DAK-Gesundheit: Neue Gehaltstabelle – DHV fordert keine Nachteile für die Beschäftigten!

::introtext::

04.06.2013

Am 03.06.2013 führten DHV und Arbeitgeber in Hamburg die Verhandlungen zur Neugestaltung der Gehaltstabelle fort. Die bisherige Gehaltstabelle, die sich am Lebensalter des Beschäftigten orientiert, ist entsprechend den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) neu zu fassen. Die Handlungsnotwendigkeit ist gegeben, zumal die DAK-Gesundheit eine der letzten Kassen ist, deren Gehaltstabelle sich noch am Lebensalter orientiert.


::/introtext::
::fulltext::

Die DHV fordert:

  • Eine ablesbare, transparente Gehaltstabelle!
  • Keine Nachteile für die Beschäftigten bei der Überleitung von der alten in die neue Gehaltstabelle! Im Monat nach der Überleitung zur neuen Gehaltstabelle darf niemand weniger verdienen als vorher!

Grundsätzlich besteht zwischen DHV und Arbeitgeberseite Übereinstimmung dahingehend, das Kriterium Lebensalter durch das Kriterium Berufserfahrung zu ersetzen. Thema der Verhandlung ist auch der Einbau des Ortsklassenzuschlages sowie der bisherigen Zulage nach § 16 MTV DAK in Höhe von 4,9 %.

In der gestrigen Verhandlung erörterten die Verhandlungspartner anhand von Beispielsrechnungen, wie unter Berücksichtigung der von der DHV geforderten Bedingungen eine gute Überleitung von einer am Lebensalter hin zu einer an der Berufserfahrung orientierten Gehaltstabelle gestaltet werden kann. Konkrete Ergebnisse konnten noch nicht erzielt werden.

Die Verhandlungen werden am 24.06.2013 in Hamburg fortgesetzt.

V.i.S.d.P. Henning Röders

::/fulltext::

KKH – Gespräche zum Gesundheitstarifvertrag unterbrochen – Gehaltstarifvertrag gekündigt

::introtext::

31.01.2013

Im Herbst 2012 nahmen DHV und KKH Abstimmungsgespräche auf mit dem Ziel, die Grundlagen für einen attraktiven Gesundheitstarifvertrag zu schaffen. Für die DHV ist die Einrichtung eines guten betrieblichen Gesundheitsmanagements ein wichtiges Thema. Von besonderem Interesse ist dabei, dass die Beschäftigten einen konkreten Anspruch erlangen; Absichtserklärungen reichen dafür nicht aus.


::/introtext::
::fulltext::

Ein Tarifvertrag muss folgende Prämissen erfüllen:

  1. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement erfordert einen Investitionsrahmen
    Gutes betriebliches Gesundheitsmanagement bedeutet, Geld für die notwendigen Maßnahmen in die Hand zu nehmen. Ein Haustarifvertrag sollte den Umfang des Investitionsrahmens benennen.
  2. Ziel muss sein, dass sich die Investitionen durch die positiven Effekte des betrieblichen Gesundheitsmanagements rechnen
    Nach Auffassung der DHV-Tarifkommission kann die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht bedeuten, dass gleichzeitig Einsparungen an anderer Stelle erfolgen. Vielmehr stellt die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements eine Anschubfinanzierung dar, deren Kosten durch die positiven Effekte (weniger Fehlzeiten, stärkere Leistungsfähigkeit der Beschäftigten) wieder kompensiert werden.
  3. Einrichtung einer betrieblichen Kommission zur Begleitung des Gesundheitsmanagements
    In einem Tarifvertrag sollte die Einrichtung einer betrieblichen Kommission vereinbart werden, die – zu gleichen Teilen bestehend aus Arbeitnehmern und Vertretern der Arbeitgeberseite – Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements entwickelt und umsetzt.

In den Gesprächen bis Ende 2012 wurde deutlich, dass ein betriebliches Gesundheitsmanagement ein umfassendes Thema ist und insbesondere bei den von der DHV-Tarifkommission aufgestellten Prämissen noch große Unterschiede in den Positionen bestehen. Es wurde auch klar, dass ein Abschluss eines Gesundheitstarifvertrages vor Beginn der Gehaltstarifrunde 2013 nicht realisierbar ist. DHV und KKH haben deshalb vereinbart, die Gespräche zum Gesundheitstarifvertrag zunächst zu unterbrechen und sich auf die in den nächsten Monaten beginnenden Gehaltstarifverhandlungen zu konzentrieren.
Die DHV-Tarifkommission hat den Gehaltstarifvertrag gekündigt! Die Verhandlungen zur Tarifvergütung 2013 werden voraussichtlich im Frühjahr beginnen. Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Wochen ihre Gehaltsforderung beschließen.

Wir werden uns angesichts der gestiegenen allgemeinen Kostenbelastungen und Inflation mit aller Entschiedenheit für Ihre Interessen einsetzen und trotz der Rahmenbedingungen des Gesundheitsfonds hart um einen akzeptablen Gehaltstarifabschluss ringen!

::/fulltext::