Private Versicherungen Aussendienst: Im Westen leider nichts neues – ein Tarifabschluss ohne bedeutende Vorteile für die Beschäftigten ist da!

Der Tarifabschluss für den Außendienst bei den Privaten Versicherungen ist da – und das nach nur einer Verhandlungsrunde

Die Tarifkommission der DHV hatte sich nach dem ersten Verhandlungsdurchgang auf längere Verhandlungen und mehrere Verhandlungstage eingestellt, da es zahlreiche strittige Forderungen gab und man weit entfernt von den realistischen und berechtigten DHV-Forderungen war. Somit war von mindestens einer zweiten oder dritten Runde auszugehen.

Umso überraschender war es, dass verdi de facto die Forderungen der Arbeitgeberseite fast Eins zu Eins mit marginalen Änderungen übernahm und bereits nach einigen Stunden ein dementsprechendes Verhandlungsergebnis erzielte. Die gesamte Tarifkommission der DHV war mit diesem Ergebnis äußerst unzufrieden.

Da verdi für sich behauptet, das Verhandlungsmandat zu haben, besteht für alle anderen Gewerkschaften nach dem Tarifeinheitsgesetz nur noch die Möglichkeit, den verdi Tarifvertrag nachzuzeichnen, oder mit leeren Händen dazustehen.

Um in den nächsten Jahren keinen tariflosen Zustand für unsere Mitglieder zu haben, hat sich die DHV Tarifkommission trotz massiver Bedenken nach knapper Abstimmung der Tarifkommission entschlossen, den Tarifvertrag nachzuzeichnen. Somit gelten die Verhandlungsergebnisse auch für alle DHV Mitglieder.

Die DHV Tarifkommission hat jedoch gegenüber der Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass dieses Ergebnis sehr unbefriedigend ist und sie die strittigen Themen des Manteltarifvertrages in den kommenden Monaten erneut zur Verhandlung bringen wird.

Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Tarifinformation Privates Versicherungsgewerbe Hintergrundinformationen zum Tarifvertrag Kurzarbeit

Mittlerweile haben alle drei Gewerkschaften den Tarifvertrag (TV) zur Kurzarbeit für die private Versicherungswirtschaft abgeschlossen.

Folgende Hintergrundinformationen hierzu:

  • Was bedeutet Kurzarbeit?
    Infolge Kurzarbeit kann (nur) vorübergehend die mit dem Beschäftigten vereinbarte Arbeitszeit anteilig oder vollständig reduziert werden. Dies erfordert die Zustimmung des Beschäftigten. Sie kann im Arbeitsvertrag bereits vereinbart worden sein oder sich z.B. aus einem TV ergeben. In der Versicherungswirtschaft sieht § 11 Ziffer 1 Abs. 5 Manteltarifvertrag (MTV) die einseitige Reduzierung der Arbeitszeit von 38 Wochenstunden auf bis zu 30 Wochenstunden vor. Die Regelung ist über 24 Jahre alt.
    Durch den im April 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag (TV) kann jetzt darüber hinaus die Arbeitszeit bis auf „Null“ abgesenkt werden.
  • Kurzarbeit Null wird es selten in einem Versicherungsunternehmen geben
    Dafür sprechen zwei Gründe:
    Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe bricht die Einnahmenseite bei den Versicherungen nicht komplett weg, weil die Versicherungsnehmer ihre Beiträge überwiegend zahlen werden. Es wird weiterhin Arbeitsbedarf in unterschiedlichem Umfang anfallen.
    Freilich wird es Einbußen im Neugeschäft geben. Das alleine rechtfertigt aber nicht unbedingt Kurzarbeit einzuführen und somit erfolgreich Kurzarbeitergeld beantragen zu können.
    Kurzarbeitergeld kann nämlich nur der Arbeitgeber beantragen, in dessen Betrieb mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
    Außerdem müssen grundsätzlich zunächst Überstunden und Arbeitszeitguthaben abgebaut werden.
  • Ohne Zustimmung der Betriebsräte keine Kurzarbeit
    Nach dem TV kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur einführen, wenn er zuvor die Einzelheiten mit dem Betriebsrat (BR) in einer Betriebsvereinbarung geregelt hat. Die Zustimmung des BR kann nicht erzwungen werden. Der BR kann auch bessere Konditionen vereinbaren als im TV bestimmt.
  • Schwachpunkte des TV Kurzarbeit
    Nach § 2 des TV ist ein Nettogehalt (einschließlich Kurzarbeitergeld) von 90% garantiert. Für bestimmte Personengruppen liegt es sogar bei 95%. Nach der Auffassung des Arbeitgeberverbandes ist bei der Berechnung des Nettoeinkommens aber nur der Tariflohn maßgeblich. Darüber hinaus gehende Gehaltsbestandteile wie freiwillige Zulagen fallen ebenso wenig darunter wie AT- oder ÜT-Gehälter. Die BR`s haben die Möglichkeit hier bessere Regelungen zu vereinbaren.
    Dies gilt in gleicher Weise für die Höhe der Aufstockungssätze. So können bis zu 100% des Nettogehaltes vereinbart und vom BR auch mit guten Gründen gefordert werden. Denn im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe verfügen die Versicherer über eine stabile Einnahmenseite.

