Wunsch verspüren, den meisten Teil der Arbeitszeit im Büro zu arbeiten. Da setzt verdi auf das falsche Pferd!  Es ist zu befürchten, dass sich die Arbeitgeber im Laufe der Tarifrunde Zugeständnisse bei diesem Thema teuer durch Zugeständnisse bei den Gehaltsforderungen erkaufen lassen. Ein niedriger Gehaltstarifabschluss würde dann alle Beschäftigten treffen!
„Stillstand! Fehlender Gestaltungswille der Arbeitgeber“ Das sind die Schlagzeilen der Tarifinformationen der verhandelnden Gewerkschaften. Das gehört zum üblichen Getöse einer Gehaltstarifrunde, die auf vier Verhandlungstermine ausgelegt ist. Insofern hat sich an den Verhandlungsritualen bislang nichts geändert. Von einem von einer „Dumpinglohnkonkurrenz“ befreiendem verdi-Aufspiel ist nichts zu merken. Wir dürfen gespannt sein, was am Ende herauskommen wird.

Foto_Gespräch_mit_Sebastian_Ehlers1_11.08.2021

Gespräch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Bürgerversicherung

Am 11.08.2021 trafen sich die Vertreter der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“, Ulrich Jaksch (Alte Oldenburger, 1. v.l.) und Uwe Runge (HALLESCHE, 2. v.r.) zu einem Austausch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Ehlers (1. v.r.). Dieses Gespräch war unter Vermittlung des DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders zustande gekommen, der ebenfalls an dem Gespräch teilnahm.

Die beiden Betriebsräte verdeutlichten Herrn Ehlers die Gefahr für die Arbeitsplatzsicherheit und die berufliche Existenz der Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen, die von den Plänen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKE zur Einführung der Bürgerversicherung ausgehen. Rund 90.000 Arbeitsplätze stünden nach Einschätzung der Betriebsräteinitiative auf dem Spiel. Für das deutsche Gesundheitssytem, das gerade in der Corona-Pandemie gezeigt habe, dass es zu den besten der Welt gehört, würde die Einführung einer Einheitsversicherung keinen Gewinn bringen. Im Gegenteil: Die hohe Qualität des deutschen Gesundheitssystems würde durch eine Einheitsversicherung aufs Spiel gesetzt und dem Traum vom “Ende der Zweiklassenmedizin” geopfert werden.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders machte deutlich: Es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen über den Umfang des Reformbedarfs im Gesundheitswesen und ob das bestehende duale System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung weiter Zukunftsperspektiven hat. Fakt ist aber, dass sich dieses seit seiner Einführung durch den Reichskanzler Bismarck bewährt habe. Und auch die Befürworter einer Bürgerversicherung müssen das legitime Interesse der Beschäftigten, sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und ihres Unternehmens einzusetzen, anerkennen.

Henning Röders und die Vertreter der Betriebsratsinitiative wiesen darauf hin, dass verdi nach der maßgebend von ihr betriebenen gerichtlichen Aberkennung der Tariffähigkeit der Neuen Assekuranz Gewerkschaft und der DHV die im privaten Versicherungsgewerbe tonangebende Gewerkschaft ist. Die Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen erkennen in ihrer überwiegenden Mehrheit verdi aber nicht als ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an, weil diese Gewerkschaft mit ihrem vehementen Eintreten für die Bürgerversicherung billigend die Gefährdung von bis zu 90.000 Arbeitsplätzen in Kauf nimmt. Die gerichtlichen Erfolge dieser Gewerkschaft sind ein billiger Aberwitz für die Beschäftigten der privaten Krankenversicherungen, die für die Tarifverhandlungen und für die Interessenvertretung in den Unternehmensaufsichtsräten zweier Gewerkschaften beraubt sind, die sich für den Bestand des dualen Systems und für den Erhalt der Arbeitsplätze in den privaten Krankenversicherungen einsetzen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers, stimmte mit den Vertretern überein, dass sich das deutsche Gesundheitssystem in der Pandemie bewährt hat. Er sieht zudem die große Gefahr, dass eine Zerstörung Privaten Vollkostenversicherung eine deutliche Erhöhung der Lohnnebenkosten entstehen wird. Das schwächt die Deutsche Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt. Sebastian Ehlers sagte den Betriebsräten seine Unterstützung im Kampf gegen die Einheitsversicherung zu.

Auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung, für deren Beschäftigte die DHV ebenfalls zuständig ist, würde die Einführung einer Einheitsversicherung unter dem Titel „Bürgerversicherung“ keinen Gewinn bringen. Sie würde auch die derzeitigen Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung bedrohen und den Untergang der Ersatzkassen und sicher auch der Betriebskrankenkassen zur Folge haben. Der aktuelle Wettbewerb zwischen den Krankenkassen spornt die Träger zu Kundenorientiertem Verhalten an. Der Schritt zu einer Einheitsversicherung ist ein Schritt zurück in dunkle Zeiten einer geteilten Republik.
Kunden einer solchen Einheitsversicherung sind dieser dann wieder ausgeliefert. Auch in dieser Hinsicht ist die Rolle der DGB Gewerkschaften, insbesondere von ver.di zu kritisieren.

 Foto Gespräch mit Sebastian Ehlers1 11.08.2021

23 Prozent Umsatzrückgang 2020 im Einzelhandel mit Bekleidungswaren

Der Einzelhandel gehört mit mehr als 3 Millionen Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern. Er zählte in den letzten Jahren zu den Wachstumsbranchen. Seit Corona ist dies anders. Die Pandemie hat die Branche mit den behördlich verordneten Geschäftsschließungen besonders getroffen. Dies belegt auch der aktuelle Passanten-Frequenzreport 2020 der hystreet.com GmbH, dem Daten aus 60 deutschen Städten zugrunde liegen. Der Report verzeichnet für die Haupteinkaufsstraßen dieser Städte durchschnittlich 32 Prozent weniger Passanten als im Vorjahr. Der Rückgang der Passantenzahlen fiel in den Städten unterschiedlich aus. Die geringsten Einbrüche hatten Ingolstadt mit ./. 22 Prozent, Reutlingen mit ./: 23 Prozent sowie Braunschweig und Frankfurt a.M. mit jeweils ./: 25 Prozent zu verzeichnen. Besonders hoch fiel der Rückgang hingegen in München mit ./. 50 Prozent, in Erlangen mit -/. 45 Prozent, in Münster und Passau mit jeweils ./: 40 Prozent sowie in Berlin, Dresden und Paderborn mit jeweils ./. 39 Prozent aus. Am Ranking der erfolgreichsten Einkaufsmeilen hat sich trotz der zum Teil gravierenden Einbrüche bei den Passantenzahlen nur wenig geändert. Spitzenreiter bleibt weiterhin die Kaufingerstraße in München mit 4.501 Passanten pro Stunden, gefolgt von der Georgstraße in Hannover mit 4288 Passanten pro Stunde und der Frankfurter Zeil mit 4.228 Passanten pro Stunde. Die Pätze vier bis sechs nehmen die Schildergasse in Köln, die Königsstraße in Stuttgart und die Spitalerstraße in Hamburg ein. Interessant ist, dass das Ranking nicht abhängig von der Größe der Städte ist. So rangiert Bremen als elftgrößte Stadt Deutschlands mit seiner Obernstraße als Haupteinkaufsmeile erst auf Platz 42, während Freiburg mit seiner Kaiser-Joseph-Straße Platz 21 erklommen hat obwohl die Stadt gemessen an der Einwohnerzahl erst auf Platz 33 rangiert. Ähnliches gilt für Heilbronn,nach der Stadtgröße auf Platz 62, bei der Passanten-Frequenz-Analyse jedoch auf Platz 20. Die Passanten-Frequenz ist ein wichtiger Maßstab für die Attraktvität von Einkaufsstraßen und Einkaufszentren. Ein Rückgang an Passanten bedeutet für die meisten Geschäfte auch weniger Kundinnen und Kunden und damit weniger Umsatz. Dies gilt insbesondere für die Innenstädte, denn hier lebt der Einzelhandel insbesondere von der