Erfolgreicher Abschluss VdPK Hessen und Rheinland-Pfalz: Pflegekräfte auf TVöD-Niveau

Nachdem die Tarifverhandlungen am 26.08.2019 wegen der unzureichenden Gehaltsangebote der Arbeitgeberseite gescheitert waren, konnte am 19.11.2019 eine erfreuliche Kehrtwende erreicht werden.
Ab 01.01.2020 steigen alle Gehälter um 3,0 %, ab 01.01.2021 sowie 01.01.2022 ebenfalls um jeweils 3,0 %.  Damit ist es gelungen, eine substanzielle Annäherung an das Gehaltsniveau des TVöD zu erreichen und eine Kernforderung der Arbeitnehmerseite umzusetzen.
Bei Pflegekräften in akut-somatischen Einrichtungen ist das bereits mit diesem Tarifabschluss der Fall. Über Zulagen erreichen diese  Pflegekräfte TVöD-Niveau.                                                                                                                                                             Angesichts des akuten Mangels an Pflegekräften und die Zielsetzungen des Pflegestärkungsgesetzes war dieses Ziel für die DHV-Tarifkommission nicht verhandelbar.                                                                                                                                                                                                                                Wichtig: Das Pflegepersonal wird nun in eine gesonderte Gehaltstabelle übergeleitet. Bestandskräfte erhalten aber das Optionsrecht, in der alten Tabelle verbleiben zu können.
Darüber hinaus haben sich die Tarifparteien auf eine Überarbeitung der Vergütungssystematik geeignet. Die Anpassung der Vergütungsgruppen spiegelt zum einen die heutige Arbeitsrealität wieder, zum anderen wurde eine verbesserte Übersichtlichkeit durch das Einebnen von Zwischenstufen erreicht mit wichtigen Effekt, dass die Festbeträge der alten Eingruppierung nun dynamisiert sind und an zukünftigen Tarifsteigerungen teilnehmen.
Für Auszubildende wurde der Urlaub auf 30 Tage im Jahr angehoben, sowie die Ausbildungsvergütung linear zur Steigerung im Lohn- und Gehaltstarifvertrag für 2020 erhöht.
Weiter wurden Jubiläumsprämien vereinbart. Nach 10 Jahren Beschäftigungszeit werden 500 €, nach 25 Jahren 750 € und nach 40 Jahren 1000 € Prämie ausgeschüttet.

Viele Tarif-Forderungen der DHV sind noch offen. Aber dieser Abschluss stellt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des VdpK in Hessen und Rheinland-Pfalz einen Weg in die richtige Richtung dar. Wir danken den engagierten DHV-Mitgliedern für ihre tatkräftige Unterstützung!

Private Versicherungen: Tarifabschluss erreicht – 4,8 % mehr Gehalt in zwei Stufen

DHV und AGV Versicherungen haben sich auf folgenden Tarifabschluss geeinigt:

  • Laufzeit vom 01.09.2019 bis 31.01.2022 (29 Monate)
  • Einmalzahlung im Dezember 2019 in Höhe von 225 €
  • Gehaltserhöhungen:
    2,8 % zum 01.04.2020
    2,0 % zum 01.06.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 7,0 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,9 %) ab 1. Juni 2021
    2. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 6,5 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,7 %) ab 1. Juni 2021
    3. Ausbildungsjahr: Um 69 € (= 6,1 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,5 %) auf 1.230 € ab 1. Juni 2021
  • Übernahmegarantie für ein Jahr für Auszubildende zum/r Versicherungskaufmann/-frau
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommen bis zum 31.12.2022
  • Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung auf bis zu 48 Monate

Unser Ziel, in der ersten Gehaltserhöhungsstufe eine 3 vor dem Komma herauszuholen, konnte knapp nicht erreicht werden. Das Gehaltserhöhungsvolumen von insgesamt 4,8 % liegt aber im Bereich dessen, was die DHV-Tarifkommission bei der Aufstellung ihrer Gehaltsforderung – Gehaltssteigerung von 4 % und 3% in zwei Stufen bei 24 Monaten Laufzeit – als akzeptabel einkalkuliert hatte.