Gerade in Krisenzeiten zeigt sich der Wert einer Gewerkschaftsmitgliedschaft: Sichern Sie sich Tarifschutz und Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz für maximal 25 € im Monat!

Für Sie verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Katja Höper, Gothaer Krankenversicherung AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Johann Lindmeier, Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Sabine Müllers. Barmenia Versicherungen
Ina Pabst, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Heike Rottmann, Barmenia Versicherungen
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung AG
Sascha Smatula, Gothaer Krankenversicherung AG
Rose-Maria Sommer, Aufsichtsrätin Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Thomas Völk, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Roland Maria Weigt, Allianz SE

Privates Versicherungsgewerbe – Gehälter steigen ab April 2020 um 2,8 %

Die Coronavirus-Pandemie beherrscht die Schlagzeilen der letzten Wochen. Die Angst um die eigene Gesundheit und um die eigene berufliche Zukunft macht auch vor den Privaten Versicherungen nicht Halt.

In dieser schweren Zeit gibt es aber einen Lichtblick: Dank des Tarifabschlusses Ende November 2019 steigt Ihr Gehalt ab April um 2,8 %!

Die neue Gehaltstabelle auf einem Blick:

  Berufsjahr Gehaltsgruppe und Gehalt in €
  I II III IV V VI VII VIII
  im 1.     2.668         2.694          2.777          2.842             
  im 2. u. 3.       2.843     2.854     2.962        
  im 4. u. 5.         3.011     3.077     3.260           
  im 6. u. 7.         3.171     3.191     3.377     3.561          3.750       
  im 8. u. 9.           3.303     3.519     3.746     3.969     4.321     
  im 10. u. 11.             3.417     3.674     3.936     4.197     4.618
im 12. u. 13.           3.529     3.829     4.127     4.429     4.912
  ab 14.             3.989     4.321     4.655     5.210

 

  Gehaltsgruppen

  A und B:  

      Ausbildungsvergütungen:
  Gehaltsgruppe A  

  1. Berufsjahr

  ab dem 2. Berufsjahr

  1.783 €  

  1.849 €

  1. Ausbildungsjahr: 1.040 €  

  2. Ausbildungsjahr: 1.115 €

  3. Ausbildungsjahr: 1.200 €

  Gehaltsgruppe B

  1. Berufsjahr

  2. und 3. Berufsjahr

  ab dem 4. Berufsjahr

  1.980 €

  2.048 €

  2.115 €

 

Dank unseres Einsatzes für Ihre Interessen, mit dem wir den Gehaltstarifvertrag Ende November 2019 durchsetzen konnten, können Sie sich auf eine Gehaltserhöhung im nächsten Monat freuen!

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen und werden Sie DHV-Mitglied. Das gilt vor allem in diesen schwierigen Zeiten!

Ihre Vorteile als DHV-Mitglied:

  • Tarifschutz: Sie haben Anspruch auf die tariflichen Leistungen!
  • Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz!
  • Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, insbesondere zur Coronavirus-Pandemie!
  • Die Werbung von Kollegen/innen lohnt sich: Sie erhalten eine Prämie in Höhe eines Monatsmitgliedsbeitrages!
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Aktive DHV-Bundesfachgruppe bei Betriebsrätekonferenz Bürgerversicherung – Nein Danke!

Seit 2013 besteht bei den privaten Krankenversicherungen die Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ Anlass der Gründung war die von SPD, Grünen, die Linke und den DGB-Gewerkschaften geforderte Einführung einer Bürgerversicherung, in der auch die privaten Krankenversicherungen mit einbezogen werden sollen. Die Betriebsräte fürchten massive Arbeitsplatzverluste und Unternehmensinsolvenzen, sollte Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung infolge der Einführung einer Bürgerversicherung wegfallen.