Laufkundschaft. Auch wenn die aktuellen Rückgang der Passanten-Frequenzen ihre Ursache hauptsächlich in der Corona-Pandemie haben dürften, sind sie zugleich vielfach eine Beleg für die nach-lassende Attraktivität der Innenstädte. In vielen Innenstädte häufen sich bereits die Leerstände. Galeria Karstadt – Kaufhof als letzter verbliebener Warenhauskonzern hat sich insovenzbedingt bereits aus vielen Städten ganz zurückgezogen, andere große Filialisten schließen ihre Innenstadt-Filialen und setzen zunehmend auf ihre Repräsentanz in großen Einkaufzentren. Naben Galeria Karstadt Kaufhof hat die Corona-Pandemie auch viele weitere bekannte Filialisten in die Insolvenz gezwungen. Hierzu zählen der Schuh- und Schlüsseldienst Mister Minit und die Modeketten Adler, Appelrath Cüpper, Bonita, Esprit, Gerry Weber, Hallhuber und Pinkie, die Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt und zum Teil bereits erfolgreich beendet haben. Während es Appelrath Cüper dabei vorerst gelungen ist, alle 14 Filialen zu retten, ist die Rettung bei anderen Filialisten nur mittels Geschäftsschließungen und massiven Personalabbau gelungen. Bonita hat jeder dritte Filiale geschlossen, Esprit 50. Allein bei Esprit hat die Sanierung damit 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Job gekostet. Bei Hallhuber werden voraussichtlich 250 Beschäftigte gehen müssen. Pimkie hat 150 Beschäftigte entlassen und will sich im Rahmen der Corona von 35 seiner bislng 75 Filialen trennen. Adler hofft, 2600 der 3100 Arbeitsplätze retten zu können. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger Ende Juli dem Insolvenzplan zustimmen. Auch Unternehmen, die bislang noch nicht von Insolvenz bedroht sind, planen Filialschließungen und Personalabbau. Die spanische Inditex-Gruppe, die in Deutschland u.a. mit ihren Marken ZARA und Massimo Dutti vertreten ist, will sich weltweit von 1200 Filialen trennen und hat bereits Zara-Flialen in Berlin, Bremen, Chemnitz, Hamburg und Köln geschlossen. C & A hat die Schließung von 13 Filialen in Deutschland angekündigt. Douglas will sich von 60 Filialen und 600 Mitarbeitenden trennen und H&M hat den Abbau von 800 Stellen angekündigt. Runners Point als Tochterunternehmen von Food Locker will alle Filialen schließen. Angesichts eines Umsatzrückgangs im Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen, Textilien und Lederwaren von 23 Prozent im Jahre 2020 dürfte sich die Zahl der Negativmeldungen in den nächsten Monaten noch weiter erhöhen. Der Handelsverband Deutschland HDE) und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnen für 2021 denn auch mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen. Der HDE sieht akut 50.000 Geschäfte in Deutschland von Insolvenz bedroht. Insolvenzen und Filialschließungen kosten nicht nur Arbeitsplätze, sondern bedrohen auch die Zukunft unse-rer Innenstädte. Allerorten wird daher nach Lösungen gesucht, wie man die Stadtzentren reaktivieren kann, damit am Ende der Corona-Pandemie nicht Online-Händler wie Amazon als die großen Gewinner dastehen, die im Gegensatz zum stationären Einzelhandel 2020 keine Einbrüche zu verzeichnen hatten, sondern ihren Umsatz um 20,7 Prozent steigern konnten.

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,