Erfreulich ist die überproportionale Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Damit hält das Private Versicherungsgewerbe Anschluss an das Ausbildungsvergütungsniveau vergleichbarer Branchen, insbesondere der Banken.

Mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens hat der AGV der DHV-Forderung vollumfänglich entsprochen.
Die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer/innen ist ein tragbarer Kompromiss, zumal mit dem Grundsatz „equal pay – equal treatment“ die Anwendung der Regelungen des Tarifvertrages Versicherungen vom ersten Tag der Beschäftigung an sichergestellt ist. Zudem haben wir eine Grenze dergestalt eingezogen, dass Leiharbeitnehmer/innen nur maximal 5 % der Beschäftigten ausmachen dürfen.

Enttäuschend ist, dass die Arbeitgeberseite keine Bewegung bei der Aufwertung des Vergütungsniveaus der Gehaltsgruppen A und B gezeigt hat. Gerade vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € die Stunde ist die Verweigerung der Arbeitgeberseite ein bedenkliches Signal.

Die Praxis wird zeigen, ob die Übernahmegarantie ein Plus für die Auszubildenden ist oder ob sich lediglich die Unsicherheit über die berufliche Zukunft um ein Jahr verlängert. Wir hätten uns eher für eine längere Stichtagsregelung zur Erklärung der Übernahme ausgesprochen, zumindest hätten wir uns eine Übernahmegarantie für alle Ausbildungsberufe und nicht bloß für den/die Versicherungskaufmann/-frau gewünscht.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die DHV-Tarifkommission für den Kompromiss entschieden. Ein Scheitern der dritten Verhandlungsrunde hätte eine Verzögerung des Tarifabschlusses bis ins nächste Jahr bedeutet.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

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Bundesbetriebsgruppentagung BARMER stellt Forderungen für Gehaltstarifverhandlungen auf

Vom 06.-07.11.2019 fand in Hagen die Bundesbetriebsgruppentagung BARMER statt. Auf der Tagesordnung standen neben den Wahlen zum neuen Bundesbetriebsgruppenvorstand die Festlegung der Forderungen für die anstehende Gehaltstarifrunde und die Vorbereitung der Personalratswahlen 2020.

Die Bundesbetriebsgruppentagung hat sich für ein realistisches, im Bereich des Erreichbaren liegendes Forderungspaket für die am 11.12.2019 beginnenden Gehaltstarifverhandlungen entschieden; sie möchte keine unerreichbare Tarifforderung aufstellen. Wichtig sind auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Gesundheitsförderung.

Unser realistisches Forderungspaket lautet:

  • Laufzeit: 24 Monate
  • 5,9 % Gehaltserhöhung in zwei Erhöhungsstufen
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsfreistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Einen Wechsel gab es an der Spitze des Bundesbetriebsgruppenvorstands. Marcel Premke kandidierte nicht mehr als Vorsitzender, aber als Stellvertreter. Andreas Pietsch wurde neuer Bundesbetriebsgruppenvorsitzender, weiterer Stellvertreter ist Ulrich Zätzsch.

Eingehend beriet die Bundesbetriebsgruppentagung auch über die im Jahr 2020 anstehenden Personalratswahlen. Festgelegt wurden die Spitzenkandidaten für die Wahl zum Hauptpersonalrat (HPR). Angeführt wird die Liste vom langjährigen HPR-Vertreter Marcel Premke (Hauptverwaltung Wuppertal), dem neuen Bundesbetriebsgruppenvorsitzenden Andreas Pietsch (Beitragszentrum Hamburg), dem weiteren Stellvertreter Ulrich Zätzsch (Regress Zentrum Leipzig) und Simona Altkrüger (VMZ Berlin).

