DRK Thüringen – Tarifinformation

Nach vorläufigem Scheitern der Tarifverhandlungen beim DRK-Thüringen: jetzt Einigung auf neuen Eintgelttarifvertrag für 2021!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach dem vorläufigen Scheitern der Tarifverhandlungen am 21.10.2019, vereinbarten wir mit der Arbeitgeberseite ein Sondierungsgespräch am 17.01.2020. An diesem Tag wurde der Grundstein für eine erfreuliche Kehrtwende gelegt.

Im Ergebnis haben wir folgendes Paket verabschiedet:

  • Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2021 haben.
  • alle Gehälter steigen ab 01.04.2021 zwischen 2,3 % und 7,53 %, im Gesamtdurchschnitt um 4,65 %
  • alle Mitarbeiter des DRK-Thüringen erhalten im Jahr 2021 eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156,00 € netto (Ausgleich für die Leermonate (von 01/21 bis 03/21) gebunden an die zeitliche Lage von mindestens 5 Tagen Erholungsurlaub, gem. §40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG.)
  • Einigung auf neue Gehaltstabellenstrukturen (Aufteilung der Bereiche in „Verwaltung, Soziales, Pflege und Rettungsdienst/Medizin“ – dadurch können branchenspezifische Lohnanpassungen individuell besser erreicht werden.)
  • Schaffung einer Vereinbarung, in der die Vertragsparteien den gemeinsamen Verhandlungswillen erklären, bis zum 31.12.2025 das tarifliche Entgelt weiter positiv zu entwickeln, eine Annäherung branchenvergleichbarer Entgelte im öffentlichen Bereich wird angestrebt sowie eine jährliche Entgelt-Mindeststeigerung von 3 %
  • RettAss verbleiben bis 31.12.2022 in der EG4
  • Steigerung der Ausbildungsvergütung um 13,3 %.

Am 28.01.2020 beriet die DHV-Tarifkommissionsmitglieder über das Ergebnis des Sondierungsgesprächs. Grundsätzlich kann die DHV-Tarifkommission den Punkten zustimmen, bezüglich der angebotenen Gehaltserhöhung waren wir aber nur bereit, diese für das Jahr 2021 zu akzeptieren! Die substanziellen Defizite im Angebot der Arbeitgeber für 2022 sind jedoch noch immer zu groß, um eine schrittweise Niveauangleichung an den TVöD erkennen zu können. Ein zeitlicher Rahmen zur Niveauangleichung von 4 Jahren ist dabei weiter unser Ziel!

Wir halten auch in diesem Jahr weiterhin an unseren Forderungen für MTV/ETV fest! Dies gilt insbesondere für die Niveauangleichung an den TVöD innerhalb der nächsten 4 Jahre; die Festschreibung der jährlichen Sonderzahlung, Steigerung der Funktionszulagen und für die einschlägigen Änderungen/Verbesserungen im Manteltarifvertrag.

Die Verhandlungen gestalten sich langwierig und hart! Deshalb unterstützt uns auch in diesem Jahr!

Gehaltstarifabschluss bei der Sparkassenversicherung Sachsen

Tarifabschluss:  

  • 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung
  • 2,8 % mehr Gehalt ab 01.09.2020
  • 2,0 % mehr Gehalt ab 01.11.2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in der Tarifverhandlungsrunde am 21.01.2020 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.

Erreicht wurde eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung sowie Zuschüsse für das JOB-Ticket, die Ausbildung und die Gesundheitsprävention. Vereinbart wurden auch Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • jeweils für die Tarifgruppen 1a bis 6: 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung oder 225 EUR mit dem Februargehalt
  • 2,8 % Gehaltserhöhung ab dem 01.09.2020
  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.11.2021 
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.08.2020 und ab 01.11.2021
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 30.06.2022
  • 50% Zuschuss für das JOB-Ticket ab 01.03.2020
  • Zuschuss zur Gesundheitsprävention – jährlicher Evaluierungstermin beim Personaltrainer
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

Einigkeit besteht auch weiterhin, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.

Der Tarifabschluss ist aus unserer Sicht erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Ihre DHV-Tarifkommission bei der SV Sachsen

BARMER: 2. Verhandlungsrunde Gehalt: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

Am 22.01.2020 setzten DHV und BARMER die Gehaltstarifverhandlungen fort.