Der Vorsitzende der DHV-Bundesfachgruppe Versicherungen, Peter Abend, arbeitet im Organisationsteam der Betriebsräteinitiative mit.

Jährlich veranstaltet die Betriebsräteinitiative eine Betriebsrätekonferenz der privaten Krankenversicherungen. Vom 15.-16.01.2020 fand in Bonn die Betriebsrätekonferenz statt. Schwerpunkte der Tagung waren fachliche Referate zur Situation der privaten Krankenversicherung und die Beratung über sinnvolle Veränderungen im System der privaten Krankenversicherung. So fordert die Betriebsräteinitiative u.a. die Vermeidung großer Beitragssprünge durch eine Umstellung auf stetige Beitragsanpassungen mit kleineren Beträgen und einen Steuerzuschuss für in der privaten Krankenversicherung versicherte Kinder analog der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders stattete der Betriebsrätekonferenz einen Besuch ab und nutzte die Gelegenheit zu Gesprächen und zur Vertiefung der guten Kontakte mit Betriebsräten der privaten Krankenversicherungen. Besonders erfreulich ist, dass die DHV mit der Betriebsratsvorsitzenden der Barmenia-Hauptverwaltung, Heike Rottmann, und dem Mitglied des Barmenia-Betriebsrates, Sabine Müllers, zwei weitere in der Betriebsräteinitiative engagierte Personen als DHV-Mitglied gewinnen konnte.

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Foto: Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders (re.) mit dem Bundesfachgruppenvorsitzenden Peter Abend (mi.) und Matthias Rottwinkel (li.), beide Betriebsräte der Gothaer Krankenversicherung

Überragender Erfolg mit über 60 % bei den Aufsichtsratswahlen Gothaer

Bei den Aufsichtsratswahlen im Gothaer-Konzern erzielte die DHV einen überragenden Wahlerfolg:

  • Bei der Aufsichtsratswahl der Gothaer Allgemeine Versicherung AG deklassierte die DHV mit einem Stimmenergebnis von fast 66 % der gültigen Stimmen die gewerkschaftliche Konkurrenz. 720 Beschäftigte gaben der DHV-Liste ihre Stimme. Ganze 23 Stimmen fehlten der DHV, um auch den zweiten Gewerkschaftssitz zu erringen! Als Mitglied gewählt ist Edgar Schoenen
  • Ein ähnlich herausragendes Ergebnis mit 61,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen erzielte die DHV bei der Aufsichtsratswahl der Gothaer Finanzholding AG. 1.134 Beschäftigte gaben der DHV-Liste ihre Stimme. Als Mitglied gewählt ist Peter Abend, der auch Vorsitzender der DHV-Bundesfachgruppe privates Versicherungsgewerbe ist. Als Ersatzmitglied gewählt ist Matthias Rottwinkel.
  • Bei der Gothaer Krankenversicherung AG fand eine Persönlichkeitswahl nach dem Drittelbeteiligungsgesetz statt. Peter Abend erzielte mit 565 von 946 gültigen Stimmen (= 59,7 %) das mit Abstand beste Ergebnis! Der nachfolgende Kandidat mit dem besten Stimmergebnis lag mit 399 Stimmen weit abgeschlagen.

Das Wahlergebnis bedeutet eine weitere Steigerung des schon erfreulichen Ergebnisses gegenüber 2017. Damals erreichte die DHV 54,75 % bei der Gothaer Finanzholding AG und 56,83 % bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. Die DHV ist damit weiterhin unangefochtene Nr. 1 Gewerkschaft bei der Gothaer!

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Die überzeugenden Wahlergebnisse bei den Urwahlen im Gothaer-Konzern zeigen, dass die DHV-Philosophie großen Anklang bei den Beschäftigten findet. Darüber hinaus sind die Ergebnisse eine eindrucksvolle Bestätigung der engagierten Arbeit der DHV-Mitglieder in der Gothaer für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen.

Die DHV beglückwünscht die gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder zu ihrer Wahl und wünscht ihnen für die neue Amtsperiode viel Glück und Erfolg bei ihrer Arbeit für die Interessen der Beschäftigten und für das Wohl der Gothaer.

DHV-Hauptvorstand

Gehaltstarifabschluss bei der Sparkassenversicherung Sachsen

Tarifabschluss:  

  • 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung
  • 2,8 % mehr Gehalt ab 01.09.2020
  • 2,0 % mehr Gehalt ab 01.11.2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in der Tarifverhandlungsrunde am 21.01.2020 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.