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DAK: Tarifabschluss angeboten

Die DHV hat bereits in der Tarifinfo vom Oktober das Ergebnis der Tarifverhandlung 2019 vorausgesagt: Zitat:
„Ist es zeitgemäß, bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“

Die Forderungen der Gewerkschaften lagen bei 6,5 bis 6,8% bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Die Laufzeit beträgt jetzt 27 Monate.
In diesen 27 Monaten eine Einmalzahlung von 500 Euro (für drei Monate ohne % Erhöhung), sowie am 01.01.2020 3% und am 01.04.2021 weitere 2% Gehaltserhöhung. Immerhin wurde die DHV-Forderung berücksichtigt, dass Kolleg*innen mit geringer Vergütung jeweils eine Mindesterhöhung von 100 Euro erhalten.
Erhöhung der Azubigehälter und eine verbesserte Staffelung des Anspruches auf Weihnachtsgeld sind weitere Bestandteile der Einigung.

Leider findet sich im Abschluss keine Strategie zur Bewältigung der demografischen Entwicklung; auch keine Einigung über innovative Vorschläge (Jobrad usw.).

Alle durch die hohen Belastungen gebeutelten Beschäftigten der DAK-Gesundheit, die dieses Unternehmen mit ihrem Einsatz und ihrer Arbeitskraft im Wettbewerb halten, werden die Erhöhung, die geringer als erwartet und verdient ausgefallen ist, sicher dankbar entgegennehmen.

Hätte ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können, wenn alle Gewerkschaften gemeinsam die Verhandlungen geführt hätten?

Die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb entscheidet darüber, wie der Umgang zwischen den Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen erfolgt.
Das Angebot der DHV gilt weiterhin: Wir sind bereit zu zeitgleichen, gemeinsamen Verhandlungen aller Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber. Dann sind wir auch offen für gemeinsame Aktionen. In vielen Betrieben vertreten und kämpfen Gewerkschaften gemeinsam für die Beschäftigten.
Wer dies bei der DAK-Gesundheit bewusst verhindert muss sich Fragen gefallen lassen!

Die DHV-Tarifkommission bei der DAK-Gesundheit wird über den Tarifabschluss beraten.  

DHV-Personalräte setzen sich in ihren Gremien für eine sachorientierte Zusammenarbeit zum Wohle aller Beschäftigten ein. Mit Ihrer Stimme bei der Personalratswahl 2020 können Sie dies unterstützen.

Erfolgreicher Tarifabschluss zwischen der Schlosspark- Klinik GmbH sowie der Park Klinik Weißensee

nach insgesamt 3 Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifkommission von DHV Schlosspark-Klinik GmbH sowie Park-Klinik Weißensee GmbH auf folgendes Ergebnis:
•    Prozentuale Entgeltsteigerung rückwirkend
     zum 01.04.2019 um 2,2%
     zum 01.01.2020 um 2,4%
     zum 01.01.2021 um 2,4 %
•    Erhöhung der Auszubildenden Gehälter rückwirkend zum 01.04.2019 pro Jahr
     um 75,00 € brutto im Monat

•    Erholungsbeihilfe in Höhe von 150,00 € ab dem 01.04.2019
•    Examinierte Pflegekräfte erhalten ab dem 01.01.2020 die Vergütungsgruppe 7
•    Medizinische Fachangestellte erhalten ab dem 01.04.2019 die
     Vergütungsgruppe 5, nach dreijähriger Tätigkeit die Vergütungsgruppe 6

•    Medizinische Fachangestellte erhalten rückwirkend ab 01.04.2019 eine
     Funktionszulage von 85,00 € brutto im Monat