Das Arbeitgeberangebot:

  • Statt einer Gehaltserhöhung Arbeitszeitreduzierung um 30 Minuten pro Woche rückwirkend ab Anfang 2020 bis zum 31.12.2020
  • Einmalzahlung für Beschäftigte im Juli 2020: 300 €, für DHV-Mitglieder 400 €
  • Einmalzahlung für Auszubildende im Juli 2020: 100 €, für DHV-Mitglieder 150 €
  • Prozentuale Gehaltserhöhung ab 01.01.2021 in Höhe eines Inflationsausgleichs
  • Laufzeit 30 Monate (bis 30.06.2022)
  • Anrechnungen von Reisezeiten bei Dienstreisen entsprechend der Abordnungen

Die Meinung der DHV-Verhandlungskommission: Das Arbeitgeberangebot ist vollkommen inakzeptabel!

  • Keine lineare Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Einmalzahlung ist kein adäquater Ausgleich für die fehlende Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Arbeitszeitreduzierung von nur 30 Minuten pro Woche ist kaum spürbar und ist vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten noch nicht einmal der Tropfen auf dem heißen Stein!
  • Die Laufzeit des angebotenen Gehaltstarifvertrages ist mit 30 Monaten eindeutig zu lang!

Immerhin verlief die Verhandlung bei unseren Forderungen nach Arbeitsbefreiung für jeweils einen Tag bei Einschulung des Kindes und zum Zwecke von Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen konstruktiv. Diese Forderungen hatte allein die DHV in die Gehaltstarifverhandlungen eingebracht. Bei diesen Punkten konnten wir durchaus das Signal erkennen, dass ein Kompromiss im Rahmen eines Gesamtpakets möglich ist. Dieses schwache Kompromisssignal reicht aber nicht aus, um das verkorkste Arbeitgeberangebot zu retten!

Die zweite Verhandlungsrundee war nach dem durchaus konstruktiven Verhandlungsauftakt ein deutlicher Rückschritt! Die BARMER begründet ihr enttäuschendes Angebot mit der schwierigen Lage der Kasse. Unsere Meinung: Die Beschäftigten der BARMER haben eine angemessene Honorierung ihrer engagierten Leistung verdient! Schwierige Unternehmenssituationen hatte es schon in vergangenen Jahren gegeben – bevorzugt behauptet die Arbeitgeberseite immer in Gehaltstarifrunden, dass eigentlich kein Geld da ist!

Wir sehen angesichts dieses indiskutablen Arbeitgeberangebots keinen Anlass, von unseren Forderungen abzuweichen:

  • Laufzeit: 24 Monate
  • 5,9 % Gehaltserhöhung in zwei Erhöhungsstufen
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsfreistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die nächste Verhandlung wird am 17.02.2020 stattfinden. Um unseren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen wir unsere Mitglieder zu Warnstreikaktionen auf!

 

 

DHV Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit wünscht ein frohes, gesundes und friedvolles 2020!

Auch 2020 gilt es die Interessen der DAK-Gesundheit und insbesondere der Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu verteidigen und durchzusetzen.

Sowohl gegenüber dem Gesetzgeber, als auch gegenüber dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit.

                                         Setzen Sie ein Zeichen!

Wer mit der aktuellen Situation unzufrieden ist, …
Wer die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten der DAK-Gesundheit verändern möchte, …
Wer mobiles Arbeiten oder Homeoffice haben will, …
Wer dafür ist, dass jede/r Beschäftigte wählen können sollte zwischen „morgendlichem Tisch suchen“ und festem Arbeitsplatz, …
Wer gegen die Ausweitung der aktuellen Servicezeiten, ohne Personalkonzept ist, …
Wer gegen die Ausweitung der Arbeitstage auf Samstag/Sonntag ist, …
Wer der Meinung ist „Leistung soll belohnt werden“, …
Wer Wert darauf legt, dass die Positionen/Strategien der Gewerkschaft  durch die ehrenamtlichen Mitglieder bestimmt werden sollen, …
Wer etwas ändern will, …

  … wird Mitglied bei der DHV und wählt im Mai die DHV.

DHV – Die Gewerkschaft, die Ihre Interessen vertritt!

 

BARMER: Auftakt Gehaltstarifverhandlungen

Am 11.12.2019 fand in Wuppertal der Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen statt. Die DHV-Verhandlungskommission erläuterte ihre Forderungen:

Laufzeit: 24 Monate
Den Beschäftigten ist es bewusst, dass die BARMER in den nächsten beiden Jahren vor großen Herausforderungen steht.  Mit einer längeren Laufzeit wollen wir Planungssicherheit sowohl für die Kasse als auch für die Beschäftigten erreichen.