Erreicht wurde eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung sowie Zuschüsse für das JOB-Ticket, die Ausbildung und die Gesundheitsprävention. Vereinbart wurden auch Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • jeweils für die Tarifgruppen 1a bis 6: 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung oder 225 EUR mit dem Februargehalt
  • 2,8 % Gehaltserhöhung ab dem 01.09.2020
  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.11.2021 
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.08.2020 und ab 01.11.2021
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 30.06.2022
  • 50% Zuschuss für das JOB-Ticket ab 01.03.2020
  • Zuschuss zur Gesundheitsprävention – jährlicher Evaluierungstermin beim Personaltrainer
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

Einigkeit besteht auch weiterhin, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.

Der Tarifabschluss ist aus unserer Sicht erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Ihre DHV-Tarifkommission bei der SV Sachsen

Private Versicherungen: Tarifabschluss erreicht – 4,8 % mehr Gehalt in zwei Stufen

DHV und AGV Versicherungen haben sich auf folgenden Tarifabschluss geeinigt:

  • Laufzeit vom 01.09.2019 bis 31.01.2022 (29 Monate)
  • Einmalzahlung im Dezember 2019 in Höhe von 225 €
  • Gehaltserhöhungen:
    2,8 % zum 01.04.2020
    2,0 % zum 01.06.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 7,0 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,9 %) ab 1. Juni 2021
    2. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 6,5 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,7 %) ab 1. Juni 2021
    3. Ausbildungsjahr: Um 69 € (= 6,1 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,5 %) auf 1.230 € ab 1. Juni 2021
  • Übernahmegarantie für ein Jahr für Auszubildende zum/r Versicherungskaufmann/-frau
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommen bis zum 31.12.2022
  • Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung auf bis zu 48 Monate

Unser Ziel, in der ersten Gehaltserhöhungsstufe eine 3 vor dem Komma herauszuholen, konnte knapp nicht erreicht werden. Das Gehaltserhöhungsvolumen von insgesamt 4,8 % liegt aber im Bereich dessen, was die DHV-Tarifkommission bei der Aufstellung ihrer Gehaltsforderung – Gehaltssteigerung von 4 % und 3% in zwei Stufen bei 24 Monaten Laufzeit – als akzeptabel einkalkuliert hatte.

Erfreulich ist die überproportionale Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Damit hält das Private Versicherungsgewerbe Anschluss an das Ausbildungsvergütungsniveau vergleichbarer Branchen, insbesondere der Banken.

Mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens hat der AGV der DHV-Forderung vollumfänglich entsprochen.
Die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer/innen ist ein tragbarer Kompromiss, zumal mit dem Grundsatz „equal pay – equal treatment“ die Anwendung der Regelungen des Tarifvertrages Versicherungen vom ersten Tag der Beschäftigung an sichergestellt ist. Zudem haben wir eine Grenze dergestalt eingezogen, dass Leiharbeitnehmer/innen nur maximal 5 % der Beschäftigten ausmachen dürfen.

Enttäuschend ist, dass die Arbeitgeberseite keine Bewegung bei der Aufwertung des Vergütungsniveaus der Gehaltsgruppen A und B gezeigt hat. Gerade vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € die Stunde ist die Verweigerung der Arbeitgeberseite ein bedenkliches Signal.

Die Praxis wird zeigen, ob die Übernahmegarantie ein Plus für die Auszubildenden ist oder ob sich lediglich die Unsicherheit über die berufliche Zukunft um ein Jahr verlängert. Wir hätten uns eher für eine längere Stichtagsregelung zur Erklärung der Übernahme ausgesprochen, zumindest hätten wir uns eine Übernahmegarantie für alle Ausbildungsberufe und nicht bloß für den/die Versicherungskaufmann/-frau gewünscht.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die DHV-Tarifkommission für den Kompromiss entschieden. Ein Scheitern der dritten Verhandlungsrunde hätte eine Verzögerung des Tarifabschlusses bis ins nächste Jahr bedeutet.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Privates Versicherungsgewerbe – Unzureichendes erstes Gehaltsangebot

In der Verhandlung am 30.10.2019 in Hannover unterbreitete die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot, das aus Sicht der DHV-Tarifkommission vollkommen unzureichend ist:

•    Laufzeit: 34 Monate bis zum 30.06.2022
•    Tarifliche Erhöhung von insgesamt 4 % verteilt auf:
      1,7 % zum 01.02.2020
      1,2 % zum 01.02.2021
      1,1 % zum 01.02.2022

Das vom Arbeitgeberverband vorgelegte Angebot ist für uns inakzeptabel. Es honoriert in keiner Weise die engagierte Arbeit der Beschäftigten!