•    Zusatzurlaub für geleisteten Nachtdienst rückwirkend ab 01.04.2019,
     bei jährlichen Nachtarbeitsstunden

     von 210 Stunden bis 419 Stunden = 1 Sonderurlaubstag
     von 420 Stunden bis 569 Stunden = 2 Sonderurlaubstage
     von 570 Stunden bis 869 Stunden = 3 Sonderurlaubstage
     von 870 Stunden                              = 4 Sonderurlaubstage

Die Mitglieder der Tarifkommission und der Gewerkschaft der DHV sehen in dem Abschluss des Tarifvertrages einen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen. Das erzielte Ergebnis liegt über der Inflation, die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen war der Tarifkommission ein sehr wichtiger Verhandlungspunkt wie ebenso der Sonderurlaub für geleistete Nachtarbeit.

Privates Versicherungsgewerbe – Unzureichendes erstes Gehaltsangebot

In der Verhandlung am 30.10.2019 in Hannover unterbreitete die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot, das aus Sicht der DHV-Tarifkommission vollkommen unzureichend ist:

•    Laufzeit: 34 Monate bis zum 30.06.2022
•    Tarifliche Erhöhung von insgesamt 4 % verteilt auf:
      1,7 % zum 01.02.2020
      1,2 % zum 01.02.2021
      1,1 % zum 01.02.2022

Das vom Arbeitgeberverband vorgelegte Angebot ist für uns inakzeptabel. Es honoriert in keiner Weise die engagierte Arbeit der Beschäftigten!

Es steht auch nicht im Einklang mit dem Signal der Arbeitgebervertreter, ein bisschen besser abschließen zu wollen als bei den Privatbanken (2 Erhöhungsstufen von jeweils 2,0 % bei einer Laufzeit von 29 Monaten). Die angebotenen Gehaltssteigerungen liegen unter 2 %, die Laufzeit ist deutlich länger!

Nach unserer Einschätzung besteht daher noch deutlich Luft nach oben! Der Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken vom 07.08.2019 mit zwei Stufen von 3,0 % und 1,5 % ist die Benchmark, die nach unserer Auffassung übertroffen werden muss.

Eine 3 vor dem Komma muss in der ersten Gehaltserhöhungsstufe stehen! Die Erhöhung muss unmittelbar nach der dritten Verhandlungsrunde zum 01.12.2019 erfolgen! Die weitere(n) Erhöhungsstufe(n) dürfen nicht mickrig ausfallen!

Zur Diskussion stand außerdem die Arbeitgeberforderung, nach der Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen ab ca. 78.000 € teilweise nicht mehr den manteltarifvertraglichen Regelungen unterliegen sollen. Konkret geht es um die Arbeitszeitregelungen / Zuschlagsregelungen des § 11 MTV, die für diese Beschäftigten künftig nicht mehr gelten sollen. Stattdessen sollen einzelvertragliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und diesen Beschäftigten möglich werden. Es hängt vom Gesamtpaket ab, ob wir diese Arbeitgeberforderung akzeptieren!

Nach wie vor ist der AGV bereit, unsere Forderung nach Verlängerung des Altersteilzeitabkommens zu erfüllen. Auch unserer Forderung, den Auszubildenden spätestens sechs Monate vor Ausbildungsende mittzuteilen ob diese übernommen werden können oder nicht, steht der Arbeitgeberverband positiv gegenüber.

Insgesamt bewerten wir den Verlauf der zweiten Verhandlungsrunde trotz des nicht akzeptablen Arbeitgeberangebots als konstruktiv. Eine Einigung auf ein akzeptables Gesamtpaket in der dritten Verhandlungsrunde ist durchaus wahrscheinlich. Deshalb rufen wir derzeit nicht zu Streikmaßnahmen auf, sondern gehen zuversichtlich in die dritte, hoffentlich abschließende Verhandlungsrunde am 29.11.2019 in München!