Gehaltserhöhung: 5,9 in zwei Erhöhungsstufen
Wir gehen mit unserer Gehaltsforderung einen bewusst realistischen Ansatz. Wir wollen nicht den Weg des üblichen Rituals einer hohen Gehaltsforderung mit dem Ziel, sich in der Mitte zu treffen, gehen. Dementsprechend beinhaltet unsere Gehaltsforderung nicht einen Verhandlungsspielraum, wie er in früheren Gehaltstarifrunden üblicherweise eingepreist wurde. Unsere Gehaltsforderung orientiert sich an den diesjährigen Abschlüssen anderer Krankenkassen – die BARMER darf nicht ins Hintertreffen geraten!

Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
Das Thema Freizeit ist für viele BARMER-Beschäftigte wichtig. Das gilt vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten, die zum Teil weite Fahrtwege zu ihrer Dienststelle in Kauf nehmen müssen. Sie sind für jede Stunde dankbar, die sie mehr zu Hause verbringen können. Mit einem Wahlrecht, die Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenar-beitszeit umwandeln zu können, wollen wir dem Wunsch der Beschäftigten Rechnung tragen!

Weitere DHV-Forderungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesunderhaltung der Beschäftigten:

  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die Arbeitgeberseite verwies in der Diskussion auf die nach ihrer Auffassung schwierige Lage in den nächsten Jahren. Bedingt durch die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebrachten Reformgesetze würden der Kasse Mehrausgaben in Millionenhöhe drohen. Der Spielraum für eine Gehaltserhöhung würde dadurch erheblich eingeengt. Unsere Meinung: Die Beschäftigten dürfen nicht Leidtragende der Gesundheitspolitik der Bundesregierung sein! Sie haben sich eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient!

Dagegen zeigte sich die Arbeitgeberseite sehr offen bezüglich unserer Forderungen auf Arbeitsbefreiungen für die Einschulung der Kinder und für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Intensiv diskutiert wurde auch über unsere Forderung zur Umwandlung der Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenarbeitszeit. Die Arbeitgeberseite erkennt an, dass vor allem bei Beschäftigten mit weiten Fahrtwegen zum Arbeitsplatz der Wunsch nach einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit besteht.

Konkrete Ergebnisse zeigte die erste Verhandlungsrunde nicht – leider hat die BARMER auch noch kein erstes Gehaltsangebot unterbreitet.

Die Verhandlungen werden am 22.01.2020 fortgesetzt. Wir erwarten zur nächsten Verhandlung ein verhandlungsfähiges erstes Arbeitgeberangebot!

Tarifverhandlungen 2019 bei der KKH

Das Jahr 2019 geht dem Ende entgegen. Es war ein verhandlungsintensives Jahr. Viele Themen standen auf der Agenda – vieles konnten wir für Sie erreichen:
 
Gehalt: Deutlicher Reallohnzuwachs!
Wir konnten eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4.4 % über 18 Monate und damit einen deutlichen Reallohnzuwachs (voraussichtliche Inflationsrate 2019: 1.5.%) heraushandeln.
Dieser Abschluss braucht keinen Vergleich zu anderen Abschlüssen dieses Jahres zu scheuen!
 

Tarifverhandlungen bei TATEX vor Abschluss!

Die Tarifverhandlungen mit den Mitgliedern der TATEX gestalten sich am Anfang etwas holprig. Die anfänglichen Wogen konnten geglättet werden. Die teils hitzigen aber dennoch konstruktiven Diskussionen wurden immer wieder durch Verhandlungs- und Beratungspausen unterbrochen.

Die Tarifpartner waren sich schnell darüber einig, dass die angeschlossenen Servicegesellschaften und die Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter tariflich eingruppiert werden sollen.

Fehlt eine Tätigkeitsbeschreibung im Tarifvertrag oder ist eine Eingruppierung nicht möglich, müssen sich die Tarifvertragsparteien über eine Eingruppierung/Anpassung/Ergänzung verständigen.

Die Tarifvertragsparteien wurden sich einig, dass der letzte Entgelttarifvertrag aus 2017 mit Wirkung zum 31. Januar 2020 seitens der Gewerkschaft DHV gekündigt ist.

Die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien erzielten Einigkeit über nachfolgende Änderungen des Entgelttarifvertrages mit Wirkung ab 01.02.2020:

Die Laufzeiten betragen:
Die 1. Laufzeit beträgt 12 Monate bis 31.01.2021.
Die 2. Laufzeit beträgt 18 Monate bis 31.07.2022.