Es steht auch nicht im Einklang mit dem Signal der Arbeitgebervertreter, ein bisschen besser abschließen zu wollen als bei den Privatbanken (2 Erhöhungsstufen von jeweils 2,0 % bei einer Laufzeit von 29 Monaten). Die angebotenen Gehaltssteigerungen liegen unter 2 %, die Laufzeit ist deutlich länger!

Nach unserer Einschätzung besteht daher noch deutlich Luft nach oben! Der Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken vom 07.08.2019 mit zwei Stufen von 3,0 % und 1,5 % ist die Benchmark, die nach unserer Auffassung übertroffen werden muss.

Eine 3 vor dem Komma muss in der ersten Gehaltserhöhungsstufe stehen! Die Erhöhung muss unmittelbar nach der dritten Verhandlungsrunde zum 01.12.2019 erfolgen! Die weitere(n) Erhöhungsstufe(n) dürfen nicht mickrig ausfallen!

Zur Diskussion stand außerdem die Arbeitgeberforderung, nach der Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen ab ca. 78.000 € teilweise nicht mehr den manteltarifvertraglichen Regelungen unterliegen sollen. Konkret geht es um die Arbeitszeitregelungen / Zuschlagsregelungen des § 11 MTV, die für diese Beschäftigten künftig nicht mehr gelten sollen. Stattdessen sollen einzelvertragliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und diesen Beschäftigten möglich werden. Es hängt vom Gesamtpaket ab, ob wir diese Arbeitgeberforderung akzeptieren!

Nach wie vor ist der AGV bereit, unsere Forderung nach Verlängerung des Altersteilzeitabkommens zu erfüllen. Auch unserer Forderung, den Auszubildenden spätestens sechs Monate vor Ausbildungsende mittzuteilen ob diese übernommen werden können oder nicht, steht der Arbeitgeberverband positiv gegenüber.

Insgesamt bewerten wir den Verlauf der zweiten Verhandlungsrunde trotz des nicht akzeptablen Arbeitgeberangebots als konstruktiv. Eine Einigung auf ein akzeptables Gesamtpaket in der dritten Verhandlungsrunde ist durchaus wahrscheinlich. Deshalb rufen wir derzeit nicht zu Streikmaßnahmen auf, sondern gehen zuversichtlich in die dritte, hoffentlich abschließende Verhandlungsrunde am 29.11.2019 in München!

Versicherungen: Erste Gehaltstarifverhandlung mit Signalwirkung

Am 19.09.2019 erfolgte in Wuppertal die erste Tarifrunde. Der Arbeitgeberverband (AGV) nahm bereits erste Stellung zu den DHV-Forderungen und wurde in zwei Punkten erstaunlich konkret.
 
DHV-Forderung: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde unterbreitet. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des geringen Beitragswachstums sieht der AGV wenig Spielraum.
Tendenz AGV: Einen Tarifabschluss wie bei den Volks- und Raiffeisenbanken könne der AGV sich allerdings vorstellen. Dieser sieht vor:
7 Null-Monate von Juni bis Dezember 2019
3% ab 01. Januar 2020
1,5 % ab April 2021
Laufzeit: 34 Monate
DHV-Tarifkommission: Die Belastungen der Beschäftigten sind infolge des Personalabbaus und der Digitalisierung der Arbeitsprozesse erheblich gestiegen. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung an einen Gehaltsabschluss, der ihre engagierte Leistung angemessen würdigt.
 
DHV-Forderung einer Inflationssicherungsklausel im Falle eines länger lau-fenden Abschlusses
AGV: Eine interessante Forderung, die aber dazu führt, dass die Arbeitgeber die Inflationsrisiken tragen. Daher ist eine Einigung unwahrscheinlich.
 
DHV-Forderung: Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
AGV: Kein Handlungsbedarf für eine überproportionale Gehaltserhöhung. In diesen Gehaltsgruppen sind nur rund 450 Beschäftigte eingruppiert.
DHV-Tarifkommission: Die Gehaltsgruppen A und B umfassen nach unserer Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Zahl von Beschäftigten. Für diese ist eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter ein wichtiges Anliegen! Deshalb halten wir unverändert an unserer Forderung fest!