AWO Thüringen – erfolgreicher Tarifabschluss

Nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden konnte die DHV für die 8000 Beschäftigten der AWO Thüringen eine historisch hohe Tarifeinigung erreichen.
Die rund 8000 Beschäftigten in den Einrichtungen im Arbeitgeberverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Thüringen bekommen mehr Geld. Die Gehälter steigen um mehr als 10 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von zwei Jahren.

Eure DHV hatte im Kern eine Erhöhung der Gehälter um 9 Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr gefordert, der Arbeitgeberverband hatte eine Laufzeit von drei Jahren angestrebt. Letztendlich einigten sich die DHV-Tarifkommission und die Arbeitgeberkommission der AWO auf Folgende Eckpunkte:

Nach der am 09.09.2019 erzielten Einigung wird die Vergütung der AWO-Beschäftigten 2020 um 5,5 Prozent steigen, 2021 um 4,5 Prozent.

Im Bereich der Pflege fällt die Steigerung im ersten Jahr höher aus: Pflegekräfte werden in der ersten Steigerung 7,7 Prozent mehr bekommen, Pflegefachkräfte 7,3 Prozent.
Nach der Einigung sollen auch die Sonderzulagen neu gestaltet werden. Es wird für die Beschäftigten im ersten Jahr des Tarifvertrages 52,5 Prozent ihres Grundgehaltes als Zulage geben, im zweiten Jahr dann 55 Prozent. Bis lang wurden nur 25 Prozent fest gezahlt und der Rest erfolgsabhängig (variabel).
Danke an alle engagierten Mitglieder, die zum Gelingen dieses guten Tarifabschlusses beigetragen haben.

DAK Gesundheit – erstes Arbeitgeberangebot

Wertschätzung sieht anders aus!

Die DHV hat im Tarifgespräch am 22.10.2019 deutlich gemacht, dass die DHV das Gehaltsangebot des Arbeitgebers ablehnt.
Eine dreistufige Gehaltserhöhung von 1,9 %, 1,0 % und 1,0 % über einen Zeitraum von 36 Monaten ist alles andere als ein Ausdruck der Wertschätzung der Beschäftigten!

Dass die Kasse finanziell und von der Mitgliederentwicklung her erheblich besser dasteht als vor ein paar Jahren, ist vor allem Verdienst der Beschäftigten! Die Arbeitgeberseite argumentierte, dass Wertschätzung nicht nur Ausdruck in einer guten Gehaltserhöhung, sondern auch in guten Arbeitsbedingungen findet.

Unsere Meinung: Die Beschäftigten dürfen eine gute Gehaltserhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.

6,5 % mehr Gehalt für 12 Monate bleibt die berechtigte Forderung der DHV!

Wir erläuterten im Tarifgespräch am 22.10.2019 auch die weiteren berechtigten DHV- Forderungen (sehen Sie dazu auch unsere Tarifinformation September 2019):

·    Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!

·    Überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter, Einstellungen und

     Übernahme von Auszubildenden!

·    Tarifvertrag zur Bewältigung der demografischen Entwicklung!

Die Herausforderungen zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Kasse sind hoch. Es gilt, mit guten und innovativen Regelungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gesunderhaltung der Beschäftigten sowie einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand zu gewährleisten. Ein wichtiger Bestandteil ist für die DHV eine tarifvertragliche Regelung zu Lebensarbeitszeitkonten. Auch Regelungen zur sofortigen Ermöglichung von mobilen Arbeitsplätzen und Homeoffice sollten Inhalte eines solchen Tarifvertrages sein. Bei der Förderung der Gesunderhaltung der Beschäftigten sehen wir noch Luft nach oben. Der aktuelle Tarifvertrag zur Gesundheit stellt die Beschäftigten nicht zufrieden, hier muss die Kasse deutlich mehr und innovativer investieren!

·    Eingruppierung nicht tarifierter und deutlich anspruchsvollerer Tätigkeiten!

·    Jobrad Angebot für alle – Fahrradleasing mit Steuervorteil für Motivation

     und Gesundheit!