Tariferhöhungen Regionalgruppen 1-3:

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 1:
1. Laufzeit: 2,0 %
2. Laufzeit: 2,0 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 2:
1. Laufzeit: 2,5 %
2. Laufzeit: 2,5332 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 3:
1. Laufzeit: 3,5 %
2. Laufzeit: 3,5 %

Hiermit werden die Regionalgruppen 2 und 3 und die neuen Bundesländer den alten Bundesländern im Nordwesten endlich angeglichen.

Tariferhöhung der Ausbildungsvergütungen bundesweit: 

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 1. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 660 Euro
Im 2. Jahr: 710 Euro
Im 3. Jahr: 800 Euro
Im 4. Jahr: 900 Euro

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 2. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 720 Euro
Im 2. Jahr: 780 Euro
Im 3. Jahr: 850 Euro
Im 4. Jahr: 980 Euro

Die DHV-Verhandlungskommission wies immer wieder Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel zurück. Man verhandelte lange und hart beim Entgelttarifvertrag. Das Resultat ist ein Kompromiss den beiden Seiten akzeptieren können.

Erfolgreicher Abschluss VdPK Hessen und Rheinland-Pfalz: Pflegekräfte auf TVöD-Niveau

Nachdem die Tarifverhandlungen am 26.08.2019 wegen der unzureichenden Gehaltsangebote der Arbeitgeberseite gescheitert waren, konnte am 19.11.2019 eine erfreuliche Kehrtwende erreicht werden.
Ab 01.01.2020 steigen alle Gehälter um 3,0 %, ab 01.01.2021 sowie 01.01.2022 ebenfalls um jeweils 3,0 %.  Damit ist es gelungen, eine substanzielle Annäherung an das Gehaltsniveau des TVöD zu erreichen und eine Kernforderung der Arbeitnehmerseite umzusetzen.
Bei Pflegekräften in akut-somatischen Einrichtungen ist das bereits mit diesem Tarifabschluss der Fall. Über Zulagen erreichen diese  Pflegekräfte TVöD-Niveau.                                                                                                                                                             Angesichts des akuten Mangels an Pflegekräften und die Zielsetzungen des Pflegestärkungsgesetzes war dieses Ziel für die DHV-Tarifkommission nicht verhandelbar.                                                                                                                                                                                                                                Wichtig: Das Pflegepersonal wird nun in eine gesonderte Gehaltstabelle übergeleitet. Bestandskräfte erhalten aber das Optionsrecht, in der alten Tabelle verbleiben zu können.
Darüber hinaus haben sich die Tarifparteien auf eine Überarbeitung der Vergütungssystematik geeignet. Die Anpassung der Vergütungsgruppen spiegelt zum einen die heutige Arbeitsrealität wieder, zum anderen wurde eine verbesserte Übersichtlichkeit durch das Einebnen von Zwischenstufen erreicht mit wichtigen Effekt, dass die Festbeträge der alten Eingruppierung nun dynamisiert sind und an zukünftigen Tarifsteigerungen teilnehmen.
Für Auszubildende wurde der Urlaub auf 30 Tage im Jahr angehoben, sowie die Ausbildungsvergütung linear zur Steigerung im Lohn- und Gehaltstarifvertrag für 2020 erhöht.
Weiter wurden Jubiläumsprämien vereinbart. Nach 10 Jahren Beschäftigungszeit werden 500 €, nach 25 Jahren 750 € und nach 40 Jahren 1000 € Prämie ausgeschüttet.

Viele Tarif-Forderungen der DHV sind noch offen. Aber dieser Abschluss stellt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des VdpK in Hessen und Rheinland-Pfalz einen Weg in die richtige Richtung dar. Wir danken den engagierten DHV-Mitgliedern für ihre tatkräftige Unterstützung!