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DAK Bundesbetriebsgruppentagung stellt Weichen für Personalratswahlen 2020

20191016 113938Vom 15.-17.10.2019 fand in Berlin die Bundesbetriebsgruppentagung DAK-Gesundheit statt. Knapp 100 Delegierte berieten über aktuelle Themen und stellen wichtige Weichen für 2020.

Der Bundesbetriebsgruppenvorsitzende Jörg Steinbrück (Berlin) zog in seinem Rechenschaftsbericht eine positive Bilanz der Betriebsgruppenarbeit in den vergangenen Jahren. Der Mitgliederzuwachs ist positiv, besonders erfreulich ist die hohe Zahl von geworbenen Auszubildenden.

In der Personalratsarbeit setzen die DHV-Vertreter viele Akzente. Mit ihrer Gehaltsforderung in Höhe von 6,5 % hatte sich die DHV-Tarifkommission als erste positioniert und damit ein wichtiges Zeichen gesetzt.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders betonte in seiner Rede die gute Zusammenarbeit mit der –Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit. Er dankte den Delegierten für ihr unermüdliches Engagement vor Ort. Angesichts der vielen geworbenen Auszubildenden zeigte sich Henning Röders zuversichtlich, was die Zukunft der DHV bei der DAK-Gesundheit angeht.

Bei den anschließenden Wahlen zum Bundesbetriebsgruppenvorstand wurden einstimmig Jörg Steinbrück (Berlin) und Carsten Christoph (Göttingen) wiedergewählt. Neu im Bundesbetriebsgruppenvorstand ist Ingo Kirmeß (Kassel).

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung war die Vorbereitung der Personalratswahlen 2020. Mit einem breit aufgestellten Kandidatentableau geht die DHV in die Personalratswahlen. Neben bewährten Kräften werden  viele junge Kolleg*innen für die DHV ins Rennen gehen. Die DHV tritt zu den Personalratswahlen wieder mit dem bewährten Motto an:
                                           DHV – Das Heißt Vertrauen!

Die Delegierten einigten sich bei der Tagung auch auf DHV-Positionen für die zukünftige Arbeit im Hause der DAK-Gesundheit. Darunter zur Heimarbeit: Die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten soll schnellst möglichst geschaffen werden, auch durch Prüfung von mobilen Arbeitsplätzen für Kolleg*innen mit weiten Arbeitswegen. Öffnungszeiten / Servicezeiten: Bevor darüber verhandelt werden kann (DVB und/oder TV) muss der Arbeitgeber zunächst ein schlüssiges Personalkonzept vorlegen, die Rahmenbedingungen definieren und den eindeutigen Bedarf/Nutzen unter Beweis stellen. Die DHV sieht derzeit keinen Bedarf und keine Ressourcen zur Verlängerung.

Neuwahl einer starken Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik

Die neue DHV-Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik wurde am 11. Oktober 2019 ordnungsgemäß gewählt.

Sie besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern (Vorstand und Beisitzer).

Der neue Bundesvorsitzende, Herr Marc Will (Metro Deutschland GmbH), wurde einstimmig gewählt.
Als stellvertretende Bundesvorsitzende wurde Frau Sabine Wilmes (Netto) erneut einstimmig bestätigt.
Für das Amt der Schriftführerin wurde Frau Yvonne Boese durch die Bundesfachgruppe einstimmig gewählt.
Die Beisitzer der Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik sind folgende Personen:
Herr Warren Trapp, Frau Heike Süllwold, Herr Joachim Drößler, Herr Andre Kunza, Frau Angelika Will, Frau Uta Fischer, Herr Ulf Fante, Herr Martin Flintrop und Herr Jürgen Int-Veen.

Die neu gewählte Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik hat bereits viele neue Vorschläge und Ideen, welche sie in der laufenden Amtsperiode umsetzen will.

Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die zukünftige konstruktive und produktive Zusammenarbeit.