Private Versicherungen: Tarifabschluss erreicht – 4,8 % mehr Gehalt in zwei Stufen

DHV und AGV Versicherungen haben sich auf folgenden Tarifabschluss geeinigt:

  • Laufzeit vom 01.09.2019 bis 31.01.2022 (29 Monate)
  • Einmalzahlung im Dezember 2019 in Höhe von 225 €
  • Gehaltserhöhungen:
    2,8 % zum 01.04.2020
    2,0 % zum 01.06.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 7,0 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,9 %) ab 1. Juni 2021
    2. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 6,5 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,7 %) ab 1. Juni 2021
    3. Ausbildungsjahr: Um 69 € (= 6,1 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,5 %) auf 1.230 € ab 1. Juni 2021
  • Übernahmegarantie für ein Jahr für Auszubildende zum/r Versicherungskaufmann/-frau
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommen bis zum 31.12.2022
  • Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung auf bis zu 48 Monate

Unser Ziel, in der ersten Gehaltserhöhungsstufe eine 3 vor dem Komma herauszuholen, konnte knapp nicht erreicht werden. Das Gehaltserhöhungsvolumen von insgesamt 4,8 % liegt aber im Bereich dessen, was die DHV-Tarifkommission bei der Aufstellung ihrer Gehaltsforderung – Gehaltssteigerung von 4 % und 3% in zwei Stufen bei 24 Monaten Laufzeit – als akzeptabel einkalkuliert hatte.

Erfreulich ist die überproportionale Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Damit hält das Private Versicherungsgewerbe Anschluss an das Ausbildungsvergütungsniveau vergleichbarer Branchen, insbesondere der Banken.

Mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens hat der AGV der DHV-Forderung vollumfänglich entsprochen.
Die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer/innen ist ein tragbarer Kompromiss, zumal mit dem Grundsatz „equal pay – equal treatment“ die Anwendung der Regelungen des Tarifvertrages Versicherungen vom ersten Tag der Beschäftigung an sichergestellt ist. Zudem haben wir eine Grenze dergestalt eingezogen, dass Leiharbeitnehmer/innen nur maximal 5 % der Beschäftigten ausmachen dürfen.

Enttäuschend ist, dass die Arbeitgeberseite keine Bewegung bei der Aufwertung des Vergütungsniveaus der Gehaltsgruppen A und B gezeigt hat. Gerade vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € die Stunde ist die Verweigerung der Arbeitgeberseite ein bedenkliches Signal.

Die Praxis wird zeigen, ob die Übernahmegarantie ein Plus für die Auszubildenden ist oder ob sich lediglich die Unsicherheit über die berufliche Zukunft um ein Jahr verlängert. Wir hätten uns eher für eine längere Stichtagsregelung zur Erklärung der Übernahme ausgesprochen, zumindest hätten wir uns eine Übernahmegarantie für alle Ausbildungsberufe und nicht bloß für den/die Versicherungskaufmann/-frau gewünscht.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die DHV-Tarifkommission für den Kompromiss entschieden. Ein Scheitern der dritten Verhandlungsrunde hätte eine Verzögerung des Tarifabschlusses bis ins nächste Jahr bedeutet.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

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Bundesbetriebsgruppentagung BARMER stellt Forderungen für Gehaltstarifverhandlungen auf

Vom 06.-07.11.2019 fand in Hagen die Bundesbetriebsgruppentagung BARMER statt. Auf der Tagesordnung standen neben den Wahlen zum neuen Bundesbetriebsgruppenvorstand die Festlegung der Forderungen für die anstehende Gehaltstarifrunde und die Vorbereitung der Personalratswahlen 2020.

Die Bundesbetriebsgruppentagung hat sich für ein realistisches, im Bereich des Erreichbaren liegendes Forderungspaket für die am 11.12.2019 beginnenden Gehaltstarifverhandlungen entschieden; sie möchte keine unerreichbare Tarifforderung aufstellen. Wichtig sind auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Gesundheitsförderung.

Unser realistisches Forderungspaket lautet:

  • Laufzeit: 24 Monate
  • 5,9 % Gehaltserhöhung in zwei Erhöhungsstufen
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsfreistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Einen Wechsel gab es an der Spitze des Bundesbetriebsgruppenvorstands. Marcel Premke kandidierte nicht mehr als Vorsitzender, aber als Stellvertreter. Andreas Pietsch wurde neuer Bundesbetriebsgruppenvorsitzender, weiterer Stellvertreter ist Ulrich Zätzsch.

Eingehend beriet die Bundesbetriebsgruppentagung auch über die im Jahr 2020 anstehenden Personalratswahlen. Festgelegt wurden die Spitzenkandidaten für die Wahl zum Hauptpersonalrat (HPR). Angeführt wird die Liste vom langjährigen HPR-Vertreter Marcel Premke (Hauptverwaltung Wuppertal), dem neuen Bundesbetriebsgruppenvorsitzenden Andreas Pietsch (Beitragszentrum Hamburg), dem weiteren Stellvertreter Ulrich Zätzsch (Regress Zentrum Leipzig) und Simona Altkrüger (VMZ Berlin).

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